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die Nichte aus den USA


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Hallo,

ich habe als PKW-Halter eine Mahnung eines privaten Parkplatzbetreibers bekommen.

Ich solle ihm den Namen des Fahrers nennen, der den Wagen am 19.12.2022 auf dem überwachten und bewirtschafteten Privatparkplatz abgestellt hat.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Rechtsprechung des BGH hierzu ist mir bekannt.

Tatsächlich gefahren und geparkt hat meine Nichte aus den USA, die über Weinachten zwei Wochen bei uns war.

Wenn ich ihm nun Name und Anschrift meiner Nichte mitteile, fühlt der Betreiber sich unter Umständen veräppelt. Ich würde es jedenfalls tun.

Der Onkel aus Nigeria und der Cousin aus Indien sind dort bestimmt häufig Fahrer.

Natürlich kann ich die Vertragsstrafe auch selbst bezahlen.

Aber ich will ungern das Geschäftsmodell des Betreibers unterstützen.

Zu was ratet Ihr?

Grüße Max

 

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vor 7 Stunden schrieb winkeladvokat:

Tatsächlich gefahren und geparkt hat meine Nichte aus den USA, die über Weinachten zwei Wochen bei uns war.

:lol2: :lol2:

vor 7 Stunden schrieb winkeladvokat:

Wenn ich ihm nun Name und Anschrift meiner Nichte mitteile, fühlt der Betreiber sich unter Umständen veräppelt.

Ja und zwar zurecht.

vor 7 Stunden schrieb winkeladvokat:

Der Onkel aus Nigeria und der Cousin aus Indien sind dort bestimmt häufig Fahrer.

Auch Nichten/Neffen oder andere Verwandte aus den USA sind nicht wirklich selten.

vor 7 Stunden schrieb winkeladvokat:

Aber ich will ungern das Geschäftsmodell des Betreibers unterstützen.

Aber den (privat) Parkplatz wolltest du schon in Anspruch nehmen in der Vorweihnachtszeit ja? 

Das "Geschäftsmodell" ist doch "ich stell dir einen Parkplatz zur Verfügung und du legst ne Parkscheibe raus oder tust zwei Euro ins Säckel" - das find ich jetzt eher o.k. Wenn natürlich gegen den "Vertrag" verstoßen wird, wird mehr fällig. Ist wie beim Fußball. 

vor 7 Stunden schrieb winkeladvokat:

Natürlich kann ich die Vertragsstrafe auch selbst bezahlen.

Das wäre mein Rat. Deine "Nichte" kann es dir ja bei ihrem nächsten Besuch zurück geben. Wir reden doch sicher nicht über hohe dreistellige Beträge, sondern eher über kleine zweistellige....

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vor 3 Stunden schrieb Sobbel:

:lol2: :lol2:

Ja und zwar zurecht.

Auch Nichten/Neffen oder andere Verwandte aus den USA sind nicht wirklich selten.

Aber den (privat) Parkplatz wolltest du schon in Anspruch nehmen in der Vorweihnachtszeit ja? 

Das "Geschäftsmodell" ist doch "ich stell dir einen Parkplatz zur Verfügung und du legst ne Parkscheibe raus oder tust zwei Euro ins Säckel" - das find ich jetzt eher o.k. Wenn natürlich gegen den "Vertrag" verstoßen wird, wird mehr fällig. Ist wie beim Fußball. 

Das wäre mein Rat. Deine "Nichte" kann es dir ja bei ihrem nächsten Besuch zurück geben. Wir reden doch sicher nicht über hohe dreistellige Beträge, sondern eher über kleine zweistellige....

Gar nicht so lustig: meine Tochter wohnt seit einigen Jahren in New Jersey und fährt natürlich auch in Deutschland mit unserem Auto/Motorrad wenn sie hier ist. Bisher habe ich bei den sehr wenigen Fällen mit keiner Behörde Probleme gehabt. Meine Tochter auch nicht, es ist bisher nie etwas zu ihr geschickt worden.

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vor 2 Stunden schrieb KlausK:

Gar nicht so lustig: meine Tochter wohnt seit einigen Jahren in New Jersey und fährt natürlich auch in Deutschland mit unserem Auto/Motorrad wenn sie hier ist.

Meine Nichte ist in den USA geboren und lebt dort.

Sie besucht alle zwei bis drei Jahre ihre Großeltern und uns.

Hier fährt sie auch Auto, wenngleich wir nur Schaltwagen haben und Amis nicht schalten können ....

Aber die Reaktion der Foristen hier ist ja eindeutig.

An der Darlegungs- und Beweispflicht im Zivilprozess ändern solche eher emotionalen Reaktionen zum Glück nichts.

 

 

 

 

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vor 8 Minuten schrieb winkeladvokat:

Und was bedeutet das für meine Fragestellung aus #1?

Ganz einfach: „Auf ihre Anfrage vom xy teile ich ihnen mit, dass der Wagen abc von Frau Amerika, 43. Straße NY, Haus 1234 gefahren wurde.

Mit unfreundlichen Grüßen.“

Wenn das ausnahmsweise keine Ausrede ist, ist es das Problem des Parkplatzbetreibers.

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vor 3 Minuten schrieb rth:

Wenn das ausnahmsweise keine Ausrede ist, ist es das Problem des Parkplatzbetreibers.

Selbstverständlich geht der Betreiber davon aus, dass das eine Ausrede ist.

Ich weiß übrigens nicht einmal, wo meine Nichte wohnt. Jedenfalls nicht genau. Ich weiß, wo ihre Eltern wohnen.

 

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vor 3 Stunden schrieb winkeladvokat:

weiß übrigens nicht einmal, wo meine Nichte wohnt

Jetzt wirst aber sehr albern. Willst Du uns mit widersprüchlichen Aussagen von Dir auf den Arm nehmen?

 

vor 18 Stunden schrieb winkeladvokat:

Wenn ich ihm nun Name und Anschrift meiner Nichte mitteile

Im ersten Post stand, daß du offensichtlich sehr wohl in der Lage wärest, die Anschrift mitzuteilen, dies aber im vorauseilenden Gehorsam nicht wollest, weil es als Vorwand, Ausrede betrachtet werden könne.

Anschrift meiner Verwandten kann ich im Zweifel erfragen, Du nicht? Ne faulere Begründung habe ich noch nie mitbekommen. Genau, dieser Umstand, nur Elternanschrift bekannt, aber nicht die der Nichte, würde ich tatsächlich nicht glauben. Ob der Platzwart einen benannten Fahrer anzweifelt oder nicht, wäre mir persönlich sowas von egal, liegt an ihm, das Gegenteil zu beweisen. Abgesehen davon, daß Du selbst in der Pflicht bist, vor Überlassung des Fahrzeugs die Identität des Fahrers zu kennen, die gültige Fahrerlaubnis einzusehen. Sonst bist, je nach dem, schon im Strafbereich, wenn Du jemanden mit auf Dich zugelassenen Fahrzeugen fahren läßt, der keine passende Fahrerlaubnis hat, dies nur am Rande.

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vor 2 Stunden schrieb gorot:

Jetzt wirst aber sehr albern. Willst Du uns mit widersprüchlichen Aussagen von Dir auf den Arm nehmen?

Das "richtige Leben" ist tatsächlich manchmal albern.

Meine Nichte ist jetzt 30 Jahre alt. Aber seit sie nicht mehr bei Ihren Eltern wohnt, habe ich keine Anschrift mehr.

Ich hatte mal eine aus der Nähe von Seattle, aber da wohnt sie schon zwei Jahre nicht mehr.

Richtig ist natürlich, dass ich die Adresse (Meldeadresse gibt`s in den USA nicht) ermitteln könnte. Jedoch ist ja u.a. Inhalt des Threads, wie weit da die Recherchepflicht eines Halters besteht.

Die "Wahrheit" ist:

Meine Nichte ist gefahren. Und ich weiß nicht wo sie wohnt. Ich habe Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Handynummer.

Natürlich will ich mir diese Umstände zu Nutze machen - keine Frage.

Aber einen Prozessbetrug begehe ich nicht.

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Am 23.1.2023 um 02:13 schrieb winkeladvokat:

Aber ich will ungern das Geschäftsmodell des Betreibers unterstützen.

wenn du diesen Satz nicht geschrieben hättest , wären weitaus weniger "moralinsaure" Bemerkungen gekommen.
Im Prinzip liegt hier eine Besitzstandstörung vor - und wenn jemand sich mit dem Auto in deine Einfahrt stellt, wärst du auch nicht sooooo erbaut von. ME ist das mehr als Recht, dass jemand sagt: wenn schon einer widerrechtlich (!!) bei mir parkt, dann soll er auch bezahlen.

ansonsten viel Spaß

Und wenn du nach Rat fragst, diesen dann aber nicht annimmst: frag doch gar nicht erst

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vor 7 Stunden schrieb hawethie:

Und wenn du nach Rat fragst, diesen dann aber nicht annimmst: frag doch gar nicht erst

Einen "Rat annehmen", bedeutet zum einen nicht das kritiklos zu tun.

Und zum zweiten bedeutet es nicht den Rat dann in der Praxis umzusetzen.

Ich weiß noch nicht wie ich verfahren werde.

Und der Inhalt des Threads - auch die unsachlichen und moralisierenden Anteile - wird in die Entscheidungsfindung eingehen.

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  • 4 weeks later...

was passiert, wenn Du *garnicht* antwortest? Meines Wissens ist der Halter nicht verpflichtet, die Person zu benennen, die eine angebliche Vertragsverletzung begangen haben soll?!

Falls diese Verpflichtung doch bestehen sollte, einfach die (Eltern-)Adresse der Dame angeben - ein Zeugnisverweigerungsrecht wird vermutlich nicht bestehen?

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Am 22.2.2023 um 22:10 schrieb hawethie:

Die Privatfirmen verklagen dann häufig den Halter..

@hawethie: "Häufig" ist ja ein recht unbestimmter Begriff.

Wieviel Prozent aller Zahlungsunwilligen werden denn "verklagt"?

 

Am 23.2.2023 um 00:14 schrieb Heintz:

Viel häufiger ist jedoch der Verkauf an ein Inkasso, diese senden dann diverse "letzte bis allerallerletzte Mahnungen" - danach ist Ruhe

Wenn ich jetzt "häufig" und "viel häufiger" addiere, müsste ich nahe bei 100 % rauskommen.

Ich vermute "häufig" ist so 0,1% und "viel häufiger" ist 95,0%. Der Rest (4,9%) wird nichtmal mehr angeschrieben.

 

 

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vor 23 Stunden schrieb winkeladvokat:

..., bin aber Steuerzahler.

Deshalb: Ja, es geht mich was an.

Nein, auch als Steuerzahler geht oder ginge es Dich rein gar nichts an.

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Am 26.2.2023 um 12:37 schrieb winkeladvokat:

Und wenn ich Gemeinderat in XYZ wäre? 

Auch dann bist du nicht zuständig. Vorgesetzter aller städtischen Mitarbeiter ist der Oberbürgermeister, nicht der Rat und erst recht nicht ein einzelner Ratsherr.

Und zur Sache, der TE schreibt über einen privaten Parkplatz. 

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vor 14 Stunden schrieb winkeladvokat:

@bluey: Wie kommst Du zu dieser Auffassung?

Ich wüßte nicht, was es Dich oder wen auch immer angehen soll(te), ob jemand, der hier was schreibt, dies von zu Hause aus oder einem Büro erledigt. Da ist es - aus meiner Sicht - völlig irrelevant, ob diese Frage von jemandem kommt, der Steuern zahlt.

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Am 26.2.2023 um 12:34 schrieb winkeladvokat:

Ich finde es jedenfalls sehr gut, dass die Stadt XYZ ein Referat zur Betreuung von und Diskussion in Internetforen gegründet hat.

Und dass dieses Referat kompetent besetzt wurde.

Ok. Und was hat das jetzt mit Deiner obigen Frage zu tun?

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  • 10 months later...

Weigern, Tanten aus Tuktuka-Land erfinden usw. Folge, irgendwann wird das auch den Justizministern zuviel und dann gibt es Halterhaftung. Der kann dann ja vom Afrika-König sich das Geld zurückholen....

Die Rechtswegskosten sind vom Parkplatzbetreiber auch mit einkalkuliert und nmüssen da Mischkalakulation auch von korrekt Parkenden mit bezahlt werden.

Ich bin auch für Halterhaftung bei Straf-, Verwarnungs- und Bussgeld.  Nenne den Fahrer oder zahle für den, und für das Vergessen wer der Fahrer war 4 Flenspunkte. Gutes Gedächniss oder Fahrtenbuch schützen vor Flenspunkten, wo ist das Problem?

Im Gewerbe- und Gefahrgutbereich ist das ganz normal....
 

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Hilft nur nicht bei der Eintreibung, wenn man ordnungsgemäß den Fahrer nennt der wirklich im Ausland wohnt. Meine Tochter hat auch damals auf einem ihrer Besuche eine Begrenzung übersehen, Ticket kam, sie wurde ordnungsgemäß samt ihrer korrekten Adresse in den USA angegeben, weder sie noch ich haben jemals wieder etwas gehört, dabei bezahlt sie alle berechtigten Tickets ohne zu diskutieren.

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vor 20 Stunden schrieb Kolbenfeder:

bei Straf-, Verwarnungs- und Bussgeld.  ...wo ist das Problem?

...Du würfelst hier ein paar Dinge mächtig durcheinander - das würde Dich für den Posten des Justizministers qualifizieren.

vor 21 Stunden schrieb Kolbenfeder:

und für das Vergessen...

...wird uns Olaf hoffen, dass Du es nie wirst!

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Am 23.1.2024 um 10:48 schrieb Kolbenfeder:

Ich bin auch für Halterhaftung bei Straf-, Verwarnungs- und Bussgeld.  Nenne den Fahrer oder zahle für den, und für das Vergessen wer der Fahrer war 4 Flenspunkte. Gutes Gedächniss oder Fahrtenbuch schützen vor Flenspunkten, wo ist das Problem?

Das Problem ist dein Blöddenken. In Ländern mit Halterhaftung wird der Verstoß komplett annulliert und eine eigene Strafe für Erinnerungslücken ausgesprochen. Dafür kannst du natürlich "Tausendhundermillionen Euro" fordern aber es sind in der Realität deutlich weniger und vor allem keine Strafe für den Führerschein.

Da man sich in der BRD aktuell aber mal wieder über Punktehandel aufregt und man pöse Raser unbedingt identifizieren will, wird das aber nie was werden.

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