focht 1 Posted November 11, 2003 Report Share Posted November 11, 2003 Huhu, kleines Thema ... nur rein Interesse halber.... Irgendwo hab ich gelesen (Fahrschule? hehe), dass doppelt durchgezogene Linien wie eine bauliche Trennung zählt.z.B. zwei Fahrspuren pro Richtung (Bundesstrasse), in der Mitte die doppelte Linie. Innerorts = klar. Ausserorts: Fall 1: Geschwindigkeit wird explizit auf z.B. begrenzt = ok.Fall 2: Es gibt kein Schild. Was gilt? Richtgeschwindigkeit? Kann ich mir irgendwie nicht so richtig vorstellen, da es ja keine echte (physikalische) bauliche Trennung ist.Wer kann entsprechende Passagen der StVo zitieren? Ciao Quote Link to post Share on other sites
Guest Michael Posted November 11, 2003 Report Share Posted November 11, 2003 § 3 Abs 3 StVO: "Diese Geschwindigkeitsbeschränkung [100 km/h außerorts] gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben" Quote Link to post Share on other sites
Letj Oelk 0 Posted November 11, 2003 Report Share Posted November 11, 2003 Ach, das ist ja interessant! Ich kenne da 'ne Bundesstraße, die ist normal gestrichelt (also die Linie natürlich! ;-) ), dann kommen hin und wieder Brücken. Dort durchgezogene Doppellinie, Anfangs ist die auf der Gegenseite gestrichelt, dann beide durchgezogen und nach der Brücke auf der eigenen Seite gestrichelt, die andere durchgezogen. Soll wohl als Überholverbot für die jeweilig Seite sein...Hieße dann aber auch "Feuer frei" oben auf der Brücke!! Cool! Muß ich mir merken! Quote Link to post Share on other sites
Falo 0 Posted November 11, 2003 Report Share Posted November 11, 2003 @Letj Oelk Hieße dann aber auch "Feuer frei" oben auf der Brücke!! Cool! Muß ich mir merken! Sag mir bitte, wenn du da lang fährst!! Bitte, bitte. Ich geb dir auch mehr Toleranz. Gaaanz wichtig ist der von Michael richtig ziterte letzte Halbsatz:die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben" . Also 2x 2= 4!! Aber solche Bundesstraßen gibts natürlich auch. Da gilt dann, ohne Schild, "Feuer frei!".Kann ich mitr aber bei der durch dich beschriebenen Brücke so nicht vorstellen. Quote Link to post Share on other sites
Letj Oelk 0 Posted November 12, 2003 Report Share Posted November 12, 2003 Konnte ich mir auch nicht vorstellen, dass das so gedacht sein soll. Ich hatte das jetzt so verstanden, das 2 Linien reichen. Hätte mich allerdings sehr gewundert.Ich hab jetzt mal daran gedacht, das häufig die Beschilderung usw. falsch ist (durch Unwissenheit der jewieligen Beamten).Naja, auf der Brücke hätte ich mein Auto sowieso nicht auf Tempo bekommen... ;-) Quote Link to post Share on other sites
Falo 0 Posted November 12, 2003 Report Share Posted November 12, 2003 Iss ja auch nich so schlimm. So ein Auto hatte ich auch mal Quote Link to post Share on other sites
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