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Blitzerfoto ungültig? Reflexionen?


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Hallo zusammen,

ich wurde letztens nachts geblitzt und heute kam der Anhörungsbescheid. Vorwurf ist 32 km/h zu viel in der 80er Zone (Mobiler Blitzer). 

Ich bin mir aber nicht sicher, ob das beigefügte Übersichtsfoto so in Ordnung ist (sehr starke Reflexionen auch in Fahrzeugnähe). Auf dem Fahrerfoto bin ich klar erkenntlich und auch das Nummernschildfoto ist gestochen scharf. 

Denkt ihr, es macht Sinn, aufgrund dieses Bildes den Vorwurf anzufechten? Ab 40% zu schnell soll es wohl auch möglich sein, einen Vorsatz unterstellt zu bekommen und das Bußgeld würde sich dann verdoppeln..

Ist die Reflexion ausreichend oder seht ihr gar noch andere Störquellen im Foto? 

Vielen Dank für eure Hilfe schon mal!

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na, das Nummernschild reflektiert stark.... oder hat es der TE  für das Netz umgestaltet... wer will schon hier sein Nummernschild posten?

Aber im Ernst, das Auto ist scharf und eindeutig zu erkennen, Du hast ja sicherlich nach dem Blitz auf den Tacho geschaut, und was hast Du da gesehen?

Die Begründung Reflexion zählt nicht, da sie ja nur von der Fotoeinheit herkommt. Die eigentliche Messung hat ja kurz vorher stattgefunden und auch mit anderen Geräten.

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vor 21 Stunden schrieb dernamenslose:

Ist die Reflexion ausreichend oder seht ihr gar noch andere Störquellen im Foto? 

Das Foto ist von sehr guter Qualität. Weder Reflexionen noch andere Störquellen erkennbar. Das reflektierende Kennzeichen ist wegen des Blitzes überstrahlt, wird aber zulässigerweise per Kontrast- oder Gammakorrektur sichtbar gemacht.  Auch der Auswerterahmen sitz wir er soll incl. Hilfslinie.

vor 21 Stunden schrieb dernamenslose:

Denkt ihr, es macht Sinn, aufgrund dieses Bildes den Vorwurf anzufechten?

Das Bild ist tadellos. 

 

 

vor 5 Stunden schrieb zorro69:

na, das Nummernschild reflektiert stark....

guckst du hier:

vor 21 Stunden schrieb dernamenslose:

... und auch das Nummernschildfoto ist gestochen scharf. 

 

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Bei ESO-Messungen kommt es regelmäßig vor, daß das Nummernschild überstrahlt ist. Allerdings wird es sehr oft gespiegelt und ist in diesem Spiegelbild erkennbar. Auch das zu verwerten ist zulässig. Wenn, wie der TE schreibt, das Nummernschild zu erkennen ist, dann wird man so wie von @sobbel beschrieben mittels entsprechender Verfahren das Kennzeichen sichtbar gemacht haben. Der Fahrer ist auch zu erkennen. Ich sehe da Null Aussichten, irgendetwas anzufechten.

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