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Führerschein Umtausch


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Folgendes Problem: Ich bin vor 1953 geboren, daher von der Umtauschpflicht befreit. Aber 2001 habe ich meine „Graue Pappe“ in einen Kartenführerschein getauscht. Kartenführerscheine dieses Jahres müssen bis 2026 getauscht werden. Was gilt für mich?

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Von der Umtauschpflicht bist ganz sicher nicht befreit, sie ist nur spät für Dich aufgrund des Jahrganges und der Scheinausstellung. Wenn Schein bis 1998 ausgestellt, Umtauschfrist 2033 für Dich, danach gelten andere Regeln, je nach Datum ab 1999.

Spiele in gleicher Liga, habe 2019 wegen kleinem Busführerschein für Bürgerbus zwangsläufig einen Kartenschein beantragen müssen und in einem Zug dann auch gleich die Brille eintragen lassen, um nach der medizinischen Untersuchung durch TÜV nicht noch einmal ändern zu müssen. Sonst hätte ich die graue Pappe weiter bis zur Unleserlichkeit oder Umtauschfrist genutzt. Wobei es im Ausland mit altem Lappen angeblich schon Probleme bei Kontrollen gab, was den vorzeitigen Umtausch auf Eu-KartenFS dann doch sinnvoll machen könnte.

Mit Karte, so meine Info, gilt 15 Jahre für Neuausstellung, unabhängig von Umtauschfristen der alten Lappen, die eventuell später wären, wurde mir erklärt. Gültigkeitsablauf steht vorn unter Ziffer 4b, bei mir xx.xx.34 auf dem Karten-FS. Sollte dann bei Dir auch nicht anders sein, errate ich mal.

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Aber grad lese ich das, vielleicht trifft es auf Dich zu:

Doch auch einige der bereits neu ausgestellten EU-Scheckkartenführerschein müssen noch vor dem eigentlichen Ablaufdatum umgetauscht werden. Die ersten EU-Scheckkartenführerscheine, die in Deutschland ausgestellt wurden, entsprachen nämlich nicht den Vorgaben der am 19.01.2013 in Kraft getretenen EU-Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG). Daher müssen auch alle zwischen 01.01.1999 und 18.01.2013 ausgestellten EU-Führerscheine bis spätestens 2033 erneut umgetauscht werden. Ausschlaggebend ist das genaue Ausstellungsjahr.

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Tja, dann im Zweifel bei dem Amt (bei uns in NRW Straßenverkehrsamt_Führerscheinstelle) nachfragen, die sollten es hoffentlich wissen. Ich bin da überfragt. Scheint, da ohne Ablaufdatum, dann der noch nicht EU-konforme frühe "EU"-Kartenschein zu sein, wo auch der letze Absatz in dem Zitat von mir greift. Dann wohl eher die Regelungen ab Ausstellungsdatum 1999 für Umtausch schätze ich, sofern ich es richtig verstehe.

Vermute, daß dann auch für den alten KartenFS ohne eingetragenem Ablaufdaten diese Fristen ab Ausstellung der KartenFS gelten:

Stichtage beim Führerschein-Ablaufdatum: Tabelle für Führerscheine, die ab 01.01.1999 ausgestellt wurden

Ausstellungsjahr Stichtag für den Umtausch
1999 - 2001 19.01.2026
2002 - 2004 19.01.2027
2005 - 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 - 18.01.2013

19.01.2033

Gewißheit mußt Dir selbst verschaffen, hier hört mein Verständnis für Verwaltungsabläufe auf, mit Logik haben die Richtlinien eh nichts zu tun.

Habe immer noch die Befürchtung, daß es mit den 15 Jahren Geltungsdauer Vorbereitung der Hintertüre ist, langfristig später älteren Inhabern die Fahrerlaubnis auf die kalte Tour zu entziehen, einfach mit Verweigerung der Verlängerung oder mit neuen unüberwindbaren Hürden, die vielleicht heute schon in der Schublade vorformuliert liegen.

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@gorot diese Tabelle ist mir bekannt. Aber was gilt? Geburtsjahr vor 1953, kein Pflichtumtausch, 2001 Umtausch der „Grauen Pappe“ in Kartenführerschein erneuter Umtausch 2026. Also, welche Regel gilt?

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Schrieb ich doch, keine Ahnung, was wirklich gilt. Meine eher unmaßgebliche Einschätzung ist aus dem Gelesenen abgeleitet, mehr geraten als verstanden, dann höchstwahrscheinlich 2026, Gewißheit bekommst nur über Nachfrage beim Amt.

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vor 14 Stunden schrieb rth:

Folgendes Problem: 

Welches Problem hast du denn?

An der alten grauen Pappe kannst du ja aus nostalgischen gründen nicht so sehr gehangen haben, sonst hättest du in 2001 nicht umgetauscht. Wenn du auf die aktuelle Karte tauschen möchtest, kannst du das jederzeit.  Die Führerscheinkarte aus 2001 hat es m.M.n. nostalgisch (noch) nicht verdient aufbewahrt zu werden. 

 

Ich hab hier mal vom BMDV einen Link:

Führerscheinumtausch

Nach meiner Lesart ist das wie folgt:

In der Tabelle/Liste röm. I wird auf das Geburtsjahr abgestellt i.V.m. Führerscheinen mit Ausstellung vor 31.12.1998. Hier dürftest du, ohne deinen Umtausch in 2001,  reingehört haben. Demnach wäre ein Umtausch spätestens bis 2033 fällig.

In der Tabelle röm. II wird auf das Ausstellungsjahr des Führerscheines abgestellt (nicht Erteilung der Fahrerlaubnis). Demnach müsstest du,  da in 2001 neu ausgestellter Führerschein vorhanden ist,  spätestens in 2026 umtauschen.

Jetzt ist aber in der röm. II Überschrift eine * Bemerkung zu finden und dazu heißt es in der Fußzeile:

" * Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins."

Das ist also gar nicht so schwer: Du musst spätestens bis 19.01.2033 umtauschen.

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@SobbelDanke für die Information! 
 

Nostalgie für die alte Pappe, nein. Original wurde gestohlen, Ersatzführerschein mit „Säuferbalker“ plus Stempel Ersatz. Zusätzlich Bericht aus Österreich, dass die alte Pappe nicht mehr anerkannt wurde. (War wohl ein Kiberrer übereifrig)

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Am 14.7.2022 um 09:28 schrieb rth:

@SobbelDanke für die Information! 

Gerne.

Am 14.7.2022 um 09:28 schrieb rth:

Ersatzführerschein mit „Säuferbalker“ plus Stempel Ersatz. 

Die Führerscheinkarten hatten den meines Wissens nicht mehr. Den Balken gabs nur in der grauen Pappe und zwar unabhängig davon, ob der mal wegen Sauferei weg war. Gab ja auch andere Gründe warum man den bekam.

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vor 2 Stunden schrieb Sobbel:

 Die Führerscheinkarten hatten den meines Wissens nicht mehr. Den Balken gabs nur in der grauen Pappe und zwar unabhängig davon, ob der mal wegen Sauferei weg war. Gab ja auch andere Gründe warum man den bekam.

@Sobbel wenn ich mich recht entsinne wurde bei Neuerteilung nach Entzug der normalerweise vom Prüfer auszufüllende Bereich mit einem großen „Z“ entwertet. Zusätzlich wurde der Führerschein mit „Ersatz“ gekennzeichnet, wenn der Führerschein gestohlen oder verloren wurde.

Jeder Polizeibeamte konnte so einen potentiellen „Alkoholsünder“ bei einer Kontrolle erkennen. ( sogenannter Säuferbalken)

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Urzeiten her-.....
Der "Säuferbalken" durfte schon zum meiner Zeit nicht mehr verwendet werden - das entsprechende Feld war auch nicht mehr vorhanden (meine Frau hat noch den grauen Lappen - ohne Prüfvermerkeintragsfeld).

Der rosa Schein und auch die jetzigen und vorigen Karten hatten das Ding erst recht nicht.

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vor einer Stunde schrieb hawethie:

Urzeiten her-.....
Der "Säuferbalken" durfte schon zum meiner Zeit nicht mehr verwendet werden 

Mag sein. In meiner grauen Pappe war das noch so. Mit Stempel „Ersatz“. 
Vermutlich bin ich etwas älter.

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  • 4 months later...

Hallo zusammen,

ich benötige einen internationalen Führerschein für eine Reise nach Marokko. Leider kann ich mit meinem alten rosa Lappen diesen nicht beantragen und muß somit nun schon vorzeitig(ich wäre erst 2025 dran) einen neuen beantragen. Da ich nicht mehr dort wohne wo der FS damals ausstellt wurde muß ja nun dieser Karteikartenauszug von der ausstellenden Behörde an die hier ansässige Führerscheinstelle geschickt werden. Soweit so gut. An wen tritt man den nun als erstes heran? Muß ich die alte Behörde ansprechen damit diese den Auszug an die aktuell zuständige FS Stelle schickt und fordert diese den Auszug bei der alten Behörde an? Dieser Auszug wird einem ja nicht nach Hause geschickt sondern immer an die aktuell zuständige Behörde. Wenn ich die Anforderung tätigen muß, sollte ich dann auch schon parallel den Antrag auf neuen FS bei der aktuell zuständigen FS Stelle tätigen? Macht ja keinen Sinn wenn die den Auszug geschickt bekommen aber keinen Antrag vorliegen haben? 

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@only Dieselob es so sein muss, keine Ahnung. Meine Frau hat den Kartenauszug per Mail nach Hause bestellt. 4 — 5 Monate keine Reaktion. Telefonisch nachgefragt, ach ja, ihre Mail liegt vor. Ich schicke den Auszug heute noch raus. Termin beim Strassenverkehrsamt gemacht, 4 Wochen Wartezeit, danach neuen Führerschein beantragt. Nach weiteren 4 Wochen in der Post. Leider mit vorher nicht vorhandenen Auflagen. Also das gleiche Spiel noch mal.

Ich wünsche Dir viel Glück.

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vor 2 Stunden schrieb only Diesel:

An wen tritt man den nun als erstes heran? 

Du kannst getrost zu der Führerscheinstelle gehen wo du jetzt wohnst. Die elektronischen FS Daten ziehen mit um (wie das Stammbuch beim EMA). Sollte es noch Papier geführte Unterlagen bei der alten Führerscheinstelle geben, werden die telefonisch von der neuen Stelle angefordert.

So war das zumindest bei mir. Die waren dort sehr zutraulich und hilfsbereit.

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vor 17 Stunden schrieb Sobbel:

Die elektronischen FS Daten ziehen mit um

sicher? Ich musste für das begl. Fahren bei meiner Tochter eine Abschrift der Kartei bzw. einen Auszug der Datei  in der Behörde besorgen, die die FE ausgestellt hatte. (bzw. die neue Behörde hat die beantragt) Ging zwar zügig, aber hier war nichts gespeichert.

(nach drei Umzügen wärs aber auch überraschend gewesen)

 

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vor 17 Stunden schrieb Sobbel:

Du kannst getrost zu der Führerscheinstelle gehen wo du jetzt wohnst. Die elektronischen FS Daten ziehen mit um (wie das Stammbuch beim EMA). Sollte es noch Papier geführte Unterlagen bei der alten Führerscheinstelle geben, werden die telefonisch von der neuen Stelle angefordert.

So war das zumindest bei mir. Die waren dort sehr zutraulich und hilfsbereit.

Könnte mir vorstellen das das vom Ausstellungsdatum abhängig ist .Meiner wurde 1994 ausgestellt. Ob für die rosa FS die Daten auch schon in elektronischer Form vorliegen kann ich mir nicht vorstellen. 

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Scheint dann unterschiedlich zu laufen. Bei unserem Straßenverkehrsamt (NRW) hatte ich den kleinen Personenbeförderunsschein als FE-Erweiterung beantragt, da hat die MA online unmittelbar in der Flensbuger Kartei eingesehen, Punkt war getilgt, keine Einträge sagte sie mir.

Zuätzlich wurde ein Führungszeugnis für Behörden beantragt, das direkt an Führerscheinstelle im Straßenverkehrsamt ging. Zusätzlich mußte ich noch eine medizinisch technische Untersuchung vom Tüv vorlegen. Mein oller Lappen mußte lange vor meiner möglichen Tauschfrist wegen Eintragfür Bus automatisch gegen Karte getauscht werden. FS-Akte hatten die an meinem ursprünglichen Ausstellungsort angefordert, obwohl ich schon Jahrzehnte hier im Kreis wohne, also nicht automatisch mit Umzug gewandert. Mit allem drum und dran einschl. spätem Untersuchungstermin TüV, hat das Spiel ca 8-9 Wochen geduert, bis ich neue Karten-FE abholen und alten Lappen, durch Ungültigstempel entwertet, wieder mitnehmen durfte.

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vor 3 Minuten schrieb only Diesel:

ohne ärztliches Attest

Wenn ich es richtig verstanden habe, ist es nur beim LKW-Führerschein, alter Klasse 2 der Fall, nicht aber bei dem alten 3er. Bei dem gilt Bestandsschutz ohne Untersuchung alle 5 Jahre. Noch, wer weiß was die sich einfallen lassen, Senioren vom Fahren abzuhalten. Kannst schon an den tendenziösen Berichten bei Unfällen von Senioren als Fahrer lesen. Gleicher Unfall eines jüngeren, na ja kleiner Fahrfehler oder etwas Übermut...

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vor 3 Minuten schrieb only Diesel:

Könnte mir vorstellen das das vom Ausstellungsdatum abhängig ist .Meiner wurde 1994 ausgestellt. Ob für die rosa FS die Daten auch schon in elektronischer Form vorliegen kann ich mir nicht vorstellen. 

Ich hab doch von 

vor 17 Stunden schrieb Sobbel:

Papier geführte Unterlagen

geschrieben. Das Papier oder Karteikarte bleibt vermutlich bei der alten Behörde. Aber diese Daten werden telefonisch bei der neuen Behörde abgefragt (FS-Klasse, Ausstellungsdatum, Auflagen usw.) eingepflegt.

 

vor 6 Minuten schrieb only Diesel:

Noch ne Frage. Kann ich nach dem Umtausch auch weiterhin Fahrzeuge bis 7,5to und mit Anhänger auch bis 12to fahren ohne ärztliches Attest alle 5 Jahre? 

Bis 12 Tonnen ja, aber ich glaube nicht ohne ärztl. Untersuchung alle 5 Jahre. Das ist auch altersabhängig.

ADAC

vor 7 Minuten schrieb gorot:

den kleinen Personenbeförderunsschein als FE-Erweiterung beantragt,

Ich kenne keinen kleinen Personenbeförderungsschein. Das ist auch keine FE Erweiterung und wird nicht in den FS eingetragen. Das ist so ein kleines gelbes Dokument und muss mitgeführt werden

Und das die Mitarbeiterin der Führerscheinstelle Onlinezugriff auf die KBA Daten hat glaub ich nicht. Die wird dort anfragen müssen. 

 

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vor 47 Minuten schrieb Sobbel:

kleines gelbes Dokument

Stimmt, ist in alter Führerscheinart Postkartengröße gefaltet, mit Aufschrift, Führerschein zur Fahrgastbeförderung, hab ich grad nachgesehn. Hatte den noch in der Schutzhülle und bisher nicht vorzeigen müssen. Alzheimer läßt grüßen, habs durcheinandergebracht. Dennoch mußte genau wegen dem gelben Schein mein alter Lappen in Karte getauscht werden, so die Formalien, da gelber F-Schein nur in Verbindung mit dem neuen Kartenführerschein gelten würde, ist mir erklärt worden.

vor 47 Minuten schrieb Sobbel:

Onlinezugriff auf die KBA

Das nahm ich zumindest an, als sie im PC aufrief und wegen eventueller Punkte nachschaute. Vielleicht hatte sie die schon längst angefordert und ins System eingepflegt gehabt.

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Mach dir doch keinen Kopf, das darfst ohne ärztliche Untersuchung, und wenn es anders wäre, dann würde auch die alte 3er Klasse Untersuchung nicht ersparen. Stichwort Bestandsschutz. Berufskraftfahrer, zumindest mit alter Kl 2, müssen zum Mediziner-Tüv.

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vor 6 Minuten schrieb only Diesel:

Sch....wäre wenn man nun mit dem neuen FS nur noch Fahrzeuge bis 3,5to ohne ärztlichen Nachweis ab 50J. bewegen dürfte….

Mir hat man vor x Jahren, bei Umtausch „Grauer Pappe“ Klasse 3 gegen Kartenführerschein gesagt, ab 50 weiterhin 7,49t, aber Hänger nur noch 4t. Hänger bis 11,75 t nur noch nach ärztlicher Untersuchung alle 5 Jahre.

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vor 2 Stunden schrieb Sobbel:

kenne keinen kleinen Personenbeförderungsschein

Den gibts tatsächlich, zumindest in NRW für ehrenamtliche Fahrer von Bürgerbusen. Ob per Ministererlaß geregelt oder Gesetz, hab ich nicht mehr auf dem Schirm. Der Mediziner-Tüv ist dafür abgespeckt. Ich dürfte damit keinen Linienbus oder Reisebus fahren. Müßte nachschauen, auch wohl nicht mehr als mit 9 Sitzplätzen.

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vor 4 Stunden schrieb gorot:

Den gibts tatsächlich, zumindest in NRW für ehrenamtliche Fahrer von Bürgerbusen. 

Info zum Bürgerbus


Im vorletzten Absatz steht zu lesen:

"Die Fahrer müssen keinen Busführerschein besitzen, ein PKW-Führerschein plus Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung reicht aus"

Führerscheinrecht ist Bundesrecht, da kann ein Bundesland nicht ausbrechen.

Hier noch eine Info dazu:

Bürgerbus Info

 

vor 4 Stunden schrieb gorot:

Den gibts tatsächlich,

Den gibts tatsächlich nicht

Der Erlass dazu:

NRW Erlass

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vor 2 Stunden schrieb Sobbel:

Den gibts tatsächlich nicht

Was willst denn erzählen, der Erlaß bestätigt doch genau meine Erläuterung weiter oben, es ist ein eingeschränkter Führerschein zur Fahrgastbeförderung und er gilt in Verbindung mit FE Klasse B meines ursprünglichen 3er. Ich hab ihn kleiner Personenbeförderungsschein genannt (sicher nicht nach Amtschimmel Duktus) und das ist er in der Tat, sowie ich es beschrieb, ein sehr abgespeckter, kleiner Busführerschein. Mir wurde aufgetragen, die Arbeitsmedizinische Bescheinigung der Eignungsuntersuchung mitzuführen. Davon, daß auch der Erlaß dabei sein solle, wurde ich nicht informiert und ich erhielt den Erlaß nicht zu Gesicht.

 

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vor einer Stunde schrieb Bluey:

Ich kenne auch keinen

Texte verstehend vollständig lesen, heute wohl nicht deine Stärke? Im Amtsschimmelreiten bin ich weniger geübt. Im Kern von mir aber richtig umschrieben: hier kleiner, also eingeschränkter Schein. Weiterhin gutes Wiehern!  :P

 

 

 

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Warum so dünnhäutig? Nicht selten liegt es wohl mehr am Text und/oder seines Verfassers, weshalb etwas nicht - so wie gewollt - verstanden wird. Sich richtig auszudrücken ist ja vielleicht nicht so Deine Stärke. :abwarten:

Aber vielleicht erläuterst Du allgemein noch einmal, was denn ein "kleiner, also eingeschränkter Schein" sein soll. Im Vergleich zu was übrigens? Einem großen, uneingeschränkten? :rolleyes:

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vor 3 Stunden schrieb Bluey:

dünnhäutig

Oh nein, allenfalls belustigt über Deine, scheinbar zeitweilig vorhandene, rudimentäre Fähigkeit, Texte vollständig und Sinn erfassend zu lesen, zumal da alles dazu drin stand. Warum möchtest das noch einmal vorgekaut haben, lesen kannst hoffentlich noch selbst.

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Naja, offenkundig war ich ja nicht der einzige, der Deinen geistigen Ergüssen nicht ganz folgen konnte. Über meine Fähigkeiten mußt Du Dir keine Gedanken machen. Die kannst Du eh nicht beurteilen.

Offenkundig hast Du halt Blödsinn geschrieben. Wurde Dir ja schon weiter oben mitgeteilt.

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vor 11 Stunden schrieb Zöllner:

Ich bitte beide Seiten, sich zu mäßigen.

Gerne doch. Nur wenn hier wer meint, sich biber-like zu präsentieren, bekommt er genau das, was er verdient.

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Neuerungen ab 2021: Fachkundeprüfung - Unterscheidung kleiner und großer P-Schein entfällt
 

Es gab also mal einen...https://blog.lapid.de/personenbefoerderungsschein-voraussetzungen-kosten-und-ablauf

 

Es gibt auch einen "Kleinen Waffenschein":licht:

Womit verglichen? Na klar, mit einem (normalen, großen) Waffenschein. Die Unterschiede können dir die Kollegen aus dem Waffenrecht erklären.

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  • 1 month later...

oh, das mit dem grossen und kleinen P-Schein kannte ich *so* nicht, es gab "zu meiner Zeit" P-Scheine fuer

- Krankenwagen
- Mietwagen PBefG
- Taxen

und glaube ich "nochwas", was mir gerade entfallen ist...

Alle fuer max. 8 Fahrgaeste, drueber hinaus ist es ein KOM-Schein, der frueher nach Personen und danach nach Fahrzeuggewicht unterteilt war - "kleiner" bis 7.5t/ca. 18-20 Personen, "grosser" (theoretisch) Ende offen ;)

Es gab sogar mal einen Autovermieter, dem mit etwas Ueberzeugungsdiskussion den "Taxischein" als bei Anmietung vorzulegender Fuehrerschein ausreichte ;) - laaange her, und der war alles andere als die hellste Kerze auf der Torte :D

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