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Geschwindigkeitsüberschreitung durch Abstandsmessung


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Hallo an die Profis,

ich habe seit einiger Zeit einen Leihwagen da mein Firmenfahrzeug schon lange in der Werkstatt steht.

Heute bekam ich einen Bussgeldbescheid  wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Ich habe mich sehr gewundert da ich mich nicht erinnern kann das es irgendwann mal geblitzt haben soll.

Nun habe ich im Anhörungsbogen gelesen das ich bei eine ABSTANDSKONTROLLE auf der Autobahn zu schnell gefahren sein soll.  Es gibt NUR die Geschwindigkeitsüberschreitung von 29 km/h aber KEIN Abstandsverstoß weil ich grundsätzlich nie zu dicht auffahre. Ich kann mir beim besten Willen auch nicht vorstellen das ich 29 km/h zu schnell gefahren sein soll.

Ist das überhaupt zulässig das bei einer reinen Abstandkontrolle ohne dichtes Auffahren trotzdem ein Bussgeld für zu schnelles Fahren erhoben wird ?

 

Viele Grüße

 

Sam

 

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vor 9 Stunden schrieb stedasa:

bei eine ABSTANDSKONTROLLE auf der Autobahn zu schnell gefahren sein soll. 

Um Abstandsverstöße zu ahnden, ist es unabdingbar auch die Geschwindigkeit zu messen.

Wenn also diese Abstandsmessung im Bereich einer Geschwindigkeitsbeschränkung stattfand, ist es sehr gut möglich und zulässig dass auch solche Verstöße verfolgt werden - unabhängig mit welchem System überwacht wird.

 

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@stedasa: Die reine Geschwindigkeitsabzocke mit einer Videoabstandsmessanlage auf Brücken ist eigentlich ein "Abfallprodukt". Man kann dies auch ein nicht bestimmungsgemäßen Einsatz nennen oder knallhart gesagt liegt ein "Mißbrauch" vor. Gut, inzwischen heißen die Anlagen ja VKS = Verkehrskontrollsystem....damit könn(t)en auch Handy-Sünder, Gurtmuffel, Elefantenrennerles, LSB, MSB, rücksichtlose Ausscherer, usw. geahndet werden. 

In der Tat werden einige Abstandsüberwachungen auch in limitieren Bereich wie :100::120: usw. durchgeführt. Damit wird die Dichtfahrerausbeute in den höheren Geschwindigkeitsbereich ziemlich bescheiden,  jedoch begnügen sich die Meßbeamten mit der Massenabstandsabzocke im BAB-Pkw-Lowspeedbereich, Lkw-Abstand 50 Meter und den "Abfallprodukten". Es ist aus Brückenhockersicht für die Ahndungsquoten eine Mischkalkulation bzw. eine Philosophiefrage, was sie überhaupt erreichen wollen.

VKS selektiert vor - auch Geschwindigkeit -, was früher ein geübtes Cop-Auge machen musste. Ein anlassloses Durchlaufen der ID-Kamera(s) geht nicht mehr.

Ist denn ein Fahrerbild dabei? Gut erkennbar? Vielleicht schaffst Du es ja daß deine Name bis zur Verjährung nicht ins Spiel kommt. Falls doch, dann halt per RA/Gutachter durchleuchten lassen, es gibt etliche Fehlerquellen und Murks.

:nolimit:

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Bei uns ist es grundsätzlich üblich das der Abstandsmesser auch die Geschwindigkeit "mitnimmt".

Meines Wissens aber erst wenn es sich auch auszahlt, also erst ab rd. 160km/h wird auf Geschwindigkeit reagiert.

 

Gruss gery41

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vor 10 Stunden schrieb m3_:

@stedasa: Die reine Geschwindigkeitsabzocke mit einer Videoabstandsmessanlage auf Brücken ist eigentlich ein "Abfallprodukt". Man kann dies auch ein nicht bestimmungsgemäßen Einsatz nennen oder knallhart gesagt liegt ein "Mißbrauch" vor. Gut, inzwischen heißen die Anlagen ja VKS = Verkehrskontrollsystem....damit könn(t)en auch Handy-Sünder, Gurtmuffel, Elefantenrennerles, LSB, MSB, rücksichtlose Ausscherer, usw. geahndet werden. 

In der Tat werden einige Abstandsüberwachungen auch in limitieren Bereich wie :100::120: usw. durchgeführt. Damit wird die Dichtfahrerausbeute in den höheren Geschwindigkeitsbereich ziemlich bescheiden,  jedoch begnügen sich die Meßbeamten mit der Massenabstandsabzocke im BAB-Pkw-Lowspeedbereich, Lkw-Abstand 50 Meter und den "Abfallprodukten". Es ist aus Brückenhockersicht für die Ahndungsquoten eine Mischkalkulation bzw. eine Philosophiefrage, was sie überhaupt erreichen wollen.

VKS selektiert vor - auch Geschwindigkeit -, was früher ein geübtes Cop-Auge machen musste. Ein anlassloses Durchlaufen der ID-Kamera(s) geht nicht mehr.

Ist denn ein Fahrerbild dabei? Gut erkennbar? Vielleicht schaffst Du es ja daß deine Name bis zur Verjährung nicht ins Spiel kommt. Falls doch, dann halt per RA/Gutachter durchleuchten lassen, es gibt etliche Fehlerquellen und Murks.

:nolimit:

Ja ein Fahrerbild ist dabei , allerdings nicht besonders gut ! Mein Name wurde aber von dem Autohaus ( Leihwagen ) schon weitergegeben. 

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vor 57 Minuten schrieb stedasa:

Ja ein Fahrerbild ist dabei , allerdings nicht besonders gut ! Mein Name wurde aber von dem Autohaus ( Leihwagen ) schon weitergegeben. 

Der Käse dürfte gegessen sein. Verjährung unterbrochen, keine realistische Chance. Mit Rechtsschutzversicherung kannst du, wenn du sicher glaubst nicht zu schnell gefahren zu sein, den Vorgang untersuchen zu lassen. Ist teuer und die Erfolgsaussichten sind schlecht. 

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vor 20 Stunden schrieb stedasa:

Ja ein Fahrerbild ist dabei , allerdings nicht besonders gut ! Mein Name wurde aber von dem Autohaus ( Leihwagen ) schon weitergegeben. 

Ja ich denke auch das ich da bezahlen muss . Na ja noch 3 Jahre Deutschland und dann bin ich auch einer von denen die nach Spanien auswandern :-) .  Ich bin jetzt über 40 Jahre im Aussendienst mit einer täglichen Fahrstrecke von 200 bis 300 km durchschnittlich . Radarfallen usw. hat es schon immer gegeben und manchmal wird man halt mal beim zu schnellen fahren zur Kasse gebeten. Das ist ja auch in Ordnung und man sollte sich ja auch an die Regeln halten. Nur was hier im Land im Moment abgeht so etwas gab es noch nie. Ich habe letzte Woche mal aus Spaß mitgezählt - auf einer Strecke von 76 km waren 2 mobile  und eine feste Blitzanlage und sogar noch eine Abstandmessung. So was gab es früher nicht !

 

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vor 1 Stunde schrieb stedasa:

Das ist ja auch in Ordnung und man sollte sich ja auch an die Regeln halten. 

Wenn du wirklich dieser Meinung bist, ist es völlig unverständlich, dass du dich so aufregst. 

Sei einfach ehrlich zu dir selber und rechne mal gegen, wie oft du zu schnell warst und/oder dem Vordermann zu dicht auf der Pelle - und wie selten du erwischt wurdest.

Also schön ruhig durch die Hose atmen und den Ball flach halten - wie wir Niederrheiner sagen.

vor 1 Stunde schrieb stedasa:

 So was gab es früher nicht !

Doch, das gab es schon immer. Nur ist das Unrechtsbewusstsein heutzutage auf einem sehr niedrigen stand.

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vor 1 Stunde schrieb stedasa:

…So was gab es früher nicht !

Ob du Recht hast, ob @SobbelRecht hat, ist mir letztendlich egal. Ich bin gegen ein Limit „auf Vorrat“. Wenn Begrenzung, dann mit Überwachung. Ansonsten ist es schade um die Kosten für die Schilder 

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vor 44 Minuten schrieb Sobbel:

 

Guck mal ab Seite 33

Verkehrsstrategie NRW 2020

Ist zwar nicht aktuell von der Jahreszahl her, aber was aktuelleres hat NRW zur Zeit nicht zu bieten. Unser Herbert ist da etwas hintendran

Danke für den Hinweis. Gedruckt, schade um das Papier.
Hat mit der Lebenssituation wenig zu tun. Ich habe in den letzten 25 Jahren als Autofahrer persönlich  2 x Kontakt  mit der Polizei gehabt. Ein Mal schuldlos ein Unfall, ein mal Stoppschild mit dem Fahrrad überfahren. Und ein Mal hat mich der Zoll in der Nähe von Trier angehalten. Leider hatte ich nicht 10.000 Euro oder mehr dabei.
Privat / dienstlich hatte ich regelmäßig Kontakt mit der Polizei.

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@hawethie: @Heintz....?:B):

vor 7 Stunden schrieb Sobbel:

Guck mal ab Seite 33

Und @bluey kann mal ab Seite 74 gucken, da er ja es nie mit der "selbsterklärenden Straße" kapiert hatte.

@stedasa: Was ist am Bild nicht so gut? Die Auflösung? Gesichtsabdeckung? Spiegelungen? Natürlich hat die Abzockdichte über die Jahre - auch auf BAB - immer weiter zugenommen und ein Ende per offizieller Obergrenze ist nicht in Sicht. Bezüglich Abstandsmessungen hatte ich mal den Rekord von 3 Meßstellen auf 11 km - wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe - schon vor viele Jahren dokumentiert, nachzulesen im Thread "Exzessive Abstandsüberwachung in Bayern". 

Normalerweise sollte ein langjähriger BAB-Vielfahrer die Brückenhocker durch mehrere Maßnahmenarten locker ins Leere laufen lassen können. Klar, kontraproduktiv sind "Ablenkungen" durch "Büroarbeitstätigkeiten" im Pkw.

:nolimit:

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vor 19 Stunden schrieb m3_:

@hawethie: @Heintz....?:B):

Und @bluey kann mal ab Seite 74 gucken, da er ja es nie mit der "selbsterklärenden Straße" kapiert hatte.

@stedasa: Was ist am Bild nicht so gut? Die Auflösung? Gesichtsabdeckung? Spiegelungen? Natürlich hat die Abzockdichte über die Jahre - auch auf BAB - immer weiter zugenommen und ein Ende per offizieller Obergrenze ist nicht in Sicht. Bezüglich Abstandsmessungen hatte ich mal den Rekord von 3 Meßstellen auf 11 km - wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe - schon vor viele Jahren dokumentiert, nachzulesen im Thread "Exzessive Abstandsüberwachung in Bayern". 

Normalerweise sollte ein langjähriger BAB-Vielfahrer die Brückenhocker durch mehrere Maßnahmenarten locker ins Leere laufen lassen können. Klar, kontraproduktiv sind "Ablenkungen" durch "Büroarbeitstätigkeiten" im Pkw.

:nolimit:

 

vor 19 Stunden schrieb m3_:

@hawethie: @Heintz....?:B):

Und @bluey kann mal ab Seite 74 gucken, da er ja es nie mit der "selbsterklärenden Straße" kapiert hatte.

@stedasa: Was ist am Bild nicht so gut? Die Auflösung? Gesichtsabdeckung? Spiegelungen? Natürlich hat die Abzockdichte über die Jahre - auch auf BAB - immer weiter zugenommen und ein Ende per offizieller Obergrenze ist nicht in Sicht. Bezüglich Abstandsmessungen hatte ich mal den Rekord von 3 Meßstellen auf 11 km - wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe - schon vor viele Jahren dokumentiert, nachzulesen im Thread "Exzessive Abstandsüberwachung in Bayern". 

Normalerweise sollte ein langjähriger BAB-Vielfahrer die Brückenhocker durch mehrere Maßnahmenarten locker ins Leere laufen lassen können. Klar, kontraproduktiv sind "Ablenkungen" durch "Büroarbeitstätigkeiten" im Pkw.

:nolimit:

Ja die Auflösung des Bildes ist nicht so gut - Gesichtsabdeckung eigentlich nur eine Sonnenbrille - Spiegelungen habe ich keine gesehen.

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Na das klingt ja schon schwer nach vorsätzlicher Pillepalleabzocke, ging bislang schon davon aus dass wenigstens +41 nötig wären. Ob sie wohl auch Verwarngelder ab 6 netto mitgenommen haben?:fool:

Am 20.3.2022 um 08:03 schrieb gery41:

Bei uns ist es grundsätzlich üblich das der Abstandsmesser auch die Geschwindigkeit "mitnimmt".

Meines Wissens aber erst wenn es sich auch auszahlt, also erst ab rd. 160km/h wird auf Geschwindigkeit reagiert.

 

Gruss gery41

Was habt ihr denn für ne Brückenhockerei? Ist das bundesdeutscher oder gar DACH Fetisch?

Mir fallen international nur noch die Franzosen ein, welche (kein Witz) schätzen dürfen und keinerlei Geräte dieser Art haben. Allerdings werden auch nur pauschal 90€ ohne Eintragungen verlangt:

 

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Die Österreichische Polizei darf auch schätzen, die deutsche nur bei "sie fuhren schneller als die erlaubte Schrittgeschwindigkeit".

In Brandenburg bekam ich auch schon ein Ticket für 129 bei erlaubten 120 auf einer dreispurigen Autobahn am Neujahrsvormittag.

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Am 21.3.2022 um 14:51 schrieb stedasa:

auf einer Strecke von 76 km waren 2 mobile  und eine feste Blitzanlage und sogar noch eine Abstandmessung

Och, das geht noch sehr viel besser. Als ich kürzlich quer durch Frankreich fuhr, waren gefühlt alle 10 oder 20 km Blitzer aufgestellt. Und schaut man sich mal die Blitzerkarte im Internet an, mag das sogar fast hinkommen. Hinzu kommt: die blitzen schon verdammt niedrig!

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Am 30.3.2022 um 01:33 schrieb Heintz:

Die sind ja auch nur für blöde gedacht, Ankündigung kurz vorher und mit Warnfarben beklebt.

Nee, das stimmt so ganz nicht. Verdammt viele waren eben nicht vorher angekündigt oder mit Warnfarben beklebt. Und sie fielen oftmals auch nicht sonderlich ins Auge. Da war man gut beraten mit einer netten Blitzer-App.

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Am 31.3.2022 um 22:46 schrieb Bluey:

Nee, das stimmt so ganz nicht. Verdammt viele waren eben nicht vorher angekündigt oder mit Warnfarben beklebt. Und sie fielen oftmals auch nicht sonderlich ins Auge. Da war man gut beraten mit einer netten Blitzer-App.

Eine vorherige Beschilderung ist bei stationär und teilstationär nach wie vor vorgeschrieben

Allerdings können die Abstände extrem variieren, auch ein Hinweis mit dem Zusatz dass dieser zig Kilometer gültig ist reicht mittlerweile: https://goo.gl/maps/JWBEc7nyf1Pj7jfh6

 

Unverändert vorbildlich ist nur Italien, wenige hundert Meter, Sichtbarkeit auch für Einbieger und eine Gültigkeit auch für mobile Kontrollen ist Vorschrift.

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vor einer Stunde schrieb Heintz:

Eine vorherige Beschilderung ist bei stationär und teilstationär nach wie vor vorgeschrieben

Ich kann es Dir nur so schildern, wie ich es erlebt habe. Und mein Mitfahrer fährt regelmäßig nach F und meinte, daß man verdammt aufpassen müßte. Genau den Eindruck hatte ich auch. Hier und dort hab ich eine Vorwarnung gesehen, aber längst nicht überall. Aber es mag ja sein, daß eine einmalige Vorwarnung dann für einen hunderte Kilometer langen Abschnitt gilt.

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Knappe 60km waren das höchste was ich vernehmen konnte, allerdings auch mit Wiederholung zwischendurch

Wichtig ist natürlich auch, dass es das hierzulande bekannte Kasperltheater "GPS Warner verboten" nicht gibt. Waze und Coyote sind offiziell freigegeben.

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