patsyDE 0 Posted July 12, 2023 Report Share Posted July 12, 2023 Guten Tag allesamt, da ich im Internet ausschließlich widersprüchliches Aussagen finde, wende ich mich an die Community. Zur Sache: Ich wurde bereits November 2021 mit 26kmh außerorts geblitzt. Der Bußgeldbescheid kam am 14.12.2021 zuhause an und war somit am 28.12.2021 rechtskräftig. Das Bußgeld hatte ich gezahlt und somit war die Ordnungswidrigkeit erledigt. Am 29.06.2023 wurde ich erneut außerorts mit 30kmh (Toleranz schon abgezogen) zu schnell geblitzt. Gestern habe ich bereits das Anhörungsschreiben erhalten, auf welchem ich den Tatbestand zugegeben habe, da ein eindeutiges Foto dabei war. Die Frage die sich mir nun stellt ist, ob ich Gefahr laufe ein Fahrverbot aufgrund von "Wiederholungstat" zu kassieren. Im Internet lese ich auf den meisten Quellen (wie z.B. Allianz, ARAG, bussgeldkatalog oder gesetze-im-internet), dass man mit einem Fahrverbot erst bei zwei Verstößen innerhalb eines Jahres zu rechnen hat. Jedoch habe ich ebenfalls auf einigen Kanzleiseiten gelesen, dass einem auch ein Fahrverbot droht, sollte man innerhalb von zwei Jahren, zwei solcher Verstöße begehen. Es geht nämlich auch darum, dass ich im August in den Urlaub fahre, und sofern ich ja als Wiederholungstäter gelten würde, das Fahrverbot, ohne die vier Monatsfrist in kraft tritt. Ich würde mir wünschen, dass mir jemand sagen kann, ob ich tatsächlich um meinen Führerschein bangen muss, oder ob ich einfach Glück hatte und die 12 Monate überstrichen habe. Vielleicht hat jemand von euch so etwas ähnliches erlebt. Es geht n Ich danke euch Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 694 Posted July 12, 2023 Report Share Posted July 12, 2023 vor 21 Minuten schrieb patsyDE: Die Frage die sich mir nun stellt ist, ob ich Gefahr laufe ein Fahrverbot aufgrund von "Wiederholungstat" zu kassieren. Keine Gefahr. Die 1-Jahresfrist wird ab Rechtskraft des ersten Verstoßes gezählt bis zum Tattag des zweiten Verstoßes. Bei dir wäre also der 28.12.2021 bis 28.12.2022 relevant Quote Link to post Share on other sites
patsyDE 0 Posted July 12, 2023 Author Report Share Posted July 12, 2023 vor 3 Minuten schrieb Sobbel: Keine Gefahr. Die 1-Jahresfrist wird ab Rechtskraft des ersten Verstoßes gezählt bis zum Tattag des zweiten Verstoßes. Bei dir wäre also der 28.12.2021 bis 28.12.2022 relevant Vielen Dank dir für die schnelle Antwort. Ich bin nur etwas irritiert, da im Internet steht, dass die Behörden gewissen Spielraum haben und die vergehen vorsätzlich werten könnten. Daher habe ich Angst, dass sich über die durch die Quellen erkenntliche Information von "zwei Verstöße innerhalb eines Jahres" sich im Einzelfall hinweg gesetzt werden könnte. Danke dir Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 694 Posted July 12, 2023 Report Share Posted July 12, 2023 vor 7 Stunden schrieb patsyDE: und die vergehen vorsätzlich werten könnten. Vorsatz und die Wiederholung sind aber zweierlei. Quote Link to post Share on other sites
Heintz 116 Posted July 12, 2023 Report Share Posted July 12, 2023 Was die Portale meinen ist die Raffgier mancher Stellen, das Bußgeld aufgrund Voreintragung zu erhöhen. Da können die durchaus 50% aufschlagen. FV außer der Reihe verhängen manche bei drei Eintragungen, auch bei Pillepalle wie bei dir und sogar wenn grob 2 Jahre zurück und <+26. Selbst dann ist das FV aber noch "schiebbar" - mit Wiederholungstäter ist ein schon mal angetretenes Fahrverbot gemeint. Selbst dann wäre auch im Falle eines Einspruchs der August noch locker zu schaffen. 1 Quote Link to post Share on other sites
m3_ 459 Posted July 13, 2023 Report Share Posted July 13, 2023 @patsyde: Du kannst Dich beruhigt wieder hinlegen. Es hat sich leider über Dekaden eine selbstherrliche Schattenwirtschaft bei den Bußgeldbehörden entwickelt, also ein schwarzer Schattenbußgeldkatalog zwecks Einnahmenoptimierung durch Unterstellung "Vorsatz". Dieser Abzocktrick betrifft erstmal nur die einzelne Ahndung. Hinzu kam dann der Abzocktrick mit der "Beharrlichkeit", sprich die einzelnen Ahndungen werden über eine Zeitspanne betrachtet. Da werden zu der inzwischen offiziellen Wiederholungstäterfahrverbotsregel auch eigenmächtig unter dem Deckmantel "Gefestigte Rechtsprechung durch Trickserei" das Bußgeld erhöht und/oder ein FV verhängt. Quote Link to post Share on other sites
rth 536 Posted July 13, 2023 Report Share Posted July 13, 2023 vor 18 Minuten schrieb m3_: ... Da werden zu der inzwischen offiziellen Wiederholungstäterfahrverbotsregel auch eigenmächtig unter dem Deckmantel "Gefestigte Rechtsprechung durch Trickserei" das Bußgeld erhöht und/oder ein FV verhängt. @m3 „Angemessene“ Erhöhung des Bußgelds ist möglich, kommt auch auf die örtlichen Umstände an, Fahrverbot aber sicher nicht. 1 Quote Link to post Share on other sites
m3_ 459 Posted July 13, 2023 Report Share Posted July 13, 2023 @rth: Ja, eine Extra-Fahrverbotverhängung ist "selten". Es gibt jedoch das schon von @Heintz erwähnte berühmte Beispiel mit drei niedrigen Geschwindigkeitsübertretungen im Bußgeldbereich unterhalb von +26 km/h innerhalb eines Jahres, wo ein FV verhängt wurde (Bayern, gerichtlich bestätigt, wenn ich es richtig in Erinnerung habe). Ich kenne auch aus meinem Umfeld diverse andere Fallkonstellationen, vermischt mit Voreintragung wie auch "Handy" etc., öfters dannn auch per RA "runtergehandelt". Es ist müßig, alle erdenklichen Fallkonstellationen bzw. Einzelfälle durchzudiskutieren. Es gilt die alte goldene Regel, sich einfach nicht regelmäßig (mit Pillepalle im Bußgeldbereich) erwischen zu lassen, also mit einer weißen Weste in Flensburg für ggf. "große Fälle" dann als unbeschriebenes Blatt dazustehen. Quote Link to post Share on other sites
rth 536 Posted July 13, 2023 Report Share Posted July 13, 2023 @m3 nur wegen der zwei vom TE geschilderten Fälle gibt es kein Fahrverbot. Punkt! Wenn weitere, hier nicht bekannte Verstöße hinzukommen, dann kann die Situation anders aussehen. So wie der TE geschildert kein Fahrverbot. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 694 Posted July 14, 2023 Report Share Posted July 14, 2023 vor 8 Stunden schrieb m3_: @patsyde: Du kannst Dich beruhigt wieder hinlegen. Das ist doch von mir längst sachlich und ohne Polemik erklärt. Kein Grund also für dich deinen paranoid geprägten polemischen Senf dazu zu tun. Du kannst dich also wieder unter deinen Stein verkriechen Quote Link to post Share on other sites
patsyDE 0 Posted July 16, 2023 Author Report Share Posted July 16, 2023 Servus Leute, ich danke euch für die vielseitigen Antworten zu meinem Fall. Dann bin ich ja jetzt etwas beruhigter und schaue dem ganzen etwas entspannter entgegen. Im Falle, sollte ich doch ein Fahrverbot erhalten (in Hinblick auf mein geschilderten Fall), welches mein erstes ist, habe ich ja die Chance dieses innerhalb von 4 Monaten anzutreten oder nicht ? Wünsche euch noch nen schönen Sonntag! Quote Link to post Share on other sites
patsyDE 0 Posted July 16, 2023 Author Report Share Posted July 16, 2023 Am 13.7.2023 um 23:44 schrieb rth: @m3 nur wegen der zwei vom TE geschilderten Fälle gibt es kein Fahrverbot. Punkt! Wenn weitere, hier nicht bekannte Verstöße hinzukommen, dann kann die Situation anders aussehen. So wie der TE geschildert kein Fahrverbot. Ich hatte am 15.06.2023 noch einen Strafzettel (15€) weil ich falsch geparkt hatte. Das spielt bei der Bewertung meines Geschwindikeitsverstoßes keine Rolle oder? Ebenfalls stell ich mir die Frage, ist es möglich dass die Behörden bei so einem Vergehen wie geschildert auch eine MPU anordnen können oder braucht es da mehr und höhere Geschwindigkeitsverstöße? Danke euch Quote Link to post Share on other sites
rth 536 Posted July 16, 2023 Report Share Posted July 16, 2023 @patsyDE alles was nicht — auch — mit Punkten sanktioniert wird, zahlen und vergessen. Wie z.B. Parkverstösse. MPU ab 8 Punkte, vorher kommt eine schriftliche, natürlich gebührenpflichtige Verwarnung. Oder Fahrten unter Drogen und / oder Alkohol. Quote Link to post Share on other sites
gorot 132 Posted July 16, 2023 Report Share Posted July 16, 2023 vor 2 Stunden schrieb patsyDE: eine MPU anordnen Bleib locker, so etwas braucht schon deutlich mehr. Trunkenheitsfahrt, voll bekifft im Auto fällt mir ein oder sonstige grob fahrlässige Verkehrsgefährdung, die bei Dir gar nicht zur Debatte stehen. Genügend Punkte dafür hast ja auch noch nicht angesammelt. Quote Link to post Share on other sites
patsyDE 0 Posted July 17, 2023 Author Report Share Posted July 17, 2023 Ich danke euch Quote Link to post Share on other sites
patsyDE 0 Posted July 17, 2023 Author Report Share Posted July 17, 2023 vor 15 Stunden schrieb hawethie: leider hatte dein Post keine Nachricht enthalten Quote Link to post Share on other sites
hawethie 284 Posted July 18, 2023 Report Share Posted July 18, 2023 ich weiß, da war bei mir was schief gelaufen - war aber auch nicht mehr so wichtig Quote Link to post Share on other sites
Heintz 116 Posted July 19, 2023 Report Share Posted July 19, 2023 Am 14.7.2023 um 07:02 schrieb Sobbel: Das ist doch von mir längst sachlich und ohne Polemik erklärt. Kein Grund also für dich deinen paranoid geprägten polemischen Senf dazu zu tun. Du kannst dich also wieder unter deinen Stein verkriechen Kommt ausgerechnet von jemandem, der regelmäßig sinnbefreites und themenfremdes Gesobbele unter massig Beiträgen abliefert 2 Quote Link to post Share on other sites
rth 536 Posted July 19, 2023 Report Share Posted July 19, 2023 vor einer Stunde schrieb Heintz: Kommt ausgerechnet von jemandem, der regelmäßig sinnbefreites und themenfremdes Gesobbele unter massig Beiträgen abliefert Schreibst du von dir? 1 Quote Link to post Share on other sites
m3_ 459 Posted July 25, 2023 Report Share Posted July 25, 2023 Am 13.7.2023 um 22:02 schrieb Sobbel: Das ist doch von mir längst sachlich und ohne Polemik erklärt. Kein Grund also für dich deinen paranoid geprägten polemischen Senf dazu zu tun. Du kannst dich also wieder unter deinen Stein verkriechen @sobbel: Du wirst/wirkst senil. Du hast weder die Beharrlichkeit bzw. eine Wiederholung außerhalb der Wiederholungstäterregel erklärt, worauf sich die FV-Panik auf manchen Rechtsanwalt-Websites begründet, weil es hier Gerichtsurteile und Einzelfallkonstellationen mit schattenwirtschaftlicher Ermessensspielraumausreizung der Bußgeldstellen gibt. Selbstverständlich hat jede weitere Erklärung einen Grund! Allein schon um den Fragesteller unzweifelhaft in Sicherheit zu wiegen. Eine einzelne Antwort könnte fehlerhaft sein. Ich verstehe auch durchaus Leute, die unbequeme Wahrheiten und Fakten als Polemik diskreditieren. Du kannst also gerne mal deine Scheuklappen abnehmen. Quote Link to post Share on other sites
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