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Es wird eine gewisse Zeit dauern, bis er den Bußgeldbescheid erhält und letztlich auch das Fahrverbot antreten muß. Aber warum sollte man ihm nach Feststellung seiner Personalien und Fahrereigenschaft die Weiterfahrt untersagen?

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Wieso wird die begleitende Person, die ja formal die Aufsicht hat, nicht ebenfalls belangt. Schließlich hat sie dem unverantwortlichen Treiben ihres unter ihrer Aufsicht und damit unter ihrer Verantwortung fahrenden Schützlings nicht Einhalt geboten.

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Es kann immer nur einen Führer geben und der Beifahrer ist das lediglich in der Fahrschule.

Wegen jeder OWI Pillepalle, welche aufgrund von eventuellem Messmurks ohnehin noch lange nicht rechtskräftig ist, die FE einzukassieren halte ich auch für übertrieben. Obwohl das in manchen Ländern durchaus üblich ist (wenige Monate Regelfahrverbot, welches sofort angetreten werden muss).

Das vorherige noch offene Delikte auch keine Relevanz haben ist ja hoffentlich selbsterklärend.

 

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vor 38 Minuten schrieb Heintz:

Es kann immer nur einen Führer geben und der Beifahrer ist das lediglich in der Fahrschule.

Das ist der Fahrlehrer. Der auch per Doppelpedal (und Griff ins Lenkrad) eingreifen kann bzw. sogar muss.

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Am 26.8.2022 um 11:00 schrieb Sobbel:

Wie würdest du das denn gern (rechtmäßig) gehandhabt haben?

 

 

 

Fast täglich liest man in den regionalen Zeitungen, dass Kraftfahrzeugführer angehalten oder erwischt werden, die überhaupt nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Gerade in meiner Nachbarschaft habe ich selbiges erleben können, über Wochen und Monate fuhr da einer - und seit Ostern ist er spurlos verschwunden. Natürlich mit Motorrad ins Ausland. Ich hatte den Fall hier einem Mod geschildert - die Polizei ist einfach nicht mehr in der Lage, die Kontrolldichte, die erforderlich wäre, aufrecht zu halten. Und das in dem Focus Artikel beschriebene Verhalten ist typisch für diese Klientel - der fährt auch noch ein drittes Mal weiter, möglicherweise mit fatalen Folgen - und ist danach im Nahen Osten verschwunden.

Dass es möglich ist, entsprechende Vorschriften und Gesetze zu schaffen, die auch durchgreifenden Erfolg versprechen, dazu ist derzeit unser Gesetzgeber nicht in der Lage. Es sei denn, die Rundfunkgebühr wurde nicht bezahlt.

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vor 11 Stunden schrieb Zöllner:

die überhaupt nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind.

Ist hier aber nicht der Fall. 

vor 11 Stunden schrieb Zöllner:

 die Polizei ist einfach nicht mehr in der Lage, die Kontrolldichte, die erforderlich wäre, aufrecht zu halten.

Der Bengel ist doch aber erwischt worden und das gleich zweimal

vor 11 Stunden schrieb Zöllner:

 Verhalten ist typisch für diese Klientel

Welche Klientel ist das, für die er das typische Verhalten zeigt?

vor 11 Stunden schrieb Zöllner:

der fährt auch noch ein drittes Mal weiter, möglicherweise mit fatalen Folgen - und ist danach im Nahen Osten verschwunden.

Wie kommst du auf den nahen Osten?

vor 11 Stunden schrieb Zöllner:

Dass es möglich ist, entsprechende Vorschriften und Gesetze zu schaffen, die auch durchgreifenden Erfolg versprechen, dazu ist derzeit unser Gesetzgeber nicht in der Lage. 

Doch isser. Nur würde die Raserfraktion wieder losbrüllen wie ein geprügeltes Kind. Das hatten wir doch schon oft.

Es liegt auch nicht an fehlenden Gesetzen, sondern eher an unserer Weicheirechtsprechung. 

Ich bin auch für hartes durchgreifen - ganz klarer Fall. Aber irgendwie stecken in deinem Beitrag Vorurteile/Diskriminierungen denen ich nicht so gerne folgen mag.

Du kannst den Bengel nicht einkerkern bei Wasser und Brot. Das ist auch "nur" ein rücksichtsloser Raser wie es sie zuhauf gibt und denen das Auto weggenommen gehört. 

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...wenn nicht spätestens bei einem derart eklatanten schwerwiegenden Fall der Beifahrer / die Begleitperson nicht auch belangt wird / werden kann, dann ist die Gesetzgebung rund um dieses begleitete Fahren schlicht und einfach Murks³.

Wenn die Begleitperson nicht angehalten ist den Fahrstil des Schützlings zu beurteilen, ggf. auf eine ordnungsgemäße Fahrweise zu drängen um nicht auch selbst zumindest -wie in diesem Fall- bei massiven Ordnungswidrigkeiten, usw. belangt zu werden, dann kann man sich so eine Begleitperson auch gleich komplett sparen.

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vor 45 Minuten schrieb hawethie:

was soll die Begleitperson machen? In's lenkrad greifen? Iwie aufs Premspedal treten,? die Handbremse anziehen?

wie willst du beweisen, dass sie nicht versucht hat, einzugreifen?

Die Begleitperson darf nicht ins Lenkrad greifen. Mein Auto z.B. hat keine Handbremse mehr, bei vielen Autos bewirkt Ziehen der Handbremse während der Fahrt Wendung um 180 Grad, im Zweifel tödlich für alle Insassen.

Verantwortlich ist auch beim begleitetem Fahren der Fahrzeugführer, auch mit 17 Jahren.

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Wenn ein Donnerwetter beim ersten dicken Verstoß nicht reicht, reicht das sofortige Aussteigen und Übernahme des Fahrersitze bei erneut unangemessener Fahrweise. Damit ist die Fahrt für den Nachwuchs rechtlich beendet, selbst wenn theoretisch er ein eigenes Fahrzeug hätte.

So einfach ist es, seine Verantwortung als Begleitperson deutlich zu machen, wenn die Begleitung eh nichts bringt. Dies scheint bei dieser Mam wohl nicht angekommen gewesen zu sein, für mich somit disqualifiziert als Beifahrer-Ratgeberin. Vielleicht auch als Fahrerin?

Ansonsten stimme ich mit @Aka überein, daß es wohl ein Strickfehler des begleiteten Fahrens ist, wenn es bei Duldung von groben Übertretungen folgenlos für Begleiter bleibt.

Ins Lenkrad eingreifen oder Handbremse ziehen ist nie eine Option. Klare Ansagen schon!

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vor 19 Stunden schrieb gorot:

Wenn ein Donnerwetter beim ersten dicken Verstoß nicht reicht, reicht das sofortige Aussteigen und Übernahme des Fahrersitze bei erneut unangemessener Fahrweise. Damit ist die Fahrt für den Nachwuchs rechtlich beendet, selbst wenn theoretisch er ein eigenes Fahrzeug hätte.

So einfach ist es, seine Verantwortung als Begleitperson deutlich zu machen, wenn die Begleitung eh nichts bringt. Dies scheint bei dieser Mam wohl nicht angekommen gewesen zu sein, für mich somit disqualifiziert als Beifahrer-Ratgeberin. Vielleicht auch als Fahrerin?

Ansonsten stimme ich mit @Aka überein, daß es wohl ein Strickfehler des begleiteten Fahrens ist, wenn es bei Duldung von groben Übertretungen folgenlos für Begleiter bleibt.

Ins Lenkrad eingreifen oder Handbremse ziehen ist nie eine Option. Klare Ansagen schon!

...richtig, genau so dachte / denke ich auch... wenn mir die Verantwortung als Begleitperson übertragen wurde -ohne darf der 17Jährige ja nicht einmal fahren- dann brauche ich da weder ins Lenkrad noch sonst irgendwohin greifen.

Bei von mir als Begleitperson festgestellten Verstößen, selbst bei kleinen Sachen gibts eine mündliche Rückmeldung und bei solchen Hämmern, wie sie in dem obigen Fall stattgefunden haben, da gibts eine saftige Ansage, die sich gewaschen hat... letztendlich mit der Konsequenz, wie @gorotschon geschrieben hat... bis zu dem Punkt, dass das meine letzte Begleitfahrt gewesen ist und sich der Nachwuchs jemanden anderen suchen kann der sich als Begleitperson eintragen läßt.

Wer das nicht drauf hat, wer sich nicht derart durchsetzen kann / durchsetzt ist schlicht charakterlich als Begleitperson nicht geeignet.

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vor 36 Minuten schrieb Aka:

...

Wer das nicht drauf hat, wer sich nicht derart durchsetzen kann / durchsetzt ist schlicht charakterlich als Begleitperson nicht geeignet.

Da hast du sicher Recht, aber das interessiert nicht. 5 Jahre Führerschein, maximal 1 Punkt, Mindestalter 30. Nach Durchsetzungskraft wird nicht gefragt. Charakter, was ist das?

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...dann ist die gesetzliche Regelung zum begleiteten Fahren schlicht und einfach Murks... wie ich oben ja schon geschrieben habe.

Um nicht bei jedem der als Begleitperson eingesetzt werden soll eine entsprechende Überprüfung zur charakterlichen Eignung machen zu müssen, wäre es das mindeste den Beifahrer, also die in den Unterlagen zum begleiteten Fahren festgelegte Begleitperson zumindest bei massiven Ordnungswidrigkeiten z.B. sobald es für den Fahrer Punkte gibt auch entsprechend zu bedenken... z.B. mit dem gleichen Bußgeld + Punkten, wie den Fahrer.

Vielleicht fördert das die Aufmerksamkeit und charakterliche Eignung so einer Begleitperson, wie im obigen Fall ein wenig.

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vor 51 Minuten schrieb Aka:

...dann ist die gesetzliche Regelung zum begleiteten Fahren schlicht und einfach Murks... wie ich oben ja schon geschrieben habe.

Um nicht bei jedem der als Begleitperson eingesetzt werden soll eine entsprechende Überprüfung zur charakterlichen Eignung machen zu müssen, wäre es das mindeste den Beifahrer, also die in den Unterlagen zum begleiteten Fahren festgelegte Begleitperson zumindest bei massiven Ordnungswidrigkeiten z.B. sobald es für den Fahrer Punkte gibt auch entsprechend zu bedenken... z.B. mit dem gleichen Bußgeld + Punkten, wie den Fahrer.

Vielleicht fördert das die Aufmerksamkeit und charakterliche Eignung so einer Begleitperson, wie im obigen Fall ein wenig.

Gute Idee, wegen weniger Idioten ein im Prinzip bewährtes Modell abschaffen. 

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vor 32 Minuten schrieb rth:

bewährtes Modell abschaffen

Warum abschaffen? Ein Gesetz, daß sich inkonsequent zeigt, kann doch verbessert werden. Begleitperson muß mit in die Verantwortung einbezogen werden. Vergleichbar mit dem Kapitän, der bindende Weisungen erteilen darf und muß. Der Fahranfänger ist der Steuermann und voll weisungsgebunden. Ich weiß, Vergleich hinkt, aber sinngemäß sollte das im Gesetz umgesetzt werden. Wenn Kapitän pennt und nicht auf Schützling einwirkt, soll er ebenfalls mit Bußgeld belegt werden, sofern er sich nicht glaubwürdig freisprechen kann, wenn es zu gravierenden Fahrverstößen kommt. Sache des Gesetzgebers, saubere Regelung auf den Weg zu bringen.

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vor 10 Stunden schrieb Aka:

da gibts eine saftige Ansage, die sich gewaschen hat...

Das ist aber nett formuliert. Wenn ich mit dem "Schützling" nach dem Tiefflug wieder festen Boden unter den Füßen hätte, gäbs ein paar ordentliche Laschen. Aber Ordentliche. 

vor 10 Stunden schrieb Aka:

Wer das nicht drauf hat, wer sich nicht derart durchsetzen kann / durchsetzt ist schlicht charakterlich als Begleitperson nicht geeignet.

Das hat mit charakterlicher Eignung der Begleitperson nichts zu tun hat.  Es ist eine Sache der Intelligenz, bei überschreiten bestimmter Geschwindigkeiten erstmal nichts zu tun. Davon das die Mutter eine "saftige Ansage" während der Fahrt gemacht hat, geh ich aus. 

Natürlich bliebe es dir überlassen als Begleitperson aus dem fahrenden Auto zu steigen - egal bei welcher Geschwindigkeit. 

vor 8 Stunden schrieb gorot:

Begleitperson muß mit in die Verantwortung einbezogen werden. 

Das könnte evtl. dann in Erwägung gezogen werden, wenn eine Doppelpedalerie verpflichtend wäre. Die Begleitperson kann und darf fahrtechnisch nicht eingreifen, hat ja nicht einmal die Möglichkeit dazu und darf daher nicht in die Verantwortung gezogen werden.  

Im Übrigen möchte ich mich RTH bei seinen letzten Äußerungen anschließen.

Es bleibt zu hoffen, das jemand, bei dem die Fäden zusammenlaufen,  mal die Fahreignung nach § 11 Abs. 3 Nr. 4 FEV in Frage stellt.

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vor 13 Stunden schrieb Sobbel:

...

Das könnte evtl. dann in Erwägung gezogen werden, wenn eine Doppelpedalerie verpflichtend wäre. Die Begleitperson kann und darf fahrtechnisch nicht eingreifen, hat ja nicht einmal die Möglichkeit dazu und darf daher nicht in die Verantwortung gezogen werden.  

...

...ob da eine Doppelpedalerie vorhanden ist oder nicht, ist vollkommen unerheblich.

Wir hatten z.B. damals in der Bundeswehrfahrschule (Kraftfahrausbildungszentrum Ebern) Fahrschulfahrzeuge, die auch keine Doppelpedalerie hatten - da saß der Fahrlehrer aufm Beifahrersitz und hat seine Ansagen gemacht.

Auch bei der Fahrschulausbildung Motorrad oder Traktor (Klasse T) gibts für den Fahrlehrer auch nur die Möglichkeit mündlich, sogar nur per Funk einzugreifen, wenn er mitm Fahrschulauto hinterherfährt.

 

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@Aka, der/die 17 jährige hat einen Führerschein, die Begleitperson soll beraten, mehr nicht. Verantwortlich ist der/die 17 jährige. Verantwortung auf „Andere“ verschieben ist nicht. 

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