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POLISCAN - Reichweite (Mess- und Fotobereich, Speicherung?)


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Moin,

da es mittlerweile Enforcement Trailer und Blitzer-Säulen gefühlt wie Sand am Meer gibt und mir diesbezüglich schon seit längerer Zeit einige Fragen unter den Nägeln brennen, habe ich mich einfach mal bei euch - in der Hoffnung Antworten zu finden - registriert :)

Hintergrund: Ich habe immer wieder beobachtet, dass Enforcement Trailer und Blitzer-Säulen scheinbar auf große Entfernung Geschwindigkeiten messen und das Foto scheinbar erst unmittelbar am Blitzer ausgelöst wird, obwohl das Fahrzeug bereits stark abgebremst hat und unter der Geschwindigkeitsbegrenzung ist.

Wenn ich richtig informiert bin, handelt es sich bei den Systemen in den Enforcement Trailern sowie in den grauen Blitzer-Säulen um das POLISCAN Speed-System der Firma Vitronic.

Leider konnte ich auf die folgenden Fragen keine Antworten im Internet oder auf der Herstellerseite finden:

- Auf welche Entfernung kann das POLISCAN Speed-System messen? (hierzu konnte ich im Internet noch einen Wert von 10-75 Metern finden).
- Auf welche Entfernung dürfen in Deuschland Blitzer maximal Messen? Gibt es hierzu überhaupt Vorgaben durch das Gesetz (s. Laserpistole, welche mehrere hunder Meter messen kann/darf)?
- Findet bei LIDAR-Systemen wie POLISCAN eine punktuelle Messung statt (vergleichbar mit Lichtschranke oder Induktions-Schleife) oder "beobachtet" das System die Verkehrsteilnehmer über eine längere Strecke (z.B. bereits 75m vor dem Blitzer)?
- Ist es in Deutschland zulässig, dass ein Blitzer eine Messung (z.B. in 75m Entfernung) durchführt, sich das Fahrzeug "merkt" und erst beim Blitzer das Bild auslöst?

Das sind ziemlich spezifische Fragen, aber vllt kann mir ja jemand weiterhelfen :D

 

Viele Grüße

B738

 

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Die letzte Frage ist einfach zu beantworten: Ja, das machen auch herkömmliche Anlagen so. es gibt zB Lichtschrankenanlagen wie die ESO, die misst auch wenn das Fahrzeug eben die Lichtschranke passiert und die Fotoeinheit wird erst ausgelöst, wenn das Fahrzeug die schwelle für eben das Foto passiert. Je nach örtlichen Gegebenheiten sind das ja mal schon ein paar Meter. Die Reichweite einer Messeinrichtung wird in dessen Dokumentation beschrieben. Gerade Laserpistolen haben glaube ich eine große Reichweite (ca 1000 Meter?) und sind damit ohne Hilfsmittel oft nicht zu erkennen.

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Ich bin vor längerem aus ca 380 m mit Laserpisole gemessen worden, konnte vor Anhalten die Stelle am Waldrand durch den dunklen Hintergrund nicht ausmachen. War vom Vorwurf harmlos, fuchste mich trotzdem. Fragte den Beamten, wie weit sie max. damit messen könnten und er sagte, bei freier Sicht bis zu 1700m. Ob es stimmt, keine Idee.

Hilft in der Frage des TE aber nicht weiter.

 

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vor 12 Stunden schrieb B738:

- Auf welche Entfernung kann das POLISCAN Speed-System messen?

Es ist nicht eine Frage des Könnens, sondern des Dürfens. Der Hersteller entwickelt die Geräte, durchläuft das Konformitätsbewertungsverfahren  oder beantragt (altes Eichrecht) eine Bauartzulassung bei der PTB. Das ist dann maßgebend. 

 

vor 12 Stunden schrieb B738:

- Auf welche Entfernung dürfen in Deuschland Blitzer maximal Messen?

Da gibt es keine Vorgaben. 

 

vor 12 Stunden schrieb B738:

- Findet bei LIDAR-Systemen wie POLISCAN eine punktuelle Messung statt (vergleichbar mit Lichtschranke oder Induktions-Schleife) oder "beobachtet" das System die Verkehrsteilnehmer über eine längere Strecke (z.B. bereits 75m vor dem Blitzer)?

Poliscan "beobachtet" über eine gewisse Strecke.

 

vor 12 Stunden schrieb B738:

- Ist es in Deutschland zulässig, dass ein Blitzer eine Messung (z.B. in 75m Entfernung) durchführt, sich das Fahrzeug "merkt" und erst beim Blitzer das Bild auslöst?

Warum sollte das nicht zulässig sein?

 

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vor 16 Stunden schrieb zorro69:

es gibt zB Lichtschrankenanlagen wie die ESO

Die ESO ist keine Lichtschrankenanlage!

vor 16 Stunden schrieb zorro69:

die misst auch wenn das Fahrzeug eben die Lichtschranke passiert

den Sensor passiert.

vor 16 Stunden schrieb zorro69:

die Fotoeinheit wird erst ausgelöst, wenn das Fahrzeug die schwelle für eben das Foto passiert. Je nach örtlichen Gegebenheiten sind das ja mal schon ein paar Meter.

Nein, es sind - egal, wie die örtlichen Gegebenheiten sind - immer 3m zwischen Sensormitte und Fotolinie. Lediglich (ES 3.0) bei der zusätzlichen Verwendung der WLAN-Kamera tritt bei eben dieser eine verzögerte Auslösung auf, die in Abhängigkeit der Geschwindigkeit des gemessenen Fahrzeugs dazu führt, daß der Fotoauslösepunkt (geschwindigkeitsabhängig unterschiedlich weit) hinter der 3m-Marke liegt.

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  • 2 weeks later...
Am 24.7.2022 um 22:31 schrieb gorot:

. War vom Vorwurf harmlos, fuchste mich trotzdem.

@gorot: Tolles Outing! Du bist ja echt ein "böser Schnellfahrer":lol:. Aber schön, daß Du die Massenabzocke mittels Handlasermessgerät extra für "Nur-schwere-Jungs-Fänger"-@bluey bestätigst.

Zitat

Fragte den Beamten, wie weit sie max. damit messen könnten und er sagte, bei freier Sicht bis zu 1700m. 

Toller Meßbeamter:lol:. Hoffentlich war er auch zeigefreudig beim Eichsiegel.

:nolimit:

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@B738: Das LIDAR-Meßsystem von PSS ist im Prinzip keine punktuelle Messung (wobei die Lichtschrankenmessung mit eso-Geraffel auch keine punktuelle Messung ist). LIDAR ist eine sogenannte Laserimpuls-Zeitlaufmessung, sprich hier im zugelassenen Meßbereich von ca. 10 - 75 Meter werden die gebündelten Lichtimpulse per Dauerbeschuß dann von Fahrzeugen reflektiert. Bei einer gewissen Plausibiltät wird ein Geschwindigkeitsmittelmeßwert ausgeworfen und der Fotozeitpunkt durch die gleichzeitige Distanzbestimmung bestimmt. Durch diesen Versatz sowie der Fotoauslösezeitverzögerung gibt es etliche Literatur über Murksmessungen (Zuordnungsprobleme, Fahrzeugverdeckungen, usw.) sowie einhergehend dann Software- und Auswertungsverbesserungsmaßnahmen. 

Im Prinzip ist die Frage der Zulässigkeit korrekt, denn je größer der Abstand von der Messung bis zur Beweisbildung ist, desto größer wird das Murkspotential, insbesondere ohne durchgängige Dokumentation. Das Extrembeispiel ist die Laserpistole mit bloßer Displayanzeige. Diese Methode hat den größten Meßbereich von 1000 Meter (Riegl FG21-P) mit dem geringsten Sachbeweis und lebt vom hohen Zeugenbeweisanteil. Die Brückenhocker gucken zwar auch 1000 Meter, ist aber keine Meßstrecke.

:nolimit:

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