Jump to content

Erinnerungsschreiben weg. Zeugenfragebogen an den Halter / bald 3 Monate rum...


Recommended Posts

Guten Morgen ihr Lieben,

A und B sind standesamtlich verheiratet, haben jedoch nicht die selbe amtliche Wohnadresse.

A ist mit dem Fahrzeug des B geblitzt worden. B erhielt einen Zeugenfragebogen, der unbeantwortet blieb.

Nun, nach ca. 2 Monaten ab Verstoß erhält B eine Erinnerung bzgl. des Zeugenfragebogens. A hat bislang nichts erhalten.

Ich frage mich, wie die Behörden genau arbeiten? Eine Abfrage bei der Meldeadresse des B blieb wohl ohne Erfolg, schließlich ist dort eben nur B gemeldet und sonst keiner.

Aber wäre es nicht einfach, in den jeweiligen Datenbänken zu stöbern, mit wem B verheiratet ist und entsprechend dieser Person einen Anhörungsbogen zu senden?

Es sind wie erwähnt nun etwas mehr als 2 Monate rum. A hofft, dass er / sie in den nächsten drei Wochen keinerlei Schreiben erhält und B fragt sich, ob er / sie auf den Zeugenfragebogen derart antworten sollte mit der Bitte um aussagekräftigere Bilder, da er / sie das Blitzerfoto in der kleinen Ansicht nicht wirklich einer Person zuordnen kann hust. Durch den Postweg hin und her etc. könnten dann ja durchaus weitere 2-3 Wochen verfliegen hust.

Alternativ überlegt B sich selbst zu beschuldigen und ja, auch hier würde er / sie sich im straffreien Raum bewegen. Oder eben weiter den Zeugenfragebogen ignorieren...

Mit der Auflage eines etwaigen Fahrtenbuches wäre jeder glücklich.

Mit der höflichen Bitte um ratsame und hilfreiche Antworten zu diesem fiktiven Fall wünsche ich euch vorab ein wunderschönes Wochenende.

 

LG

 

 

  • Like 1
Link to post
Share on other sites
vor 54 Minuten schrieb Lalelu00:

A ist mit dem Fahrzeug des B geblitzt worden.

Wieviel zu schnell war sie denn? Und wo war das (Innerorts oder außerorts) ? Davon ist nämlich (auch) abhängig ob es sich lohnt mit der Behörde Spielchen zu spielen und die Gefahr eines (kostenpflichtigen) Fahrtenbuches in Kauf zu nehmen.  Bei richtiger Raserei erreicht  wohl auch der Ehrgeiz der Bußgeldbeamten ein anderes Level.

 

vor 54 Minuten schrieb Lalelu00:

Ich frage mich, wie die Behörden genau arbeiten? 

Das kann niemand beantworten. Es gibt zu viele Behörden mit ebenso vielen Arbeitsweisen.

vor 54 Minuten schrieb Lalelu00:

Aber wäre es nicht einfach, in den jeweiligen Datenbänken zu stöbern, mit wem B verheiratet ist und entsprechend dieser Person einen Anhörungsbogen zu senden?

Ja, das wäre einfach und das wird die Behörde auch tun, wenn du dich weiterhin unkooperativ verhältst und dich gar nicht rührst.  Euer Familienstand dürfte der Behörde schon bekannt sein. 

vor 54 Minuten schrieb Lalelu00:

Mit der Auflage eines etwaigen Fahrtenbuches wäre jeder glücklich.

Dann ist sie offensichtlich richtig geknattert - mit Fahrverbot und allem Furz und Feuerstein?  Da sind wir beim Ehrgeiz der Behörde. Die Fahrtenbuchauflage kann auch deutlich nach der Verjährung eintreffen und ist nicht kostenlos.

 

vor 54 Minuten schrieb Lalelu00:

Nun, nach ca. 2 Monaten ab Verstoß erhält B eine Erinnerung bzgl. des Zeugenfragebogens.

Das ist nur höflich von der Behörde und zeigt, dass sie (die A) nicht in Vergessenheit geraten ist.  Ihr könnt also Briefchen und Anfragen schreiben wie ihr wollt. Im Hintergrund laufen ganz sicher weitere Ermittlungen.

Du solltest dich auf gar keinen Fall auf dein Zeugnisverweigerungsrecht berufen. 

Vielleicht habt ihr Glück und es erreicht die A kein Schreiben ein Tag vor Verjährung.  

 

Link to post
Share on other sites
vor einer Stunde schrieb Lalelu00:

Mit der Auflage eines etwaigen Fahrtenbuches wäre jeder glücklich.

Was mir da grad noch einfällt: Sollte es sogar um Fahren ohne Fahrerlaubnis gehen, verjährt das erst nach einigen Jahren. Könnte also länger für unruhigen Schlaf sorgen. 

 

 

Link to post
Share on other sites
vor 33 Minuten schrieb Sobbel:

Wieviel zu schnell war sie denn? Und wo war das (Innerorts oder außerorts) ? Davon ist nämlich (auch) abhängig ob es sich lohnt mit der Behörde Spielchen zu spielen und die Gefahr eines (kostenpflichtigen) Fahrtenbuches in Kauf zu nehmen.  Bei richtiger Raserei erreicht  wohl auch der Ehrgeiz der Bußgeldbeamten ein anderes Level.

 

Außerhalb, überschritten um 50 km/h. Zuläsig: 80; Festgestellt nach Toleranz: 130.

vor 35 Minuten schrieb Sobbel:

Ihr könnt also Briefchen und Anfragen schreiben wie ihr wollt. Im Hintergrund laufen ganz sicher weitere Ermittlungen.

Du solltest dich auf gar keinen Fall auf dein Zeugnisverweigerungsrecht berufen.

 

 

Wir sollten hier in einem Forum schon versuchen, sachlich zu bleiben. Es gibt nicht ohne Grund ein Zeugnisverweigerungsrecht, wenn man davon nie Gebrauch machen sollte / könnte.

 

vor 23 Minuten schrieb Sobbel:

Was mir da grad noch einfällt: Sollte es sogar um Fahren ohne Fahrerlaubnis gehen, verjährt das erst nach einigen Jahren. Könnte also länger für unruhigen Schlaf sorgen. 

 

 

Wir befinden uns im Topic "Geschwindigkeitsversoß". Von Fahren ohne FE war nie die Rede.

Aufmerksam, dass Sie um den Schlaf der betroffenen Personen beunruhigt sind.

Aber bestätigt mir einfach nur, dass auf Ihre Antworten hier herzlich Wenig Wert gelegt werden kann.

Link to post
Share on other sites

Der Verzicht auf das Zeugnisverweigerungsrecht ist ein guter Hinweis, da die Behörde spätestens dann weiß wo sie suchen muss, da dieser Personenkreis nicht so riesig ist.

Link to post
Share on other sites
vor 5 Stunden schrieb Lalelu00:

Wir sollten hier in einem Forum schon versuchen, sachlich zu bleiben.

Du darfst das gerne versuchen. Ich bin das immer und brauch das nicht versuchen. Auch in deinem Fall war ich zu keinem Zeitpunkt unsachlich oder unhöflich. 

 

vor 5 Stunden schrieb Lalelu00:

Es gibt nicht ohne Grund ein Zeugnisverweigerungsrecht, wenn man davon nie Gebrauch machen sollte / könnte.

Du kannst davon Gebrauch machen wie du möchtest. Ich halte das allerdings für sehr unklug. KlausK hat es ja erklärt. Die Erklärung hab ich mir gespart. 

 

vor 5 Stunden schrieb Lalelu00:

Von Fahren ohne FE war nie die Rede.

Das hab ich auch gar nicht behauptet.  Ich habe lediglich mit "sollte" die Möglichkeit in Betracht gezogen und dir dazu etwas gesagt. Jetzt trifft das nicht zu, da darfst du meinen Hinweis natürlich gerne als hinfällig betrachten. 

 

vor 5 Stunden schrieb Lalelu00:

Aber bestätigt mir einfach nur, dass auf Ihre Antworten hier herzlich Wenig Wert gelegt werden kann.

Du darfst gern von all den Antworten die noch kommen, die für dich wertvollsten raussuchen. 

 

vor 5 Stunden schrieb Lalelu00:

Aufmerksam, dass Sie um den Schlaf der betroffenen Personen beunruhigt sind.

Das bin ich keineswegs. 

 

vor 5 Stunden schrieb Lalelu00:

Außerhalb, überschritten um 50 km/h. Zuläsig: 80; Festgestellt nach Toleranz: 130.

Autschn würde der Maulwurf sagen.  Da dürfte das Jagdfieber der Behörde geweckt sein.  Aber vielleicht habt ihr ja glück 

Link to post
Share on other sites

Kann ja nur noch 3 Möglichkeiten geben:

- Den Sobblschen Klassiker "Mitwirken und schnellstmöglich zahlen"

- nicht reagieren

- Verwirrspielchen starten um bessere Chancen auf Verjährung zu haben - bevor Sobbel rummeckert: JA, der temporäre ErsaFa unterschreibt natürlich SELBST

 

Link to post
Share on other sites
vor 19 Stunden schrieb Prickelpitt:

Haben A und B das gleiche Geschlecht?

Das hat auch nicht immer was zu sagen, wenn ich mir manche Fotos so angucke, bzw. was die Sachbearbeiter meinen zu erkennen.

Link to post
Share on other sites
vor 1 Stunde schrieb KlausK:

 was die Sachbearbeiter meinen zu erkennen.

Hier hat der SB dem Halter aber direkt einen Zeugenbogen geschickt. Der wird also schon erkannt haben das der Halter nicht die Fahrerin war.

 

Link to post
Share on other sites
  • 2 weeks later...

Hallo ihr Lieben =)

Kurzes Update:

B als Halter/in hat ja die Erinnerung des Zeugenfragebogens ignoriert. (Gefahren ist A)

Daraufhin klingelte einmal die lieben Personen in Blau bei B, niemand machte auf. Daraufhin gingen die lieben Personen wieder los.

Etwa zeitgleich meldete sich nun eine dritte Person D, selbes Geschlecht wie A, und gab den Verstoß mit separatem Schreiben von sich aus zu, da er / sie sich meint erinnern zu können, "am besagten Tag" gefahren zu sein.

B blieb weiterhin passiv.

D hat nun einen Anhörungsbogen erhalten, bei dem ihm die Tat nun vorgeworfen wird. Auf der Rückseite steht, "falls Sie die Owi nicht begangen haben, innerhalb von einer Woche Personalien des verantwortlichen Fahrzeugführers blabla". Deutet für mich darauf hin, dass das erstmal geschluckt wurde.

Die Owi wäre in ca. 2 Wochen verjährt. D bleibt nun passiv. D und Fahrer/in haben mehr als 30 Jahre Unterschied und unterscheiden sich optisch auch klar.  Irgendwie die zwei Wochen überbrücken. Nach Verjährung meldet sich D und teilt mit, dass er bei genauerer (oder gar erster?) Betrachtung des Bildes festgestellt hat, dass er zum Tatzeitpunkt nicht Fahrer/in war. Er bedauert diesen Irrtum zutiefst und entschuldigt sich.

-> Verjährung eingetreten.

Wenn ich das nun richtig verstanden habe, passiert bei B nichts. Er / sie blieb ja von Anfang bis Ende passiv (und hatte zudem ein ZVR). Maximales Fahrtenbuch wäre für alle ok.

Auch bei D passiert nichts, er/sie hat sich eben geirrt und entschuldigt. Zudem dürfte eine Selbstbeschuldigung einer Owi (mit separatem Schreiben) nicht strafbar sein. Etwaigen Bußgeldbescheid widersprechen samt Foto seines Persos. Unterscheidung offensichtlich, was selbst ein Richter nicht anzweifeln würde.

Auch beim tatsächlichen Fahrer / tatsächlichen Fahrerin A dürfte nichts passieren, da zu keinem Zeitpunkt ein AB erhalten und schlussendlich verjährt.

 

Sonst irgendwelche Tipps, Hinweise etc.?

Herzlichen Dank!.

 

Link to post
Share on other sites

Da meldet sich also ein D und erzählt, dass er vermutlich gefahren sei.

Weiterhin ist D nach Foto eindeutig als Fahrer auszuschließen.

Interessant an der Sache ist jedoch, dass D von dem Vorwurf überhaupt nichts weiß,
es sei denn, D war mit im Fahrzeug oder zeitgleich davor/dahinter/daneben in einem anderen Fahrzeug.

Schließen wir letzteres mal aus, dann hat B also D (oder noch schlimmer B über A->D) informiert,um sich schuldig zu bekennen.
D hat ja logischerweise das Aktenzeichen (genannt) oder zumindest die Anschrift der zuständigen Behörde gekannt.
Er wird ja nicht willkürlich an irgend eine Behörde schreiben: "Falls zufällig mal wer geblitzt wurde: Ich war's".

B weiß natürlich, dass D<>A weil er das Foto und beide Personen kennt. Keiner verleiht
sein Auto an einen Wildfremden.                                                   

Höchstwahrscheinlich kennt D sogar das Foto.

Wie kommt jetzt also ein willkürlicher D dazu, sich zu einem Verstoß als Verursacher zu melden?

Ich bin kein Jurist, aber als Richter würde mich mir D mal vorknöpfen. Irgend ein §§§ wird sich
schon dazu finden lassen. Vielleicht gibt es hier ja Rechtskundigere als mich.

Und achja, wo ist eigentlich C in der Geschichte - der taucht dann erst im nächsten Akt zusammen mit E-G auf? :-)

Vielleicht wären paar Euro für eine kompetente Beratung gut investiert - und allemal günstiger als ein Fahrtenbuch. Wenn es hart auf hart kommt, dann wäre das eh unumgänglich.

Link to post
Share on other sites
vor 5 Stunden schrieb Messdienerin:

Ich bin kein Jurist, aber als Richter würde mich mir D mal vorknöpfen. Irgend ein §§§ wird sich
schon dazu finden lassen.

So Spielchen wurden schon mal als Straftat abgeurteilt:

URTEIL

 

Link to post
Share on other sites
Am 23.2.2025 um 00:46 schrieb Messdienerin:

Ich bin kein Jurist, aber als Richter würde mich mir D mal vorknöpfen. Irgend ein §§§ wird sich
schon dazu finden lassen. Vielleicht gibt es hier ja Rechtskundigere als mich.

In der Tat gibt es diese, ich bin Dipl.-Jurist.

So einfach ist es eben nicht, dass sich "irgendein § wohl finden wird."

„Wer eine andere Person zu einer straflosen Selbstbezichtigung einer Ordnungswidrigkeit bestimme begehe ohne Hinzutreten weiterer die Tatherrschaft begründender Umstände lediglich eine straflose Anstiftung.

Letztlich sei aber unabhängig von der Frage der Tatherrschaft entscheidend, dass der sich selbst gegenüber der Bußgeldbehörde als Fahrer bezichtigende nicht Täter eines Vortäuschen einer Straftat (hier lediglich Selbstbezichtigung einer Ordnungswidrigkeit) nach § 145 d Abs. 2 StGB, oder Strafvereitelung nach § 258 Abs. 1 StGB (Ordnungswidrigkeit keine Tat im Sinne einer Strafvereitelung) und einer falschen Verdächtigung (hier kein „anderer“, sondern sich selbst benannt) sein könne. Diese Strafbarkeitslücke könne letztlich nur der Gesetzgeber schließen.“

Am 23.2.2025 um 05:45 schrieb Sobbel:

So Spielchen wurden schon mal als Straftat abgeurteilt:

Ich merke, Sie posten das bereits seit 2016 fleißig ;D

"Führen der Täter einer Ordnungswidrigkeit und eine (...)"

Der "Täter der Ordnungswidrigkeit" macht im konkreten Fall jedoch gar nichts. Er weiß schlicht nichts von den Briefen, geschweige denn, dass er jemand anderen zu irgendwas angestiftet hätte.

"Der wirkliche Fahrer, der die Anhörung erhält, begehe eine falsche Verdächtigung in mittelbarer Täterschaft."

Der wirkliche Fahrer in diesem Fall hat wie gesagt nichts erhalten. In den zitierten Urteilen ist es ja so, dass der wirkliche Fahrer stets eine Anhörung erhalten hat, hier aber nicht. Wie man dann irgendeinen Vorsatz im Nachgang nachweisen will, bleibt spannend.

Der wirkliche Fahrer, der die Anhörung erhält, begehe eine falsche Verdächtigung in mittelbarer Täterschaft;Zudem ist es denkbar, dass D das Bild erstmals nachdem er den AHB erhalten hat, angeschaut hat und vorher lediglich auf "jemand wurde am Tag xy geblitzt", mit "ach gib mal die Kontaktdaten, das war bestimmt ich glaube ich." reagiert hat.
Soll da der Richter im Nachgang gerne Vorsatz nachweisen bei D und / oder A. Wobei ein Fahrtenbuch wohl deutlich wahrscheinlicher ist als die Eröffnung eines Strafverfahrens, wobei selbst ein Fahrtenbuch nicht zwingend ist - es bleibt spannend.

  • Like 1
Link to post
Share on other sites
vor 7 Stunden schrieb Lalelu00:

In der Tat gibt es diese, ich bin Dipl.-Jurist.

Du hast dein Studium fertig - mehr aber auch nicht. Da gratuliere ich dir. 

Nur gut, dass du hier nur einen fiktiven Fall geschildert hast. Dann brauchst du dich nicht blamieren und niemandem sagen, dass du in einem Internetforum um rechtlichen Rat und Hilfe bittest. Es wirft irgendwie kein gutes Licht auf dich als Dipl. Jur., dass du dir sowas nicht selber erarbeiten kannst.

Ich weiß ja, dass du auf meine Ratschläge nicht so ansprichst, obwohl du sie als Dipl. Jur. verstehen solltest. Dennoch gebe ich dir noch einen mit auf den glitschigen beruflichen Weg: Falls du mal anwaltliche Hilfe benötigen solltest und du später mal ein richtiger Rechtsanwalt sein solltest,  vertritt dich nicht selber.

Das hier hast du sicher schon gehört  "Ein Anwalt der sich selbst vertritt, hat einen Narren zum Mandanten" 

Ich bin jetzt hier mit dir auch durch. Ich möchte nämlich nicht, dass du unsere/meine kostenlosen und uneigennützigen Tipps und Ratschläge u.U. als deine darstellst und weitergibst. 

  • Thanks 1
Link to post
Share on other sites

Kurzes Feedback:

Verjährung ist eingetreten, tatsächlicher Fahrer bekam keine Anhörung. D bekam einen Bußgeldbescheid. Er wird Montag / Dienstag Einspruch einlegen, seinen Irrtum höflichst entschuldigen und eine Kopie seines Persos mitsenden.

A, B und D lachen sich ins Fäustchen über die deutsche Behördenarbeit, die es nicht gebacken bekam, in drei Monaten leichteste Ermittlungen anzustellen (Ehepartner), sinnbildlich für den (Nicht-)Fortschritt dieses Landes.

Gruß

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

Das unfassbare Gesobbel in diesem Thread hier ist wieder beste Comedy... Danke an Heintz, geiler Spruch!

An "Lalelu" oder andere, die hier lesen bzgl. eigener Fragen kann man nur raten, auf dessen Fragen usw. nicht einzugehen, davon werdet ihr keine Vorteile erlangen.

 

[mod]Da dieser Nickname offensichtlich nur dazu dient, einen bestimmten User hier zu verunglimpfen, und es eh nicht usus ist, die Nicknames anderer User zu verunstalten, wirst Du mit sofortiger Wirkung verbannt. Solltest Du meinen, es unter anderen Nicknames wieder zu versuchen, droht Dir das selbe.[/mod]

  • Like 4
Link to post
Share on other sites
vor 23 Stunden schrieb Zöllner:

Kein Wunder, dass das Forum mehr und mehr verwaist. :wacko:

Du meinst, man solle - übrigens entgegen der Forenregeln - so ein Verhalten tolerieren?

Link to post
Share on other sites

 

vor 13 Minuten schrieb Bluey:

Du meinst, man solle - übrigens entgegen der Forenregeln - so ein Verhalten tolerieren?

Keineswegs. Es geht um den Ton, der die Musik macht. Und ich wurde schon einige Male unter der Gürtellinie ... gefühlt beleidigt. Harte Bandagen - ok, wenn jedoch Fragesteller gleich als dämlich bezeichnet werden, dann fragt keiner mehr.

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...