Skodacitigo 0 Posted April 27 Report Share Posted April 27 Hallo zusammen, Ich wurde vor knapp 3 Wochen geblitzt. Mein Mann hat nun einen Zeugenbefragungsbogen erhalten (er ist der Halter). Ist den Behörden dann auf jedenfall klar das er nicht gefahren ist? Er würde die Strafe freiwillig auf sich nehmen. Da ich nach 2 Jahren Elternzeit und erfolgreicher Kita Eingewöhnung am 2.05.24 wieder anfange zu arbeiten. Bräuchte also zwingen meinen Führerschein. Laut schreiben war die Ampel 0,4sek rot. Bedeutet das automatisch 90€ 1 Punkt und kein Fahrverbot? Würde in dem Schreiben dabei stehen wenn sie es als Gefährdungen bewerten? Dann kommt ja noch ein Fahrverbot oben drauf (Geld und Punkte sind für mich aktuell nebensächlich) Ich hoffe auf ein paar hilfreiche Antworten! Liebe Grüße Ps: Ausreden Warum ich drüber gefahren bin erspare ich uns... Es war dumm und ich ärgere mich mords darüber... Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 682 Posted April 28 Report Share Posted April 28 vor 9 Stunden schrieb Skodacitigo: Ist den Behörden dann auf jedenfall klar das er nicht gefahren ist? Die Behörde wird erkannt haben das eine Frau gefahren ist und suchen jetzt über den Halter die "Täterin" vor 9 Stunden schrieb Skodacitigo: Er würde die Strafe freiwillig auf sich nehmen. Das fände die Behörde aber blöd. Weil es ja offensichtlich einen unschuldigen träfe. vor 9 Stunden schrieb Skodacitigo: Bräuchte also zwingen meinen Führerschein. Scheint vielen so zu gehen. Hört/liest man hier nämlich immer wieder. vor 9 Stunden schrieb Skodacitigo: Bedeutet das automatisch 90€ 1 Punkt und kein Fahrverbot? Nein. Je nach Vorgeschichte des ermittelten Fahrers und seiner Äusserung kann das auch mehr werden. vor 9 Stunden schrieb Skodacitigo: Würde in dem Schreiben dabei stehen wenn sie es als Gefährdungen bewerten? Mit dem Zeugenbogen sucht die Behörde erstmal nur den Täter. Das da schon konkret die Tatvorwürfe drin stehen müssen glaube ich nicht. Wenn eine Gefährdung dabei wäre (abgesehen von dem zeitlich qualifizierten Verstoss), könnte sowas auch in Richtung Straftat driften. Davon würde ich aber nicht ausgehen. vor 9 Stunden schrieb Skodacitigo: Ich hoffe auf ein paar hilfreiche Antworten! Vielleicht das noch: Dein Mann sollte sich davor hüten, sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht zu berufen. Das hat er zwar, aber das ist für die Behörde soviel wie ein direkter Fingerzeig auf dich. Er sollte auch auf gar keinen Fall jemand anderen zu unrecht beschuldigen. Meiner Meinung nach wird der Drops für dich eh gelutscht sein. Ganz gleich wie sich dein Mann äußert (oder auch gar nicht) wird die Behörde eine Einwohnermeldeauskunft einholen. Wegen der unterschiedlichen Geschlechter. Wenn du also mit ihm eine Wohnung teilst, ist seine Mitwirkung nicht erforderlich um dich als sehr gute Täterin zu betrachten. Diese (EMA) Auskunft von Behörde zu Behörde beinhaltet üblicherweise auch ein Bild seiner Mitbewohnerin. vor 10 Stunden schrieb Skodacitigo: Ausreden Warum ich drüber gefahren bin erspare ich uns... Sehr freundlich. Es wären halt nur Ausreden und glaub mir - wir haben hier schon alles gehört. Quote Link to post Share on other sites
Skodacitigo 0 Posted April 28 Author Report Share Posted April 28 Vielen Dank für die ausführliche Antwort Zeugnisverweigerungsrecht macht keinen sinn das ist uns klar. Eine Frage hätte ich noch zur Gefährdung da das ja doch einen erheblichen Unterschied macht. Kann mir zufällig jemand erklären wie das gewertet wird?! Ist es automatisch eine Gefährdung da ich nicht nur über die Haltelinie gefahren bin sondern in die Kreuzung rein? Ich bin tatsächlich das erste mal geblitzt worden... Und hoffe das ich mit einem blauen Auge davon komme. Liebe Grüße Quote Link to post Share on other sites
KlausK 190 Posted April 28 Report Share Posted April 28 Da bei 0,4 Sekunden Rotlicht der Querverkehr noch "rot" hatte, eher nicht. Ohne Voreintragungen wird es wohl beim Regelsatz bleiben. Erinnerungslücken beim Halter des Fahrzeugs wird nach so kurzer Zeit auch nichts bringen. Meiner Meinung nach wird man noch innerhalb der Verjährung Dich anschreiben, da der Sachbearbeiter ja schon etwas genauer hingeguckt hat, egal ob der Halter antwortet oder nicht. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 284 Posted April 28 Report Share Posted April 28 Zitat Vielleicht das noch: Dein Mann sollte sich davor hüten, sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht zu berufen. Das hat er zwar, aber das ist für die Behörde soviel wie ein direkter Fingerzeig auf dich keine Sorge - wenn der Halter sich nicht meldet, wird auch als erstes im Kreis der Familie gesucht. vor 8 Stunden schrieb Skodacitigo: st es automatisch eine Gefährdung da ich nicht nur über die Haltelinie gefahren bin sondern in die Kreuzung rein? nein Quote Link to post Share on other sites
Skodacitigo 0 Posted April 29 Author Report Share Posted April 29 vor 10 Stunden schrieb hawethie: keine Sorge - wenn der Halter sich nicht meldet, wird auch als erstes im Kreis der Familie gesucht. Keiner hat davon gesprochen das mein Mann (der Halter) sich nicht meldet. Wenn die nicht gemerkt hätten das er nicht gefahren ist sondern eine Frau hätten wir es nicht aufgeklärt da er eher 4 Wochen auf seinen Führerschein verzichten könnte als ich. vor 10 Stunden schrieb hawethie: nein Dann hoffe ich einfach das ich mit einem blauen Auge davon komme. Und sie es ohne Gefährdung Werten. vor 16 Stunden schrieb KlausK: Da bei 0,4 Sekunden Rotlicht der Querverkehr noch "rot" hatte, eher nicht. Ohne Voreintragungen wird es wohl beim Regelsatz bleiben Fals doch ein Fahrverbot kommt hab ich doch eine gewisse Zeit in der ich es antreten muss oder? Ich hab wie gesagt keine Voreintragungen. Beste Grüße Quote Link to post Share on other sites
Heintz 113 Posted April 29 Report Share Posted April 29 Kern der Frage wird ja das Thema Fahrverbot sein, ob nicht ggf. eine gute Cousine einspringen kann Die Option FV bei der Rotlicht Pillepalle <1 Sek gibt es halt, falls gelangweilte noch einen schlauen Bericht schreiben. Bei der 0815 automatisierten Foto Massenabzocke wird, ohne Voreintrag, garantiert kein FV verhängt. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 284 Posted April 29 Report Share Posted April 29 Abgesehen davon, dass automatisiert im OWi-Verfahren gar nichts läuft (muss immer ein*e SB drüberschauen und Eingaben tätigen), kenn ich persönlich zwar mehrere Polizeibeamtinnen und -beamte - aber gelangweilt ist da keiner. FV gibt es bei mehr als eine Sek. Rotlicht (liegt ja nicht vor) und/oder Gefährdung. Eine Gefährdung muss aber auch schon konkret nachgewiesen werden (Definition: der Eintritt eines Schadens ist mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten). Aber davon steht halt nichts im Sachverhalt. Also dürfte es mit Geldbuße abgetan sein. Genaueres kann man erst sagen, wenn der Anhörungsbogen da ist; wenn da nix von Gefährdung steht, lag auch keine vor. Quote Link to post Share on other sites
rth 531 Posted April 29 Report Share Posted April 29 Wenn bei Rotlicht unter 1 Sekunde eine Gefährdung eintritt sollte man dringend die Ampelschaltung überprüfen! Da kommt nichts außer Bußgeld, Verpackung und Punkt. Quote Link to post Share on other sites
Heintz 113 Posted April 29 Report Share Posted April 29 vor 10 Stunden schrieb hawethie: dass automatisiert im OWi-Verfahren gar nichts läuft (muss immer ein SB drüberschauen und Eingaben tätigen), Diese treffende Formulierung stamm von m3 und meint alles was ohne schlaue und belehrende Ansprache auskommt. Selbst bei deiner Definition müsste (Achtung Zukunftsmusik) noch mehr automatisch laufen und höchstens Einsprüche noch beim echten Sachbearbeiter landen. vor 10 Stunden schrieb hawethie: mehrere Polizeibeamte - aber gelangweilt ist da keiner. Mein Eindruck ist hierzu ein ordentliches Stadt-Land-Gefälle Quote Link to post Share on other sites
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