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Strafanzeige nach Bezahlung einer OWi noch möglich?


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Servus,

Kann nach einem gezahlten Bußgeld (OWi) z.B. einer Geschwindigkeisüberschreitung oder einem Spurwechseln mit Unfallfolge

ein Strafverfahren eröffnet werden?

Bezüglich Geschwindigkeitsüberschreitung z.B. 315d oder im 2. Fall 315c wegen Gefährdung des Unfallgegners. (Sind nur Gedankenbeispiele)

Habe leider nur Informationen bezüglich Doppelbestrafung bei OWis gefunden.

 

 

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Deine Gedankenbeispiele sind so einfach nicht zu beantworten - da bist du nicht konkret genug. Die Eröffnung eines Strafverfahrens ist auch nach Zahlung einer Geldbuße noch möglich. Oder anders gesagt, nur weil du ein Bußgeld schon gezahlt hast, bist du vor einer Strafe nicht sicher. Das liegt auch daran, ob alle Umstände des Tatherganges vollständig bekannt waren.

Such mal nach "Strafklageverbrauch" (das ist so was ähnliches wie Doppelbestrafungsverbot)

 

vor 5 Stunden schrieb Alf02:

Bezüglich Geschwindigkeitsüberschreitung z.B. 315d

Der § 315d StGB bedingt die Überschreitung der zHg insofern ginge eine Geschwindigkeitsübertretung darin unter (Tateinheit). 

§ 315c StGB geht nicht mit Unfall. Der Unfall ist ja die Steigerung der Gefahr. Dabei ist ja ein Schaden schon eingetreten. Da müsste also ein anderer Tatbestand her. Wenn du also einen Unfall mit Personenschaden hast, bist du bei Körperverletzungsdelikten §§ 223 ff StGB

Bei Straftatverdacht geht der Vorgang üblicherweise  erst zur Staatsanwaltschaft. Dort wird die Straftat geprüft. Reichen die Verdachtsmomente nicht und es bleibt "nur" eine vorwerfbare Owi übrig, wird die Sache an die Bußgeldstelle zurückgegeben. Guck mal in § 41 OWiG.

 

 

 

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vor 15 Stunden schrieb Sobbel:

Such mal nach "Strafklageverbrauch" (das ist so was ähnliches wie Doppelbestrafungsverbot

Interessant danke

vor 15 Stunden schrieb Sobbel:

Der § 315d StGB bedingt die Überschreitung der zHg insofern ginge eine Geschwindigkeitsübertretung darin unter (Tateinheit).

Wurden hier bereits Punkte und Fahrverbot erteilt hat muss man wohl nichts mehr befürchten wie ich das verstehe

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Meine Sorge ist, dass "alte Kamellen" von vor 2 Jahren wieder aufgegriffen werden falls man mir mal was möchte und dann aus dem abgeschlossenen fall

(Blitzer mit 2 Punkten) auf einmal eine Straftat gemacht wird.

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Wenn vor zwei Jahren außer der Geschwindigkeitsüberschreitung nichts gewesen ist, ist die Sache erledigt - da kommt nichts mehr (wer sollte auch die Sache wieder aufgreifen?).

Grds. gilt aber: wenn eine OWi durch Bußgeldbescheid (der Behörde) abgeschlossen ist, steht das einem Strafverfahren nicht entgegen.
Falls es jedoch, nach Einspruch, zu einem Urteil kam, ist dann die Verfolgung als Straftat ausgeschlossen. (§ 84 Abs. 2 OWiG)

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Am 18.10.2022 um 09:46 schrieb Alf02:

... falls man mir mal was möchte .... auf einmal eine Straftat gemacht wird.

Kann das sein, das du ein ganz Kleinbischen unter Paranoia leidest?

Straftaten werden nicht gemacht, die werden begangen und zwar von einem Täter. Da will man jemandem nichts möchten, sondern den Täter zur Rechenschaft ziehen.

Geh mal in dich und denk nach.

Straftaten passieren nicht einfach so "aus versehen", ohne dass man etwas davon weiß oder merkt. Entweder hast du Dreck am Stecken oder du warst "nur" zu schnell. Was denkst du eigentlich in welcher Bananenrepublik wir leben?

 

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vor 2 Stunden schrieb Sobbel:

Kann das sein, das du ein ganz Kleinbischen unter Paranoia leidest?

Ja schon möglich :whistling:

Nein ich fahre sehr aufmerksam und absolut der Geschwindigkeit angepasst 

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Am 20.10.2022 um 19:38 schrieb Alf02:

Nein ich fahre sehr aufmerksam und absolut der Geschwindigkeit angepasst

Soso. Das paßt aber nicht so ganz zu

Am 18.10.2022 um 09:46 schrieb Alf02:

(Blitzer mit 2 Punkten)

 

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Ich möchte kein neues Thema anfangen aber es gibt da noch etwas was ich einfach nicht verstehe...

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung unter Vorsatz ist immernoch eine OWi richtig?

Beträgt die Verjährung dann immernoch 3 Monate?

Durch den Vorsatz und die verdopplete Geldbuße kommt man ja mittlerweile relativ schnell an die 1000Euro

und ich habe mal Gelesen, dass die verjährung dann erst nach 1Jahr eintritt.

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vor 17 Minuten schrieb Sobbel:

Dann geh noch mal nachlesen.

Es bezieht sich leider nicht expliziet auf Straßenverkehrsdelikte. Außerdem kann ich es nicht mehr finden und hat mir die Frage nicht beantwortet :unsure:

 

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Am 22.10.2022 um 10:49 schrieb Bluey:

Soso. Das paßt aber nicht so ganz zu

 

Ich habe die Strafe angenommen, daraus gelernt und bin seit dem auch nicht mehr zu schnell gefahren. Das ist jetzt auch mehrere Jahre her.

Daher wird das auch nie wieder passieren. Ehrenwort :)

 

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vor 1 Stunde schrieb zorro69:

haben noch andere das "Ehrenwort" falsch abgegeben?

Oh, da gabs paar mehr in unserem sauberen Ländle, all die falschen Doktoren, die sogar höchste Ämter räumen durften. Fällt mir noch Björn Engholm als Gegenspieler von Barschel ein. Dann noch Möllemann, der wohl auch zu viel wußte und noch was offenzulegen beabsichtigte. So ein Zufall, er fiel als erfahrener Falschschirmspringer einfach so vom Himmel, "natürlich", wie bei Barschel, kein Fremverschulden...

Ein paar Fälle, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, finden sich hier: Klick

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vor einer Stunde schrieb gorot:

Na ja, nicht ohne Grund wird behauptet, wer durch Schwur seine Glaubwürdigkeit zu unterstreichen sucht, der lügt schon.

Habe ich noch nie gehört um ehrlich zu sein :mellow:

Dann zählt wohl auch kein Indianer Ehrenwort mehr

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vor 5 Stunden schrieb gorot:

Oh, Ehrenwort, da schrillen alle Alarmglocken...   :P. Sage nur: Clinton oder bei uns etliche, untergegangene Politiker.

Fehlt nur noch "Ey, Alda, isch schwör!"

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