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Rettungsgasse missbraucht, und vom LKW ausgebremst


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vor 22 Stunden schrieb gorot:

Dann will ich Euch Mopedfahrern .......

Danke, aber kein Bedarf. Ich kenne mich damit bestens aus. Alles andere hab ich ja schon geschrieben.

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vor 10 Stunden schrieb gorot:

Es wurde hier gemeint, (halb) erlaubt oder geduldet

Nein, das hat soweit ich gelesen habe niemand behauptet.

vor 10 Stunden schrieb gorot:

sondern nur auf den rechtlichen Aspekt beim vorbeimogeln Rechts hinzuweisen

Ist ja auch ok, wurde aber - meine ich - in der Vergangenheit schon thematisiert. Das Thema ist ja nicht neu, die rechtlichen Aspekte aber durchaus bekannt.

vor 10 Stunden schrieb gorot:

Wenn Du die Regeln kennst, um so besser, bleibt Deine Verantwortung, wie Du damit umgehst

Das wollte ich ebenfalls zum Ausdruck bringen. Ich habe Verständnis für diejenigen, die sich langsam, vorsichtig durchschlängeln, um nicht übermäßig lange im Stau und eben auch in der Sonne stehen zu müssen.

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vor 23 Stunden schrieb gorot:

Überholen trotz Verbot:

70 Euro und ein Punkt in Flensburg 70 € +1 P.

Überholen mit zu wenig Seitenabstand: 30 € +0 P.

Zum Überholen ausgeschert und Nachfolgende gefährdet: 80€ +1 P.

Überholen bei unklarer Verkehrslage: 100 € (mit Sachbeschädigung 145€), +1 P.

Überholen bei unklarer Verkehrslage mit Überholverbot: 150e +1 P.

Überholen bei unklarer Verkehrslage mit Gefährdung: 250E +2 P. und 1 Monat Fahrverbot.

 

 

Motorrevisision wegen Überhitzung: 4000€

Jetzt du wieder :angry:

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  • 4 weeks later...
Am 7.3.2022 um 14:30 schrieb SilverBanditS:

Ach und noch etwas. War es nicht der ADAC der "Stauhelfer" per Bike DURCH den Stau schickt? 

Ich habe mich ob deines Einwandes mal an den ADAC gewandt und eine entsprechende Frage gestellt.

Der ADAC beruft sich demnach auf von den jeweiligen Landesbehörden erhaltene Ausnahmen nach § 46 Abs. 2 Satz 1 StVO.

Wenn das nicht eine bloße Phrase von dir gewesen wäre, sondern echtes Interesse, hättest du dich auch selber um Antwort kümmern können.

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Am 5.4.2022 um 08:06 schrieb Sobbel:

Der ADAC beruft sich demnach auf von den jeweiligen Landesbehörden erhaltene Ausnahmen nach § 46 Abs. 2 Satz 1 StVO.

Das ist toll. Mit etwas Gelbdekor sieht man schnell wie ein Stauberater aus:ph34t:.

:nolimit:

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vor 10 Stunden schrieb m3_:

Das ist toll. Mit etwas Gelbdekor sieht man schnell wie ein Stauberater aus

Ach ja , ich hab dich vergessen. Soll ich nochmal ne Mail hinschicken? Dann machen die bestimmt auch Buchstaben drauf - oder kannst du damit nichts anfangen?

 

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