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Bußgeldbescheid aus Belgien erhalten wg. Umweltzonenverstoß. Evtl. schon verjährt?


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Moin,

habe vor kurzem einen Bußgeldbescheid über €150 aus Antwerpen erhalten. Ich soll dort im Oktober 2019 rechtswidrig durch eine Umweltzone gefahren sein. Festgestellt worden sei das durch automatische Kennzeichenaufzeichnung und Auswertung.

Datum und Uhrzeit stimmen wohl, auf dem Foto ist das Heck meines Autos samt Kennzeichen eindeutig zu erkennen. Abstreiten wäre also sinnlos, wobei sie vermutlich keine Aufzeichnung des Fahrers haben, ich bezweifle aber, mich damit rauswinden zu können, indem ich behaupte, ich wisse nicht mehr, wer gefahren sei.

Ich habe herausgefunden: Grundsätzlich hätte ich durchfahren dürfen, jedoch müssen in den belgischen Umweltzonen ausländische Fahrzeuge vorher kostenlos registriert werden. Im Bescheid heißt es, ich könne mich noch nachträglich registrieren und soll dann die Hälfte an Bußgeld zahlen. Ich habe ferner herausgefunden, daß in Belgien Verkehrsvergehen nach einem Jahr ("leichte" Vergehen) bzw. nach 5 Jahren ("schwere" Vergehen) verjähren, konnte aber nicht in Erfahrung bringen, in welche Kategorie mein Vorwurf fällt.

Umweltzonen gibt es in Belgien übrigens momentan nur in 3 Städten: Antwerpen, Brüssel und Gent. Die Zonen sind unabhängig voneinander und ausländische Fahrzeuge müssen für alle Zonen einzeln registriert werden. Info Umweltzonen Belgien ADAC

Ich hoffe, jemand kann mir Infos geben, wie es tatsächlich mit der Verjährung des Vorwurfs aussieht oder andere Tipps, wie ich um die Zahlung der Buße herumkomme. Die kann ich gerade aufgrund der ganzen Inflationssituation überhaupt nicht gebrauchen.

Danke im Voraus,

Muffin

 

 

 

 

 

 

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Soweit mir bekannt können und werden diese Bußgeldbescheide in D eben nicht vollstreckt, da es hier bei uns die Halterhaftung grundsätzlich nicht gibt. Natürlich werden die Bescheide weitergeleitet un

Sobald ETI (oder eine vergleichbar kompetente Firma) eine neue Liste aus Belgien käuflich erwirbt, kommt natürlich noch eine Reaktion

@Muffin Hallo uns ist genau das Gleiche mit dem Wohnmobil in Antwerpen passiert in 2019. Am 8.12.2021 kam dann Post von dem belgischen Inkassoeintreibern, welche für die Stadt die Euros eintreibe

Bin jetzt nicht sicher, ob in Belgien die gleiche Regel greift wie in NL, vermute schon. In NL ist es vollkommen egal, wer tatsächlich gefahren ist, der Halter ist zahlungspflichtig, wenn sie einen Bußgeldbescheid schicken. Selbst wenn Halter wirklich nicht am Steuer saß, Bußgeld wird in D gegen Halter vollstreckt. Falls nicht gezahlt wird, kann Auto bei Kontrolle in NL beschlagnahmt oder Haft angeordnet werden, bis alles inklusive aufgelaufener Kosten, bezahlt wird. Widerspruch sinnlos, verteuert erheblich. Da sind sie gnadenlos. Warum es auch bei uns vollstreckt werden kann, wenn tatsächlich ein anderer für das Vergehen verantwortlich ist, keine Ahnung. Vielleicht dürfen wir uns bei den EU-Komikern, die diese Gesetze der Vollstreckbarkeit, ungeprüft auf den echten Sünder, durchwinkten, nun bedanken.

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Das klingt doch eher nach Inkassoklitsche, Kollege bekam nach 5 Jahren über einen Zeitraum von 3 Jahren insgesamt 9 Bettelbriefe - also die berühmten Allerallerallerletzten Mahnungen. Dann war allerdings Ruhe.

Das Bundesamt für Jústiz erhält jedenfalls extrem wenige echte Vollsteckungsgesuche (das Geld bliebe übrigens nach wie vor dann auch dort).

Falls nötig kann man ja mal einen Widerspruch schicken, also wenn wenigstens eine echte Behörde hier in deutscher Sprache geschrieben hat um die Vollstreckung garantiert zu verhindern.

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Kollege wurde in Belgien erst mal sein Auto bei Kontrolle sichergestellt, weil er die alte Sache nicht sofort bezahlen konnte. Was meinst, wie schnell er für Zahlungsauftrag sorgen ließ? Hielt es auch für Bettelbriefe und wurde eines Besseren belehrt. Mittlerweile ist wohl Vollstreckung nach EU-Recht ab >70€ aus Strafe inkl. Kosten problemlos mit Hilfe unserer Behörden als Rechtshilfe möglich. Aussitzen war früher möglich, wenn du nicht mehr dort hin reisen wolltest. Verfolgungsverjährung ab Festsetzung der Strafe, je nach dem, 1-3 Jahre. Belgien beschlagnahmt ganz schnell das Auto bei zu hohen Tempoverstößen, wenn sie dich anhalten und du nicht sofort vor Ort zahlen kannst.

Nach 5 Jahren dürfte es bei deinem Kollegen wirklich nur Bettelei gewesen sein, wahrscheinlich noch nicht über deutsche Rechtshilfe gelaufen.

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Soweit mir bekannt können und werden diese Bußgeldbescheide in D eben nicht vollstreckt, da es hier bei uns die Halterhaftung grundsätzlich nicht gibt. Natürlich werden die Bescheide weitergeleitet und man sollte auch Mitwirkungsbereitschaft zeigen, den Bußgeldbescheid also nicht ignorieren. Wenn aber, wie in D gefordert, eine eindeutige Führerfeststellung nicht möglich ist, wird eine deutsche Behörde das Bußgeld auch nicht eintreiben können.

Daß man ggf mit Schwierigkeiten zu rechnen hat, wenn man später erneut in das betreffende Land einreist, ist klar. Da sollte man sich halt überlegen, ob es sich lohnt, ein anderes Kennzeichen zu besorgen. Die Kosten dafür halten sich ja in Grenzen und dürften die des Bußgeldbescheids wohl nicht erreichen.
Evtl macht es auch Sinn, einfach ein fremdes Fahrzeug (Bekannte / Mietfzg) zu nutzen.

Kopflos und panikartig zahlen würde ich jedenfalls nicht.

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Danke erstmal für die Antworten.

Die brennende Frage ist halt nach wie vor: Ist der Bußgeldbescheid überhaupt noch "zulässig" oder ist die ganze Sache nicht längst verjährt? Frei nach dem Motto: Bei so nem blöden Ausländer können wir es doch gerne mal versuchen, vielleicht ist der so dumm und zahlt. Wie schon gesagt, es ist über 2,5 Jahre her und ich hatte bisher noch nichts bekommen in der Sache.

Der Schrieb kommt von Modero, das scheint sowas wie ein Inkassounternehmen zu sein, siehe modero.be. Als Kontaktadresse wird Stat Antwerpen, c/o Modero, Straße... genannt.

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Ich habe heute ein Schreiben von ETI Experts, einem Inkasso Unternehmen in Köln, bekommen wegen dem gleichen Vergehen. Habe aber bisher keinen Bußgeldbescheid erhalten. Was bedeutet das für mich? Ist wohl alles seriös und ich bin auch da durch gefahren, wusste nichts von der Registrierung, aber Mahnung ohne Bescheid? Hab ich da irgendeine Chance zu widersprechen? Sind über 100€ Mahngebühren und Inkasso-kosten

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Zitat

Vorsicht vor privaten Inkasso-Firmen
Das Geschäft mit dem Eintreiben ausländischer Bußgelder durch Anwälte, Notare oder private Inkasso-Firmen floriert: Viele Deutsche werden nachträglich zur Kasse gebeten, zumeist mit hohen zusätzlichen Gebühren zugunsten von Anwälten und Inkasso-Firmen.

...Nur Behörden dürfen polizeiliche Geldbußen und -strafen eintreiben, zuständig in Deutschland ist hierfür ausschließlich das Bundesamt für Justiz. Ausländische Kommunen und Behörden müssen hierfür das Bundesamt um Vollstreckungshilfe bitten.

Aus: https://www.adac.de/verkehr/recht/bussgeld-punkte/ausland/strafzettel-ausland/#:~:text=Strafzettel ab 70 Euro muss,das Bußgeld plus anfallende Verwaltungskosten.

Irgendwo habe ich noch eine Statisik rumliegen, die zeigt, welches Land tatsächlich wie oft hier in D vollstreckt. Es gab mal beim VGT in Goslar dazu einen AK.

:nolimit:

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vor 17 Stunden schrieb Muffin:

Ist der Bußgeldbescheid überhaupt noch "zulässig" oder ist die ganze Sache nicht längst verjährt?

In Deutschland gibt es die Verfolgungsverjährung und die Vollstreckungsverjährung.

Sicher, das du nicht schon in der Vollstreckung bist?

Vielleicht gibt es im EU-Ausland (hier Belgien) auch eine Vollstreckungsverjährung, wie bei uns (siehe § 34 OWiG).

 

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Es werden keine (Inkasso-)Gebühren oder ähnliche Zusatzkosten verlangt, nur die Strafe an sich über €150, was genau dem entspricht, was z.B. der ADAC oder die deutsche Botschaft über das Bußgeld beim Umweltzonenverstoß in Antwerpen schreiben.

In Brüssel beträgt die Strafe demnach übrigens sogar €350. https://bruessel.diplo.de/be-de/-/2287542

vor 18 Stunden schrieb m3_:

Irgendwo habe ich noch eine Statisik rumliegen, die zeigt, welches Land tatsächlich wie oft hier in D vollstreckt. Es gab mal beim VGT in Goslar dazu einen AK.

Die Frage der Vollstreckung würde sich gar nicht stellen, wenn ich in Erfahrung bringen könnte, ob die Angelegenheit nicht längst verjährt ist. Gestern habe ich irgendwo gelesen, - die Seriösität der Aussage ist halt fraglich - daß die Verfolgungsverjährung in Belgien in Jahr sei.

vor 3 Stunden schrieb Sobbel:

In Deutschland gibt es die Verfolgungsverjährung und die Vollstreckungsverjährung.

Sicher, das du nicht schon in der Vollstreckung bist?

Nein, ich bin nicht in der Vollstreckung. Dieser Schreib von letzter Woche ist der erste, den ich jemals zu der Sache erhalten habe. Auch im Wortlaut deutet absolut nichts darauf hin, daß es zuvor schonmal ein Schreiben/Bescheid/Zahlungsaufforderung gegeben hätte.

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Aha, war meine Vermutung also richtig - Inkassoklitsche

 

Ab in die Rundablage damit, die Fälle sind bei der entsprechenden Behörde überhaupt nicht mehr offen. Das Abzocksystem läuft so ab, dass das Inkasso ein Ladung Datensätze für Betrag X kauft z.B. 1000 Kennzeichen für 20.000€. Deshalb dauert es auch so lang.

In der Hoffnung dass viele Blöde zahlen, darf das Inkasso natürlich 100% behalten. Es folgt kein weiterer Austausch mit Belgien, italienischen Kommunen oder Autobahnbetreibern.

Zahlt derjenige nicht, gibts eben eine Papierflut. Bei ETI gerne mal 10 Briefe über einen längeren Zeitraum.

Widersprüche oder sonstige Kommunikation sind hier auch sinnlos, sie wollen trotzdem dass gezahlt wird, zahlt man nichts passiert aber eben auch nichts

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Ich habe einen guten Freund, der Mitglied im ADAC ist, gebeten, beim ADAC anzurufen.

Deren Auskunft war wie folgt: Es ist eine Verwaltungsstrafe und würde daher erst nach 5 Jahren verjähren, aber als Verwaltungsstrafe könne sie nicht in DE vollstreckt werden, im Gegensatz zu Blitzern, Rotlichtvergehen etc.

Es wäre zwar viel besser gewesen, die Sache mit Einspruch wegen Verjährung vom Tisch zu bekommen, aber wenigstens kann es in DE nicht vollstreckt werden. Die Hälfte der 5 Jahre ist ja schon rum. :rolleyes:

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Der ADAC hat hier auch nur seine Phrasen, die Realität sieht oft anders aus. Effektiv vollstreckt wird nach wie vor nur A (seit den 80ern) und noch NL über das offizielle EU-Bußgeld. In beiden Fällen natürlich mit der Option den Fahrer nicht zu nennen. bzw. zu bestreiten.

Italienische Kommunen gehen zum Beispiel beim Durchfahrtsverbot, also ähnlich Rotlicht, fast grundsätzlich den weg über Landeseigenes Inkasso, dieses verkauft im laufe der Zeit die Forderung an ein deutsches.

Das gleiche kann bei dir durchaus auch passieren, Modero wird auch die Müllforderungen noch zu Geld machen wollen und z.B. an ETI eine Ladung Datensätze verkaufen. ETI geht dann auf Blödenfang und schwurbelt etwas von Schufa Einträgen in den Bettelbriefen.

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hatte auch mal einen "Inkassobrief" für ein Vergehen in Italien nach 2 Jahren bekommen. Konnte dann aber dem Inkasso nachweisen, dass ich richtig gehandelt hatte (Ich hatte ne Durchfahrtserlaubnis) und dann war Ruhe im Karton. Das entspricht den Erfahrungen von Heintz, dass wohl  massig Datensätze aufgekauft werden, und man hier versucht Druck auszuüben.

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  • 2 weeks later...

Ich werde mich einfach mal blöd stellen und Einspruch wegen Verjährung einlegen. Mal schauen, was dann passiert, bezahlen werde ich das jedenfalls nicht.

Eigentlich ist das ein Fall für den EuGH und eine Diskrimierungsklage. Denn das Bußgeld wegen fehlender Registrierung kann ausschließlich gegen Ausländer (Ausnahme Niederländer) verhängt werden, Belgier und Niederländer müssen sich nicht registrieren und können somit auch nicht zur Kasse gebeten werden, es sei denn, das Fahrzeug wäre wegen der Schadstoffklasse nicht für die Einfahrt in die Umweltzone zugelassen.

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  • 1 month later...

Hi Muffin, gibts hier Neuigkeiten? Wurden Sie belangt?
Habe heute auch einen Bescheid erhalten, noch nicht ein Jahr her, finde das Vorgehen aber trotzdem unmöglich.

Habe Umweltplakette, wusste nur nicht, dass man sich anmelden muss. Trotzdem soll man 75 Euro zahlen und dankbar sein. Demnächst muss man sich in zig Städten registrieren, um nicht pleite zu gehen. Kleinstaaterei, Wegezoll. Kann doch nicht sein. Gibts Versuche in Richtung Diskriminierungsklage?
Oder wo kann man mal prominent der Stadt Antwerpen einen entsprechenden Kommentar hinterlassen? Meines Erachtens miese Abzocke.

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vor 16 Stunden schrieb romanus10:

Oder wo kann man mal prominent der Stadt Antwerpen einen entsprechenden Kommentar hinterlassen? Meines Erachtens miese Abzocke.

Wenn überhaupt, dann vermutlich hier:

Stad Antwerpen

Übrigens benutzen fast ausschließlich die Betroffenen und Zahlungspflichtigen das Argument der "Abzocke". Und wenn du mal ehrlich zu dir selber bist, du hast doch dieses Forum hier auch gefunden, um dich zu beschweren und dich mitzuteilen. Warum also konntest/wolltest/hast du dich vor deiner Reise nach Belgien nicht über die dortigen Bestimmungen informiert?

Da möchte ich gern wieder mal Goethe zitieren und die analoge Anwendung empfehlen:

Wer sich den Gesetzen nicht fügen will, muss die Gegend verlassen, wo sie gelten.

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@Sobbel, du verstehst es nicht. Als Deutscher habe ich dasRecht auf deutsche Regeln, eine deutsche Speisekarte und natürlich auf deutschsprachigen Informationen. Das Hotelpersonal muss natürlich auch Deutsch sprechen. Überall in der Welt. (Nur nicht in Deutschland)

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vor 18 Stunden schrieb romanus10:

Hi Muffin, gibts hier Neuigkeiten? Wurden Sie belangt?
Habe heute auch einen Bescheid erhalten, noch nicht ein Jahr her, finde das Vorgehen aber trotzdem unmöglich.

Habe Umweltplakette, wusste nur nicht, dass man sich anmelden muss. Trotzdem soll man 75 Euro zahlen und dankbar sein. Demnächst muss man sich in zig Städten registrieren, um nicht pleite zu gehen. Gibts Versuche in Richtung Diskriminierungsklage?

Ich habe fristgemäß Einspruch eingelegt (per Einschreiben wie gefordert) mit Ablauf der Vervollgungsverjährung begründet und seitdem nichts gehört. Das ist knapp 2 Monate her. Und habe mich natürlich registriert und den Beleg mitgeschickt.

Registrieren muss man sich (derzeit) in 2 Städten: Eine Registrierung in Antwerpen bzw. Gent gilt automatisch auch für die jeweils andere Stadt, für Brüssel ist eine separate Registrierung nötig.

Leider fehlt mir das nötige Kleingeld für die Klage, da ich selber kein Anwalt bin.

Von wem ist der Bescheid? Modero? Ich fürchte, wenn es erst letztes Jahr war, wirst Du schwer aus der Sache herauskommen.

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@ Sobbel & rth: Lasst doch mal bitte die Kirche im Dorf. :rolleyes: Wenn Du in DE ohne Umweltplakette erwischt wirst, das Risiko sollte zudem extrem minimal sein, weil ja schließlich keine automatische Überwachung erfolgt, dann kostet es m.W. 30€ und zwar für ALLE! Wirst Du geblitzt, stehst im Parkverbot usw. kostet es auch für alle das gleiche. Oder etwa nicht?

Die Strafe in Antwerpen/Gent für den Umweltverstoß ist 5x so hoch, ärgerlich, aber andere Länder, andere Sitten. Damit kann ich noch leben. Was aber gar nicht geht, ist die Diskriminierung von Ausländern, denn die Strafe kann - Erklärung siehe in meinem Post vom 20.5. -  ja nur an Ausländer verhängt werden, wobei Niederländer davon ausgeschlossen sind, weil Fahrzeuge aus BE und NL nicht registriert werden müssen. Wenn das also nicht die Bezeichnung "Abzocke" rechtfertigt, was dann?

In Brüssel kostet der Umweltzonenverstoß übrigens €350, natürlich nur für Ausländer. ;)

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vor 5 Minuten schrieb Muffin:

 

vor 5 Minuten schrieb Muffin:

In Brüssel kostet der Umweltzonenverstoß übrigens €350, natürlich nur für Ausländer. ;)

.Falsch, kostet für „Alle“ das selbe. Nur Einheimische kennen die Regel, Ausländer halt nicht.

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Das erinnert mich schwer an die Mittelalter Wegelagerei, jeder wurde ein wenig bis ganz erleichtert. Wenn schon, sollten EU-weit die Umweltplaketten gelten und nicht in Kleinsttaaterei mit diversen Regeln, die auch noch immer wieder extra Gebühren und dann auch saftigste Strafen auslösen. Wenn Einheimische oder NL-Bürger davon ausgenommen sind, ist das eine Klage wegen Ungleichbehandlung u. Diskriminierung vor EUGH wert. Wo bleiben unsere Aufpasser, die sonst gegen Abzocke vorgehen? Über den Sinn von Dummweltzonen mag ich schon gar nicht mehr groß nachdenken. Eh Beutelschneiderei, ohne echte Effekte für die Umwelt.

@rth, Wenn Inländer und NL davon ausgenommen sind, gilt es definitiv nur für übrige Ausländerfahrzeuge, die eben nicht registreirt wurden.

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@ rth: Falsch, gegen Belgier und Niederländer kann die Strafe praktisch nicht verhängt werden, weil sie sich nicht anmelden müssen. Die könnten nur dann zur Kasse gebeten werden, wenn das Fahrzeug so alt ist, daß sie nicht mehr einfuhrberechtigt sind, so streng sind die Auflagen da aber (noch) nicht, so daß es also nur ganz wenige Fahrzeuge betrifft, ähnlich wie in DE.

Ist bei mir nicht der Fall gewesen, ich darf reinfahren. Wäre ich also Belgier oder Niederländer hätte ich keine Zahlungsaufforderung bekommen und das ist dann für mich ganz klar Diskriminierung und Abzocke, wir reden hier ja nicht von einem Verwarngeld von 10 oder 20€, sondern von einem stattlichem Betrag.

 

 

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@Muffin, wenn Belgien und Niederlande ihre Plakette gegenseitig anerkennen ist das ihre Sache. Deutschland und Belgien haben ihre Plakette halt nicht anerkannt. Erkundige dich bei dem MdB deines Vertrauens warum das so ist.

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vor 12 Stunden schrieb Muffin:

Was aber gar nicht geht, ist die Diskriminierung von Ausländern, denn die Strafe kann - Erklärung siehe in meinem Post vom 20.5. -  ja nur an Ausländer verhängt werden,

Das ist falsch. Und deine Erklärung vom 20.05. ist auch falsch.

vor 12 Stunden schrieb Muffin:

Falsch, gegen Belgier und Niederländer kann die Strafe praktisch nicht verhängt werden, weil sie sich nicht anmelden müssen.

Das ist auch falsch, bis auf die Registrierungspflicht.

 

Die Belgier  und Niederländer haben einen Datenverbund und haben Einsicht in die techn. Daten der jeweiligen Fahrzeuge. In Belgien werden diese Kennzeichen per Kamera erfasst und u.a. auf die Umweltregistrierung abgeglichen. Deshalb gibt es da auch keine Plakette.

Auf "ausländische" Fahrzeuge haben die belgischen Behörden natürlich keinen Zugriff. Deshalb muss die Registrierung  erfolgen. Man möchte dort nämlich wissen mit welcher Dreckschleuder man gedenkt nach Antwerpen (oder eine andere UZ) einzufahren und ob dieses Fahrzeug deren Bedingungen entspricht. Wird ein belgisches oder niederländisches Fahrzeug auffällig, wird, genau wie bei Ausländern, ein Bußgeld fällig. 

Die Registrierung übrigens ist (mit Ausnahmen) kostenlos (ja, es gibt was für Umme),  kann sowohl Online erfolgen als auch an einem der UZ-Automaten die da rumstehen und deren Standorte man ebenfalls online erfahren kann

Und jetzt kommt das Beste - die Registrierung kann noch bis 24 Stunden nach der Einfahrt in die UZ erfolgen. Ein Bußgeld wird dadurch nicht fällig. 

Und jetzt laber du nochmal was von Abzocke wenn du zu tüdelig bist dich vorher zu informieren. Und eine Ungleichbehandlung erkenn  ich auch nicht.

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vor 8 Stunden schrieb Sobbel:

muss die Registrierung  erfolgen

Ist zwar zutreffend, nur vor diesem Tread hätte ich es auch nicht mal geahnt, geschweige denn gewußt, wäre somit ebenfalls in die Falle getappt. Vor etlichen Jahren war ich in Antwerpen, da gabs diese Regelung scheinbar noch nicht, denn bei mir ist kein Bußgeld aufgeschlagen. Ich wäre nie auf die Idee gekommen, nachzuschauen, was es dort für Auflagen gibt, bevor ich mit Auto rein fahren darf. Für mich gezielte Abzocke nach dem Vorbild der früheren Wegelagerer in Kleinststaatformaten. Wir sind in Europa und da gehört eine eine einheitliche Regelung für alle Mitgliedsländer hin, selbst wenn ich an dem Umweltwahn der zelebrierten Dummweltzonen keinen Nutzeffekt zuspreche.

Es ist doch kompletter Irrsinn, wenn allein Belgien oder was weiß ich, wer noch, jede Stadt in ihrem Land eine eigene Regelung einführt. Schon der deutsche Unsinn mit den Umweltzonen ist mehr als fragwürdig, nutzen gleich Null. Als wegen Besuch von Bill Clinton in Börlin der Autoverkehr fast ganz ausgesperrt war, wurde nur ein marginaler Effekt innerhalb der Meßfehlertolleranzen festgestellt. Einen besseren Beweis für den praktizierten Blödsinn im Namen der Luftreinhaltung hätte man nicht liefern können. Und was hat es geändert? Stimmt, Nichts; in Deutschlad wurde Hirn gegen Politverdummer grüner Ideologien ausgetauscht und gegenteilige Fakten werden ignoriert, unsinnige Gesetze leben scheinbar ewig.

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vor 13 Minuten schrieb gorot:

Es ist doch kompletter Irrsinn, wenn allein Belgien oder was weiß ich, wer noch, jede Stadt in ihrem Land eine eigene Regelung einführt. Schon der deutsche Unsinn mit den Umweltzonen ist mehr als fragwürdig, nutzen gleich Null. 

Ich werde Sinn oder Unsinn nicht diskutieren. Ist auch nicht Sinn dieses Threads. 

Das sind nunmal geltende Bestimmungen und für jeden nachlesbar - und im Falle Antwerpen sogar bis 24 Std danach "heilbar" durch nachträgliche kostenlose Registrierung.

Wer das nicht macht, muss blechen. Nenn es Pech oder sonst wie. Ich nenne es Ignoranz.

Auch in Belgien gilt wohl die alte Leier "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" 

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vor 24 Minuten schrieb Sobbel:

nenne es Ignoranz

Ignoranz setzt Kenntnis voraus, die hat ein Auswärtiger eher nicht. Der zittierte Spruch zu Unwissenheit/Strafe ist eher platt und hier unpassend.

Wette mit Dir, daß 95 % der ausländischen Besucher von einer solchen Regelung keine Kenntnis haben, woher auch, dazu müßte man zumindest ein Idee haben, da gibt es was, daß ich vorher ergründen muß. Klar wissen wir hier im Forum durch die Diskussion jetzt auch davon, nur es als Allgemeinwissen zu fordern, ist nicht angebracht. Für mich, und wiederhole es noch einmal, ist solch eine Praktik reine Abzocke, die vor den EuGH zur Überprüfung gehört. Wenn, dann einheitlich eine einzige Einstuffung, die in allen Ländern gilt und nicht hier so, da so, ggf. verbunden mit irgendwelchen Gebühren oder Meldefristen oder am Ende zugeplasterten Aufklebern für jedes befahrene Gebiet. Siehe die unseligen Mautplaketten, überall untrennbar an Windschutzscheieb anzubringen und nicht entfernbar, bzw. ungültig, mit Ablösung von Scheibe.

Die 24 Stunden Regel zur Nachmeldung setzt ebenfalls Kenntnis der Anmeldepflicht oder Ticketlösung voraus, steht garantiert nicht an jeder Ecke der befahrenne Stadt als Info. Hinterher schlauer zu werden, nach Bußgeldzugang, ist wenig hilfreich. Es lebe der Bürokratie-Wahnsinn in Europas Kleinstaaterei!!!

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vor 25 Minuten schrieb gorot:

dazu müßte man zumindest ein Idee haben, da gibt es was, daß ich vorher ergründen muß.

In Deutschland gibt es die Umweltzonen.

Wie ignorant muss man sein, oder dumm, anzunehmen sowas gäbe es nur hier.

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vor 12 Minuten schrieb Sobbel:

In Deutschland gibt es die Umweltzonen.

Wie ignorant muss man sein, oder dumm, anzunehmen sowas gäbe es nur hier.

Fällt dir kein besseres Argument mehr ein, so abwegig die Keule mit Totschlagargumenten zu schwingen? Positives Nichtwissen hat weder mit Ignoranz, noch Dummheit zu tun, sondern liegt meist an mangelnder Verbreitung von Information; nennt man auch Bringschuld an die erhofften (zahlungskräftigen) ausländischen Gäste und nicht etwa Freiwild für Abschuß.

Zeig mir mal ein Schild in Belgien oder NL, die vor einer Einfahrt in Stadtbereich darauf hinweist, wie in Deutschland üblich: "hier gilt grüne Plakette oder wie anfangs noch rot und teils gelb, oder in Antwerben oder sonstigen Städten: "du mußt dein Auto vorher, oder spätestens nach 24 Stunden, registrieren, bzw. für deinen unerwünschten "Stinker" einen Ablaß kaufen, dann darfst auch weiter hier rum stänkern".  ;)

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vor 12 Stunden schrieb Sobbel:

In Deutschland gibt es die Umweltzonen.

Wie ignorant muss man sein, oder dumm, anzunehmen sowas gäbe es nur hier.

Die sind aber einheitlich beschildert und mit einer Plakette kann ich in alle Zonen in D fahren.

Ich gebe Dir teilweise Recht: man sollte sich über die Bedingungen im Zielland (Region) vorher informieren, bei Schweiz und Österreich weiß auch (fast) jeder das eine Pickerl benötigt wird (bzw. man sein Kennzeichen vorher registrieren muss), wenn nicht steht es noch einmal an den Straßen. Eine Unterschiedliche Regelung für einzelne Städte wäre auch für mich eine potenzielle "Gefahr".

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vor 12 Stunden schrieb gorot:

...sondern liegt meist an mangelnder Verbreitung von Information; nennt man auch Bringschuld

Die "Bringschuld" ist doch erbracht. Wieviel Info will der geneigte aber faule ausl. Fahrer noch erhalten. 

Außerdem bist du auf dem Holzweg an eine "Bringschuld" zu glauben. Das Gegenteil ist der Fall, du hast eine "Holschuld" ausländischen Bestimmungen gegenüber wenn du ins Ausland fährst. Wie ich schon mehrfach sagte, die Informationen sind ja sehr reichlich vorhanden. Nicht nur von Deutschland aus, sondern auch von Belgischer Seite aus. Die werden dir allerdings nicht auf dem Tablett serviert. Auch in Deutschland nicht.

 

vor 12 Stunden schrieb gorot:

Zeig mir mal ein Schild in Belgien oder NL, die vor einer Einfahrt in Stadtbereich darauf hinweist, 

Spätestens wenn man in Belgien an so einem Schild vorbeikommt,  sollten alle Alarmglocken angehen - auch bei dir.

 

lez_antwerpen_verkehrsschilder-300x223.j

 

Quelle: Noch eine Informationsquelle

Und noch eine

vor 12 Stunden schrieb gorot:

dann darfst auch weiter hier rum stänkern".

Sehr freundlich, aber ich "stänkere" auch ohne deine Erlaubnis.

 

vor 21 Minuten schrieb KlausK:

Eine Unterschiedliche Regelung für einzelne Städte wäre auch für mich eine potenzielle "Gefahr".

Was ja nicht schlimm ist. Auch Belgien nimmt gerne dein Bußgeld.

Und was die einzelnen Bestimmungen angeht:

Hiermit kannst auch du deiner Holschuld nachkommen

 

Ich bin jetzt raus aus diesem Faden. Noch mehr gibt es da von meiner Seite nicht zu sagen

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vor 1 Stunde schrieb Sobbel:

ich "stänkere"

Da kann dir keiner widersprechen, Recht hast du immer und das ist hinlänglich bekannt. War aber weder als meine Erlaubnis zu verstehen, noch an Dich gerichtet. Mehr zusammenhängenes, statt oberflächliches  Lesen, hätte Dich den Kontext verstehen lassen. Stänkern dürften demnach von Seiten der beschränkenden Städte die Autos der Fahrer nach Zahlung einer Gebühr, moderner Ablaßhandel halt.

vor 1 Stunde schrieb Sobbel:

auch bei dir

Hier auch mal wieder verstehendes Lesen angezeigt. Schrieb ich doch weitr oben, es liegt länger zurück, daß ich in Antwerpen war. Aus der Glaskugel können sich solche Schilder nicht zeigen. Steig vom falschen Dampfer runter.

vor 1 Stunde schrieb Sobbel:

mehr gibt es da von meiner Seite nicht zu sagen

Watt en Glück, so was scheint ein denkwürdig seltenes Ereignis zu sein, Forum wird aufatmen. Fürchte aber, die Halbwertzeit Deiner Ansage dürfte unter paar Sekunden liegen  ;)

vor 1 Stunde schrieb Sobbel:

Holschuld

Im Land der Kleinstaaterei mag es im Mittelalter gestimmt haben, in globalisierten digitalisierten Zeiten und insbesondere mit EU sollte das mit Zulassung eines Autos für alle Länder einheitlich geregelt und die Einstufung Schadstoffausstoß ohne Dummweltplaketten oder auch irgendwelche Anmeldezwänge in diversen Städten abgehakt sein. Moniere hier das Versagen unserer ansonsten überbordenden EU-Bürokratie, wohl nicht zu Unrecht.

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wenn du in eine fremde Stadt (egal in welchem Land) fährst und dort einen  Parkplatz suchst (und auch findest), was machst Du dann?

1. froh sein und Stadt erkunden?

2. Ausschau halten, ob der Parkplatz legal ist?

3. Verkehrsschilder nach eigenem Verstand interpretieren?

Du könntest ein Parkticket ziehen müssen, du könntest vor einem Hydranten stehen (in Amerika beliebte Sünde)

Noch gemeiner ist es wenn der Parkplatz Donnerstags wg Wochenmarkt gesperrt ist, und Du Mittwoch abend ankommst, und müde

ins Hotel wankst...

Was ich sagen will: Man hat immer eine Bringschuld, und muss sich über die Gegebenheiten vor Ort kümmern.

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vor 56 Minuten schrieb zorro69:

...Was ich sagen will: Man hat immer eine Bringschuld, und muss sich über die Gegebenheiten vor Ort kümmern.

Sehr richtig. Ich rechne die Kosten als Teil des Urlaubs ein. Ob der Urlaub ca. 2.000 Euro oder 2050 Euro kostet ist letztendlich nicht entscheidend.

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Ich denke dass man sich dieses Gesobbele, was man hätte müssen sollen oder nicht schlicht sparen kann.

 

D ist wohl bei Modero noch nicht so lange auf der Abzockliste, in Frankophonen Foren sind jedoch ältere Einträge und Erfahrungen vorhanden. Meine Vermutung wird dort bestätigt - reagiert man nicht und bezahlt natürlich auch nicht, passiert nichts und die Sache verjährt automatisch.

Beispiel: https://www.routard.com/forum_message/4448461/4/attention_a_la_nouvelle_restriction_pollution_voiture_centre_anvers.htm

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vor 20 Minuten schrieb Heintz:

passiert nichts und die Sache verjährt automatisch

Schon möglich, sofern sie dich nicht aus sonstigen Gründen mit anderem Auto dort kontrollieren, dich als Person und Fahrer durch deren System scannnen lassen. Mit selben Auto wirst unter umständen über automatische Kennzeichenerfassung raus gefischt und zeitnah festgesetzt. Da käm Freude auf, wenn du nicht sofort löhnen könntest.

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Eine private Inkassoklitsche wird wohl kaum den Verkehr anhalten und irgendwas kontrollieren dürfen

Ich war des Öfteren schon mit bereits (beim Inkasso) bekannten Kennzeichen an den gleichen Stellen wieder unterwegs. Nicht gezahlte Parkgebühren in NL oder Mauten in I werden schon immer versucht so einzukassieren.

 

 

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@HeintzInkassofirmen nicht. Polizeibeamte schon. 
lch habe auch schon wiederholt im Halteverbot geparkt, bin zu schnell gefahren, Rotlicht übersehen. Wo kein Kläger da kein Richter. 
In der Schweiz z.B. werden in einigen Teilen Autokennzeichen automatisch gescannt…

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Mit halbwegs Resthirn sollte das jedem klar und auch erkennbar sein - französische Foren bestätigen es ja sogar ;)

Bei meinen persönlichen Fällen verkaufte die "Autostrade per Italia" an die Firma "Nivi" und die nach einigen Jahren weiter an die deutsche "ETI Experts" - selbiges machen auch italienische Kommunen beim allseits beliebten Durchfahrverbot ZTL

Beim Parken in Venlo war es eine Firma die sich "Tobiias" nannte.

Ein bekannter hatte die Maut in Norwegen nicht bezahlt, es kam Post aus GB.

 

Logisch dass diese Firmen ganze Listen für einen Pauschalbetrag abkaufen und keine Rückmeldung mehr an die ursprüngliche Firma bzw Behörde geben.

Hätten letztere Ansatzweise ein Interesse dass es ernsthaft verfolgt wird, würden sie ein offizielles Inkasso in die Tasche des Bundesamtes für Justiz initiieren.

 

 

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Keine Ahnung, ob das hier verlinkte sauber recherchiert worden ist, vielleicht ist es hilfreich in dieser Diskussion. Bei Inkasso ist die entscheidenste Aussage, daß sie kein Vollstreckungsrecht hier in D haben. Das stützt die Meinung von @Heintz, wenn er sagt, einfach ignorieren. Ob mit Abtretung an Inkassoeintreiber die Geldstrafen aus dem jeweiligen Auslandssystem online raus sind, weiß ich nicht, könnte aber durchaus sein.

Ich hörte von einem, der wegen eines Anwohnerparkverstoßes in Maastricht eine Kralle in Amsterdam vorfand, die erst nach vollständiger Bezahlung der Buße, einschließlich Mietgebühr für die abgelaufene Zeit Kralle und zusätzliche Vollstreckungsgebühr Krallenanbringung, bezahlt war. So sauer wie der war, muß es am Ende insgesamt sehr teuer geworden sein. War dann wohl noch im Fandungssystem drin, da er am Abstellort nichts falsch gemacht hatte. Ob es zu einem späteren Zeitlauf an Inkassomafia verkauft worden wäre, keine Idee.

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Die Vorgehensweisen sind extrem Unterschiedlich

In der erwähnten tollen Schweiz wird, nachdem die Kapo keinen Erfolg hatte, alles an die Justiz übergeben. Nach der "Einladung zur Ersatzhaft" ist dann Schluss, Person und Kennzeichen landen natürlich in der Fahndung.

Italo Kommunen verkaufen direkt ans Inkasso, dieses verkauft nach einiger Zeit an Kollegen im Zielland.

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vor 16 Stunden schrieb Heintz:

Italo Kommunen verkaufen direkt ans Inkasso, dieses verkauft nach einiger Zeit an Kollegen im Zielland.

Das heisst doch aber bestimmt, das damit für die Kommunen die Sache erledigt ist?
Da gibt es doch sicher keine Rückmeldepflicht für die Inkassofirmen?

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