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Fehlende Angaben im Messprotokoll - reicht für Strafminderung?


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Hallo liebe Community,

ich benötige bitte eure Hilfe bei einer fraglichen Sache. Bei meiner Akteneinsicht ist mir aufgefallen, dass im Messprotokoll bestimmte Infos fehlen, die laut meiner Recherche vorhanden sein müssten. Diese Infos finde ich zwar teilweise (jedoch auch nicht alle) auf anderen Seiten (Fallprotokoll) in den Akten (viel weiter hinten), aber eben nicht auf dem (dafür vorgesehenen?) Messprotokoll. 

Fehlende Angaben im Messprotokoll sind m.E.:

- Datum/Uhrzeit des Verkehrsverstoßes
- Gemessene Geschwindigkeit (mit Abzug der Toleranz und ohne)
- Datum des Verkehrsstoßes
- Genaue Position Blitzer (Abstand zum Fahrbahnrand)
- Fahrbahnbreite
- Ankündigung der entsprechenden Sanktionen (?)

Reichen diese Formfehler, dass ich auf eine Strafmilderung hoffen kann? Oder seht ihr da wenig Chance? 

Freue mich sehr über eure Hilfe! Die Folgen meines sehr unaufmerksamen Fahrens wären sehr hart für mich.

Und nein, ich bin kein leidenschaftlicher Raser. Ich fahre oft ins Saarland und zurück und da ist fast 1 Stunde lang unbegrenzt und ich hab dann einfach nicht geschaltet, als das vorbei war. :(
LG Max

Bildschirmfoto-2024-10-07-um-23-40-28.pnBildschirmfoto-2024-10-08-um-00-05-01.pnBildschirmfoto-2024-10-07-um-23-47-36.pn

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vor 7 Stunden schrieb MaxMann3:

Hallo liebe Community,

Fehlende Angaben im Messprotokoll sind m.E.:

- Datum/Uhrzeit des Verkehrsverstoßes
- Gemessene Geschwindigkeit (mit Abzug der Toleranz und ohne)
- Datum des Verkehrsstoßes
- Genaue Position Blitzer (Abstand zum Fahrbahnrand)
- Fahrbahnbreite
- Ankündigung der entsprechenden Sanktionen (?)

 

Punkte 1 - 3 und 6 gehören defintiv nicht ins Messprotokoll. Wenn eine Seite derartiges behauptet, würde ich dieser nichts glauben... allein der gesunde Menschenverstand schließt das ja eigentlich schon aus. Wenn ein Gerät eine Woche durchläuft und 10000 Verstöße hat, soll dann jeder händisch auf einen Zettel geschrieben werden? Um dann bei einer Akteneinsicht die Daten der anderen Verstöße aushändigen? oder soll jeder Verstoß ein eigenes Protokoll erhalten? Diese Angaben gehören in einen Bußgeldbescheid, aber nicht in ein Messprotokoll.

Die Maße sollten m.E. vermerkt sein. Ich würde jedoch wagen zu behaupten, dass dieses Verfahren in der jeweiligen Region wohl so von den Gerichten anerkannt ist. Es wird wohl mitnichten die erste derartige Messung sein. Die Daten sind in der Messdatei vorhanden und liegen somit vor. Ehrlich gesagt glaube ich nicht, dass mit dieser Argumentation etwas zu gewinnen ist.

 Ich fahre oft ins Saarland und zurück und da ist fast 1 Stunde lang unbegrenzt und ich hab dann einfach nicht geschaltet, als das vorbei war. :(

Bei einem Fahrstreifen? Da würde sich für mich, ohne die Örtlichkeit näher zu kennen, die Gefahr ergeben, dass Vorsatz unterstellt werden kann. Ich weiß, es geht hier sicher nicht ums Geld...

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vor 6 Stunden schrieb random:

Punkte 1 - 3 und 6 gehören defintiv nicht ins Messprotokoll. Wenn eine Seite derartiges behauptet, würde ich dieser nichts glauben... allein der gesunde Menschenverstand schließt das ja eigentlich schon aus. Wenn ein Gerät eine Woche durchläuft und 10000 Verstöße hat, soll dann jeder händisch auf einen Zettel geschrieben werden? Um dann bei einer Akteneinsicht die Daten der anderen Verstöße aushändigen? oder soll jeder Verstoß ein eigenes Protokoll erhalten? Diese Angaben gehören in einen Bußgeldbescheid, aber nicht in ein Messprotokoll.

Die Maße sollten m.E. vermerkt sein. Ich würde jedoch wagen zu behaupten, dass dieses Verfahren in der jeweiligen Region wohl so von den Gerichten anerkannt ist. Es wird wohl mitnichten die erste derartige Messung sein. Die Daten sind in der Messdatei vorhanden und liegen somit vor. Ehrlich gesagt glaube ich nicht, dass mit dieser Argumentation etwas zu gewinnen ist.


 Ich fahre oft ins Saarland und zurück und da ist fast 1 Stunde lang unbegrenzt und ich hab dann einfach nicht geschaltet, als das vorbei war. :(

Bei einem Fahrstreifen? Da würde sich für mich, ohne die Örtlichkeit näher zu kennen, die Gefahr ergeben, dass Vorsatz unterstellt werden kann. Ich weiß, es geht hier sicher nicht ums Geld...

Vielen Dank für deine schnelle Antwort und Einschätzung! Deine Erläuterungen finde ich sehr schlüssig. Wahrscheinlich bin ich tatsächlich besser beraten, den Einspruch zurückzuziehen und mich vor weiteren Verfahrenskosten zu bewahren.

Oder hat hier jemand eine andere Erfahrungen gemacht hat, vor allem mit Punkten 4 & 5? 

Zu den Fahrstreifen:
Es sind zwei Fahrstreifen, die durch eine durchgezogene Linie getrennt sind. Ich bin auf dem hinteren. Den vorderen erkennt man auf dem Foto nicht sehr gut, bzw. es wirkt wahrscheinlich eher wie ein Standstreifen. :) Ändert aber wahrscheinlich nichts, oder?

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Zitat

Zu den Fahrstreifen:
Es sind zwei Fahrstreifen, die durch eine durchgezogene Linie getrennt sind. Ich bin auf dem hinteren. Den vorderen erkennt man auf dem Foto nicht sehr gut, bzw. es wirkt wahrscheinlich eher wie ein Standstreifen. :) Ändert aber wahrscheinlich nichts, oder?

Für mich nicht wirklich, aber bist du dir sicher? Mit der o.g. Örtlichkeit und der Satellitenkarte sieht das anders aus - und ist sehe auch nirgendwo eine durchgezogene Linie.

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vor 6 Stunden schrieb random:

Für mich nicht wirklich, aber bist du dir sicher? Mit der o.g. Örtlichkeit und der Satellitenkarte sieht das anders aus - und ist sehe auch nirgendwo eine durchgezogene Linie.

Du hast recht, ich muss das falsch in Erinnerung gehabt haben. Die zweispurige Fahrplan geht kurz vor dem Blitzer in die einspurige Fahrbahn über. Das passt auch viel besser zu dem Foto.

Der Standort des Blitzers ist hier: https://maps.app.goo.gl/WBRypR4qfTS6s3J17

 

Übrigens - an alle, die die Strecke auch mal fahren - An der Stelle steht der mobile Blitzer offenbar fest. Ich habe den danach an drei Sonntagen über die letzten Monate gesehen.

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Korrekt, es kommt an der Stelle bereits vorher ein 100er Schild. Sonst wäre das auch höchst illegal. Aber man muss trotzdem aufpassen, denn davor und auch wieder danach ist unbegrenzt für eine ganze Weile. So ist mir das ja passiert, dass ich nicht rechtzeitig reagiert habe und auslaufen ließ.

 

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Dazwischen ist auch ziemlich sicher noch ein 120, aber ich möchte jetzt nicht alles mit Streetview abfliegen... Sieh es nicht als Vorwurf, aber das du die Stelle überhaupt nicht korrekt wahrgenommen hast, spricht jetzt nicht für übermäßige Konzentration. Da stehen sicher beidseitig auch riesige Schilder mit Ankündigung der Spurzusammenführung und in irgendeiner Form ein Geschwindigkeitsrichter. Es ist ein Autobahnkreuz und einspurig. So viele Gründe zu erkennen, dass dort nicht :nolimit: gilt und an Autobahnkreuzen sollte man ohnehin immer mit Tempolimits und Überwachung rechnen. Besonders seit Einführung der Trailer wird an vergleichbaren Stellen häufig überwacht. Nur für die Zukunft.

 

(Btw. man sollte auch ehrlich zu sich selbst sein. Wenn man die Begrenzungen verlängert um "auszurollen", beschweren sich doch häufig die gleichen Leute, dass dort viel zu lange limitiert wird, genauso wie man die ganzen Muttis in den 30er Strecken vor Schulen erwischt...)

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Noch ein Hinweis zum Messprotokoll:

Das hat nichts mit den einzelnen Messungen zu tun, sondern wird vom Messbeauftragten/-beamten nach der Aufstellung und nach Beendigung der Messung ausgefüllt.

Es belegt lediglich, dass alle Messungen mit ordnungsgemäßem Gerät und korrekt nach Vorschrift durchgeführt wurden.

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Am 10.10.2024 um 06:27 schrieb random:

Dazwischen ist auch ziemlich sicher noch ein 120, aber ich möchte jetzt nicht alles mit Streetview abfliegen... Sieh es nicht als Vorwurf, aber das du die Stelle überhaupt nicht korrekt wahrgenommen hast, spricht jetzt nicht für übermäßige Konzentration. Da stehen sicher beidseitig auch riesige Schilder mit Ankündigung der Spurzusammenführung und in irgendeiner Form ein Geschwindigkeitsrichter. Es ist ein Autobahnkreuz und einspurig. So viele Gründe zu erkennen, dass dort nicht :nolimit: gilt und an Autobahnkreuzen sollte man ohnehin immer mit Tempolimits und Überwachung rechnen. Besonders seit Einführung der Trailer wird an vergleichbaren Stellen häufig überwacht. Nur für die Zukunft.

 

(Btw. man sollte auch ehrlich zu sich selbst sein. Wenn man die Begrenzungen verlängert um "auszurollen", beschweren sich doch häufig die gleichen Leute, dass dort viel zu lange limitiert wird, genauso wie man die ganzen Muttis in den 30er Strecken vor Schulen erwischt...)

Ein 120 Schild kommt vorher nicht, aber das tut hier nicht weiter zur Sache.

Durch diesen Forenbeitrag, habe ich mich auch nochmal tiefer mit dem ganzen Vorfall befasst und bin letztendlich ebenfalls zu dem Schluss gekommen, dass ich hier einfach sehr unaufmerksam war und alles schon in Ordnung ist, so wie es ist. Die Strafe finde ich zwar dadurch nicht weniger hart, aber ich hege auch keinen Groll gegen irgendwelche Menschen oder Institutionen, die solche Blitzer aufstellen. Ist schon in Ordnung wie gesagt und ab sofort gebe ich mein Bestes aufmerksamer zu fahren.

 

Danke für die vielen Beiträge lieber random! Auch an alle anderen, die sich eingebracht haben!

Ich wünsche euch was! Und fahrt vorsichtig :) 

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