Jump to content

Anschreiben nach Anhörungsbogen, Verkehrsordnungswidrigkeit


Recommended Posts

Hallo zusammen!

Leider habe ich trotz intensiver Suche zu diesem Thema im Forum nichts Ähnliches gefunden.

Folgender Sachverhalt:

Ich bin FZ-Halter und habe das Auto einem Familienmitglied überlassen. Nach vier Wochen kam das Anhörungsschreiben (Zeugenfragebogen mit Foto), das ich mit meinen Halterdaten ergänzt zurückgesendet habe. Weitere Aussagen brauchte ich in diesem Zusammenhang ja nicht zu tätigen. Weitere sechs Wochen später erreicht mich nun ein Schreiben der Behörde, mit der Bitte um Nennung des Fahrzeugführer(in). Der Bitte möchte und brauche ich m.E. ja nicht zu entsprechen. Wäre es trotzdem ratsam zu antworten, wie z.B. "Ich mache hierzu keine Aussage", "Ich war nicht der Fahrer", oder das leere Blatt unausgefüllt zurücksenden, um vorerst weitere Ermittlungen auszuschließen und das Verfahren so in die Länge zu ziehen, bis die Verjährung, die unmittelbar bevorsteht, eingetreten ist. Ein Hinweis auf §31a StVZO (Fahrtenbuch) und die Belehrung, wie zuvor beim Zeugenfragebogen, fehlen.

Link to post
Share on other sites

Um was für einen Verstoß handelt es sich überhaupt? Nutze die angegebene Frist voll aus und kreuze wahrheitsgemäß "Ich war nicht der Fahrer" an. Solltest Du wirklich sehr nah an die Verjährungsfrist kommen, kannst Du auch den Fahrer mit angeben.

Link to post
Share on other sites

@Klaus299 du musst einen Verwandten nicht benennen. Du kannst schreiben mache von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Du kannst auch einfach garnicht antworten.

Die Behörde kann zur Vermeidung ähnlicher Fälle für die Zukunft ein Fahrtenbuch anordnen. Je höher das eigentlich fällige Bußgeld, so wahrscheinlicher das Fahrtenbuch. Ist Ermessen der Behörde, unter „Punktebereich“ sehr unwahrscheinlich.

Link to post
Share on other sites
vor 6 Stunden schrieb Klaus299:

Nach vier Wochen kam das Anhörungsschreiben (Zeugenfragebogen mit Foto), 

Was kam denn da nu? Anhörungsbogen ist was anderes als ein Zeugenbogen.

Kombibögen sind nicht statthaft.

Wenn du nur ein Verwarngeld zahlen sollst, würde ich auf so Spielchen verzichten und die Schreiben an das Familienmitglied weiterreichen. 

Link to post
Share on other sites

der Anhörungsbogen wird verschickt, wenn man davon ausgeht, der Halter ist auch der Fahrer.

Ist der Halter zB männlich und der Fahrer weiblich, denkt die Behörde, hoppla, da müssen wir dem Halter den Zeugenbefragungsbogen schicken, da hier Halter ungleich Fahrer ist.   Die Behörde kann parallel dazu zB in der Familie die Fotos vom Einwohnermeldeamt vergleichen, wer aus der Familie denn in Frage käme.

Link to post
Share on other sites
vor 16 Stunden schrieb Diplomat:

Kommt auf das Bundesland an. In BW beispielsweise ermittelt die Polizei i.d.R. nicht bei kommunalen Messungen.

Kann durchaus sein. Dann ermitteln eben die Mitarbeiter des Ordnungsamtes.

Link to post
Share on other sites

Das erste Schreiben war ein Zeugenfragebogen, da ersichtlich, dass Halter nicht Fahrer. Sorry!

Das zweite Schreiben nur eine Aufforderung den Fahrer/in zu benennen.

Das mit dem Fahrtenbuch habe ich hier mal irgendwie anders gelesen. Da ich ja grundsätzlich Angaben gemacht habe, obwohl ich den Fahrer nicht benannt habe und das auch aufgrund des Zeugnisverweigerungsrecht nicht brauche, ist das wohl nicht so einfach mit einer Fahrtenbuchauflage.

 

Link to post
Share on other sites
vor einer Stunde schrieb Klaus299:

 obwohl ich den Fahrer nicht benannt habe und das auch aufgrund des Zeugnisverweigerungsrecht nicht brauche, ist das wohl nicht so einfach mit einer Fahrtenbuchauflage.

Ähhh, doch. Entscheidend für die Fahrtenbuchauflage ist, ob die Behörde ordentlich ermittelt hat und der Verstoß dann letztlich nicht zur Sanktion kam, z.B. weil verjährt oder Fahrer nicht ermittelt.

Welche deiner Rechte du im Vorfeld genutzt hast, ist unrelevant.

Link to post
Share on other sites
vor 2 Stunden schrieb Klaus299:

, ist das wohl nicht so einfach mit einer Fahrtenbuchauflage.

Das ist eine reine Ermessensentscheidung der Behörde. In der Regel wird sie ab „Punktebereich“ angeordnet. 

Link to post
Share on other sites
vor 47 Minuten schrieb zorro69:

bei Fahrtenbuchauflage wird dann auch eine Gebühr fällig, deren Höhe ich jetzt nicht kenne. bein googlen kommt man 50 Euro angezeigt... aber ob das im Einzelfall stimmt?

Gebührenfestsetzung ist „Ermessensfrage“. Maximal bis 200 Euro. 

Link to post
Share on other sites
vor 3 Stunden schrieb hawethie:

natürlich - wo kämen sonst die Urteile zum Führen eines FB her, wenn nicht?

Wieso? In der Regel wird das Fahrtenbuch „Schlaubergern“ o.ä. auferlegt. „ Die“ kriegen mich nie, glauben Sie. Und dann werden Sie das nächste Mal erwischt.

Link to post
Share on other sites
vor 34 Minuten schrieb hawethie:

ich kenn das mit stichprobenarteigen Kontrollbesuchen

Laienhafte Frage: Wenn ich nicht im Auto sitze, muss ich das Fahrtenbuch vorzeigen? Dürfen die Beamten, gegen meinen Willen, das Haus betreten? Wie lange darf ich die Beamten vor der Tür warten lassen?

Link to post
Share on other sites
vor einer Stunde schrieb rth:

Laienhafte Frage: Wenn ich nicht im Auto sitze, muss ich das Fahrtenbuch vorzeigen? Dürfen die Beamten, gegen meinen Willen, das Haus betreten? Wie lange darf ich die Beamten vor der Tür warten lassen?

Hier kann man Antworten finden: Wohnungsbetretungsrecht

nicht ohne Grund hat unser Gesetzgeber die Wohnung als hohes Gut eingestuft.

Link to post
Share on other sites

@Zöllner danke für de Link. Ich habe also reichlich Zeit ein Fahrtenbuch „nachzupflegen“ sollte, was ich für höchst unwahrscheinlich halte, ein Beamter Zwecks Kontrolle vor der Tür stehen. Den aktuellen Kilometerstand des Autos kann ich in der Wohnung per App feststellen. Der Rest, reine Fantasie.

Link to post
Share on other sites
vor 2 Stunden schrieb rth:

@Zöllner danke für de Link. Ich habe also reichlich Zeit ein Fahrtenbuch „nachzupflegen“ sollte, was ich für höchst unwahrscheinlich halte, ein Beamter Zwecks Kontrolle vor der Tür stehen. Den aktuellen Kilometerstand des Autos kann ich in der Wohnung per App feststellen. Der Rest, reine Fantasie.

Richtig, das ganze nennt man "Beachtung der Verhältnismäßigkeit". Wegen der Habhaftigkeit eines Fahrtenbuches eine ganze Wohnung zu durchsuchen, ist m.E. unverhältnismäßig. Es steht doch einem Pflichtigen frei, am Ende des Tages sein Fahrtenbuch zu pflegen.

Link to post
Share on other sites
vor 6 Minuten schrieb Zöllner:

Es steht doch einem Pflichtigen frei, am Ende des Tages sein Fahrtenbuch zu pflegen.

ich meine (bitte berichtigen, wenn falsch) dass die Daten zu Beginn der Fahrt einzutragen sind (Name, Uhrzeit) Nach Abschluss der Fahrt ist nur zu ergänzen.

vor 5 Stunden schrieb rth:

Wie lange darf ich die Beamten vor der Tür warten lassen?

Vertu dich nicht - die dürfen zwar die Wohnung nicht betreten oder mehr, aber was eine "angemessene Wartezeit" ist, ist Auslegungssache. Und ordnungsgemäß die letzen vier Wochen nachzutragen...
(ach ja: ein Führen am PC ist nicht erlaubt, da das Buch "jederzeit und unverzüglich" vorzuzeigen ist - mE gibts da ein Urteil)

Link to post
Share on other sites

Seit wann muß der Fahrtenbuchführungspflichtige überhaupt zu Hause sein, wenn da jemand meint, irgend was einsehen zu wollen?

Ohne Durchsuchungsbeschluß muß er noch nicht mal rein gelassen werden. Wer die Türe gar nicht erst öffnet, macht sich keines Vergehens schuldig. Ob er überhaupt zu Hause ist, wer will das sicher wissen?

Den Fall einer normalen Kontrolle im Auto denkbar, ob da dann nach Fahrtenbuch gefragt wird? Falls ja, dann sollte das auch ausgefüllt sein.

Link to post
Share on other sites

@gorot Danke für deine Unterstützung.
Das Fahrtenbuch ist ein — sehr — stumpfes Schwert. Nur die Anschaffung kostet. 
Kontrolle des FB auf dem „platten“ Land ist theoretisch möglich. Praktisch nur wenn der Fahrer erneut erwischt wird. Und auch dann nur wenn die Polizei „vor Ort“ abfragen kann, ob ein FB angeordnet ist.

Ich hoffe auch auf den großen Lottogewinn. Jede Woche haben „ andere“ Glück.

Link to post
Share on other sites
vor einer Stunde schrieb rth:

der Fahrer erneut erwischt

Ich kenne die praktizierten Verwaltungsabläufe nicht, wenn eine Fahrtenbuchauflage vorliegt. Zwischenkontrollen über Hausbesuche dürften eher unwahrscheinlich sein, von der fehlenden Effizienz und dem damit verbundenn Aufwand mal ganz abgesehn. Könnte mir vorstellen, wenn Auto in Verkehrsverstoß wieder mal verwicklet ist und wenn dann der Fahrer erneut ermittelt werden muß, da auch das FB vorzulegen sein wird. Zumindest kann nicht mehr behauptet werden, "mein Name ist Hase, ich weiß von Nichts". Ist FB nicht nachvollziehbar geführt, vermute ich, daß das ein eigenes Verfahren auslöst und teurer wird, als zum Verstoß zu stehen oder wirklich den tatsächlichen Fahrer zu bennnen. Wie es bei zufälligen Verkehrskontrollen läuft, keine Ahnung, ob FB-Auflage in Abfrage aufpoppt oder vor Ort ohne Bedeutung ist.

Alles reine Spekulation von mir, mehr nicht.

 

Heute ist der Jackpott mit 120 Mio nach Berlin gehüpft... Glück für den Tipper! Ich hab auch gewonnen - den ersparten Einsatz. :D

 

Link to post
Share on other sites

Was mich so nachdenklich macht. Ich wurde 1 x in den letzten 20 Jahren angehalten, der Zoll wollte im Grenzgebiet zu Luxemburg wissen ob ich +10.000 Euro mitführe, hatte ich nicht. Dauer der Kontrolle keine 45 sec.  1 x noch bei einem unverschuldeten Unfall.

Andererseits habe ich einen „Autofahrer“ kennen gelernt, der 13 x beim Fahren  ohne Führerschein erwischt worden ist. 

Link to post
Share on other sites
  • 4 weeks later...
Am 8.11.2022 um 22:21 schrieb rth:

@gorot Danke für deine Unterstützung.
Das Fahrtenbuch ist ein — sehr — stumpfes Schwert. Nur die Anschaffung kostet. 
Kontrolle des FB auf dem „platten“ Land ist theoretisch möglich. Praktisch nur wenn der Fahrer erneut erwischt wird. Und auch dann nur wenn die Polizei „vor Ort“ abfragen kann, ob ein FB angeordnet ist.

 

Auch wenn der Beitrag jetzt schon eine Weile her ist, wollte ich doch meinen Senf dazugeben.

Das Fahrtenbuch kann für den Betroffenen schon recht nervig sein. Ich hatte bei meinen FB Anordnungen Termine zur Vorlage bestimmt und diese auch zwangsgeldbewehrt. Bei Nichtvorlage wurde es teilweise schon recht teuer, wenn das Fahrtenbuch auf die leichte Schulter genommen wurde. Von den monetären Konsequenzen für nicht oder falsch geführte Fahrtenbücher mal ganz abgesehen.

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...