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Tempolimit A66 / Abzweigung A45 ?


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Hallo zusammen,

ich war heute zum ersten mal auf der A66 unterwegs und war der Meinung dort gilt kein Tempolimit. 

Zumindest haben die digitalen Schilder keines angezeigt - diese waren abgeschaltet.
Ich habe auch sonst keine "Klassischen" Tempolimit Schilder wahrgenommen.

Dementsprechend war ich etwas "schneller" unterwegs.

Bei der Abzweigung zur A45 habe ich dann bemerkt dass man hier doch eigentlich schon ein Tempolimit setzten sollte finde ich da ich dann schon etwas ins schlingern geraten bin.
Danach habe ich dann ein "alle Verbote aufgehoben" Schild gesehen.
Nun meine Frage... habe ich doch irgendwo ein Schild übersehen (hinter einem Fahrzeug ggf.) oder ist hier wirklich unbegrenzt und es ist dort einfach so gefährlich wenn man zu schnell fährt?

 

Anbei noch ein paar Bilder zur Situation:

temp-Image-HAPuk-K.avif

temp-Image-NN2o-L2.avif

temp-Image-Ul-GJGY.avif

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So etwas kommt auch selten vor, das ein Verkehrsteilnehmer eine Geschwindigkeitsbegrenzung anregen würde.:whistling:

Irgendwie verstehe ich die Welt bald wirklich nicht mehr.:wand:

 

Gruss gery41

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vor 10 Stunden schrieb Chris835:

Zumindest haben die digitalen Schilder keines angezeigt - diese waren abgeschaltet.

Nur mal zur allgemeinen Info, weil das ja doch öfter auftaucht.

Ausgeschaltete, digitale oder sonst irgendwie nicht leuchtende Verkehrszeichen, heben kein vorheriges Streckenverbot auf. 

Das ist einfach nur so, als wäre da kein Schild. Es käme ja auch niemand auf die Idee, zwischen zwei Blechschildern auf eine Aufhebung zu schließen, nur weil da eben kein Schild ist.  

 

vor 10 Stunden schrieb Chris835:

Dementsprechend war ich etwas "schneller" unterwegs.

Wenn vorher eine Geschwindigkeitsbeschränkung war und dort "geblitzt" worden wäre,  würdest du vermutlich am Fliegenfänger kleben.

 

vor 10 Stunden schrieb Chris835:

da ich dann schon etwas ins schlingern geraten bin.

Dann hast du diese Gefahrzeichen wohl auch nicht wahrgenommen?

VZ 114

Da musst du ohnehin die Geschwindigkeit zurücknehmen. Das kannst du in der StVO lesen - § 40 Abs. 1 StVO.

Das wird aber wohl nicht überwacht, aber bei einem Unfall kommt das auf den Tisch. Das wäre dann nicht angepasste Geschwindigkeit. 

vor 10 Stunden schrieb Chris835:

Nun meine Frage... habe ich doch irgendwo ein Schild übersehen (hinter einem Fahrzeug ggf.)

Blechschilder stünden beidseitig und dort ist zweistreifige Autobahn.  Eins kannst du also immer sehen. Aber dort stehen mehrere dieser LED Überkopf Schilderbrücken (VBA). Ob die an oder aus waren - wer weiß. Die schalten verkehrsabhängig.

 

vor 10 Stunden schrieb Chris835:

Danach habe ich dann ein "alle Verbote aufgehoben" Schild gesehen.

Das Zauberwort ist das "danach".  

 

vor 10 Stunden schrieb Chris835:

Bei der Abzweigung zur A45 habe ich dann bemerkt dass man hier doch eigentlich schon ein Tempolimit setzten sollte finde ich

Ist zunächst wegen dem VZ 114 nicht erforderlich. Wenn sich diese Örtlichkeit als Unfallschwerpunkt herausstellt kommt die Geschwindigkeitsbeschränkung von selber. 

 

 

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Hallo Sobbel,

Dein Beitrag hat einige "Unschärfen":

- Aufhebung aller Streckenverbote wird z.B. auch aufgestellt, wenn die VBAen enden oder man zwar auf der Strecke bleibt, sich aber die BAB ändert, also auch ohne aktuelle Begrenzungen/Verbote.

- Schilder müssen regelmäßig wiederholt werden, siehe VwV StVO. So sind auch oftmals die Fahrzeugeigenen System programmiert.

- Bei einer 2spurigen BAB sind die Schilder nicht grundsätzlich auf beiden Seiten.

 

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Trotz grüner Beteiligung in Regierungen oder Stadtämtern war Hessen, aus unerklärlichen Gründen, noch nicht so behämmert jede Überleitung und Kurve zu limitieren wo jeder VT selbst einschätzen kann wie schnell er selbige nehmen will oder kann. Ggf. ist die Strecke auch in der Aufhebungsliste von 2010 enthalten.

https://www.waz.de/nachrichten/article3458473/hessen-hebt-tempolimits-auf-nrw-prueft-aehnliche-schritte.html

Da "Die Autobahn" ja bundesweit eher am Aufheben ist, wird wohl auch nix dran ändern.

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vor 52 Minuten schrieb KlausK:

Dein Beitrag hat einige "Unschärfen":

Dann mach ich den mal scharf.

vor 21 Stunden schrieb KlausK:

- Aufhebung aller Streckenverbote wird z.B. auch aufgestellt, wenn die VBAen enden oder man zwar auf der Strecke bleibt, sich aber die BAB ändert, also auch ohne aktuelle Begrenzungen/Verbote.

Dazu hab ich gar nichts geschrieben. 

 

vor 21 Stunden schrieb KlausK:

- Schilder müssen regelmäßig wiederholt werden, siehe VwV StVO. So sind auch oftmals die Fahrzeugeigenen System programmiert.

Auch dazu hab ich nichts geschrieben. 

 

vor 21 Stunden schrieb KlausK:

- Bei einer 2spurigen BAB sind die Schilder nicht grundsätzlich auf beiden Seiten.

Doch, grundsätzlich schon.  Ich hab bei Blechschildern Konjunktiv benutzt. Das lässt alles offen.  Dann hab ich den "Ist" Zustand beschrieben, denn dort stehen ja keine Blechschilder sondern die Überkopf LED (VBA/WVZ was auch immer) und die sind immer zu sehen.  Das hab ich erwähnt weil der TE mit sich im Zweifel war ob er ein Schild nicht gesehen hat. Diese Zweifel hab ich ihm genommen.

 

Aber wie dem auch sei. Deine Ausführungen machen meine Ausführungen weder falsch noch unscharf.

  • Confused 1
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  • 3 weeks later...

@sobbel: Doch, doch, deine Ausführung sind teilweise unscharf, (bewußt) lückenhaft, angstmachend, erziehermäßig und falsch!

@chris835: Generell ist in Hessen die Schilderphilosophie auf BAB "sehr gut". Die :nolimit:-Schilder in den Abzweigungen im Kreuz A66/A45 sowie auch dann A45 Fahrtrichtung Norden zeigen das Ende der VBA-Strecke an. So ist es ja korrekt, man möchte ja die letzte VBA nicht mit restriktiver :nolimit:-Schaltung missbrauchen...

Unser Paragraphen-Spezialist @sobbel agiert hier sehr hölzern mit einem Hinterbänkler-Paragraphen zur Geschwindigkeitswahl bei Gefahrenzeichenen und mit der immer passenden Unfallursache "unangepasste Geschwindigkeit", anstatt einen der wichtigsten StVO-Paragraphen an dritter Stelle der Grundregeln zu zitieren:

Zitat

(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.

Aus: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__3.html , Hervorhebungen von mir.

Damit braucht ein guter VT weder Schilder:licht: noch ein Tacho:licht:!

:nolimit:

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vor 18 Stunden schrieb m3_:

mit der immer passenden Unfallursache "unangepasste Geschwindigkeit", anstatt einen der wichtigsten StVO-Paragraphen an dritter Stelle der Grundregeln zu zitieren:

(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.

Du hast ja mal wieder herrlich deine intelligenzferne gezeigt. Du hast lediglich die Rechtsgrundlage für die "unangepasste Geschwindigkeit" genannt. 

 

vor 18 Stunden schrieb m3_:

Damit braucht ein guter VT 

Dummerweise sind die Straßen voll von Typen wie dir. Und da brauchts natürlich Schilder und Tachos (sonst hättet ihr ja nichts zu ignorieren).

 

  • Sad 1
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@Sobbel: Dummerweise sind die Straßen voll mit VZ 274 aufgrund der Überreglementierung:mecker: und Entwürdigung:heul: von §3. Dummerweise einhergehend lagert am Wegesrand der Straßen voll viel Meßtechnik, sonst hätte die Wegelagereizunft ja nichts zu tun-_-.

Deine Niedrigintelligenz deiner Superintelligenz läßt natürlich gekonnt all deine weiteren Unschärfen unter'm Tisch fallen. Brauchst Du Nachhilfe von mir:lol:

:nolimit:

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vor 10 Stunden schrieb m3_:

Dummerweise einhergehend lagert am Wegesrand der Straßen voll viel Meßtechnik, sonst hätte die Wegelagereizunft ja nichts zu tun.

Blödsinn. Gäbe es Deinesgleichen nicht gehäuft, hätten wir auch weniger zu tun. Das Meßequipment sorgt nur dafür, daß Deinesgleichen nicht einfach so davonkommen, wenn sie Verkehrsrecht nicht beachten. Aber das hast Du schon vor über 20 Jahren nicht kapiert. Warum dann heute, wo Du älter und damit offensichtlich auch noch starrsinniger geworden bist.

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