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Bußgeldbescheid aus Belgien erhalten wg. Umweltzonenverstoß. Evtl. schon verjährt?


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Meine Meinung habe ich jedenfalls fachlich begründet, wenn ein Gerichtsvollzieher im Spiel ist, ist es mehr oder weniger gelaufen. Mit anderen Worten: Die Forderung ist nicht in privaten, sondern staatliche Hände gelangt.

Und da gibt es exakte und verbindliche Vorgehensweisen. Mit scheint, der Zenit ist überschritten.

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Soweit mir bekannt können und werden diese Bußgeldbescheide in D eben nicht vollstreckt, da es hier bei uns die Halterhaftung grundsätzlich nicht gibt. Natürlich werden die Bescheide weitergeleitet un

Sobald ETI (oder eine vergleichbar kompetente Firma) eine neue Liste aus Belgien käuflich erwirbt, kommt natürlich noch eine Reaktion

@Muffin Hallo uns ist genau das Gleiche mit dem Wohnmobil in Antwerpen passiert in 2019. Am 8.12.2021 kam dann Post von dem belgischen Inkassoeintreibern, welche für die Stadt die Euros eintreibe

vor 8 Stunden schrieb Zöllner:

Gerichtsvollzieher im Spiel

Kommunikation und verständiges Lesen scheint nicht die Stärke des Posters @MariusBPunk zu sein, wie wir nun seinen Posts entnehmen konnten.

Er schrieb etwas verwirrend anfangs von GV, revidierte seine Aussage später, es wäre ein Inkasso, der zugleich GV sein wollte. Paßt nicht. Entweder das eine oder das andere, beides zugleich gibt es nicht, allenfals in Bananenrepublik.

So es scheint, ist es ein von Inkasso aufgekauftes Ticket aus 2019, von dem er jetzt erstmalig durch dieses Inkasso erfährt. Vollstreckung könnte nur im Wege der Amtshilfe erfolgen. Verjährt sind einfache Sachen in BE nach einem Jahr, schwere nach 5 Jahren, wenn vorher kein BG zugeschickt wurde. So seine Darstellung stimmt, also ist es ein Bettelbrief einer Inkassoklitsche, die man entweder aus schlechten Gewissen denen spendet oder ruhig in die Tonne haut. Sollten sie sich trauen, einen Mahnbescheid zu senden, kann auf fehlende Rechtskraft verwiesen werden und Widerspruch insgesamt eingelegt werden. Reaktionen oder Widersprüche wurden von Inkasso direkt eh nicht beantwortet, wie speziel User @Heintz u. a. berichteten. Nach einem Jahr ohne zugestelltem BG ist solch einfache Sache eh verjährt. Die bisherigen Berichte von Usern hier, es kam nur eine Flut von Bettelbriefen, es passierte ansonsten weiter nichts.

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...ohne mich hier in die Debatte reinzuhängen, empfehle ich mal das Studium dieser Seite, wo u.a. steht:

Zitat

Wann können Verstöße, die im Ausland stattgefunden haben, nicht mehr verfolgt werden?

In diesem Zusammenhang ist die Verfolgungsverjährung von Bedeutung. Die Fristen sind europaweit nicht einheitlich geregelt. In Belgien müssen die Behörden beispielsweise innerhalb eines Jahres tätig werden. Weitere Fristen zur Verfolgungsverjährung in Europa können Sie unserer Tabelle entnehmen.

(Hervorhebung durch mich)

PS: Da Kuugel offenbar in etwas spezielleren Fragen eine eklatante Findungsschwäche entwickelt :whistling:, empfehle ich einfach mal die Nutzung einer alternativen Suchmaschine. "Da werden Sie geholfen!" :licht:

PPS: Nach meinem Kenntnisstand (KEINE Rechtberatung!) ist in D für einen vollstreckbaren Titel zuvor zwingend ein Mahnverfahren mit Mahnbescheid beim für den Wohnsitz zuständigen Mahngericht zu beantragen. Gagen den amtlich zugestellten Mahnbescheid kann innerhalb von 14 Tagen (genau Frist steht im Bescheid!) ohne Angabe von Gründen Widerspruch/Einspruch eingelegt werden, worauf hin das Verfahren an das für den Wohnsitz zuständige Amtsgericht abgegeben wird. Das AG führt dann das komplette Verfahren durch (Klageschrift, schriftliches Verfahren, mündliche Verhandlung, Urteil). 
Hat es also zuvor keinen Mahnbescheid vom Mahngericht gegeben, kann es m.E. auch keinen vollstreckbaren Titel geben, Hat man allerdings gegen einen zugestellten Mahnbescheid keinen Widerspruch eingelegt, ist der Drops in aller Regel gelutscht - selbst wenn die Forderung unberechtigt wäre. Was davon zutrifft, kann nur der Betroffene wissen.

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Hallo noch einmal!

Ob es ein GV oder Inkasso ist, ist nicht ersichtlich. Ich habe gefunden, dass es ein Inkasso ist, dass das "im Auftrag der Stadt" macht. An anderer Stelle heißt es, dass sie aber "auch" GV seien, die sich selber einen Titel machen könnten. Daher auch meine diesbezügliche Verwirrung.

Es gab vorher keinerlei Schriftverkehr, auch keinen Bußgeldbescheid oder Vergleichbares. Ist der Erstkontakt.

Fraglich ist daher momentan erst einmal: Verfolgungsverjährung ja oder nein?
Einfache Verkehrsvergehen verjähren tatsächlich nach einem Jahr. Strafrechtlich relevante einfache Delikte nach 2 Jahren. Und könnten im Rahmen der internationalen Vereinbarungen über deutsche Behörden vollstreckt werden, wenn nicht verjährt.
Aber: "Verwaltungsstrafen" verjähren nach 5 Jahren! Und es könnte sich hier um eine solche handeln, sagt offenbar der ADAC wie ich an anderer Stelle wieder gelesen habe. Vorteil dabei wäre aber, dass bei solchen Strafen keine internationale Verfolgung stattfindet. Sondern es lediglich in Belgien bei einer Kontrolle oder so passieren könnte.
Mein Problem ist im übrigen auch gar nicht, dass ich die 75 Euro nicht zahlen möchte. Mein Problem ist: Ich bin 10 Tage in Antwerpen und die Strecke vom Hotel zur Arbeit morgens hin und abends zurück gefahren... da käme Einiges zusammen. Und ich bin mir nicht sicher, ob da jetzt noch 19 weiter "Bußgeldbescheide" kommen... daher würde ich gerne wissen, was es ist und wie ich es einzuordnen habe.
habe aber imme rmehr den Eindruck, dass ich damit hier nicht weiterkomme...

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Wie oft noch? Wenn Inkasso, dann hat dieser nur eine Chance, Behandlung von Bettelbriefen in Rundablage. Vor Einschaltung eines Inkassodienstes ist zwingend Zugang eines Bußgeldbescheid und abwarten von Fristen nötig, den Du ja bis heute nicht bekommen hast. Übrigens, wie viele andere auch, also kein Einzelfall, wo nur bei dir was krumm gelaufen ist. Inkasso kauft pauschal alle Tickets, die dann bei der Verwaltung als Abzockstelle eh aus System sind. Inkasso aus BE darf ohne Titel in D eh nicht vollstrecken. Für Vollstreckung von Verkehrsordnungsverstößen müßte die deutsche Justiz im Wege der Amtshilfe eingeschaltet worden sein. Ist sie offensichtlich nicht. Es liegt an dir, ob du dich zum Zahlen einschüchtern läßt oder ruhig bleibst. Wahrscheinlich kommen weitere Bettelbriefe für die anderen Tage der Durchfahrten sowieso noch irgendwann hinterher. Auskünfte des ADAC zu solchen Themen sind so viel Wert, wie es Nachts kälter als Draußen ist.

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vor 23 Minuten schrieb MariusBPunkt:

An anderer Stelle heißt es, dass sie aber "auch" GV seien, die sich selber einen Titel machen könnten.

...Gerichtsvollzieher VOLLSTRECKEN Titel, welche zuvor von einem zuständigen Gericht ERLASSEN wurden. Richter UND Vollstrecker in Personalunion halte ich für ein Gerücht, welches der Vollstrecker dem Delinquenten gerne einreden möchte - für mich ein Indiz für unseriöses Geschäftsgebaren. 

Warum es sich im vorliegenden Fall NICHT um ein "Verkehrsvergehen" handeln sollte, wäre mir unklar.

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Alter Hut, Inkassobetrüger treten als alles mögliche auf, verwenden Wappen oder behördliche Symbole und suggerieren gerne auch mal dass sie an die Schufa melden.

Solange keine offizielle Stelle schreibt, ab in die Rundablage. Das üblich Gesobble kann man sich ebenfalls sparen

 

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  • 2 months later...

Hallo, ich schlage mich auch schon seit fast einem Jahr wg. Umweltzone Antwerpen und ETI herum. Ein Jahr nachdem ich in Antwerpen gefahren bin kam der Brief von ETI. Nach einem Jahr hatte ich in meinem Email Postfach nicht mehr die Registrierung , ich habe mich aber registriert. Ich glaube auch , dass die große Datensätze irgendwoher bekommen und auf gut Glück die Fahrer bewusst ganz spät anschreiben, wenn die meisten die Angelegenheit schon längst vergessen haben. Mein Versuch , auf der Website von Antwerpen eine Bestätigung meiner Registrierung zu bekommen, blieb erfolglos. Aber als ich mir ein neues Passwort für den Zugang ,der mit dem alten Passwort nicht mehr möglich war,habe geben lassen, wurde kurz danach schon mein Name gezeigt , den ich nicht eingegebenhatte!! was ebenfalls beweist , dass ich mich dort schon mal registriert habe. Ich werde nicht zahlen!

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  • 4 months later...
Am 25.10.2022 um 18:44 schrieb Muffin:

@ Mies: Der Stand ist (fast) noch wie am 17.8.:

Mittlerweile ist mein Einspruch 5 Monate her, deren Reaktionsfrist also längst abgelaufen und ich sehe die Sache als erledigt an.

@Muffin :

Wie ist denn der Stand aktuell, kam im Anschluss noch was? 

Danke & LG 

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  • 2 weeks later...

Hallo, 

ich möchte kurz zum Thema beitragen.

Ich war am 15.4.2022 in der Umweltzone Antwerpen, da ich einen Stau umfahren wollte.

Am 13.11.2023 wird mir der Tatbestand von dem Inkasso Unternehmen der Stadt Antwerpen (Modero) bekannt gegeben. Nach langer Recherche, auch hier im Forum) habe ich letzte Woche per Einschreiben Einspruch wegen Verjährung (1 Jahr) eingelegt. Ich muss dazu sagen, dass ich vorher schon ein paar Mal mit Modero gemailt hatte (ohne Erfolge)

Dem Einspruch wurde heute per Mail stattgegeben. Die Sache ist erledigt. Es hat also nur knapp eine Woche gedauert bis ich Antwort erhielt. Evt ist die Nachricht bei Muffin im Spam gelandet?

Gruß

Thorsten

P.S. Einspruch Einschreiben kostet 5,20 Euro ins Ausland

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vor 22 Stunden schrieb tkNRW:

Evt ist die Nachricht bei Muffin im Spam gelandet?

Da ich, gemäß deren "Forderung", den Einspruch schriftlich per Einschreiben gemacht habe, haben die meine email-Adresse gar nicht.

Nicht erforderliche persönliche Angaben wie Telefonnummer oder email mache ich in einem solchen Fall selbstverständlich nicht.

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  • 3 weeks later...

Hallo zusammen,

ich habe heute einen Schreiben vom ETI Inkasso bekommen, 5 Monaten nach Einspruch bei der Behörde. Die Behörde hat nicht auf mein Einspruch reagiert. Wie hat ihr damals auf ETI reagiert? Was passiert, falls ich den 232€ (150+Inkasso Kosten) nicht zahlen? Danke für eine kurze Rückmeldung 

Liebe Grüße 

Yanan

 

 

 

 

 

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Ah meine funktionierende Glaskugel:lol: (ich schwöre persönlich keinen solchen Fall zu haben oder jemanden zu kennen)

ETI wird dich mit einigen Drohbriefchen beglücken (es sollten aber <10 sein)

Ständig Einsprüche zu schicken ist aber genauso wirksam wie nicht zu zahlen und überhaupt nicht zu reagieren;)

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  • 2 months later...

Hallo zusammen,

mit ging es genauso. Wollte zur Küste und musste durch den Antwerpener Tunnel. Der war leider gesperrt und das Navi führte mich im Stop&Go durch Antwerpen. Das war im Sommer 2021. Fast ein Jahr später im Juni 2022 kam dann die Nachricht der Stadt Antwerpen, ich sei durch die Umweltzone gefahren. Die Auswahl war: 150,-EUR zahlen ODER 75,-EUR und Nachmelden ODER Einspruch einlegen. Ich entschied mich für letzteres per Post-Einschreiben, weil ich noch an das gute im Menschen glaubte :) :) und erklärte, dass die Tunnelsperrung mich mit meinem nagelneuen und somit sehr umweltschädlichen.. Auto unbewusst in die Umweltzone geführt hatte und ich natürlich nicht wusste, dass man sich als "Ausländer" (Europa ist hier noch nicht angekommen) gefälligst vorher anzumelden hat..

Daraufhin hörte ich nichts mehr und dachte eigentlich, das Thema sei erledigt. Jetzt im Januar 2024, also über 1,5 Jahre nach meinem Einspruch kam dann aber ein Schreiben von ETI Inkasso mit der Forderung, 240,-EUR zu zahlen. Das fand ich extrem ungerecht, weil man ja nicht auf meinen Einspruch reagiert hatte, der mir als klares Recht zustand. Habe dann die Stadt Antwerpen erneut angeschrieben. Daraufhin sendete man mir eine Hardcopy einer eMail, die man mir ANGEBLICH 3 Monate nach meinem Einspruch im August 2022 zugestellt haben wollte. Darin stand erneut, dass ich die 75,-EUR zahlen und mich in der Umweltzone nachmelden sollte. Hätte ich diese bekommen, hätte ich spätestens dann bezahlt. ICH HABE DIESE MAIL ABER NIE BEKOMMEN. Das habe ich dann nochmal per Einschreiben geschrieben, gefragt warum man mir auf ein Posteinschreiben per eMail geantwortet habe, die Zahlung von 75,-EUR angeboten und den Rückzug des Inkasso gefordert. Die Stadt Antwerpen lehnte dies jedoch eiskalt ab ohne auf jegliche Argumente einzugehen, es sei halt zu spät, der Fall sei ja jetzt zum Inkasso abgegeben, wenn ich nicht zahle würden noch höhere Kosten erhoben. Auch ein Telefonat mit einer "sehr freundlichen" Sachbearbeiterin endete mit den Worten "no Diskussion.."

Es nervt total, wie man hier abgezockt wird ! Nach geltendem Recht ist nicht der Empfänger sondern der Versender ist für das Ankommen einer Mail verantwortlich. Aber das alles spielt hier offenbar keine Rolle und wird einfach ignoriert, man lässt lieber die Muskeln spielen wie bei David gegen Goliath. Habe keine Erfahrung, ob man es hier auf ein Verfahren ankommen lassen sollte. Gibt es dazu evtl. Erfahrungen oder Urteile ?

VG Paul

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Die Inkasso drohen nur und können am Ende nichts. Dann müssen die nämlich vor Gericht ziehen und ! dort eine entsprechende Zusage zur Vollstreckung einer Forderung bekommen. Bei dem Sachverhalt kaum gegeben.

Inkasso - Unternehmen kaufen diese Forderungen auf und versuchen mit Einschüchtern an das Geld zu kommen. Oft genug gelingt diesen das, wenn die Leute Angst bekommen.

Ich bin kein Jurist, würde aber erst einmal auf stur schalten.

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vor einer Stunde schrieb Zöllner:

Die Inkasso drohen nur und können am Ende nichts. Dann müssen die nämlich vor Gericht ziehen und ! dort eine entsprechende Zusage zur Vollstreckung einer Forderung bekommen. Bei dem Sachverhalt kaum gegeben.

Inkasso - Unternehmen kaufen diese Forderungen auf und versuchen mit Einschüchtern an das Geld zu kommen. Oft genug gelingt diesen das, wenn die Leute Angst bekommen.

Ich bin kein Jurist, würde aber erst einmal auf stur schalten.

Problem ist nur, dass ich öfter nach Belgien muss. Habe keine Lust per Kamera rausgefischt zu werden.

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vor 3 Stunden schrieb Paul111:

Problem ist nur, dass ich öfter nach Belgien muss. Habe keine Lust per Kamera rausgefischt zu werden.

Glaube es wurde jetzt schon mehrfach durchgekaut, dass eine verkaufte Forderung genau das verhindert.

Ob jemand zahlt oder nicht spielt keine Rolle, ETI gibt selbstverständlich keine Rückmeldung (an wen auch immer) in Belgien.

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vor 57 Minuten schrieb Heintz:

Glaube es wurde jetzt schon mehrfach durchgekaut, dass eine verkaufte Forderung genau das verhindert.

Ob jemand zahlt oder nicht spielt keine Rolle, ETI gibt selbstverständlich keine Rückmeldung (an wen auch immer) in Belgien.

Bedeutet das, der Vorgang müsste in Wirklichkeit in Belgien abgeschlossen sein und wird gar nicht mehr verfolgt ?? Das klang aber im Dialog mit der Stadt Antwerpen nicht danach. Außerdem hatte ich auch mit ETI telefoniert, als ich Einspruch eingelegt hatte. Die hatten dann angeblich Rücksprache mit der Stadt Antwerpen gehalten und den Vorgang ruhen lassen. Nach 2 Wochen kam aber dann von ETI eine Nachricht, dass die Stadt Antwerpen meinen Einwand abgelehnt habe und somit die Forderung bestehen bleibt. War das alles nur Schauspiel ??

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Die Masche ist seit Jahren die gleiche. Kannst es so interpretieren, dass netterweise ETI für dich und wohl viele andere hunderte oder gar tausende einen Pauschalbetrag (wie einst die BRD an die DDR) für die Straßennutzung entrichtet hat :D

Das exakt gleiche kann für Parkplätze in Kroatien oder auch für Autobahnen in Italien gemacht werden. Beispiel: https://www.123recht.de/forum/inkasso/NIVI-Credit-Inkasso-Italien-Maut,-Eurotreuhand-Inkasso-Deutschland-__f492121__pg14.html

 

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