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Definition "scharfe Kurve"


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Hallo zusammen

Danke für die Aufnahme und ein herzliches Hallo!


Habe heute einen Strafzettel für Parken in einer scharfen Kurve bekommen.
Die Definition für scharfe Kurve ist aber sehr schwammig ausgelegt. Eine scharfe Kurve ist eine Kurve die ca. 90 Grad hat.
Auf Google Maps sowie auf Karten von Apple habe ich einen Screenshot gemacht und ausgedruckt. Dann habe ich den Winkel vermessen. Bei der Messung sind Werte zwischen 117 und 119,5 Grad herausgekommen. Ich habe im Endbereich der Kurvenaussenseite gestanden. Keinerlei Behinderung des fließenden Verkehr (wird mir auch vorgeworfen). Kosten soll der „Spaß“ 55 Euronen.

Hat hier jemand Erfahrungswerte?

Danke für hoffentlich zahlreiche und hilfreiche Antworten

LG der Wiehler

jpg Karten.jpg

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vor 1 Stunde schrieb Wiehler:

Endbereich der Kurvenaussenseite

Möchte Dir nicht zu Nahe treten, aber an so einer Stelle zu parken, halte ich für mehr als bescheuert. Ich käme nie auf die Idee da ohne Not anzuhalten, weil ein in Deiner Fahrtrichtung schnell ankommendes Fahrzeug durchaus nicht mit einem Hindernis in der skizzierten Position oder gar davor, nicht rechnen muß und den parkenden Wagen eventuell zu spät sieht. Die Definition scharfe Kurve ist sicher schwammig gehalten und im Falle von rechtlichem Ausfechen, kommt es wohl auf den urteilenden Richter an. Übersichtlich dürfte die Stelle eher nicht sein, das wird auch der Grund für das Knöllchen an Dich sein. So zumindest mein subjektives Einschätzen. Wie die rechtliche Lage tatsächlich zu werten sein könnte, entzieht sich meiner Kenntnis.

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@gorot es ist „ganz“ einfach. Der TE widerspricht dem Bußgeldbescheid, die Behörde gibt es an das Amtsgericht. Der Richter wird entscheiden. Wenn er nicht sicher ist beauftragt er einen Gutachter. Der „Verlierer“ zahlt alles. 
PS. In einigen Rechtschutzversicherungen sind Parkverstösse von der Deckung ausgenommen. Warum nur?

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vor 24 Minuten schrieb rth:

Verlierer

So einfach ist es dann doch nicht, Chance, je nach Richter, nur max 50% für ihn, wegen geringen Streitwert keine Anfechtung möglich, wenn er als Verlierer doch alles zahlen muß. Selbst wenn seine, vielleicht vorhandene, Rechtschutz Kostenzusage machen sollte, spätestens dann hat er auch keinen Rechtsschutz mehr für wirklich pfundige Sachen. Leistungsfall wird gern als Kündigungsgrund von der RS genommen. Mir wäre wegen so einem Pille Palle Bußgeld das Risiko und auch der Zeitaufwand mit oder ohne RS zu hoch.

Muß jeder für sich wissen, sind nur meine 5 cent dazu, als sicher sehr persönliche Meinung.

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vor 3 Stunden schrieb gorot:

So einfach ist es dann doch nicht, Chance, je nach Richter, nur max 50% für ihn,…

@gorot, Ich vermute die Erfolgschance des TE unter 10%. Der TE schreibt selbst im POS 1 …“ Ich habe im Endbereich der Kurvenaussenseite gestanden…“

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vor 35 Minuten schrieb rth:

Erfolgschance des TE unter 10%

Magst Recht haben, ich hab aus Bauch heraus ins Blaue geschätzt. Irgend ein Amtsrichter hatte sich auf mindesten 90°-Kurfe festgelegt, war wohl eine nicht von allen übrigen Richtern in vergleichbaren fällen getragene Meinung. Richter sind auch nur Menschen, die durchaus ihre subjektiv gefärbte Meinung zum Allgemeingut erheben und das in ein Urteil im Namen des Volkes münden lassen, leider.

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Das kommt aus der Rechtsprechung mit den 90°. Ich finde diese noch zu "stumpf" um es "scharf" nennen zu können.

Aber das kommt auf die Örtlichkeit an.
Auf einem Screenshot einer Karte vom Handy kann man das nicht beurteilen.

Aber ich kenne solch Straßenverläufe und verdammt viele wo das Parken dort sogar mittels blau-Schild-P vorgeschrieben ist.
So kann man pauschal gar nciht sagen ob das hier blöd war oder nicht.

Solange man sich aber als Fahrer noch nicht geoutet hat und solange man nix tut, außer auf dem BGB zu Antworten, daß man eine Fahrerbeschreibung bräuchte damit man bei der Ermittlung mithelfen kann, wird außer einem Kostentragungsbescheid nicht viel passieren.

Man kann natürlich auch einfach Zahlen.

Ich kann mich hier mit den Infos noch nicht festlegen ob das Parken dort für ein Knöllchen schlecht genug ist.

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@janar Ich vermute der TE hat vor dem Gebäude 13 gestanden. Das ist in der Kurve, für mich ist es nicht korrekt. Ich würde das Prozessrisiko nicht eingehen. Aber es kann durchaus sein, dass ein Richter es anders sieht.

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vor 18 Stunden schrieb janr:

Das kommt aus der Rechtsprechung mit den 90°.

Aktenzeichen oder Link?

 

vor 18 Stunden schrieb janr:

Ich finde diese noch zu "stumpf" um es "scharf" nennen zu können.

Was du "findest" ist unerheblich. Das dies eine "scharfe" Kurve war, hat zunächst vor Ort der Kontrollmensch entschieden und ein Ticket ausgestellt. Dem Betroffenen steht es frei, Rechtsmittel einzulegen und die Schärfe der Kurve durch einen Richter überprüfen zu lassen.

Tut der Betroffene das nicht, ist es eine scharfe Kurve.

 

Dem TE ist es ja offenbar doch nicht so wichtig. Der räuspert sich ja nicht mehr.

Im VP hat er das auch gefragt. Da heisst er "Bielsteiner" und räuspert sich auch nicht mehr.

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vor 41 Minuten schrieb Sobbel:

Aktenzeichen oder Link?

VG München Urteil vom 28. April 2020, Az.: M 7 K 18.5617

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2020-N-9765?hl=true

 

Dem Kläger erging es noch schlimmer, da er abgeschleppt wurde.

PS: Das VG führt noch bessere Definitionen an.

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vor 29 Minuten schrieb Gast225:

VG München Urteil vom 28. April 2020, Az.: M 7 K 18.5617

O.K. Danke - Du warst allerdings nicht gemeint.

Das Urteil ist allerdings hier nicht zielführend.

Da wird nur bestätigt, dass die Kurve um die es dort ging eine 90 Grad Kurve war und dass das "scharf" ist. Daraus kann man zwar herleiten, dass Kurven mit Radien unter 90 Grad auch scharf sind, da die ja noch spitzer sind. Eine  Negativ Definition, dass Kurven größer als 90 Grad nicht (mehr) scharf sind, geht daraus nicht hervor. Das Urteil erklärt z.B. 100 Grad Kurven ja nicht als unscharf.

Im Übrigen geht es dort ums Abschleppen, also Verwaltungsrecht. Beim TE geht es um ein Verwarnungsgeld, also OwiG. Aber möglicherweise nebensächlich.

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Hallo zusammen. 

Danke für die vielen Meinungen.

Ergänzend zum Screenshot möchte ich noch sagen:

Wir wohnen schon seit 14,5 Jahren in diesem Haus, haben immer dort geparkt und sogar bei einer Begehung des zuständigen OA 

durch einen Mitarbeiter (leider habe ich mir den Namen damals nicht gemerkt) bestätigt bekommen, das wir dort parken dürfen. 

Nun habe ich mich bei einem anderen Fall gegen diesen gewehrt und seit dieser Zeit macht dieser Mitarbeiter wohl Jagd auch dieses Kennzeichen (durch Firmenwagen andere Städtekennung).

Ich habe in dem anderen Fall wegen 25 € leider nachgegeben obwohl ich im Recht war. Nun hat er mich aber scheinbar auf dem Kicker weil er jetzt weiß

das ich dort wohne und keine andere Möglichkeit habe mein Auto abzustellen. 

Somit ist vielleicht verständlich warum ich überhaupt andere Meinungen brauche. Wenn das Auto dort steht, ist in keinem Fall eine Sichtbehinderung oder ähnliches gegeben, auch der Mindestabstand zur anderen Straßenseite ist bei weitem gegeben. 

Es ist keine Zone 30 und andere Autos werden nicht geahndet obwohl sie im Kurveninneren stehen und das noch entgegengesetzt der Fahrtrichtung. 

Es ist also pure Schikane weil ich mich erdreistet habe dem Herrn zu widersprechen. 

 

Welche Möglichkeiten habe ich denn um einen Ortstermin mit dem OA zu bekommen??

Oder Soll ich mich an die Polizei wenden?

 

Danke für Eure Antworten. 

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Ich fürchte, weder der Vorgesetzte des Ordnungsamtesmitarbeiters noch die Polizei wird da helfen können. Entscheiden ob Parken zulässig ist oder nicht kann nur ein Richter. Also, Widerspruch einlegen, auf ein Gerichtsverfahren warten. Vorab den Vorgesetzten sprechen schadet nichts, wenn er seine Mitarbeiter nicht unterstützt …

 

Ob du ein Parkproblem hast muss dem Ordnungsamt gleichgültig sein.

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Ich würde neben einem Widerspruch zum BG, noch eine förmliche Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Herrn wegen schikanenöser und willkürlicher Verfolgung machen, wenn so sich so verhält, wie Du schilderst. Vielleicht sogar vorher mit Anwalt für Verwaltungs- und Verkehrsrecht beraten und weitere Strategie festlegen.

Die anderen unbehelligten Fälle hast hoffentlich dokumentiert oder Zeugen für. Zumindest jetzt aber Fotos mit jeweiliger Verweildauer der anderen Fahrzeuge, die nicht bedacht wurden, machen oder machen lassen, für den Fall, daß Fall da wieder ein Gruß dieses Herrn nur an Deinem Auto pappt.

 

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vor 3 Stunden schrieb gorot:

Ich würde neben einem Widerspruch zum BG, noch eine förmliche Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Herrn wegen schikanenöser und willkürlicher Verfolgung machen, wenn so sich so verhält, wie Du schilderst. Vielleicht sogar vorher mit Anwalt für Verwaltungs- und Verkehrsrecht beraten und weitere Strategie festlegen.

Die Regeln für eine Dienstaufsichtsbeschwerde kennst du? Formlos, Fristlos, Sinnlos!

Wenn der Fall vor Gericht kommt, der Richter zu Gunsten des TE entscheiden würde und danach kommt wieder ein Knöllchen, ja dann. 

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vor 22 Minuten schrieb rth:

Formlos, Fristlos, Sinnlos!

Oh nein, das stimmt so nicht, vor allem, wenn bei immer höheren Dienststellen nachgefaßt wird. Der Rechtfertigungsdruck des oder der Betreffenden wird immer größer und in Peronalakte macht es sich auch nicht unbedingt gut. Vor allem, wenn es sich häuft. Bei Falschbeschuldigung sehe ich noch einen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft im Bereich von Abwehrmaßnahmen. Selbst wenn der Fall abgewiegelt wird, intern bekommt er spätestens bei der nächst höheren Instanz die Leviten gelesen, auch wenn sein unmittelbarer Vorgesetzter ihn erst mal decken sollte. Gegen den dann auch Dienstaufsichtsbeschwerde, bis hin zum RP, wenn es nicht anders geht. Ich kenne einen Fall mit Bauamt. Da sind sie mittlerweile ganz zahm zu ihm. Willkür vorbei. Strafantrag gabs gegen die involvierten Amtsträger wegen Amtsanmaßung und Amtsmißbrauch auch. Der war da hartnäckig und knallhart gegen die vorgegangen teils sogar mit anwaltlicher Hilfe Gab auch (Straf-(?))Versetzungen.

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@gorot noch ist nicht klar, ob das Knöllchen nicht berechtigt ist. Kann vermutlich von hier kaum einer zuverlässig beurteilen. Wenn das Gericht für den TE geurteilt hat, dann erneut ein Knöllchen erteilt, ja dann währe eine Beschwerde sinnvoll. 

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Warum nur meinen viele, sie würden jemandem mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde wer weiß was antun?! Mitnichten. Und in die Personalakte kommt das auch nicht. Mittlerweile bekommt man schon in den Fällen eine Beschwerde, wo sich jemand zu unrecht kontrolliert fühlt. Naja, wer sich damit besser fühlt, soll's tun. Mich juckt das jedenfalls nicht.

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vor 3 Stunden schrieb Bluey:

Mitnichten

Mag auf Dich zutreffen. "Wer weiß, was auch immer", wird man niemandem mit einer Beschwerde antun, Chancen zum Aufzeigen roter Linien dürften dennoch Potential haben, Amtshaftungsklage gegen Verursacher wäre noch ein denkbares Mittel, wenn zu sehr übertrieben wurde.

Bei Dir gehe ich davon aus, daß du frei davon bist, Amtsmißbrauch oder unangemessene willkürliche Verfolgung gegenüber Deinen "Kunden" zu generieren. In den anderen Fällen, die den Bogen eigenwillig überspannen, stimmt dein Einwand eher nicht, sofern der Beschwerte sich auf die Hinterfüße stellt und mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen wehrt und nicht schnell aufgibt. 

Hier konkret können wir nur auf die geschilderten Umstände zurück greifen, ohne echten Einblick in die Vorgänge zu haben. Beurteilung von Außen also immer schwierig. Sollte Schilderung nicht durch subjektive Wahrnehmung verzehrt sein, wovon ich zunächst ausgehe, dann hat TE durchaus gewichtige Argumente. Ob auch stichhaltig, wer weiß das schon im Vorfeld? Wenn er jetzt nach Widerspruchsablehneung klagt, wie immer: "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand." Beschwerde kostet erst mal nichts, von Zeitaufwand mal abgesehen, Strafanzeige auch nicht, wenn er es selbst ohne Anwalt macht. Ob es der Mühe wert ist, kann nur TE beurteilen.

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@gorot der Mitarbeiter des Ordnungsamtes hat erst einmal seinen Auftrag erfüllt, Falschparker anzuzeigen. Dafür wird er bezahlt. Sein Job. Wenn er sich irrt, was möglich ist, steht dem TE der Rechtsweg offen. 
Offensichtlich falsch oder willkürlich ist die Maßnahme nach der vorgelegten Zeichnung nicht. Ob richtig und angemessen entscheidet im Einzelfall ein Richter.

Dienstaufsichtsbeschwerde nach bisherigen Kenntnisstand absolut unbegründet. 

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vor 39 Minuten schrieb rth:

falsch oder willkürlich

Nun, das ist hier doch genau die Frage, von der der TE als gegeben ausgeht. So seine Darstellung objektiv richtig sein sollte,  deutet dies eher auf eine persönlichen Fehdefeldzug des Ordnungsmtsmitarbeiers gegen den TE hin. Ob es so ist, wird nur er mit sich selbst ausmachen können. Faktisch wird er es noch untermauern müssen, egal in welcher Richtung er sich wehren sollte. Ohne Fakten scheitert er im Ansatz. Wir sind hier nur entfernt stehende "Zaungäste". Unsere Meinung dürfte nicht von Belang sein.

 

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Am 1.11.2022 um 13:30 schrieb Wiehler:

Ergänzend zum Screenshot möchte ich noch sagen:

Du hälst dich für zu wichtig. 

Du hast ne Knolle gekriegt. Na und. Passiert in D Millionen mal  am Tag. Manche Knollen sind gerechtfertigt und manche nicht. Ob deine gerechtfertigt ist, kannst du überprüfen lassen beim Gericht. Wenn sich dieser oder sonst ein OA Mitarbeiter eines Rachefeldzuges hingeben wollte, hätten die beim OA viel zu tun. Sollte es zu einer Verhandlung kommen und du bringst deine "Rachefeldzugsgedanken"  in die Verhandlung ein, wird der Richter dich ermahnen. Das zu verhandeln ist nicht Teil deiner Owi Sache.

 

vor 21 Stunden schrieb gorot:

Der Rechtfertigungsdruck des oder der Betreffenden wird immer größer und in Peronalakte macht es sich auch nicht unbedingt gut. 

Durch solche Beschwerden entsteht überhaupt kein Rechtfertigungsdruck. Diese Beschwerden dringen oft nicht mal bis zu dem betreffenden Beamten durch. In Personalakten kommt sowas auch nicht rein - egal wie oft sich gegen einen Beamten beschwert wird. Bluey hats ja schon gesagt.  Bei der Antwort der Beschwerdestelle hast du nicht mal das Recht auf eine Begründung. Da kriegst du höchstens ein Schreiben "Ihrer Beschwerde kann nicht abgeholfen werden. Anhaltspunkte für weitere Maßnahmen liegen nicht vor"

 

 

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Ich finde 90° oder nicht ist nicht zielführend, denn dies bezeichnet nur den Winkel zwischen den Straßen.

Dabei kann so ein Winkel stumpfer sein und es ist dennoch eng, weil der Radius recht gering ist.
Oder ein Winkel zwischen zwei Straßen ist sogar kleiner als 90° aber der Radius recht groß mit breiter Fahrbahn und schon ist der Winkel zum Parken unerheblich.

Hier - ein Wohngebiet - seh ich im Luftbild einen Stumpfen Winkel, einen großen Radius und zu guter Letzt eine für ein Wohngebiet recht breite Fahrbahn.
Wahrscheinlich kann der/die OA-Mitarbeiter*in gar nicht Auto fahren.

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Am 1.11.2022 um 23:02 schrieb gorot:

Mag auf Dich zutreffen. "Wer weiß, was auch immer", wird man niemandem mit einer Beschwerde antun, Chancen zum Aufzeigen roter Linien dürften dennoch Potential haben, Amtshaftungsklage gegen Verursacher wäre noch ein denkbares Mittel, wenn zu sehr übertrieben wurde.

Ich hab in dieser Richtung schon einiges erlebt. Ein paar Dinge selbst und unmittelbar, einiges anderes mittelbar (bei anderen Kollegen). Ich glaube, ich weiß schon recht gut, ob das ein denkbares Mittel ist, jemanden einzuschüchtern oder gar in eine gewünschte Spur zu drücken. Die Antwort auf eine entsprechende Frage wäre deshalb: nein, ist es nicht. Vor allem deshalb nicht, weil sich - soweit ich das beurteilen kann - in den allerwenigsten Fällen irgendetwas beweisen läßt.

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Am 4.11.2022 um 16:19 schrieb Sobbel:

Das ist auch nicht nötig.

Oh ich denke schon, denn für einen nicht-Fahrer oder für jemanden der sich mit LKWs nicht auskennt, der könnte meinen, daß es dort zu Eng ist.
Aber hat man Erfahrung, dann erkennt man sofort, daß hier genug Platz ist. Vor allem für ein Wohngebiet.

Denn grad weil ich keine 30er-Zone ist, helfen parkende Fahrzeuge die allgemeine Fahrgeschwindigkeit durch erlaubtes "Behindern" zu reduzieren.

Also an vielen vielen innerstädtischen Kreuzungen ist mit dem 5m-Raum weniger Platz in Sachen Radius + 90°-Kurve.
Und dennoch kommt man hervorragend auch mit LKW rum.

Edited by janr
Vertipper
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vor 12 Stunden schrieb janr:

Oh ich denke schon,

Deswegen wird das aber nicht richtiger. 

Das zeigt sich schon an deiner Erwähnung der LKW. Ich persönlich z.B. habe auch keinen LKW Führerschein und hab die Dickschiffe auf Herz und Nieren kontrolliert.

Im Übrigen hat mich auch schon dein 

Am 3.11.2022 um 18:47 schrieb janr:

Wahrscheinlich ...

gestört. Du stellst mal eben eine Vermutung auf ohne diese dumme Behauptung annähernd belegen zu können. 

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Das "Wahrscheinlich" hab ich geschrieben, weil das Vorgehen eine "enge Kurve" zu sehen wo keine ist ein Anscheinsbeweis darstellt sich mit der Materie nicht aus zu kennen.

Dagegen kann ja derjenige vorgehen, der explizit angesprochen wurde. Das bist bisher nicht du, aber wenn du selber zugibst nicht zu wissen wie ein LKW um die Kurve fährt, weil du das nie gelernt hast - was ja nicht schlimm ist - dann zeigt dies auch wieder, daß man erst dann eine fundierte Meinung haben kann, wenn man alle Fakten kennt.

Das "um diese Kurve fahren können" ist hier das ausschlaggebende um den schwammigen Begriff "enge Kurve"  beurteilen zu können.
Allein dieser Radius zeigt als Luftbild bereits, daß dies keine "enge Kurve" ist.
Natürlich im Vergleich mit den schier unzähligen "engeren Kurven" in denen ein Parken kein Problem darstellt.

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vor 6 Stunden schrieb janr:

aber wenn du selber zugibst nicht zu wissen wie ein LKW um die Kurve fährt, weil du das nie gelernt hast - was ja nicht schlimm ist - dann zeigt dies auch wieder, daß man erst dann eine fundierte Meinung haben kann, wenn man alle Fakten kennt.

Was schreibst du da für einen Unsinn.

Ich (stellvertretend für andere) muss keinen CE oder C1E Führerschein haben oder LKW fahren können, um LKW in einer Kontrolle sachgerecht und vollumfänglich zu kontrollieren.  Der OA Mensch muss keinen FS haben um so etwas zu beurteilen und anzuzeigen.

 

vor 6 Stunden schrieb janr:

Das "um diese Kurve fahren können" ist hier das ausschlaggebende um den schwammigen Begriff "enge Kurve"  beurteilen zu können.

Das hat doch der OA Mensch, dem du das nicht zutraust, längst beurteilt und die Anzeige geschrieben.  Außerdem geht es nicht um das "Kurve fahren" sondern um das dort Parken.

Der TE hat nur keine Traute selbstständig und alleine über sein Leben und in diesem Fall über den Einspruch zu entscheiden, ob er dagegen vorgeht. Wenn der TE dagegen vorginge, würde die Entscheidung durch den Richter auf den Prüfstand gestellt. 

Da wirst du sicher hoffen, dass der Richter einen Führerschein hat was?

Macht das der TE nicht, bleibt das eine "scharfe" Kurve. 

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Wer spricht denn von einer LKW-Kontrolle?

Es geht um das Parken in einer engen Kurve und wer hier meint es wäre zu eng, der denkt hauptsächlich an größere Fahrzeuge als PKWs.
Da muß man aber wissen, wie der Platzbedarf eines LKWs tatsächlich ist, wenn hier entlangfährt.

Hier liegt deutlich ein Anscheinsbeweis vor, daß der entsprechende OA-Mitarbeiter (m/w/d), und auch du, daß ihr keine Ahnung habt wie man hier locker um die Kurve kommt ohne Rangieren zu müssen auch wenn dort viele parken.

Sich darüber zu stellen und wegen der eigenen Unwissenheit zu meinen "hier ist es zum Parken zu eng" zeigt nicht nur die Unwissenheit einerseits, sondern auch chauvinistische Züge. Auch zteigt es einen gewissen "Dunning-Kruger-Effekt" ... weil man etwas weis, meint man gleich alles zu wissen.

Der Radius der Ennenbachstraße beträgt ca 45 m bei einer Fahrbahnbreite von ca 5 m auf einer Fahrbahnlänge von ca 35 m.
In Wohngebieten reicht im allgemeinen ein Radius von 7m bei einer Fahrbahnbreite von ca 5m und einer Fahrbahnlänge von 8 - 10m um nicht als "eng, scharf" angesehen zu werden.
Dort wird dann regelmäßig niemand aufgeschrieben, wenn so geparkt wurde wie hier.

Wäre diese Straße agO, dann würde ich anders darüber nachdenken.;)

 

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@janr der TE hat nur 2 Möglichkeiten, entweder er zahlt oder er wird verklagt.  Entscheiden wird dann ein Gericht. 
Für mich ist relativ sicher, der Mitarbeiter der Ordnungsbehörde kann sich geirrt haben, willkürlich ist die Anzeige sicher nicht.

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vor 44 Minuten schrieb janr:

Wo hab ich was von Willkür geschrieben? :huh:

Du nicht, der TE schreibt z.B. am 01.11.  von „ purer Schikane“.  

Und auch du erweckst für mich den Eindruck, als seiest du sicher, das Knöllchen sei zu unrecht ausgestellt worden. Ich bin mir da nicht so sicher. Entscheiden dürfen/können wir beide nicht.

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Pure Schikane seh ich nicht, aber ein ungerechtfertigt ausgestelltes Knöllchen.
Meiner bescheidenen Meinung nach, die ich mit Fakten ausschmückte.

Karten sowie ein  G-Mäps-Link gibt es ja und ich bin mir sicher, daß da jeder eine solche Situation kennt und man sieht, daß da mehr Platz ist als sonstwo. :B):

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vor 19 Minuten schrieb janr:

Pure Schikane seh ich nicht, aber ein ungerechtfertigt ausgestelltes Knöllchen 

Dafür gibt es Gerichte.

Ich kenne auch etliche unverständliche Verkehrsbeschränkungen. Wenn man nachfragt gibt es oft überraschende Antworten. Z.B mehrere Unfälle.

Aber auch immer wieder Beschwerden von Anwohnern die fordern, dass Verkehrsverstösse (aus ihrer Sicht) sanktioniert werden.
Die mit Abstand unwahrscheinlichste Lösung ist Rache / Revanche eines OA Mitarbeiters. Da hätten die viel zu tun.

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Am 3.11.2022 um 18:47 schrieb janr:

Ich finde 90° oder nicht ist nicht zielführend, denn dies bezeichnet nur den Winkel zwischen den Straßen.

@janr: Rischtisch, denn sonst müßte die Teststrecke Nardo mit einer 360 Grad Kurve ja vierfach so scharf sein, also super-XXXL-scharf....Es ist ein Musterbeispiel, daß Richter (m/w/d) keine allwissende Kompetenz haben und somit eigentümliche rechtliche Definitionen kreiiert werden können.

:nolimit:

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vor 9 Stunden schrieb m3_:

…Es ist ein Musterbeispiel, daß Richter (m/w/d) keine allwissende Kompetenz haben …

@m3, seit wann wandern Richter durch die Straßen und schreiben „Knöllchen“?

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vor 2 Stunden schrieb m3_:

@rth: Seit wann werden am VG München und VG Düsseldorf Urteile von Knöllchenjäger gefällt/geschrieben? Guckst Du nochmal die Verlinkung von @gast225...

@m3

1. das Verwaltungsgericht hat eine völlig andere Abschleppaktion für Recht erkannt.

2. hier geht es um Knöllchen

3. bisher ist noch kein Richter mit diesem Fall befasst.

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  • 3 weeks later...
Am 1.11.2022 um 13:30 schrieb Wiehler:

Hallo zusammen. 

.......................................................

Wir wohnen schon seit 14,5 Jahren in diesem Haus, haben immer dort geparkt und sogar bei einer Begehung des zuständigen OA 

..........................................

Danke für Eure Antworten. 

Hallo,

parkt auf eurem Wohngrundstück oder mietet einen Stellplatz. Ich bin dafür dass Parken im öffentlichen Raum immer und überall mindestens 2€ je Stunde kosten soll. Wer sich keine Garage leisten kann fährt dann keinen PKW, so einfach.  Siehe Singapur und KFZ-Zuzlassung, nur mit Stellplatznachweis!

Grüsse!

Dringend, Arbeitsweg?  Stellenwechsel oder Umziehen für ÖPNV, Fussweg oder Fahrrad,

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vor 4 Minuten schrieb Kolbenfeder:

Ich bin dafür dass Parken im öffentlichen Raum immer und überall mindestens 2€ je Stunde kosten soll.

...das sehen 45 Mio. PKW-Besitzer UND Kfz-Steuerzahler ganz sicher etwas anders. Aber Du hast an anderer Stelle ja auch schon ausführlich kundgetan, dass Du gerne radikal-extremistischen Strömungen anhängst. Also wundert mich Deine gequirlte :shit: absolut nicht.

Und ich bin dafür, dass das Abstellen von Fahrrädern im öffentlichen Raum mindestens 4€ je Stunde kostet. Schließlich zahlen Radfahrer keine Fahrradsteuer. Dann wird ein Schuh draus.

vor 11 Minuten schrieb Kolbenfeder:

Wer sich keine Garage leisten kann fährt dann keinen PKW, so einfach.

...eine absolut asoziale Denkweise, so einfach! 

Die Arroganz einiger selbsternannter Gutmenschen in dieser Gesellschaft ist einfach nur noch zum :kotz: .

  • Like 2
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@SilverBanditS Autozulassung nur nach Nachweis eines Stellplatzes ist in einigen, —noch— wenigen Staaten üblich. In anderen Staaten kostet das Befahren der Innenstadt Maut, und zwar kräftig.
Das Parkhaus am örtlichen Krankenhaus war noch nie voll besetzt, die Besucher kreisen lieber um den „Pudding“ und stehen gerne im Halteverbot. Wer sich auskennt, Knöllchen bei uns nur Mittwoch und Freitag.
In vielen Gemeinden werden vorhandene Garagen zweckentfremdet, werden Abstellraum oder, wie bei uns, Atelier. 
Das die Allgemeinheit kostenlos Parkplätze zur Verfügung stellt ist Luxus.

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vor 1 Stunde schrieb rth:

Das die Allgemeinheit kostenlos Parkplätze zur Verfügung stellt ist Luxus.

...genau das tut die "Allgemeinheit" doch für ALLE Radfahrer! Die zahlen für ihr Rad weder Steuern noch Versicherung und können trotzdem große Teile der Verkehrsinfrastruktur benutzen bzw. bekommen sogar noch eigene Wege gebaut, und das Ganze dann noch unter sehr häufiger Missachtung jedweder Verkehrsregeln. Man könnte so etwas auch "Verkehrsschmarotzer" nennen.

Sorry, aber bei dieser Form der Diskussion habe ich echt Schwierigkeiten, die Contenance zu bewahren.

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vor 22 Minuten schrieb SilverBanditS:

...genau das tut die "Allgemeinheit" doch für ALLE Radfahrer! Die zahlen für ihr Rad weder Steuern noch Versicherung .

Das ist zurzeit Richtig. Auf Dauer wird sich das sicher ändern. So wie einige Idioten auf der BAB für ein Tempolimit werben, „kämpfen“ einige „Kampf“ Radfahrer für Kennzeichen— und Versicherungspflicht.
 

Warum du bei meinem Beitrag Schwierigkeit hast die Contenance zu bewahren ist mir ein Rätsel. Ich beschreibe nur allgemein bekannte Tatsachen (Citymaut und Stellplatzpflicht) und das eigene Verhalten und das meiner Mitbürger.

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vor 4 Stunden schrieb SilverBanditS:

Und ich bin dafür, dass das Abstellen von Fahrrädern im öffentlichen Raum mindestens 4€ je Stunde kostet.

Und bitte die Maut für die Nutzung von Radwegen, ggf. auch Straßen nicht vergessen.

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vor 12 Stunden schrieb rth:

Warum du bei meinem Beitrag Schwierigkeit hast die Contenance zu bewahren ist mir ein Rätsel.

...da hatte ich mich wohl etwas "zu knapp" ausgedrückt. Mein Fluch bezog sich nicht auf Deinen Post, sondern auf die darüber hergeleitete Anmaßung vieler radikaler Radfahrer, die gleichzeitig auch Autohasser sind, die stets und ständig fordern, das Autofahren müsse immer teurer und wo möglich gar verboten werden, bis es am besten gar keinen Autoverkehr mehr gibt. Nur übersieht diese militante Abteilung von VT dabei, dass sie die Hand abhacken wollen, die sie füttert und ihr Verkehrsschmarotzertum überhaupt erst ermöglicht. Denn sollte die "Melkkuh der Nation" - der Autofahrer - irgendwann mal als Zahlmeister für den Verkehr wegfallen, müssen diese Vollpfosten sich nicht einbilden, dass der Kelch des Blechens auch weiterhin an ihnen vorbei gehen wird. Dann wird sich der Staat die benötigten Milliarden eben auch von den Radfahrern und Fußgängern holen. Da lassen sich garantiert sehr schnell Mittel und Wege finden: Sondersteuern auf Fahrräder und Schuhe zum Beispiel, der Fantasie der Wegelagerei sind da sicher keine Grenzen gesetzt.

Mein Fluch bezog sich also auf die Radikalität dieser Forderungen, die zuvor auch schon von @Kolbenfeder artikuliert wurden.

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