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Führerscheinentzugs wegen Bagatelldelikten


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Spiegel online berichtet, dass einem Berliner der Führerschein wegen 159 Parkverstössen und 15 Geschwidigkeitsverstössen der Führerschein entzogen wurde. Das Verwaltungsgericht hat diesen Entzug bestätigt. Das Urteil ist noch nicht rechtsgültig.

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Dieses Urteil scheint auf dem ersten Blick durchaus begründet. In diesem Kommentar werden auch die immer größer werdenden Nöte der Autofahrer in Berlin beleuchtet. Darüber lässt sich gewiss streiten.

Was mir allerdings dabei gleich durch den Kopf ging, ist das in meinen Augen durchaus erkennbare Zweierlei-Maß in Bezug auf die Verfahren gegen die Klima-Kleber. Die vorsätzliche und straff organisierte Behinderung/Blockierung des Straßenverkehrs wird dagegen nur mit weichgespülten Wattebällchen sanktioniert - wenn überhaupt. Der Entzug der Fahrerlaubnis wäre ganz sicher auch für die meisten dieser Chaoten eine empfindliche Strafe - schließlich geht es um Straftaten im Straßenverkehr. Und sie würden dadurch ihrem Ziel - weniger Verkehr - direkt ein gutes Stück näher kommen.

Vor dem Gesetz sind alle gleich - nur manche sind gleicher.

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vor 3 Minuten schrieb SilverBanditS:

Dieses Urteil scheint auf dem ersten Blick durchaus begründet. In diesem Kommentar werden auch die immer größer werdenden Nöte der Autofahrer in Berlin beleuchtet. Darüber lässt sich gewiss streiten.

Was mir allerdings dabei gleich durch den Kopf ging, ist das in meinen Augen durchaus erkennbare Zweierlei-Maß in Bezug auf die Verfahren gegen die Klima-Kleber. Die vorsätzliche und straff organisierte Behinderung/Blockierung des Straßenverkehrs wird dagegen nur mit weichgespülten Wattebällchen sanktioniert - wenn überhaupt. Der Entzug der Fahrerlaubnis wäre ganz sicher auch für die meisten dieser Chaoten eine empfindliche Strafe - schließlich geht es um Straftaten im Straßenverkehr. Und sie würden dadurch ihrem Ziel - weniger Verkehr - direkt ein gutes Stück näher kommen.

Vor dem Gesetz sind alle gleich - nur manche sind gleicher.

Sehe ich auch so, theoretisch sollten diese genauso zur MPU, auch wenn Sie als Fußgänger agieren, es wird ein erheblicher eingriff in den Straßenverkehr billigten in kauf genommen. Klar könnte man je nach Parksituation auch von gefährlichem Eingriff reden, wobei es hierbei wohl eher um die Vielzahl und der dementsprechenden trotz-Haltung geht.

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nunja die Strassenkleber habe vermutlich noch keine 159 Klebeaktionen pro Hintern erreicht. Keine Ahnung wie da die aktuelle Wertung und der Highscore ist. Wäre das was für eine WM?  Man könnte statt der FIFA hinterher zu rennen, eine KIKA gründen, die Internationale Klebegemeinschaft, die dann Wettbewerbe ausrichtet. Sport treiben in gehandicapten Modus....Wäre das was?  Jedenfalls hätte Deutschland bessere Karten als bei der FIFA.

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Bei uns im Ort wurde der Halter eines Wohnmobiles dementsprechend angeschrieben, auf die Möglichkeit des Entzugsverfahren hingewiesen! Warum? Der parkte regelmäßig trotz Anwohnerhinweise und der komunalen Parküberwachung halb auf dem dem  Gehweg.

Nachdem von einem Anwohner die Führerscheinstelle des Landratsamt angesprochen wurde dass der Halter nicht die charakterliche Eignung hätte als Fahrteugführer parkt der dort immer ganz korrekt...

Wer regelmäßig die StVO vorsättzlich missachtet ist ungeeignet. Bei Parken auf dem Gehweg vor der Haustür ist der Vorsatz eindeutig belegt, es ist keinesfalls Fahrlässgkeit!

Dessen Begründung war damit LKW besser vorbeikommen, die Restbreite war trotzdem 3,3m bei korrektem Parken. Und wenn es zu schmal wäre  hebt es nicht das Gehwegparkverbot auf....

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Am 29.11.2022 um 17:14 schrieb Kolbenfeder:

Wer regelmäßig die StVO vorsättzlich missachtet ist ungeeignet.

Oh ha. Du bist Dir aber hoffentlich der Tatsache bewußt, daß die große Mehrheit der Radfahrer ständig und auch vorsätzlich die Verkehrsregeln mißachtet. Viele von denen haben auch einen Führerschein oder wollen mehr oder weniger später einen erwerben. Vielleicht sollte man Deinem Ansinnen nachkommen und all diesen Radfahrern den Führerschein entziehen und den künftigen Interessenten den Erwerb verweigern. Man, was wären die Straßen dann wahrscheinlich leerer, weniger Trottel unterwegs. Mitunter sicherlich auch weniger viele #####.

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Am 29.11.2022 um 19:46 schrieb Bluey:

daß die große Mehrheit der Radfahrer ständig und auch vorsätzlich die Verkehrsregeln mißachtet.

Wenn die Polizei es nicht schafft, diese anzuhalten und anzuzeigen, wird die Fahrerlaubnisbehörde nie davon erfahren...

Falls doch: entzug der FE ist durchaus auch dann möglich

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Am 4.12.2022 um 13:40 schrieb hawethie:

Wenn die Polizei es nicht schafft, diese anzuhalten und anzuzeigen, wird die Fahrerlaubnisbehörde nie davon erfahren...

Allein personell unmöglich. Genauso wie wir es nicht schaffen, jeden Raser zur Strecke zu bringen, jeden Lkw zu kontrollieren, jeden Dieb, Räuber etc. zu fassen.

Abgesehen davon: VG werden idR nirgendwo gespeichert. Von daher dürfte es schwer werden, die Fahrerlaubnisbehörde vom Tun und Lassen eines Radfahrers zu unterrichten. Bei Parkverstößen hat man meistens Schriftvorgänge. Da schaut's etwas anders aus.

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vor 4 Stunden schrieb Bluey:

Allein personell unmöglich. Genauso wie wir es nicht schaffen, jeden Raser zur Strecke zu bringen, jeden Lkw zu kontrollieren, jeden Dieb, Räuber etc. zu fassen.

ist durchaus klar - aber dann passt deine Bemerkung nicht zum Thema - 

Wenn ein Radfahrer aus irgendeinem Grund 159 mal wegen einem Verstoß angezeigt (!) würde - bekäme auch der Probleme mit der FE-Behörde.

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vor 5 Minuten schrieb hawethie:

…Wenn ein Radfahrer aus irgendeinem Grund 159 mal wegen einem Verstoß angezeigt (!) würde - bekäme auch der Probleme mit der FE-Behörde.

Kaum, es sei den er „prahlt“ .damit rum. 
Ist Jahrzehnte her, da habe ich einen Geschäftsmann aus Rüttenscheid kennen gelernt, der hat „seiner“ Politesse erklärt, ihre Knöllchen für das verbotene Parken vor seinem Geschäft seinen billiger als eine angemietete Garage. (Damals sicher zutreffend). Danach wurden alle Parkverstösse festgehalten und nach ca. 150 kam die Einladung zur MPU.

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vor 23 Stunden schrieb hawethie:

Wenn ein Radfahrer aus irgendeinem Grund 159 mal wegen einem Verstoß angezeigt (!) würde - bekäme auch der Probleme mit der FE-Behörde.

Nein. Denn im Gegensatz zum Autofahrer, der bei Geschwindigkeitsmessungen idR stationär oder mittels Radar/ESO o.ä. gemessen wird, wonach er auch unterhalb der Anzeigengrenze Post bekommt, da ja idR nicht gleich angehalten wird, bekommt ein Radfahrer keine Post, da kein Kennzeichen. Im Regelfall wird der Radfahrer vor Ort gebührenpflichtig verwarnt. Und damit ist die Sache dann normalerweise erledigt.

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vor 4 Stunden schrieb Bluey:

…Im Regelfall wird der Radfahrer vor Ort gebührenpflichtig verwarnt. Und damit ist die Sache dann normalerweise erledigt.

Mit Bargeld zahlt der aber nicht! Nur bei Pseudopolizisten.

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vor 41 Minuten schrieb rth:

Mit Bargeld zahlt der aber nicht! Nur bei Pseudopolizisten.

Auch wenn er mit EC-Karte zahlt, wird da nichts an persönlichen Daten gespeichert.

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vor 17 Minuten schrieb Bluey:

Auch wenn er mit EC-Karte zahlt, wird da nichts an persönlichen Daten gespeichert.

Wenn Knöllchen kommentarlos gezahlt werden wird auch nichts gespeichert, selbst der wahre „Täter“ wird nicht ermittelt. Motto zahlen bringt Frieden. Unterhalb des Punktebereichs muss etwas zusätzlich geschehen. Z. B. „Große Schnauze“.

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