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Wiederholter Geschwindigkeitsverstoß 26kmh+ Außerorts innerhalb von 19 Monaten


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Guten Tag allesamt,

da ich im Internet ausschließlich widersprüchliches Aussagen finde, wende ich mich an die Community.

Zur Sache: Ich wurde bereits November 2021 mit 26kmh außerorts geblitzt. Der Bußgeldbescheid kam am 14.12.2021 zuhause an und war somit am 28.12.2021 rechtskräftig. Das Bußgeld hatte ich gezahlt und somit war die Ordnungswidrigkeit erledigt. Am 29.06.2023 wurde ich erneut außerorts mit 30kmh (Toleranz schon abgezogen) zu schnell geblitzt. Gestern habe ich bereits das Anhörungsschreiben erhalten, auf welchem ich den Tatbestand zugegeben habe, da ein eindeutiges Foto dabei war. 

Die Frage die sich mir nun stellt ist, ob ich Gefahr laufe ein Fahrverbot aufgrund von "Wiederholungstat" zu kassieren. Im Internet lese ich auf den meisten Quellen (wie z.B. Allianz, ARAG, bussgeldkatalog oder gesetze-im-internet), dass man mit einem Fahrverbot erst bei zwei Verstößen innerhalb eines Jahres zu rechnen hat. Jedoch habe ich ebenfalls auf einigen Kanzleiseiten gelesen, dass einem auch ein Fahrverbot droht, sollte man innerhalb von zwei Jahren, zwei solcher Verstöße begehen. 

Es geht nämlich auch darum, dass ich im August in den Urlaub fahre, und sofern ich ja als Wiederholungstäter gelten würde, das Fahrverbot, ohne die vier Monatsfrist in kraft tritt.

Ich würde mir wünschen, dass mir jemand sagen kann, ob ich tatsächlich um meinen Führerschein bangen muss, oder ob ich einfach Glück hatte und die 12 Monate überstrichen habe. Vielleicht hat jemand von euch so etwas ähnliches erlebt. Es geht n

Ich danke euch :)

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vor 21 Minuten schrieb patsyDE:

Die Frage die sich mir nun stellt ist, ob ich Gefahr laufe ein Fahrverbot aufgrund von "Wiederholungstat" zu kassieren.

Keine Gefahr.

Die 1-Jahresfrist wird ab Rechtskraft des ersten Verstoßes gezählt bis zum Tattag des zweiten Verstoßes.

Bei dir wäre also der 28.12.2021 bis 28.12.2022 relevant

 

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vor 3 Minuten schrieb Sobbel:

Keine Gefahr.

Die 1-Jahresfrist wird ab Rechtskraft des ersten Verstoßes gezählt bis zum Tattag des zweiten Verstoßes.

Bei dir wäre also der 28.12.2021 bis 28.12.2022 relevant

 

Vielen Dank dir für die schnelle Antwort. Ich bin nur etwas irritiert, da im Internet steht, dass die Behörden gewissen Spielraum haben und die vergehen vorsätzlich werten könnten. Daher habe ich Angst, dass sich über die durch die Quellen erkenntliche Information von "zwei Verstöße innerhalb eines Jahres" sich im Einzelfall hinweg gesetzt werden könnte.

Danke dir :)

 

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Was die Portale meinen ist die Raffgier mancher Stellen, das Bußgeld aufgrund Voreintragung zu erhöhen. Da können die durchaus 50% aufschlagen.

FV außer der Reihe verhängen manche bei drei Eintragungen, auch bei Pillepalle wie bei dir und sogar wenn grob 2 Jahre zurück und <+26. Selbst dann ist das FV aber noch "schiebbar" - mit Wiederholungstäter ist ein schon mal angetretenes Fahrverbot gemeint. Selbst dann wäre auch im Falle eines Einspruchs der August noch locker zu schaffen.

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@patsyde: Du kannst Dich beruhigt wieder hinlegen. Es hat sich leider über Dekaden eine selbstherrliche Schattenwirtschaft:mecker: bei den Bußgeldbehörden entwickelt, also ein schwarzer Schattenbußgeldkatalog zwecks Einnahmenoptimierung durch Unterstellung "Vorsatz":doofwinkt:. Dieser Abzocktrick betrifft erstmal nur die einzelne Ahndung. Hinzu kam dann der Abzocktrick mit der "Beharrlichkeit", sprich die einzelnen Ahndungen werden über eine Zeitspanne betrachtet. Da werden zu der inzwischen offiziellen Wiederholungstäterfahrverbotsregel auch eigenmächtig unter dem Deckmantel "Gefestigte Rechtsprechung durch Trickserei" das Bußgeld erhöht und/oder ein FV verhängt.

:nolimit:

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vor 18 Minuten schrieb m3_:

... Da werden zu der inzwischen offiziellen Wiederholungstäterfahrverbotsregel auch eigenmächtig unter dem Deckmantel "Gefestigte Rechtsprechung durch Trickserei" das Bußgeld erhöht und/oder ein FV verhängt.

@m3 „Angemessene“ Erhöhung des Bußgelds ist möglich, kommt auch auf die örtlichen Umstände an, Fahrverbot aber sicher nicht.

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@rth: Ja, eine Extra-Fahrverbotverhängung ist "selten". Es gibt jedoch das schon von @Heintz erwähnte berühmte Beispiel mit drei niedrigen Geschwindigkeitsübertretungen im Bußgeldbereich unterhalb von +26 km/h innerhalb eines Jahres, wo ein FV verhängt wurde (Bayern, gerichtlich bestätigt, wenn ich es richtig in Erinnerung habe). Ich kenne auch aus meinem Umfeld diverse andere Fallkonstellationen, vermischt mit Voreintragung wie auch "Handy" etc., öfters dannn auch per RA "runtergehandelt".  Es ist müßig, alle erdenklichen Fallkonstellationen bzw. Einzelfälle durchzudiskutieren. Es gilt die alte goldene Regel, sich einfach nicht regelmäßig (mit Pillepalle im Bußgeldbereich) erwischen zu lassen, also mit einer weißen Weste in Flensburg für ggf. "große Fälle" dann als unbeschriebenes Blatt dazustehen.

:nolimit:

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@m3 nur wegen der zwei vom TE geschilderten Fälle gibt es kein Fahrverbot. Punkt! 
Wenn weitere, hier nicht bekannte Verstöße hinzukommen, dann kann die Situation anders aussehen.

So wie der TE geschildert kein Fahrverbot. 

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vor 8 Stunden schrieb m3_:

@patsyde: Du kannst Dich beruhigt wieder hinlegen.

Das ist doch von mir längst sachlich und ohne Polemik erklärt.

Kein Grund also für dich deinen paranoid geprägten polemischen Senf dazu zu tun. Du kannst dich also wieder unter deinen Stein verkriechen

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Servus Leute, ich danke euch für die vielseitigen Antworten zu meinem Fall. Dann bin ich ja jetzt etwas beruhigter und schaue dem ganzen etwas entspannter entgegen. 

 

Im Falle, sollte ich doch ein Fahrverbot erhalten (in Hinblick auf mein geschilderten Fall), welches mein erstes ist, habe ich ja die Chance dieses innerhalb von 4 Monaten anzutreten oder nicht ?

 

Wünsche euch noch nen schönen Sonntag!

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Am 13.7.2023 um 23:44 schrieb rth:

@m3 nur wegen der zwei vom TE geschilderten Fälle gibt es kein Fahrverbot. Punkt! 
Wenn weitere, hier nicht bekannte Verstöße hinzukommen, dann kann die Situation anders aussehen.

So wie der TE geschildert kein Fahrverbot. 

Ich hatte am 15.06.2023 noch einen Strafzettel (15€) weil ich falsch geparkt hatte. Das spielt bei der Bewertung meines Geschwindikeitsverstoßes keine Rolle oder?

 

Ebenfalls stell ich mir die Frage, ist es möglich dass die Behörden bei so einem Vergehen wie geschildert auch eine MPU anordnen können oder braucht es da mehr und höhere Geschwindigkeitsverstöße?

 

Danke euch

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@patsyDE alles was nicht — auch — mit Punkten sanktioniert wird, zahlen und vergessen. Wie z.B. Parkverstösse.

MPU ab 8 Punkte, vorher kommt eine schriftliche, natürlich gebührenpflichtige Verwarnung.
Oder Fahrten unter Drogen und / oder Alkohol. 

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vor 2 Stunden schrieb patsyDE:

eine MPU anordnen

Bleib locker, so etwas braucht schon deutlich mehr. Trunkenheitsfahrt, voll bekifft im Auto fällt mir ein oder sonstige grob fahrlässige Verkehrsgefährdung, die bei Dir gar nicht zur Debatte stehen. Genügend Punkte dafür hast ja auch noch nicht angesammelt.

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Am 14.7.2023 um 07:02 schrieb Sobbel:

Das ist doch von mir längst sachlich und ohne Polemik erklärt.

Kein Grund also für dich deinen paranoid geprägten polemischen Senf dazu zu tun. Du kannst dich also wieder unter deinen Stein verkriechen

Kommt ausgerechnet von jemandem, der regelmäßig sinnbefreites und themenfremdes Gesobbele unter massig Beiträgen abliefert:lol:

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vor einer Stunde schrieb Heintz:

Kommt ausgerechnet von jemandem, der regelmäßig sinnbefreites und themenfremdes Gesobbele unter massig Beiträgen abliefert:lol:

Schreibst du von dir?

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Am 13.7.2023 um 22:02 schrieb Sobbel:

Das ist doch von mir längst sachlich und ohne Polemik erklärt.

Kein Grund also für dich deinen paranoid geprägten polemischen Senf dazu zu tun. Du kannst dich also wieder unter deinen Stein verkriechen

@sobbel: Du wirst/wirkst senil:o. Du hast weder die Beharrlichkeit bzw. eine Wiederholung außerhalb der Wiederholungstäterregel erklärt, worauf sich die FV-Panik auf manchen Rechtsanwalt-Websites begründet, weil es hier Gerichtsurteile und Einzelfallkonstellationen mit schattenwirtschaftlicher Ermessensspielraumausreizung der Bußgeldstellen gibt.

Selbstverständlich hat jede weitere Erklärung einen Grund! Allein schon um den Fragesteller unzweifelhaft in Sicherheit zu wiegen. Eine einzelne Antwort könnte fehlerhaft sein. 

Ich verstehe auch durchaus Leute, die unbequeme Wahrheiten und Fakten als Polemik diskreditieren. Du kannst also gerne mal deine Scheuklappen abnehmen:P.

:nolimit:

 

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