Michael2020 0 Posted July 11, 2022 Report Share Posted July 11, 2022 Hey servus... Bin heut über die A8 nach München gefahren. Hab gedacht beim Irschenberg wo das Gefälle is, ist kein Limit. Bin also kurz aufs Gas und hab dann unten erst gesehen dass 100 war. War sicher 80km/h drüberund hab sofort abgebremst. Hab nicht gesehen ob ich geblitzt wurde aber anscheinend ist da ein fixer blitzer? Bin aus Österreich ohne Wohnsitz in Deutschland. Is da ein Blitzer? Und wenn ja, gilt das.Fahrverbot dann nur in Deutschland?? Bin grad mega verunsichert. Wenns um die Geldstrafe geht... Is halt scheisse aber nützt nix. Führerschein abgeben is halt unmöglich wegen Job. Fahre seit 17 jahren unfallfrei und ohne eintragungen oder dergleichen Danke... Quote Link to post Share on other sites
gorot 131 Posted July 11, 2022 Report Share Posted July 11, 2022 Abwarten und erst mal Tee trinken. Kann nachgewiesen werden, daß Du selbst als Halter gefahren bist, wird es ein Bußgeld geben. Dazu bekommst dann als Halter erst mal einen Anhörungsbogen und ab da kannst Strategie überlegen oder den weiteren Lauf abwarten. Fahrerlaubnispause könnte theoretisch mit Aufkleber für D gelten. Dazu müssen Sie den erst mal den Führerschein haben... Schau mal hier: Klick und noch mal Klick , zur Höhe Bußgeld Klick Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted July 11, 2022 Report Share Posted July 11, 2022 vor einer Stunde schrieb Michael2020: Und wenn ja, gilt das.Fahrverbot dann nur in Deutschland?? Jup. vor 1 Stunde schrieb Michael2020: Fahre seit 17 jahren unfallfrei und ohne eintragungen oder dergleichen Das ist egal und interessiert niemanden. Quote Link to post Share on other sites
Heintz 99 Posted July 11, 2022 Report Share Posted July 11, 2022 Der ist nach einer Kuppe und vor einer Kurve. Habe selten einen Austrianer beobachtet, der dort mehr schafft als die tolerierten 120. Insbesondere die üblichen verdächtigen aus Tirol nerven eher, weil sie grob 20 zu langsam unterwegs sind Des weiteren sollte der Blitz aus dem VLS erkennbar sein und selbiges löst ja generell bei vielen VTs automatisch schon eine Abzockpanik aus. Und zwar an allen weiteren bis Dachau/FFB bzw. Holledau (nirgendwo ist ein weiterer verbaut) Quote Link to post Share on other sites
Michael2020 0 Posted July 12, 2022 Author Report Share Posted July 12, 2022 Danke erstmal für die Antworten. Sollte es so sein wird dir Strafe halt fett sein. Das kann ich noch verschmerzen. Tut sauweh in diesen Zeiten aber is halt so... Wenn das Fahrverbot nur in D is dann wärs ok für mich. Aber daheim.. ohne auto komm.ich net in die arbeit. Und das is echt so Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 669 Posted July 12, 2022 Report Share Posted July 12, 2022 vor 10 Stunden schrieb Michael2020: Hab gedacht . .. Das Gute in Deutschland ist, du musst hier im Strassenverkehr nicht denken. Ist manchmal eher hinderlich. Wir haben hier nur ganz geringe Anforderungen an Autofahrer. Es stehen nämlich überall Schilder, die dir sagen, was du zu tun oder zu lassen hast. Und wenn mich nicht alles täuscht, gibt es die in Austria auch. Du musst nicht einmal neue Schilder lernen, dass sind die selben wie bei dir zu Hause. vor 10 Stunden schrieb Michael2020: War sicher 80km/h drüber Na da gratulier ich aber. Wir sind hier im Land der Toleranzen, da geht noch was runter. vor 10 Stunden schrieb Michael2020: Und wenn ja, gilt das.Fahrverbot dann nur in Deutschland?? Das solltest du unbedingt in Österreich erfragen. Bei euch gibts doch sowas fortschrittliches wie die "Lenkererhebung/Lenkerauskunft" (ich liebe das). Ich hab da mal einen Link für dich aus deinem Heimatland: Österreichisches Recht Lesenswert ist für dich sicher der Abschnitt ganz unten "Führerscheinabnahme im Ausland" da heisst es: "Erfährt die österreichische Führerscheinbehörde von der Führerscheinabnahme im Ausland, sei es im Zuge einer Verlustanzeige oder weil der abgenommene Führerschein an sie geschickt wurde, wird möglicherweise ein Verfahren zum Entzug der Lenkberechtigung in Österreich eingeleitet. Das ist immer dann der Fall, wenn die Übertretung im Ausland eine solche war, bei der es auch in Österreich zum Entzug der Lenkberechtigung kommt." Das lässt hoffen. In Österreich gibts* für das Rasen "ausserhalb des Ortsgebietes" schneller als 70 zuviel gepflegte 300-5000 (ja tausend) Euro Geldstrafe und mindestens 3 Monate Entzug der Lenkberechtigung. ( *die gibts natürlich nicht, die muss man abdrücken) vor 10 Stunden schrieb Michael2020: Führerschein abgeben is halt unmöglich wegen Job. Diese Erklärung hab ich ja noch nie gehört. Ist ja völlig neu. Aber da müsstest du dann ggf. bei den Behörden in Österreich rumheulen und jammern. Richtig clever wäre es, sich vor einer "bösen Tat" darüber im Klaren zu sein, was einem blüht, wenn man es trotzdem macht und ob man es sich leisten kann. 1 Quote Link to post Share on other sites
Heintz 99 Posted July 12, 2022 Report Share Posted July 12, 2022 Sinnloses gesobbele, würde hier eh nicht passieren 1 Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted July 12, 2022 Report Share Posted July 12, 2022 vor 1 Stunde schrieb Heintz: Sinnloses gesobbele, würde hier eh nicht passieren Nö, ganz und gar nicht. Ich wußte zB bislang noch nicht, daß man in Österreich auch ein FV verhängt bekommen kann, wenn man sich im Ausland eine gravierende Überschreitung geleistet hat. Und im Zuge der Fahrerermittlungen wird die österreichische Behörde wahrscheinlich auch Kenntnis erhalten. Quote Link to post Share on other sites
gorot 131 Posted July 12, 2022 Report Share Posted July 12, 2022 Erst mal eher nicht, es wird nur der Halter erfragt, mitgeteilt. Verursacher muß ja erst ermittelt werden. Von daher hat er gute Karten, auch wenn Dir das vermutlich nicht gefällt. Wenn er vor Ort angehalten und der Führerschein erst mal abgenommen worden wäre, dann würde der an seine ausländische Behörde geschickt. Erst dann würde auch da das übliche Prozedere in Gang gesetzt werden, das ihm das Fahren untersagen dürfte. Für Fahrverbot in D muß bei uns erst mal in seinen Schein/Karte ein Aufkleber physisch drauf, ab da würde Fahrverbot in der verhängten Zeit in D gelten. Damit hat er auch Zeit, den Verlauf für D in gewissen Grenzen zu steuern, sollte er mit einem Tatvorwurf belangt werden. Noch steht doch gar nicht fest, ob er überhaupt gemessen wurde und etwas zu fürchten hat. Denn eigentlich hätte er Blitz bemerkt haben sollen, aber was weiß ich, wie es lief? 1 Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted July 12, 2022 Report Share Posted July 12, 2022 vor 3 Stunden schrieb Sobbel: Erfährt die österreichische Führerscheinbehörde von der Führerscheinabnahme im Ausland, sei es im Zuge einer Verlustanzeige oder weil der abgenommene Führerschein an sie geschickt wurde, wird möglicherweise ein Verfahren zum Entzug der Lenkberechtigung in Österreich eingeleitet. Das ist immer dann der Fall, wenn die Übertretung im Ausland eine solche war, bei der es auch in Österreich zum Entzug der Lenkberechtigung kommt." Wird einem Ausländer der Führerschein abgenommen? wär mir neu. vor 49 Minuten schrieb Bluey: man sich im Ausland eine gravierende Überschreitung geleistet hat Die zur Abnahme des FS führt - ist bei OWis eigentlich nicht der Fall. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted July 12, 2022 Report Share Posted July 12, 2022 vor 3 Stunden schrieb gorot: Erst mal eher nicht, es wird nur der Halter erfragt, mitgeteilt. Verursacher muß ja erst ermittelt werden. Von daher hat er gute Karten, auch wenn Dir das vermutlich nicht gefällt. Wenn er vor Ort angehalten und der Führerschein erst mal abgenommen worden wäre, dann würde der an seine ausländische Behörde geschickt. Erst dann würde auch da das übliche Prozedere in Gang gesetzt werden, das ihm das Fahren untersagen dürfte. Für Fahrverbot in D muß bei uns erst mal in seinen Schein/Karte ein Aufkleber physisch drauf, ab da würde Fahrverbot in der verhängten Zeit in D gelten. Damit hat er auch Zeit, den Verlauf für D in gewissen Grenzen zu steuern, sollte er mit einem Tatvorwurf belangt werden. Noch steht doch gar nicht fest, ob er überhaupt gemessen wurde und etwas zu fürchten hat. Denn eigentlich hätte er Blitz bemerkt haben sollen, aber was weiß ich, wie es lief? Nunja, ich habe zwar nicht eine so präzise Glaskugel wie Du, aber über Behörden und deren Daten- und Informationsaustausch mag ich mich vielleicht trotzdem etwas besser auskennen. Zwecks Ermittlung des Fahrers werden sicherlich österreichische Behörden mit einbezogen. Und denen wird auch mitgeteilt, worum es geht. Von daher hat er tatsächlich gute Karten, aber nicht wie von Dir behauptet. Im übrigen ist mir das herzlich egal, ob jemand aus so einer Sache rauskommt oder nicht. Ich habe da weder Vor- noch Nachteile durch. Nein, der Führerschein wäre ihm für ein Fahrverbot eben nicht vor Ort abgenommen worden. Demzufolge wäre der auch nicht an die ausländische Behörde geschickt worden. Es gibt nämlich gar keinen Grund, den Führerschein einzubehalten. Nein, es wird auch nicht ein Aufkleber etc. in seinen Schein oder auf seine Karte geklebt. Wir sind schon im digitalen Zeitalter, wo soetwas elektronisch erfaßt, gespeichert wird und auch entsprechend abrufbar ist. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted July 12, 2022 Report Share Posted July 12, 2022 vor 2 Stunden schrieb hawethie: Die zur Abnahme des FS führt - ist bei OWis eigentlich nicht der Fall. Hab ich auch nicht behauptet. Quote Link to post Share on other sites
gorot 131 Posted July 12, 2022 Report Share Posted July 12, 2022 vor 5 Minuten schrieb Bluey: nicht ein Aufkleber Deine Kenntniss in allen Ehren, lese ich hier aber anders: Klick ..."Gilt ein in Deutschland verhängtes Fahrverbot auch für Ausländer mit Wohnsitz im Ausland? Ja, allerdings wird das Fahrverbot in diesem Fall lediglich im Führerschein vermerkt. Dieser kann zu diesem Zweck zwar beschlagnahmt werden, muss aber nicht bei einer Behörde abgegeben werden. Wann wird das in Deutschland verhängte Fahrverbot für Ausländer wirksam? Die Verbotsfrist beginnt an dem Tag, an welchem das Fahrverbot im ausländischen Führerschein vermerkt wird."... Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 669 Posted July 12, 2022 Report Share Posted July 12, 2022 vor 6 Stunden schrieb Heintz: Sinnloses gesobbele, würde hier eh nicht passieren Was jetzt tatsächlich völlig sinnlos ist, ist dein geheintze. vor 4 Stunden schrieb hawethie: Wird einem Ausländer der Führerschein abgenommen? wär mir neu. Ein Österreicher in Österreich ist ja auch kein Ausländer. Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted July 12, 2022 Report Share Posted July 12, 2022 Ist vermutlich OT, aber Deutschland und Österreich haben spezielle Abkommen. Das Risiko für Österreicher in Deutschland erfolgreich belangt zu werden ist größer als bei den meisten anderen Ausländern. Richtig ? Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted July 12, 2022 Report Share Posted July 12, 2022 Richtig Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted July 12, 2022 Report Share Posted July 12, 2022 @gorot "Kann" beschlagnahmt werden, muß aber nicht. Hab ich bspw. noch nie gemacht. Das dürfte auch recht schwierig werden, wenn jemand durch ein Gerät geblitzt wird, wo erst im Nachgang eine Auswertung erfolgt. Angehalten wird idR nur noch bei Lasermessungen und Provida, aber auch bei letzterem muß erst noch ausgewertet werden. Früher wurde das FV tatsächlich im Führerschein vermerkt. Einen Aufkleber auf der Plastikkarte kann man leicht wieder entfernen. Der Ausländer wird auch kaum freiwillig seinen Führerschein nach Deutschland schicken, damit ein entsprechender Eintrag vorgenommen werden kann. Und: auch das dürfte irgendwann verjähren. Dazu müßten sich mal insbesondere diejenigen äußern, die an entsprechender Stelle arbeiten. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 669 Posted July 12, 2022 Report Share Posted July 12, 2022 vor 16 Minuten schrieb Bluey: Einen Aufkleber auf der Plastikkarte kann man leicht wieder entfernen. Dann bist da aber schon im Bereich der Urkundenfälschung. vor 18 Minuten schrieb Bluey: Der Ausländer wird auch kaum freiwillig seinen Führerschein nach Deutschland schicken, damit ein entsprechender Eintrag vorgenommen werden kann. Das wär ein typischer Fall, wo die österreichischen Behörden Kenntnis erhalten. Im Übrigen der Betroffene sich damit das Fahrverbot in D freiwillig verlängert - siehe § 25 Abs. 5 StVG Die Eintragung des deutschen Fahrverbotes auf dem ausländischen Führerscheines ergibt sich übrigens aus § 25 Abs. 3 StVG. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted July 12, 2022 Report Share Posted July 12, 2022 vor 5 Stunden schrieb Sobbel: Ein Österreicher in Österreich ist ja auch kein Ausländer. hattest du nicht selbst zitiert: vor 9 Stunden schrieb hawethie: Erfährt die österreichische Führerscheinbehörde von der Führerscheinabnahme im Ausland, Und D ist für A nun mal Ausland. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted July 12, 2022 Report Share Posted July 12, 2022 So wie ich es erinnere bedeutet Führerscheinabnahme (nach dem was @Sobbel zitiert hatte) Entzug der FE, also das Vorliegen einer Straftat…. das liegt bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung aber nicht vor…. von daher wird der FS auch nicht an die österreichischen Behörden gesandt. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 669 Posted July 13, 2022 Report Share Posted July 13, 2022 vor 8 Stunden schrieb QTreiberin: Entzug der FE, also das Vorliegen einer Straftat…. Wenn du meinem obigen Link gefolgt wärst, hättest du darin einem weiteren Link folgen können, der auf einen Beispielkatalog der bösen Taten verweist. Und das sind nicht nur Straftaten, sondern "Übertretungen" Ganz oben kannst du die Einleitung lesen: "Führerscheinentzug – Delikte Die folgende Tabelle zeigt einen Überblick über die in der Praxis am häufigsten vorkommenden Führerscheinentzugsdelikte" In dieser Tabelle findest du irgendwann das Rasen als Übertretung - z.B. Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit um mehr als 70 km/h zu schnell "außerhalb des Ortsgebietes" - - - - zwischen 300 und 5000 Euro Geldstrafe mindestens 3 Monate Entzug der Lenkberechtigung Bei einem Entzug bis 18 Monate kann die Lenkberechtigung "wieder ausgefolgt" werden. Ab 18 Monate erlischt die Lenkberechtigung und muß neu beantragt werden. Der Österreicher unterscheidet offensichtlich weder zwischen Geldstrafe und Bußgeld, noch zwischen Fahrverbot und Entzug der Lenkberechtigung. Das ist auch im österreichischen Führerscheingesetz nachzulesen - § 24 ff FSG Die Unterscheidung des Unrechts in Ordnungswidrigkeit und Straftat gibt es in Austria augenscheinlich auch nicht. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 669 Posted July 13, 2022 Report Share Posted July 13, 2022 vor 9 Stunden schrieb hawethie: hattest du nicht selbst zitiert: Und D ist für A nun mal Ausland. Dann hab ich dich wohl mißverstanden - sorry. Quote Link to post Share on other sites
Aka 233 Posted July 15, 2022 Report Share Posted July 15, 2022 Am 12.7.2022 um 08:22 schrieb Sobbel: ... Österreichisches Recht Lesenswert ist für dich sicher der Abschnitt ganz unten "Führerscheinabnahme im Ausland" da heisst es: "Erfährt die österreichische Führerscheinbehörde von der Führerscheinabnahme im Ausland, sei es im Zuge einer Verlustanzeige oder weil der abgenommene Führerschein an sie geschickt wurde, wird möglicherweise ein Verfahren zum Entzug der Lenkberechtigung in Österreich eingeleitet. Das ist immer dann der Fall, wenn die Übertretung im Ausland eine solche war, bei der es auch in Österreich zum Entzug der Lenkberechtigung kommt." Das lässt hoffen. In Österreich gibts* für das Rasen "ausserhalb des Ortsgebietes" schneller als 70 zuviel gepflegte 300-5000 (ja tausend) Euro Geldstrafe und mindestens 3 Monate Entzug der Lenkberechtigung. ( *die gibts natürlich nicht, die muss man abdrücken) ... ...na mit der Erkenntnis im Hinterkopf würde ich generell / systematisch dafür sorgen, dass die österreichischen Behörden von jedem in D durch ihre Landsleute begangenen Verstößen Kenntnis erlangen. Es ist in letzter Zeit auffällig, dass Fahrer von Fahrzeugen mit auländischen Kennzeichen hier in D so richtig sie Sau raus lassen. Erst gestern ein Audi A6 in graumetallic... weit war der nicht unter 200km/h, so wie der durch die 120km/h Beschränkung übers Autobahnkreuz gepflügt ist - schweizer Kennzeichen. Heute ein Audi A7, der mir auf der A6 bei gefahrenen 160-170km/h und typischer leichter "Stauung" auf der Überholspur auf unter 10m richtig aggressiv im Heck geklebt ist... tschechisches Kennzeichen. Nicht der erste, alle paar Tage hat man es inzwischen mit solchen Arxxxlöchern zu tun. @TE ... fahr doch so in Österreich, heiz doch mal bei dir zu Hause mit 180km/h über die Autobahn. Quote Link to post Share on other sites
gery41 141 Posted July 15, 2022 Report Share Posted July 15, 2022 180 ist meine normale Reisegeschwindigkeit. Wo ist das Problem? Gruß gery41 1 1 Quote Link to post Share on other sites
gorot 131 Posted July 15, 2022 Report Share Posted July 15, 2022 vor 53 Minuten schrieb gery41: Reisegeschwindigkeit Wow, in Öserreich mit 180 durch, wie machst das bei den vielen Abzockstellen, überfliegst die etwa? Quote Link to post Share on other sites
gery41 141 Posted July 15, 2022 Report Share Posted July 15, 2022 vor 12 Minuten schrieb gorot: Wow, in Öserreich mit 180 durch, wie machst das bei den vielen Abzockstellen, überfliegst die etwa? Jahrzehntelange Routine, ein halbwegs gutes Auge, etwas technisches Equipment, ein bisschen Glück dann klappt es. Habe schon jahrelang nichts mehr gezahlt. Ein bisschen ins Detail muss ich noch gehen - Seit ich ich mich im Ruhestand befinde, habe ich es gegenüber von früher nicht mehr immer so eilig, fahre natürlich nicht mehr soviel und bin weiters seit einigen Jahren auch viel "elektrisch" unterwegs wodurch sowieso die Priorität auf Reichweite liegt. Gruss gery41 Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 669 Posted July 16, 2022 Report Share Posted July 16, 2022 vor 9 Stunden schrieb Aka: . . . alle paar Tage hat man es inzwischen mit solchen Arxxxlöchern zu tun. Johannes, Kap. 8, Vers 7 Quote Link to post Share on other sites
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