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Halten auf Behindertenparkplatz, trotzdem Strafzettel


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Moin,

ich habe gerade einen Strafzettel bekommen, dafür dass ich auf einem Behindertenparkplatz "geparkt" habe. Jegliches Reden mit dem Ordnungsamt hat nichts gebracht, meinte nur ich kann mich ja dazu äußern. 

Ich stand auf diesem Parkplatz keine 2 Minuten, bevor die Plagen aufgetaucht sind und mich aufgeschrieben haben. Ich stand 5 Meter neben dem Auto, war für die schon zu weit weg. 

Was jetzt am Besten machen? Das Auto ist ein Firmenfahrzeug und hat keine Angaben bei den Fahrern, dementsprechend darf das Auto jeder fahren. Also auf den Brief warten und sagen man weiß nicht mehr welche Person dieses Fahrzeug an dem Tag gefahren ist? 

Ich habe mir auch Nummern von Zeugen aufgeschrieben die bezeugen können, dass ich nur 5 Meter neben dem Auto stand. Eventuell habt ihr Ideen wie die mir vielleicht helfen könnten?

Danke für eure Hilfe! 

 

Beste Grüße

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Vielleicht hilft Dir das hier zur Einschätzung Deiner Situation weiter:

Zitat

Parken liegt dann vor, wenn der Fahrer sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten hält.

Wer nur aussteigt, verlässt sein Fahrzeug noch nicht. Ein Kraftfahrzeugführer verlässt sein Fahrzeug noch nicht, wenn er es so im Auge behält, dass er nötigenfalls sofort wegfahren kann. Erst dann, wenn der Fahrer sich so entfernt, dass er sein Fahrzeug und den Verkehr nicht mehr im Auge behalten und bei Bedarf unverzüglich eingreifen kann, spricht man von einem Verlassen. Verbleibt eine andere Person im Fahrzeug, die im Bedarfsfall sofort eingreifen kann, liegt noch kein Verlassen vor.
Aber Achtung: in jedem Fall ist die 3-Minuten-Grenze als absolute Obergrenze zu beachten! Wer sich länger als 3 Minuten außerhalb seines Fahrzeugs aufhält oder im Fahrzeug sitzend länger stehen bleibt, der parkt.

Danach könnte man vlt. noch einmal bewerten, ob sich ein "Aufstand" lohnt. Es geht ja nicht um ein Fahrverbot, sondern nur um die "angekratzte Ehre", oder?

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vor 33 Minuten schrieb SilverBanditS:

Es geht ja nicht um ein Fahrverbot, sondern nur um die "angekratzte Ehre", oder?

Nein, es geht um 55€. Das, was in deinem Zitat als Halten beschrieben wird, war genau das, was ich gemacht habe. Ich hatte mein Fahrzeug dauerhaft im Auge, sodass ich sofort wegfahren könnte und die 3-Minuten-Grenze wurde auch nicht überschritten. 

Es ist keine angekratzte Ehre, sondern einfach Geldmacherei vom Ordnungsamt.

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@fotoulis, dann kannst Du mit genau dieser Begründung Widerspruch gegen den zu erwartenden Bescheid einlegen. Ergebnis offen. Aber ja, die 55 Euro würden mich wohl auch ärgern - vor allem, wenn man sich im Recht fühlt. Ob man Selbiges am Emde auch bekommt, steht jedoch auf einem anderen Blatt.

PS: Deine Fahrereigenschaft könnte durch die Knöllchenschreiber (m/w(d/u) bezeugt werden, da Du ja wohl mit ihnen direkt gesprochen hast.

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vor 5 Stunden schrieb gorot:

Genialer Einwand, prompte Belohnung mit Fahrtenbuchauflage, je nach dem, sogar für alle Firmenfahrzeuge!

Wegen eines kleinen Tickets eine Fahrtenbuchauflage? Ganz sicher nicht. Wenn sich der Fahrer nicht zu erkennen gibt oder die Firma den Fahrer nicht benennen kann/will, ist bei einem Parkverstoß eh der Halter, also die Firma dran.

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vor 4 Stunden schrieb SilverBanditS:

Vielleicht hilft Dir das hier zur Einschätzung Deiner Situation weiter:

Danach könnte man vlt. noch einmal bewerten, ob sich ein "Aufstand" lohnt. Es geht ja nicht um ein Fahrverbot, sondern nur um die "angekratzte Ehre", oder?

Nicht ganz. Hier steht dazu folgendes (farbl. Markierungen durch mich):

FAQ: Halten auf einem Behindertenparkplatz

Ist das Halten auf einem Behindertenparkplatz erlaubt?

Ein explizites Verbot sieht die StVO dazu nicht vor. Das Halten kann jedoch durch die zuständige Kommune untersagt sein. Meist dient das auch dazu, das Mobil-Sein mit Behinderung zu erleichtern.

Was ist unter dem Halten auf einem Behindertenparkplatz zu verstehen?

Stellen Fahrer das Fahrzeug ab, dürfen sie nur maximal drei Minuten auf einem Behindertenparkplatz stehen und das Auto nicht verlassen. Wird der Platz zum Parken durch eine berechtigte Person benötigt, ist er sofort zu verlassen.

=> da steht ein "und", nicht "oder". Bedeutet: maximal 3 Minuten UND das Auto nicht verlassen. Der TE schrieb aber, daß er das Auto verlassen hatte.

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vor 5 Stunden schrieb fotoulis:

bevor die Plagen

könnte ja sein, dass ich die geniale Antwort auf die Frage hätte, aber Leute, die ihre Arbeit machen, zu beleidigen hält mich irgendwie davon ab.
Ich beschimpfe dich ja auch nicht als "rücksichtsloser Egomane" nur weil du meinst, aus irgendwelchen Gründen einen Behindertenparkplatz benutzen zu müssen.

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In der StVO ist ja klar, was Halten und was Parken ist.

Auf BH-Parkplätzen ist nur das Parken verboten.

Bluey hat bußgeldkatalog org verlinkt, da muß man aber wissen, daß dort lediglich Journalisten ihre Meinung, ohne Bezug oder (was besser wäre) Fußnote zum Gesetzestext oder Urteilen, kundtun. Eine Gemeinde kann gerne Regeln zum Halten auf BH-Parkplätzen aufstelle, aber verfolgt kann dies nicht werden, weil Bundesrecht.

Die Regel, daß man nach 3 Min oder wenn man das FZ verlässt parkt ist ja eine der allgemeinen Regeln im §12 StVO welche durch Beschilderung außer Kraft gesetzt wird.
Daß dennoch das Parken auf BH-Parkplätzen nicht erlaubt ist, ergibt sich dann aus den Erläuterungen zum Zeichen 314 in der Anlage 3 zur StVO.

Aber dies ist im Grunde eine philosophische Diskussion.

Es bleibt aber, daß 2 Min halten ohne sich vom FZ zu entfernen erlaubt ist, oder besser, nicht verboten ist.
Das Knöllchen ist ungerechtfertigt.

Ich würde mich hier als Fahrer outen und gegen den BGB Einspruch einlegen.
Dabei bin ich mir sicher, daß dies dann eingestellt wird.

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@janar, Ich vermute dass die Ordnungsamtmitarbeiter die Regeln kennen und den TE min. 3 Minuten beobachtet haben und erst dann einschritten. Ich vermute weiter, dass der TE auch nur nach Gefühl sagen kann max. 2 Minuten.

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Vermuten kann an vieles. Gefühle helfen hier nicht.
Wegen der Anonymität hier im Forum stellt sich jetzt die Frage warum der TE seine Sichtweise beschönigen (also Lügen) sollte.

Was jetzt als objektive Betrachtung angesehen werden kann ist schwierig, aber wenn das OA hier feststellt, daß ein "neben dem Auto stehen" bereits ein Verlassen ist, dann liegt sie falsch. Du glaubst gar nicht wie viele Knöllchenschreiber tagtäglich falsch liegen weil sie schlecht ausgebildet sind.
Wenn sie tatsächlich 3 Min gewartet haben um dem TE eine Falle zu stellen, dann halte ich dies auch nicht für statthaft.
Außerdem muß sie dies auch exakt nachweisen können.

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vor 32 Minuten schrieb janr:

Vermuten kann an vieles. Gefühle helfen hier nicht.
Wegen der Anonymität hier im Forum stellt sich jetzt die Frage warum der TE seine Sichtweise beschönigen (also Lügen) sollte.

Wieso Lügen? Ich z.B. sehe beim Parken meines Autos nicht auf die Uhr um spätestens nach 2 Minuten, 59 Sekunden den Behindertenparkplatz zu verlassen. Man kann sich auch schlicht irren.

“Wenn“ die OA Mitarbeiter die 3 Minuten Regel kennen, was Ich vermute, haben sie auf die Uhr gesehen. Wo du da eine Falle siehst verstehe ich nicht.

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"Lügen" meinte ich nicht negativ oder gar beleidigend.

Ich las heraus, daß du mit den Leuten vom OA vor Ort gesprochen hast, da du geschrieben hast, daß sie nicht auf dich eingegangen sind.
Da sah ich die Falle.
War aber evtl von Dir anders gemeint.

Ein OA-Mitarbeiter darf z.B. bei einer Behinderung auf dem Gehweg nur konkret beobachten wie andere VT behindert werden, aber nicht selber deshalb auf dem Gehweg gehen, um das FZ herumgehen, und dann eine Behinderung feststellen.
So sehe ich es als nicht statthaft an, wenn der OA-Mitarbeiter sieht wie jemand auf einem BH-Parkplatz einparkt und dieser sich neben das FZ stellt, dann haargenau auf die Uhr guckt um dann auf zu schreiben.
Man kann auch den Parkenden gleich ansprechen und ihn darauf hinweisen.

Wenn ein FZ alleine parkt, dann können sie natürlich auf die Uhr gucken und nach drei Minuten aufschreiben.
Das wäre aber in deinem Fall seltsam wenn sie Dich als Fahrer sehen.

Und wie gesagt ist strittig ob die drei-Minuten-Regel auch gilt, weil sie ja als "allgemeine Regel" durch das VZ außer kraft gesetzt wurde.
Daher ist es in dem Fall wirklich erst ein Parken, wenn du nicht da warst, also aus dem Einflussbereich verschwunden wärst.

Wäre mir das passiert würde ich argumentieren, daß ich neben dem FZ war und daß dies keine drei Minuten gewesen sind.
So verstehe ich den Vorgang und dies glaube ich Dir.

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vor 1 Stunde schrieb janr:

…Ein OA-Mitarbeiter darf z.B. bei einer Behinderung auf dem Gehweg nur konkret beobachten wie andere VT behindert werden, aber nicht selber deshalb auf dem Gehweg gehen, um das FZ herumgehen, und dann eine Behinderung feststellen.

Wie kommt du auf diese Idee? Natürlich muss der OA Mitarbeiter um das auf dem Gehweg parkende Auto herum gehen. Er muss doch die eventuell vorhandene Restgehwegbreite feststellen.  Normale Gehwegplatten wessen 40 x 40 cm. Sind nicht min. 2 Stück frei kann weder ein Rollstuhlfahrer noch ein Kinderwagen vorbei….

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Am 19.9.2022 um 14:22 schrieb SilverBanditS:

...Widerspruch gegen den zu erwartenden Bescheid einlegen.

Im Vorfeld eines Bußgeldbescheides sind Rechtsmittel nicht zulässig. Er ist ja nicht beschwert.

 

vor 15 Stunden schrieb rth:

Natürlich muss der OA Mitarbeiter um das auf dem Gehweg parkende Auto herum gehen. Er  muss doch die eventuell vorhandene Restgehwegbreite feststellen.  Normale Gehwegplatten wessen 40 x 40 cm. Sind nicht min. 2 Stück frei kann weder ein Rollstuhlfahrer noch ein Kinderwagen vorbei….

Gemeint ist, dass der OA Mitarbeiter nicht selber "Opfer" der Behinderung sein kann, um dann den qualifizierten Tatbestand der "Behinderung" aufzuschreiben bzw. vorzuwerfen.  

 

 

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vor 3 Stunden schrieb Sobbel:

Gemeint ist, dass der OA Mitarbeiter nicht selber "Opfer" der Behinderung sein kann, um dann den qualifizierten Tatbestand der "Behinderung" aufzuschreiben bzw. vorzuwerfen.  

Wie, fahren OA Mitarbeiter nicht im Rollstuhl?
Ernsthaft, soll z.B. bei einer Restbreite kleiner 0,80 m warten bis ein Rollstuhlfahrer bzw. Kinderwagen kommt um einzuschreiten, z.B. den Wagen abschleppen zu lassen?

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@Sobbel noch eins, in Essen z.B. werden Parker auf Behindertenparkplätzen abgeschleppt. Auf einen Parkberechtigten wird nicht gewartet.

Allerdings, Polizeibeamte ignorieren in der Regel jegliche Parkverstösse. Dafür ist das Ordnungsamt zuständig. 

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vor 3 Stunden schrieb rth:

Ernsthaft, soll z.B. bei einer Restbreite kleiner 0,80 m warten bis ein Rollstuhlfahrer bzw. Kinderwagen kommt um einzuschreiten, 

Einschreiten ist ja vielfältig. Wenn eine "Knolle" geschrieben wird, ist das auch ein Einschreiten.

Wenn es um eine Vorwerfbare Behinderung geht, ist der OA Mensch (wie ein Polizeiauto übrigens auch) kein "Opfer" oder Geschädigter.

Wenn eine Breite von 0,8 Meter verbleibt und kein Rollifahrer kommt, wurde keiner behindert und die Qualifizierung kommt nicht zur Anwendung.

 

vor 3 Stunden schrieb rth:

 in Essen z.B. werden Parker auf Behindertenparkplätzen abgeschleppt.

Das ist ein anderer Tatbestand als deine 0,8 Meter

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vor 50 Minuten schrieb Sobbel:

Wenn eine Breite von 0,8 Meter verbleibt und kein Rollifahrer kommt, wurde keiner behindert und die Qualifizierung kommt nicht zur Anwendung.

Wir hatten hier mal ein eifriges Mitglied, der mir in einer ähnlichen Sache aber vehement widersprochen hat. Da hatte ich ganz ähnlich argumentiert und eine Qualifizierung wegen nicht gegebener Behinderung verneint. Das sah er aber ganz anders.

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@Bluey, @Sobbel in Essen ist es üblich, Parken auf dem Bürgersteig bei einer Restbreite von 0,80 m in Wohngebieten nicht zu beanstanden. Unter diesem Wert ist man mit 55 Euro? dabei. Ein Verein für Fussgänger beanstandet dies. Vorsitzender ist ein ex. Polizeibeamter ( Direktor?)

Auf Behindertenparkplätzen wird, ohne das ein Berechtigter parken will, abgeschleppt.

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vor 19 Stunden schrieb rth:

@Sobbel noch eins, in Essen z.B.

 

vor 14 Stunden schrieb rth:

@Bluey, @Sobbel in Essen ist es üblich,

Essen geht mir am Arsch vorbei. 

Du erwartest doch nicht ernsthaft eine Erklärung/Rechtfertigung von Polizisten im Forum für OA  "übliches" Verhalten. 

Du kannst gerne im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes Auskunft dort beantragen

IFG NRW

 

vor 14 Stunden schrieb rth:

Ein Verein für Fussgänger beanstandet dies. Vorsitzender ist ein ex. Polizeibeamter ( Direktor?)

Zeigt doch nur, das sich jeder in Vereinen engagieren darf wie man mag. Das könnte ein ebenso gut Richter sein, deshalb hat der Verein oder das Mitglied trotzdem nix zu melden. Die können nach belieben Wünsche äußern und diese nach außen tragen.

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Der TE behauptet nur 2 Min auf dem BH Platz gestanden zu haben, und 5 m entfernt gestanden zu haben. Um dort nicht zu parken hätte er sofort wegfahren müssen.

Die Frage, die der TE nur beantworten kann, ist, warum stellt sich jemand für 2 Minuten (oder weniger) auf einen Parkplatz und steigt aus?

Wollte er nicht vielleicht doch länger warten, weil er am Bahnhof Gäste erwartete? Weil er mit jemand anderem verabredet war?  Die 2 Minuten Story müsste glaubhaft untermauert werden, um nicht als Schutzbehauptung abqualifiziert zu werden.

Ansonsten schaut das OA ja auch erst mal in ein parkendes Fahrzeug, ob man dort den Berechtigungschein sieht, bevor es ein Knöllchen schreibt.

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Am 22.9.2022 um 07:03 schrieb Sobbel:

Essen geht mir am Arsch vorbei. 

Dein gutes Recht. Leider kann ich nur die Situation in diese Stadt beobachten, einen Überblick über NRW oder gar ganz Deutschland habe ich, im Gegensatz zu dir, natürlich nicht.

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vor 27 Minuten schrieb zorro69:

…Die Frage, die der TE nur beantworten kann, ist, warum stellt sich jemand für 2 Minuten (oder weniger) auf einen Parkplatz und steigt aus?

Wollte er nicht vielleicht doch länger warten, weil er am Bahnhof Gäste erwartete? Weil er mit jemand anderem verabredet war?  Die 2 Minuten Story müsste glaubhaft untermauert werden, um nicht als Schutzbehauptung abqualifiziert zu werden.

Ansonsten schaut das OA ja auch erst mal in ein parkendes Fahrzeug, ob man dort den Berechtigungschein sieht, bevor es ein Knöllchen schreibt.

@zorro69 wenn ich Gäste abholen will stehe ich oft neben meinem Auto, „Sie“ sollen mich ja sehen. Aber, 5 Minuten vor der Zeit, ist die richtige Höflichkeit. Ich bin relativ sicher, der TE irrt, er stand länger als 3 Minuten auf dem Behinderten Parkplatz.

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vor 3 Stunden schrieb zorro69:

Der TE behauptet nur 2 Min auf dem BH Platz gestanden zu haben, und 5 m entfernt gestanden zu haben. Um dort nicht zu parken hätte er sofort wegfahren müssen.

Nö.

Er darf bis 3 Min halten und darf neben dem FZ sein. Alles andere muß das OA beweisen. Vermutungen sind nicht relevant.

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vor einer Stunde schrieb janr:

Er darf bis 3 Min halten und darf neben dem FZ sein. Alles andere muß das OA beweisen. Vermutungen sind nicht relevant.

Die OA Mitarbeiter dürften wissen, welche Parkplätze in ihrem Revier für Behinderte reserviert sind. Blick auf die Uhr, beobachte aus einiger Entfernung, einschreiten. 

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vor 3 Stunden schrieb KlausK:

Erstmal muss jemand vom OA zum Fahrzeug um nach der eventuell ausliegenden Berechtigung zu gucken. 

Warum? Erst aus der Ferne beobachten, dann nachsehen ob Berechtigung vorhanden, dann Anzeige schreiben. Wenn der Fahrer nicht sichtbar ist Abschleppen.

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vor einer Stunde schrieb KlausK:

Wäre nicht gerade effektiv: erstmal rumstehen und beobachten, dann hingehen und feststellen: "fünf Minuten umsonst (aber nicht kostenlos) rumgestanden.".

 @KlausK in der Regel sind Behindertenparkplätze neben normalen, kostenpflichtigen Plätzen. Die kann man in Ruhe kontrollieren. „Rumstehen“ ist nicht erforderlich.

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Da hat wohl jeder seine eigene Gegend vorm geistigen Auge.

Hier sind BH-Parkplätze neben Parkscheibenparkplätzen oder freien Parkplätzen, aber im Grunde nie bei kostenpflichtigen Parkplätzen, denn mit Ausweis ist man vom Parkschein sowie von der Parkscheibe befreit.

Nebenbei dürfen Behinderte mit dem Ausweis auch bei Parkverbotsschildern bis zu 3h stehen.

So machen BH-Parkplätze bei Parkscheiben- oder -schein-Parkplätzen wenig Sinn. Außer man will an dem bestimmten Ort Behinderte das Parken ermöglichen.

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vor einer Stunde schrieb janr:

So machen BH-Parkplätze bei Parkscheiben- oder -schein-Parkplätzen wenig Sinn. Außer man will an dem bestimmten Ort Behinderte das Parken ermöglichen.

Wenn „ genügend“ Parkplätze vorhanden sind, sind Behindertenparkplätze in der Tat überflüssig. In der Regel sind bei uns in der Innenstadt Parkplätze Mangelware, deshalb werden sie für Behinderte extra freigehalten. 

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@rth  Wie gesagt sind bei uns hier BH-Parkplätze als solche ausgeschildert wo es keine bezahlpflichtigen Parkplätze gibt.

@zorro69 Sind die bei dir länger als andere Parkplätze? Hier sind die meisten BH-Parkplätze wenn sie quer angeordnet sind breiter, ja so breit wie Frauenstellflächen.
Auf der anderen Seite sind die meisten Parkplätze entlang der Fahrbahnen Flächen zum Längsaufstellen und da sind die markierten BH-Parkplätze nicht länger als die anderen.
Dafür gibt es keine Markierungen pro Stellfläche sondern eine Parkraumbewirtschaftungszone mit Parkschein oder Anwohner-Parkausweis und da kann ein Behinderter längs parken ohne irgendwas bezahlen zu müssen, dafür gibt es dort keine festgelegten BH-Parkplätze.

Was natürlich auf Plätzen mit Parkerlaubnis wieder anders ist.

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Soviel Platz haben wir in München nicht. 

Da sind zu aller aller meist  Seitenstreifen neben den Fahrbahnen oder gleich Parken am Fahrbahnrand.
Dort sind die BH-Parkplätze nicht breiter und nicht länger. Brauchts ja auch nicht.

Klar gibt es auch BH-Parkplätze die breiter sind, z.B. auf Supermarkt-Parkplätzen etc ... oder überhaupt auf Plätzen mit Parkständen.
Im Straßenraum ist dies dann eher selten.

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vor 10 Stunden schrieb janr:

Es ging ja ums sprachliche Verstehen, oder? 

Naja, damit wirklich jeder weiß und versteht, worum es geht, sollte man das "Wording" beachten und den korrekten Terminus nutzen.;) Sonst redet man u.U. aneinander vorbei.

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Frag mal Tante Kugel, da wirst du sehen, daß nur Akademsich von Haltverbot gesprochen wird.

In der StVO ist jedenfalls das Halten und das Parken verboten und dies wird manchmal mit Haltverbotsschildern angezeigt wo auch das Halten erlaubt ist.
Da stellt sich die Frage welcher Praktikant da geschludert hat.:whistling:

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vor 3 Stunden schrieb janr:

Da stellt sich die Frage welcher Praktikant da geschludert hat.:whistling:

Wieso sind immer die Praktikanten Schuld?  Darf nicht auch mal ein handelsüblicher ausgelernter und erwachsener Angestellter/Arbeitnehmer/Beamte eine kapitalen Fehler machen?  Wenn ich dran denke ,wie oft ich schon im Berufsleben.... ach lassen wir das.

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