Frank1 0 Posted November 9, 2024 Report Share Posted November 9, 2024 Hallo zusammen . Bräuchte Hilfe ich habe Post vom Straßenverkehrsamt bekommen . Will nach 15 Jahren meinen Führerschein wiederbekommen. In dem Brief steht : Die Ablegung der Fahrprüfung (Theorie und Praxis ) wird erforderlich (vgl.§20 Abs.2 FeV) . Mir stellt sich nur die Frage ob ich nach der Zeit auch noch die MPU machen muss . Vielleicht kann mir hier jemand mit seiner Erfahrung weiterhelfen . Vielen danke Quote Link to post Share on other sites
Zöllner 473 Posted November 9, 2024 Report Share Posted November 9, 2024 Eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ohne eine MPU absolvieren zu müssen, ist nach spätestens 15 Jahren möglich. Kann man im Netz finden. 1 Quote Link to post Share on other sites
Frank1 0 Posted November 9, 2024 Author Report Share Posted November 9, 2024 vor 7 Minuten schrieb Zöllner: Eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ohne eine MPU absolvieren zu müssen, ist nach spätestens 15 Jahren möglich. Kann man im Netz finden. Mich irritiert nur in dem §20 der Abs. 3 . Oder würde das jetzt mit in dem Brief stehen ? Quote Link to post Share on other sites
Zöllner 473 Posted November 9, 2024 Report Share Posted November 9, 2024 Hier steht: (3) Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 1 und 2 angeordnet werden, wenn: 4. bei einem erheblichen Verstoß oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften, 5. bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht, oder bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen, 6. bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung steht, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen oder die erhebliche Straftat unter Nutzung eines Fahrzeugs begangen wurde, 7. bei Straftaten, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen, War das denn seinerzeit beim Entzug der Fahrerlaubnis gegeben ? Die Frage kannst Du Dir selber beantworten. Quote Link to post Share on other sites
Frank1 0 Posted November 9, 2024 Author Report Share Posted November 9, 2024 vor 12 Minuten schrieb Zöllner: Hier steht: (3) Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 1 und 2 angeordnet werden, wenn: 4. bei einem erheblichen Verstoß oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften, 5. bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht, oder bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen, 6. bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung steht, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen oder die erhebliche Straftat unter Nutzung eines Fahrzeugs begangen wurde, 7. bei Straftaten, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen, War das denn seinerzeit beim Entzug der Fahrerlaubnis gegeben ? Die Frage kannst Du Dir selber beantworten. Ich wurde mit Cannabis erwischt und nach der Blutentnahme musste ich meinen Führerschein abgeben . Also könnte Punkt 4 zutreffen soweit habe ich mir das ja auch gelesen . Nur Frage ich mich warum man so viel liest das Leute nach 15 Jahren keine MPU mehr machen mussten. Quote Link to post Share on other sites
Zöllner 473 Posted November 9, 2024 Report Share Posted November 9, 2024 Wenn Du in der Zwischenzeit auch sonst "eintragungsfrei" geblieben bist, sehe ich gute Chancen, ohne MPU durchzukommen. Ist ja immerhin auch ein deftiger Kostenfaktor. Quote Link to post Share on other sites
Frank1 0 Posted November 9, 2024 Author Report Share Posted November 9, 2024 vor 27 Minuten schrieb Zöllner: Wenn Du in der Zwischenzeit auch sonst "eintragungsfrei" geblieben bist, sehe ich gute Chancen, ohne MPU durchzukommen. Ist ja immerhin auch ein deftiger Kostenfaktor. Mir geht es auch einfach um die Kosten .ohne Seminar glaube ich Brauch man es garnicht versuchen und das sind kosten die ich mir einfach nicht leisten kann . Ich habe mir in den ganzen Jahren nix zu schulden kommen lassen . Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 701 Posted November 9, 2024 Report Share Posted November 9, 2024 vor 4 Stunden schrieb Frank1: ...ich habe Post vom Straßenverkehrsamt bekommen . Einfach so als Informationsschreiben? Oder hast du vorher einen Antrag auf Wiedererteilung gestellt? Eine evtl. MPU Anordnung würde erst auf Grundlage deines Antrages erfolgen. Die MPU Anordnung ist nicht Bestandteil eines Urteiles. Wenn dieses Schreiben schon eine Antwort der FE-Behörde auf deinen Antrag ist und da steht nichts von einer MPU, ist das erledigt. Die Fahrprüfung nach 15 Jahren ohne Fahrpraxis ist allerdings üblich. vor 3 Stunden schrieb Zöllner: Hier steht: Wo ist denn dein "Hier"? - soll sich der TE oder sonst ein geneigter Leser die Quelle selber suchen? vor 3 Stunden schrieb Frank1: Nur Frage ich mich warum man so viel liest das Leute nach 15 Jahren keine MPU mehr machen mussten. Das ergibt sich aus § 29 StVG und der Tilgung von Eintragungen. Wenn deine Cannabis Fahrt als Straftat abgeurteilt wurde, werden die Eintragungen im FAER nach 10 Jahren getilgt (§ 29 Abs. 1 Nr. 3 StVG). Und weil nicht immer klar oder eindeutig ist, wann diese Frist anfängt zu laufen steht im § 29 Abs. 5 StVG, dass diese Frist spätestens 5 Jahre nach Rechtskraft der zugrunde liegenden Entscheidung beginnt. Und da sind diese 15 Jahre. Das kann auch schon früher sein. Je nachdem wann die Tilgungsfrist beginnt. Da wird ein Anruf bei der FE-Behörde weiterhelfen. Du darfst allerdings in der Zwischenzeit auch keinen Antrag gestellt und wieder zurück gezogen haben. Ich glaub da fängt die Frist neu an. Quote Link to post Share on other sites
Frank1 0 Posted November 9, 2024 Author Report Share Posted November 9, 2024 vor 49 Minuten schrieb Sobbel: Einfach so als Informationsschreiben? Oder hast du vorher einen Antrag auf Wiedererteilung gestellt? Eine evtl. MPU Anordnung würde erst auf Grundlage deines Antrages erfolgen. Die MPU Anordnung ist nicht Bestandteil eines Urteiles. Wenn dieses Schreiben schon eine Antwort der FE-Behörde auf deinen Antrag ist und da steht nichts von einer MPU, ist das erledigt. Die Fahrprüfung nach 15 Jahren ohne Fahrpraxis ist allerdings üblich. Wo ist denn dein "Hier"? - soll sich der TE oder sonst ein geneigter Leser die Quelle selber suchen? Das ergibt sich aus § 29 StVG und der Tilgung von Eintragungen. Wenn deine Cannabis Fahrt als Straftat abgeurteilt wurde, werden die Eintragungen im FAER nach 10 Jahren getilgt (§ 29 Abs. 1 Nr. 3 StVG). Und weil nicht immer klar oder eindeutig ist, wann diese Frist anfängt zu laufen steht im § 29 Abs. 5 StVG, dass diese Frist spätestens 5 Jahre nach Rechtskraft der zugrunde liegenden Entscheidung beginnt. Und da sind diese 15 Jahre. Das kann auch schon früher sein. Je nachdem wann die Tilgungsfrist beginnt. Da wird ein Anruf bei der FE-Behörde weiterhelfen. Du darfst allerdings in der Zwischenzeit auch keinen Antrag gestellt und wieder zurück gezogen haben. Ich glaub da fängt die Frist neu an. Hatte beim Straßenverkehrsamt angerufen und gesagt das ich gerne meinen Führerschein wieder machen möchte . Und paar Tage später hatte ich dieses Schreiben und einen Antrag für den Führerschein im Briefkasten . Quote Link to post Share on other sites
Frank1 0 Posted November 9, 2024 Author Report Share Posted November 9, 2024 vor 3 Minuten schrieb Frank1: Hatte beim Straßenverkehrsamt angerufen und gesagt das ich gerne meinen Führerschein wieder machen möchte . Und paar Tage später hatte ich dieses Schreiben und einen Antrag für den Führerschein im Briefkasten . Das heißt also solange ich auf dem Antrag nix von dem Cannabis vergehen angebe keine MPU Quote Link to post Share on other sites
Zöllner 473 Posted November 9, 2024 Report Share Posted November 9, 2024 vor 4 Stunden schrieb Frank1: Mich irritiert nur in dem §20 der Abs. 3 . Oder würde das jetzt mit in dem Brief stehen ? Lieber Sobbel, direkt vorher hatte der TE das ausgeführt und darauf bezog sich mein Post. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 701 Posted November 10, 2024 Report Share Posted November 10, 2024 vor 12 Stunden schrieb Frank1: Hatte beim Straßenverkehrsamt angerufen und gesagt das ich gerne meinen Führerschein wieder machen möchte . Und paar Tage später hatte ich dieses Schreiben und einen Antrag für den Führerschein im Briefkasten . Dieses Schreiben ist also rein informatorisch und kein Bescheid der FE-Behörde. Dann musst du aufpassen. Wenn du den beiliegenden Antrag ausfüllst, einreichst und diese 15 Jahre noch nicht erreicht sind, kannst du Pech haben und mit der MPU zu tun bekommen. Also vor der Antragstellung erst bei der Behörde erfragen ob du über diese 15 Jahre bist. vor 12 Stunden schrieb Frank1: Das heißt also solange ich auf dem Antrag nix von dem Cannabis vergehen angebe keine MPU Ich hab seit Jahren keinen FE-Antrag gesehen. Wird da nach Cannabis gefragt? Wenn Ja und du abstinent bist, kannst du ja wahrheitsgemäße Angaben machen. Ist ja auch gefahrlos, denn dein damaliges Vergehen steht ja ohnehin in deiner FE-Akte und ist 15 Jahre her. Dann noch mal anders formuliert. Vielleicht hab ich mich falsch ausgedrückt. - Solange du von niemand zur MPU aufgefordert wirst, kann dir alles zu diesem Thema egal sein. ALLES. - Spätestens 15 Jahre nach der Rechtskraft deines Urteils/Beschlusses mit dem FE-Entzug kann und darf eine MPU nicht mehr gefordert/angeordnet werden . Sollte das eine Behörde dennoch machen, ist das rechtswidrig und von dir (oder Anwalt) anfechtbar. Aber da reicht ein dreizeiliger Brief mit Hinweis auf das StVG (§§ siehe oben). - Wann in deinem Fall die Tilgungsfrist begann, kannst du selber in deinen Akten nachgucken oder auch bei der FE-Behörde erfragen. Ja, die können sprechen und sind keine Monster. Möglicherweise geht das sogar telefonisch. - Die FE-Behörde verlangt vor dir nur die Fahrprüfungen - sonst nichts. Quote Link to post Share on other sites
Frank1 0 Posted November 10, 2024 Author Report Share Posted November 10, 2024 vor 4 Stunden schrieb Sobbel: Dieses Schreiben ist also rein informatorisch und kein Bescheid der FE-Behörde. Dann musst du aufpassen. Wenn du den beiliegenden Antrag ausfüllst, einreichst und diese 15 Jahre noch nicht erreicht sind, kannst du Pech haben und mit der MPU zu tun bekommen. Also vor der Antragstellung erst bei der Behörde erfragen ob du über diese 15 Jahre bist. Ich hab seit Jahren keinen FE-Antrag gesehen. Wird da nach Cannabis gefragt? Wenn Ja und du abstinent bist, kannst du ja wahrheitsgemäße Angaben machen. Ist ja auch gefahrlos, denn dein damaliges Vergehen steht ja ohnehin in deiner FE-Akte und ist 15 Jahre her. Dann noch mal anders formuliert. Vielleicht hab ich mich falsch ausgedrückt. - Solange du von niemand zur MPU aufgefordert wirst, kann dir alles zu diesem Thema egal sein. ALLES. - Spätestens 15 Jahre nach der Rechtskraft deines Urteils/Beschlusses mit dem FE-Entzug kann und darf eine MPU nicht mehr gefordert/angeordnet werden . Sollte das eine Behörde dennoch machen, ist das rechtswidrig und von dir (oder Anwalt) anfechtbar. Aber da reicht ein dreizeiliger Brief mit Hinweis auf das StVG (§§ siehe oben). - Wann in deinem Fall die Tilgungsfrist begann, kannst du selber in deinen Akten nachgucken oder auch bei der FE-Behörde erfragen. Ja, die können sprechen und sind keine Monster. Möglicherweise geht das sogar telefonisch. - Die FE-Behörde verlangt vor dir nur die Fahrprüfungen - sonst nichts. Nein nicht direkt wird danach gefragt . Da steht nur Angaben zum vorangegangenen Entzug / Verzicht Und dann Entziehungsgrund ,zuständige Behörde Datum und AZ. Muss ich da was angeben nach so einer langen Zeit ? Das ist 15 Jahre her ich war da noch sehr jung und habe auch keine Unterlagen mehr von damals . Ein Aktenzeichen zum Beispiel habe ich einfach nicht mehr . Ich will einfach nix falsch machen da der Führerschein schon echt wichtig wäre für mich aber gleichzeitig sehe ich es nicht ein Unmengen an Geld für eine MPU zu bezahlen . Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 701 Posted November 10, 2024 Report Share Posted November 10, 2024 vor 4 Stunden schrieb Frank1: Muss ich da was angeben nach so einer langen Zeit ? Das ist 15 Jahre her ich war da noch sehr jung und habe auch keine Unterlagen mehr von damals . Ruf doch da einfach bei der FE-Behörde an. Das hast du ja schon mal gemacht. Dort wird eine Akte von dir geführt, in der alles drin steht - Die können dir solche Fragen beantworten und sind sicher auch hilfsbereit. Die helfen dir auch beim Ausfüllen des Antrages weiter. vor 4 Stunden schrieb Frank1: aber gleichzeitig sehe ich es nicht ein Unmengen an Geld für eine MPU zu bezahlen . Du hast aber doch damals vorgezogen gegen das Recht zu verstoßen und bist bekifft Auto gefahren. Das rennt dir halt hinterher. Falls du jetzt noch zur MPU müsstest, hättest du ganz allein die Ursache gesetzt (auch wenn das lange her ist) und da sähe es die Behörde nicht ein, dir so ohne weitere Überprüfung wieder eine Fleppe zu erteilen. Der Behörde ist es nämlich völlig wurscht ob du einen FS hast oder nicht. Dabei spielt es auch keine Rolle, wie wichtig der für dich ist. Ruf bei der FE-Behörde an. Die beantworten dir alle Fragen. Das Schlimmste was passieren kann ist, dass eine telef. Auskunft nicht möglich ist weil sich Deutschland zu Tode datenschützt. Dann musst du eben den Hintern bewegen und mal da hin. Schließlich ist der Führerschein ja in deinem Interesse. Es wird hier im Forum wahrscheinlich mindestens einer unter seinem Stein rauskriechen und dir einflüstern, dass man doch nicht mit Behörden redet und mit der Polizei auch nicht und überhaupt bloß nichts sagt. Dann musst du halt sehen, welche Auskünfte dich weiter bringen. Das Grundsätzliche ist dir vom Zöllner und mir erklärt worden. Deine Fragen wurden auch beantwortet. Ich bin hier jetzt raus. Viel Erfolg bei deinen Bemühungen. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 817 Posted November 10, 2024 Report Share Posted November 10, 2024 Am 9.11.2024 um 17:28 schrieb Sobbel: Du darfst allerdings in der Zwischenzeit auch keinen Antrag gestellt und wieder zurück gezogen haben. Ich glaub da fängt die Frist neu an. Nicht ganz richtig…. nur wenn ein Antrag versagt wurde beginnt die Frist erneut. Wird der Antrag vor Versagung zurückgezogen beginnt die Frist nicht erneut zu laufen Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 701 Posted November 11, 2024 Report Share Posted November 11, 2024 vor 13 Stunden schrieb QTreiberin: Nicht ganz richtig…. Hauptsache der Rest war richtig - Danke für die Richtigstellung. Quote Link to post Share on other sites
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