Gast225 670 Posted February 19, 2023 Report Share Posted February 19, 2023 Am 17.1.2023 um 17:04 schrieb Sobbel: Ganz schön frech. Zu deinen Spielchen stand vor etlichen Jahren mal was im Focus: Der Focus zu Spielerei mit den Behörden Deswegen macht man das auch anders. Bei meinen GEZ-Verweigerungsschulden von ein paar hundert Euro wollten Sie das Bargeld auch nicht auf dem Amt annehmen. Also habe ich die 3331 Münzen fein säuberlich auf deren Schreibtisch geschüttet und bin dann gegangen. Haben es dann schön aufgesammelt und zur Sparkasse gebracht. Fehlte am Ende zwar ein Euro, aber haben sich nicht mehr gemeldet, zumindest bis zur nächsten Vollstreckung. Da waren SIe aber klüger und ich konnte die Sache nicht wiederholen, da sie die Lohnpfändung erst durchlaufen lassen haben und mich erst dann informierten, so dass ich keine Chance hatte die Sache mit Bargeld zu lösen. Naja 25 Euro Vollstreckungskosten sei Ihnen gekönnt. Sie haben diese dann mit 1.500 Euro Gerichtskosten und Anwaltskosten bezahlt. Man kennt halt seine Sachen wie man Behörden ärgern kann. PS: Wer mehr über die Zusammenarbeit der Abzocker von GEZ und Politikern wissen will, schaue sich nur das entsprechende Gesetz an. Im deutschen Rechtssystem ist es üblich, dass der Schuldner bestimmen kann wofür Zahlungen verwendet werden. So zahlt man erst laufende Forderungen, um keine neuen Mahnkosten und Zinsen auflaufen zu lassen und baut zugleich die Schulden teilweise ab. Bei der GEZ ist gesetzlich geregelt, dass zuerst Schulden bedient werden, so dass für die monatlichen neuen Forderungen immer wieder Mahnkosten kassiert werden können. Edit: Thema abgetrennt, weil ich es so nicht stehen lassen wollte. Edit: Die Weigerung erfolgte, weil ich für zwei Wohnungen GEZ zahlen sollte. Mittlerweile ist dies der GEZ allerdings gesetzlich untersagt, sofern man sich dort meldet. Quote Link to post Share on other sites
rth 531 Posted February 19, 2023 Report Share Posted February 19, 2023 vor 3 Stunden schrieb Gast225: …Naja 25 Euro Vollstreckungskosten sei Ihnen gekönnt. Sie haben diese dann mit 1.500 Euro Gerichtskosten und Anwaltskosten bezahlt. Man kennt halt seine Sachen wie man Behörden ärgern kann. Glaubst du ernsthaft, dass du mit solchen „Spielchen“ eine Behörde ärgern kannst? Quote Link to post Share on other sites
alfa1064 2 Posted February 19, 2023 Report Share Posted February 19, 2023 Nein natürlich nicht. Aber bestimmt ärgert sich "eine Behörde" ganz dolle darüber, daß Verbrecher laufen gelassen werden, weil der Knast voll ist. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 683 Posted February 19, 2023 Report Share Posted February 19, 2023 vor 3 Stunden schrieb Gast225: Also habe ich die 3331 Münzen fein säuberlich auf deren Schreibtisch geschüttet und bin dann gegangen. Du hast Geld abgegeben ohne Quittung oder Empfangsbestätigung? Ich würde damit als Fundsache umgehen, die anonym abgegeben wurde und das Säckel in amtl. Verwahrung nehmen. Im Übrigen, bräuchte die Behörde (niemand muss das) so viele Münzen annehmen. Laut § 3 MünzG müssen maximal 50 Münzen angenommen werden. vor 3 Stunden schrieb Gast225: Sie haben diese dann mit 1.500 Euro Gerichtskosten und Anwaltskosten bezahlt. Am Ende zahlt das der Steuerzahler - also auch du. Die Aktion war also eher dumm als das das irgend wen bei der Behörde ärgert. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 284 Posted February 22, 2023 Report Share Posted February 22, 2023 Am 19.2.2023 um 14:57 schrieb alfa1064: Nein natürlich nicht. Aber bestimmt ärgert sich "eine Behörde" ganz dolle darüber, daß Verbrecher laufen gelassen werden, weil der Knast voll ist. Es wäre für solche Aufgaben viel mehr Geld da, wenn nicht irgendwelche Intelligenzbestien meinen würden, die Behörde wegen und mit Pipifax ärgern zu müssen Quote Link to post Share on other sites
Gast225 670 Posted February 27, 2023 Author Report Share Posted February 27, 2023 Am 19.2.2023 um 14:44 schrieb rth: Glaubst du ernsthaft, dass du mit solchen „Spielchen“ eine Behörde ärgern kannst? Es geht ja nicht um Ärgern, sondern die Wahrnehmung meiner Rechte und das kostete der Stadt eben 1.500 Euro. Schließlich handelten sie rechtswidrig. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 670 Posted February 27, 2023 Author Report Share Posted February 27, 2023 Am 19.2.2023 um 14:57 schrieb alfa1064: Nein natürlich nicht. Aber bestimmt ärgert sich "eine Behörde" ganz dolle darüber, daß Verbrecher laufen gelassen werden, weil der Knast voll ist. Es ging nicht um ärgern, sondern der Durchsetzung meiner Rechte. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 670 Posted February 27, 2023 Author Report Share Posted February 27, 2023 Am 19.2.2023 um 15:05 schrieb Sobbel: Du hast Geld abgegeben ohne Quittung oder Empfangsbestätigung? Ich würde damit als Fundsache umgehen, die anonym abgegeben wurde und das Säckel in amtl. Verwahrung nehmen. Im Übrigen, bräuchte die Behörde (niemand muss das) so viele Münzen annehmen. Laut § 3 MünzG müssen maximal 50 Münzen angenommen werden. Am Ende zahlt das der Steuerzahler - also auch du. Die Aktion war also eher dumm als das das irgend wen bei der Behörde ärgert. Die wussten ja von wem das Geld auf ihrem Schreibtisch ist. Irgendwo muss ich auch davon noch das Foto haben. Das Risiko des Verlustes war mir bewusst und habe ich in Kauf genommen, bei dem Aufstand in der Behörde wäre dies aber unmöglich gewesen. Auch bei den 1.200 Euro Gerichtskosten musste ich ja in Vorleistung gehen mit einem möglichen Totalverlust. Aber so wird es den Bürgern schon schwer gemacht zu klagen. Willst du was, setzt man den Streitwert auf 5.000 Euro fest (Auffangstreitwert) und der blöde Bürger muss erst einmal über 450 Euro Gerichtskosten abdrücken. Durch das Anerkenntnis der Behörde mussten sie nicht mehr so viel Gerichtskosten zahlen. Das sie nur 50 Münzen annehmen müssen, ist mir bekannt aber hier ging es um eine Pfändung und der Gerichtsvollzieher nimmt auch alles mit und seien es Briefmarken. Da sie sich auf die 50 Münzen berufen haben, landete die Sache ja auf deren Schreibtisch. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 670 Posted February 27, 2023 Author Report Share Posted February 27, 2023 Am 22.2.2023 um 14:48 schrieb hawethie: Es wäre für solche Aufgaben viel mehr Geld da, wenn nicht irgendwelche Intelligenzbestien meinen würden, die Behörde wegen und mit Pipifax ärgern zu müssen Du sagst also die Durchsetzung meiner Rechte die Politiker in Bonn oder in meinem Bundesland beschlossen haben ist Pipifax? Diese Rechte und deren Durchsetzung werden durch das Grundgesetz geschützt. Des weiteren wären die Kosten nicht entstanden, wenn die Stadt dem Antrag mittels Verwaltungsakt nachgekommen wären. Da diese aber voraussehbar gehandelt haben und es aussitzen wollten, musste eben geklagt werden. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 683 Posted February 27, 2023 Report Share Posted February 27, 2023 vor 5 Minuten schrieb Gast225: . . . die Politiker in Bonn . . . Warst du länger weg? Koma? vor 8 Minuten schrieb Gast225: musste eben geklagt werden. Du hast diese Klage wohl nicht gewonnen? oder warum musstest du diese vielen Münzen berappen? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 670 Posted February 28, 2023 Author Report Share Posted February 28, 2023 vor 23 Stunden schrieb Sobbel: Warst du länger weg? Koma? Nennt man wohl freudscher Versprecher. Obwohl so falsch ist es ja nicht, denn schließlich hat es der Parlarmentarische Rat 1949 in Bonn verkündet und auch dort wurde es ausgehandelt. Zitat Du hast diese Klage wohl nicht gewonnen? oder warum musstest du diese vielen Münzen berappen? Nein erst waren die Münzen weil die GEZ Geld wollte was jedoch rechtswidrig gewesen ist, was schlussendlich das BVerfG bestätigte. Da ich dann zufällig richtig Bock hatte zu erfahren was alles über mich bei den Behörden gespeichert ist, habe ich drei Antrräge gestellt die trotz Erinnerung und Hinweis auf Durchsetzug mit Anwalt igoriert worden. Also habe ich den Anwalt eingeschaltet und der hat nochmals höflich gebeten die Anträge zu bescheiden. Trotz mehrfacher Aufforderung kamen sie dem nicht nach, so dass Klage erhoben werden musste. Da sie dem nun nachgekommen sind, konnte das Verfahren jeweils beendet werden. Ok in einer Sache wurden die Kosten gegeneinander aufgehoben weil der Richter eine falsche Kostenentscheidung getroffen hat. Was solls. Was erstaunlich ist, die Speichern von mir Daten elektronisch aus dem Jahre 1980 (Umzug). Das heißt irgendjemand hat die Daten in ein elektronisches Format überführt. Und sicherlich nicht nur von mir. Wozu an slch alte Daten benötigt werden, wird dann Gegenstand eines neuen Antrages sein, falls die Stadt mich mal wieder ärgern sollte. Edit: Heute gibt es ja sogar noch die Datenschutzgrundverordnung. Da ist alles einfacher und vor allem hätte es sicherlich noch Schadenersatz gegeben. Quote Link to post Share on other sites
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