Kim66 0 Posted June 26, 2022 Report Share Posted June 26, 2022 Erst mal ein freundliches Hallo in die Runde Ich habe folgendes Problem Am 29.03.22 wurde ich mit 47 km außerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt. Am 11.04.22 habe ich einen AHB erhalten, denn ich jedoch nicht ausgefüllt und abgeschickt habe. (dieser konnte mir auf Grund eines Nachsendeantrags der Post zugesendet werden) Ich habe mir statt dessen ein Kommerzschreiben von einem Freund schreiben lassen und habe dieses dann an die Sachbearbeiterin geschickt die in dem AHB vermerkt ist. Ich bin vor einem Jahr umgezogen und auch wenn es komisch klingt... es ist mir bis jetzt nicht gelungen beim EMA einen Termin zu bekommen (Corona) Bin also immer noch nicht am neuen Wohnort gemeldet, jedoch ohne meine Schuld. Der Postnachsendeautrag ist mittlerweile nicht mehr aktiv. Somit kann mir der Bußgeldbescheid nicht zugestellt werden. Nun hat mich meine alte Nachbarin angerufen und mir mitgeteilt, dass der Ermittlungsdienst/Vollzugsdienst des Ordnungsamtes dort im Haus (alte Adresse) nach meiner neuen Adresse gefragt hat... sie hat meine Adresse nicht weitergegeben. Ich denke sie wollen mir den BGB zustellen. Auf dem o.g. Kommerzschreiben ist als Absender in dem Anschreiben meine aktuelle Adresse vermerkt. Wundert mich also das sie meine Adresse ermitteln müssen.. sie müssten ja nur das Schreiben mal ansehen... Jetzt zu meinem Anliegen... tritt für mich unter den Umständen am 11.07.22 die Verjährung dieses Bußgeldes ein? Über Hilfe und Ratschläge würde ich mich sehr freuen und bedanke mich schon mal im Voraus für eure Zeit dies zu lesen.. Wünsche einen angenehmen Tag und sende herzliche Grüsse Kim Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted June 26, 2022 Report Share Posted June 26, 2022 @Kim66, ganz kurz: Du bist gefahren, die Behörde hat dich als Fahrer erkannt. Verjährung ist unterbrochen. Wenn deine Anschrift nicht ermittelt werden kann wird der Bußgeldbescheid öffentlich zugestellt. Und ist dann Rechtskräftig. Du wirst ein Fahrverbot erhalten, tritt zum Datum xy in Kraft. Und erst wenn du deinen Führerschein bei der Behörde abgegeben hast beginnt Die „Straffrist“ zu laufen. Vorher fährst du ohne Fahrerlaubnis. Dein Risiko. Quote Link to post Share on other sites
Kim66 0 Posted June 26, 2022 Author Report Share Posted June 26, 2022 Lieben Dank für die schnelle Rückmeldung. Jedoch stellt sich mir die Frage wodurch die Verjährung unterbrochen wurde? Und ich habe ja den AHB nicht zurück gesendet ... somit könnte doch auch jemand anderes gefahren sein... müssen sie nicht erst abwarten wie und ob ich auf den AHB reagiere? Oder habe ich einen Denkfehler? Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted June 26, 2022 Report Share Posted June 26, 2022 Nö, du erhältst den Bußgeldbescheid ohne jegliches Mittun von dir. Die Behörde muss dir deinen Fehler nachweisen, du darfst schweigen. Aber, dein Auto läuft auf deinen Namen, dein Foto ist beim Einwohnermeldeamt, auch wenn es relativ alt ist. Verjährung wird unterbrochen durch die Ermittlungen der Behörde gegen dich, z.B. durch Versenden der Anhörung. Quote Link to post Share on other sites
Kim66 0 Posted June 26, 2022 Author Report Share Posted June 26, 2022 Das Foto auf dem AHB ist recht undeutlich und auch wenn der Wagen auf mich angemeldet ist muss ich ihn nicht zwangsläufig gefahren haben... könnte ihn ja jemand anderem zur Verfügung gestellt haben. Hinzu kommt das der AHB am 11.04.22 versendet wurde. Somit sind die drei Monate doch am 11.07.22 also in gut zwei Wochen um. wie sollte ich denn jetzt am besten vorgehen`und was soll ich jetzt tun? Bin etwas hilflos in dieser Angelegenheit... Danke für die Mühe Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted June 26, 2022 Report Share Posted June 26, 2022 Ob das Foto ausreicht um dich als Fahrer zu identifizieren, keine Ahnung. Vermutlich schon. Ob der Sachbearbeiter „ vergisst“ den Bußgeldbescheid rechtzeitig zu erlassen? Vermutlich nicht. Ich würde keine „Spielchen“ mit der Behörde machen, wieviel Glück und Nerven hast du? Quote Link to post Share on other sites
Kim66 0 Posted June 26, 2022 Author Report Share Posted June 26, 2022 Lieben Dank das Du dich der Sache annimmst ... Was meinst du mit "keine Spielchen mit der Behörde machen"? Hatte gehofft das für mich am 11.07.22 die Verjährung greift.... und die Frage was ich nun machen soll oder wie ich reagieren soll bleibt leider weiter bestehen.... Quote Link to post Share on other sites
Kim66 0 Posted June 26, 2022 Author Report Share Posted June 26, 2022 Und es geht ja nicht um das rechtzeitige Erlassen des Bußgeldbescheides der Behörde... sondern um die Zustellung des Bußgeldbescheides... und der hat mich ja noch nicht erreicht.... Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 669 Posted June 26, 2022 Report Share Posted June 26, 2022 vor 24 Minuten schrieb Kim66: ... sondern um die Zustellung des Bußgeldbescheides... Der kann auch öffentlich (Schaukasten im Amtsgericht) rechtmäßig zugestellt werden. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 669 Posted June 26, 2022 Report Share Posted June 26, 2022 vor 1 Stunde schrieb Kim66: Am 11.04.22 habe ich einen AHB erhalten, denn ich jedoch nicht ausgefüllt und abgeschickt habe. Alleine das zeigt schon, dass du Spielchen spielen willst. Quote Link to post Share on other sites
Kim66 0 Posted June 26, 2022 Author Report Share Posted June 26, 2022 Vielen Dank für die Antwort... wie kann ich den rausfinden, ob im Amtsgericht dieser BGB öffentlich ausgestellt worden ist? Regelmäßig zum Amtgericht im Schaukasten nachsehen? Wie soll ich in dieser Angelegenheit nun weiter vorgehen? Quote Link to post Share on other sites
Kim66 0 Posted June 26, 2022 Author Report Share Posted June 26, 2022 vor 1 Minute schrieb Sobbel: Alleine das zeigt schon, dass du Spielchen spielen willst. Wie meinst du das? Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted June 26, 2022 Report Share Posted June 26, 2022 na, du hättest schreiben können, ich wohne jetzt in xy, ich bin gefahren, oder eben ich bin nicht gefahren, sonder abc ist gefahren. totstellen war falsch, und ist spielchen spielen.. und was ist ein "kommerzschreiben" ? Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 669 Posted June 26, 2022 Report Share Posted June 26, 2022 vor 2 Minuten schrieb Kim66: Wie soll ich in dieser Angelegenheit nun weiter vorgehen? Wenn ich dir weitere Tipps gäbe, bekäme ich Bauchweh wegen meines Jobs, denn ich möchte ja, das du das Bußgeld nebst Fahrverbot bekommst Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 669 Posted June 26, 2022 Report Share Posted June 26, 2022 vor 4 Minuten schrieb Kim66: Wie meinst du das? Wie ichs geschrieben habe. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 669 Posted June 26, 2022 Report Share Posted June 26, 2022 vor 4 Minuten schrieb zorro69: und was ist ein "kommerzschreiben" ? Für mich hat der Freund ein Entgeld erhalten Quote Link to post Share on other sites
Kim66 0 Posted June 26, 2022 Author Report Share Posted June 26, 2022 vor 2 Minuten schrieb zorro69: na, du hättest schreiben können, ich wohne jetzt in xy, ich bin gefahren, oder eben ich bin nicht gefahren, sonder abc ist gefahren. totstellen war falsch, und ist spielchen spielen.. Das habe ich nicht gewusst... denn ich habe ja reagiert. Nur nicht mit der Rücksendung des AHB, sondern ohne mich auf die Sache einzulassen ein Anschreiben verfasst mit der Frage ob das Ordnungsamt eine Firma ist und es dazu berechtigt ist Ordnungwidrigkeiten zu ahnden. Ein Freund von mir ist im Kommerzwissen sehr gut bewandert und hat mir dabei geholfen. und was ist ein "kommerzschreiben" ? Quote Link to post Share on other sites
Kim66 0 Posted June 26, 2022 Author Report Share Posted June 26, 2022 vor 6 Minuten schrieb Sobbel: Wenn ich dir weitere Tipps gäbe, bekäme ich Bauchweh wegen meines Jobs, denn ich möchte ja, das du das Bußgeld nebst Fahrverbot bekommst Wie aufmerksam von Dir!!! Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 669 Posted June 26, 2022 Report Share Posted June 26, 2022 Gerade eben schrieb Kim66: Wie aufmerksam von Dir!!! Gern geschehen. Ich geb dir aber noch etwas mit auf den Weg - zum Lesen und Nachdenken über deine Art und Weise mit dem AHB umzugehen Aber ich konnte doch niemand sagen das ich umgezogen bin Quote Link to post Share on other sites
Kim66 0 Posted June 26, 2022 Author Report Share Posted June 26, 2022 (edited) vor 3 Stunden schrieb Sobbel: Gern geschehen. Ich geb dir aber noch etwas mit auf den Weg - zum Lesen und Nachdenken über deine Art und Weise mit dem AHB umzugehen Aber ich konnte doch niemand sagen das ich umgezogen bin Da ich noch nie mit so einer Geschwindigkeit geblitzt worden bin, kenne ich mich damit überhaupt nicht aus. Daher war mir nicht klar, dass man den AHB zwingend ausfüllen und zurücksenden muss. Edited June 26, 2022 by Bluey Korrektur Quote Link to post Share on other sites
Kim66 0 Posted June 26, 2022 Author Report Share Posted June 26, 2022 Wie soll ich denn nun weiter vorgehen...gibt es da vielleicht einen Tipp oder Ratschlag??? Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 669 Posted June 26, 2022 Report Share Posted June 26, 2022 Beim AHB muß man zur Sache gar nichts sagen. Aber die Personalien muß man angeben. Wer aber zu träge oder zu lätschig ist einen Nachsendeauftrag zu verlängern oder ggf. einen neuen zu stellen und sich auf Corona beruft, hat keine Entschuldigung Nachsendeauftrag Zitat: "Wenn Ihr Nachsendeauftrag endet und Sie weiterhin sicherstellen möchten, dass Ihre gesamte Post automatisch an die gewünschte Adresse weitergeleitet wird, beauftragen Sie bitte einen neuen NACHSENDESERVICE" Das gute ist dabei, wenn die Behörde den Bußgeldbescheid zustellt, wird der nur durch dein Nichtstun rechtskräftig. Quote Link to post Share on other sites
Kim66 0 Posted June 26, 2022 Author Report Share Posted June 26, 2022 vor 5 Minuten schrieb Sobbel: Beim AHB muß man zur Sache gar nichts sagen. Aber die Personalien muß man angeben. Wer aber zu träge oder zu lätschig ist einen Nachsendeauftrag zu verlängern oder ggf. einen neuen zu stellen und sich auf Corona beruft, hat keine Entschuldigung Ich habe mich nicht auf Corona berufen, sonder das EMA wegen der Terminvergabe. Außerdem ist der Nachsendeauftrag erst am 01.06.22 ausgelaufen und ich habe allen wichtigen Stellen meine neue Adresse übermittelt. Nachsendeauftrag Zitat: "Wenn Ihr Nachsendeauftrag endet und Sie weiterhin sicherstellen möchten, dass Ihre gesamte Post automatisch an die gewünschte Adresse weitergeleitet wird, beauftragen Sie bitte einen neuen NACHSENDESERVICE" Das gute ist dabei, wenn die Behörde den Bußgeldbescheid zustellt, wird der nur durch dein Nichtstun rechtskräftig. So ein Mist....und nun? Fast drei Monate später den AHB abzusenden macht ja wohl nicht viel Sinn.... Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted June 26, 2022 Report Share Posted June 26, 2022 vor einer Stunde schrieb Kim66: …Hatte gehofft das für mich am 11.07.22 die Verjährung greift.... und die Frage was ich nun machen soll oder wie ich reagieren soll bleibt leider weiter bestehen.... Verjährung wird unterbrochen durch Handeln der Behörde. Ob dich das Schreiben erreicht ist im Prinzip unerheblich. Mein Rat, ich würde es so erledigen: Anruf bei der Behörde, „ich habe von meinen ex. Nachbarn erfahren, dass man mich sucht. Frage, was liegt an. Neue Anschrift ist xy“. Wenn du etwas Glück hast akzeptiert die Behörde die Ausrede, schickt dir den Bescheid an deine aktuelle Anschrift. Dann kannst du das Foto immer noch prüfen, deine Chance ist aber — sehr —gering. Und melde dich schnellstmöglich um. Quote Link to post Share on other sites
Kim66 0 Posted June 26, 2022 Author Report Share Posted June 26, 2022 Danke für deine Mühe... werde morgen dort mal anrufen und hören was es gibt.... Quote Link to post Share on other sites
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