Annett717 0 Posted April 1 Report Share Posted April 1 Liebe Mitglieder, Gleich vorab, ich werde morgen natürlich gleich versuchen die Situation zu klären. Aber es beschäftigt mich sehr, vielleicht kennt sich jemand hiermit aus. Ich habe keinen Kontakt mit meiner Schwester, wir sehen uns bei Familienfeiern, aber reden nicht miteinander. Wir wohnen aber im selben Ort. Am Samstag bekam ich einen Bußgeldbescheid, dass ich wohl mit Ihrem Auto zu schnell unterwegs war und geblitzt wurde. Auf dem Foto ist eindeutig meine Schwester drauf. Und ich konnte es ja auch gar nicht sein. Ich habe Sie sofort kontaktiert, sie streitet alles ab, weiss wohl von nichts. Das Auto sei wohl auf unseren Vater zugelassen. Unsere Eltern glauben ihr. Es ist aber rausgekommen, dass sie mich angelogen hat und das Auto sei doch auf sie zugelassen. Wie kommt dieser Bußgeldbescheid zu mir? Hat sie mich wirklich als Fahrer angegeben oder könnte es andere Gründe geben? Vielen Dank schon mal vorab. Quote Link to post Share on other sites
Diplomat 211 Posted April 1 Report Share Posted April 1 Hallo, wenn du einen BGB bekommen hast, erfolgte zuvor sicher eine Anhörung/Zeugenbefragung des Halters. Kann sein, dass dieser dich als Fahrer angab, kann auch sein, dass die Anhörung ignoriert wurde, dann ermittelt der Sachbearbeiter (SB) auf diverse Weise, u.a. kann er dazu z.B. Personalausweisfotos von quasi Jedem (z.B. gleiche Anschrift, Verwandschaft usw.) einsehen. Aber auch dann würde dieser dem Ermittelten sehr wahrscheinlich zuerst eine Anhörung zukommen lassen. So wie du es schilderst denke ich, dass der Empfänger der Anhörung dich als Fahrer angegeben hat, und für den SB das Foto passte. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 686 Posted April 2 Report Share Posted April 2 vor 10 Stunden schrieb Annett717: Hat sie mich wirklich als Fahrer angegeben ? Sollte sie das getan haben, hätte sie eine Straftat begangen (§ 164 StGB). vor 11 Stunden schrieb Annett717: Und ich konnte es ja auch gar nicht sein. Weil? Quote Link to post Share on other sites
rth 532 Posted April 2 Report Share Posted April 2 vor 16 Stunden schrieb Annett717: … Ich habe keinen Kontakt mit meiner Schwester, wir sehen uns bei Familienfeiern, aber reden nicht miteinander. Wir wohnen aber im selben Ort. Am Samstag bekam ich einen Bußgeldbescheid, dass ich wohl mit Ihrem Auto zu schnell unterwegs war und geblitzt wurde. Ich würde kein Fass aufmachen. Schriftlich Widerspruch einlegen. Begründung nicht mein Auto, ich bin nicht gefahren. Mehr nicht. Du solltest deine Schwester nicht belasten. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 686 Posted April 3 Report Share Posted April 3 vor 17 Stunden schrieb rth: Du solltest deine Schwester nicht belasten. Warum nicht? Aus dieser Ecke kommt doch der schwarze Rauch. Quote Link to post Share on other sites
KlausK 190 Posted April 3 Report Share Posted April 3 Nicht gesagt, Geschwister können sich ähneln und Sachbearbeiter irren. Meine Frau hat auch schon Anhörungen bekommen, wo es in der Einleitung hieß "da Sie als Fahrzeugführer nicht in frage kommen, ...". Sie war eindeutig die Fahrzeugführerin. Auch ihre Schwester hat Tickets von ihr bekommen, als sie noch unter einer Adresse wohnten, ohne das jemand sie angegeben hätte. Quote Link to post Share on other sites
rth 532 Posted April 3 Report Share Posted April 3 vor 9 Stunden schrieb Sobbel: Warum nicht? Freunde kann man sich aussuchen, Familie nicht. Es gibt schon einen guten Grund warum es innerhalb des Familenverbundes ein Aussageverweigerungsrecht gibt. (Alter Spruch: Nachbarn und Familie vergessen nie). Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 686 Posted April 3 Report Share Posted April 3 vor 17 Minuten schrieb rth: Es gibt schon einen guten Grund warum es innerhalb des Familenverbundes ein Aussageverweigerungsrecht gibt. Es gibt auch einen guten Grund, warum das ein Recht ist und keine Pflicht. Und wenn diese Schwester die TE angekackt hat, gäbe es für mich keinen Grund von diesem Recht gebrauch zu machen. Das Verhältmnis ist ja eh . . . irgendwie . . . schwierig bis zerrüttet Quote Link to post Share on other sites
rth 532 Posted April 3 Report Share Posted April 3 vor 2 Stunden schrieb Sobbel: …. Das Verhältmnis ist ja eh . . . irgendwie . . . schwierig bis zerrüttet Stimmt! Trotzdem würde ich das Familienverhältnisse nicht zusätzlich belasten. Angriff erfolgreich abwehren, keinen eigenen Angriff starten. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 686 Posted April 5 Report Share Posted April 5 Am 3.4.2024 um 20:25 schrieb rth: Trotzdem würde ich das Familienverhältnisse nicht zusätzlich belasten. Da sind wir eben unterschiedlich gestrickt. Aber interessiert die TE wohl eh nicht mehr. Quote Link to post Share on other sites
Annett717 0 Posted April 7 Author Report Share Posted April 7 Am 5.4.2024 um 16:37 schrieb Sobbel: Da sind wir eben unterschiedlich gestrickt. Aber interessiert die TE wohl eh nicht mehr. Ich bin auch Ihrer Meinung. Ich versuche es gerade von der Stadt raus zu bekommen, ob meine Schwester mich tatsächlich als Fahrer angegeben hat. Doch das ist nicht so einfach. Wenn es tatsächlich der Fall ist, werde ich auf jeden Fall etwas unternehmen. Da sie es aber abstreiten tut, möchte ich erstmal die Wahrheit rausfinden Quote Link to post Share on other sites
hawethie 284 Posted April 7 Report Share Posted April 7 Akteneinsicht könnte helfen Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 686 Posted April 8 Report Share Posted April 8 vor 11 Stunden schrieb Annett717: Doch das ist nicht so einfach. Doch, das ist ganz einfach. Hawathie hat es schon gesagt. Mit einem Hinweis auf § 49 Abs. 1 OwiG verleihst du deinem Begehren etwas mehr Nachdruck. vor 11 Stunden schrieb Annett717: möchte ich erstmal die Wahrheit rausfinden Das klingt nach einem guten Plan, ist aber eigentlich Aufgabe der Bußgeldstelle (Verdacht einer Straftat). Du könntest das hier mal beantworten: Am 2.4.2024 um 09:19 schrieb Sobbel: Am 1.4.2024 um 22:16 schrieb Annett717: Und ich konnte es ja auch gar nicht sein. Weil? Wenn du nämlich an einem anderen Ort warst, wäre das äußerst hilfreich. Quote Link to post Share on other sites
Annett717 0 Posted April 8 Author Report Share Posted April 8 vor 5 Stunden schrieb Sobbel: Doch, das ist ganz einfach. Hawathie hat es schon gesagt. Mit einem Hinweis auf § 49 Abs. 1 OwiG verleihst du deinem Begehren etwas mehr Nachdruck. Das klingt nach einem guten Plan, ist aber eigentlich Aufgabe der Bußgeldstelle (Verdacht einer Straftat). Du könntest das hier mal beantworten: Wenn du nämlich an einem anderen Ort warst, wäre das äußerst hilfreich. Danke, werde mit dem Hinweis versuchen. Ich konnte es nicht sein, weil ich es nicht war. Habe mich vielleicht falsch ausgedrückt. Beweisen, kann ich es wahrscheinlich nicht. Es war nachts, habe kleine Kinder und waren alle zu Hause im Bett. Aber auch auf dem Foto ist für mich eindeutig zu sehen, dass es nicht ich bin. Wir sehen uns nicht ähnlich. Quote Link to post Share on other sites
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