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Rückstau vom Drive-In-Schalter auf die Fahrbahn


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Ich habe schon mehrfach erlebt, daß die Warteschlange des Drive-In-Schalters eines Schnellrestaurants (aber auch vor einer Tankstelle, die günstiger war) bis auf die Straße reichte, was zu gefährlichen Situationen führen kann.

Darf man so etwas der Polizei melden? Muß bzw. darf eine Polizeistreife, die so etwas sieht, eingreifen und den Drive-Inn Schalter schließen?

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Am 20.6.2022 um 14:22 schrieb Toliman:

...  darf eine Polizeistreife, ...  den Drive-Inn Schalter schließen?

Was mir da jetzt erst auffällt:

Die Polizei darf grundsätzlich alles

Siehe Polizeirecht der Länder - z.B. § 8 Abs. 1 PolG NW

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@Sobbel: die allgemeine Handlungsbefugnis nach § 8 PolG NW stellt mE keinen Freibrief für die Polizei dar (Abgesehen davon, dass die allgemeinen Bedingungen für das Einschreiten, insbes. Verhältnismäßigkeit, gewahrt werden müssen.

vor 3 Stunden schrieb Sobbel:

Ja. Indirekt. Über § 1 StVO

ist die regelung des § 12 StVO nicht abschließend?
Und ist ein verkehrsbedingter Stillstand des Fz. nicht mehr ein "Warten"?

Ich gehe mit dir konform, wenn die Autos so auf der Straße stehen, dass da keiner mehr vorbeikommt. Aber bei den mir bekannten Drive-Ins sind die Straßen breit genug, dass da vorbeigefahren werden konnte. "Gefährliche Situationen" entstehen dort dann, wenn die Autofahrer*innen nicht aufpassen.
§ 1 Abs. 2 StVO spricht ja auch von "den Umständen nach unvermeidbar, behindert oder belästigt".

Wenn du einen Stillstand eines Autos am Straßenrand als "Gefährdung" ansiehst: dann viel Spaß beim Anzeigenschreiben.

 

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ähnlicher Fall:  Bundesstrasse ausser Ort, Kreuzung mit Ampel und Linksabbiegerspur. Es gibt ne Linksabbiegerampel und eine Geradeausampel (nach rechts kann man nicht abbiegen) Die Linksabbiegerspur kann 5 Autos aufnehmen. Wenn die voll ist, bleibt der nächste Linksabbieger auf der normalen Fahrbahn stehen, obwohl das nicht erlaubt ist (sagen mir die jungen Fahranfänger aus der Fahrschule). Nun können auch Geradeausfahrer, deren Ampel grün zeigt nicht weiter fahren.

Das ganze löst sich natürlich schnell auf, aber es geschieht mit schöner Regelmässigkeit zu Berufsverkehrzeiten.

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vor 3 Stunden schrieb hawethie:

Wenn du einen Stillstand eines Autos am Straßenrand als "Gefährdung" ansiehst: dann viel Spaß beim Anzeigenschreiben.

Ich nicht, ich war doch nicht dabei  - der TE.

 

 

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vor 20 Stunden schrieb Toliman:

... aber meinem Rechtsempfinden nach sollten derartige Situationen nicht geduldet werden.

Du weißt aber schon, dass das hier nur ein Forum ist?

Das richtige Leben, mit helfenden lebenden Polizisten, tobt bei dir zu hause.

Ach so:  ich gender nicht

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vor 12 Stunden schrieb zorro69:

.. achtet mal beim gendern, ob auch negative Begriffe gegendert werden: So zB Diktatorin, Vergewaltigerin, Bankräuberin,  Diebin....  habt ihr das schon mal gelesen?

Da hab ich noch gar nicht drauf geachtet - aber jetzt wo du drauf hinweist . . . 

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Am 22.6.2022 um 10:04 schrieb hawethie:

@Sobbel: die allgemeine Handlungsbefugnis nach § 8 PolG NW stellt mE keinen Freibrief für die Polizei dar

Doch

Am 22.6.2022 um 10:04 schrieb hawethie:

Abgesehen davon, dass die allgemeinen Bedingungen für das Einschreiten, insbes. Verhältnismäßigkeit, gewahrt werden müssen.

Gegenteiliges hab ich nicht behauptet.

 

Am 22.6.2022 um 10:04 schrieb hawethie:

Und ist ein verkehrsbedingter Stillstand des Fz. nicht mehr ein "Warten"?

Die ggf. einschreitenden Kollegen werden prüfen, ob jemand, der an einer Pommesbude gefährlich steht, noch verkehrsbedingt wartet. 

 

Am 22.6.2022 um 10:04 schrieb hawethie:

§ 1 Abs. 2 StVO spricht ja auch von "den Umständen nach unvermeidbar, behindert oder belästigt".

Denkst du echt, es ist unvermeidbar, dass man sich mit dem Auto hinten an einer Warteschlange auf der Fahrbahn anstellt, nur um Futter zu kaufen ? 

Fahr doch einfach weiter und versuchs ne halbe Stunde später nochmal. 

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@Sobbel ist OT, trotzdem: Gehe ich Recht in der Annahme, dass die Anordnung eines Polizeibeamten erst einmal Rechtmäßig ist und ich als "Otto Normalverbraucher" folgen muss? Wenn ich anderer Meinung bin kann ich mich anschließend beschweren, Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, zur Not klagen. 

Aber vor Ort muss ich mich fügen. Schimpfend!

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vor 2 Stunden schrieb rth:

Aber vor Ort muss ich mich fügen. Schimpfend!

Unsere "lieben Freunde" sagen dann oft: "Ey, Alda, ruf isch meine Anwalt." Mal abgesehen davon, daß die allerwenigsten tatsächlich einen eigenen Anwalt haben, der auch noch rein zufällig gerade nichts besseres zu tun hat, als sich (oftmals der Fall) wegen einer Lappalie von wichtigeren Dingen abhalten zu lassen: jup, wenn ich Dir sage, daß Du dieses oder jenes zu tun oder zu lassen hast, dann mußt Du dem erst einmal folgen. Ansonsten mußt Du damit rechnen, daß die Maßnahme im Falle des Falles auch mit Zwang durchgesetzt wird und Du obendrein eine Anzeige bekommst. Im Nachgang darfst Du Dich ggf. beschweren und sonstwas machen. Das obliegt dann Deiner Entscheidung.

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Dann mußt Du selbstverständlich und natürlich an dieser Ausfahrt vorbei und zur nächsten fahren, damit der Rückstau nicht noch länger auf die Autobahn reicht. :lol:

 

Ist natürlich nicht ernst gemeint!

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vor 23 Stunden schrieb rth:

Aber vor Ort muss ich mich fügen. Schimpfend!

Schimpfend gerne - da bin ich eh taub. Hauptsache es wird gemacht oder geduldet was gefordert ist. 

Beleidigend - nicht ratsam.

 

vor 23 Stunden schrieb rth:

@Sobbel ist OT, trotzdem: Gehe ich Recht in der Annahme, dass die Anordnung eines Polizeibeamten erst einmal Rechtmäßig ist

Ob die pauschal rechtmäßig ist, weiß ich nicht.  Aber zunächst musst du sie befolgen.

Meist sind es ja einfache Sachen wie ein Platzverweis (der wird natürlich nicht über den 12er abgewickelt) oder so. Wenns zielführend ist.  Man ist als Polizist ja immer im Dilemma, das eine pol. relevante Situation (wir sagen Lage) zu lösen ist und der Bürger so gering wie möglich beeinträchtigt werden soll. Je weniger wir bei der Arbeit gestört werden, desto schneller ist alles wieder so, wie es war.

Wenn ein Oberverdachtschöpfer daherkommt und diskutieren will, weil er meint, er habe das Recht mit Löffeln gefressen, wird er allermeistens Pech haben und auf einen genervten und diskussionsunwilligen Kollegen wie mich treffen.  

Es steht jedem Bürger, der von so einer Maßnahme betroffen wird, offen, sich hinterher über den Verwaltungsrechtsweg zu beschweren und/oder  die Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen. 

Ansonsten stimme ich Bluey vollumpfänglich zu.

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Am 24.6.2022 um 15:22 schrieb Toliman:

Wie ist eigentlich die rechtliche Situation, wenn sich an einer Autobahnabfahrt an einer Ampel ein Stau gebildet hat, der bis auf die Autobahn reicht?

...ein Rückstau auf eine Autobahn - da wäre es mir vollkommen egal, wie die rechtlichen Situation ist. So etwas ist brandgefährlich, dass ich das tunlichst vermeiden oder ggf. eine Fliege machen würde um nicht auf einer Autobahnabfahrt rum zu stehen.

Dieser Unfall -zugegeben auch reichlich dumm von der Autofahrerin, die sich hier durch die LKWs schlängelt um blind auf den Verzögerungsstreifen zu wechseln- sollte als Mahnung mehr als ausreichend sein... zur Beruhigung, die Fahrerin soll, wie man diversen Presseberichten entnehmen konnte den Crash überlebt haben.

 

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