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Definition "scharfe Kurve"


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@SilverbanditS ich denke 1994 war ich das erste mal in Peking. Radwege so breit wie eine Autobahn, 6 stöckige Parkhäuser nur für Fahrräder, Fahrräder nur mit Nummernschilder. Stau auf dem Radweg wie auf der A40. Wir waren sicher, wenn nur die Hälfte aller Radfahrer Auto fährt bricht der Verkehr zusammen. Es war damals schon Chaotisch. 
Ich bin pragmatisch, Fahrräder benötigen weniger Straße, weniger Parkplätze und weniger Energie. In der Stadt sind viele Autofahrten überflüssig. Wenn mehr Rad gefahren wird bleibt in der Summe mehr Platz für mich und mein Auto. (Und auch für dich).

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vor 23 Stunden schrieb rth:

@SilverBanditS Autozulassung nur nach Nachweis eines Stellplatzes ist in einigen, —noch— wenigen Staaten üblich. In anderen Staaten kostet das Befahren der Innenstadt Maut, und zwar kräftig.
Das Parkhaus am örtlichen Krankenhaus war noch nie voll besetzt, die Besucher kreisen lieber um den „Pudding“ und stehen gerne im Halteverbot. Wer sich auskennt, Knöllchen bei uns nur Mittwoch und Freitag.
In vielen Gemeinden werden vorhandene Garagen zweckentfremdet, werden Abstellraum oder, wie bei uns, Atelier. 
Das die Allgemeinheit kostenlos Parkplätze zur Verfügung stellt ist Luxus.

Garage zweckentfremden ist auch jetzt schon verboten, kostet um die 500€, siehe die diversen Garagenverordnungen der Bundesländer.

Maut wird bei uns in der Stadt indirekt erhoben: es gibt keine kostenlosen Parkplätze, auch nicht für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen, der Handel freut sich.

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Am 27.11.2022 um 15:27 schrieb Kolbenfeder:

Hallo,

parkt auf eurem Wohngrundstück oder mietet einen Stellplatz. Ich bin dafür dass Parken im öffentlichen Raum immer und überall mindestens 2€ je Stunde kosten soll. Wer sich keine Garage leisten kann fährt dann keinen PKW, so einfach.  Siehe Singapur und KFZ-Zuzlassung, nur mit Stellplatznachweis!

Grüsse!

Dringend, Arbeitsweg?  Stellenwechsel oder Umziehen für ÖPNV, Fussweg oder Fahrrad,

Stellenwechsel ist nicht immer so einfach, Umziehen eine Kostenfrage, da wo der ÖPNV halbwegs funktioniert wohnt es sich meist recht teuer (Stadt, Ballungsgebiet). Im übrigen haben die Anwohner je nach Gemeinde und Bauart die Stellplätze vor dem Haus mit den Straßenausbaubeiträgen und Grundsteuer mitfinanziert oder sogar als öffentlich gewidmete Privatstraße komplett bezahlt und unterhalten.  

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Hallo,

kostenpflichtige Fahrradparkhäuser sind nichts neues, kommen jetz auch vermehrt. Vor 50 Jahren gab es auch in Mittelstädten an Bahnhöfen und innenstadtnah professionelle Fahrradwachen.

Gerne modernisiert, mit Trannsponder am Fahrad und eine chipkarte für die Person.  Nur Person und Fahrrad können gmeinsam den Abstellraum verlassen. Ein Fremder kann mit dem Fahrrad nicht raus, wer sich darin rumdrückt wird indentifiziert. Kamera UND welche Person.  Lieber so als Täterschutz ( gennannt Datenschutz )

 

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vor 3 Minuten schrieb Kolbenfeder:

kostenpflichtige Fahrradparkhäuser sind nichts neues,

...ebenso wenig wie Parkhäuser für Kfz. Na und?

Deine Forderung war jedoch GAR KEIN kostenloses Parken für Kfz mehr - also auf allen öffentlichen Straßen. Das ist dann schon noch ein klitzekleiner Unterschied, oder würdest Du diese Forderung auch auf Fahrräder und e-Roller erweitern? Glaub' ich nicht!

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vor 3 Minuten schrieb KlausK:

Stellenwechsel ist nicht immer so einfach, Umziehen eine Kostenfrage, da wo der ÖPNV halbwegs funktioniert wohnt es sich meist recht teuer (Stadt, Ballungsgebiet). Im übrigen haben die Anwohner je nach Gemeinde und Bauart die Stellplätze vor dem Haus mit den Straßenausbaubeiträgen und Grundsteuer mitfinanziert oder sogar als öffentlich gewidmete Privatstraße komplett bezahlt und unterhalten.  

Aber nicht auf ewig, auch ein öffentlicher Stellplatz hat Unterhaltungskosten. Nach 20 bis 25 Jahren ist zur Renovierung nochmals die gleiche Summe fällig.

Und teuer wohnen in Ballungsgebieten, das ist kein Naturereigniss!  Muss z.B. jedes Jahr Berlin 30 000 neue Arbeitsplätze zusätzlich schaffen, aber ohne 25 000 neue zusätzliche Werks- oder Dienstwohungen gleichzeitifg fertigzustellen? ( Wohnen muss ja dort niemand ).

Siemenstadt usw. Werks- und Dienstwohnungen mitzubauen war früher völlig normal zusammen mit neuen Fabriken. Eisenhüttenstadt, Töging-Aluhütte, Esienbahnerwohungne, Bundeswehr, US-Army usw. usw.

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vor 1 Minute schrieb SilverBanditS:

...ebenso wenig wie Parkhäuser für Kfz. Na und?

Deine Forderung war jedoch GAR KEIN kostenloses Parken für Kfz mehr - also auf allen öffentlichen Straßen. Das ist dann schon noch ein klitzekleiner Unterschied, oder würdest Du diese Forderung auch auf Fahrräder und e-Roller erweitern? Glaub' ich nicht!

Waum nicht?  Nach StVO dürfen 1. Fahrräder nicht auf Gehwegen abgestellt werden. 2. Ein Park- oder Halteverbot gilt auch für Fahrräder.

Wiewiet Fahrräder wie derzeit auch Motorräder in Berlin auf Gehwegen geduldet werden ist Sache einer Vorgabe der Bürgermeister und Kreisräte.

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vor 7 Stunden schrieb rth:

ich denke 1994 war ich das erste mal in Peking.

...vor fast 30 Jahren war für die allermeisten Chinesen das Fahrrad das einzige erreichbare individuelle Verkehrsmittel. Heute sieht das wohl schon deutlich anders aus. Die Chinesen haben das Fahrrad in großem Maßstab hinter sich gelassen und wollen sich nun das Auto auch nicht mehr nehmen lassen.

Aber Deutschland soll am besten dahin zurück, wo China noch vor 30 Jahren war? Das wird ebenso wenig funktionieren.

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@Kolbenfeder vielleicht hast Du es aus Deiner Wohlfühlblase noch nicht mitbekommen, aber es ist heute nur noch die absolute Ausnahme, dass man sein gesamtes Arbeitsleben von der Lehre bis zur Rente bei ein und derselben Firma und dazu auch noch am selben Standort verbringt, wo sich eine Werkswohnung "direkt um die Ecke" natürlich hervorragend macht. Und der Betriebskindergarten ist auch nach direkt neben dem Werkstor, schon klar.

Bei einer immer größer werdenden Zahl von Beschäftigten ist das Beständigste im Berufsleben der Arbeitsplatzwechsel. Selbst innerhalb des eigenen Unternehmens wird "räumliche Flexibilität" vorausgesetzt. Deine Vorstellungen vom allgemeinen Arbeitsleben scheinen mir eher aus Utopia zu stammen als aus Deutschland.

Und was den Wohnungsbau in Berlin angeht, so ist der Senat für Stadtentwicklung und Wohnen - wer war das aktuell gleich noch mal, ach richtig, der die letzten Wahlen so hervorragend organsiert hat - seit RRG traditionell ein Bauverhinderungssenat. Also auf diese Pfeifen solltest Du lieber nicht setzen, aber sie passen zu Utopia.

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vor 22 Minuten schrieb Kolbenfeder:

Aber nicht auf ewig, auch ein öffentlicher Stellplatz hat Unterhaltungskosten. Nach 20 bis 25 Jahren ist zur Renovierung nochmals die gleiche Summe fällig.

Und teuer wohnen in Ballungsgebieten, das ist kein Naturereigniss!  Muss z.B. jedes Jahr Berlin 30 000 neue Arbeitsplätze zusätzlich schaffen, aber ohne 25 000 neue zusätzliche Werks- oder Dienstwohungen gleichzeitifg fertigzustellen? ( Wohnen muss ja dort niemand ).

Siemenstadt usw. Werks- und Dienstwohnungen mitzubauen war früher völlig normal zusammen mit neuen Fabriken. Eisenhüttenstadt, Töging-Aluhütte, Esienbahnerwohungne, Bundeswehr, US-Army usw. usw.

Bitte vollständig lesen: als Anwohner bezahlt man jährliche Steuern (die auch die Stellplätze einschließen kann) und dazu noch einmal Straßenausbaubeiträge wenn nach 20 Jahren Stellplätze oder Straße erneuert werden  muss.

Da Du offensichtlich nicht in Berlin wohnst und von Siemens wenig Ahnung hast, bitte erst informieren wie es zur Siemensstadt kam und wie die Bedingungen waren und sind.

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vor 1 Minute schrieb SilverBanditS:

...na den Aufschrei der Fahrradlobby möchte ich mal hören. Die haben sich ja schon mit Händen und Füßen Klauen und Krallen gegen eine Helmpflicht für Radler gewehrt. Das Gekreische stelle ich mir gar lustig vor.

Bei einer Haftpflicht das selbe Spiel.

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@SilverBanditS in Peking, wie in den meisten Millionenstädten, bricht der Verkehr mehr oder weniger regelmäßig zusammen. Der „Rückschritt“ zum Fahrrad ist bereits im Gange. ÖPNV ist nur etwas für „hartgesottene“. Ähnlich wie in Tokio.

Helmpflicht für Radfahrer wird kommen. Bereits heute nutzen die Meisten einen Helm. Ähnlich beim Skilaufen. Aber der Aufschrei wird ähnlich laut sein wie bei Einführung der Gurtpflicht.

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ein Aufschrei ist ja nichts schlimmes, es einfach eine Emotion weil sich etwas ändert, was möglicherweise doof ist. Das Rauchverbot in Gaststätten hat vor etlichen Jahren auch zu einem "Aufschrei" geführt und düstere Prognosen heraufbeschworen. Heute haben sich alle dran gewöhnt und das Leben geht munter weiter.

Weiterhin denke ich auch dass eine Helmpflicht für Radler kommen wird, und auch eine Kennzeichenpflicht wäre angemessen. Gerade wenn durch e-bikes die gefahrenen Kilometer ständig steigen, steigt natürlich auch die Zahl der Unfälle und damit die Schuldfrage.

Ebenso denke ich, dass langfristig ein Auto oder auch Fahrrad einen bezahlten Abstellplatz braucht, wenn es in einer stark frequentierten Gegend wie Innenstadt oder Industriegebiet abgestellt wird. Das Recht auf einen kostenlosen Stellplatz wird sich kaum halten lassen. Letztlich sollte ein Angebot von einer Art Sammeltaxis oder Rufbussen, die kleinere Gruppen gezielt von A nach B bringen können, und dann andere Gäste transportieren, das Parkplatz Problem lösen, indem sie einfach quasi immer unterwegs sind.

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vor 1 Stunde schrieb rth:

Helmpflicht für Radfahrer wird kommen.

Ach, und ich lasse mich doch so ungern zu etwas zwingen, das ich sowieso für richtig halte. Manchmal möchte ich mir nämlich ganz eigenverantwortlich eine Ausnahme erlauben:

Vor der Helmpflicht sollten bitte an allen Bus-, U-Bahn- und S-Bahn-Haltestellen Schließfächer für die Helme angeboten werden, oder reservierbare Fahrradboxen. Denn wenn ich das Fahrrad als Zubringer zum ÖPNV verwende, um damit in die Innenstadt zu fahren, möchte ich nicht den halben Tag den Helm mit mir rumschleppen. Am Fahrrad anschließen? Schon mal einen regennassen Helm aufgesetzt?

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vor 3 Stunden schrieb KlausK:

Garage zweckentfremden ist auch jetzt schon verboten, kostet um die 500€, siehe die diversen Garagenverordnungen der Bundesländer.

Maut wird bei uns in der Stadt indirekt erhoben: es gibt keine kostenlosen Parkplätze, auch nicht für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen, der Handel freut sich.

Zweckenfemden einer Garage ist verboten? Generell oder nur wenn ein eigener Wagen dann immer im öffentlichen Strassenraum geparkt wird?

Muss ich die Garage im Keller oder am Haus leerstehen lassen wenn ich kein KFZ unterhalte? Muss ich die dann an Fremde vermieten?

Der Handel freut sich? Glaubt jemand dass Haushalte ohne tägliche KFZ-Nutzung ihre Brötchen, Socken und Butter bei Amazon bestellen oder ihr Geld verschimmeln lassen?

Rund die Hälfte der Berliner Haushalte haben keinen PKW verfügbar, aber auch die kaufen Kleidung, Essen, kommen in die Gastronomie, geniessen Kultur usw.

 

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vor 2 Stunden schrieb Kolbenfeder:

Zweckenfemden einer Garage ist verboten? 

So ist es. Es ist relativ exakt geregelt, was in einer Garage gelagert werden darf. Nur, es wird kaum kontrolliert.

Und sollte, wider Erwarten, das Ordnungsamt zur Kontrolle kommen bitte ich Sie höflich zu gehen und übermorgen wieder zu kommen. Dann ist meine Garage geräumt und ein Auto steht darin. Meins dürfte zu breit sein, aber meine Frau oder der nette Nachbar hat sicher ein passendes Auto.

 

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Wie kommen wir denn jetzt wieder auf die Schärfe einer Kurve zurück?

Unsere Garage ist für eine Kurve (gleichgültig wie scharf) nicht groß genug.

 

Am 28.11.2022 um 19:50 schrieb Kolbenfeder:

Muss ich die Garage im Keller oder am Haus leerstehen lassen wenn ich kein KFZ unterhalte? Muss ich die dann an Fremde vermieten?

Denk über die beiden Fragen nochmal nach. Insbesondere über das "muss" der zweiten.

 

Am 28.11.2022 um 15:39 schrieb KlausK:

Garage zweckentfremden ist auch jetzt schon verboten, kostet um die 500€, siehe die diversen Garagenverordnungen der Bundesländer.

Ich hab mal in die GarVO NRW geguckt - nur mal aus Interesse.   Da steht nichts von dem beschriebenen Schreckensszenario.

Man könnte so etwas evtl. aus § 2 Abs. 8 BauO NRW herleiten. Aber auf den verweist die Garagenordnung nicht.

Blöd ist jetzt aber, dass der § 86 BauO NRW (Ahndungsvorschrift) nicht auf § 2 BauO verweist. 

In NRW zumindest darf weiterhin alles Mögliche in Kleingaragen deponiert werden.

 

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Das Brandschutzregelungen wegen der gelagerten Sachen greifen könnten ist eine Sache. Aber ich kann mir keinen durchsetzbare Anordnung vorstellen dass jemand in seiner garage statt PKW/Motorrad /Fahrrädern eine Tischtennisplatte aufstellt. Eine geringere Brandlast als jeder PKW!

Wie gesagt,, von jemand der nicht KFZ-Halter ist.

 

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Ich habe vor längerer Zeit von einem Urteil gelesen und wohl auch einen Bericht im WDR gesehen, wo der Eigentümer zur Strafzahlung wegen Zweckentfremdung von einer Richterin verurteilt wurde. Anzeige durch "besorgten Bürger" bei der Stadt wegen Zweckentfremdung, da als Fuhrpark-Aufbewahrungsstelle von Fahrrädern, Kinderspielgeräten Gartengeräten und sonstigem Kram genutzt wurde. Die Richterin bedauerte den ihr vorgelegten Entscheidungsfall, verwies auf die Nutzungsregeln der Garagen, ich glaube, es war die Landesbauordnung, bin mir aber nicht mehr sicher, nach der eine Zweckentfremdung nicht erlaubt sei. Sie sagte durch die Blume, daß sie zwar das Urteil so sprechen müsse und es ihr leid täte. Sie könne sich vorstellen, bei Ihrer Oma sehe es wohl fast gleich drin aus. Wahrscheinlich meinte sie eher ihre eigene Garage, vermute ich mal. Es muß in jedem Fall ein Fahrzeug darin abgestellt werden können. Können heißt nicht auch müssen. Gegen Leerstand der Garge gibt es keine Handhabe, noch nicht...

Gibt wohl nur die legale Möglichkeit, sie deutlich größer zu bauen, sofern möglich, um zusätzliche Lagerfläche/ Abstellfläche zu haben. Brandgefahr dürfte eher eine untergeordnete Rolle spielen. Ich kenne nicht eine Garage, in der nicht alles mögliche drin steht, oft sogar kein Fahrzeug mehr rein paßt, steht meistens auf auf dem Vorplatz der Garage oder sonst einer Ecke des Gartens. Stört normalerweise niemanden. Leider kann man sich seine Nachbarn nicht immer aussuchen, die sich in ganz seltenen Fällen dann auch noch als Blockwarte entpuppen.

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Die von dir eingestellten Links helfen bei privaten Garagen nicht wirklich weiter. Habe einen Artikel von Haufe gefunden, den ich hier verlinke: Klick. Vielleicht hift es in der Diskussion weiter. Die Lebenswirklichkeit sehe ich aber in den Vorschriften nicht gespiegelt und das war wohl auch so durch die urteilende Richterin indirekt geäußert. Ihr waren durch geltendes Gesetz die Hände gebunden, so mein Eindruck aus ihren Äußerungen damals.

Hier noch etwas: Klick

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vor 9 Stunden schrieb gorot:

wegen Zweckentfremdung von einer Richterin

...zu welchen Zweck hat er sie denn verwendet - die Richterin? Und von welchem...

 

vor 9 Stunden schrieb gorot:

"besorgten Bürger"

...wurde er dabei auch noch beobachtet??? :wacko:

ganztiefduckundwech! Jetzt aber ganz schnell die scharfe Kurve kratzen! :geil:

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Hier ein Artikel zu vor Verwaltugsgericht verhandeltem Widerspruch gegen die verhängte Zahlung der offenbacher Bauaufsicht: Klick

Hatte falsch erinnert, es war nicht Oma, sodern ihre Schwiegermutter, die durch die Richterin beispielhaft im Ortstermin erwähnte wurde.

Es soll eine anonyme Anzeige durch sogenannten "besorgten Bürger", also einem Nachbarn gewesen sein, dem die Bauaufsicht nachgehen mußte, hatte ich damals vernommen, als es durch die Medien ging. Daß es schon 10 Jahre zurückliegt, hätte ich nicht gedacht.

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vor 11 Stunden schrieb gorot:

Ich habe vor längerer Zeit von einem Urteil gelesen

Das Urteil kommt aus Hessen. Die rechtliche Lage dort eruiere ich nicht. Und von Hessen hab ich auch nichts geschrieben. 

In NRW mag das Zweckentfremden der Kleingarage zwar rechtswidrig sein, darf aber wegen fehlender Ahndungsvorschrift/Bußgeldvorschrift nicht sanktioniert werden.  

In der alten Landesbauordnung  vom 13.4.2000 gab es früher den § 51, dort im Abs. 8 hieß es:

"(8) Notwendige Stellplätze, Garagen und Fahrradabstellplätze dürfen nicht zweckentfremdet werden. Sie dürfen Personen, die nicht Nutzer oder Besucher der Anlage nach Absatz 1 Satz 1 sind, nur dann und lediglich zum Abstellen von Kraftfahrzeugen oder Fahrrädern vermietet oder sonst überlassen werden, wenn und solange sie nicht für Nutzer und Besucher benötigt werden. "

In der aktuellen Fassung der BauO NRW vom 03.08.2018 steht sowas eindeutig nicht (mehr) drin.  Lediglich im § 2 Abs. 8 heisst es:

"(8) Stellplätze sind Flächen, die dem Abstellen von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern außerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen dienen. Garagen sind Gebäude oder Gebäudeteile zum Abstellen von Kraftfahrzeugen und/oder Fahrrädern."

Ahndungsvorschrift/Bußgeldvorschrift ist der § 86.  Dort müsste der § 2 alleine oder mit dem Abs. 8 erwähnt sein, isser aber nicht. 

 Für die Interessierten:   Bauordnung NRW 2000

Die von KlausK genannte Sonderbauverordnung SBauVO NRW hat die alte Garagenverordnung NRW abgelöst. In der SBauVO geht es ab § 121 um Garagen. Verweist aber lediglich auf die BauO NRW 

Übrigens - im § 139 SBauVO geht es um Betriebsvorschriften für Garagen. Das wäre ein vortrefflicher Ort um die Zweckentfremdung niederzuschreiben.  Der § 141 SBauVO wäre dafür die Ahndungsvorschrift/Bußgeldvorschrift - aber da steht auch nix - gar nix. 

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Es bleibt die frage ob es Zweckemfremdung sein kann wenn der Garageneigentümer garkeinen KFZ irgendwo abstell weil er keines unterhält!  Z.B. Stadtwohnung mit Gagare einer Familie mit 4 Kindern, voll mit Fahrrädern ausgestattet..., und dann muss ein nicht vorhandenes KFZ dort jederzeit abzusellen sein?

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vor 12 Stunden schrieb Kolbenfeder:

Es bleibt die frage ob es Zweckemfremdung sein kann wenn der Garageneigentümer garkeinen KFZ irgendwo abstell weil er keines unterhält!

Gegenfrage: Wird aus einem leer stehenden und nicht genutzten Haus ein Schuppen? 

Die Garage darf leer sein. Wenn die Garage leer bleibt, ist sie ja nicht "zweckentfremdet". Eine Nutzungspflicht (auch bei vorhandenem Auto) besteht ja nicht. Wenn du kein Auto besitzt, kann es ja auch keinen öffentlichen Parkplatz "verbrauchen". 

 

vor 12 Stunden schrieb Kolbenfeder:

 voll mit Fahrrädern ausgestattet

Im § 2 Abs. 8 BauO NRW heisst es:

"(8) ... Garagen sind Gebäude oder Gebäudeteile zum Abstellen von Kraftfahrzeugen und/oder Fahrrädern."

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