rth 514 Posted September 27, 2022 Report Share Posted September 27, 2022 Fahrradfahrer dürfen rechts an vor einer roten Ampel stehenden Fahrzeugen vorbeifahren. Die Fahrzeuge müssen beim umschalten der Ampel auf „grün“ den Mindestabstand von 1,5 m nicht einhalten. Einige Autofahrer benötigen relativ viel Zeit um überhaupt anzufahren. Frage 1: Wie lange muss der Mindestabstand von 1,5 m legal nicht eingehalten werden? Frage 2: Der Fahrradfahrer steht zuerst vor der roten Ampel. Darf der Autofahrer immer den Mindestabstand unterschreiten? Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted September 28, 2022 Report Share Posted September 28, 2022 wo steht denn, dass der Mindestabstand nicht eingehalten werden muss? Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted September 28, 2022 Author Report Share Posted September 28, 2022 @zorro69 mir ist die formelle gesetzliche Grundlage nicht bekannt. Nur, der Autofahrer hat keine Chance den Abstand korrekt herzustellen, wenn der Radfahrer sich rechts neben das „Stehende“ Fahrzeug an die Ampel stellt. Frage ist, wie lange darf der Abstand unterschritten werden. Und, wie ist die Regel wenn der Fahrradfahrer zuerst an der Ampel steht. Quote Link to post Share on other sites
SNBoris 70 Posted September 29, 2022 Report Share Posted September 29, 2022 Ich versteh das Dilemma. Schließlich kann man sein Auto ja nicht sprunghaft 1,5 Meter nach links bewegen, wenn sich an der Ampel ein Radfahrer neben einen stellt. Allerdings hat man dann ja auch nicht selbst den Mindestabstand unterschritten sondern der Radfahrer. Ich könnte mir vorstellen, dass der Mindestabstand nur für den fahrenden Zustand gilt (reine Vermutung). Das würde dann allerdings auch bedeuten, dass bei Grün man dann solange warten muss, bis der Fahrradfahrer vorgefahren ist, so dass man sich nicht mehr neben ihm befindet. Erst dann dürfte man losfahren und müsste dann sofort nach links schwenken. Wenn der Radfahrer schon an der Ampel steht, wenn man ankommt, müsste man dann. hinter ihm stehenbleiben. Quote Link to post Share on other sites
SilverBanditS 877 Posted September 29, 2022 Report Share Posted September 29, 2022 vor 16 Minuten schrieb SNBoris: wenn sich an der Ampel ein Radfahrer neben einen stellt. ...gut bewährte Gegenmaßnahme unsererseits: soweit rechts stellen und rollen, dass kein Radler mehr dazwischen passt. Wenn der/die/das Radler dann auf den Gehweg ausweicht muss ich auch keinen Mindestabstand mehr einhalten. Besonders "spaßig" finde ich es, wenn sich Radler rechts an stehenden oder gar rollenden LKW's vorbeiquetschen wollen - Darwin lässt grüßen. Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted September 29, 2022 Author Report Share Posted September 29, 2022 @SilverBanditS unstrittig ist für mich, rechts am stehenden Auto vorbeigefahren ist gefährlich. Mindestabstand 1,50 m kann nicht eingehalten werden. Frage ist, wie lange darf der Abstand unterschritten bleiben. Und 2. Frage der Radfahrer war zuerst an der roten Ampel. Muss der Autofahrer dann den Mindestabstand von 1,50 m einhalten, z.B. hinter dem Radfahrer warten? Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 667 Posted October 4, 2022 Report Share Posted October 4, 2022 Am 29.9.2022 um 08:29 schrieb SNBoris: Ich könnte mir vorstellen, dass der Mindestabstand nur für den fahrenden Zustand gilt (reine Vermutung). Si. Die StVO spricht von "wartenden" Fahrzeugen - das ist verkehrsbedingtes Stehen. Am 28.9.2022 um 12:41 schrieb zorro69: wo steht denn, dass der Mindestabstand nicht eingehalten werden muss? § 5 Abs. 4 und 8 StVO Ich stell mich immer sehr weit rechts hin mit dem Auto - also ganz ganz weit rechts Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted October 4, 2022 Author Report Share Posted October 4, 2022 vor 42 Minuten schrieb Sobbel: …Ich stell mich immer sehr weit rechts hin mit dem Auto - also ganz ganz weit rechts Sehr vernünftig. Ich fahre nur rechts an wartenden Autos vorbei wenn ich selbst rechts abbiegen will oder wenn es gar verboten ist, rechts abzubiegen. Und natürlich muss ausreichend Platz da sein. An LKW nie, ich bin nicht lebensmüde. Trotzdem bleibt meine Frage bisher unbeantwortet: 1. Der Radfahrer steht zuerst vor der roten Ampel. Darf der Autofahrer sich unter unterschreiten des Mindestabstands daneben stellen oder muss er hinter dem Radfahrer warten? 2. Wie lange darf der Mindestabstand unterschritten werden? Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 667 Posted October 5, 2022 Report Share Posted October 5, 2022 vor 13 Stunden schrieb rth: 1. Der Radfahrer steht zuerst vor der roten Ampel. Darf der Autofahrer sich unter unterschreiten des Mindestabstands daneben stellen oder muss er hinter dem Radfahrer warten? Das würd ich analog zu den Radfahrern sehen. Wenn die sich rechts neben das wartende Auto quetschen dürfen, dürfen sich Autos auch neben wartende Radfahrer stellen. Es muss in beiden Fällen "ausreichender Raum" vorhanden sein. vor 13 Stunden schrieb rth: 2. Wie lange darf der Mindestabstand unterschritten werden? Was denkst du wie lange es dauert, bis beide angefahren und aneinander vorbei sind? Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted October 5, 2022 Author Report Share Posted October 5, 2022 vor 5 Stunden schrieb Sobbel: …Was denkst du wie lange es dauert, bis beide angefahren und aneinander vorbei sind? Das kommt darauf an. In vielen Fällen sortiert der Autofahrer erst bei „grün“ das Getriebe, es dauert halt bis sie losfahren. E — Bikes sind auf den ersten Metern recht schnell. Ich vermute im Kreuzungsbereich darf der Mindestabstand dann unterschritten werden, danach vermutlich nicht mehr. Aber vermuten heißt nicht wissen. Und wenn der erste Autofahrer schnell ist, was ist mit dem Auto dahinter? (Neue Frage) Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 667 Posted October 5, 2022 Report Share Posted October 5, 2022 vor 2 Stunden schrieb rth: Aber vermuten heißt nicht wissen. Das wird irgendwann die Rechtsprechung zu sortieren haben und ebenso die Beweiswürdigung. vor 2 Stunden schrieb rth: Und wenn ....., was ist mit .... Wenn das Wörtchen wenn nicht wär . . . Jetzt kommst du in diese Ewigkeits Sachverhalte - da bin ich raus Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted October 5, 2022 Report Share Posted October 5, 2022 lesen (und verstehen!) des §5 STVO Abs 4 hilft: (4) 1...2Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. 3Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. 4An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge nach Absatz 8 rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind. Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted October 5, 2022 Author Report Share Posted October 5, 2022 vor 5 Stunden schrieb zorro69: lesen (und verstehen!) des §5 STVO Abs 4 hilft: … 4An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge nach Absatz 8 rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind. Danke @zorro69, danke @Sobbel! Ich fasse für mich zusammen wie ich es verstanden habe: 1. Wie lange der Mindestabstand legal unterschritten werden darf muss noch vom Gericht entschieden werden. Wer zuerst an der Ampel steht ist ohne Belang. 2. Wer hinter dem Radfahrer an der Ampel steht muss den Mindestabstand einhalten. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 667 Posted October 7, 2022 Report Share Posted October 7, 2022 Am 5.10.2022 um 16:45 schrieb zorro69: lesen (und verstehen!) des §5 STVO Abs 4 hilft: Und nun? Was ändert sich durch dein Zitat? Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted October 8, 2022 Report Share Posted October 8, 2022 vor 16 Stunden schrieb Sobbel: Und nun? Was ändert sich durch dein Zitat? nichts, es ist eine Bestätigung deines Hinweises Quote Link to post Share on other sites
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