m3_ 435 Posted February 14 Report Share Posted February 14 @sobbel: Deine aufgeführten Randnummern geben nur die üblichen Zirkelschlußallgemeinplätze her. Unserem obersten Gericht sind offensichtlich nicht die seit Jahrzehnten kontinuierlich auftretenden Skandale bekannt, sprich Murks mit PTB-zugelassenen Verkehrsüberwachungsgeräten. Daraus könnten böse Zungen sogar ableiten, daß die PTB sogar systematisch unzulänglich bei Freiprüfungen arbeitet. Nun gut, das Verfassungsgericht Karlsruhe kann sich fachbezogen natürlich (einseitig) "blind" stellen. Ein nettes Beispiel war ja auch das Murksurteil in Sachen Corona auf Basis des Nichtverständnisses von der unsäglichen 7-Tage-Inzidenz bzgl. der einfachen Übernahme vom RKI-Geblubbere. Gut, die PTB bezeichnet sich selbst bzw. wird bezeichnet als "Obergutachter". Der "Untergutachter" VUT-Verkehr hat sich aktuell der PTB-Stellungnahme mit Beispielen aus dem Murksgruselkabinett zur Brust genommen: Zitat Dabei sollte die PTB als oberste technische Bundesbehörde vielleicht lieber bei "ihren Leisten" bleiben. Vielleicht überlässt sie juristische Auslegung dem Juristen. Aus "»NULL« ODER AUCH »DER ERKENNTNISWERT DER NEUEN PTB STELLUNGNAHME ZU MESSREIHEN, ANNULLATIONSRATEN UND STATISTIKDATEI«", www.vut-verkehr.de, 14.02.214; https://vut-verkehr.de/aktuelles/90/--null---oder-auch---der-erkenntniswert-der-neuen-ptb-stellungnahme-zu-messreihen--annullationsraten-und-statistikdatei-- Hinzuzufügen meinerseits ist noch, daß ich selten so eine arrogante und überhebliche Stellungnahme der sonst eher rührigen PTB gelesen. Die "neue Führung" Dr. Robert Wynands in der Abt. 1 meint offensichtlich die Weisheit der Messtechnik mit dem Löffel gefressen zu haben und bringt dann unpassende meßtechnische Kindergartenbeispiele mit der Zapfpistole sowie superschnelle Traktoren. @sobbel schrieb in einem anderen Thread: Zitat Zitat Am 18.1.2024 um 20:50 schrieb Zöllner: Das habe ich den Links von m3 entnommen. Na der muss es ja wissen. Diese Links gehen zu Leuten, die mit ihrer Meinung Umsatz machen, Geld scheffeln und bei den Betroffenen eine Hoffnung schüren die fehl am Platze ist. @sobbel: Es gibt doch etliche Links, hättest Du auch selbst bringen können, sei es auch nur einseitig aus dem Zirkelschluß von Leuten, die Interesse daran haben, daß dem VT Geld aus der Tasche - natürlich unter dem Deckmantel Verkehrssicherheit - gezogen wird. Zum Beispiel vom Lobby-Verband BVST: Zitat Der BVST sieht sich in seiner Bewertung von „Rohmessdaten“ bestätigt. https://www.bvst-berlin.de/aktuelles/erfolglose-verfassungsbeschwerde-wegen-fehlender-rohmessdaten-bei-geschwindigkeitsmessung; Oder hier auch die weinerliche Zusammenfassung in der im Prinzip gut gemachten Fachinformation ""Rohmessdaten" in der amtlichen Verkehrsüberwachung"; 12.10.2023: Zitat Der BVST ist der festen Überzeugung, dass das gesetzliche Mess- und Eichwesen zuverlässig Gewähr dafür bietet, dass die im Rahmen des standardisierten Messverfahrens eingesetzten Messgeräte – und hier selbstverständlich auch die Geschwindigkeitsmessgeräte – zuverlässig und korrekt ihre Messungen und Messwertzuordnungen vornehmen und auf diese Weise einen wertvollen Beitrag zur Verkehrssicherheitsarbeit leisten. https://bvst-berlin.de/assets/downloads/bvst-rohmessdaten.pdf @zöllner: Hier sind alle juristische Quellen aufgelistet/verlinkt: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerfG&Datum=31.12.2222&Aktenzeichen=2 BvR 1167%2F20 Dabei auch Stellungnahmen aus der Juristen-Szene, auch aus erster Hand von RA Zimmer-Gratz. Dabei auch köstliche Kommentare von Burhoff und Krumm. Auch der ADAC hat sich mit dem unsäglichen Beschluß aus Karlsruhe beschäftigt: https://www.adac.de/services/rechtsberatung/publikationen-veranstaltungen/deutsches-autorecht/ Hieraus: "Eine Anmerkung von Prof. Dr. Niehaus ist in DAR 2023, 446 ff. abgedruckt." Ebenso lesenswert wird sein: "Die Rolle der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt im OWi-Verfahren unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten", Prof. Dr. Michael Brenner, 670 DAR 12/2023 Quote Link to post Share on other sites
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