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Fahrzeug Konfiszierung auch bei finanzierten Fahrzeug?


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Hallo, 

mein Auto ist aktuell noch finanziert mit drei Jahre Restlaufzeit. Theoretisch könnte ich die Restsumme begleichen um die Finanzierung aufzulösen, das würde mir natürlich auch Zinsen sparen.

Mein Gedankengang ist aber, dass eine mögliche Konfiszierung vom Fahrzeug bei einem Geschwindigkeitsverstoß im Ausland dadurch wahrscheinlicher wird wenn das Fahrzeug in meinem Besitz ist und nicht mehr der Bank. Wie schätzt ihr die Lage ein? Ich halte den Fall zwar für unwahrscheinlich, allerdings liest man ja immer häufiger dass eine Konfiszierung drohen kann.

Viele Grüße 

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vor 5 Stunden schrieb Russenmafiabescheisser:

wenn das Fahrzeug in meinem Besitz ist und nicht mehr der Bank.

Wir müssten uns jetzt eigentlich erst über Besitz und Eigentum unterhalten. Aber das spar ich mir. 

vor 5 Stunden schrieb Russenmafiabescheisser:

Wie schätzt ihr die Lage ein?

Wenn du, gerade im Ausland, vernünftig fährst und nicht wie ne Wildsau, bräuchtest du dir um sowas keine Gedanken machen.  Die Fahrzeuge werden ja nicht bei Lappalien eingezogen, sondern bei richtig heftigen Verstößen. Da musst du echt wie eine Wildsau gefahren sein oder stark unter Alkohol.

Die Schweiz und ich glaube auch Dänemark ziehen Mietfahrzeuge, Leasingfahrzeuge und auch Firmenwagen ein. 

Was glaubst du, was die dein Kreditfahrzeug interessiert?

Ansonsten schließe ich mich Klaus an.

 

 

 

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Durchaus ein wichtiger Aspekt. Auf die Gesamtkosten gerechnet ist die Zinsersparnis ja auch extrem marginal.

Das ganze gilt übrigens auch für eine Reihe an Fantasie-Abzockdelikten in der BRD wie das berühmte "Rennen gegen sich selbst", im Ausland sind meist Werte um +100kmh nötig

CH besteht wohl auf das Auflösen von Verträgen bevor wieder rausgerückt wird.

In A wird komplett verzichtet: https://www.tt.com/artikel/30890018/raser-mit-203-km-h-auf-der-brennerautobahn-unterwegs-auto-nicht-beschlagnahmt

Zitat

Die Behörde sah von einer Beschlagnahme des Fahrzeugs ab, da es sich um ein Firmenfahrzeug handelte“, teilte die Polizei mit.

 

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In DK reicht auch eine Überschreitung von mehr als 100% oder auch mehr als 200km/h gefahren, nachzulesen im Vanvidskørsel, dort findet sich frei übersetzt "Dabei spielt es keine Rolle, ob der Eigentümer des Fahrzeuges auch derjenige war, der das Vergehen begangen hat."

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  • 2 weeks later...

Hallo,

als Leasinggeber, als finanzierende Bank oder auch bei privater Fahrzeugüberlassung und als gewerblicher Vermieter muss man mit diesem Risiko eben leben.

Kunden besser aussuchen.

PS:  Bei Vorsatz zahlt auch keine Kaskoversicherung, nichtmals bei grober Fahrlässigkeit.

 

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Am 21.9.2024 um 07:21 schrieb KlausK:

Das ist denen egal, das Geld bekommen sie trotzdem, irgendwie.

Zum P.S. so pauschal falsch, bei mir ist z.B. für alle Arten nur der Vorsatz ausgenommen.

 

Vorsatz, nettes Thema für juristischen Streit. Zuschnellfahren, 150km/h ausserorts ist nicht fahrlässig...., sondern Absicht unter  in Kaufnahme eines möglichen Totalschaden.

Auf Gehwegen aufgesetzt Parken, also vorsätzlich die StVO nicht beachtet. Eigentlich ein möglicher Grund für Psychotest auf Behördenanordnung betreff charackerlicher Eignung zur Teilnahme als Fahrzeugführer im Strassenverkehr...
 

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On 9/8/2024 at 7:51 AM, KlausK said:

Zumindest in Dänemark ist das egal, das Fahrzeug wird wie ein Tatwerkzeug behandelt, da sind die Eigentumsverhältnisse völlig irrelevant.

Das stimmt und hätte ich auch gerne geschrieben. In Dänemark wurde schon so einiges beschlagnahmt. Dass das in Deutschland immer noch nicht geht spricht Bände. Hier darf man alles. Ich finde Dänemark klasse. Es geht um Wahnsinnsfahrten, die andere Menschen gefährden.

 

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