Jump to content

Weiß Polizei vom Fahrverbot


Recommended Posts

Hi:D

ich habe mich gefragt, ob die Polizei darüber informiert wird, wenn eine Person ein Fahrverbot bekommen hat. Bekommen die dann Namen und das Kennzeichen durchgegeben? Weil wenn nicht, wäre es doch total unwahrscheinlich, dass jemand, der nicht fahren darf einfach so kontrolliert wird. Ich frage einfach mal aus Interesse!

Link to post
Share on other sites

Risikobetrachtungen sollten immer zwei Punkte betrachten:

1. Die Wahrscheinlichkeit des Eintreten des Risikofalles

2. Die Auswirkungen des Risikofalles bei Eintreten

Der zweite Punkt wird meistens - besonders in deinem Fall - nicht ausreichend gewürdigt.
Die Auswirkungen können hier erheblich sein. Das geht bei Fahren ohne Fahrerlaubnis (keine OWI - sondern Straftat) los
und hört bei zivilrechtlichen Schadensansprüchen im Falle eines Unfalls (wenn mehrere Obliegenheitsverletzungen festgestellt werden und Du Pech hast, zahlst Du ein Leben lang) noch nicht auf.

Also... ganz schlechte Idee

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

...ich weiß von 2 Fällen -zugegeben das ist schon ein paar Jährchen her-... einmal von einem Arbeitskollegen der die Pappe wegen Alkohol weg hatte. Sein Fahrzeug, ein Geländewagen Mitsubishi Pajero Pinin wurde in der Zeit mehrmals pro Woche zu einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten - wobei er immer jemanden aus der Familie / Verwandschaft als Fahrer engagiert hatte und selbst nur auf dem Beifahrersitz saß.

Und bei einem weiteren Fall... in sehr naher Verwandschaft, da hatte jemand 1 Monat keine Pappe wegen einem Abstandsverstoß. Derjenige wohnt in so einer typischen Wohnsiedlung in einer kleinen Seitenstraße, wohin sich normalerweise vielleicht alle 10 Jahre mal ein Streifenwagen verirrt. Während dieser 4 Wochen konnte man fast denken, das ist ein Einflugschneise zu nem Polizeirevier... so oft wie da Streifenwägen durch diese kleine Seitenstraße gefahren sind, komischerweise genau an der Hofeinfahrt immer ein kurzer Blick, ob der bestimmte auffällige knallrote VW Passat wie üblich vor der Garage steht und schon fuhren se weiter. Derjenige hatte den Vorteil nicht auf ein Auto angewiesen zu sein... zu seiner Arbeitsstelle, die 2-300m ist er damals einfach mal 4 Wochen lang mitm Fahrrad gefahren.

Von daher gehe ich davon aus, dass die örtliche Polizeidienststelle... zumindest die in kleineren Orten / Städten entweder Bescheid bekommen oder sich selbst dafür interessieren und sich entsprechende Informationen beschaffen.

Link to post
Share on other sites

"Zu meiner Zeit" - also schon einige Jahre und Änderungen der Datenschutzgesetze her:B): wurde die örtl. Polizeibehörde über ein FV informiert.
Ich habe von einer Koll. gehört, dass dies immer noch (wenn auch etwas anders als damals) der Fall ist.
Ob's was bringt, ist zweitrangig (hängt von der Situation bei der zust. Behörde ab - die "Wache Hengasch" wird eher dafür zeit haben als die Polizei in Berlin)

Kennzeichen ist nicht zielführend.

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

Die "gezielte" Überprüfung dürfte - wenn überhaupt - nur in ländlich geprägten Gebieten, wo Jeder Jeden kennt, eine Rolle spielen. Im typisch städtischen Bereich sollte aus dieser Richtung nur wenig "Gefahr" drohen.

Allerdings hat das FV in aller Regel ja eine mehr oder weniger lange Vorgeschichte. Die meisten Delinquenten wurden ja nicht bei ihrem ersten und einzigen Verstoß erwischt. I.d.R. verbirgt sich dahinter ja eine gewisse "persönliche Toleranz" den Vorschriften gegenüber, die dann zum "Abschuss" geführt hat.
Wenn so jemand nun bei einem FV trotzdem weiter fährt, dann wird er sich gaaanz fest vornehmen, gaaanz doll aufzupassen. Das klappt dann sicher auch zwei, drei, vier Tage lang ganz gut, bis die eingeübten Gewohnheiten wieder durchbrechen. Damit steigt natürlich auch wieder die Wahrscheinlichkeit, durch ein "dämliches Augenblicksversagen" erneut abgeschossen zu werden. Tja, und dann wird's möglicherweise sehr bitter.

Es soll Leute geben, die sind über Jahrzehnte ohne FE gefahren und wurden nie erwischt. Die sind dann aber sicherlich auch nie auffällig gewesen.

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

Und wenn, dann war es meist der berühmte pure Zufall einer allgemeinen Kontrolle. Ist fast wie Lottospielen, nur mit deutlich höherer Wahrscheinlichkeit seinen persönlichen Jackpott zu knacken. Ob sich das schwebende Risiko lohnt, mal eben die verordnete Zwangspause eigenmächtig aufzuheben? Selbst wenn ein völlig anderes Auto mit anderem Standort genutzt würde, ist Auffallen auch ohne eigne Fahrfehler immer möglich.

Link to post
Share on other sites

In vielen Fällen ist in der „Umgebung“ bekannt, Herr/Frau xy hat Fahrverbot bzw. Führerscheinentzug. Und dann wird „fleißig“ angerufen. 
Mir ist ein Fall bekannt, der ist 13 x ohne FS angehalten worden. Die Nachbarn u.a. haben ihn gemeldet. Und das in Gelsenkirchen.

Link to post
Share on other sites

Ja, ja, die guten lieben Nachbarn, denen entgeht nichts, wenn sie jemandem ans Bein pinkeln können. Aber 13 x ist ja heftig und selbst schuld sowieso, aber auch die hartnäckigen Anschwärzungen, lassen mich an verkappte Blockwarte denken. Mir sind solche gutmeinenden, besorgten Bürger suspekt. Halte mehr von leben und leben lassen. Der Erwischte wird über sein Fehlverhalten und die in Kauf genommenen Konsequenzen wissen. Er dürfte wohl Schwierigkeiten haben, überhaupt noch legal an Führerschein zu kommen, oder?

Link to post
Share on other sites

Die örtlich zuständige Polizeidienststelle bekommt eine Info, wer aktuell mit einem Fahrverbot beglückt wurde.

Daher ist im Zeitraum des FV mir erhöhter Kontrollwahrscheinlichkeit zu rechnen.

Sah sich bisher kein Ordnungshüter berufen, diese Info preiszugeben?

 

Link to post
Share on other sites
vor 5 Stunden schrieb Diplomat:

Die örtlich zuständige Polizeidienststelle bekommt eine Info, wer aktuell mit einem Fahrverbot beglückt wurde.

Daher ist im Zeitraum des FV mir erhöhter Kontrollwahrscheinlichkeit zu rechnen.

Sah sich bisher kein Ordnungshüter berufen, diese Info preiszugeben?

 

Genau so wird es auch bei uns gehandhabt.

Der Polizeiposten wird von der BH (in Statuarstädten Magistrat) über Führerscheinentzug  informiert.

Früher konnte man das sogar im Amtsblatt (weiss nicht ob jetzt auch noch, denke aber wegen Datenschutz jetzt nicht mehr) nachlesen.

 

Gruss gery41

Link to post
Share on other sites
Am 10.3.2022 um 23:36 schrieb Diplomat:

Sah sich bisher kein Ordnungshüter berufen, diese Info preiszugeben?

Wenn es stimmte, warum sollten sie das tun?   

 

Am 11.3.2022 um 23:27 schrieb Derwimmo:

Weil die können ja kaum versuchen die Personen am Aussehen zu identifizieren.

Das müssen "die" nicht versuchen. Den Delinquenten steht ein Kreuz auf der Stirn (sehen aber nur eingeweihte) und es weht roter Rauch aus dem Auspuff.

  • Haha 2
  • Sad 1
Link to post
Share on other sites

Sich selbst ein virtuelles "Fadenkreuz" als Einladung hat sich diese Verkersteilnehmerin gemalt als sie nicht nur ohne Fahrerlaubnis, sondern auch ohne Sprit im Tunnel liegen blieb. Klick hier

So schräg um die Ecke können wir gar nicht denken, wie schnell das Risiko einen einholen kann, doch erwischt zu werden. Manche meinen, sie fallen ohne Fahrerlaubnis nicht auf, sie fahren ja "unaufällig". Mit welcher Naivität sich diese Leute ans Steuer setzen und förmlich drum betteln, erwischt zu werden, zeigt gerade dieser Fall. Noch dümmer geht offenbar immer.  :cop01:

Link to post
Share on other sites
  • 3 months later...
vor 15 Stunden schrieb gorot:

... extrem dumm handelnder Pausierer, der Führerschein abgibt und dann mit seinem Auto vom Parkplatz der Polizei wegfährt...

Das ist nicht etwa eine Ausnahme, sondern passiert so häufig, dass sich ein Blick aus dem Fenster immer lohnt. Zeigt auch eindrucksvoll die Intelligenz mancher Raser

Link to post
Share on other sites

ich vermute dass das einfach Nachlässigkeit der Delinquenten ist. Man fährt halt zu irgendwelchen Behördenterminen und dann wieder nach Hause. Die Abgabe des FS stellt jetzt den  armen Menschen vor die Tatsache, jetzt auch das Leben  ohne FS praktisch auszuführen. Dazu hat er aber keine Lust.  Also rein ins Auto und nix wie weg....

Wieso parken die denn auch direkt vor der Behörde? Eine  Seitenstrasse weiter, und keiner hätte es gemerkt....

Link to post
Share on other sites
vor 42 Minuten schrieb zorro69:

Eine  Seitenstrasse weiter, und keiner hätte es gemerkt....

Ob´s was bringt, steht in den Sternen. Ein unverschuldeter oder noch schlimmer, selbst verursachter Unfall wäre, paar Meter weiter der Supergau. Selbst eine zufällige Verkehrskontrolle oder gemessener Geschwindigkeitsverstoß, bzw. Rotlichtblitze genauso denkbar, die ihn aktenkundig werden lassen würde, sind nicht ausschließbar.

Wenn es zu Fuß nicht machbar wäre, ein Bekannter am Steuer oder der verteufelte Öffi sind ja vielleicht auch denkbar.

Frage mich grad, ob es auf Antrag für diese einmalige Heimfahrt eine Ausnahmegenehmigung geben könnte? Denke dabei analog zu der Heimfahrt eines stillgelegten Autos vom Straßenvekehrsamt auf dem direkten Weg nach Hause mit entsiegelten Schildern, was generell einmalig am gleichen Tag erlaubt ist. Das macht irgendwo Sinn, warum nicht auch mit dem Lappen, respektive der heutigen Karte, die zur amtlichen Verwahrung hinterlegt werden mußte? Wäre zumindest bürgernäher...

Link to post
Share on other sites

.. oder ich erscheine zB am 1. Juli und gebe den FS ab. Das Fahrverbot beginnt aber erst am 2. Juli. dann dürfte ich ja noch am 1. Juli nachhause fahren.

Frage an die Wissenden: Wie wird der "Tag der Abgabge" denn gezählt? Es ist ja zB ein Unterschied ob ich morgens um 8 Uhr oder erst um 18 Uhr erscheine...

Link to post
Share on other sites

Naja.. kontrollieren lassen dürftest Du Dich aber auf der Heimfahrt auch nicht.

Wenn Du die Dokumente nicht dabei hast, wäre es zu mindestens eine OWI (§ 4 der Fahrerlaubnisverordnung).
Nicht so ein Supergau wie nach der Abgabe  - aber immerhin.

Aber ich glaube trotzdem nicht, das das geht.

Meines Wissens hat man beim ersten mal 4 Monate Zeit (ab Gültigkeit des Urteils) den Monat Fahrverbot 'abzusitzen/laufen'.
Die Zeit läuft dann aber ab Abgabe - ich glaube nicht, das man dem Beamten vor Ort erklären kann, das das erst ab nächsten Tag gelten soll,
weil man ja noch nach Hause fahren muss. Dann kann man die 10 Euro für den Verstoß gegen § 4 gleich noch mit abdrücken.
Wird bestimmt sogar noch mehr, weil das dann sicher als Vorsatz gewertet wird.

Wenn man im Wiederholungsfall die 4 Monate Zeit nicht hat, gilt das Fahrverbot gleich ab Rechtskraft des Urteils - der Monat beginnt aber auch
erst mit Abgabe zu laufen.
In dem Fall dürfte man aber nicht mal mehr hinfahren, um den Ausweis abzugeben.

Interessant wäre die Frage, wenn man das Teil mit der Post verschickt - soll ja auch gehen.
Muss man dann schätzen, wann das Teil dann eintrifft?

Soviel zu meinen bescheidenen Kenntnissen.
(ich war erst einmal in der Situation - das Polizeirevier war Gott sei Dank nur 3 Blocks weiter - also in fussläufiger Entfernung :rolleyes:)

Link to post
Share on other sites
vor einer Stunde schrieb SNBoris:

Naja.. kontrollieren lassen dürftest Du Dich aber auf der Heimfahrt auch nicht.

Wenn Du die Dokumente nicht dabei hast, wäre es zu mindestens eine OWI (§ 4 der Fahrerlaubnisverordnung).
Nicht so ein Supergau wie nach der Abgabe  - aber immerhin.

...

...wo ist das Problem? Wenn man klever ist läßt man sich von dem Polizisten, der den Führerschein entgegen gneommen hat die Telefonnummer geben und bei einer anschließenden Kontrolle kann der kontrollierende Beamte gleich direkt bei seinem Kollegen anrufen um sich die Angaben bestätigen zu lassen.

Da brauchste dann nach der Kontrolle nicht nochmal bei der Polizei vorsprechen um den bei der Kontrolle fehlenden Führerschein vorzulegen.:D

Link to post
Share on other sites

Ich glaub nicht, das die Entschuldigung hier ziehen wird.

Die 10 Euro wird man sicher trotzdem lohnen müssen - wenn nicht sogar mehr - wegen Vorsatz.

 

Naja.. kommt sicher auf den Kollegen in grün an - ob er eine Anzeige schreibt.

Link to post
Share on other sites
vor 9 Stunden schrieb zorro69:

Eine  Seitenstrasse weiter, und keiner hätte es gemerkt....

Das glaubt man vielleicht. Aber wir wissen auch, daß so manch einer sein Auto in der Seitenstraße stehen hat. :abwarten:

Link to post
Share on other sites
vor 17 Stunden schrieb zorro69:

Wieso parken die denn auch direkt vor der Behörde? 

Weil der Mensch an sich faul ist und dem Ein oder Anderen mangelt es auch an Intelligenz.

vor 16 Stunden schrieb gorot:

Ein unverschuldeter oder noch schlimmer, selbst verursachter Unfall wäre, paar Meter weiter der Supergau.

Warum? Endet mit der Abgabe des FS die Haftpflicht des Autos? Der unverschuldete Unfallgegner kriegt immer sein Geld

vor 16 Stunden schrieb gorot:

Frage mich grad, ob es auf Antrag für diese einmalige Heimfahrt eine Ausnahmegenehmigung geben könnte? 

 Nein.

vor 16 Stunden schrieb gorot:

Wäre zumindest bürgernäher...

Dem Fahrverbot liegt ja eine "böse Tat" zugrunde. Warum sollte man da noch Bürgernähe zeigen? Der Delinquent/Täter setzt die Ursache doch allerhöchstselbst.

vor 15 Stunden schrieb zorro69:

Das Fahrverbot beginnt aber erst am 2. Juli.

Das Fahrverbot beginnt nach Rechtskraft des Bescheides mit der Abgabe des FS und endet mit "absitzen" der Abgabedauer. Innerhalb einer eingeräumten 4-Monatsfrist steht es dir frei, wann du abgibst. Bist du Wiederholungstäter mit "festem Abgabetermin" (Rechtskraft des Bescheides/Urteils) und du gibst erst danach die Fleppe ab, fährst du schon ab Rechtskraft/Abgabetermin ohne FE, auch wenn du die Pappe noch hast.  Damit verlängerst du eigenverantwortlich das Fahrverbot.

vor 15 Stunden schrieb zorro69:

Wie wird der "Tag der Abgabge" denn gezählt? 

Du kannst ihn kurz vor dem Datumssprung abgeben, dann hast du halt (fast) einen Tag gespart. 

vor 14 Stunden schrieb SNBoris:

Wenn Du die Dokumente nicht dabei hast, wäre es zu mindestens eine OWI (§ 4 der Fahrerlaubnisverordnung).

Das wäre kein Verstoß im Sinne von "Nichtmitführen" das wäre eine Straftat "FoFE" und zöge eine . . . -wie soll ich mich ausdrücken- . . . intelligenzbasierte Verlängerung der FE freien Zeit nach sich.

vor 14 Stunden schrieb SNBoris:

Dann kann man die 10 Euro für den Verstoß gegen § 4 gleich noch mit abdrücken.

Das ist immer noch kein billiger 10 Euro Verstoß.

vor 14 Stunden schrieb SNBoris:

In dem Fall dürfte man aber nicht mal mehr hinfahren, um den Ausweis abzugeben.

Jedenfalls sollte man sich nicht erwischen lassen - aber ich vertraue da voll auf die Intelligenz der Raserfraktion.

vor 14 Stunden schrieb SNBoris:

Interessant wäre die Frage, wenn man das Teil mit der Post verschickt - soll ja auch gehen.
Muss man dann schätzen, wann das Teil dann eintrifft?

Die Frage ist nicht im Geringsten interessant.

Da gibt es den sog. Intelligenzvorbehalt. Wer nämlich seine Pappe einfach so ohne Quittung auf Reise schickt, ist nicht intelligent. Vielen Aussagen nach, die hier im Forum über Anhörungsbögen, Zeugenbögen usw. zu lesen sind, gehen mindestens 99% aller Briefe die per Post verschickt werden verloren.  Also Vorsicht bei diesem Transportweg. 

Besser wäre die Wahl irgend einer Einschreibeform beim Versenden des FS. Da bekommt man (ja, Frau auch) eine Quittung. Und da ist bei den heutigen Systemen mit Sicherheit eine Uhrzeit draufgestempelt. Die ist aber nicht erforderlich, denn es gilt der Abgabetag. 

vor 13 Stunden schrieb Aka:

Wenn man klever ist läßt man sich von dem Polizisten, der den Führerschein entgegen gneommen hat die Telefonnummer geben und bei einer anschließenden Kontrolle kann der kontrollierende Beamte gleich direkt bei seinem Kollegen anrufen um sich die Angaben bestätigen zu lassen.

Das ist wirklich Klever. Was denkst du was der Kollege auf der Wache dem kontrollierenden Beamten sagt? Gut nachdenken, du hast nur einen Versuch.

vor 12 Stunden schrieb SNBoris:

Die 10 Euro wird man sicher trotzdem lohnen müssen - wenn nicht sogar mehr - wegen Vorsatz.

Zu der 10-Euro-Sache sag ich jetzt nicht mehr. Aber das der Verstoß ein Vorsatzverstoß ist, ist richtig.

 

vor 12 Stunden schrieb SNBoris:

Naja.. kommt sicher auf den Kollegen in grün an - ob er eine Anzeige schreibt.

Naja, da bei Straftaten der Verfolgungszwang der StPO vorliegt, kommt das nicht auf den Beamten an - egal ob er in grün oder blau gekleidet ist.

  • Like 1
Link to post
Share on other sites
vor 15 Stunden schrieb Sobbel:

Das Fahrverbot beginnt nach Rechtskraft des Bescheides mit der Abgabe des FS

Da darf ich Dich vllt etwas korrigieren oder ergänzen: unser VK nimmt in Einzelfällen (der VT fährt in nächster Zeit, also vor Erhalt des BGB, für längere Zeit weg, räumt alles ein und möchte den FS schnellstmöglich abgeben) den FS auch vor Erstellung des BGB in amtliche Verwarung. Ab diesem Moment gilt dann auch das FV (nach Absprache mit der Bußgeldstelle).

Link to post
Share on other sites
vor 6 Stunden schrieb Bluey:

den FS auch vor Erstellung des BGB in amtliche Verwarung. 

Ernsthaft? 

Was räumt der denn ein? so ganz ohne Tatvorwurf des BGB. Und ihr haltet alles schriftlich fest was der so einräumt? Erlangt so eine "Strafe vor dem Urteil" überhaupt Rechtskraft ? und wann? Es gibt noch gar keinen beschwerenden Verwaltungsakt.

Da dürfte das KBA schon komische Augen machen und hoffentlich stutzen beim Punkteeintrag wenn die FS Abgabe bzw. das  Datum des FV vor dem BGB und seiner Rechtskraft liegt. 

Ich würd mich darauf nicht einlassen. Für genau sowas gibts diese 4 Monatsfrist, innerhalb derer die FS Abgabe geschoben werden darf wie es grad passt. Und wenn diese Frist nicht mehr eingeräumt wird, ist es ein Wiederholungstäter und hat weiteres Entgegenkommen eh nicht verdient. Das sieht der Gesetzgeber auch so. 

Natürlich darf und kann man (und Frau auch) den FS freiwillig abgeben. Ich bezweifele allerdings, dass die Zeit von dieser freiwilligen Abgabe bis zur Rechtskraft des BGB wirksam zu der FV Dauer gezählt werden kann. Der  § 25 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 2a StVG   spricht einfach dagegen. 

Insofern würde ich deine Ergänzung ins Reich der urbanen Märchen verorten. 

Man könnte den Delinquenten höchstens zur Bußgeldstelle schicken. Das macht das Ganze zwar nicht besser oder rechtmäßiger, aber der Schmuh passierte wenigstens nicht bei der seriösen rechtsstaatlichen Polizei.

Legale Einflussnahme auf den zeitlichen Verlauf des Verfahrens ist möglich durch z.B. Rechtsmittelverzicht oder taktischen Einspruch.

 

vor 15 Stunden schrieb gorot:

Ich dachte an straferhöhende Konsequenzen, 

Ich bin immer für straferhöhende Maßnahmen und gegen Toleranzabzüge. Aber eine qualifizierte FoFE gibts glaub ich nicht.  Wenn allerdings bei deinen konstruierten Unfallszenarien allerdings eine Person zu Schaden käme, kämen weitere Straftatbestände dazu.  Das könnte dann tatsächlich der GAU werden für den Fahrer.

Link to post
Share on other sites
vor 16 Stunden schrieb Sobbel:

Insofern würde ich deine Ergänzung ins Reich der urbanen Märchen verorten.

Ich habe aber keine Märchen erzählt, sondern hier gelebte Praxis. Natürlich steht genau fest, worum es geht: Geschwindigkeitsverstoß, Rotlichtverstoß etc.pp. Und der Owi-Sünder räumt diesen Verstoß auch vollumfänglich ein. Natürlich wird das alles auch schriftlich festgehalten.

Bei Interesse kann ich gern nochmal genau bei unserem VK nachfragen, wann und unter welchen Voraussetzungen diese Vorgehensweise erfolgt.

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...