Jump to content

Ausfahrt Kreisverkehr, Radweg und abgesenkter Bordstein


Recommended Posts

Guten Tag allerseits, ich habe mal eine rechtliche Frage an alle Wissenden. Wie verhält es sich eigentlich an der Ausfahrt eines Kreisverkehrs wenn im Kreisverkehr ein separater Radweg dem Verlauf des Kreisverkehrs folgt, dieser aber an der Ausfahrt mit einem abgesenkten Bordstein mündet? Welcher von beiden hat dann Vorfahrt? Gilt es hier auch dass der abgesenkte Bordstein wartepflichtig wäre? Ich selber habe dazu leider gar keine Erklärung gefunden und bin mir auch nicht sicher wie die Vorfahrt dort geregelt ist. 

Link to post
Share on other sites

Ein Bild von der Örtlichkeit wär nicht Schlecht oder eine Skizze.

Grundsätzlich ist das Einfahren in den Verkehr über einen abgesenkten Bordstein keine Vorfahrtsache die über den § 8 StVO geregelt wird, sondern über § 10 StVO. Das ist demzufolge auch keine Vorfahrtsache sondern ein "Einfahren" .

Dabei ist es unerheblich, ob die "Zielstraße" ein Kreisverkehr ist.

Wenn du andersherum aus dem Kreisverkehr raus willst und über den abgesenkten Bordstein hinweg z.B. in einen Verkehrsberuhigten Bereich einfährst, ist das ein Abbiegen nach § 9 StVO. Das ist unabhängig eines Radwegs oder eines abgesenkten Bordsteines.

 

Link to post
Share on other sites

Ist vielleicht OT, aber es gibt auch Kreisverkehre, wo für die Radfahrer nicht  die Vorschrift "Entgegen dem Uhrzeigersinn" gilt, sondern auch solche mit VZ 1000-32 (Kreuzender Radverkehr von links- und rechts )versehene, und da ist für Autofahrer besondere Vorsicht geboten. Insbesondere, weil einige E-Bike so schnell sind, dass diese schlecht wahrgenommen werden.

Gibt zwar jedes Jahr diverse Verletzte, aber Hauptsache "Öko"

Und falls jemand fragt: Ja, kenne ich u. a. aus Norden in Ostfriesland.

Link to post
Share on other sites
vor 8 Stunden schrieb twb:

Wenn man im Verlauf der Spandauer Str. nach Westen ausfährt, kommt besagter Radweg mit dem abgesenkten Bordstein. Ich hoffe, es ist erkennbar. 

Spandauer Str. Richtung Westen   

Der aus dem Kreisverkehr ausfahrende PKW Fahrer ist dem querenden Radfahrer gegenüber wartepflichtig. Das ergibt sich aus § 9 Abs. 3 StVO. Das Ausfahren aus einem Kreisverkehr ist ein ganz normales Abbiegen. 

Da ist zwar ein abgesenkter Bordstein, der querende Radfahrer ist aber nicht wartepflichtig, weil er nicht in die Fahrbahn einfahren will, sondern eben nur quert und seine Fahrt auf dem Radweg fortsetzt. Diese Situation wird nicht über § 10 StVO geregelt. 

Link to post
Share on other sites

Das sieht aus wie ein "normales" Verlassen des Kreisverkehrs, also ein rechts abbiegen, da der Radweg dem Kreisverkehr folgt und Radler damit Vorfahrt haben.

Edit: Sobbel war etwas schneller (und detaillierter)

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...