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Leitpfosten umgefahren


Guest eule

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Hallo,

 

ich bin heute Morgen ausgerutscht und im Straßengraben gelandet. Leider habe ich dabei einen Leitpfosten umgefahren, der jetzt neben der Straße liegt anstatt zu stehen. Nette Helfer haben mir aus dem Graben geholfen und ich bin dann weiter gefahren. Jetzt erst wird mir bewusst, dass ich da ja öffentliches Eigentum beschädigt habe. Muss ich das jetzt irgendwo melden?

 

Gruß Eule

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@Eule

 

Mußt Du melden (am besten gleich bei der Straßenmeisterei). So'n Pfosten kostet auch nicht die Welt.

Wenn die Polizei erst einmal wegen Unfallflucht bei Dir auf der Matte steht, ist's zu spät.

Also anrufen, jetzt gleich!

 

MfG

 

Thomas

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Wenn du den Unfall nicht gemeldet hast, hast du eine Verkehrsunfallflucht nach § 142 StGB begangen. Das ist eine Straftat. Da dir ja nette Menschen aus dem Graben geholfen haben ist die Wahrscheinlichkeit, daß du dabei nicht beobachtet wurdest ja relativ gering. Nun wird für einen Leitpfostennatürlich nicht der gleiche Ermittlungsaufwand betrieben wie für einen umgefahrenen Fußgänger.

In jedem Fall würde ich einen Rechtsanwalt aufsuchen und den Ermittlungsbehörden den Unfall melden, bevor diese dich ermitteln.

 

Wichtig: Die Strafmilderungsregel nach § 142 (4) StGB kommt bei dir nicht zur Anwendung, da sich der Unfall nicht außerhalb des fließenden Verkehrs ereignet hat !!

 

Gruß

Goose

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Guest Pferdestehler

@Goose:

 

IMHO hat man doch 24 Stunden Zeit, sich zu melden, oder? War doch eine Regelung wegen Trunkenheitsfahrten, so eine gewissen Kurzamnestie. Oder ist das nur ein besseres Gerücht?

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@Pferdestehler:

 

§ 142 (4) StGB: Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).

 

Diese Regelung gilt nur für Unfälle außerhalb des fließenden Verkehrs. Hierbei wird vorausgesetzt, daß das Unfallereignis selber nicht dem fließenden Verkehr zuzuordnen ist (z.B. beim Ein- und Ausparken).

Eule befand sich jedoch im fließenden Verkehr, als es zum Unfall kam.

 

Gruß

Goose

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bei der straßenmeisterei anrufen bringt wesentlich weniger ärger ein als wenn du das als unfall bei der polizei meldest.

 

ein straßenpfosten kostet glaub so um die 30 euro. die werden aber sehr oft einfach wieder aufgestellt oder bei bezahlung des arbeitsaufwands kostengünstig getauscht.

 

kumpel hatte mal ein vorfahrtschild und nen starßenpfosten erwischt. rechung lag bei 112 dm für beides. der staßenpfosten wurde nichtmal berechnet.

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hab die Sache bei der Straßenmeisterei gemeldet. Somit müsste also alles geregelt sein, oder?

Genau so hätt ich es auch gemacht. Und den Tipp hätt ich dir auch gegeben, wenn du bei der Polizei angerufen hättest und ich am Telefon gewesen wäre (ich hätt aber schon nachgeprüft, ob du es wirklich meldest - wenn nicht hätt ich immer noch einspannen können)

 

Wegen eines umgefahrenen Leitpfosten muss ich doch kein Fass aufmachen.

 

Und das mir jetzt keiner mit dem § 258a StGB kommt :angry::30:

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258 a greift ja dann schon insofern nicht, weil der vorsatz fehlt. 142 soll ja in erster linie den anspruch des geschädigten auf schadenersatz garantieren, und nicht unsereiner anspruch auf eine vu-anzeige. wenn er die straßenmeisterei verständigt hat, hat er so ziemlich alles gemacht was § 34 stvo vorgibt und § 142 ausschließt. und manchmal dauert es eben ein bisschen, bis bei so ner straßenmeisterei jemand ans telefon geht.

 

ps. unsere leute wollten letzte woch den winterdienst rufen, wegen glatteis- ging nicht, winterdienst hat nur saisonkennzeichen 11-04 :angry:

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@falo:

142 soll ja in erster linie den anspruch des geschädigten auf schadenersatz garantieren, und nicht unsereiner anspruch auf eine vu-anzeige.

Das ist grundsätzlich richtig, aber wenn man sich die einschlägigen Kommentare (Tröndle/Fischer, Jagusch, DAR etc.) anschaut, wird man feststellen, daß man als Strafgrund wohl hauptsächlich das sozialschädigende und verantwortungslose Täterverhalten anzusehen hat, nicht die sicherung zivilrechtlicher Ansprüche, denn diese rechtfertigen wohl kaum eine kriminelle Strafe.

Die Unfallflucht liegt hier vor, dementsprechend ist strenggenommen auch eine Anzeige vorzulegen. Mit allem anderen lehnt man sich recht weit aus dem Fenster.

 

Gruß

Goose

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@ goose

 

ist ja schon klar. wenn ich die vorgänge meiner leute kontrollier, sag isch auch immer, lieber ne anzeige 142 zu viel als zu wenig, kann der sta oder der richter immer noch einstellen.

 

aber wenn sich jemand, meinetwegen nur innerhalb 24 stunden wegen einem schaden von 35 Euronen noch meldet und den begleicht, könnte ich mir ein ernstes Du-Du vorstellen..

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  • 2 weeks later...

Wenn sich der Pfosten wieder einsetzen läßt und kein Schaden vorliegt, liegt im verkehrsrechtlichen Sinn auch kein Unfall vor.

Wenn kein Unfall vorliegt, kann man sich auch nicht unerlaubt vom Unfallort entfernen.

 

Gruß

Goose

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leider kostet mich der Leitpfosten nicht nur 3 Euro wie hier gepostet wurde. Ich muss 49,90 Euro blechen
!

Troeste Dich Du bist nicht der erste der im Graben landet,hatten gestern den ersten Schnee,und was denkst Du was es da gab, selbst die Super SUV`S von Sueddeutschlands groessten Autobauer,die ja alle mit ESP und mit unfehlbarer electronic ausgeruesstet sind landen im Graben :geil: wenn man nach der reklame dess Herstellers geht, kann so-etwas ja nicht passieren. Bauen ja die Besten Autos der Welt :):D zinismuss aus!!! :P

post-2-1068857904.jpg

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@Falo:

 

ps. unsere leute wollten letzte woch den winterdienst rufen, wegen glatteis- ging nicht, winterdienst hat nur saisonkennzeichen 11-04

 

Das ist die Scheisse mit den privaten Streudiensten. Weil der Staat eben alles an den günstigsten Anbieter vergibt! :lesen: Die Strassenmeisterei könnte immer fahren, kostet aber leider auch etwas mehr Geld...

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@Billy Joe:

 

Troeste Dich Du bist nicht der erste der im Graben landet,hatten gestern den ersten Schnee,und was denkst Du was es da gab, selbst die Super SUV`S von Sueddeutschlands groessten Autobauer,die ja alle mit ESP und mit unfehlbarer electronic ausgeruesstet sind landen im Graben  wenn man nach der reklame dess Herstellers geht, kann so-etwas ja nicht passieren. Bauen ja die Besten Autos der Welt

 

Tja, die Physik lässt sich eben selbst durchs ESP etc. nicht überlisten! :lesen:

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@HaSe: Es mag ja sein, daß du das als überzogen betrachtest, jedoch steht deiner Auffassung der § 163 StPO entgegen.

Da eine Verkehrsunfallflucht ein Offizialdelikt ist, sind wir verpflichtet, eine Anzeige vorzulegen, sobald wir von dieser Straftat erfahren. (Selbst wenn der Unfallgeschädigte das gar nicht wünscht)

 

 

§ 163 StPO [Ermittlung durch Polizei]

 

(1) Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten.

 

(2) Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes übersenden ihre Verhandlungen ohne Verzug der Staatsanwaltschaft. Erscheint die schleunige Vornahme richterlicher Untersuchungshandlungen erforderlich, so kann die Übersendung unmittelbar an das Amtsgericht erfolgen.

 

 

Hier haben wir keinen Handlungsspielraum. Ein Verstoß hiergegen wäre ein Strafvereitelung im Amt (§§ 258, 258a StGB)

 

§ 258 StGB Strafvereitelung

 

(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

(2) Ebenso wird bestraft, wer absichtlich oder wissentlich die Vollstreckung einer gegen einen anderen verhängten Strafe oder Maßnahme ganz oder zum Teil vereitelt.

 

(3) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe.

 

(4) Der Versuch ist strafbar.

 

(5) Wegen Strafvereitelung wird nicht bestraft, wer durch die Tat zugleich ganz oder zum Teil vereiteln will, daß er selbst bestraft oder einer Maßnahme unterworfen wird oder daß eine gegen ihn verhängte Strafe oder Maßnahme vollstreckt wird.

 

(6) Wer die Tat zugunsten eines Angehörigen begeht, ist straffrei.

 

 

 

 

§ 258a StGB Strafvereitelung im Amt

 

(1) Ist in den Fällen des § 258 Abs. 1 der Täter als Amtsträger zur Mitwirkung bei dem Strafverfahren oder dem Verfahren zur Anordnung der Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) oder ist er in den Fällen des § 258 Abs. 2 als Amtsträger zur Mitwirkung bei der Vollstreckung der Strafe oder Maßnahme berufen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

 

(2) Der Versuch ist strafbar.

 

(3) § 258 Abs. 3 und 6 ist nicht anzuwenden.

 

Warum sollte ich mich da aufs dünne Eis begeben?

 

Gruß

Goose

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@Goose

 

Eine Anzeige gegen den streng genommen unfallflüchtigen VT wäre sicherlich vollkommen korrekt. Aber würdest Du auch den Kollegen Polizist wegen Strafvereitelung im Amt anzeigen, wenn dieser den Tipp mit Strassenmeisterei verständigen angibt und keine Anzeige schreibt? Wenn nein, warum nicht?

Von "sozialschädigendem und unverantwortlichem Täterverhalten" kann ich übrigens hier weder beim VT noch bei Deinem Kollegen Polizist etwas erkennen. Beide bemühen sich, die Angelegenheit unbürokratisch und ohne Schaden für andere zu erledigen.

 

MfG

 

Thomas

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@Goose:

 

Rein rechtlich gesehen hast du ja vollkommen Recht. Aber trotzdem gibt es da ja noch das schöne Wort "Ermessensspielraum" (ich erinnere hier an den Thread "Übungen auf einem Parkplatz?" , wo wir beide uns über dieses Thema (inkl. Strafvereitelung) unterhalten haben. Auch als Polizist darf man nicht alles so engstirnig sehen und sollte ein gewisses Mass an Toleranz haben. Mal ehrlich: Was würdest du persönlich machen, wenn derjenige, der den Pfosten umgefahren hat, auf der Wache anruft und dir das schildert? Ihn anzeigen oder an die Strassenaufsicht weiterleiten??? :lesen:

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@ts1: Würde ich es nicht machen, würde ich selber eine STrafvereitelung im Amt begehen.

 

Ob ich es tatsächlich mache oder nicht, dazu werde ich mich hier in einem öffentlichen Forum mit Sicherheit nicht äußern.

Auch, wie ich mich in diesem konkreten Sachverhalt verhalten würde spielt hier keine Rolle. Genügt dir das als Antwort? :lesen:

 

@HaSe: Ich glaube, du hast es in dem letzten Thread nicht verstanden, also versuche ich es noch mal:

Wo, um alles in der Welt, haben wir im Strafverfahren Ermessensspielraum?

Den gibt es für uns nicht. Wir haben Straftaten zu verfolgen, wenn man im Einzelfall davon absieht, kann man hoffen, daß dieses nicht herauskommt. Kommt es doch heraus, kann man sich eine wundervolle seitenlange Begründung einfallen lassen, warum man hier "keine Straftat erkannt hat"

 

Das hat nichts mit "Engstirnigkeit" zu tun sondern mir der deutschen Gesetzeslage. Schau dir mal die StPO und das StGB an und verrate mir bitte, wo wir da in diesem Fall Handlungsspielraum haben.

 

Wie gesagt, wenn ein Kollege im Einzelfall bei "kleineren" Straftaten von einer Verfolgung absieht, so macht er das nicht mehr im legalen Bereich. Es mag sein, daß man sich dort im Einzelfall herauswinden kann, aber warum sollte z.B. ein junger Kollege, der noch auf sein BaL wartet, eben dieses riskieren, indem er sich selber ein Strafverfahren einhandelt?

Warum sollte sich ein Beamter in Schwierigkeiten begeben? Wenn es sich tatsächlich um eine Lapalie handelt, so kann das Verfahren ja im weiteren Verlauf gerne eingestellt werden (dem einen oder anderen gönne ich das auch von Herzen), aber das ist nicht meine Entscheidung. Diese zu treffen bin ich nicht befugt.

 

Gruß

Goose

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@Goose

Ob ich es tatsächlich mache oder nicht, dazu werde ich mich hier in einem öffentlichen Forum mit Sicherheit nicht äußern.

Auch, wie ich mich in diesem konkreten Sachverhalt verhalten würde spielt hier keine Rolle. Genügt dir das als Antwort?

Wenn Du Dich partout nicht öffentlich äußern willst, hast Du offensichtlich etwas zu verbergen. Da Du andererseits derartige Anspielungen von Dir gibst, hege ich den Verdacht, Du möchtest im Grunde Deines Herzens aus den mafiösen Strukturen Deiner Firma am liebsten aussteigen, aber nicht unbedingt mit Betonfüßen am Meeresgrund. Für solche Fälle bieten diverse nicht-staatliche Hilfsorganisationen Resozialisierungshilfe an. :D

Die andere Alternative, daß Du Dich bei solchen (tunlichst zu verschweigenden = illegalen) Dingen wohlfühlst, nehme ich mal zu Deinen Gunsten nicht an. :lesen:

 

MfG

 

Thomas

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@Goose:

 

Ich verstehe, dass ihr bei Straftaten keinen Ermessensspielraum habt. Allerdings habt ihr den, BEVOR eine (in meinen Augen) Lappalie zur Straftat laut StPO oder StGB deklariert wird. Wenn also ein VT bei dir auf der Wache anruft und dir sagt, dass er eben einen Leitpfosten umgefahren hat, kannst du entweder eine Straftat draus machen (mit allen rechtlichen Konsequenzen) oder aber ihm sagen, er solle die Strassenmeisterei verständigen und den Schaden zahlen (und von einer Strafverfolgung absehen)! Leider äusserst du dich nicht dazu, was du in solch einem Fall machen würdest, was ich sehr schade finde. :lol: Und bitte sage mir nicht, dass wenn du in solch einem Falle den VT "ungeschoren" davonkommen lässt, dich sofort ein Kollege anzeigen wird. Oder ist es bereits so schlimm bei der Polizei??? :P

 

Warum sollte sich ein Beamter in Schwierigkeiten begeben? Wenn es sich tatsächlich um eine Lapalie handelt, so kann das Verfahren ja im weiteren Verlauf gerne eingestellt werden (dem einen oder anderen gönne ich das auch von Herzen), aber das ist nicht meine Entscheidung. Diese zu treffen bin ich nicht befugt.

Ich möchte deine Arbeit als Polizist jetzt nicht abwerten, aber ich denke dass solch eine Einstellung der Grund für die überlasteten Gerichte ist. Wenn jeder Polizist so denkt (Frage an die anderen :) im Forum: Was würdet ihr in solch einem Falle tun???), werden bald alle Verstösse, und seien sie noch so gering, geahndet und die Richter und Anwälte würden vor Arbeit umkommen... ;)

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Also nochmal: Nehmen wir an, mich ruft jemand an und ich sage ihm, er soll sich an die Straßenmeisterei wenden. Er macht das auch, kommt aber an einen Justizrefrendar, der einen Ferienjob bei der Straßenmeisterei macht und dieser erkennt die tatsächlich begangene Unfallflucht. Weiterhin denkt er sich: "der blöden Polizei wollte ich immer schon mal eins auswischen, die haben mich nämlich mal geblitzt"

Auf die Unfallflucht angesprochen entgegnet der VT, er habe doch der Polizei Kenntnis gegeben.

 

Klar, unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich. Ob man als Polizeibeamter nun dieses (zugegebenermaßen recht geringe) Risiko eingeht, muß wohl jeder für sich selber entscheiden. Ich bin aber keinem böse, wenn es ihm zu riskant ist.

 

HaSe, was machst du beruflich? Versuche dich in die Situation hineinzudenken. Kannst du es dir erlauben, deine Kompetenzen zu überschreiten? Was passiert, wenn dein Chef das erfährt?

 

Gruß

Goose

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...kommt aber an einen Justizrefrendar, der einen Ferienjob bei der Straßenmeisterei macht...
:D:lol:;)

 

Darüber musste ich lachen. Ich weiss ja worauf du hinauswillst. Und ich kann dich auch verstehen, wenn du so handelst. Und trotzdem würde ich (als :) ) dieses Risiko zu Gunstem dem VT eingehen. Denn, wie du schon sagst, ist dein genanntes Beispiel doch sehr unwahrscheinlich. Vielleicht liegt es daran, dass ich noch Student bin und so kaum meine Kompetenzen überschreiten kann. Vielleicht denke ich nach einigen Jahren im Berufsleben auch anders. Das kann ich dir dann in einigen Jahren berichten, wie ich dann denke... :P

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Also nochmal: Nehmen wir an, mich ruft jemand an und ich sage ihm, er soll sich an die Straßenmeisterei wenden. Er macht das auch, kommt aber an einen Justizrefrendar, der einen Ferienjob bei der Straßenmeisterei macht und dieser erkennt die tatsächlich begangene Unfallflucht. Weiterhin denkt er sich: "der blöden Polizei wollte ich immer schon mal eins auswischen, die haben mich nämlich mal geblitzt"

Auf die Unfallflucht angesprochen entgegnet der VT, er habe doch der Polizei Kenntnis gegeben.

 

Klar, unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich. Ob man als Polizeibeamter nun dieses (zugegebenermaßen recht geringe) Risiko eingeht, muß wohl jeder für sich selber entscheiden. Ich bin aber keinem böse, wenn es ihm zu riskant ist.

 

HaSe, was machst du beruflich? Versuche dich in die Situation hineinzudenken. Kannst du es dir erlauben, deine Kompetenzen zu überschreiten? Was passiert, wenn dein Chef das erfährt?

 

Gruß

Goose

Siehste, noch ein gutes Argument nicht mehr zu blitzen!

 

SCNR

 

;):P:lol::)

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Ich denke, das kommt auch auf die Größe der Gemeinde an, wo man als Beamter tätig ist. Ein 'Dorf-Scheriff' (ist nicht bös gemeint) greift sicher öfters mal zum kleinen Dienstweg und regelt das Angesicht zu Angesicht ohne viel Aufhebends zu machen. Man kennt sich halt und irgendwann trifft man sich dann abends mal wieder privat.

 

Bei größerne Orten mit mehreren Beamten wird sowas schon schwieriger. Da gibt es dann auch mehr Bürger, die einem 'ans Bein pissen' wollen und da muss man einfach vorsichtiger sein und den Dienstweg einhalten.

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@Goose

 

Immer diese bösen Justizreferendare :geil: Aber wer sagt denn, daß eine Anzeige sofort geschrieben werden muß? :geil:

Sonst können sich Deine Kollegen doch auch ganz viel Zeit lassen, selbst wenn es um größere Sachen geht.

 

Aber wenn ich Dich recht verstehe, so erwartest Du auch ernsthaft von uns, daß wir Einen (und sei es ein Polizist) wegen des kleinsten Fehlers anzeigen - soll sich doch der Staatsanwalt mit rumärgern. Oder ist Dein hier proklamiertes Verhalten nicht vorbildlich?

 

MfG

 

Thomas

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