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Kreisverkehr mit Hinweis


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In unserer Gemeinde steht vor dem Kreisverkehr bei der Einfahrt aus der westlichen Richtung das im Foto zu sehende Hinweisschild.

Das habe ich bei den Verkehrsschildern im Netz noch nicht gefunden. Aus dem zweiten Foto ist ersichtlich, dass der Kreisverkehr für diejenigen,

die direkt wieder diesen verlassen wollen, der Bogen zu eng ist - trotzdem biegen diverse Pkw direkt rechts ab und verursachen dann

immer wieder Beinah- Unfälle, da der Gegenverkehrsbereich dann mitbenutzt wird.

Meine Frage ist: Handelt es sich um ein offizielles Schild, welches zu beachten ist und welche Folgen hat das Nichtbeachten ?

Foto1

Foto2

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vor 16 Stunden schrieb Zöllner:

Meine Frage ist: Handelt es sich um ein offizielles Schild,

Mal sehen was die StVO dazu sagt. 

Wenn man sich mal das Inhaltsverzeichnis der StVO anschaut, dürfte einem der  § 39 auffallen. Da geht's ja um Verkehrszeichen im Allgemeinen. Wenn man dort nicht fündig wird, wäre es naheliegend die Folgeparagraphen durch zu sehen.

Aber bleiben wir mal im 39er der StVO. Der Absatz 3 klingt vielversprechend. Da heißt es:

"Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. Zusatzzeichen zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder Aufschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist. "

Nochmal schnell dein Bildchen geguckt.....jau - schwarzer Rand....ist da, weißer Grund....ist auch da, schwarzes Sinnbild oder Zeichnung....ist auch da.

Es ist also ein Verkehrszeichen.  Aber danach hast du ja nicht gefragt. 

Wenn man das so richtig gründlich machen wollte, könnte man noch in den Verkehrszeichenkatalog gucken.  Im Teil 7  findet man Zusatzzeichen.  Die 1000er zeigen Richtungsangaben durch Pfeile. 1000-13, 1000-23 und 1000-34 sind deinem recht ähnlich.  Die Zusatzzeichen sind im VZ Katalog aber auch nicht abschließend in allen Varianten aufgeführt, so dass die Behörden auf örtliche Gegebenheiten eingehen können. 

Man sollte immer davon ausgehen, das die hingepappten Schilder offiziell und zu beachten sind (offiziell i.S.v. amtlich / behördlich / rechtmäßig).  Davon, dass auch unrechtmäßige Verkehrszeichen zunächst zu beachten sind, ist die Rechtsprechung voll. 

 

vor 17 Stunden schrieb Zöllner:

welche Folgen hat das Nichtbeachten ?

Das hast du hiermit doch schon selber beantwortet:

vor 17 Stunden schrieb Zöllner:

immer wieder Beinah- Unfälle, da der Gegenverkehrsbereich dann mitbenutzt wird.

Da werden die §§ 1 Abs. 2 und 2 Abs. 2 StVO missachtet und bei vollendeten Unfällen käme eh noch was drauf. 

Du wirst keine Tatbestandsnummer finden, die das Nichtbeachten von solchen Richtungsangaben per Zusatzzeichen ahndet.  Dazu müssten "vorgeschriebene Fahrtrichtungen" hingestellt werden. Je nachdem wie dieses Rechtsabbiegen geschieht (§ 9 Abs. 1 StVO) , wäre die TBNR 109106 oder 109107 denkbar. Aber das wären nur 10 bzw. 30 Euro.

Bad Rothenfelde ist zwar nicht der Nabel der Welt, aber eine Polizeiwache hats bestimmt. Dort wüsste man sicher ob und wie die Kollegen das ahnden.  Die machen da aber sicher keinen Aufriss von.

 

 

  • Confused 1
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Schön, dass es hier im Forum immer wieder Dumme wie mich gibt, die dann von den Klugen die Antwort bekommen.

Und es gibt so viele Gegebenheiten, von denen ich keine oder nur wenig Ahnung habe. Und dann stelle ich Fragen....

besser in Zukunft nicht mehr.

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vor 16 Stunden schrieb Zöllner:

Schön, dass es hier im Forum immer wieder Dumme wie mich gibt, die dann von den Klugen die Antwort bekommen.

Andersrum wär ja auch blöd 

"Was  ich weiß ist ein Tropfen, was ich nicht weiß ein Ozean"  - Isaac Newton

Etwas nicht zu wissen, heißt ja nicht, dass man dumm ist  -  Sobbel

Dein Nick lässt allerdings auf ein Mindestmaß an Sachkunde schließen. Hast du nicht mal erwähnt beim Zoll gewesen zu sein?

 

vor 11 Stunden schrieb rth:

wie lautet das Lied in der Sendung mit der Maus …“wer nicht fragt bleibt dumm.“

Aus der Maus ist das . . . . ?  kommt das nicht von den Teletubbies ?

5 Minuten später:

Aus der Maus ist das . . . . ?  kommt das nicht von den Teletubbies ?

nochmal 5 Minuten später:

Aus der Maus ist das . . . . ?  kommt das nicht von den Teletubbies ?

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@sobbel: Die Maus ist aber nie arrogant und überheblich aufgetreten.

Diese Schilderart "Kreisverkehr mit grauen Nebenflächen und Fahrlinie" muß relativ neu sein oder sind seltene Kreativergüsse;).

Wenn ich das Schild im Fall von @zöllner sehen würde, könnte ich damit nichts anfangen:blush:. Soll es bedeuten, so soll ich wenden, wenn ich wenden will? So es heißen, die anderen Ausfahrten können nicht genommen werden, da Einbahnstraßen, Durchfahrtsverbot oder was?

Das Beispiel von @Heintz ist dagegen verständlich. Gilt wohl aber mehr als Empfehlung, denn ohne exorbitanten Wendekreis könnte man schon die erste Ausfahrt schaffen. Witzig wäre, was da auch die Navi sagt...."verlassen sie den Kreisverkehr wirklich erst an der fünften Ausfahrt"...

:nolimit:

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vor 3 Stunden schrieb m3_:

Wenn ich das Schild im Fall von @zöllner sehen würde, könnte ich damit nichts anfangen

Das wundert mich bei dir nicht.

vor 3 Stunden schrieb m3_:

Soll es bedeuten, so soll ich wenden, wenn ich wenden will? So es heißen, die anderen Ausfahrten können nicht genommen werden, da Einbahnstraßen, Durchfahrtsverbot oder was?

Die Frage was dieses VZ bedeuten soll, hat Zöllner doch gar nicht gestellt. Das ist ihm ja offensichtlich bekannt. 

vor 3 Stunden schrieb m3_:

Das Beispiel von @Heintz ist dagegen verständlich. 

Ein gleichartiges Schild zu zeigen, ging aber völlig an Zöllners Fragen vorbei und hilft ihm nicht.  Heintzi hätte ja in weniger arroganter und überheblicher Art sinnvoll antworten können.  Aber dazu war er ja nicht in der Lage.  

vor 4 Stunden schrieb m3_:

Witzig wäre

Witzig ist, das auf Heintz nicht hilfreiche Antwort ein "Like" verteilt wurde. 

 

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  • 3 weeks later...
Am 23.7.2024 um 08:55 schrieb m3_:

@sobbel: Witzig ist, daß 

Wenn du schon meinst, meine Fehler zu korrigieren, wäre es nett, dass du das richtig machst. Aber auch dazu bist du nicht in der Lage. 

 

Am 23.7.2024 um 08:55 schrieb m3_:

. . .  solche Schilder auch als Aufforderung für eine Ehrenrunde im Drift angesehen werden könnten

Das würde nur einer so auffassen - ein Volltrottel.

Du könntest deine Wörter noch mal neu würfeln, vielleicht kommt dann was vernünftiges raus.

Zu deinen verlinkten Filmchen:   Driften

Du hast nur BMW Filmchen verlinkt. Forderst du uns auf, Intelligenzrückschlüsse zu deinem Nick zu ziehen? 

Es sollte auch auf die Reifen geachtet werden. Ich möchte ja nicht, dass hinterher zu wenig Gummi drauf ist, denn das würde der Rennleitung für den öffentlichen Straßenverkehr äußerst missfallen.  

Grüße  

 

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Am 25.7.2024 um 06:58 schrieb Sobbel:

Wenn du schon meinst, meine Fehler zu korrigieren, wäre es nett, dass du das richtig machst. Aber auch dazu bist du nicht in der Lage. 

@Sobbel: Rechtschreibreform hin oder her, das sind hier dann reine kosmetische Aspekte, sei es, daß (oder neu "dass") ich in der damaligen Zeit halt stehengeblieben bin  bzw. ich traditionell aufgestellt bin. Du hattest jedoch einen elementaren Fehler produziert, daß (oder neu dass) Du es nämlich grundsätzlich selbst als Highlevelschriftsatzproduzent nicht verstanden hast, wann nun "daß" (oder neu "dass") oder "das" geschrieben wird:whistling:. Dein vermeintlich oberschlaues Nebelkerzengeschwafel war also ein Rohrkrepierer:rofl:.

Zitat

Zu deinen verlinkten Filmchen:   Driften

Du solltest auch verstehen, was die Nicole P. , welche mit dem Studium Kulturanthropologie ja wirklich mal eine Expertin für Drift-Kultur ist, schreibt. Aus obigen Link die Kernaussage (Hervorhebungen von mir):

Zitat

Grundsätzlich ist Driften keine eigenständige Ordnungswidrigkeit, für die der Bußgeldkatalog einen speziellen Tatbestand vorsieht. Allerdings sind Autofahrer, die diese Fahrtechnik nutzen, dennoch nicht vollständig aus dem Schneider.

Der umfangreiche Resttext ist lediglich ein Versuch, den Autofahrer aus dem Schneider mehr oder wenig hauchdünn per Angstmachung von Sonderfallsituationen bis zur unsäglichen Straftatandrohung §315d in den Schneider reinzutricksen. Unter dem Strich bleiben nur die Gummitatbestände für eventuell kleinkariert agierende Cops:

  • Unnötiger Lärm bei der Fahrzeugnutzung    
  • Vermeidbare Abgasbelästigung bei der Fahrzeugnutzung    
  • Belästigung durch unnützes Hin- und Herfahren mit dem Fahrzeug innerorts

Es soll ja auch Kreisverkehre außerorts in der freien Landschaft geben:P. Und für die Verkehrssicherheit wäre eine optimale Fahrzeugbeherrschung dienlicher, ein Tatbestand "Driftunfähigkeit" also sinnvoller:geheim::lol:.

 

Zitat

Du hast nur BMW Filmchen verlinkt. Forderst du uns auf, Intelligenzrückschlüsse zu deinem Nick zu ziehen? 

Nur Heckschleudern sind für gescheite Kreisverkehrdrifts geeignet. Hast Du das nicht im R8 in Zolder gemerkt? Den RWD gab es damals noch nicht. In der Videomasse Kreisverkehrdrift sind es halt nun mal fast immer BMWs. Gut, mit der alten Taxischüssel Baby-Benz als klassische Heckschleuder  (noch ohne ESP) geht es auch wunderbar:cool::

https://www.youtube.com/watch?v=A8U1QJuzUh0

Zitat

 

Es sollte auch auf die Reifen geachtet werden. Ich möchte ja nicht, dass hinterher zu wenig Gummi drauf ist, denn das würde der Rennleitung für den öffentlichen Straßenverkehr äußerst missfallen.  

Grüße  

Melde Dich halt mal bei Nicole P.:wub:, sie möge doch bitte ihren Text um diesen Aspekt aktualisieren. Und bitte schönen Gruß von mir ausrichten:wub:!

:nolimit:

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vor 2 Stunden schrieb m3_:

Dein vermeintlich oberschlaues Nebelkerzengeschwafel war also ein Rohrkrepierer

Das wäre es, wenn ich vorlaut einen Fehler mit einem Fehler dummverbessert hätte. Du musst nicht immer wieder so prachtvoll deine Intelligenzferne zeigen. Wir wissen es inzwischen alle im Forum. 

vor 2 Stunden schrieb m3_:

... die Nicole P. , welche mit dem Studium Kulturanthropologie ja wirklich mal eine Expertin für Drift-Kultur ist,

Die kann wegen mir ein Studium über das Liebesleben der Pflastersteine im Weltall absolviert haben. Wichtig ist, das dass was sie schreibt richtig ist. 

Und jetzt kriech wieder unter deinen Stein. 

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@Zöllner: Das nennt sich Doppelfehler:lol: mit noch Eigentor:lol:

@Sobbel: Damit hast Du mich jetzt förmlich genötigt, dass ich außerplanmäßig auftauchen musste:P

:nolimit:

  • Like 1
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vor 10 Stunden schrieb m3_:

@Sobbel: Damit hast Du mich jetzt förmlich genötigt, dass ich außerplanmäßig auftauchen musste:nolimit:

Bedeutet allerdings 1.  dasssss dir irgendwer gesagt hat, dasssss ich einen Fehler gemacht habe. Sonssssst wärssssst du ja ersssst in drei Wochen wieder unter dem Stein vorgekrochen.

Und 2. hättesssst du allein den Fehler ohne Vorsagen nie entdeckt.

 

Wenn du da jetzt zu viele s siehst, kannst du sie mit TipEx wegmachen.

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@Sobbel: 1. und 2. sind klassische Fehlinterpretationen. Ich lese schon regelmäßig, schreibe jedoch unregelmäßig. Wenn @Zöllner nicht reagiert hätte, dann hätte ich Dir bei meiner nächsten planmäßigen Auftauchung - nämlich jetzt - schon die Leviten gelesen! Ich wiederhole mich zwar erneut, dass ich im Fach "Deutsch" beim Abi nur "befriedigend" war - und ich zum Glück damit nicht ernsthaft den Gedankengang weiterverfolgen musste, eventuell eine Cop-Laufbahn in Betracht zu ziehen, für die mindestens ein "gut" erforderlich gewesen wäre, wurde so früher kolportiert. Dass Du nicht die einfache logische Eselsbrücke - die selbst ich kapiert habe - bis heute nicht kapiert hast, spricht Bände für das Einstellungstestniveau der Polizei (siehe auch der Klassiker damals bei @goose und @bluey mit "Standart". Da hätte also auch ich durchschlüpfen können. Wenn man "das" durch "dies" ersetzen kann, dann wird "das" ohne "scharfes S" (neu Doppel-S) geschrieben!

Zu deinem vermeintlich elegant-intelligent-witzigen Rausreiten aus der selbst eingebrockten :shit: mit klemmender S-Taste sagt man ja, Witz komm raus:P:lol:

Und bei "TipEx" hätte die p-Taste einmal klemmen müssen:P:lol: sowie die Bindestrichtaste betätigt werden müssen:P:lol:.

Zur Überbrückung bis Nicole P. dein Gummiabriebgeschwafel übernimmt, hier noch eine Power-Taxischüssel mit zentraler Drohnenaufnahme:D:

https://www.youtube.com/watch?v=7vOzzU_ulRI

:nolimit:.

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vor 11 Stunden schrieb m3_:

 für die mindestens ein "gut" erforderlich gewesen wäre,

Du warst also einfach nur zu ... zu ... (wie soll ich mich neutral ausdrücken...? ach ich wills nicht) ... zu blöd für die Polizei. 

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Ohne wem nahe zu treten oder dir zu widersprechen, aber diese Voraussetzungen kann man kaum nicht erfüllen: erweiterte Berufsbildungsreife (ehemals: erweiterter Hauptschulabschluss) oder die Berufsbildungsreife (ehemals: Hauptschulabschluss) oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand und auch eine abgeschlossene (mindestens 2-jährige) Berufsausbildung und eine mindestens 2-jährige hauptberufliche Tätigkeit. Es gibt keinen erforderlichen Mindestnotendurchschnitt.

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  • 2 weeks later...

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