Jump to content

Geblitzt aber noch nicht umgemeldet nach Umzug


Recommended Posts

Erst mal ein freundliches Hallo in die Runde :)

Ich habe folgendes Problem

Am 29.03.22 wurde ich mit 47 km außerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt. Am 11.04.22 habe ich einen AHB erhalten, denn ich jedoch nicht ausgefüllt und abgeschickt habe. (dieser konnte mir auf Grund eines Nachsendeantrags der Post zugesendet werden) Ich habe mir statt dessen ein Kommerzschreiben von einem Freund schreiben lassen und habe dieses dann an die Sachbearbeiterin geschickt die in dem AHB vermerkt ist. 

Ich bin vor einem Jahr umgezogen und auch wenn es komisch klingt... es ist mir bis jetzt nicht gelungen beim EMA einen Termin zu bekommen (Corona) 

Bin also immer noch nicht am neuen Wohnort gemeldet, jedoch ohne meine Schuld. Der Postnachsendeautrag ist mittlerweile nicht mehr aktiv. Somit kann mir der Bußgeldbescheid nicht zugestellt werden. Nun hat mich meine alte Nachbarin angerufen und mir mitgeteilt, dass der Ermittlungsdienst/Vollzugsdienst des Ordnungsamtes dort im Haus (alte Adresse) nach meiner neuen Adresse gefragt hat... sie hat meine Adresse nicht weitergegeben. Ich denke sie wollen mir den BGB zustellen. 

Auf dem o.g. Kommerzschreiben ist als Absender in dem Anschreiben meine aktuelle Adresse vermerkt. Wundert mich also das sie meine Adresse ermitteln müssen.. sie müssten ja nur das Schreiben mal ansehen... 

Jetzt zu meinem Anliegen... tritt für mich unter den Umständen am 11.07.22 die Verjährung dieses Bußgeldes ein?

Über Hilfe und Ratschläge würde ich mich sehr freuen und bedanke mich schon mal im Voraus für eure Zeit dies zu lesen.. :)

Wünsche einen angenehmen Tag und sende herzliche Grüsse

Kim 

 

Link to post
Share on other sites
  • Kim66 changed the title to Geblitzt aber noch nicht umgemeldet nach Umzug

@Kim66, ganz kurz: Du bist gefahren, die Behörde hat dich als Fahrer erkannt. Verjährung ist unterbrochen.
Wenn deine Anschrift nicht ermittelt werden kann wird der Bußgeldbescheid öffentlich zugestellt. Und ist dann Rechtskräftig. Du wirst ein Fahrverbot erhalten, tritt zum Datum xy in Kraft. Und erst wenn du deinen Führerschein bei der Behörde abgegeben hast beginnt Die „Straffrist“ zu laufen. Vorher fährst du ohne Fahrerlaubnis.

Dein Risiko.

Link to post
Share on other sites

Lieben Dank für die schnelle Rückmeldung. 

Jedoch stellt sich mir die Frage wodurch die Verjährung unterbrochen wurde? Und ich habe ja den AHB nicht zurück gesendet ... somit könnte doch auch jemand anderes gefahren sein... müssen sie nicht erst abwarten wie und ob ich auf den AHB reagiere? Oder habe ich einen Denkfehler?

 

Link to post
Share on other sites

Nö, du erhältst den Bußgeldbescheid ohne jegliches Mittun von dir. Die Behörde muss dir deinen Fehler nachweisen, du darfst schweigen. 
Aber, dein Auto läuft auf deinen Namen, dein Foto ist beim Einwohnermeldeamt, auch wenn es relativ alt ist. 
 

Verjährung wird unterbrochen durch die Ermittlungen der Behörde gegen dich, z.B. durch Versenden der Anhörung.

Link to post
Share on other sites

Das Foto auf dem AHB ist recht undeutlich und auch wenn der Wagen auf mich angemeldet ist muss ich ihn nicht zwangsläufig gefahren haben... könnte ihn ja jemand anderem zur Verfügung gestellt haben. Hinzu kommt das der AHB am 11.04.22 versendet wurde. Somit sind die drei Monate doch am 11.07.22 also in gut zwei Wochen um. 

wie sollte ich denn jetzt am besten vorgehen`und was soll ich jetzt tun? Bin etwas hilflos in dieser Angelegenheit... Danke für die Mühe 

Link to post
Share on other sites

Ob das Foto ausreicht um dich als Fahrer zu identifizieren, keine Ahnung. Vermutlich schon. 
Ob der Sachbearbeiter „ vergisst“ den Bußgeldbescheid rechtzeitig zu erlassen? Vermutlich nicht.

Ich würde keine „Spielchen“ mit der Behörde machen, wieviel Glück und Nerven hast du?

Link to post
Share on other sites

Lieben Dank das Du dich der Sache annimmst ... 

Was meinst du mit "keine Spielchen mit der Behörde machen"? Hatte gehofft das für mich am 11.07.22 die Verjährung greift.... und die Frage was ich nun machen soll oder wie ich reagieren soll bleibt leider weiter bestehen.... :)

Link to post
Share on other sites

Vielen Dank für die Antwort... wie kann ich den rausfinden, ob im Amtsgericht dieser BGB öffentlich ausgestellt worden ist? Regelmäßig zum Amtgericht im Schaukasten nachsehen?

Wie soll ich in dieser Angelegenheit nun weiter vorgehen? 

Link to post
Share on other sites
vor 2 Minuten schrieb Kim66:

Wie soll ich in dieser Angelegenheit nun weiter vorgehen? 

Wenn ich dir weitere Tipps gäbe, bekäme ich Bauchweh wegen meines Jobs, denn ich möchte ja, das du das Bußgeld nebst Fahrverbot bekommst

Link to post
Share on other sites
vor 2 Minuten schrieb zorro69:

na, du hättest schreiben können, ich wohne jetzt in xy, ich bin gefahren, oder eben ich bin nicht gefahren, sonder abc ist gefahren.   totstellen war falsch, und ist spielchen spielen..

Das habe ich nicht gewusst... denn ich habe ja reagiert. Nur nicht mit der Rücksendung des AHB, sondern ohne mich auf die Sache einzulassen ein Anschreiben verfasst mit der Frage ob das Ordnungsamt eine Firma ist und es dazu berechtigt ist Ordnungwidrigkeiten zu ahnden. Ein Freund von mir ist im Kommerzwissen sehr gut bewandert und hat mir dabei geholfen. 

und was ist ein "kommerzschreiben" ?

 

 

Link to post
Share on other sites
vor 3 Stunden schrieb Sobbel:

Gern geschehen.

Ich geb dir aber noch etwas mit auf den Weg - zum Lesen und Nachdenken über deine Art und Weise mit dem AHB umzugehen

Aber ich konnte doch niemand sagen das ich umgezogen bin

Da ich noch nie mit so einer Geschwindigkeit geblitzt worden bin, kenne ich mich damit überhaupt nicht aus. Daher war mir nicht klar, dass man den AHB zwingend ausfüllen und zurücksenden muss.

Edited by Bluey
Korrektur
Link to post
Share on other sites

Beim AHB muß man zur Sache gar nichts sagen. Aber die Personalien muß man angeben. 

Wer aber zu träge oder zu lätschig ist einen Nachsendeauftrag zu verlängern oder ggf. einen neuen zu stellen und sich auf Corona beruft, hat keine Entschuldigung

Nachsendeauftrag

Zitat:

"Wenn Ihr Nachsendeauftrag endet und Sie weiterhin sicherstellen möchten, dass Ihre gesamte Post automatisch an die gewünschte Adresse weitergeleitet wird, beauftragen Sie bitte einen neuen NACHSENDESERVICE"

Das gute ist dabei, wenn die Behörde den Bußgeldbescheid zustellt, wird der nur durch dein Nichtstun rechtskräftig.

Link to post
Share on other sites
vor 5 Minuten schrieb Sobbel:

Beim AHB muß man zur Sache gar nichts sagen. Aber die Personalien muß man angeben. 

Wer aber zu träge oder zu lätschig ist einen Nachsendeauftrag zu verlängern oder ggf. einen neuen zu stellen und sich auf Corona beruft, hat keine Entschuldigung

Ich habe mich nicht auf Corona berufen, sonder das EMA wegen der Terminvergabe. Außerdem ist der Nachsendeauftrag erst am 01.06.22 ausgelaufen und ich habe allen wichtigen Stellen meine neue Adresse übermittelt.

Nachsendeauftrag

Zitat:

"Wenn Ihr Nachsendeauftrag endet und Sie weiterhin sicherstellen möchten, dass Ihre gesamte Post automatisch an die gewünschte Adresse weitergeleitet wird, beauftragen Sie bitte einen neuen NACHSENDESERVICE"

Das gute ist dabei, wenn die Behörde den Bußgeldbescheid zustellt, wird der nur durch dein Nichtstun rechtskräftig.

So ein Mist....und nun? Fast drei Monate später den AHB abzusenden macht ja wohl nicht viel Sinn....

Link to post
Share on other sites
vor einer Stunde schrieb Kim66:

…Hatte gehofft das für mich am 11.07.22 die Verjährung greift.... und die Frage was ich nun machen soll oder wie ich reagieren soll bleibt leider weiter bestehen.... :)

Verjährung wird unterbrochen durch Handeln der Behörde. Ob dich das Schreiben erreicht ist im Prinzip unerheblich.

Mein Rat, ich würde es so erledigen: Anruf bei der Behörde, „ich habe von meinen ex. Nachbarn erfahren, dass man mich sucht. Frage, was liegt an. Neue Anschrift ist xy“.

Wenn du etwas Glück hast akzeptiert die Behörde die Ausrede, schickt dir den Bescheid an deine aktuelle Anschrift. Dann kannst du das Foto immer noch prüfen, deine Chance ist aber  — sehr —gering.

Und melde dich schnellstmöglich um.

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...