Bartolo 1 Posted February 14 Report Share Posted February 14 Vorgeschichte in Kurzform: Außerorts, BAB 53 km zu schnell. Mautstelle Brandenburg, Behörde schreibt aus Gransee. Anhörungsbogen ohne Foto nach fast vier Wochen. Halter Weißnichtmehr kann sich an den Fahrer nicht mehr erinnern, teilt der Behörde mit, selbst nicht gefahren zu sein und bittet um ein Foto um mitzuwirken, welches er auch erhält. Es wird als „Beweisfoto zum Aktenzeichen xy“ bezeichnet. Nachdem die örtliche Polizei den Halter nicht antreffen konnte und erfolglos einzuladen versuchte kam es wie es kommen mußte: kurz vor Ablauf der drei Monate ein heftiger BGB , Kein Vorsatz. Auf dem BGB: Beweismittel: „Beweisfoto Lasermessung PoliScan…“ Zeuge (n): „Frau Reg.Ang.“ (sic.) Ana-Lena Gnadenlos (nun, man sehe mir meine Kreativität etwas nach und der vollen Name der Dame muß ja hier nicht unbedingt sein). Frage in die Runde: Kann jemand mit der Bezeichnung Frau Reg.Ang. oder mit Frau Reg. Ang. (ein Leerzeichen dazwischen) etwas anfangen oder hat ähnliche Erfahrungen gemacht? Meine Vermutung: Man wollte eine Verjährung vermeiden und hat erst einmal schnell einen BGB erlassen, obwohl bestritten wurde und obwohl die freundliche Vorladung (angekreuzt: Anhörung und Zeuge) vorlag, man also weiter ermitteln wollte/hat. Das macht man ja nur, wenn man nicht sicher ist. Das Foto selbst ist ziemlich verpixelt und einfach qualitativ schlecht und wesentliche Teile des Gesichts sind auf dem netten Foto nicht mit drauf. Zudem herrschte Dunkelheit. Also hat die Regierungsangestellte Ana-Lena Gnadenlos sich hingesetzt, das Foto höchtsbeamtlich in Augenschein genommen und verglichen (Ausweis/Führerschein). Sie kam zum Ergebnis: Es muß der Halter Weißnichtmehr muß der Fahrer gewesen sein, alles andere wäre verjährt, die drei Monate ab dem freundlichen Blitz sind schon rum. Zusatzfrage: Hat die Zusendung des Fotos, also das Datum des Versandes bzw. der Anordnung dazu irgendeine Relevanz hinsichtlich der Verjährung bzw. Unterbrechung. Also bin gespannt, ob Ihr etwas Erleuchtung für mich habt. Bartolo 1 Quote Link to post Share on other sites
rth 556 Posted February 14 Report Share Posted February 14 Frau Reg. Ang. dürfe eine Regierungs - Angestellte sein, also keine Beamtin. In der Regel unterbricht die Anordnung des Versands die Verjährung, aber nur für den Beschuldigten. Wenn „Sie“ den Falschen erwischen ist der wahre Fahrer nach 3 Monaten aus dem Schneider. Quote Link to post Share on other sites
Bartolo 1 Posted February 14 Author Report Share Posted February 14 Ja danke, rth. Also eine Regierungs - Angestellte. Ich hab den Eindruck, die Mautstelle will mit dem Wort 'Zeuge' ein wenig beeindrucken (nach dem Motto, Einspruch zwecklos, wir haben einen Zeugen). 'Frau Reg.Ang' dürfte dann ja eine in der Mautstelle arbeitende Mitarbeiterin sein. Was soll den das für eine Relevanz haben, kann denn diese Frau besonders glaubhaft eine Personen-Identität an Hand von mäßigem Blitzfoto, Meldestellen-Foto und recht altem Führerscheinfoto feststellen und bezeugen? Unter dem Strich bleibt nur das Beweisfoto, welches von Beginn an vorhanden war. Ein Polizeibeamtin oder Anwärterin von vor Ort, mit der man vielleicht schon ein zu tun hatte, sollte das Kürzel dann wohl nicht bedeuten können, oder? Die Verjährung war bereits durch den Anhörungsbogen unterbrochen. Diese Unterbrechung geht wohl nur einmal. Ab Anordnung der Anhörung bleiben der Mautstelle somit drei Monate Zeit. Diese waren knapp noch nicht vorbei, die drei Monate ab Blitz allerdings schon. Meine Frage gilt dem Versand des sog. Beweisfotos. Hat dieser Versand bzw. dessen Anordnung eine zusätzliche Bedeutung hinsichtlich Unterbrechung bzw. Verjährung. Bartolo Quote Link to post Share on other sites
rth 556 Posted February 14 Report Share Posted February 14 @Bartolo eine Reg.Ang. sollte geschult sein, an Hand der Blitzerfotos erfolgreich Vergleiche mit anderen, vorhandenen Fotos ( z. B. Personalausweis) durchzuführen. Ob eine Anordnung der Behörde die Verjährung unterbrochen hat kann zuverlässig nur dein Rechtsanwalt nach Akteneinsicht feststellen.(Kostet) Meistens wissen die Behörden genau, wann Verjährung eingetreten ist und stellen die Nachforschung ein. Quote Link to post Share on other sites
Bartolo 1 Posted February 15 Author Report Share Posted February 15 Vielen Dank, rth. Das macht sicher Sinn, so wie Du das einschätzt. Ich werde erst einmal Einspruch einlegen, dann sehen wir weiter. Bartolo Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 717 Posted February 15 Report Share Posted February 15 vor 13 Stunden schrieb Bartolo: Halter Weißnichtmehr kann sich an den Fahrer nicht mehr erinnern, Wer war denn nun der Fahrer? der Herr "Weißnichtmehr" oder jemand anderes? evtl. der Herr "Ichwarvielzuschnell" ? In welchem Verhältnis stünde ggf. der Halter zu dem Fahrer (wenn es nicht gleiche Personen sind?) vor 13 Stunden schrieb Bartolo: Man wollte eine Verjährung vermeiden und hat erst einmal schnell einen BGB erlassen, obwohl bestritten wurde Eine Einstellung zu erreichen wenn man nur behauptet "Ich bins nicht gewesen" wär ja zu einfach. Da wird nämlich gern mal gelogen. vor 14 Stunden schrieb Bartolo: Also hat die Regierungsangestellte Ana-Lena Gnadenlos sich hingesetzt, das Foto höchtsbeamtlich in Augenschein genommen und verglichen (Ausweis/Führerschein). Sie kam zum Ergebnis: Es muß der Halter Weißnichtmehr muß der Fahrer gewesen sein Genau so wirds gewesen sein. Quote Link to post Share on other sites
Bartolo 1 Posted February 15 Author Report Share Posted February 15 Tja, lieber Sobbel, Du machst Deinem Avatar alle Ehre. Also der Fahrer war eindeutig nicht der Herr Weißnichtmehr. Das sagt er doch. Dieser dachte halt nur, er könne sich an Hand des Fotos besser erinnern, welchem seiner Spezis er sein Auto geliehen hatte. Konnte er dann aber doch nicht. Foto ziemlich schlecht und viel Zeit vergangen. Die Schwarze Zunft (früher Grüne Zunft) ist halt von Haus aus dem Bürger, den sie gerade am Haken zu glauben hat, ziemlich ungläubig, um nicht zu sagen mißtrauisch, gegenüber. Egal was der arme sagt oder tut, sie glaubt ihm nicht. Warum sollte ein braver Bürger wie Weißnichtmehr einfach schwindeln? Es ist halt merkwürdig, Halter Weißnichtmehr wird ausdrücklich als Zeuge zu den örtlichen Schwarzen vorgeladen, andererseits ist er aber schon längst mehr als das und die Mautbehörde glaubt ihn nun erkennen zu können und nennt diejenige, die das glaubt bedeutungsschwer 'Zeuge'. Bartolo Quote Link to post Share on other sites
rth 556 Posted February 15 Report Share Posted February 15 @Bartolo wenn „Weisnichtmehr“ nicht der Fahrer ist tritt nach 3 Monaten für alle Anderen Verjährung ein. Schlechte Fotos sind üblich, ein „kostenpflichtiges“ Gutachten kann im Zweifel ein Amtsrichter anfordern. Der Verlierer zahlt. Quote Link to post Share on other sites
Bartolo 1 Posted February 15 Author Report Share Posted February 15 @rth Was kostet so ein Gutachten so ungefähr, weiß man das hier im Forum? Das Kostenrisiko hat aber auch die Mautstelle, wobei die das vermutlich wegstecken werden, vielleicht mit einem kleinen vorherigen Nachdenken darüber. Interessant wäre auch, wie so etwas abläuft. Macht der Gutachter das ähnlich wie Regierungsangestellte Ana-Lena Gnadenlos vom Schreibtisch aus, also nach "Foto-Aktenlage" oder wird man da zur biometrischen Begutachtung irgendwohin einbestellt, oder, oder... Bartolo Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 824 Posted February 15 Report Share Posted February 15 Ein anthropologisches Gutachten kostet den „Verlierer“ bis zu 1.000 Euro. Sollte der verantwortliche Fahrer innerhalb der Verjährungsfrist nicht angehört werden bzw. die Anhörung aktenmäßig angeordnet worden sein, droht dem Halter (bei dieser Überschreitung fast sicher) die Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches was mit rund 200 Euro zu Buche schlägt. 1 Quote Link to post Share on other sites
rth 556 Posted February 15 Report Share Posted February 15 vor 2 Stunden schrieb Bartolo: …Interessant wäre auch, wie so etwas abläuft. Macht der Gutachter das ähnlich wie Regierungsangestellte Ana-Lena Gnadenlos vom Schreibtisch aus, also nach "Foto-Aktenlage" oder wird man da zur biometrischen Begutachtung irgendwohin einbestellt, oder, oder...k Das entscheidet der Gutachter. Quote Link to post Share on other sites
Bartolo 1 Posted February 15 Author Report Share Posted February 15 Danke QTreiberin. Heftige Kosten. Wobei ich das mit dem Fahrtenbuch noch nie so recht verstanden habe. Das wird wohl (?) bei der lokalen Führerscheinbehörde überwacht. Legt da jede lokale Behörde ihre eigenen Preise fest, kann man das irgendwo nachlesen? Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,823 Posted February 15 Report Share Posted February 15 vor 16 Stunden schrieb Bartolo: Tja, lieber Sobbel, Du machst Deinem Avatar alle Ehre. Also der Fahrer war eindeutig nicht der Herr Weißnichtmehr. Das sagt er doch. Dieser dachte halt nur, er könne sich an Hand des Fotos besser erinnern, welchem seiner Spezis er sein Auto geliehen hatte. Konnte er dann aber doch nicht. Foto ziemlich schlecht und viel Zeit vergangen. Die Schwarze Zunft (früher Grüne Zunft) ist halt von Haus aus dem Bürger, den sie gerade am Haken zu glauben hat, ziemlich ungläubig, um nicht zu sagen mißtrauisch, gegenüber. Egal was der arme sagt oder tut, sie glaubt ihm nicht. Warum sollte ein braver Bürger wie Weißnichtmehr einfach schwindeln? Es ist halt merkwürdig, Halter Weißnichtmehr wird ausdrücklich als Zeuge zu den örtlichen Schwarzen vorgeladen, andererseits ist er aber schon längst mehr als das und die Mautbehörde glaubt ihn nun erkennen zu können und nennt diejenige, die das glaubt bedeutungsschwer 'Zeuge' Nunja, Ehre hin oder her, jedenfalls sagt @Sobbel sachlich und unverblümt, was idR der Realität und wahrscheinlich auch seinen (und nicht nur seinen) Erfahrungen entspricht. Nur weil Herr "Weißnichtmehr" sagt, er sei es nicht gewesen, muß das noch lange nicht stimmen, muß man ihm das nicht glauben. Denn der geneigte die Verkehrsregeln mißachtende Verkehrsteilnehmer lügt nicht selten nur allzu gern, um nicht zahlen oder gar ein Fahrverbot antreten zu müssen. Da wird gern das Blaue vom Himmel gelogen. Meistens ist es auch so, daß die Herrschaften "Weißnichtmehr" sehr genau wissen, wer das heiligst Blechle gefahren ist. Nur wollen sie das nicht sagen. Das hat mit "weißnichtmehr" rein gar nichts zu tun. Du siehst: die - meistens blau - uniformierte Zunft hat guten Grund, dem Bürger erst einmal nicht alles zu glauben, was dieser erzählt/behauptet. Und arm ist der Bürger im Regelfall auch nicht. Vielmehr sehr erfinderisch, wenn es ums Flunkern und Verschleiern geht. Die Reg.Ang. ist nicht Zeugin der Messung (sie war sicherlich nicht vor Ort), sondern sehr wahrscheinlich ist sie Zeugin für die korrekte Auswertung der Messung. Dafür ist sie auch hinlänglich beschult. 2 Quote Link to post Share on other sites
Bartolo 1 Posted February 15 Author Report Share Posted February 15 Ja Bluey, alles hat zwei Seiten. Der Fänger schaut so und der Gefangene dann zuweilen dumm aus der Wäsche. Beispiel aus einem Bußgeldverfahren, selbst erlebt. Man teilt in einem Bußgeldverfahren der Behörde einen bestimmten Sachverhalt mit und die Behörde legt brühwarm dem "Blauen" (also das mit der Farbe, das müssen wir mal noch klären) vor Ort diese Aussage vor und läßt ihn dazu eine Stellungnahme abgeben. An sich nicht verwerflich. Doch wenn es Ungereimtheiten gibt, so hat halt die eine Seite Vorteile und kann sich darauf einstellen und zurechtlegen, wie sie das auseinandernimmt. Das betrachte ich nicht als faires Verfahren. Fair und auch rechtsstaatlich in Ordnung wäre es, den Beamten dazu zu befragen ohne ihm zuvor mitzuteilen, was die Gegenseite dazu zuvor gesagt hat. Das führt nun zu meiner Erkenntnis: so lange wie möglich Klappe halten und nicht zu früh mit einer Gegendarstellung herausrücken. Das muß warten, bis es die Bußgeldstelle "ausermittelt" hat und im gerichtlichen Verfahren kann man das immer noch vorbringen. Und es scheint auch so zu sein. Egal was man vorbringt, die Behörde glaubt es nicht und mißtraut on vornherein dem Bürger. Das System ist irgendwie so ausgelegt: man hat einen am Haken und nun haut man mit voller Macht drauf, bis er nicht mehr zappelt. Der "Blaue" macht grundsätzlich keinen Fehler und er genießt grundsätzlich einen Vertrauensvorschuß. Das ist verständlich für den Staat, der seine Polizeibeamten als auf sich eingeschworene Vertraute betrachtet, dazu beschäftigt er sie ja. Wenn sich der am Haken befindliche Bürger aber mal durchsetzen will, bleibt außer konsequenten Abstreiten nicht viel. Und als Zeuge sind die Blauen dem Staat, im Zweifel dem Richter, halt mehr Wert. Quote Link to post Share on other sites
rth 556 Posted February 15 Report Share Posted February 15 @Bartolo ich kann deine Zweifel nachvollziehen. Nur, der Beschuldigte darf straffrei lügen, der Beamte ist Zeuge und zur Wahrheit verpflichtet, wenn er die Unwahrheit aussagt macht er sich strafbar. Und es wird gelogen. Mir ist nicht (mehr) bekannt wer gefahren ist, ich kann (will) den Fahrer auf dem Foto nicht erkennen, ich bin nicht der Fahrer usw. Quote Link to post Share on other sites
Bartolo 1 Posted February 19 Author Report Share Posted February 19 Euch allen vielen Dank für Eure Einschätzungen, zuletzt @rth. Ich werd kämpfen und Euch auf dem Laufenden halten. Bartolo Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 824 Posted February 21 Report Share Posted February 21 Am 15.2.2025 um 13:45 schrieb Bartolo: Danke QTreiberin. Heftige Kosten. Wobei ich das mit dem Fahrtenbuch noch nie so recht verstanden habe. Das wird wohl (?) bei der lokalen Führerscheinbehörde überwacht. Legt da jede lokale Behörde ihre eigenen Preise fest, kann man das irgendwo nachlesen? Die Gebühren sind in der GebOSt festgelegt (als Rahmen), mittlerweile werden aber von den meisten Stellen die 200,- Euro ausgeschöpft da es einfach zuviele „Weißnichtmehrwer“-Halter gibt. https://www.spenge.de/index.php?object=tx,2600.11&ModID=10&FID=2807.513.1&ort=393.5&startkat=395.421 Ein Verstoß gegen das Führen des FB wird nach dem gültigen Bußgeldkatalog mit 100,- Euro sanktioniert, theoretisch kann es bei jeder VK kontrolliert werden. 1 Quote Link to post Share on other sites
Bartolo 1 Posted February 24 Author Report Share Posted February 24 Am 21.2.2025 um 21:16 schrieb QTreiberin: Die Gebühren sind in der GebOSt festgelegt (als Rahmen), mittlerweile werden aber von den meisten Stellen die 200,- Euro ausgeschöpft da es einfach zuviele „Weißnichtmehrwer“-Halter gibt. https://www.spenge.de/index.php?object=tx,2600.11&ModID=10&FID=2807.513.1&ort=393.5&startkat=395.421 Ein Verstoß gegen das Führen des FB wird nach dem gültigen Bußgeldkatalog mit 100,- Euro sanktioniert, theoretisch kann es bei jeder VK kontrolliert werden. Vielen Dank QTreiberin, perfekt beantwortet. Ich hatte mehrmals danach gesucht, bin jedoch nie so richtig fündig geworden. Nicht schön für Halter Weißnichtmehr, da muß er dann durch, wenn er bis dahin kommt. Bartolo Quote Link to post Share on other sites
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