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Bußgeldbescheid aus Belgien erhalten wg. Umweltzonenverstoß. Evtl. schon verjährt?


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Logisch

Kommune/Straßenbetreiber/Parkplatzfirma erhält Pauschalen vom Inkasso. Es wird natürlich nicht, wie eigentlich suggeriert wird, im Auftrag derer gehandelt und der geforderte Betrag dann weitergeleitet oder sonst irgendwie noch verrechnet.

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Soweit mir bekannt können und werden diese Bußgeldbescheide in D eben nicht vollstreckt, da es hier bei uns die Halterhaftung grundsätzlich nicht gibt. Natürlich werden die Bescheide weitergeleitet un

Sobald ETI (oder eine vergleichbar kompetente Firma) eine neue Liste aus Belgien käuflich erwirbt, kommt natürlich noch eine Reaktion

@Muffin Hallo uns ist genau das Gleiche mit dem Wohnmobil in Antwerpen passiert in 2019. Am 8.12.2021 kam dann Post von dem belgischen Inkassoeintreibern, welche für die Stadt die Euros eintreibe

@Muffin

Hallo uns ist genau das Gleiche mit dem Wohnmobil in Antwerpen passiert in 2019. Am 8.12.2021 kam dann Post von dem belgischen Inkassoeintreibern, welche für die Stadt die Euros eintreiben. Bis dato hatte ich die Post nicht beantwortet. Da es sich meiner Meinung nach um einen geringen Verstoß/Vergehen handelt, ist der Tatvorwurf als verjährt zu betrachten. Nun droht uns mit erneutem Schreiben (verfasst im Juni, Frist natürlich abgelaufen, Zustellung gestern 15.08.22 die freundlichen Inkassodienstleister - die Firma ETI Experts (Siehe auch Internetbewertungen von ehemaligen Mitarbeitern mit Durchschnitt 1,5 unter google), uns mit weiteren Kosten.

Wir haben dieses Chat und Informationen des ADAC genutzt, aktueller Beitrag vom 18.02.2022 von Brüssel, welche ähnlich nun unterwegs sind. Dort zählen NOCH NICHT Motorräder, LKW mit 3,5t (Für Warentransporte) als auch Wohnmobile zum Fahrverbot bzw. zur Anmeldungspflicht. Weiter sind die Euronormen kategorisiert von 1-6.

Dies scheint die Anlaufphase zur Umsetzung zu sein. Meiner Meinung nach war das in 2019 in Antwerpen auch so zu diesem Zeitpunkt. Für den Vorwurf müsste dann die Stadt in der Beweispflicht sein!

Weiter stellt das Weiterleiten von Inkasso (Belgien) an Inkasso (Deutschland) einen klaren Verstoß gegen das Datenschutzgesetz dar nach Rücksprache meines Anwtwaltes sieht dieser das genau so. Dies habe ich der Fa. ETI Experts dann auch mitgeteilt.

Das Foto "von hinten" des Wohnmobils, ohne Fahrerfeststellung dürfte auch schwierig sein, den Halter also ich in Deutschland , über das Bundesamt für Justiz im Nachhinein zu belangen, sagte mein Anwalt. 

MICH WÜRDE INTERESSIEREN WIE ES BEI DIR/EUCH AUSGEGANGEN IST

Sollte es erzwungen zum Rechtsstreit führen, werden wir bei allen Beteiligten unsere Rechte geltend machen und die Öffentlichkeit in Deutschland und Belgien mit einbeziehen und dafür kämpfen, dass zukünftig Dritte nicht in diese EU-Fallen hineinfahren.

Grüße an alle Verkehrsteilnehmer und Touristen

 

 

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Am 14.7.2022 um 16:26 schrieb Sobbel:

Wenn überhaupt, dann vermutlich hier:

Stad Antwerpen

Übrigens benutzen fast ausschließlich die Betroffenen und Zahlungspflichtigen das Argument der "Abzocke". Und wenn du mal ehrlich zu dir selber bist, du hast doch dieses Forum hier auch gefunden, um dich zu beschweren und dich mitzuteilen. Warum also konntest/wolltest/hast du dich vor deiner Reise nach Belgien nicht über die dortigen Bestimmungen informiert?

Da möchte ich gern wieder mal Goethe zitieren und die analoge Anwendung empfehlen:

Wer sich den Gesetzen nicht fügen will, muss die Gegend verlassen, wo sie gelten.

Vor dem Gesetz sind im normal Fall ALLE gleich zu behandeln. Hier wird aber nach Herkunft und nach Willkür unterschieden. Ein vereintes Europa sieht da wohl anders aus! Oder würdest du es gut finden wenn in NRW nur Belgier und Holländer NICHT IN die Umweltzonen einreisen dürfen und sich VORHER SELBST ÜBER ALLES INFORMIEREN MÜSSEN ???  Müsste dann wohl der EUgH klären...... Echt schade find ich dass!

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vor 4 Stunden schrieb globetrotter:

vereintes Europa sieht da wohl anders aus!

Dem ist nichts hinuzufügen, er hat mit seinem Einwand einfach nur Recht. Es ist ein Unding, innerhalb unserer EU in Kleinstaatenregelungen des Mittelalters zu verfallen. Wenn schon Regelungen, dann so einfach wie möglich und einheitlich in ganz Euopa und ohne Einfahranmeldung in irgendwelchen Städten. Was die Belgier hier abziehen, ist Wegelagerei vom allerfeinsten, dazu diskriminierend gegenüber den Ausländern, NL mal ausgenommen. Hoffe, es klagt mal ein ADAC, oder wer auch immer an Verbraucherschutz auf der Fahne, vor dem EU-Gerichtshof durch.

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vor 11 Stunden schrieb globetrotter:

Ein vereintes Europa sieht da wohl anders aus!

Nur weil Deutschland in Brüssel nachfragen muss, ob auf irgendetwas die Mehrwertsteuer erhoben werden muss oder nicht, existiert noch lange kein vereintes Europa. 

 

vor 11 Stunden schrieb globetrotter:

Oder würdest du es gut finden wenn in NRW nur Belgier und Holländer NICHT IN die Umweltzonen einreisen dürfen

Ob ich was gut finde steht hier nicht zur Diskussion.

Wenn du meine Beiträge gelesen hättest, wüsstest du, dass Belgien und Holland in einem Datenverbund arbeiten und über ihre Kennzeichen sehen, ob der Obulus bezahlt ist oder nicht. Wenn der nicht bezahlt wurde, zahlt auch der Holländer in Belgien, wegen des Umweltzonenverstoßes, ein Bußgeld. Ich seh da weder was schlimmes, noch eine Ungleichbehandlung. Lediglich das Prozedere ist ein anderes. 

vor 11 Stunden schrieb globetrotter:

 VORHER SELBST ÜBER ALLES INFORMIEREN MÜSSEN ??? 

AUCH IN DEUTSCHLAND MUSST DU DICH SELBER ÜBER NEUE GESETZE ODER GEÄNDERTE GESETZE INFORMIEREN. ODER HAST DU EINE PERSÖNLICHE BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN, DASS SICH DIE BUSSGELDKATALOGVERORDNUNG GEÄNDERT HAT?

 

vor 6 Stunden schrieb gorot:

Was die Belgier hier abziehen, ist Wegelagerei vom allerfeinsten,

Wenn du diese Meinung hast, musst du nicht hinfahren.

 

 

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vor 2 Stunden schrieb Sobbel:

nicht hinfahren

Wäre zwar eine denkbare Option, trifft aber nicht das eigentliche Problem, daß Du geflissentlich ausblendest. Mir brauchst es nun nicht vorwerfen, da ich die Regelung grad wegen der Diskussion hier nun kenne und entsprechend handeln kann, ohne ein Bußgeld auszulösen, von mir bezweifelte Rechtmäßigkeit hin oder her.

Es ist hocharrogant zu behaupten, jeder Durchreisende hat sich gefälligst vorher zu informieren, ob es irgendwelche Sonderregelungen der "Wegelagerei" mit der Lizenz zum Gelddrucken gibt. Darf in einem vereinten Europa einfach nicht sein. Bei so einer gravierenden Einzelfallregelung, wie sie Belgien praktiziert, trifft den unvorbereiteten Gast der Stadt mehr oder weniger aus dem Hinterhalt, wie es sich hier schon in den Beiträgen Betroffener zeigt, die mit Sicherheit keine Dösbaddel sind und drauf reingefallen durften.

Meiner Meinung nach ist diese spezielle Regelung mit den Grundsätzen der europäischen Geltung für alle Mitgliedsstaaten im Hinblick auf Freizügigkeit nicht vereinbar. Darum, und nur darum, gehts hier in der Diskussion. Deine Gläubigkeit an rechtstattlich immer richtige Verordnungen und eingeführte nationale Gesetze ist sicher berufsbedingt eingebläut worden, haben aber nicht immer Bestand, wie so manche Urteile in letzter Instanz beweisen. Auch Polizeibeamte haben nicht immer Recht, ob wohl es welche zu gebenscheint, die das ausleben möchten.

Dann noch etwas, meldest dich zwangsweise in Oberhausen, Düsseldorf Berlin oder wo auch immer an, wenn Du die jeweiligen Dummweltzonen (für mich sind sie es, ohne jeglichen Nutzen für die betroffenen Anwohner) befährst? Siehste, gibts bei uns nicht und auch in keinem anderen Europäischen Mitgliedsstaat. Die automatische Erfassung aller einfahrenden und ausfahrenden Fahrzeuge stellt einen Verstoß gegen sämtliche Datenschutzverordnungen dar. Berufsbedingt wirst auch das noch als unzureichende Datenerhebung empfinden, errate ich mal.

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@gorot ich kann dich gut verstehen, aber die EU ist eine Interessengemeinschaft,  leider kein Staat. Welch Unsinn die „Kleinstaaterei“ ist kannst du exemplarisch in Deutschland sehen wenn du mit Schulkindern in ein anderes Bundesland umziehen willst. Mit Klauen und Zähnen wird die Eigenart verteidigt. Und dann glaubst du Europa kann die Kleinstaaterei abschaffen?

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vor 5 Stunden schrieb rth:

leider kein Staat

Leider? Ich denke, zum Glück ist die EU kein Staat, wenn ich mir so überlege, was für Entscheidungen in den letzten vielen Jahren auf EU-Ebene getroffen wurden und was für zT völlig abstruse Vorstellungen in manchen Bereichen dort vorherrschen.

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vor 48 Minuten schrieb Bluey:

Leider? Ich denke, zum Glück ist die EU kein Staat, wenn ich mir so überlege, was für Entscheidungen in den letzten vielen Jahren auf EU-Ebene getroffen wurden und was für zT völlig abstruse Vorstellungen in manchen Bereichen dort vorherrschen.

Stimmt, das Problem ist die Einstimmigkeit, die in vielen Fällen gefordert ist. Das führt zu abstrusen Kompromissen. Ein Bundesstaat mit Entscheidungen per Mehrheitsbeschluss würde vieles erleichtern. 

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Diesen Strickfehler mit Einstimmigkeit haben die nicht nur bei der EU, sondern schon bei der Nato begangen. Erdogan erpreßt setzt auf zwei Ebenen ein wenig Taschenspielergeld für sein ach so demokratisches Land und fordert für sein Wohlwollen die Auslieferung der von ihm verfolgten Feinde und Terroristen, serviert auf dem Silbertablett durch Schweden und Finnland. Polen und Ungarn nehmen sich ein Beispiel zu solch einfach erzielbaren Nebeneinkünften. Heucheln alle etwas von demokratischer Regierung in ihrem eigenne Land und nutzen jegliche Gelegenheit, Kritiker zum Schweigen zu bringen.

In der EU und auch in unserm Ländle regiert der kleinste gemeinsame der Nenner. Ergebnisse sind dann, wie wir jetzt bei der 3er Koli sehen können, sehr flach, leider.

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vor einer Stunde schrieb rth:

Ein Bundesstaat mit Entscheidungen per Mehrheitsbeschluss würde vieles erleichtern.

Natürlich. Ob das den Menschen in den jetzigen Staaten aber gefallen würde, darf bezweifelt werden. Allerdings wäre ich auch für ein Mehrheitsbeschlußsystem.

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@BlueyNein, die Staaten werden ihre Unabhängigkeit nicht aufgeben. Genausowenig wie sich unsere Bundesländer auf ein einheitliches Schulsystem oder Polizeirecht oder Katastrophenschutzbesetz einigen wollen/ können.

 

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Zitat

Da es sich meiner Meinung nach um einen geringen Verstoß/Vergehen handelt, ist der Tatvorwurf als verjährt zu betrachten.

Angeblich, so die Auskunft das ADAC, sei es kein "Verkehrsvergehen", sondern eine Verwaltungsstrafe, die verjährt in BE erst nach 5 Jahren. Die Frage ist aber, wann verjährt die Verfolgungsfrist?? Die ist sicherlich keine 5 Jahre, ich hatte was von einem Jahr gelesen, aber sicher ist das nicht.

Zitat

Das Foto "von hinten" des Wohnmobils, ohne Fahrerfeststellung dürfte auch schwierig sein, den Halter also ich in Deutschland , über das Bundesamt für Justiz im Nachhinein zu belangen, sagte mein Anwalt. 

Irgendwo hatte ich gelesen, daß in BE primär immer der Halter haftet, Identität des Fahrers ist also "egal", es sei denn, eine andere Person nimmt als Fahrer die Schuld auf sich. Das Bundesamt für Justiz kann nur bei Verkehrsverstößen zum Inkasso zu Hilfe gerufen werden, nicht aber bei Verwaltungsstrafen.

Zitat

MICH WÜRDE INTERESSIEREN WIE ES BEI DIR/EUCH AUSGEGANGEN IST

Noch immer in der Schwebe. Mein Einspruch ist fast 90 Tage her, Modero nimmt sich lt. deren Schreiben bis zu 90 Tage Zeit für die Bearbeitung etwaiger Einsprüche, die sind noch nicht ganz um.

Edited by Bluey
Auf Wunsch geändert.
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vor 17 Stunden schrieb Muffin:

Irgendwo hatte ich gelesen, daß in BE primär immer der Halter haftet, Identität des Fahrers ist also "egal"

In BE mag das so sein, in D hingegen nicht. Folglich kann hier auch niemand belangt werden, wenn seine Identität anhand des Fotos nicht feststellbar ist. Und das dürfte bei Heckaufnahmen regelmäßig der Fall sein.

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vor 1 Stunde schrieb Bluey:

In BE

Das ist definitiv in Belgien und auch in Niederland so, da interessiert die der Fahrer zunächst einmal gar nicht. Halter wird in erster Linie belangt und in der Vollstreckung sind die dort nicht zimperlich. Hab mal in NL an einer Tür einer Reihenhaussiedlung offen angepappt einen für jederman offen lesbaren Vollstreckungsbescheid entdeckt. Bei uns hätte jeder Datenschutzbeauftragte aufgeschrien.

Wie sie das verhängte Bußgeld rechtlich in D durchsetzen dürfen, ob überhaupt oder mit Hilfe unserer Justiz, entzieht sich meiner Kenntnis. Ob es mit Weitergabe an Inkasso aus deren System fliegt, keine Ahnung. Falls offene Forderungen doch im System fortgeführt werden sollten, spätestens anläßlich einer Kontrolle in BE oder NL werden sie rabiat Auto festsetzen, wenn man nicht sofort die aufgelaufenen Bußgelder oder Verwaltungsgebühren bezahlt. Hier wäre vielleicht anders Auto hilfreich, wenn Personendaten nicht im System gescannt werden. Könnte ggf. auch bei einer reinen Personenkontrolle auch ohne Fahrzeug, z.B. Flughafen oder Zug eng werden, vermute ich mal stark.

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Sinnlose Diskussion - sinnlose Interaktion mit ETI

Wie das Inkasso funktioniert hatte ich bereits erklärt. Darauf zu reagieren ist und bleibt unnötig.

Zum Spaß könnte noch jemand seinen Bettelbrief hochladen, ETI arbeitet eigentlich nur mit Drohungen zum Thema Mahnbescheid und der Oberlacher: Schufa:rofl:

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Gerade eben schrieb globetrotter:

Was nützen denn 24 Stunden wenn es keiner weiß und ich nach fast 2 Jahren ein Ticket erhalte? 

Vielleicht wäre es ja angemessen sich mit den "Tätern" zu vereinen und um Prüfung vor dem EUGH  zu bitten. Dann würden erstmal ALLE laufenden Verfahren auf Eis gelegt, bis die Richter mal was dazu sagen. Dann gibt es erstmal nichts mehr zum einfordern für die Städte bis zur Klärung.

Wenn es schon für uns 24 Stunden dauern darf sich zu äußern, die Stadt Antwerpen fast 24 Monate für die Zustellung braucht, würde es nicht wundern, wenn der EUGH etwas länger benötigt ;-).

Zur Zeit des Tatvorwurfes war eine Baustelle und wir hatten uns verfahren. Wir haben lediglich die Autobahn verlassen und sind sofort wieder drauf gefahren. Hätten wir zeitnahe Infos von der Stadt Antwerpen bekommen, hätten wir uns doch mal die Beschilderung ansehen können. Schwierig wenn man erst nach 24 Monaten sich zur Sache äußern darf.

Egal wie wir hier alle schreiben es ist und bleibt ungerecht und wir widersprechen allen Tatvorwürfen aus dieser Sache und werden nicht zahlen. 

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Am 17.8.2022 um 18:05 schrieb Muffin:

Angeblich, so die Auskunft das ADAC, sei es kein "Verkehrsvergehen", sondern eine Verwaltungsstrafe, die verjährt in BE erst nach 5 Jahren. Die Frage ist aber, wann verjährt die Verfolgungsfrist?? Die ist sicherlich keine 5 Jahre, ich hatte was von einem Jahr gelesen, aber sicher ist das nicht.

Irgendwo hatte ich gelesen, daß in BE primär immer der Halter haftet, Identität des Fahrers ist also "egal", es sei denn, eine andere Person nimmt als Fahrer die Schuld auf sich. Das Bundesamt für Justiz kann nur bei Verkehrsverstößen zum Inkasso zu Hilfe gerufen werden, nicht aber bei Verwaltungsstrafen.

Noch immer in der Schwebe. Mein Einspruch ist fast 90 Tage her, Modero nimmt sich lt. deren Schreiben bis zu 90 Tage Zeit für die Bearbeitung etwaiger Einsprüche, die sind noch nicht ganz um.

Hallo zusammen, erst einmal vielen Dank für die ganzen Ausfertigungen, Antworten und Tipps.

Meiner Meinung nach würde ich mir bei zukünftigen Tatvorwürfen in o.g. Sache einfach wünschen, dass jemand, am besten ein Harz IV ausgestatteter Kraftfahrer mit einem Lanz Bulldog mit 2 Europafahnen, natürlich mit Holländischen Kennzeichen nach A. auf dem Marktplatz fährt, und alle öffentlichen Gebäude auf Brandschutz und Fluchtwege mal untersucht. Danach geht es an die aufgestellten Schilder, Kennzeichnungen und alles was zur Verkehrssicherheit dient, wo die Stadt Ihre Pflichten zu tragen hat!

Und am Schluss rechnen wir mal alle gegen die Einnahmen aus o.g. Sache - mal sehen wie es am Ende aussieht.

Wahrscheinlich wird dann am Ende vollstreckt und Deutschland muss dann das Bußgeld zahlen ;-)

Es ist einfach nur sehr traurig, mit was man sich noch beschäftigen muss. Ich wünsche allen weiterhin gute Reisen auch im Ausland 

 

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vor 16 Stunden schrieb globetrotter:

Was nützen denn 24 Stunden wenn es keiner weiß und ich nach fast 2 Jahren ein Ticket erhalte? 

 

Diese 24 Stunden sind eigentlich gar nicht erforderlich und sind wohl nur ein Entgegenkommen der belgischen Behörden um diesem dummen Geschwafel (wie deins) entgegenzutreten. 

Ich bin jetzt nicht sooo fit in belgischem Recht - muss ich ja auch nicht. Ich bin da weder Vollzugsbeamter noch möchte ich dorthin fahren. Aber sehr wahrscheinlich gilt auch in Belgien:

Ignorantia legis non excusat

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  • 2 months later...

Guten Morgen

Erstmal, ich bin froh das ich den Forum gefunden habe.

"Muffin"-ich habe das selbe Schreiben bekommen(Stadt Antwerpen). Gibt es bei dir Neuigkeiten? Haben die sich gemelder? Wurde mir helfen um zu wissen wie ich da handeln soll(ggf. Anwalt, Einspruch). Danke im Voraus.

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@ Mies: Der Stand ist (fast) noch wie am 17.8.:

Zitat

Noch immer in der Schwebe. Mein Einspruch ist fast 90 Tage her, Modero nimmt sich lt. deren Schreiben bis zu 90 Tage Zeit für die Bearbeitung etwaiger Einsprüche, die sind noch nicht ganz um.

Mittlerweile ist mein Einspruch 5 Monate her, deren Reaktionsfrist also längst abgelaufen und ich sehe die Sache als erledigt an.

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@Muffin

Super, vielen Dank.

Was hatten Sie nochmal für ein Einspruch gemacht? Wegen der Verjährungsfrist oder? Was haben Sie genauer geschrieben? Und haben Sie die Vorlage die von Modero ist benutzt?

Ich wurde nämlich auch ein Einspruch machen, und hoffe dass die Sache sich dann auch erledigt.

Schöne Grüsse

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@MiesDa die Frist für die Verfolgungsverjährung in Belgien m.W. ein Jahr beträgt, wirst Du Dich zumindest beim zweiten Vergehen nicht darauf berufen können, wenn es erst ~5 Monate her ist.

Wie hoch sind denn die Bußgelder? 150 + 350? Bei mir stand nämlich auf dem Bescheid, daß es im Wiederholungsfall 350€ kosten würde. Wenn Du zu einem Anwalt gehen willst, brauchst Du aber einen, der sich mit belgischem Verwaltungsrecht auskennt. Denn lt. ADAC ist es eine Verwaltungsstrafe und kein Verkehrsvergehen.

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Auf Nummer sicher gehst mit einem deutsch sprechenden Anwalt in Belgien, falls Du dich wehren möchtest. In Eupen und naher Umgebung sprechen sie fast alle deutsch oder auch niederländisch, französisch meist auch. Je weiter weg von Eupen aus Richtung Aachen gesehn, ins Landesinnere, umso wahrscheinlicher, nur noch französisch, vielleicht noch Englisch. Ob da örtliche Fachanwälte dabei sind, die gut in deren Verwaltungsrecht sind, entzieht sich meiner Kenntnis, mach Dich selbst schlau oder frag nach Empfehlungen mit Deinem Sprachbereich.

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@Muffin

Also bei mir steht nichts von 350.

Es werden nur 150 pro Fall verlangt. Wenn ich die Anmeldung mache, dann 75 Euro pro Fall. Klar, es steht drin, dass beim wiederholtes Vergehen es dann 300 Euro kostet, aber wie gesagt ich habe beide gleichzeitig bekommen und beide sind in dem Schreiben als erstes Vergehen dargestellt.

Danke für die Rückmeldung

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vor 3 Stunden schrieb gorot:

Auf Nummer sicher gehst mit einem deutsch sprechenden Anwalt in Belgien, falls Du dich wehren möchtest. In Eupen und naher Umgebung sprechen sie fast alle deutsch oder auch niederländisch, französisch meist auch. Je weiter weg von Eupen aus Richtung Aachen gesehn, ins Landesinnere, umso wahrscheinlicher, nur noch französisch, vielleicht noch Englisch. Ob da örtliche Fachanwälte dabei sind, die gut in deren Verwaltungsrecht sind, entzieht sich meiner Kenntnis, mach Dich selbst schlau oder frag nach Empfehlungen mit Deinem Sprachbereich.

@gorot

Danke für dein Tipp. Ich werde mich auf jedden Fall erkündigen. Erstmal mit der Rechtschutzversicherung(ob die den Anwalt aus Belgien bezahlen wurden) und dann eventuell einen Anwalt suchen.

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Diese ganzen Anfragen ob mit oder ohne Anwalt sind sinnlos. Modero wird komplett automatisiert eine Latte an ein deutsches Inkasso verkaufen - machen sie regelmäßig, irgendwann seid dann auch ihr dabei.

Aktuell aus den Massenmedien: https://www.24auto.de/news/inkasso-reise-gericht-musterverfahren-bussgeld-italien-urlaub-adac-auto-strafe-zr-91887640.html

 

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  • 4 months later...
Wir sollen auch die 150 Euro an Modero/Antwerpen zahlen. Gibt es inzwischen erfolgreiche Anfechtungen?
 
Ich war im Nov. 2021 in der Umweltzone von Antwerpen und angeschrieben wurden wir erst im Feb. 2023.
Anscheinend verjähren geringfügige Bußgelder laut belgischem Recht nach einem Jahr, wozu ich eine Umweltzone zählen würde. 
Auf das erste Schreiben habe ich daher Einspruch per Einschreiben eingelegt. Als Grund habe ich Verjährung angegeben und dass laut EU Recht Bußgelder über das Bundesministerium der Justiz in Deutschland eingefordert werden müssen. 
 
Als Antwort kam nur, dass das Fahrzeug nicht nachträglich registriert werden kann (Euro4) und dass ich bis zum 20.03. zahlen soll.
Auf die Verjährung wurde nicht eingegangen. Überlege denen nochmal zu schreiben, aber das bringt vermutlich auch nichts und demnächst würde die Forderung vermutlich an ein deutsches Inkasso "verkauft". Würde mich über Erfahrungen mit Modero freuen.
 
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  • 1 month later...

Hallo!

Habe auch Post erhalten. Bei mir ein Fall aus Oktober 2021, zugestellt vor 2 Wochen...

Hat irgendwer belastbare Ergebnisse? Was ist aus den Widersprüchen geworden? Gab es irgendwann mal eine Reaktion oder ging es weiter?

Bin der festen Überzeugung, dass das verjährt sein muss! Verfolgungsverjährung von 5 Jahren für ein solches Vergehen erscehint mir völlig abwegig! Ehrlich gesagt ist ein Jahr schon deftig, das sind in Deutschland mit gutem Grund nur 3 Monate!
Aber: Ich finde diesbezüglich nirgendswo irgendwas! Was ich überhaupt nicht verstehen kann, da muss es doch Erfahrungen geben! Oder haben Alle letztendlich doch bezahlt?
 

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vor 1 Stunde schrieb gorot:

So wie ich es einschätze, hat @Heintz da den sinnvollsten Tipp gegeben, gelassenes Aussitzen mit Ignorieren, nie an Inkasso zahlen.

naja... zum einen ist es kein Inkasso, sondern ein Gerichtsvollzieher. Zum anderen ist die Fage ja: Ist es verjährt oder nicht.

Wenn es verjährt ist, werde ich noch nicht einmal reagieren, da unnötig. Wenn nicht, dann würde ich eher 75 Euro bezahlen, als 5 Jahre nicht mehr nach Belgien zu fahren um nicht mehrere Hundert Euro zu bezahlen.

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Wenn das ganze schon über den Gerichtsvollzieher läuft, dann stand schon im Vollstreckungsbescheid, was zu unternehmen bleibt.

Da es offensichtlich soweit ist, kann man nur noch durch Ratenzahlung, Stundung oder sofortige Zahlung - bzw. Privatinsolvenz bei Zahlungsunfähigkeit- die Pfändung abwenden.

Sollte der Vollstreckungsandrohung kein Vollstreckungsbescheid vorausgegangen sein, ist ein Einspruch möglich.

Tja, wer bei dieser Sache zu lange wartet, der hat ausgesprochen schlechte Karten.

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vor 1 Stunde schrieb Zöllner:

Wenn das ganze schon über den Gerichtsvollzieher läuft, dann stand schon im Vollstreckungsbescheid, was zu unternehmen bleibt.

Da es offensichtlich soweit ist, kann man nur noch durch Ratenzahlung, Stundung oder sofortige Zahlung - bzw. Privatinsolvenz bei Zahlungsunfähigkeit- die Pfändung abwenden.

Sollte der Vollstreckungsandrohung kein Vollstreckungsbescheid vorausgegangen sein, ist ein Einspruch möglich.

Tja, wer bei dieser Sache zu lange wartet, der hat ausgesprochen schlechte Karten.

Denke, dass das eine Inkassofirma ist, die auch als Gerichtsvollzieher auftritt.

 

Und es ist keine Vollstreckungsandrohung, sondern es gibt sich als Bußgeldbescheid, genau wie in den oben beschriebenen Fällen. Von Vollstreckungsbescheid hab ich auch nichts gesagt. Hab im April zum ersten Mal davon gehört...

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vor 1 Minute schrieb MariusBPunkt:

Denke, dass das eine Inkassofirma ist, die auch als Gerichtsvollzieher auftritt.

Das sind zwei unterschiedliche Dinge. Entweder Inkasso oder Gerichtsvollzieher, beides gibt es nicht.

Ich würde entweder zum Amtsgericht gehen und die Rechtmäßigkeit erfragen oder direkt Strafanzeige erstatten.

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vor 6 Stunden schrieb MariusBPunkt:

ein Gerichtsvollzieher. Zum anderen ist die Fage ja: Ist es verjährt oder nicht.

Ich kenn Deinen Fall nicht im Detail. Wenn es das Erste ist, was bei Dir einflatterte, scheint etwas im Argen zu liegen. Für Auftrag an Gerichtsvollzieher fehlen aber noch zur rechtlichen Durchsetzung paar Zwischenschritte. Bescheid mit normaler Zahlungsaufforderung, Mahnung, auf Widerspruch gegebenfalls rechtliches Gehöhr und erst dann vollstreckbarer Titel, wenn trotz Mahnung und Rechtskraft nicht gezahlt wurde. Da scheint in Deinem Fall was oberfaul zu sein. Für Vollstreckung von Verkehrordnungswidrigkeiten im Ausland dürfte aber nur unsere Justiz im Wege der Rechtshilfe zuständig sein, keineswegs zivile Vollstreckung.

Frag den von mir zittierten Kollegen mit dir schon bekannten Details und Fakten zum Ablauf zu Deinem Fall per PN, vielleicht kann er Dir mehr dazu sagen.

Ich habe selbst keine persönliche Erfahrung mit solch einer späten Forderung. Bisher nur aus NL für 4 kmh mehr auf Autobahn31 € Ende vorigen Jahres an die Justiz überwiesen. Ich war mir der geringfügigenen Überschreitung noch nicht mal bewußt, die Meßstelle nicht gesehen. TomTom mit Warner nicht dabei gehabt. Egal, demnächst besser aufpassen. Forderung war paar Tage später nach Messung als Bußgeldbescheid da mit Androhung stetig deutlich steigender Fordrung bei nicht fristgerechter Zahlung. Wir sind zu oft dort auf Verwandtenbesuch, um es mit diesem Kennzeichen aussitzen zu können. Mit neuem Wagen würde ich es drauf ankommen lassen, wenn nicht unsere Organe mit eingeschaltet würden.

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vor 2 Stunden schrieb MariusBPunkt:

im April zum ersten Mal davon gehört

Schaut nach Abzockversuch aus.

 

vor 3 Stunden schrieb MariusBPunkt:

eine Inkassofirma ist, die auch als Gerichtsvollzieher auftritt.

Interesante Kombi, allerdings eine für dich bedeutungslose, vom Abzocker behauptete Fiktion, die real nicht existieren kann.

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vor 17 Stunden schrieb MariusBPunkt:

Bin der festen Überzeugung, dass . . . 

Dann brauchst du doch nur deiner Überzeugung entsprechend zu handeln.

vor 18 Stunden schrieb MariusBPunkt:

Verfolgungsverjährung von 5 Jahren für ein solches Vergehen erscehint mir völlig abwegig!  . . . . .  .das sind in Deutschland mit gutem Grund nur 3 Monate!

Der gute Grund ist die hiesige Unterteilung des Unrechts in Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Es gibt nun mal Länder die das nicht haben, wo es also nur Straftaten gibt.  

vor 16 Stunden schrieb MariusBPunkt:

Wenn es verjährt ist, werde ich noch nicht einmal reagieren, da unnötig.

Nicht zu reagieren ist immer eine gute Idee. Womöglich gabs es ja vorher schon seitens der belgischen Behörden Kommunikationsversuche, auf die du auch nicht reagiert hast. Spätestens, wenn von irgendwo ein Mahnbescheid ins Haus flattert, solltest du diese Einstellung überdenken.

vor 12 Stunden schrieb MariusBPunkt:

Denke, dass das eine Inkassofirma ist, die auch als Gerichtsvollzieher auftritt.

Wenn du darüber nachdenkst, solltest du erkennen, dass da widerstreitende Interessen vorlägen. Und Belgien würde ich nu nicht gerade als Bananenrepublik einstufen, wo so etwas vielleicht in einer Hand liegt.

Du bist doch offensichtlich in eine "LEZ" eingefahren ohne dich registriert oder dafür gezahlt zu haben. Und du wunderst dich, dass die Kohle von dir wollen?

Die Frage nach der Verjährung dort, solltest du vielleicht besser in einem belgischen Forum stellen. 

Ansonsten einfach dem Goethe folgen: "Wer sich den Gesetzen nicht fügen will, sollte die Gegend verlassen, in der sie gelten."

Die Zeiten wo man sich straffrei als Deutscher im Ausland verhalten konnte, wie Laterne ganz unten, sind doch längst vorbei.

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Das Inkassofirmen ganz bewusst versuchen eine falschen/bedrohlichen Eindruck versuchen zu erwecken, ist ja nicht ganz neu. Geht oft schon mit der Adresse los, die dann gerne "Am Gericht xx" oder "Gerichtsstraße yy" lautet. Dann wird natürlich die Schufa und oder Creditreform erwähnt, usw. 

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Mal ne ernsthafte Frage: Warum können sich die ganzen Klugscheißer, Besserwisser und Politisierer nicht einfach mal zurücknehmen und sich ein anderes Ventil suchen, ihren offensichtlichen Frust über irgendwas loszuwerden?

Gefragt ist nicht nach allgemeinen politischen Meinungen, Halbwahrheiten und offensichtlichem Unfug.

Meine Frage ist: Weiß jemand, ab wann ein solches Bußgeld verwährt ist? Also wann tritt Verfolgungsverjährung ein. Das sind in Deutschland lediglich 3 Monate. Und mich interessiert, wie lange das in Belgien in einem solchen Fall ist. Nichts anderes!

Ich bin ohne jeden Zweifel in diese LEZ gefahren. Habe kein Schild oder irgendwas gesehen und nie davon gehört. Ich verstehe aber nicht, warum das plötzlich nach 1,5 Jahren kommt, was mir sehr lang vorkommt. Und verstehe nicht, von wem das kommt und wie seriös das ist. Und ich vermute, dass es verjährt ist. Und wenn dem so ist, habe ich natürlich keinen Grund, es noch zu bezahlen.

vor 37 Minuten schrieb KlausK:

Das Inkassofirmen ganz bewusst versuchen eine falschen/bedrohlichen Eindruck versuchen zu erwecken, ist ja nicht ganz neu. Geht oft schon mit der Adresse los, die dann gerne "Am Gericht xx" oder "Gerichtsstraße yy" lautet. Dann wird natürlich die Schufa und oder Creditreform erwähnt, usw. 

ja, so was habe ich nicht zum ersten Mal. Und habe auch keine Lust, mich veräppeln zu lassen. Meine Vermutung ist: Sie haben alte und verjährte Forderungen der Stadt aufgekauft. Verschicken jetzt diese bedrohlichen Einschreiben, wo sie mit mehreren hundert Euro drohen und ganz freundlich anbieten, dass man mit nur 75 € aus der Nummer rauskommt, die man sofort zahlen soll. Und ich bin mir sicher, dass sie da ne ganz gute Quote an Leuten, die das einfach zahlen, erzielen können.

Ich verstehe nur nicht, dass man da nix Belastbares zu findet... wird ja kein Einzelfall sein!

Daher noch einmal: Kann jemand helfen und weiß was, was in der Sache weiterhilft?

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Wenn so freundlich provokant du reagierst, wird dir vermutlich keiner mehr ernsthaft antworten wollen. Die Lösung schrieb ich dir schon mal, interessiert dich wohl nicht. Paßt nicht in erwartete Antwort und um die Ecke Denken, eher nicht dein Ding?

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vor 21 Minuten schrieb gorot:

Wenn so freundlich provokant du reagierst, wird dir vermutlich keiner mehr ernsthaft antworten wollen. Die Lösung schrieb ich dir schon mal, interessiert dich wohl nicht. Paßt nicht in erwartete Antwort und um die Ecke Denken, eher nicht dein Ding?

Tja, bislang hatte ich dich zu denen gezählt, die zwar keine Ahnung haben, aber immerhin versuchen, weiter zu helfen.  Deine Lösung, es auszusitzen ohne zu wissen, was dahinter steckt und welche Folgen das haben könnte, ist übrigens nicht hilfreich. Und wird auch nicht schlauer, wenn sie mehrfach wiederholt wird.

Daher noch mal an Alle, die das wissen könnten: Wann verjährt ein solcher Verstoß in Belgien?
Und an alle Anderen: Einfach ruhig bleiben und weiterscrollen!

Danke!

 

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vor 18 Minuten schrieb MariusBPunkt:

Deine Lösung, es auszusitzen ohne zu wissen, was dahinter steckt

Dieser Vorschlag kam nicht von mir, solltest dann doch besser Sinn erfassendes Lesen üben. Dein Umgangston ist schon sehr speziell, mal in dich gehen, könnte dein Kommunikationsverhalten eventuell bessern.

Das war mein Hinweis an dich, den du offensichtlich ignoriertest:

vor 20 Stunden schrieb gorot:

Frag den von mir zittierten Kollegen mit dir schon bekannten Details und Fakten zum Ablauf zu Deinem Fall per PN, vielleicht kann er Dir mehr dazu sagen.

Der hat es nach seinem Bekunden mehrfach durchgespielt. Den ganzen Tröd mal durchlesen wäre ein Ansatz, dann verstehst meinen durchaus hilfreichen Tipp vielleicht. Ansonsten wurde dir zum Verjähren im Ausland was gesagt, ist nicht so wie in D. Die Abläufe der Bettelbriefe wurden im Tröd ebenfalls ausführlich abgeklärt. Lesen soll manchmal durchaus hilfreich sein!

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vor einer Stunde schrieb MariusBPunkt:

Warum können sich die ganzen Klugscheißer, Besserwisser und Politisierer...

Immer schön und geschmeidig durch die Hose atmen, sonst ist Deine Halbwertszeit hier äußerst gering.

vor 40 Minuten schrieb MariusBPunkt:

Einfach ruhig bleiben und weiterscrollen!

Das hast Du zum Glück nicht zu entscheiden. Dies ist ein freies Forum, in dem jeder seine Meinung äußern kann.

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