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Vorfahrt an T-Kreuzung


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Hallo...

mal eine Frage an die Spezialisten, wo ich bezüglich der genauen Regeln etwas unsicher bin:

Ich komme als Radfahrer auf dem Radweg (Trennlinie zur normalen Fahrbahn) an eine T-Kreuzung (auf dem Stil des Ts).
Eigentlich kann ich ja nur rechts oder links abbiegen - ich möchte aber auf das Grundstück geradezu - muss also quasi nur die kreuzende Straße überqueren.
In die selbe Richtung wie ich nähert sich ein PKW, welcher aber rechts abbiegen möchte.

Meine Frage: muss ich als Radfahrer dem PKW Vorfahrt gewähren (weil ich ja nur die Straße überqueren will)
oder ist das egal und der PKW muß mir Vorfahrt gewähren.

Oder müßte ich absteigen und das Rad über die Straße schieben um dann als Fußgänger Vorrang zu haben -
so ähnlich wie beim Fußgängerüberweg?
(Die Kreuzung ist eine Ampelkreuzung - in dem beschriebenen Fall hätten PKW, Radfahrer und Fußgänger grün)

 

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vor 5 Stunden schrieb SNBoris:

Oder müsste ich absteigen und das Rad über die Straße schieben um dann als Fußgänger Vorrang zu haben -
so ähnlich wie beim Fußgängerüberweg?
(Die Kreuzung ist eine Ampelkreuzung - in dem beschriebenen Fall hätten PKW, Radfahrer und Fußgänger grün)

Das ist immerhin die ungefährlichste Lösung. Ich stelle mir vor, es kommt zu einem Unfall - dann wird der Richter genau das fragen: "Warum sind sie nicht abgestiegen und zu Fuß über die Straße ?"

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vor 3 Minuten schrieb Zöllner:

…Ich stelle mir vor, es kommt zu einem Unfall - dann wird der Richter genau das fragen: 

Wenn der Richter den Radfahrer noch fragen kann ist alles gut.

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vor 5 Stunden schrieb SNBoris:

an eine T-Kreuzung

Das nennt sich Einmündung (siehe § 8 StVO "An Kreuzungen und Einmündungen...")

 

vor 6 Stunden schrieb SNBoris:

(Die Kreuzung ist eine Ampelkreuzung - in dem beschriebenen Fall hätten PKW, Radfahrer und Fußgänger grün)

Oder müßte ich absteigen und das Rad über die Straße schieben um dann als Fußgänger Vorrang zu haben 

Was hast du denn für Kasperbildchen auf der Ampel für die Querungshilfe/Furt?  (§ 37 Abs. 2 Nr. 5 u. 6 StVO) 

 

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vor 18 Stunden schrieb SNBoris:

Auf der Fussgängerampel sind auch wirklich nur Fussgänger drauf.

Wolltest du nach rechts abbiegen und dem Müggelseedamm folgen, müsstest du auf dem Radweg die Ampel für Autos beachten und könntest dann bei Grün (fahrend) abbiegen.  An der Fußgängerampel wärst du wartepflichtig ggü Füßlingen. 

Wenn du den Müggelseedamm überqueren willst, musst du das Rad schieben und Füßling werden um dann die Fußgängerampel zu beachten. Autos wären dann wartepflichtig.  Diesen Vorrang würde ich mir allerdings nicht erkämpfen und ggf. lieber warten bis frei ist. 

 

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Ok danke.. das schafft etwas Klarheit.

Wenn man also den Müggelsee überquert ohne abzusteigen und kollidiert mit einem rechts abbiegenden PKW wäre man also derjenige, der falsch gehandelt hat.

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vor 19 Stunden schrieb SNBoris:

Wenn man also den Müggelsee überquert ohne abzusteigen und kollidiert mit einem rechts abbiegenden PKW wäre man also derjenige, der falsch gehandelt hat.

Wenn du den Müggelsee querst, wär wohl ein Schifffahrtsamt zuständig :D

Aber Spaß beiseite - Du würdest zumindest eine Teilschuld haben. Der Autofahrer hätte ja auch einen Fehler gemacht. Aber wie das ein Richter aufteilen würde - keine Ahnung. 

 

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vor 3 Stunden schrieb Sobbel:

Der Autofahrer hätte ja auch einen Fehler gemacht. 

 

Welchen Fehler hätte der gemacht?

Mal von §1 abgesehen...kann er nicht davon ausgehen, daß der Fahradfahrer absteigt, wenn er die Straße überqueren will, und wenn er das nicht tut, daß er dann abbiegen will?

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vor 12 Stunden schrieb SNBoris:

Welchen Fehler hätte der gemacht?

Na du bist bei einer grünen Füßlingsampelfurt und auch wenn du da (unerlaubterweise) mit dem Fahrrad drüber führest, hätte dich der Kraftling nicht umzumangeln.  Und wenn sich das nur auf den § 1 StVO (immer das Gesetz dazu nennen) zurückführen ließe, ist das eben so.  Aber da gibt es ja noch den § 9 Abs. 2 StVO

Wenn du dann aus dem Krankenhaus rauskämest, würde sich ggf. ein Richter mit der Schadensaufteilung beschäftigen. Aber schlechterdings könnte es dir u.U. egal sein wenn du im Leichenschauhaus liegst. 

vor 12 Stunden schrieb SNBoris:

kann er nicht davon ausgehen, daß der Fahradfahrer absteigt, 

Warum sollte er davon ausgehen können? Du gehst ja offensichtlich auch davon aus, dass der Kraftling warten wird. Wenn du auf den "Vertrauensgrundsatz" hinaus willst, der gilt natürlich für beide . 

Steig einfach ab und geh da rüber und schiebe dein Rad. Dann sind alle auf der sicheren Seite. 

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vor 3 Stunden schrieb Sobbel:

Steig einfach ab und geh da rüber und schiebe dein Rad. Dann sind alle auf der sicheren Seite. 

Im Prinzip hast du Recht, aber ich käme als Radfahrer nicht im Traum auf die Idee abzusteigen. 

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vor 2 Stunden schrieb rth:

aber ich käme als Radfahrer nicht im Traum auf die Idee abzusteigen. 

Du glaubst gar nicht wie viele Autofahrer nicht auf die Idee kämen für einen Radling zu bremsen.  Vielleicht trefft ihr euch mal . . . 

 

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vor einer Stunde schrieb Sobbel:

Du glaubst gar nicht wie viele Autofahrer nicht auf die Idee kämen für einen Radling zu bremsen.  Vielleicht trefft ihr euch mal . . . 

Das ist nicht ausgeschlossen, leider.

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