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Radarfalle so rechtmäßig aufgestellt?


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Hallo Zusammen,

Ich wurde am vergangenen Freitag von einem mobilen Blitzer erfasst. Da ich mir unsicher war, ob dort (Baustelle B9 Worms) jetzt 30 oder 50 ist, bin ich die Strecke noch einmal abgefahren. Ganz am Anfang der Baustelle steht ein 30er Schild dann mehrere Km und etliche Kreuzungen später kommt wieder ein 30er Schild.. aber nirgends wird die 30 aufgehoben. Laut Ordnugnsamt war es jedoch eine 50 km/h Messung - ich dürfte so effektiv 65 km/h gefahren sein.

Ich habe mich dem fließenden Verkehr angepasst, da dort kein Baustellenbetrieb mehr war, habe ich das auch nicht so eng gesehen mit der Geschwindigkeit wie wenn dort jetzt Menschen am Fahrbandrand wären etc. Nun gut, dann beim vorbeifahren sehe ich mir das ganze genauer an und entdecke, dass die Radarfalle total verschachtel hinter mehrere Hinternissen, Schilder, Absperrung, Metallgeländer, 2m von der Straße entfernt steht. Ich hätte an deren Stelle noch ein paar mehr reflektierende Hinternisse in den Weg gestellt...

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Daraufhin bin ich auf die gegenüberliegende Seite gefahren und wollte dort mein Fahrzeug abstellen, leider war das nicht möglich, da die Einfahrt hinter dem "Durchfahrt verboten" Schild durch die beiden Herren der Blitzerbrigade und ihrem T5 Bus versperrt wurde.

Habe gewendet und festgestellt, hier kann ich auch nicht stehen bleiben, da prompt ein Auto hinter mir war, also bin ich auf die andere Seite gefahren (Baustelleneinfahrt - ohne Baustellenbetrieb) habe dort an der Seite angehalten hinter einer Einseitigen Absperrung auch hier stand jedoch ein Schild "Durchfahrt verboten"...(Blöd für mich)

Wie gesagt es gab keine andere Haltemöglichkeit, da die beiden die Einfahrt einseitig dicht gemacht haben und ich somit ansonsten den Verkehr hinter mir hätte blockieren müssen. Und ansonsten ist dort weit und breit nichts, auch kein Standstreifen etc..

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Kaum aus dem Auto zum fotografieren, kamen die beiden zart gebauten Herren aus ihrem Auto über die Straße gerast "was soll das?!?" "Schaff dich weg hier, das fotografieren der Anlage ist verboten" - ich habe gefragt ob es denn etwas zu verbergen gäbe, wenn nicht sehe ich kein Problem das ich Bilder und Videos mache, ohne die beiden Herren auf den Bildern zu veröffentlichen. So viel dazu ich meine Bilder gemacht...

Einer der beiden hat es sich nicht nehmen lassen und ist durch die Absperrung (Durchgang verboten) gelaufen um mein Auto zu fotografieren - ich bin übrigens zuerst auf der anderen Seite gelaufen, wo der Durchgang nicht verboten ist (zumindest stand da kein Schild) - aber auch hier scheinbar wieder andere Spielregeln für die beiden oder zumindest einen der Gesetzeshüter.

resized-d70769693-durchgang.jpg

 

Dann gab es noch ein Gespräch/Monolog (sobald ich was gesagt habe wurde ich angeschrien vom zweiten "Ordnungshüter" ich solle den Kollegen ausreden lassen...

 

Er hat mir erklären wollen, dass ich einmal 55 Euro fürs Parken zahlen muss + 50 Euro fürs Einfahren + mind. 1 Punkt.. ein guter Richter (er wollte wohl Anwalt sagen) könnte das mit Glück auf 80 Euro drücken.. 

Auf die Frage hin, ob denn hier 50 oder 30 ist, da es nicht ersichtlich ist, wurde ich dreist (aus unwissenheit) angelogen "NATÜRLICH IST HIER 50! Da sehen sie mal was sie für ein unsicherer Fahrzeugführer sie sind, nach einer Kreuzung ist das Schild IMMER aufgehoben"

 

Nach meiner Recherche im Netz, stimmen beide Aussagen nicht, oder liege ich falsch?

 

Die Beschilderung ist aktuell so, dass cirka 1km weiter ein weiteres 30km/h Schild steht, nirgends aber die 30 aufgehoben werden, was die erlaubte Geschwindigkeit herabsetzen würde, jedoch zeitgleich auch die gemessene erlaubte Geschwindigkeit von 50km/h der Messung gar nicht stimmen würde... 

 

 

Wie seht ihr das, ist das ganze anfechtbar? Welche Möglichkeiten habe ich? Ist das Verhalten der beiden zu Dulden? Zwei Verstöße die sie selbst im Dienst begehen und mir Anlasten wollen? Zumal ich wie bereits erwähnt nirgends parken konnte, da die beiden unrechtmäßig die Straße einseitig mit ihrem Fahrzeug dicht gemacht haben..

 

Danke & MFG

 

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@Sennheiser nur ganz allgemein. Die mobilen Blitzer besitzen in der Regel eine Sondergenehmigung überall parken zu dürfen. Ob die Beschilderung korrekt war kann ich nicht beurteilen. Persönlich habe ich auch eine Abneigung mich ungefragt fotografieren zu lassen. Privat, bei der Arbeit egal ob mit oder ohne Auto.

Leider nehmen da manche Zeitgenossen keine Rücksicht.

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Am 11.12.2022 um 16:53 schrieb rth:

@Sennheiser nur ganz allgemein. Die mobilen Blitzer besitzen in der Regel eine Sondergenehmigung überall parken zu dürfen. Ob die Beschilderung korrekt war kann ich nicht beurteilen. Persönlich habe ich auch eine Abneigung mich ungefragt fotografieren zu lassen. Privat, bei der Arbeit egal ob mit oder ohne Auto.

Leider nehmen da manche Zeitgenossen keine Rücksicht.

Ich habe die beiden Herren zum Zeitpunkt wo sie pampig rumgegröhlt haben nicht einmal fotografiert gehabt, daran konnte es also nicht gelegen haben. Das sie letztlich auf den Bildern gelandet  sind, lag einzig und alleine daran, dass sie sich in den Weg gestellt haben.

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...zumal man in D fotografieren kann was man will... so lange die bilder für private, etc. Zwecke unter Verschluß bleiben, problematisch wirds erst sobald es darum geht die Bilder irgendwo zu veröffentlichen... hier müssen dann z.B. Persönlichkeitsrechte beachtet werden. Fotos von einer Anlage, technischen Einrichtung, etc. sind dabei überhaupt kein Problem und können veröffentlicht werden.

Hier eine recht gute Übersicht zu den rechtlichen Gegebenheiten zum Thema Fotos... https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bildrechte


Wenn sich das wirklich so zugetragen hat, wenn die wirklich derart aufgetreten sind, dann muß man ganz ehrlich sagen war das nicht sehr professionell und eher dumm. Ich hätte diesen Vogel gleich mal gefragt wo das steht, dass es verboten wäre so eine Anlage zu fotografieren.

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vor 1 Stunde schrieb Aka:

diesen Vogel gleich mal gefragt wo das steht, dass es verboten wäre

Mit solchen Zeitgenossen ist jede Erörterung sachlicher Fragen sinnlos, die sind bei solch einem Auftritt im NeandertalerModus. Wahrscheinlicher ist eine Eskalation, die solche Typen drauf haben.

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@sennheiser: Da bist Du echt auf oberschlaue Meßtechniker (m/w/d) gestoßen. Dein Fall enthält zig Dauerthemen hier im Forum, die es gilt aufzudröseln:

1.) Meßaufbau von eso-Geraffel und Fehlerquellen: Beim optischen Meßprinzip gibt es die bekannten Schwächen bei Messungen nachts, mehrstreifig und Gegenverkehr. Normalerweise werden unplausible Messungen verworfen, also vom System annulliert. Dazu kommt aber noch die ganze Thematik Licht und Reflektionen wie "vorauseilender Schatten", Sonnenstand, Leitplanken, zerklüfte Pkw-Front, LED-Scheinwerfer usw.. Eine Durchleuchtung per Gutachten mit Hilfe von den Rohmessdaten und ggf. auch der gesamten Meßreihe weist oftmals eine Murksmessung nach. Allgemeine Mängel wie abgelaufende Eichung, ungültiger Softwarestand und Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung sollten bei Oberschlaulis eigentlich auszuschließen sein.

2.) Beschilderung: Es ist die alte Geschichte, es gibt zwei Ebenen. Die erste Ebene ist die "naive" Schilderaufstellung gemäß Verkehrsbehörden und auch "rustikal" von Baustellentrupps, also rein verkehrstechnisch ohne jeglichen Abzockgedanken. Die zweite Ebene wird dann benötigt, wenn die Wegelagereizunft aktiv werden will und hierzu juristisch eine hieb- und stichfeste Beschilderung benötigt, also ein abzocksichere Beschilderung. Einige Meßtrupps sind hier naiv und müssen dann aus der Gerichtsverhandlung als begossener Pudel mit eingezogenen Schwanz raustrotten. Bei Dir waren die Meßtechniker tatsächlich schlau, wurden gescheit geschult oder waren mal Pudels. Sie haben also korrekt :50: als zHG angesetzt. Eventuell sind die :30: eh mit Gefahrenzeichen "Baustelle" kombiniert, dann enden die :30: nach Ende der Baustelle.

Zwischenfazit: Die bisherigen Punkte brauchen Dich eigentlich nicht zu interessieren, wenn mit 65 km/h brutto nur eine Owi kommt. Sobald man nicht im Bereich Punkte und Bußgeld ist, kann man so ein Knöllchen als Wegezoll für ein guten Zweck ansehen.

3.) Thematik Meßstellenfotograph: Da gibt es unterschiedliche Philosophien und deren Erläuterung würde hier den Rahmen sprengen. Ein Punkt dabei ist jedoch der nächste Punkt.

4.) Abstellen vom eigenen Fahrzeug bei der Meßstellenfotographie: Die Grundregel ist, den Meßtechnikern keine Steilvorlage für eine Retourkutsche zu geben, also nicht in Durchfahrtsverbote reinzufahren, Auto davor abstellen und dann zu Fuß. Ausnahmen bestätigen die Regel, wie lange Anfahrtsanwege über Landwirtschafts-/Waldwege, Gentleman-Agreement, usw.:ph34t:

In deinem Fall hängt beim Durchfahrtverbotsschild noch "Kleingedrucktes" dran. Ich kann es auch bei Vergößerung nicht lesen, die erste Zeile könnte aber "Anlieger frei" heißen. Auch die nachfolgenden :20: deuten auf mehr als ein Landwirtschaftsweg hin.

5.) Parkknöllchen: Hier kann ich kein Vergehen feststellen. Wir haben hier aber genug Experten, die den Tatbestandskatalog fast auswendig aufsagen können....Bisher waren meine vergleichbaren Parkknöllchen wie beispielsweise Parken am Baggersee auf Durchfahrtverbotsweg "ungefährlich". Aber okay, inzwischen gab es ja die StVO-Novelle mit erheblichen Aufschlägen beim Parken.....Warten wir mal ab, ob es hier noch Kommentare dazu gibt. Vielleicht kann man ja auch alles als Tateinheit ansehen, sprich nur der höchste Verstoß zählt. Auch abwarten, ob überhaupt etwas kommt - die Meßtechniker könnten auch nur durch Drohung einem Angst einjagen wollen - und was das Ordnungsamt bzw. die Bußgeldstelle daraus macht. 

:nolimit:

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Am 11.12.2022 um 15:50 schrieb Sennheiser:

Wie gesagt es gab keine andere Haltemöglichkeit,

Durftest du denn da halten oder nicht? Dein Geschreibsel ist nicht wirklich hilfreich bei der Beurteilung.

 

Am 11.12.2022 um 15:50 schrieb Sennheiser:

ich habe gefragt ob es denn etwas zu verbergen gäbe, 

Da ist es ja wieder - das Totschlagargument.  Wenn die dich hätten durchsuchen wollen, hättest du es geduldet?  Du hättest doch sicher auch nichts zu verbergen gehabt.

 

Am 11.12.2022 um 15:50 schrieb Sennheiser:

wurde ich dreist (aus unwissenheit) angelogen

Woher willst du denn deren Unwissenheit wissen? Weißt du denn, dass die es nicht wussten oder willst du nur mal bisschen Stimmung machen? Du hast ja beim OA angerufen und erfahren, dass dort 50 gemessen wird.

 

vor 16 Stunden schrieb gorot:

Mit solchen Zeitgenossen ist jede Erörterung sachlicher Fragen sinnlos, die sind bei solch einem Auftritt im NeandertalerModus. Wahrscheinlicher ist eine Eskalation, die solche Typen drauf haben.

Wenn sich die OA Menschen hier äußern könnten, würden die sicher einen anderen Sachverhalt schildern. Du lehnst dich weit aus dem Fenster. Du weißt doch gar nicht ob der TE wahrheitsgemäß schildert. Der möchte ja hier in einem möglichst guten licht dastehen.

 

Am 11.12.2022 um 15:50 schrieb Sennheiser:

Wie seht ihr das, ist das ganze anfechtbar?

Halt doch mal den Ball flach. Du bist zu jetzigem Zeitpunkt doch noch gar nicht beschwert.

Am 11.12.2022 um 15:50 schrieb Sennheiser:

Zwei Verstöße die sie selbst im Dienst begehen und mir Anlasten wollen?

Welche Verstöße siehst du denn, auf die deine Vorwürfe zutreffen?

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vor 19 Stunden schrieb Aka:

...zumal man in D fotografieren kann was man will... so lange die bilder für private, etc. Zwecke unter Verschluß bleiben, problematisch wirds erst sobald es darum geht die Bilder irgendwo zu veröffentlichen... hier müssen dann z.B. Persönlichkeitsrechte beachtet werden. 

@Aka, ich kann hier nur meine subjektive Meinung wiedergeben. Ich möchte nicht ungefragt fotografiert werden. Egal ob bei der Arbeit, Privat oder sonst wo. Ich kann nicht wissen / beeinflussen was mit den Fotos geschieht. 
Und wer glaubt Aufnahme von Blitzern und der Bedienungsmannschaft sei nur für den privaten Gebrauch glaubt auch an den Weihnachtsmann.

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vor 4 Stunden schrieb m3_:

Beim optischen Meßprinzip gibt es die bekannten Schwächen bei Messungen nachts, mehrstreifig und Gegenverkehr. Normalerweise werden unplausible Messungen verworfen, also vom System annulliert. Dazu kommt aber noch die ganze Thematik Licht und Reflektionen wie "vorauseilender Schatten", Sonnenstand, Leitplanken, zerklüfte Pkw-Front, LED-Scheinwerfer usw.. Eine Durchleuchtung per Gutachten mit Hilfe von den Rohmessdaten und ggf. auch der gesamten Meßreihe weist oftmals eine Murksmessung nach. Allgemeine Mängel wie abgelaufende Eichung, ungültiger Softwarestand und Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung sollten bei Oberschlaulis eigentlich auszuschließen sein.

1. "bekannte Schwächen bei nächtlichen Messungen": soso, bekannt. Schon klar. Bislang hatte ich da komischerweise noch keine bekannten Schwächen. Es lief - auch nach Aussagen von Gutachtern - alles so wie es sein soll. Bei Gegenverkehr - egal ob tags oder nachts - werden Messungen annuliert (2 Fahrzeuge gleichzeitig im Meßbereich). Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen pro Richtung - erst vor wenigen Tagen wieder bemessen - stellen auch kein Problem dar.
Vielleicht solltest Du Dich einfach mal mit jemandem unterhalten, der wirklich Ahnung von der Technik hat.
2. Sonnenstand ist bei nächtlichen Messungen eher irrelevant!
3. Leitplanken stellen beim ESO überhaupt kein Problem dar. Zerklüftete Pkw-Fronten (wie genau schauen die aus?) auch nicht. Hab auch noch nie welche oder solche, die sowas darstellen könnten, gesehen.
4. Deine oft zitierte "Durchleuchtung mittels Gutachten" weist eben nicht oftmals eine fehlerhafte Messung nach. Ganz im Gegenteil. Ich habe in den letzten Jahren etliche Verfahren erlebt. Dabei wurden bislang von keinem Gutachter Fehlmessungen nachgewiesen. Woran das wohl liegen mag?!
5. "ungültiger Softwarestand": warum nur meint der ein oder andere, die Meßgeräte müßten immer die aktuelle Softwareversion haben?! Dem ist nicht so!

 

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vor 23 Stunden schrieb rth:

@Aka, ich kann hier nur meine subjektive Meinung wiedergeben. Ich möchte nicht ungefragt fotografiert werden. Egal ob bei der Arbeit, Privat oder sonst wo. Ich kann nicht wissen / beeinflussen was mit den Fotos geschieht. 
Und wer glaubt Aufnahme von Blitzern und der Bedienungsmannschaft sei nur für den privaten Gebrauch glaubt auch an den Weihnachtsmann.

Selbst wenn sie veröffentlicht werden ist das völlig okay, wenn Personen ungültig gemacht werden. Als Betroffener würde ich es mir im Zweifel (bisher noch nie) auch nicht nehme lassen die Lage per Foto zu dokumentieren und das völlig legal.

Bei der Arbeit wird es noch interessanter: wenn Dein Arbeitgeber zugestimmt hat, bist du unter Umständen nur schmückendes Beiwerk und musst das u. U. aushalten.  

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Am 13.12.2022 um 17:22 schrieb rth:

@Aka, ich kann hier nur meine subjektive Meinung wiedergeben. Ich möchte nicht ungefragt fotografiert werden. Egal ob bei der Arbeit, Privat oder sonst wo. Ich kann nicht wissen / beeinflussen was mit den Fotos geschieht. 
Und wer glaubt Aufnahme von Blitzern und der Bedienungsmannschaft sei nur für den privaten Gebrauch glaubt auch an den Weihnachtsmann.

...was du willst oder nicht willst ist nur halt nicht von belang. Ich denke die geblitzen Temposünder würden auch eher gerne nicht abgelichtet werden.

Aber es nicht darum was irgendeiner mag oder nicht mag, sondern um die rechtliche Situation... und da sind die Gesetze so gestrickt, dass Photos kein Problem sind - auch wenn die breite Masse aufgrund unsinniger Aktionen, wie z.B. von Google das Verpixeln von irgendwelchen Gebäuden oder dem Verpixeln von Kfz-Kennzeichen in den Medien und dazu dem von dummen Menschen rausposauntem Stammtisch-Wissen glauben, dass sie das Photografieren unterbinden könnten.

Einzig bei z.B. militärischen Anlagen ist Vorsicht geboten... wobei das wohl inzwischen auch einigermaßen überholt ist, da Truppenübungsplätze und militärische Anlagen seit einiger Zeit nicht einmal mehr bei google maps, etc. verpixelt oder sonst irgendwie retuschiert sind.

Wie oben auch schon einmal angeführt sind die Seiten zu Urheberrechten, Bildrechten, usw. auf Wikipedia -eigentlich an Leute, die für Wikipedia Photos erstellen und dort hochladen gerichtet- eine ganz gute Zusammenfassung zu diesen Themen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bildrechte

https://de.wikipedia.org/wiki/Hilfe:FAQ_zu_Bildern

https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_Bild_der_eigenen_Sache

https://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit

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vor 4 Stunden schrieb KlausK:

Selbst wenn sie veröffentlicht werden ist das völlig okay, wenn Personen ungültig gemacht werden…

@KlausK ich möchte nun einmal nicht ungefragt fotografiert werden.

Wohl wissend, dass ich selbst das „Verpixeln“ nicht verlangen kann. 
(In Deutschland hat jeder Mörder das Recht auf das „eigene“ Bild, der Vorsitzende eines Kleingartenvereines o.ä. nicht, auch nicht seine Frau. Die sind Personen des öffentlichen Lebens.)

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vor 1 Stunde schrieb rth:

Recht auf das „eigene“ Bild, der Vorsitzende eines Kleingartenvereines o.ä. nicht, auch nicht seine Frau. Die sind Personen des öffentlichen Lebens

Das ist eher eine irrige Ansicht. Personen des öffentlichen Lebens, sicher meinst damit die der Zeitgeschichte, dürfen ohne Erlaubnis nur in der jeweiligen Funktion eines öffentlichen Amtes oder Auftrittes in diesem Kontext ungefragt für Veröffentlichung abgelichtet werden, nicht jedoch in rein privaten Situationen.

Ob der von Dir beispielhaft erwähnte Kleingartenvereinsvorsitzende wirklich zur Person der Zeitgeschichte zählt, bin ich nicht sicher, meine eher nicht und ganz sicher gehört seine Ehefrau nicht dazu.

Ansonsten darf sehr wohl beinah jeder abgelichtet werden, sofern keine Bloßstellung durch die Aufnahmen statt findet und insbesondere, die Aufnahmen nicht veröffentlicht werden.

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vor 10 Stunden schrieb gorot:

Personen des öffentlichen Lebens, sicher meinst damit die der Zeitgeschichte, dürfen ohne Erlaubnis nur in der jeweiligen Funktion eines öffentlichen Amtes oder Auftrittes in diesem Kontext ungefragt für Veröffentlichung abgelichtet werden, nicht jedoch in rein privaten Situationen.

Davon ausgenommen sind Politiker der AfD. Das ist nachweisbar.

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vor 11 Stunden schrieb gorot:

Das ist eher eine irrige Ansicht. Personen des öffentlichen Lebens, sicher meinst damit die der Zeitgeschichte, dürfen ohne Erlaubnis nur in der jeweiligen Funktion eines öffentlichen Amtes oder Auftrittes in diesem Kontext ungefragt für Veröffentlichung abgelichtet werden, nicht jedoch in rein privaten Situationen.

In der Theorie hast du sicher Recht, die Lebenswirklichkeit sieht anders aus. Lies die Stadtteilbeilagen der Tageszeitung mit Streit im Kleingartenverein, im Fußballklub in der 3. Kreisklasse, die Ehefrau des Fraktionsvorsitzenden in der Bezirksvertretung usw. Es gibt auch die „Kostenlosen“ Werbeblätter, die die Briefkästen verstopfen.

Natürlich könnten diese Personen auf Unterlassung klagen, die Ankündigung des nächsten Kinderfestes u.ä. können die Betroffenen dann selbst verteilen.

 

Und @Zöllner hat sicher Recht, die Berichterstattung über die Politiker der AfD ist oft unfair. Worüber ich mich wiederum freue.

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vor 2 Minuten schrieb rth:

könnten diese Personen auf Unterlassung klagen

Das ist dann letztlich selbst verschuldet, wenn alle klaglos Grenzüberschreitungen, die sich die Jornallie erdreistet, hinnehmen. Erst wenn die Strafzahlungen auf den Fuß folgen, reist die unverfrorene Veröffentlichung nicht frei gegebener Aufnahmen ab. Das Recht am eigenen Bild ist zu verteidigen, ohne wenn und aber!

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vor einer Stunde schrieb gorot:

… Das Recht am eigenen Bild ist zu verteidigen, ohne wenn und aber!

Diese Auffassung hatten offensichtlich auch die Bediener der Blitzanlage, die der TE fotografiert hat. 

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vor 2 Stunden schrieb rth:

Und @Zöllner hat sicher Recht, die Berichterstattung über die Politiker der AfD ist oft unfair. Worüber ich mich wiederum freue.

Tja, da bin ich eben anderer Meinung und da unterscheiden wir uns. Wäre diese Ungerechtigkeit gegenüber einem Politiker von den Linken oder auch von CDU, SPD, FDP oder den Grünen, freue ich mich nicht mal klammheimlich, sondern sehe eher die Grundrechte gefährdet.

Ungerecht fand ich auch, dass die Bilder mit den namentlich genannten sowie festgenommenen Reichsbürgern unverpixelt veröffentlicht wurden, hingegen die festgenommenen Clan-Mitglieder schön säuberlich unkenntlich gemacht wurden, und die Namen ebenfalls nur mit X. beschrieben wurden.

Nein, so geht langsam aber sicher das Vertrauen in die Justiz verloren.

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@Zöllner ich kann es gut nachvollziehen. (Auch wenn ich die AfD gerne verboten sähe). Simples Beispiel, der Doppelmörder, der die Geiselnahme in Gladbeck vor Jahren zu verantworten hatte wird freigelassen, Name gekürzt, Foto verpixelt. In der gleichen Ausgabe der WAZ wird über die Amtsgerichtverhandlung der Ehefrau eines Fraktionsvorsitzenden in der Bezirksvertretung berichtet, (große Fraktion, 3 Mitglieder), mit offenem Foto und vollständigem Namen. 
 

PS. Schreib doch mal eine Gegendarstellung in der Zeitung. Dann folgt: In der Ausgabe xy haben wir berichtet: Dazu erreicht uns folgende Gegendarstellung von abc die wir gemäß § sowieso abdrucken müssen. Ansonsten bleiben wir bei unserer Darstellung.
In der Regel ein Eigentor für den Betroffenen.

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Gegendarstellung ist auch ein viel zu stumpfes, wenn nicht gar sinnloses Schwert. Strafantrag wegen Verleumdung oder übler Nachrede sowie Schädigung des Persönlichkeitsrechts dürfe mehr bringen und zum Umdenken anregen, wenn damit auch Schmerzensgeld oder Schadenersatzleistungen mit eingeklagt werden.

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vor 1 Stunde schrieb gorot:

…Strafantrag wegen Verleumdung oder übler Nachrede sowie Schädigung des Persönlichkeitsrechts dürfe mehr bringen und zum Umdenken anregen,

@gorot entschuldige bitte, aber du hast keine Ahnung. Verleumdung, üble Nachrede ist kein Delikt das die Staatsanwaltschaft zwingen kann zu handeln. Deine Anzeige wird aufgenommen, nach einiger Zeit erhältst du einen Brief mit der Mitteilung, das Verfahren ist eingestellt. Es besteht kein „öffentliches Interesse“ an einer Verfolgung. Du kannst privat Klage erheben. Wenn du Pech hast erst bei einem Schiedsmann. Wenn erfolglos darfst du das Gericht anrufen. Wer verliert zahlt den Spaß. Und du musst „beweisen“.

Und die Presse setzt hinter die verleumderische Schlagzeile ein Fragezeichen. Doof sind die in der Regel nicht.

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vor 19 Stunden schrieb rth:

keine Ahnung

Ich muß auch nicht in allen Feinheiten des Rechts bewandert sein, daß wäre dann eher eine Aufgabe für Fachleute, die sich auf solches Recht spezialisiert haben. Sie würden das schon richtig kanalisieren, da vertraue ich eher denen, bevor ich mich auf aussichtslose oder sinnlose Gemetzel auf eigen Faust einlassen würde. Davon ab, war selbst noch nie betroffen und werde es hoffentlich nie werden.

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Am 13.12.2022 um 21:09 schrieb Bluey:

...

Ohhh bluey:schreck:! Was machst Du jetzt für ein Faß auf:schreck:? Angezeigter wäre ein Füßestillhalten gewesen oder Du hättest den relativ aktuellen Freispruch vom AG Schleiden gegen ES 8.0 verlinkt. Das Schleiden ein anderer Zipfel in NRW ist, gilt nicht als Ausrede.


zu 1.) Soso. Bei welchen Bedingungen hast Du die höchsten Annullationsraten? Du hattest hier schon immer außergewöhnlich merkwürdige persönlichen Statistiken präsentiert, die sind jedoch nicht allgemein gültig, also nicht auf Gesamtdeutschland zu übertragen. Bisherige "Probleme" wurden doch immer bei Updates/Neumodelle in der eso-Postille und in eso-Prospekten marketingmäßig als neue Vorteile blumig dargestellt. Vielleicht solltest Du einfach mal eine eso-Horrorkabinett-Bildersammlung von Gutachtern besorgen. Oder denke einfach mal an eine meßtechnische Grenzwertbetrachtung, sprich Du würdest im vollkommen dunklem Raum ein Fahrzeug ohne Beleuchtung versuchen zu messen. Kistler-eso kann die Physik mit der von ihr gewählten Meßgröße "Helligkeitsunterschiede" nicht überlisten.


zu 2.) Ja, im Fall von @Sennheiser nicht. Das war nur ein Hinweis, welche Einflußgrößen es auf eine empfindliche  Helligkeitsprofilmessung gibt.


zu 3.) Ich suche den Fall mit dem Nasenbärauto eines Promi-Torhüters jetzt net wieder raus. Dieser Fall war auch in einschlägiger Fachliteratur dokumentiert. Vergleich doch mal das Seitenprofil vom VW Golf I mit den heutigen Autos. Beim Golf I ist alles gerade, Motorhaube, Kotflügel und Kühlergrill, Schweinwerfer haben kein Seitenprofil. Heute gibt es Seitenprofile von in den Scheinwerfern,wellige Motorhauben, 3D-Kühlergrills (Nasenbär-Design), Spoiler, Flaps, Nebelscheinwerfer, usw....und alles kann refkektieren (Lack, Chrom). Schau Dir halt mal die Rohmessdatenprofile verschiedener Pkw-Typen an.


zu 4.) s. o.


zu 5.) Natürlich kann eine neuste Software auch "schädlich" für den VT sein, siehe ES 8.0 mit Update dann keine Rohmessdatenspeicherung:reaper: mehr. Oftmals wird jedoch mit einem Software-Update bisher aufgetretener Murks versucht auszumerzen. 

:nolimit:
 

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vor 15 Stunden schrieb m3_:

oder Du hättest den relativ aktuellen Freispruch vom AG Schleiden gegen ES 8.0 verlinkt.

Das Urteil hast du ja mit Kommentar des Grün Clans V.U.T im ESO Thread verlinkt.

Du machst nur immer und immer wieder die gleichen Fehler:  Du liest die Urteile nicht und/oder du verstehst sie nicht und/oder du versuchst sie für deine Zwecke zu missbrauchen.  Ist schon beeindruckend mit welcher Beharrlichkeit du wieder mal deine Intelligenzferne und/oder dein Unvermögen zur Schau stellst.  

Das Schleiden Urteil stellt ja gerade keine fehlerhafte Messung fest. Übersetzt für deine Hirnzellen heißt das keine Murksmessung. Im Gegenteil, das standardisierte Messverfahren wird bestätigt, genauso wie die ordnungsgemäße Aufstellung der Anlage.  Schleiden meckert nur das Fehlen von "Rohmessdaten" bei der 8.0 an, weil das Messergebnis im Nachhinein nicht mehr überprüft werden kann. Na und.....

Dass das AG Schleiden auch noch die BVerfG Rechtsprechung in dem Zusammenhang erwähnt, ist eigentlich eine Frechheit und zeigt, dass sogar das AG Schleiden das zitierte BVerfG Urteil nicht verstanden hat.  Das BVerfG rügt lediglich das nicht zur Verfügung stellen von vorhandenen Informationen. 

Das sind aber Nebenkriegsschauplätze und für die Bediener der Messgeräte von Polizei und Ordnungsämtern völlig irrelevant.

Es gibt im Strafverfahren auch Beweismittel, die nach der Untersuchung "verbraucht" sind. Die Blutprobe bei der Trunkenheitsfahrt z.B. Auch da ist eine nachträgliche Überprüfung der o/oo im Blut nicht mehr möglich. Es gibt zwar Rückstellproben eines kleinen Teils des Blutes, die aber recht schnell vernichtet werden müssen.  

Ich hab's an anderer Stelle schon gesagt und werde es für dich gerne Wiederholen:

Dass es immer mal wieder Freisprüche von Amtsgerichten gibt (gleichgültig zu welchem Messsystem) , ist normal und halt Bestandteil des Rechtsstaates. Bei dem selben Fall käme ein anderes Gericht womöglich zu einem anderen Urteil. Auch wenn dir das schwer fällt hinzunehmen - das ist nun mal so.  Dieses Schleiden Urteil muss ja noch von der Staatsanwaltschaft "abgesegnet" werden. Tut sie das nicht und legt Rechtsbeschwerde ein, landet es evtl. vor dem OLG Köln. 

 

  • Confused 1
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vor 1 Stunde schrieb Sobbel:

Das Urteil hast du ja mit Kommentar des Grün Clans V.U.T im ESO Thread verlinkt.

Du machst nur immer und immer wieder die gleichen Fehler:  Du liest die Urteile nicht und/oder du verstehst sie nicht und/oder du versuchst sie für deine Zwecke zu missbrauchen.  Ist schon beeindruckend mit welcher Beharrlichkeit du wieder mal deine Intelligenzferne und/oder dein Unvermögen zur Schau stellst.  

Das Schleiden Urteil stellt ja gerade keine fehlerhafte Messung fest. Übersetzt für deine Hirnzellen heißt das keine Murksmessung. Im Gegenteil, das standardisierte Messverfahren wird bestätigt, genauso wie die ordnungsgemäße Aufstellung der Anlage.  Schleiden meckert nur das Fehlen von "Rohmessdaten" bei der 8.0 an, weil das Messergebnis im Nachhinein nicht mehr überprüft werden kann. Na und.....

Dass das AG Schleiden auch noch die BVerfG Rechtsprechung in dem Zusammenhang erwähnt, ist eigentlich eine Frechheit und zeigt, dass sogar das AG Schleiden das zitierte BVerfG Urteil nicht verstanden hat.  Das BVerfG rügt lediglich das nicht zur Verfügung stellen von vorhandenen Informationen. 

Das sind aber Nebenkriegsschauplätze und für die Bediener der Messgeräte von Polizei und Ordnungsämtern völlig irrelevant.

Es gibt im Strafverfahren auch Beweismittel, die nach der Untersuchung "verbraucht" sind. Die Blutprobe bei der Trunkenheitsfahrt z.B. Auch da ist eine nachträgliche Überprüfung der o/oo im Blut nicht mehr möglich. Es gibt zwar Rückstellproben eines kleinen Teils des Blutes, die aber recht schnell vernichtet werden müssen.  

Ich hab's an anderer Stelle schon gesagt und werde es für dich gerne Wiederholen:

Dass es immer mal wieder Freisprüche von Amtsgerichten gibt (gleichgültig zu welchem Messsystem) , ist normal und halt Bestandteil des Rechtsstaates. Bei dem selben Fall käme ein anderes Gericht womöglich zu einem anderen Urteil. Auch wenn dir das schwer fällt hinzunehmen - das ist nun mal so.  Dieses Schleiden Urteil muss ja noch von der Staatsanwaltschaft "abgesegnet" werden. Tut sie das nicht und legt Rechtsbeschwerde ein, landet es evtl. vor dem OLG Köln. 

 

Da liegst Du meiner Meinung nach teilweise daneben, da laut Urteil "Die mutwillige softwarebedingte Nichtspeicherung von Messdaten, die zuvor bei dem gleichen Gerätetyp einer Speicherung unterlagen, ist eine mit dem rechtsstaatlichen Verfahren, konkret dem Anspruch der betroffenen Person auf eine effektive Verteidigung nicht zu vereinbarende und daher nicht hinnehmbare mutwillige Unterdrückung.

Der Grundsatz des "fairen Verfahrens“ gebietet es, dass die Bußgeldbehörde in einem Verfahren betreffend eine Geschwindigkeitsmessung die von dem verwendeten Messgerät erhobenen Messdaten jedenfalls auf Verlangen dem Verteidiger und dem Gericht zur Verfügung stellt.
Verlangt der Verteidiger Einsicht in Messdaten, die vormals bei dem gleichen Gerätetypen der Speicherung unterlagen, und können diese aufgrund einer nunmehr fehlenden Speicherung nicht zur Verfügung gestellt werden, trägt allein dies einen Freispruch aus rechtlichen Gründen.". Damit mag der Messaufbau korrekt gewesen sein, es bringt nur nichts, wenn der Anwalt nach den Daten fragt und diese nicht zur Verfügung gestellt werden können. Für den Bediener mag es egal sein, er bekommt sein Gehalt so oder so.

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vor 2 Minuten schrieb KlausK:

Da liegst Du meiner Meinung nach teilweise daneben, da laut Urteil "Die mutwillige softwarebedingte Nichtspeicherung von Messdaten, die zuvor bei dem gleichen Gerätetyp einer Speicherung unterlagen, ist eine mit dem rechtsstaatlichen Verfahren, konkret dem Anspruch der betroffenen Person auf eine effektive Verteidigung nicht zu vereinbarende und daher nicht hinnehmbare mutwillige Unterdrückung.

Das ist die Rechtsauffassung eines Amtsrichters. Andere Richter am gleichen Gericht müssen sie nicht teilen. Sollte diese Rechtsauffassung aber vom OLG geteilt werden bindet es die Amtsrichter. 
Das ist das Risiko der Staatsanwaltschaft, wenn sie dieses Urteil anfechten. Andererseits, wenn die Rohdaten gespeichert werden konnten, warum wurde es abgeschafft?

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Am 17.12.2022 um 10:06 schrieb KlausK:

Der Grundsatz des "fairen Verfahrens“ gebietet es, dass die Bußgeldbehörde in einem Verfahren betreffend eine Geschwindigkeitsmessung die von dem verwendeten Messgerät erhobenen Messdaten jedenfalls auf Verlangen dem Verteidiger und dem Gericht zur Verfügung stellt.

Genau das passiert ja zur Zeit.  Die Daten die, die Geräte zur Verfügung stellen (also vorhanden sind), werden ausgehändigt.  In den beiden BVerfG Urteilen ging es genau darum.  Die Verteidiger und SV lesen daraus aber eine Herausgabeverpflichtung für Daten, die das Gerät eben nicht zur Verfügung stellt.

Wenn es allein um das "faire Verfahren" und eine Wissensparität geht, wäre die auch gegeben, wenn alle Seiten gleich viel "nicht wissen" denn die angemahnten Daten liegen ja keiner Seite vor. Aber was solls. Das jetzt ist "nur" eine amtsgerichtliche Entscheidung und für die Arbeit meiner Behörde und viele andere nicht maßgeblich. 

Zur Zeit ist beim BVerfG eine Entscheidung in der Warteschleife, die sich mit eben diesen Rohmessdaten beschäftigt.  Dann sehen wir weiter. Je nach der Entscheidung wird man Geräte(Software) nachbessern, neue Geräte entwickeln oder die Linksanwälte müssen sich mit nicht vorhandenen Daten abfinden. Das ist so im Rechtsstaat. 

 

Am 17.12.2022 um 10:15 schrieb rth:

Andererseits, wenn die Rohdaten gespeichert werden konnten, warum wurde es abgeschafft?

Wir sind im deutschen Rechtssystem bei den Ordnungswidrigkeiten, also dem geringeren Unrecht, im Gegensatz zu den Straftaten. Es geht also nicht um Mörder oder Kinderschänder oder Vergewaltiger und lange Haftstrafen oder Sicherungsverwahrung, sondern in der Regel um Bußgelder und evtl. Fahrverbote. Bei den Messungen mit technischem Gerät gibt es die sog.  "standardisierten Messverfahren" das sind z.B. Messungen mit Poliscan oder ESO. Bei diesen Messverfahren sind nach BGH und BVerfG (2 BVR 1616/18) geringere Anforderungen an die Beweisführung zu stellen und die Richter haben eine geringere Sachaufklärungspflicht und Darlegungspflicht.  Im standardisierten Messsystem brauchen deshalb die Richter diese "Rohmessdaten" nicht.  Warum auch, das sind Zahlenkolonnen bei deren Berechnung ein (Geschwindigkeits)Wert rauskommt. Auf was für einen (abweichenden?) Wert kommt denn wohl ein Schlechtachter, der eben genau dieselben Zahlenkolonnen kriegt, mit denen das Messgerät gerechnet hat?

Wenn das Messgerät intern mit den Ziffern 2 und 3 addieren soll, wirft es als Ergebnis 5 aus.  Die 2 und die 3 werden dann intern als unnötig gelöscht, das Ergebnis 5 wird übermittelt. Was soll denn für ein Ergebnis rauskommen, wenn man einem Schlechtachter die 2 und die 3 übermittelt und dem sagt, addier mal. Der kriegt doch am Ende nicht 4 raus. 

Und immer dran denken, man ist immer noch in einem (Owi) Verfahren mit standardisiertem Messsystem, wo der Richter geringere Aufklärungspflichten hat. Die Gerichte würden zeitlich und personell mit solchen Kokolores Verfahren überlastet und verstopft. Und es würden plötzlich an Owi Urteile höhere  Anforderungen gestellt, als an  Strafurteile.  

Um diesem Dilemma zu entgehen haben manche Hersteller die Software geändert und die Zahlenkolonnen (Rohmessdaten) löschen lassen. Aber nicht eigenmächtig, sondern haben bei der PTB als oberste Zulassungsbehörde eine Fortschreibung der Bauartzulassung bzw. Software beantragt.  Die PTB hat dann das Messsystem bzw. Software erneut geprüft und erst dann die Zulassung geändert erteilt.

Ich hab das nicht bis in alle Feinheiten erklärt, dafür reicht sicher mein Hintergrundwissen nicht. Aber im Groben kommt das so hin. 

Es ist noch keinem Messgerät ein Rechenfehler bewiesen worden.  Das sind Computer die dafür gemacht sind blitzschnell mit Zahlen umzugehen. 

Ich weiss, dass da sicher irgendein kleines Männchen umme Ecke kommt und sagt, dass ich völlig Unrecht habe . . . 

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ebenfalls danke @sobbel für die Infos.  EIn Anwalt könnte dann höchstens versuchen zu beweisen, dass der Rechenweg, den die Software nutzt, falsch ist, also dass man nicht 3 +2 rechnen darf, sondern 3 +2 -x  rechnen muss, wobei das alles dann rohmesswerte sind. Ohne genaue Kentnisse über den Aufbau der Messeinrichtung ist das aber unmöglich.

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vor 4 Stunden schrieb zorro69:

 EIn Anwalt könnte dann höchstens versuchen zu beweisen, dass der Rechenweg, den die Software nutzt, falsch ist, 

Da müsste ich mich demütig vor diesem Anwalt, so er denn diesen Rechenweg (wir sind ja bei der Weg-Zeit Berechnung für die Geschwindigkeit) als falsch beweisen könnte, verneigen, stünde er doch sogar über Einstein.

Ich hatte jetzt auch eher mit dem Einwand gerechnet, dass 4 + 1 ja auch 5 sei ;)

 

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Am 17.12.2022 um 08:09 schrieb Sobbel:

Dieses Schleiden Urteil muss ja noch von der Staatsanwaltschaft "abgesegnet" werden. Tut sie das nicht und legt Rechtsbeschwerde ein, landet es evtl. vor dem OLG Köln. 

@sobbel: Dein Gehör für Buschtrommelgeräusche ist schon beschädigt und/oder deine Vernetzung ist bescheiden, auch wenn der Dom nicht in deiner Sichtweite ist:

Zitat

ich bin gespannt, was das OLG köln, bei dem die Rechtsbeschwerde anhängig ist, macht.

Aus https://blog.burhoff.de/category/verkehrsrecht/

 

Zitat

Dass es immer mal wieder Freisprüche von Amtsgerichten gibt (gleichgültig zu welchem Messsystem) , ist normal und halt Bestandteil des Rechtsstaates. Bei dem selben Fall käme ein anderes Gericht womöglich zu einem anderen Urteil.

Daß man bei Gericht auf hoher Seefahrt und damit in Gotteshand ist, ist doch uralt, also je nach Gusto ein Hinbiegen von Urteilen. Ebenso bekannt ist, daß aufmüpfige, zirkelschlußfeindliche  Gerichte zurechtgestutzt werden (können).

Zitat

Auch wenn dir das schwer fällt hinzunehmen - das ist nun mal so.

Das ist derzeit so. KI wird diesem steinzeitlichen Wischiwaschi in 50 - 100 Jahren ein Ende bereiten.

Zitat

 

Du machst nur immer und immer wieder die gleichen Fehler:  Du liest die Urteile nicht und/oder du verstehst sie nicht und/oder du versuchst sie für deine Zwecke zu missbrauchen.  Ist schon beeindruckend mit welcher Beharrlichkeit du wieder mal deine Intelligenzferne und/oder dein Unvermögen zur Schau stellst.  

Das Schleiden Urteil stellt ja gerade keine fehlerhafte Messung fest. Übersetzt für deine Hirnzellen heißt das keine Murksmessung.

 

Unter dem Strich ist es dem VT vollkommen wurscht - hier dem Geschäftsführer -, aus welchen Murksaspekten ein Freispruch oder eine Einstellung erreicht wird, ob es nun verfassungsrechtliche Gründe sind, ob es Datenschutzgründe sind, ob der Bediener die Bedienungsanleitung ignoriert bzw. nicht versteht, ob der Hersteller zu lange Kabel verwendet, ob Cops Eigenbastelsysteme verwenden, ob eine PTB-Scheunentor-Zulassung vorliegt, ob die Schilder richtig stehen, ob das Eichsiegel ungültig ist, ob die Polizei "dümmer als erlaubt" den Winterreifensatztausch bei Videowagen nicht schallt, wenn die Polizei keine Ahnung von Physik hat (Videokradschräglagenmessung oder LED nicht kapiert - siehe deine Murksaussage "Großes Kino" im ESO ES X -Thread), usw., usw., usw., usw.....Für deine Hirnzellen: Murks bleibt Murks!

Zitat

Das sind aber Nebenkriegsschauplätze und für die Bediener der Messgeräte von Polizei und Ordnungsämtern völlig irrelevant.

Natürlich. Der einfache Bediener (m/w/d) bedient nur. Zum Beispiel ein Laserpistolencop wie @bluey muß auch nichts über die Meßwertermittlung wissen. Er muß auch kein Helligkeitsprofildiagramm bei seinem Kistler-eso-Geraffel verstehen können. Als Multiplikator muß er nur etwas dazu sagen können. Er muß leider nur die altbekannte Meßtechnikgläubigkeit besitzen, sprich, wenn ein Display etwas anzeigt, dann ist es richtig-_-.

 

Zitat

Es gibt im Strafverfahren auch Beweismittel, die nach der Untersuchung "verbraucht" sind. Die Blutprobe bei der Trunkenheitsfahrt z.B. Auch da ist eine nachträgliche Überprüfung der o/oo im Blut nicht mehr möglich. Es gibt zwar Rückstellproben eines kleinen Teils des Blutes, die aber recht schnell vernichtet werden müssen.  

Du kannst ja dem BVST mal vorschlagen, bei ihnen möge das Digitalzeitalter wieder rückgängig gemacht werden, eine fossile Abzockmessmethode mit Stoppuhren für Cops im Unterholz sowie Anhauchgeruchsaussagen seien doch ausreichende "Verkehrsicherheitstechnik", der Verein sei also unnötig wie ein Kropf und könne sofort abgemeldet werden.

:nolimit:

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vor 15 Stunden schrieb Sobbel:

Ich weiss, dass da sicher irgendein kleines Männchen umme Ecke kommt und sagt, dass ich völlig Unrecht habe . . . 

@sobbel: Ich bin zwar nur ein großer Mann, aber deine Mathematikkenntnisse lassen in der Tat zu wünschen übrig. Es geht hier nicht um Grundrechenarten, sondern um Grenzwerte, Interpolation, Algorithmen und Stochastik, also aus Meßdatensalat ein vermeintlich plausibles Zahlenergebnis zu generieren. 

:nolimit:

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Am 20.12.2022 um 01:13 schrieb m3_:

Er muß leider nur die altbekannte Meßtechnikgläubigkeit besitzen

ich wollt ja nicht, aber bei diesem Satz...

ich muss auch nicht wissen, wie ein Taschenrechner funktioniert - ich verlasse mich darauf, dass das Ergebnis bei richtiger Eingabe der Zahlen und Operanden innerhalb einer vorgegebenen Toleranz richtig ist.

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Am 12.12.2022 um 22:12 schrieb Aka:

...zumal man in D fotografieren kann was man will... so lange die bilder für private, etc. Zwecke unter Verschluß bleiben, problematisch wirds erst sobald es darum geht die Bilder irgendwo zu veröffentlichen... hier müssen dann z.B. Persönlichkeitsrechte beachtet werden. Fotos von einer Anlage, technischen Einrichtung, etc. sind dabei überhaupt kein Problem und können veröffentlicht werden.

Hier eine recht gute Übersicht zu den rechtlichen Gegebenheiten zum Thema Fotos... https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bildrechte


Wenn sich das wirklich so zugetragen hat, wenn die wirklich derart aufgetreten sind, dann muß man ganz ehrlich sagen war das nicht sehr professionell und eher dumm. Ich hätte diesen Vogel gleich mal gefragt wo das steht, dass es verboten wäre so eine Anlage zu fotografieren.

Vorab, Danke allen Antwortenden für die Beteiligung. Joa wie bereits erwähnt, habe ich auch nicht die Absicht (gehabt) einen der beiden Ortsverhüter zu fotografieren, wenn sich dann einer provokant in den weg stellt und rumquarkt, kann ich nichts dafür, letztlich wie man sieht, sind die Gesichter verpixelt und die Namen nicht auf den Bildern zu lesen, somit safe. Ist ja auch nie meine Absicht gewesen irgendwem auf den Schlips zu treten. 

Habe mal gelernt, wie es in den Wald reinschallt, schallt es raus. Bei vielen Ortnungshütern, muss jedoch die fehlende Knarre kompensiert werden, anderen verleiht der angehängte Ballermann, die fehlenden Zentimeter zwischen den Beinen. Leider so meine Erfahrung, weiß Gott nicht alle Beamten, aber oft so erlebt. Naja diese Damen und Herren, wissen ja um ihr kleines Ego, sei es drum.

Am 13.12.2022 um 00:02 schrieb gorot:

Mit solchen Zeitgenossen ist jede Erörterung sachlicher Fragen sinnlos, die sind bei solch einem Auftritt im NeandertalerModus. Wahrscheinlicher ist eine Eskalation, die solche Typen drauf haben.

So sieht es aus, ohne ein Guten Tag, rumplöken, da weiß man was die Uhr geschlagen hat.

Am 13.12.2022 um 16:41 schrieb m3_:

@sennheiser: Da bist Du echt auf oberschlaue Meßtechniker (m/w/d) gestoßen. Dein Fall enthält zig Dauerthemen hier im Forum, die es gilt aufzudröseln:

1.) Meßaufbau von eso-Geraffel und Fehlerquellen: Beim optischen Meßprinzip gibt es die bekannten Schwächen bei Messungen nachts, mehrstreifig und Gegenverkehr. Normalerweise werden unplausible Messungen verworfen, also vom System annulliert. Dazu kommt aber noch die ganze Thematik Licht und Reflektionen wie "vorauseilender Schatten", Sonnenstand, Leitplanken, zerklüfte Pkw-Front, LED-Scheinwerfer usw.. Eine Durchleuchtung per Gutachten mit Hilfe von den Rohmessdaten und ggf. auch der gesamten Meßreihe weist oftmals eine Murksmessung nach. Allgemeine Mängel wie abgelaufende Eichung, ungültiger Softwarestand und Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung sollten bei Oberschlaulis eigentlich auszuschließen sein.

2.) Beschilderung: Es ist die alte Geschichte, es gibt zwei Ebenen. Die erste Ebene ist die "naive" Schilderaufstellung gemäß Verkehrsbehörden und auch "rustikal" von Baustellentrupps, also rein verkehrstechnisch ohne jeglichen Abzockgedanken. Die zweite Ebene wird dann benötigt, wenn die Wegelagereizunft aktiv werden will und hierzu juristisch eine hieb- und stichfeste Beschilderung benötigt, also ein abzocksichere Beschilderung. Einige Meßtrupps sind hier naiv und müssen dann aus der Gerichtsverhandlung als begossener Pudel mit eingezogenen Schwanz raustrotten. Bei Dir waren die Meßtechniker tatsächlich schlau, wurden gescheit geschult oder waren mal Pudels. Sie haben also korrekt :50: als zHG angesetzt. Eventuell sind die :30: eh mit Gefahrenzeichen "Baustelle" kombiniert, dann enden die :30: nach Ende der Baustelle.

Zwischenfazit: Die bisherigen Punkte brauchen Dich eigentlich nicht zu interessieren, wenn mit 65 km/h brutto nur eine Owi kommt. Sobald man nicht im Bereich Punkte und Bußgeld ist, kann man so ein Knöllchen als Wegezoll für ein guten Zweck ansehen.

3.) Thematik Meßstellenfotograph: Da gibt es unterschiedliche Philosophien und deren Erläuterung würde hier den Rahmen sprengen. Ein Punkt dabei ist jedoch der nächste Punkt.

4.) Abstellen vom eigenen Fahrzeug bei der Meßstellenfotographie: Die Grundregel ist, den Meßtechnikern keine Steilvorlage für eine Retourkutsche zu geben, also nicht in Durchfahrtsverbote reinzufahren, Auto davor abstellen und dann zu Fuß. Ausnahmen bestätigen die Regel, wie lange Anfahrtsanwege über Landwirtschafts-/Waldwege, Gentleman-Agreement, usw.:ph34t:

In deinem Fall hängt beim Durchfahrtverbotsschild noch "Kleingedrucktes" dran. Ich kann es auch bei Vergößerung nicht lesen, die erste Zeile könnte aber "Anlieger frei" heißen. Auch die nachfolgenden :20: deuten auf mehr als ein Landwirtschaftsweg hin.

5.) Parkknöllchen: Hier kann ich kein Vergehen feststellen. Wir haben hier aber genug Experten, die den Tatbestandskatalog fast auswendig aufsagen können....Bisher waren meine vergleichbaren Parkknöllchen wie beispielsweise Parken am Baggersee auf Durchfahrtverbotsweg "ungefährlich". Aber okay, inzwischen gab es ja die StVO-Novelle mit erheblichen Aufschlägen beim Parken.....Warten wir mal ab, ob es hier noch Kommentare dazu gibt. Vielleicht kann man ja auch alles als Tateinheit ansehen, sprich nur der höchste Verstoß zählt. Auch abwarten, ob überhaupt etwas kommt - die Meßtechniker könnten auch nur durch Drohung einem Angst einjagen wollen - und was das Ordnungsamt bzw. die Bußgeldstelle daraus macht. 

:nolimit:

Zu 1: Ja das war auch der Grund für die Fotos, fehlt eigentlich nur noch, dass ne Wand davor hoch gemauert wurde, um es mal überspitzt zu sagen, deshalb dachte ich das halte ich mal bildlich fest.

 

Zu 2: Die Beschilderung war äußerst dillentantisch aufgebaut, habe zum Glück im Fahrzeug eine Dashcam laufen, da ist die Beschilderung ersichtlich. (Ist im Zweitwagen, werde das aber auch vorab online nicht einstellen) Es steht dort kein 50er Schild, Baustellenende Schild kommt NACH dem Blitzer. Wird also sollte es vor Gericht gehen interessant, wie bereits erwähnt, wo wir wieder beim Thema Schulung der Rennleitung sind, ist seine u.g. Aussage auch falsch! Wäre im ersten moment nachteilig für mich, da 30 nicht 50, aber letztlich stimmt dann das ganze Messverfahren nicht und wird  (von mir) angezweifelt. 

"Eine Geschwindigkeitsbeschränkung endet also grundsätzlich erst mit dem Aufhebungszeichen (Zeichen 278) oder innerorts am Ortsausgangsschild. Das Gerücht, dass ein Tempolimit auf der Autobahn automatisch an der nächsten Auffahrt aufgehoben ist, stimmt nicht."

Quelle: ADAC

Streckenverbote wie eine Geschwindigkeitsbegrenzung enden nicht automatisch an der nächsten Kreuzung oder Einmündung. Das gilt auch dann, wenn die Verbotszeichen danach nicht wiederholt werden.

Quelle: ADAC

Am 13.12.2022 um 16:54 schrieb Sobbel:

Durftest du denn da halten oder nicht? Dein Geschreibsel ist nicht wirklich hilfreich bei der Beurteilung.

 

Da ist es ja wieder - das Totschlagargument.  Wenn die dich hätten durchsuchen wollen, hättest du es geduldet?  Du hättest doch sicher auch nichts zu verbergen gehabt.

 

Woher willst du denn deren Unwissenheit wissen? Weißt du denn, dass die es nicht wussten oder willst du nur mal bisschen Stimmung machen? Du hast ja beim OA angerufen und erfahren, dass dort 50 gemessen wird.

 

Wenn sich die OA Menschen hier äußern könnten, würden die sicher einen anderen Sachverhalt schildern. Du lehnst dich weit aus dem Fenster. Du weißt doch gar nicht ob der TE wahrheitsgemäß schildert. Der möchte ja hier in einem möglichst guten licht dastehen.

 

Halt doch mal den Ball flach. Du bist zu jetzigem Zeitpunkt doch noch gar nicht beschwert.

Welche Verstöße siehst du denn, auf die deine Vorwürfe zutreffen?

Zu 1: mangelnde Lesekompetenz, kann ich schlecht kompensieren. Wenn du etwas nicht verstehst, konkretisiere es. "Geschreibsel" wurde scheinbar von allen Beteiligten verstanden.

Zu 2: Äpfel, Birnen. Du vergleichst eine (berechtigte) Personenkontrolle mit dem Fotografieren einer bloßen Hardware.

Wäre ich vor Ort gewesen und mir sicher, dass ich nichts zu verbergen habe, wäre ich nicht bei 0 Grad aus meinem beheizten T5 Bus gestiegen, über eine viel befahrene, schlecht ausgeleuchtete Straße gelaufen um mich aufzublasen. Habe die Anlage nicht berührt und aus genügend Entfernung fotografiert.

 

Somit vergleichst du einen Eingriff in mein Persönlichkeitsrecht mit einer legalen Fotografie.

Aber stell dir die Frage, wenn du beim nächsten Flughafenbesuch einen Finger in den A. bekommen sollst, weil dein Kollege der Meinung ist, er wird fündig.

Zu 3: Nur weil dort 50 gemessen wird, heißt dass nicht, dass dort auch nach geltendem Recht 50 erlaubt sind, bzw. die Beschilderung stimmt. Wie erwähnt, ist per Dashcam dokumentiert und wirft Fragen auf. Die Stimmungsmache von der du sprichst, entsteht durch fehlerhafte Aussagen der im Dienst befindlichen Person. Seine Aussage ist schlicht falsch. Die Km/h Beschilderung wird nicht zwingend an der nächsten Kreuzung aufgehoben!

 

Zu 4: Auch das ist wieder eine bloße Mutmaßung von Dir, da mein Ziel eine realistische Abwägung ist, würde ich mich selbst belügen, wenn ich hier falsche Tatsachen schildere. Der Vorfall ereignete sich genau so, wie beschrieben. 

 

Die Verstöße sind oben aufgeführt: Parken im Halteverbot - was sie mir selbst vorwerfen. Durchqueren eines nicht erlaubten Fußgängerüberweges, möglicherweise fehlerhafte Messung. Nebenbei eine Falschaussage und grundloses unfreundliches Verhalten (werde ich aber nicht belegen können, da eine Krähe der  anderen kein Auge aushakt)

 

 

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vor 22 Stunden schrieb Sennheiser:

Bei vielen Ortnungshütern, muss jedoch die fehlende Knarre kompensiert werden, anderen verleiht der angehängte Ballermann, die fehlenden Zentimeter zwischen den Beinen.... kleines Ego.....

Aha. Ich kenne genügend allgemeine Zeitgenossen, die auch irgendwas kompensieren oder für eine Schw....verlängerung nutzen. Kannst also "OrDnunghüter" (wir orten nichts, wir sorgen für Ordnung) durch "Menschen" ersetzen, dann würde es durchaus passen. Und Du glaubst gar nicht, wie viele Menschen über ein ausgesprochen kleines Ego verfügen, welches dann mit absolut lächerlichen Sprüchen kompensiert werden soll.

Oftmals ist auch die Waldformel sehr entscheidend. Da hält man wen an, äußert den Tagesgruß und möchte ihm anschließend mitteilen, weshalb er angehalten wurde. Aber anstatt genau das abzuwarten, wird man blöd, arrogant, frech angemault, man sollte sich mal beeilen, man hätte es eilig etcblablabla. Und natürlich darf zu guter letzt der Spruch "ich geh zu meinem Anwalt" nicht fehlen. Jup... wegen oftmals lächerlichen 20 oder 30 Euro. Oh Wunder nur, daß dieser Vorsatz zu 99,9% nie verwirklicht wird.

vor 22 Stunden schrieb Sennheiser:

fehlt eigentlich nur noch, dass ne Wand davor hoch gemauert wurde

Stimmt. Denn dann hat man eigentlich sehr gute Voraussetzungen für eine tadellose Messung.

BTW: längst nicht alles, was @m3_ in seinem letzten Posting da so zum Besten gegeben hat (bzgl. Fehlerquellen) entspricht auch den Tatsachen. Er wiederholt das zwar sehr gern und gebetsmühlenartig, aber dadurch wird das auch nicht besser.

 

vor 22 Stunden schrieb Sennheiser:

Die Beschilderung...

...sollte natürlich vorab kontrolliert werden, damit später nicht der - ggf. berechtigte - Vorwurf kommt, sie sei...

vor 22 Stunden schrieb Sennheiser:

...äußerst dillentantisch aufgebaut...

gewesen. Da stimme ich Dir durchaus zu. Gewissenhafte Arbeit beinhaltet die Kontrolle der Beschilderung.

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@Sennheiser:

Zu Deinen Fotos:
- ich würde den Abstand Sensor <-> Kamera eher mit ca. 9m beziffern, wenn ich mir das letzte Foto so betrachte. Letztlich aber gibt es keinen genau festgelegten und einzuhaltenden Abstand zwischen diesen Geräten. Der kann durchaus variieren.
- was das vorletzte Foto dokumenteren soll, ist mir nicht ganz klar. Abgesehen davon ist es auch sehr dunkel.
- der Standort des Sensors (vor der Bake) ist völlig ok. Die Bake behindert oder verfälscht da nichts.

Steht das besagte 30 km/h-Schild dort zusammen mit einem Warnschild (zB Baustelle)? Denn dann wäre das Schild mit Ende des Baustellenbereichs tatsächlich aufgehoben.
Letztlich aber ist die Messung aus meiner Sicht so oder so, also auch im Falle einer fehlerhaften 30er-Beschilderung, durchaus ok, wenn denn dort tatsächlich auf Basis "50 km/h igO" gemessen wurde. Denn dann wird dem VT ja keine Überschreitung der :30: vorgeworfen. Vergleichbar hab ich bei einer Providamessung, die in einem :nolimit: (außerorts) begann und bis kurz in einen :70: -Bereich führte, vor Gericht argumentiert. Die Messung verlief letztlich zugunsten des Betroffenen, da auf Basis 100 und nicht 70.

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Am 21.12.2022 um 09:22 schrieb hawethie:

ich wollt ja nicht, aber bei diesem Satz...

ich muss auch nicht wissen, wie ein Taschenrechner funktioniert - ich verlasse mich darauf, dass das Ergebnis bei richtiger Eingabe der Zahlen und Operanden innerhalb einer vorgegebenen Toleranz richtig ist.

@hawethie: Was ist mit Dir denn los:o? Seit wann ist ein Taschenrechner ein Meßgerät? Der Mathe-Prof. würde nie so eine Folie "Wer misst misst Mist" wie sein Kollege zu Semesterbeginn bei der Vorlesung im Fach Meßtechnik auflegen, denn  1 + 1 ergibt immer 2, auch im Taschenrechner-Display.

:nolimit:

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@sennheiser: Warte halt mal ab, ob überhaupt etwas kommt. Natürlich ist es immer empfehlenswert, auf alle Szenarien bei Kontakt mit Meßstellenpersonal mental vorbereitet zu sein, also die Rechte exakt zu kennen und in welcher Tonlage man ggf. spielen will.

Die Aussagen vom ADAC sind lediglich die grundsätzliche Theorie, also nur die erste Ebene.

Und @bluey kommt aus seiner heilen Welt der Verkehrsüberwachungsmeßtechnik einfach nicht raus, seit Jahrzehnten;). Ebenso wie @sobbel, der sogar Meßgeräte mit Heiligenschein sieht.... Beide haben halt keine wissenschaftliche Lehre in Meßtechnik und Physik genossen. Gepaart mit dekadenlanger Betriebsblindheit versuchen sie hier immer "krampfhaft" das Narrativ "murks- und skandalfrei" hochzuhalten:lol:.

:nolimit:

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Am 20.12.2022 um 07:38 schrieb Sobbel:

Da ist es auch schon

@sobbel: Wenn von einem Cop nur noch ein Einzeiler kommt, dann ist dies bekannterweise ein Kompliment für mich:P

Bezüglich Bundesverfassungsgericht war die o. g. Thematik in der Vorschau für 2022:

Zitat

Berichterstatterin: BVRin Prof. Dr. Langenfeld
48.    2 BvR 1167/20    Verfassungsbeschwerde betreffend die Frage, ob und gegebenenfalls welche verfassungsrechtlichen Konsequenzen aus einer fehlenden Speicherung von Messdaten bei Geschwindigkeitsmessungen im Bußgeldverfahren folgen.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2022/vorausschau_2022.html

Wir warten nun auf 2023.

:nolimit:

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vor 12 Stunden schrieb m3_:

Beide haben halt keine wissenschaftliche Lehre in Meßtechnik und Physik genossen.

Stimmt. Das haben wir nicht. Ich jedenfalls nicht. Ob das bei Dir anders ist, wer weiß das schon. Was wir aber wissen ist das, was Du hier schon seit Jahrzehnten gebetsmühlenartig runterleierst. Vor allem aber haben wir nicht monate- oder gar jahrelang angekündigt und versprochen, eine Dissertation vorzulegen. :abwarten::lol:
Wenn Du also, wie Du hier immer wieder den Anschein zu erwecken versuchst, so tief drin wärst im Thema, über so viel Erfahrung und Know How verfügen würdest, verwundert es doch sehr, wieviel Unsinn Du hier von Dir gibst. Seriöse, wissenschaftliche und nachvollziehbare Erkenntnisse präsentiert man anders.

Offenkundig ist und wird immer wieder, daß Du allenfalls über gefährliches Halbwissen verfügst und damit die Leute regelmäßig dazu zu verleiten suchst, kostspielige Rechtswege zu beschreiten. Man hat Dir ja schon vor vielen Jahren gesagt, Du solltest dabei wenigstens mal den besagten Ar...h in der Hose haben und im Falle eines negativen Verlaufs/Ergebnisses wenigstens die Kosten zu übernehmen. Tja.... die Älteren hier kennen sicherlich noch Deine Reaktion darauf.

vor 9 Stunden schrieb m3_:

ein Einzeiler

für einen Einzeller?! :whistling:

vor 9 Stunden schrieb m3_:

Wir warten nun auf 2023.

Du wartest schon seit über 20 Jahren auf alles mögliche. Und wirst das sicherlich auch noch in den nächsten Jahren tun.

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vor 11 Stunden schrieb m3_:

@sobbel: Wenn von einem Cop nur noch ein Einzeiler kommt, dann ist dies bekannterweise ein Kompliment für mich

Mehr Zeit bist du mir nicht wert. Aber bitte, wenn das ein Kompliment für dich ist . . . .

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Am 16.12.2022 um 15:46 schrieb m3_:

Angezeigter wäre ein Füßestillhalten gewesen oder Du hättest den relativ aktuellen Freispruch vom AG Schleiden gegen ES 8.0 verlinkt.

 

Am 17.12.2022 um 08:09 schrieb Sobbel:

Dieses Schleiden Urteil muss ja noch von der Staatsanwaltschaft "abgesegnet" werden. Tut sie das nicht und legt Rechtsbeschwerde ein, landet es evtl. vor dem OLG Köln. 

 

Am 20.12.2022 um 01:13 schrieb m3_:

@sobbel: Dein Gehör für Buschtrommelgeräusche ist schon beschädigt und/oder deine Vernetzung ist bescheiden, auch wenn der Dom nicht in deiner Sichtweite ist:

Aus https://blog.burhoff.de/category/verkehrsrecht/

Da dein Link zum Burhoff weder zum AG Schleiden Urteil führt, noch zum berichtigenden Urteil des OLG Köln (ich erwähnte die Möglichkeit):

OLG Köln zum Urteil vom AG Schleiden

Dein fettgeschriebener Schleiden Aufmacher ist also schon gekippt. 

"ESO 8 ist standardisiertes Messverfahren . . . . . ob dabei "Rohmessdaten" gespeichert werden oder nicht, ist irrelevant . . . . Davon ausgehend ist auch die Annahme des Tatgerichts, Daten seien „mutwillig unterdrückt“ worden, nicht gerechtfertigt."

 

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Am 20.12.2022 um 01:13 schrieb m3_:

Ebenso bekannt ist, daß aufmüpfige, zirkelschlußfeindliche  Gerichte zurechtgestutzt werden (können).

@sobbel: Siehst Du. der Zirkelschluß hat sich wieder bestätigt. Desweiteren bist Du etwas neben der Kapp. Du stocherst ja selbst am 17.12.22 hier nachweislichi vollkommen im Nebel. Hr. Burhoff wußte da schon mehr. Hr. Burhoff hat den Beschluß mit Datum 16.12.22 vom OLG durch den Senat "gestern" erhalten, also am 21.12.22. 22.12.22 hat Burhoff seinen Kommentar dazu veröffentlicht:

https://blog.burhoff.de/category/verkehrsrecht/page/2/

Hieraus (Hervorhebung von mir): 

Zitat

Was das OLG – nach Zulassung der Rechtsbeschwerde – ausführt, überrascht (auch) nicht und setzt sich m.E. nicht wirklich nicht mit den Argumenten des AG auseinander. Vorgetragen wird im Grunde das Argument: Das macnehn alle so:

Vielleicht solltest Du auch nochmal Nachhilfe beim Bedienen von Websites nehmen, mußt hier also immer unten auf "ältere Beiträge" klicken. Desweiteren habe ich das Schleiden-Urteil direkt verlinkt im "Eso ES X - Thread".

Es ist mir klar, daß der Beschluß für Dich runter geht wie Öl, jedoch hast Du hier eindrücklich demonstriert, daß Du nicht mehr richtig am Ball bist. Auch wenn es mir für den ungeduldigen @bluey wieder leid tut, warten wir ab, wie VUT-Verkehr bzw. die Branche nun kommentieren wird.

:nolimit:

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vor 20 Minuten schrieb m3_:

@sobbel: Siehst Du. der Zirkelschluß hat sich wieder bestätigt.

Das was du "Zirkelschluss" nennst, ist aber nunmal gängige obergerichtliche Rechtsprechung. Was das für uns als Teil der Exekutive bedeutet, muss ich dir doch wohl nicht sagen.

vor 23 Stunden schrieb m3_:

Du stocherst ja selbst am 17.12.22 hier nachweislichi vollkommen im Nebel.

Es ist auch nicht meine Aufgabe den Nebel zu lüften und hinter jede :shit: zu Eruieren, die du hier reißerisch für deine Interessen Verlautbarst. Ich hab richtigerweise auf eine mögliche OLG Entscheidung hingewiesen. Ob ein Verfahren da schon anhängig war, geht mir am Hintern vorbei.

Der Burhoff ist ein Richter a.D. und befindet sich im Ruhestand. Der ist nur noch Kommentator und macht kein "Recht" mehr.  Du hast ja sogar den Link zu dem objektiven und parteiischen  Burhoff Kommentar des OLG Urteils gesetzt. Du bist gar nicht in der Lage sachlich und objektiv einfach nur zum OLG Urteil zu verlinken, weil das Urteil alleine nicht in dein Hirn passt. Aber das zeigt wes Geistiges Kind du bist. 

vor 23 Stunden schrieb m3_:

Es ist mir klar, daß der Beschluß für Dich runter geht wie Öl,

Allerdings.

Ich hab den Beschluss aber sachlich und ganz ohne Kommentar, nur eben deutlicher als du in den Vordergrund gestellt und verlinkt. 

vor 23 Stunden schrieb m3_:

jedoch hast Du hier eindrücklich demonstriert, daß Du nicht mehr richtig am Ball bist.

Das brauch ich auch nicht. Mein Geschick und Wissen was Ballspiele angeht, hält sich in Grenzen. Um dir sachlich immer wieder in den Hintern zu treten und dich hier vorzuführen reicht es allerdings noch.

Was die Rechtsprechung oder Gesetzgebung, als weitere Teile der Gewaltenteilung  (ich sprach sie weiter oben schon an), in der Zukunft verhackstücken, weiß niemand. Die Polizei wird aber auch erst dann damit arbeiten müssen und können. 

vor 23 Stunden schrieb m3_:

warten wir ab, wie VUT-Verkehr bzw. die Branche nun kommentieren wird.

Ich warte das gar nicht ab. Das ist mir nämlich völlig egal. Was ich von VUT (das ist der Grün Clan) halte, hab ich mehrfach geschrieben. Die "Branche" die du meinst, sind ganze 5 Sachverständigenbüros, die bundesweit gegen die Messgeräte hetzen. Wenn man sich aber mal  mit seriösen Gutachtern unterhält, merkt man deutlich, dass die übrige  Branche tatsächlich über diese 5 lacht. 

 

vor 23 Stunden schrieb rth:

@m3 für mich als juristischer Laie gehe ich davon aus, dass Kommentartoren schreiben können was sie wollen, so lange die OLG einer Meinung sind ist es nicht relevant. 

Kommentare sind ja stets die persönliche Meinung, ob die nun zutrifft sei mal dahingestellt. Ja, die können in ihren Aufsätzen und sonstigen Veröffentlichungen schreiben was sie wollen. 

Das OLG des Saarlandes (ja, die haben nur eins) ist an die dummen Urteile bzw. Beschlüsse ihres saarländischen Verfassungsgerichtes gebunden.  Die übrigen OLG sind sich einig, sich nicht an diese saarländische Rechtsprechung zu halten. Auch deshalb wird das zu erwartende BVerfG Urteil (ich hatte es weiter oben kurz erwähnt) richtungsweisend sein.  Weiter besteht bundesweit bei den OLG Einigkeit darüber, dass die Messgeräte standardisierte Messverfahren sind. 

 

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Was ich ganz vergessen hab.

Bei allen Zwistigkeiten wünsch ich dir m3_ natürlich trotzdem ein frohes und gesundes neues Jahr. Du musst darum gesund bleiben, weil deine Beiträge stets zur Erheiterung beitragen. Das mein ich wirklich ernst.

Das frohe und gesunde neues Jahr wünsch ich natürlich jedem Fori hier.

 

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  • 1 year later...
Am 27.12.2022 um 05:05 schrieb m3_:

 2 BvR 1167/20    Verfassungsbeschwerde betreffend die Frage, ob und gegebenenfalls welche verfassungsrechtlichen Konsequenzen aus einer fehlenden Speicherung von Messdaten bei Geschwindigkeitsmessungen im Bußgeldverfahren folgen.

Bezüglich Bundesverfassungsgericht war die o. g. Thematik in der Vorschau für 2022:

Wir warten nun auf 2023.

Das Warten hat doch ein Ende. Von mir fast unbemerkt hat sich das BVerfG schon im Juni 2023 zu gleich drei Beschwerden (zu Leivtec, zu Traffistar S 350 und zu Vitronic M1HP)  geräuspert und diese Beschwerden nicht zur Entscheidung angenommen. Die Begründungen sind ähnlich.   

Das es keine Leitsätze gibt, formulier ich mal mit eigenen einfachen Worten (ich möchte hier niemand überfordern)

- Standardisierte Messverfahren werden (wiedermal) bestätigt. Die Tatgerichte unterliegen nur einer reduzierter Beweiswürdigung.  Man ist ja nur im Owi Verfahren und nicht  bei Straftaten.  

- Die Exekutive muss nicht erst mit technischem Gerät Informationen (Rohmessdaten) herstellen, die dann später ggf. im Rahmen der Akteneinsicht herauszugeben wären.       Es  bleiben also die Messungen mit den bisherigen Messgeräten auch ohne Rohmessdaten gültig und sind weiterhin nicht zu beanstanden.

- Waffengleichheit ist auch gegeben, wenn alle Beteiligten gleich wenig wissen.  Die Rohmessdaten sind ja für niemand vorhanden, also hat auch niemand einen Vorteil durch   deren Kenntnis.  Das faire Verfahren ist also gewährleistet.

- Die funktionsfähige Rechtspflege muss gewährleistet bleiben. Man möchte also keine Prozessflut.

- Der Kasus Knaktus ist aber, dass die jeweiligen Anwälte nicht "substantiiert" genug ihre Verfassungsbeschwerden formuliert haben. Die Begründungen waren also      zu oberflächig, zu fade, nicht konkret genug. Ich vermute aber, das künftigen präziseren Beschwerdebegründungen nicht mehr die Bedeutung beikommt.  Das BVerfG hat ja jetzt deutlich erläutert, wohin die Reise gehen dürfte und wird sich dann auf diese drei Beschlüsse berufen.

 

BVerfG Beschl. v. 20.06.23, Az.: 2 BvR 1167/20   (Leivtec)

BVerfG Beschl. v. 21.06.23, Az.: 2 BvR 1090/21 (Jenoptic)

BVerfG Beschl. v. 21.06.23, Az.: 2 BvR 1082/21 (Vitronic)

 

Die Urteile kann man Gut finden, muss man aber nicht. Es bleiben Sachen offen, wie z.b. eine Definition was denn "Rohmessdaten" überhaupt sind. Es dürfte aber erstmal wieder Ruhe einkehren im Land. 

 

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Guten Morgen @sobbel! Auch schon wach:lol:? Die unsägliche Nichtannahme als elegante Zirkelschlußmethode ist doch in allen einschlägigen Fachmedien zeitnah durchgekaut und zerlegt worden. Aber besten Dank für deine einfache Zusammenfassung aus deiner Sicht. Durchaus andere Sichtweisen gibt es z. B. hier:

"BUNDESVERFASSUNGSGERICHT UND SEINE (NICHT-)ENTSCHEIDUNG ZU ROHMESSDATEN", VUT-Verkehr, 08.08.2023, https://vut-verkehr.de/aktuelles/85/bundesverfassungsgericht-und-seine--nicht--entscheidung-zu-rohmessdaten

 

Die Rohmessdaten sind ja auch im wahrsten Sinne des Wortes nicht beerdigt worden:

"FALLSTUDIE ZU ROHMESSDATEN ODER DIE WAHRHEIT TUT WEH", VUT Verkehr, 01.09.2023, https://vut-verkehr.de/aktuelles/86/fallstudie-zu-rohmessdaten-oder-die-wahrheit-tut-weh

 

Abgerundet wird mit einer netten Fallstudie:
"BEI FAST JEDER DRITTEN MESSUNG LÄSST SICH EIN FEHLER NACHWEISEN (WENN DIE ROHMESSDATEN VORHANDEN SIND) – FALLSTUDIE ZU ROHMESSDATEN BEIM ES3.0", 08.12.2023, https://vut-verkehr.de/aktuelles/88/bei-fast-jeder-dritten-messung-laesst-sich-ein-fehler-nachweisen--wenn-die-rohmessdaten-vorhanden-sind----fallstudie-zu-rohmessdaten-beim-es3-0, Hervorhebungen von mir.

:nolimit:

 

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vor 5 Stunden schrieb m3_:

Guten Morgen @sobbel! Auch schon wach

Dass du diese Beschlüsse hier nicht erwähnst, war mir klar. Die passen nunmal nicht in deinen Kram. 

Ich muss doch gar nicht mehr wach sein.  Die Erde dreht sich zwar mit mir, aber nicht um mich.

Geh mir weg mit dem unsäglichen Grün Clan. VUT Verkehr in Zusammenhang mit "Fachmedien" zu nennen ist schon sportlich.  Die veröffentlichen Aufsätze und teilen darin ihre Meinung mit. Mehr nicht.  

Die Wahrheit ist: Das BVerfG ist unser höchstes Gericht. Was dort verlautbart wird, ist wie ein Gesetz und bindend (§ 31 BVerfGG). Was die Richter dort von sich geben kommt noch vor den 10 Geboten.  Sogar noch vor dem was meine Frau sagt.  

Und was die Messfehler angeht:

Rand Nummer 44 dieser BVerfG Beschlüsse: "Denn die Zulassung durch die PTB bietet bei Verwendung des Messgerätes im Rahmen der Zulassungsvorgaben nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung grundsätzlich eine ausreichende Gewähr dafür, dass die Messung bei Einhaltung der vorgeschriebenen Bedingungen für den Einsatz auch im Einzelfall ein fehlerfreies Ergebnis liefert."

"Wie bei allen technischen Untersuchungsmethoden . . .  ist auch bei standardisierten Messverfahren eine . . . sichere Übereinstimmung mit der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit nicht möglich; das Tatgericht muss . . . diesem Umstand durch die Berücksichtigung von Messtoleranzen Rechnung zu tragen."

(von mir sinnerhaltend gekürzt)

Und Rand Nummer 46:    "Die amtliche Zulassung von Messgeräten sowie die Reduzierung des gemessenen Wertes um einen – systemimmanente Messfehler erfassenden – Toleranzwert dient dem Zweck, Ermittlungsbehörden und Gerichte von der Sachverständigenbegutachtung und der Erörterung des Regelfalles zu entlasten."

 

vor 5 Stunden schrieb m3_:

Die Rohmessdaten sind ja auch im wahrsten Sinne des Wortes nicht beerdigt worden

Ich denke schon das sie das sind. Die Marschrichtung künftiger Urteile oder Beschlüsse des BVerfG sind doch jetzt schon erkennbar. Es müssen keine Informationen (Rohmessdaten) erst hergestellt werden, die evtl. vielleicht möglicherweise später irgendwann mal erforderlich werden. 

 

 

 

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