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Aussageverweigerung des Fahrers, nicht des Halters


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Hallo, Entschuldigung, bin neu hier, und kenne mich gar nicht aus.

Vielleicht kann mir hier geholfen werden.

Mein jüngster Sohn wurde mit 135 statt 100 auf der Autobahn geblitzt. Anhörungsbogen kam zu mir als Halterin. Dummerweise habe ich nicht von meinem Zeugenverweigerungsrecht Gebrauch gemacht :(

Mein Sohn hat jetzt in seinem Anhörungsbogen keine Aussage zur Sache gemacht. Nur seine Personalien beatätigt und weder "schuldig" noch "unschuldig" angekreuzt. 

Wird er dann trotzdem den Bußgeldbescheid bekommen? Und muss er den dann auch bezahlen oder gibt es jetzt noch einen Ausweg? Es geht ja auch um einen Punkt.

Vielen Dank, 

Natascha 

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vor 13 Minuten schrieb Natascha:

…Mein jüngster Sohn wurde mit 135 statt 100 auf der Autobahn geblitzt. Anhörungsbogen kam zu mir als Halterin. Dummerweise habe ich nicht von meinem Zeugenverweigerungsrecht Gebrauch gemacht :(

Hallo Natascha, herzlich Willkommen im Radarforum. Den Sohn der Halterin zu finden ist das tägliche Brot der Mitarbeiter der Bußgeldstelle. Der Fahrer ist jetzt bekannt, dein Sohn hat realistisch keine Chance. 

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vor 18 Stunden schrieb Natascha:

Dummerweise habe ich nicht von meinem Zeugenverweigerungsrecht Gebrauch gemacht

Das ist eigentlich nicht dumm.  Dieses Recht hast du ja nur gegenüber einem ganz eng begrenzten Personenkreis  innerhalb der Familie. Die Behörde wüsste da sofort wo sie suchen muss. Der Weg von der Mutter als Halterin zum Sohn als Fahrer ist da nicht weit. 

 

vor 18 Stunden schrieb Natascha:

Wird er dann trotzdem den Bußgeldbescheid bekommen?

Du denkst wirklich, das es reicht zu schweigen und dann passiert einem nichts mehr?  Das wär doch viel zu einfach und ist sehr blauäugig und kommt dem "Strafanspruch des Staates" so gar nicht entgegen.  Es ist doch auch gar nicht nötig das dein Sohn was sagt. Die Behörde hat als Beweis ein Foto.

 

vor 18 Stunden schrieb Natascha:

Es geht ja auch um einen Punkt. 

 An mögliche Konsequenzen hätte dein Sohn vor der "Raserfahrt" denken sollen.  Es hätte auch ein Unfall sein können. Da sind die Folgen unabsehbar und reichen von Sachschäden über Körperverletzungen bis hin zu Todesfällen.  Vor diesem einen Punkt bräuchte er doch auch nur dann Bammel haben, wenn er schon reichlich Voreintragungen hat.  Wenn das also der Erste Punkt ist, den er kassiert, braucht er nur ruhig durch die Hose atmen und sich eine bestimmte Zeit nichts mehr zu schulden kommen lassen - und zack ist dieser Punkt verjährt. 

 

vor 18 Stunden schrieb rth:

 Der Fahrer ist jetzt bekannt, dein Sohn hat realistisch keine Chance. 

Seh ich allerdings auch so. 

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