Alf02 0 Posted October 17, 2022 Report Share Posted October 17, 2022 Servus, Kann nach einem gezahlten Bußgeld (OWi) z.B. einer Geschwindigkeisüberschreitung oder einem Spurwechseln mit Unfallfolge ein Strafverfahren eröffnet werden? Bezüglich Geschwindigkeitsüberschreitung z.B. 315d oder im 2. Fall 315c wegen Gefährdung des Unfallgegners. (Sind nur Gedankenbeispiele) Habe leider nur Informationen bezüglich Doppelbestrafung bei OWis gefunden. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 644 Posted October 17, 2022 Report Share Posted October 17, 2022 Deine Gedankenbeispiele sind so einfach nicht zu beantworten - da bist du nicht konkret genug. Die Eröffnung eines Strafverfahrens ist auch nach Zahlung einer Geldbuße noch möglich. Oder anders gesagt, nur weil du ein Bußgeld schon gezahlt hast, bist du vor einer Strafe nicht sicher. Das liegt auch daran, ob alle Umstände des Tatherganges vollständig bekannt waren. Such mal nach "Strafklageverbrauch" (das ist so was ähnliches wie Doppelbestrafungsverbot) vor 5 Stunden schrieb Alf02: Bezüglich Geschwindigkeitsüberschreitung z.B. 315d Der § 315d StGB bedingt die Überschreitung der zHg insofern ginge eine Geschwindigkeitsübertretung darin unter (Tateinheit). § 315c StGB geht nicht mit Unfall. Der Unfall ist ja die Steigerung der Gefahr. Dabei ist ja ein Schaden schon eingetreten. Da müsste also ein anderer Tatbestand her. Wenn du also einen Unfall mit Personenschaden hast, bist du bei Körperverletzungsdelikten §§ 223 ff StGB Bei Straftatverdacht geht der Vorgang üblicherweise erst zur Staatsanwaltschaft. Dort wird die Straftat geprüft. Reichen die Verdachtsmomente nicht und es bleibt "nur" eine vorwerfbare Owi übrig, wird die Sache an die Bußgeldstelle zurückgegeben. Guck mal in § 41 OWiG. 1 Quote Link to post Share on other sites
Alf02 0 Posted October 18, 2022 Author Report Share Posted October 18, 2022 vor 15 Stunden schrieb Sobbel: Such mal nach "Strafklageverbrauch" (das ist so was ähnliches wie Doppelbestrafungsverbot Interessant danke vor 15 Stunden schrieb Sobbel: Der § 315d StGB bedingt die Überschreitung der zHg insofern ginge eine Geschwindigkeitsübertretung darin unter (Tateinheit). Wurden hier bereits Punkte und Fahrverbot erteilt hat muss man wohl nichts mehr befürchten wie ich das verstehe Quote Link to post Share on other sites
Alf02 0 Posted October 18, 2022 Author Report Share Posted October 18, 2022 Meine Sorge ist, dass "alte Kamellen" von vor 2 Jahren wieder aufgegriffen werden falls man mir mal was möchte und dann aus dem abgeschlossenen fall (Blitzer mit 2 Punkten) auf einmal eine Straftat gemacht wird. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 272 Posted October 18, 2022 Report Share Posted October 18, 2022 Wenn vor zwei Jahren außer der Geschwindigkeitsüberschreitung nichts gewesen ist, ist die Sache erledigt - da kommt nichts mehr (wer sollte auch die Sache wieder aufgreifen?). Grds. gilt aber: wenn eine OWi durch Bußgeldbescheid (der Behörde) abgeschlossen ist, steht das einem Strafverfahren nicht entgegen. Falls es jedoch, nach Einspruch, zu einem Urteil kam, ist dann die Verfolgung als Straftat ausgeschlossen. (§ 84 Abs. 2 OWiG) 2 Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 644 Posted October 20, 2022 Report Share Posted October 20, 2022 Am 18.10.2022 um 09:46 schrieb Alf02: ... falls man mir mal was möchte .... auf einmal eine Straftat gemacht wird. Kann das sein, das du ein ganz Kleinbischen unter Paranoia leidest? Straftaten werden nicht gemacht, die werden begangen und zwar von einem Täter. Da will man jemandem nichts möchten, sondern den Täter zur Rechenschaft ziehen. Geh mal in dich und denk nach. Straftaten passieren nicht einfach so "aus versehen", ohne dass man etwas davon weiß oder merkt. Entweder hast du Dreck am Stecken oder du warst "nur" zu schnell. Was denkst du eigentlich in welcher Bananenrepublik wir leben? 1 Quote Link to post Share on other sites
Alf02 0 Posted October 20, 2022 Author Report Share Posted October 20, 2022 vor 2 Stunden schrieb Sobbel: Kann das sein, das du ein ganz Kleinbischen unter Paranoia leidest? Ja schon möglich Nein ich fahre sehr aufmerksam und absolut der Geschwindigkeit angepasst Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,681 Posted October 22, 2022 Report Share Posted October 22, 2022 Am 20.10.2022 um 19:38 schrieb Alf02: Nein ich fahre sehr aufmerksam und absolut der Geschwindigkeit angepasst Soso. Das paßt aber nicht so ganz zu Am 18.10.2022 um 09:46 schrieb Alf02: (Blitzer mit 2 Punkten) Quote Link to post Share on other sites
gorot 117 Posted October 22, 2022 Report Share Posted October 22, 2022 vor 2 Stunden schrieb Bluey: paßt aber nicht so ganz Sei nicht so streng, sicher meint er im allgemeinen aufmerksam zu fahren, hier im Besonderen gabs wohl ein Augenblicksversagen... Quote Link to post Share on other sites
Alf02 0 Posted October 25, 2022 Author Report Share Posted October 25, 2022 Ich möchte kein neues Thema anfangen aber es gibt da noch etwas was ich einfach nicht verstehe... Eine Geschwindigkeitsüberschreitung unter Vorsatz ist immernoch eine OWi richtig? Beträgt die Verjährung dann immernoch 3 Monate? Durch den Vorsatz und die verdopplete Geldbuße kommt man ja mittlerweile relativ schnell an die 1000Euro und ich habe mal Gelesen, dass die verjährung dann erst nach 1Jahr eintritt. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 644 Posted October 25, 2022 Report Share Posted October 25, 2022 vor 1 Stunde schrieb Alf02: und ich habe mal Gelesen, dass die verjährung dann erst nach 1Jahr eintritt. Dann geh noch mal nachlesen. Quote Link to post Share on other sites
Alf02 0 Posted October 25, 2022 Author Report Share Posted October 25, 2022 vor 17 Minuten schrieb Sobbel: Dann geh noch mal nachlesen. Es bezieht sich leider nicht expliziet auf Straßenverkehrsdelikte. Außerdem kann ich es nicht mehr finden und hat mir die Frage nicht beantwortet Quote Link to post Share on other sites
Alf02 0 Posted October 25, 2022 Author Report Share Posted October 25, 2022 Daher bleibt die Frage offen. Wenn es jamand weis wäre ich für eine klare antowort sehr dankbar. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 644 Posted October 25, 2022 Report Share Posted October 25, 2022 vor 4 Minuten schrieb Alf02: Daher bleibt die Frage offen. Dann will ich die mal zumachen § 26 Abs. 3 S. 1 StVG Quote Link to post Share on other sites
Alf02 0 Posted October 25, 2022 Author Report Share Posted October 25, 2022 vor 2 Stunden schrieb Sobbel: § 26 Abs. 3 S. 1 StVG Dem entnehme ich auch 3Monate. Für Laien ist das nicht so einfach Quote Link to post Share on other sites
Alf02 0 Posted October 27, 2022 Author Report Share Posted October 27, 2022 Am 22.10.2022 um 10:49 schrieb Bluey: Soso. Das paßt aber nicht so ganz zu Ich habe die Strafe angenommen, daraus gelernt und bin seit dem auch nicht mehr zu schnell gefahren. Das ist jetzt auch mehrere Jahre her. Daher wird das auch nie wieder passieren. Ehrenwort Quote Link to post Share on other sites
gorot 117 Posted October 27, 2022 Report Share Posted October 27, 2022 Oh, Ehrenwort, da schrillen alle Alarmglocken... . Sage nur: Clinton oder bei uns etliche, untergegangene Politiker. Quote Link to post Share on other sites
Alf02 0 Posted October 27, 2022 Author Report Share Posted October 27, 2022 vor 24 Minuten schrieb gorot: Sage nur: Clinton oder bei uns etliche, untergegangene Politiker. Bei mir zählt das jedenfalls noch was Also, ist wirklich so Quote Link to post Share on other sites
zorro69 442 Posted October 27, 2022 Report Share Posted October 27, 2022 .. mir fallen nur Clinton und Barschel ein, der letzte ist ja tatsächlich in der Badewanne untergegangen...aber haben noch andere das "Ehrenwort" falsch abgegeben? Quote Link to post Share on other sites
gorot 117 Posted October 27, 2022 Report Share Posted October 27, 2022 vor 1 Stunde schrieb zorro69: haben noch andere das "Ehrenwort" falsch abgegeben? Oh, da gabs paar mehr in unserem sauberen Ländle, all die falschen Doktoren, die sogar höchste Ämter räumen durften. Fällt mir noch Björn Engholm als Gegenspieler von Barschel ein. Dann noch Möllemann, der wohl auch zu viel wußte und noch was offenzulegen beabsichtigte. So ein Zufall, er fiel als erfahrener Falschschirmspringer einfach so vom Himmel, "natürlich", wie bei Barschel, kein Fremverschulden... Ein paar Fälle, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, finden sich hier: Klick Quote Link to post Share on other sites
gorot 117 Posted October 27, 2022 Report Share Posted October 27, 2022 vor 3 Stunden schrieb Alf02: wirklich so Na ja, nicht ohne Grund wird behauptet, wer durch Schwur seine Glaubwürdigkeit zu unterstreichen sucht, der lügt schon. Dir möchte ich das jetzt nicht unterstellen. Quote Link to post Share on other sites
Alf02 0 Posted October 27, 2022 Author Report Share Posted October 27, 2022 vor einer Stunde schrieb gorot: Na ja, nicht ohne Grund wird behauptet, wer durch Schwur seine Glaubwürdigkeit zu unterstreichen sucht, der lügt schon. Habe ich noch nie gehört um ehrlich zu sein Dann zählt wohl auch kein Indianer Ehrenwort mehr Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,681 Posted October 27, 2022 Report Share Posted October 27, 2022 vor 5 Stunden schrieb gorot: Oh, Ehrenwort, da schrillen alle Alarmglocken... . Sage nur: Clinton oder bei uns etliche, untergegangene Politiker. Fehlt nur noch "Ey, Alda, isch schwör!" Quote Link to post Share on other sites
gorot 117 Posted October 27, 2022 Report Share Posted October 27, 2022 vor 11 Minuten schrieb Bluey: Ey, Alda, isch schwör! Jau, dann weißte Bescheid. Quote Link to post Share on other sites
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