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Rheinland-Pfalz plant Handyüberwachungssystem-Einsatz


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Die Ampelregierung in Rheinland-Pfalz möchte als erstes deutsches Bundesland nun das letztes Jahr ohne Rechtsgrundlage getestete niederländische Monocam-Handybenutzungs-Kontrollsystem einführen, und dazu die gerichtlich angemahnte Verortung im Landespolizeigesetz vornehmen. Damit werden die diversen Abstandsmeßpunkte auf den Autobahnen wohl noch "effizienter" genutzt werden. Eine Erprobung im innerstädtischen Verkehr fand  bisher nicht statt, obwohl dort die Anzahl sichtbar auffällig abgelenkter Verkehrsteilnehmer wohl wesentlich größer sein dürfte.

Quelle: https://www.heise.de/news/Handy-am-Steuer-Rheinland-Pfalz-will-Ueberwachungssystem-einfuehren-8977234.html

 

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vor 2 Stunden schrieb traffic:

Eine Erprobung im innerstädtischen Verkehr fand  bisher nicht statt, obwohl dort die Anzahl sichtbar auffällig abgelenkter Verkehrsteilnehmer wohl wesentlich größer sein dürfte.

Das vermute ich auch, aber "Die Monocam arbeitet ähnlich wie bereits bekannte Abstands- und Geschwindigkeitsüberwachungssysteme und beobachtet den Verkehrsfluss aus einer erhöhten Position" klingt schon arg nach Brücke. Dürfte igO idR schwierig werden.

Was hier in der Gegend regelmäßig gemacht wird, sind Handy/Gurt-Überwachungen mit einem handelsüblichen HD-Camcorder. Dieser ist in einem Bulli fest montiert, zusammen mit einem Flachbildschirm, auf dem das gezoomte Live-Vorschaubild des Camcorders angezeigt wird. Hat man nun ein Handy in der Hand, drückt der :cop01: einfach auf Record und filmt die Tat.

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@traffic ganz allgemein, ich halte die Nutzung eines Handys während der Fahrt für deutlich gefährlicher als plus 20 km/h. (Meine Meinung ohne wissenschaftliche Untermauerung.) Daher ist die Kontrolle dringend erforderlich. 

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vor 11 Stunden schrieb rth:

@traffic ganz allgemein, ich halte die Nutzung eines Handys während der Fahrt für deutlich gefährlicher als plus 20 km/h. (Meine Meinung ohne wissenschaftliche Untermauerung.) Daher ist die Kontrolle dringend erforderlich. 

Da bin ich voll bei Dir. Die Nutzung des Handys während der Fahrt dürfte von mir aus ruhig 300 bis 400 Euro und mindestens 1 Monat Fahrverbot geben. Das würde vielleicht doch mal bei vielen Wirkung zeigen. Parallel müßte man die Autohersteller verpflichten, die Fahrzeug so zu konstruieren, daß eine Handynutzung während der Fahrt nicht möglich ist. Jedenfalls nicht in der Form, zu telefonieren, SMS u.ä. zu verschicken. Also alles, was eine Online-Verbindung bedingt. Daß das möglich ist, sogar recht einfach, hab ich vor längerem mal gelesen.

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Schon zum Eigenschutz werde ich kein Handy im Auto in die Hand nehmen - es war vor mehr als zehn Jahren, als ich es dummerweise einmal tat, auf das Display blickte  - und schon war es beinahe passiert - ich kam von der Straße ab, und nur mit viel Glück habe ich das Fahrzeug wieder in den Griff bekommen. Das war für mich der Schwur: Nie wieder !

Und ich kann nur alle warnen - die Ablenkung auch für nur wenige Sekunden kann das Ende aller Träume bedeuten.

Liest man derzeit immer wieder: Aus unbekannten Gründen von der Straße abgekommen und verunglückt. Da denke ich immer an meinen Beinahe - Unfall.

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Am 25.4.2023 um 09:04 schrieb Sobbel:

Die Polizeigesetze sind für so repressives Zeug gar nicht da.

Die Ermächtigung sollte also wo anders erwähnt werden.

Da mußt du dich bei den Innenministerien erkundigen, warum die das vielerorts so machen; in RLP  werden dort z.B. auch öffentliche Veranstaltungen geregelt. Noch umstrittener ist aber, wieso bei diesen "Tests" echte, personalisierte Auswertungen mit Bußgeldbescheiden erfolgten, ohne daß dazu die Rechtsgrundlage bestand.

Vielleicht weiß ja jemand, wie der Monocam-Einsatz in den Niederlanden erfolgt, also ob dort eher innerorts oder auf Schnellstraßen kontrolliert wird.

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Am 26.4.2023 um 12:31 schrieb traffic:

Da mußt du dich bei den Innenministerien erkundigen,

Ich muss mich da nicht erkundigen. Ich hab ja keine Frage gestellt, sondern eine Feststellung gemacht. 

Sofern dieses Monocam Verfahren nicht durchgehend und identifizierbar filmt, sondern schon vorsortierte Verdachtsfälle fotografiert (ähnlich Vidit) , ist eine Rechtsgrundlage in der StPO bereits vorhanden.  Die Leute in RLP sollen mal locker durch die Hose atmen. 

Und wenn damit nichts gemessen wird, muss das System auch nicht durch die PTB und muss nicht geeicht werden.

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