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Zu schnell gefahren: Osnabrücker gibt Neffen als Fahrer an - Lüge fliegt vor Gericht auf

Das Landgericht hat einen Mann aus Osnabrück in zweiter Instanz zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt. Der 49-Jährige war zu schnell gefahren, hatte aber in einem Anhörungsschreiben seinen Neffen als Fahrer genannt.

In Wetter an der Ruhr war der 49-jährige Osnabrücker mit überhöhter Geschwindigkeit erwischt worden – wie viele Stundenkilometer er zu schnell gefahren war, wurde im Verfahren vor der 7. Kleinen Strafkammer nicht erwähnt. Klar ist nur: Der Angeklagte wäre viel günstiger davongekommen, hätte er einfach die Geldbuße für die Geschwindigkeitsübertretung bezahlt.

Doch stattdessen schrieb der 49-Jährige der zuständigen Behörde des Ennepe-Ruhr-Kreises, sein 43-jähriger Neffe habe am Steuer gesessen. Dafür verurteilte das Amtsgericht den Hartz-IV-Empfänger im Februar dieses Jahres wegen falscher Verdächtigung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10 Euro, insgesamt also 600 Euro. Gegen das Urteil legten sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein, wobei die Anklagebehörde die Berufung auf das Strafmaß beschränkte.

„Ich habe nur kurz auf das Foto geguckt und dachte, das wäre nicht ich“, sagte der 49-Jährige wie schon in erster Instanz. Sein Neffe lebe zwar in Dänemark, komme aber oft zu Besuch und nehme dann gerne sein Auto, damit sein eigener teurer Wagen keinen Wertverlust erleide. „Ich hab meinem Neffen dann geschrieben: Du hast Blitzer gekriegt.“

Die Vorsitzende machte dem Angeklagten aber schnell deutlich, dass er mit dieser Argumentation keine Chance haben werde. „Ich finde, auf dem Foto sieht man ziemlich klar, dass Sie das sind!“ In der weiteren Befragung verstrickte sich der 49-Jährige dann in Widersprüchen. So behauptete er zunächst, er habe seinen Neffen per Post informiert, später sagte er dann, er habe ihn via Handy von dessen angeblicher Geschwindigkeitsüberschreitung mit seinem Auto informiert.

Nachdem die Vertreterin der Staatsanwaltschaft eine gegenseitige Rücknahme der Berufung abgelehnt hatte, musste das Verfahren zu einem Ende gebracht werden. „Der Angeklagte hat nicht aus Versehen seinen Neffen als Fahrer benannt, sondern bewusst wahrheitswidrig“, sagte die Staatsanwältin schließlich in ihrem Plädoyer. Die Strafe des Amtsgerichts werde der Tat nicht gerecht, sie beantragte eine Verurteilung zu 120 Tagessätzen zu je 10 Euro.

Der Verteidiger widersprach. „Mein Mandant hatte keinen großen Ausdruck des Bildes, sondern nur ein drei mal drei Zentimeter großes Foto vorliegen.“ Wenn er sich ein Bild des Neffen anschaue, könne er auch nicht sicher sagen, wer auf dem Bild zu sehen sei. Deshalb beantragte Palma Freispruch.

Die Kammer verwarf die Berufung des Angeklagten schließlich auf dessen Kosten und die Berufung der Anklagebehörde auf Staatskosten. Die Vorsitzende kam in ihrer Begründung zu einem eindeutigen Ergebnis: „Obwohl Sie genau wussten, dass Ihr Neffe nicht gefahren ist, fanden Sie es erst mal besser, ihn anzuschreiben und zu sagen, dass er das gewesen sein soll!“

Entnommen der Neuen Osnabrücker Zeitung von heute.

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