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@rth,

So wie Du es von Dir beschreibst und auch von mir vergleichbar gehalten wird, sehe ich da keinen Wderspruch zu defensiv. Höhere Geschwindigkeiten werden eh nur gefahren, wo es gefahrlos möglich ist, bei mir mittlerweile gar nicht mehr oft, meist nur in der Nacht, wenn Bahn ziemlich leer. Ansonsten bleibt es eher bei gesittetem Tempo, im Überholvorgang auch mal 180, falls möglich, ansonsten angepaßt und ja, oft durchaus bei Richtgeschwindigkeit, weil alles andere wenig Sinn macht oder es ist sowieso Tempolimit. Dennoch erlebe ich dann ab und an Kamekazefahrer, die bei hohem Tempo bei mir fast im Kofferraum hängen, obwohl vor mir einer ist und ich auch nicht weiter komme. Oder die in meinen Augen wahnsinnigen Hopser, die links und rechts überholen, in jede Sicherheitslücke quetschen und mit Bleifuß unterwegs sind. Wozu erzähl ich das, kennst es sicher selbst, was so im Hauptverkehr abläuft.

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Die Staatsanwaltschaft Stendal stellt das Verfahren ein,,, Ende der ganzen Aufregung. @Bluey hatte den Sachverhalt offenbar schon ganz richtig eingeordnet.

Diese Leute gibt es natürlich. Aber die wird es auch geben, wenn ein Limit eingeführt wird. Aber abgesehen davon: darum ging oder geht es bei dem vorliegenden Fall doch gar nicht. Das sehe ich

@gorot Als Jurist bist Du eher nicht geeignet. Da hat Boris schon recht. Die Juristen sind immer streng logisch und richten sich stur nach dem Gesetzestext. Bleibt der Gang zum höchsten

@gorothöhere Geschwindigkeit werden von dir nur gefahren…

Ich vermute, ich verhalte mich nicht immer regelkonform. Gelegentlich fahre ich, nachdem mich ein Auspuffschnüffler bedrängt hat, bei passender Gelegenheit auf die rechte Spur — und gebe Gas. Meist kommt „er“ nicht mit, trotzdem ist vermutlich verboten.

Ich habe trotzdem Spaß! 

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Am 7.2.2022 um 14:47 schrieb rth:

Die Frage bleibt, muss ich beim Spurwechsel auf einer BAB mit Fahrzeugen mit +200 km/h rechnen?

@rth, jetzt überleg doch bitte mal, was Du da fragst! Wenn Du das verneinst, wo willst Du dann die Grenze ziehen?! Der nächste fragt dann, ob man beim Spurwechsel mit Fahrzeugt +160 km/h oder +180 km/h rechnen muß. Mein Antwort: ja, muß er. Solange kein starres Limit gilt, muß er damit rechnen, daß jemand mit 160 km/h, 180 km/h oder eben auch noch schneller auf der linken Spur fährt und ihn überholen will. Dafür gibt es dann den Rückspiegel. Das Problem sind dann nur jene, die
a) den Spiegel nicht nutzen
b) den herannahenden Pkw einfach ignorieren
c) die Geschwindigkeit des anderen nicht einschätzen können.

Im letzteren Fall sollte man dann vielleicht lieber einfach mal rechts bleiben, also auf Nummer Sicher gehen.

Am 7.2.2022 um 14:47 schrieb rth:

wenn ich sehe, rechts läuft einer auf den Vordermann auf gehe ich vom Gas und bin bremsbereit.

Völlig korrekt und sicher auch sinnvoll. So oder so ähnlich handhabe ich es auch. Sehr oft kann man quasi schon im Ansatz erkennen, ob jemand jeden Augenblick überholen will oder wird.
Was ich dabei nur immer wieder interessant finde: je nachdem, mit was für einem Auto man fährt, ziehen die Deppen dann einfach raus oder auch nicht. Nicht selten auch abhängig davon, ob man normale H7-Scheinwerfer hat oder moderne Xenon/LED. ABER: fahre ich mit einem colorierten Fahrzeug, zieht zu 99% niemand raus, der ansonsten ganz sicher noch ausgeschert wäre. Oder man zieht sofort wieder nach rechts. Und genau dieses Verhalten zeigt doch, daß die Leute sehr wohl in den Rückspiegel schauen und auch erkennen, was sich da von hinten nähert. Folglich würde ich mal den Rückschluß ziehen, daß es nicht selten einfach ignorantes oder gar provozierendes Verhalten ist, wenn jemand noch recht knapp rauszieht.

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Am 7.2.2022 um 15:58 schrieb rth:

Und ja, wer + 200 fährt erhöht bewusst die grundsätzliche Betriebsgefahr des Autos. Damit ist man — zu Recht — im Falle eines Falles mit am Fliegenfänger.

Die Frage ist immer, wo will man die Grenze ziehen. Natürlich erhöht sich die Betriebsgefahr mit steigender Geschwindigkeit. Trotzdem muß da nicht zwingend etwas passieren. Und ich stimme Dir auch nicht zu, daß man "damit - zu Recht - im Falle eines Falles mit am Fliegenfänger" hängt. Für mich trägt der, der blind oder ignorant rauszieht, die Haupt-/Schuld, wenn es kracht.

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Für dich ja, und wahrscheinlich nach dem Empfinden der meisten von uns, die im Überholvorgang schneller unterwegs sind, glauben wir im Recht zu sein.

Aber, aber, die Richter sehen es dann doch anders, wenn es gekracht hat. Sie hauen uns die Richtgeschwindigkeit um die Ohren, daß uns schlecht wird. Leider! Damit ist de facto doch eine Geschwindigkeitsbegrenzung vorhanden und wir werden für die Fahrfehler der Schnarchnasen, oder milder ausgedrückt, der weniger umsichtigen Verkehrsteilnehmer mit verantwortlich gemacht. Es wird uns, die wir keinen Fahrfehler begangen haben, im Falle eines Unfalles, vorgehalten, wir hätten ja langsamer fahren können und müssen. Der arme Unfallverursacher durfte auf Einhaltung der Richtgeschwindigkeit vertrauen, konnte nicht mit höherem Tempo des nachfolgenden Verkehrs rechnen, als eben die 130km/h empfohlene Richtgeschwindigkeit.

Ob das nun gefällt oder nicht, an der ausufernden Rechtsprechung zum Nachteil überholender Fahrer im Falle eines Unfalles kommen wir nicht vorbei. Es sieht auch nicht danach aus, daß der Gesetzgeber, hier die Schuldfrage eindeutiger regelt. Im Gegenteil, die Tendenz steht eher auf noch mehr Begrenzung der Freiheiten im Autoverkehr, bis hin zum Vergraulen aus den Städten. So lange nichts passiert, dürfen wir zur Zeit durchaus (noch) schneller fahren, wehe, wenn es doch kracht.

Erinnere an den neuen Bußgeldkatalog mit teilweise Verdoppelung Bußgelder. Schließlich will der Haushalt mit dem Scheinargument Erhöhung der Verkehrssicherheit, ausgeglichen werden. Zumal seit Beginn der Pandemie weniger unterwegs sind, eingeplante Einnahmen in den Städten für Bußgelder sinken...  :bomb:

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vor 1 Stunde schrieb Bluey:

Und genau dieses Verhalten zeigt doch, daß die Leute sehr wohl in den Rückspiegel schauen und auch erkennen, was sich da von hinten nähert. Folglich würde ich mal den Rückschluß ziehen, daß es nicht selten einfach ignorantes oder gar provozierendes Verhalten ist, wenn jemand noch recht knapp rauszieht.

@Bluey, ich beobachte intensiv den nachfolgenden Verkehr im Spiegel. Und wenn ich auf einen LKW auflaufe achte ich darauf, meine Geschwindigkeit nicht reduzieren zu müssen. Ich blinke, ziehe rechtzeitig raus. Gelegentlich beobachte ich „Schnarchnasen“, die wild blinken, Lichthupe geben und — sehr — spät ihre Geschwindigkeit reduzieren. Gerne fahren sie auch dicht auf. Die Alternative ist ganz einfach, einer muss seine Geschwindigkeit reduzieren, entweder ich auf +— 90 km/h hinter dem LKW oder der „andere“ auf +—140 km/h. 
Ich war gerade Skilaufen. Da gibt es eine simple Regel, der langsamere, untere Skiläufer hat Vorrang.

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@rth: ich mache es mal etwas kürzer, ohne Zitate.

1. ja, das von Dir beschriebene Verhalten gibt es natürlich auch. Allerdings denke ich, könnte man schon auf ein Ausscheren verzichten, wenn sich jemand von hinten nähert und die Lichthupe betätigt. Wahrscheinlich ist er denn doch schneller an einem vorbei, als man selbst den Lkw überholt hat. Das dichte Auffahren, was ich in keinster Weise gut heißen oder gar verharmlosen möchte, ist womöglich dem Frust und Ärger geschuldet, daß der Langsamfahrer den Schnelleren zum Abbremsen von vllt 200 auf 140 oder gar 120 km/h gezwungen hat. Tut es da wirklich sooo weh, wenn man einfach mal etwas früher in den Rückspiegel schaut, etwas früher ETWAS die Geschwindigkeit reduziert, den Schnelleren passieren läßt, um anschließend wieder auf die eigene Wohlfühlgeschwindigkeit zu beschleunigen und den Überholvorgang einzuleiten? Ich denke nicht.

2. Wir sind auf unseren Straßen nicht beim Skilaufen! Der Vergleich hinkt meilenweit.

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@Bluey, ich ziehe nicht plötzlich vor einem schnellen Auto raus. Wenn ich nicht rechtzeitig ausscheren kann wird gebremst. 
Rechtzeitig Schauen, Blinken, Ausscheren. 
Nur, deshalb müssen einige trotzdem den Fuß vom Gas nehmen. Das wollen „Sie“ nicht. Blinken, Lichthupe, Auspuffschnüffler. So erzeugen „Sie“ LSB. 

Und ja, ich sehe nicht ein, dass ich von 140 km/h auf 80 / 90 km/h abbremsen soll damit andere 180 / 220 km/h fahren können. 

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vor 19 Stunden schrieb Bluey:

a) den Spiegel nicht nutzen
b) den herannahenden Pkw einfach ignorieren
c) die Geschwindigkeit des anderen nicht einschätzen können.

 

Obwohl das sicher richtig ist, muss noch was anderes bedacht werden.

Ich glaube, dass sehr wohl in den Spiegel geguckt wird. Allerdings nur einmal und das sehr sehr kurz.

Das generiert im Kopf nämlich nur ein Standbild von einer laufenden, fortschreitenden Situation. Bei dem "Einzelblick" fehlt eine wichtige Informationen (die Strecke) um überhaupt Geschwindigkeit zu erkennen und dann im nächsten Schritt die Höhe der Geschwindigkeit grob zu schätzen.

Eigentlich müsste mindestens zweimal in den Spiegel geguckt werden, um die Geschwindigkeit abzuschätzen. Ein einzelner, dafür längerer Blick, wär auch nicht zielführend, wegen dem länger dauernden Blindflug nach vorne.

 

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Am 29.1.2022 um 21:21 schrieb Aka:

...wenn der einschlägt, dann knallt das mit der gleichen Energie, wie ein 40 Tonnen LKW der mit 89km/h ankommt.

1/2 x 2.000kg x (400.000m/3600s)² = 12.345.679J ungefähr 12,3 MJ (Bugatti)

1/2 x 40.000kg x (89.000m/3600)² = 12.223.765J ungefähr 12,2MJ (LKW)

Nur dass der Fahrer eines LKW der mit 89km/h ankommt im Normalfall auch aufgrund der erhöhten Sitzposition den benötigten Anhalteweg mehrfach überblicken kann.

400km/h... sind 400.000m/3600s = 111,1m/s ... bei ca. 0,8 - 1,2s Reaktionszeit biste da bei  90 bis 130m Reaktionsweg.

Bremsweg: (400 km/h : 10) x (400 km/h : 10) = 1600 Meter... lt. diesem Artikel der SZ geht man aufgrund von Aussagen in Fachzeitschriften die den Chiron getestet haben von einem Bremsweg von ca. 500m aus... d.h. Reaktionsweg + Bremsweg sind knapp über 600m.

Ich glaube nicht, dass der gute Herr auch bei besten Wetterbedingungen aus seiner Sportwagen-typischen Sitzposition auch nur annähernd 600m Sichtweite hat - das hat man vielleicht aus einem hohen Fahrzeug bei günstigem z.B. leicht ansteigendem Streckenverlauf.

@aka: Wenn das Wörtchen wenn nicht wäre:lol:. Wenn sich urplötzlich eine Erdspalte aufgetan hätte:o, dann wäre der Bugatti drüber geflogen:whistle:. Wenn grüne Männchen vom Mars auf der linken Spur gelandet wären, dann könnte man diese bei freier Sicht meilenweit vorher sehen, der Unternehmer hätte anhalten können und den Männchen Autogrammkarten geben können. Oder die grünen Männchen wären beleidigt in ihre fliegende Untertasse gesprungen und wären dem Unternehmer hinterher gejagt, weil er ganz locker auf der freien mittleren Spur sie einfach links liegen gelassen hätte:drive:.

In der Physik gibt es noch den Impulserhaltungssatz mit dem Impuls p = m x v. Mach doch mal damit erneut die Vergleichsrechnung auf:whistling:. Warum forderst Du nicht eine Geschwindigkeitsbegrenzung :10: für Lkw?

Über dein und Siegfried Brockmann's Reaktionszeitgeschwurbel brauchen wir hier nicht mehr zu diskutieren.

:nolimit:

 

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Am 29.1.2022 um 18:07 schrieb Aka:

PS: Das wäre ein interessanter Versuch, mal zu sehen wie das aussieht wenn die Kisten mit über 400km/h... sagen wir in einen voll beladenen 40Tonnen Kieslaster eingeschlagen wäre... das wäre wohl ähnlich diesem Versuch einer Phantom mit 800km/h gegen eine Betonwand ausgegangen... nur mit erheblich mehr in der Landschaft verstreuten Querschlägern ähm Trümmern...

@aka: Melde Dich doch mal bei Volvo. Du hättest gerne Bilder von einem auf 180 km/h abgeregelten Volvo, der gegen eine Betonwand gefahren sei. Zum Vergleich hättest Du noch ein Bild mit 181 km/h.

Gehen bei Dir zwei Lichtlein auf:licht:?

:nolimit:

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Am 5.2.2022 um 21:27 schrieb gorot:

Gerichte nehmen dabei teilweise Haftungsquoten von bis zu 40 % an. 

@gorot: Das ist ja lasch im Vergleich zu den pauschalen 50:50 auf Supermarktparkplätzen selbst bei halber Schrittgeschwindigkeit:lol:.

:nolimit:

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Am 9.2.2022 um 15:04 schrieb rth:

1. ich ziehe nicht plötzlich vor einem schnellen Auto raus. Wenn ich nicht rechtzeitig ausscheren kann wird gebremst. 
Rechtzeitig Schauen, Blinken, Ausscheren. 

2. Nur, deshalb müssen einige trotzdem den Fuß vom Gas nehmen. Das wollen „Sie“ nicht. Blinken, Lichthupe, Auspuffschnüffler. So erzeugen „Sie“ LSB.

3.Und ja, ich sehe nicht ein, dass ich von 140 km/h auf 80 / 90 km/h abbremsen soll damit andere 180 / 220 km/h fahren können. 

1. ok, dann hatte ich Dich falsch verstanden

2. ja, das ist durchaus möglich bzw. habe ich auch schon erlebt

3. das sehe ich auch so. Wenn ich mit 140 km/h fahre, sich jemand von hinten nähert und dieser noch ausreichen weit weg ist, so daß ich rausziehen kann, muß derjenige halt ggf. etwas vom Gas gehen. Darin sehe ich auch kein Problem.

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vor 54 Minuten schrieb Bluey:

1. ok, dann hatte ich Dich falsch verstanden

2. ja, das ist durchaus möglich bzw. habe ich auch schon erlebt

3. das sehe ich auch so. Wenn ich mit 140 km/h fahre, sich jemand von hinten nähert und dieser noch ausreichen weit weg ist, so daß ich rausziehen kann, muß derjenige halt ggf. etwas vom Gas gehen. Darin sehe ich auch kein Problem.

Dann sind wir ja einer Meinung!

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Es ist traurig um etwas herumdiskutieren zu müssen was das Natürlichste auf der Welt sein sollte.:heul:

Kommt ja immer wieder wie auch bei allem anderen im Leben darauf heraus: "Leben und leben lassen".:B):

 

Gruss gery41

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  • 2 months later...

Die Staatsanwaltschaft Stendal stellt das Verfahren ein,,,

Zitat

In dem Autobahnabschnitt gilt keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Laut der Straßenverkehrsordnung dürfe man aber nur so schnell fahren, wie es die Sicht- und Wetterverhältnisse und die persönlichen Fähigkeiten von Fahrzeug und Fahrzeugführer zuließen, sagte der Sprecher. In dem Video seien aufgrund der gewählten Strecke, der frühen Uhrzeit und Jahreszeit sehr gute Verkehrsverhältnisse erkennbar. Es gebe zudem keinerlei Hinweise auf eine unsichere Fahrweise.

Außerdem sei das Auto, ein Bugatti Chiron, für Fahrten mit solch hohen Geschwindigkeiten ausgelegt. Bei der Aktion ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft niemand gefährdet worden. Dem Fahrer könne man nicht vorwerfen, er sei rücksichtslos gewesen, da er optimale Uhrzeit, Wetter- und Straßenverhältnisse gewählt habe, erklärte der Sprecher.

Ende der ganzen Aufregung. @Bluey hatte den Sachverhalt offenbar schon ganz richtig eingeordnet.

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Am 4.2.2022 um 21:08 schrieb Bluey:

...

BTW: wenn man auf der A2 Richtung Berlin fährt, gibt es Streckenabschnitte, die ellenlang und schnurgerade sind. Leider sind - oder waren - dort nur :130: zulässig. Bei drei Spuren ist das schon sehr ermüdend. Da würde ich mir schon wünschen, man könnte mitunter deutlich schneller fahren.

...

Das gibt es noch immer, 33km pure Eintönigkeit, danach für ein paar Meter :120: mit mobiler Messung und dann wieder :nolimit:

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Na denn, wer gleich umsichtig auch so schnell fahren möchte, kann es jetzt mal mit einem "geeigneten Fahrzeug" probieren. So ein Bugatti Chiron kostet ja nur zwischen 2,5 bis über drei Millionen Euro - plus Mehrwertsteuer.

Nur würde ich es selbst niemals machen, wäre mir auch damit schlicht zu gefährlich. Unabhängig davon, daß mir das bißchen Kleingeld sowieso fehlt, selbst wenn es mich entgegen der Vernunft doch reizen würde.

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Ich hätte ja gerne geschrieben:heul:, daß die Polizei hier wie so oft einen 315d-Rohrkrepierer fabriziert hat. Okay, hier gab es 10 Anzeigenhansel. Die sollten mal veröffentlicht werden und eins auf die Mütze bekommen:smack:.

:nolimit:

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Dafür werde ich das Gefühl nicht los, daß eine wie auch immer deklarierte, nicht unbeträchtliche "Spende" die Staatsanwaltschaft zur Überzeugung kommen ließ, es sei doch kein verbotenes Rennen gewesen. Wetten, ein armer Hansel wäre geteert, gesteinigt und an den nächsten Galgen dafür gekommen?

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Ich habe dieses merkwürdige "Gefühl" ganz und gar nicht und bin davon überzeugt, daß auch jeder andere bei gleichen Bedingungen ein vergleichbares Ergebnis erhalten hätte. Wo der Tatbestand des 315d nicht erfüllt ist, kann er auch niemandem vorgeworfen werden.

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vor einer Stunde schrieb Bluey:

315d

Auch ein Rennen mit sich selbst strafbar, für mich also erfüllt: " 1. ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt,"

Mit 417 km/h, braucht nur ein Wildwechsel oder irgendwas auf der Fahrbahn und schon ist jedes Crashszenario denkbar, läßt sich bei dem Tempo nicht ausschließen. Für mich nur verantwortungslos, genau wie auch die Einstellung des Verfahrens. Nachahmer wird´s jetzt mit Sicherheit geben, die das noch toppen wollen, schließlich gabs offiziell einen Freibrief. Damit das falsche Signal, das von der Ermittlungsbehörde kommt.

  • Sad 1
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@gorot man kann durchaus der Meinung sein 417 km/h sind unverantwortlich. Stimme ich zu.
Aber auf einer BAB ohne Limit — leider— nicht verboten. 

Und die Vermutung „Spende“ ist albern. Keine realistische Aussicht auf ein Urteil dürfte die Staatsanwaltschaft bewogen haben das Verfahren einzustellen.

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vor 2 Stunden schrieb gorot:

Auch ein Rennen mit sich selbst strafbar, für mich also erfüllt: " 1. ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt,"

Mit 417 km/h, braucht nur ein Wildwechsel oder irgendwas auf der Fahrbahn und schon ist jedes Crashszenario denkbar, läßt sich bei dem Tempo nicht ausschließen. Für mich nur verantwortungslos, genau wie auch die Einstellung des Verfahrens. Nachahmer wird´s jetzt mit Sicherheit geben, die das noch toppen wollen, schließlich gabs offiziell einen Freibrief. Damit das falsche Signal, das von der Ermittlungsbehörde kommt.

Teilweise richtig, es hört noch ein wenig mehr dazu, daher: Geprüft hatten die Ermittelnden vor allem, ob ein verbotenes Einzelrennen vorlag. Dazu muss sich der Fahrer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegen, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen.

Das war hier nicht gegeben.

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Auch nicht richtig, ließ mal den §315d, da steht unter den 3 Punkten ein oder und nicht und!

Ein kleiner aber sehr feiner Unterschied. Für mich hat Staatsanwaltschaft Recht gebeugt, aus welchen Umständen auch immer.

Verbotene Kraftfahrzeugrennen

(1) Wer im Straßenverkehr

  1. ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt,
  2.

als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder

  3. sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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@gorot, wenn der Gesetzgeber eine Geschwindigkeitobergrenze festlegen will muss er es sagen. Hat er aber nicht.

Was ist nicht angepasste Geschwindigkeit? 200, 250, 300, 350, 400 oder 417 km/h?

Auf dem mir bekannten Video wird kein anderes Fahrzeug „ belästigt oder gar gefährdet“. Er fährt nur sehr schnell.

Mich ärgert auch, dass man den Idioten nicht belangen kann.

  • Confused 1
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vor 1 Stunde schrieb gorot:

 

Auch nicht richtig, ließ mal den §315d, da steht unter den 3 Punkten ein oder und nicht und!

Ein kleiner aber sehr feiner Unterschied. Für mich hat Staatsanwaltschaft Recht gebeugt, aus welchen Umständen auch immer.

Verbotene Kraftfahrzeugrennen

(1) Wer im Straßenverkehr

  1. ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt,
  2.

als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder

  3. sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Logik im allgemeinen sowie UND- und ODER-Verknüpfungen im speziellen sind nicht so deins? :-)

Im Punkt/Absatz 3 stehen eindeutig UNDs zwischen den einzelnen Sachverhalten.

D.h. der Kraftfahrzeugführer muss sich mit nicht angepasster Geschwindigkeit UND grob verkehrswidrig UND rücksichtslos fortbewegen, damit der Punkt zum Tragen kommt.
Da grob 
verkehrswidrig sowie rücksichtslos fortbewegen aus Sicht der Staatsanwaltschaft (vermutlich) nicht zutreffen, trifft auch der ganze Absatz 3 nicht zu.

Die Absätze 1 und 2 sowieso nicht, da er ja alleine war.


Ob die Staatsanwaltschaft das richtig sieht, darüber kann man streiten. Aber von der Logik her gesehen passt das.

 

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Das mit logischen Verknüpfungen solltest besser noch mal üben und Dich an die eigene Nase fassen. Jeder einzelne Punkt steht für sich. Hier greift schon der 1. Punkt, mehr auch nicht nötig. Zwar schwammig formuliert, wohl mit Absicht, um jemanden einen reinwürgen zu können, dem die juristische Keule zugedacht werden soll.

Wer sich keine Lobby-Fürsprecher leisten kann, wie dieser Raser, der sich vorsätzlich dem Geschwindigkeitsrausch aussetze, um es dann im Netz zum Angeben seines Könnens zu verbreiten, ist für mich schlicht kriminell unterwegs. Der Gesetzgeber wollte auch die Einzelraser, ohne weitere illegale Rennteilnehmer dran bekommen können, sie damit kriegen. Staatsanwalt hat das mit einer zu wohlwollenden Auslegung konterkariert, eventuell einen Präzedenzfall geschaffen, vielleicht auch nicht, da erst gar kein Urteil erfolgt ist. Jedenfalls ein Bärendienst für das Rechtsempfinden der Bürger und eine Aufforderung an die Raserfraktion, es doch noch doller zu treiben, als ohnehin bisher.

Den Spruch kennst sicher, "die Kleinen hängt man, die Großen läßt man laufen", wie es hier deulich an der Einstellung des Verfahrens erkennbar ist. Dreimal darfst Du raten , was mit einem von uns weniger betuchten Usern und ohne weitreichende Beziehungen hier passiert wäre. Garantiert nicht eingestellt, sondern vor den Strafrichter gezerrt, da kannst sicher sein.

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@gorot

Als Jurist bist Du eher nicht geeignet. Da hat Boris schon recht.

Die Juristen sind immer streng logisch und richten sich stur nach dem Gesetzestext.

Bleibt der Gang zum höchsten Gericht, dort kann man -vielleicht-  erfahren, was der Gesetzgeber gemeint hat.

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vor 16 Stunden schrieb rth:

Mich ärgert auch, dass man den Idioten nicht belangen kann.

Solche Leute wickeln sich oft selber ab. Man muss nur warten. Der kauft so ein Auto ja nicht zum langsam fahren. 

Manchmal ist man eben der Hund und manchmal der Baum

  • Confused 1
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vor 11 Stunden schrieb Zöllner:

@gorotBleibt der Gang zum höchsten Gericht, dort kann man -vielleicht-  erfahren, was der Gesetzgeber gemeint hat.

Stimmt und stimmt wieder auch nicht. Der BGH hat der Bundesregierung wiederholt vorgegeben, was „Sie“ zu meinen hat.

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vor 12 Stunden schrieb Zöllner:

richten sich stur nach dem Gesetzestext

So lese ich es auch, nur logisch und stur den Text, schaute mir die Begründungen an und sehe meine Meinung bestätigt, wohlgemerkt, ohne Absolutheitsanspruch. Darüber hinaus kann die Intention aus den Debatten und Druckschriften vor Verabschiedung nachgelesen werden. Abgesehen davon gibt es noch BVG Urteil, daß der§315d sehr wohl anwendbar ist, wenn auch in anderem Zusammenhang. Ein Jurist werde ich ganz sicher nie, dafür haben die extra lange (hoffentlich gut) studiert und Praxiserfahrung. Leider nicht immer gute, sonst gäbe es nicht sich widersprechende Urteile. Drei Juristen, 4 Meinungen, bei uns sicher noch paar Meinungen mehr.

Hier ein Auszug aus obiger Urteilsbegründung:

..."

b) Für das Tatbestandsmerkmal des Fortbewegens mit nicht angepasster Geschwindigkeit kann dem Wortlaut des § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB der Bezugspunkt zur Bestimmung der nicht angepassten Geschwindigkeit zwar nicht unmittelbar entnommen werden. Dieser ergibt sich aber aus dem Regelungsgehalt der Vorschrift und der Gesetzesbegründung.

c) Hinsichtlich des Bezugspunkts der Tatbestandsmerkmale der groben Verkehrswidrigkeit und Rücksichtslosigkeit bestehen hinreichende Anknüpfungspunkte für eine methodengerechte Auslegung. Insbesondere kann der ausdrückliche Verweis in den Gesetzesmaterialien auf § 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB – der ebenfalls als Bezugspunkt einen in der Norm aufgeführten Verkehrsverstoß voraussetzt – zur Auslegung herangezogen werden.

d) Auch der vom Gesetzgeber neu eingeführte Begriff der „höchstmöglichen Geschwindigkeit“ kann im Rahmen seines Wortsinns methodengerecht ausgelegt werden. Zur Bestimmung der Parameter, nach welchen sich die „höchstmögliche Geschwindigkeit“ bemisst, können die Gesetzesmaterialien herangezogen werden, welche ausdrücklich auf die Straßen-, Sicht- und Wetterverhältnisse verweisen. Ferner lässt die Formulierung des Absichtsmerkmals eine Auslegung zu, nach der es nicht darauf ankommt, ob sich der Täter allein mit der Absicht, eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, fortbewegt oder noch weitergehende Beweggründe – wie beispielsweise die Flucht vor der Polizei oder den Wunsch nach öffentlicher Anerkennung durch späteres Einstellen eines Videos ins Internet – verfolgt."...

 

vor 1 Stunde schrieb Sobbel:

manchmal der Baum

Schlimm nur, wenn der "Baum" unser Auto ist, auf das das anfliegende Geschoß aus der Gegenspur auftrifft. Eine Bodenwelle, ein Gegenstand auf der Fahrbahn, ein Rehbock oder nur ne heftige Windböe reichen, um bei dem Tempo die Flugeigenschaften eines Autos zu aktivieren. Das ihm durch ermittelnde Staatsanwaltschaft attestierte verantwortungsvolle Verhalten sehe ich keineswegs und hat für mich diese von ihm selbst dokumentierte Wahnsinnsfahrt herzlich wenig zu tun. Erinnere an den tödlich geendeten Versuch, den Temporekord mit knapp 430km/h in 1938 zu brechen, dem Rosemeyer eine Windböe zum Verhängnis wurde.  Seine Witwe sagte damal dazu u.a. ..."Stumm lag Bernd Rosemeyer unter den Bäumen des deutschen Waldes, beim höchsten Einsatz seines Könnens bezwungen von der Urgewalt der Naturkräfte. - Kämpferschicksal!"

Auf solch ein Kämpferschicksal können wir alle verzichten.

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Am 23.4.2022 um 12:20 schrieb gorot:

Auch ein Rennen mit sich selbst strafbar, für mich also erfüllt: " 1. ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt,"

Ich weiß, daß ein Rennen mit sich selbst strafbar ist. Nur: man sollte sich schon anschauen, ob denn alle Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Und das scheint mir hier nicht der Fall gewesen zu sein. Sonst hätte ganz sicher die StA den Vorwurf nicht fallen lassen.

Am 23.4.2022 um 12:20 schrieb gorot:

Damit das falsche Signal, das von der Ermittlungsbehörde kommt.

Nö, ganz und gar nicht. Was Recht ist, muß auch Recht bleiben und sollte nicht gebeugt werden, nur weil es sich mancheiner so wünschen mag.

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vor 21 Stunden schrieb gorot:

Auch nicht richtig, ließ mal den §315d, da steht unter den 3 Punkten ein oder und nicht und!

Verbotene Kraftfahrzeugrennen

(1) Wer im Straßenverkehr

     
     
  3. sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,

 

Sorry, aber wer anderen empfiehlt zu lesen, der sollte das auch selbst tun. Und: man muß Rechtsvorschriften auch lesen können.

Zitat

Ein kleiner aber sehr feiner Unterschied.

In der Tat. Denn das "und" steht dort ganz deutlich. Um die Nr. 3 zu erfüllen, müssen also die entsprechenden Tatbestandsmerkmale erfüllt sein.

Zitat

Für mich hat Staatsanwaltschaft Recht gebeugt, aus welchen Umständen auch immer.

Das ist Unsinn!

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vor 21 Stunden schrieb rth:

Mich ärgert auch, dass man den Idioten nicht belangen kann.

Nur weil jemand schnell fährt, ist er noch lange kein Idiot. Offensichtlich konnte er damit umgehen, was sehr viele halt nicht können. Vllt ärgern sich diese Leute genau darüber!

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vor 3 Stunden schrieb gorot:

Schlimm nur, wenn der "Baum" unser Auto ist, auf das das anfliegende Geschoß aus der Gegenspur auftrifft. Eine Bodenwelle, ein Gegenstand auf der Fahrbahn, ein Rehbock oder nur ne heftige Windböe reichen, um bei dem Tempo die Flugeigenschaften eines Autos zu aktivieren. Das ihm durch ermittelnde Staatsanwaltschaft attestierte verantwortungsvolle Verhalten sehe ich keineswegs und hat für mich diese von ihm selbst dokumentierte Wahnsinnsfahrt herzlich wenig zu tun. Erinnere an den tödlich geendeten Versuch, den Temporekord mit knapp 430km/h in 1938 zu brechen, dem Rosemeyer eine Windböe zum Verhängnis wurde.

1. das Video zeigt doch eigentlich sehr deutlich, daß die Autobahn sehr leer war. Warum also etwas hypothetisch betrachten, wenn doch Tatsachen vorliegen.
2. moderne Autos, gerade solche wie der im vorliegenden Fall, haben ein Fahrwerk, die Bodenwellen locker wegstecken. Und wir haben in D auch sehr gute Autobahnen, die - wenn überhaupt - eher nur ganz moderate Bodenwellen aufweisen, die jedenfalls kein Auto zum Abheben bewegen. Sollte ein Gegenstand oder gar der plötzlich auf der Fahrbahn stehende Rehbock ein Hinternis darstellen, so wird wohl eher nur Darwins Law zuschlagen => Pech halt.
3. daß Du das nicht so siehst wie die StA, kein Problem. Du bist ja auch nicht die StA, kein Jurist, hast und kannst das folglich nicht rechtlich beurteilen. Und eine Meinung reicht zum Glück nicht aus, um jemanden zu verurteilen.
4. zu Deinem Beispiel: Du weißt aber schon, daß die technische Entwicklung nicht irgendwo in den letzten 100 Jahren stehen geblieben ist, oder?

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@Bluey, unsere Auffassungen gehen deutlich auseinander. Das und bezieht sich ausschließlich auf Punkt drei. Nach meiner Einschätzung, mag mich ja durchaus irren, reicht jeder der drei Einzelpunkte, um im strafbewährten Bereich zu sein. Was stimmt, wird eher das BVG letztlich entscheiden, sollte es ein Betroffener durchklagen oder Gesetz durch deutlichere Fassung nachgebessert werden. Auch wenn wir beide mehr oder weniger intensive juristische Vorlesungen mitbekommen haben, dürfte es mit rudimentären Kenntnissen im Rechtsbereich für abschließende Beurteilungen eines solchen Falles nicht reichen, allenfalls für Meinungsäußerung.

Ob jemand schnell fährt oder nicht, kann und wird mich nicht ärgern. Was mich empört, ist die offensichtliche Milde, die er erfährt, obwohl es höchstgradig leichtsinnig war, solch eine Fahrt im öffentlichen Straßenverkehr durchzuführen und damit andere in Gefahr zu bringen. Das alles nur aus Gründen der Selbstprofilierung. Anhand der nicht kalkulierbaren Störfälle, die durchaus hätten auftreten können, hat er und mit ihm andere völlig Unbeteiligte, nur Glück gehabt, daß nichts passiert ist. Hätte er das auf dem abgesperrten Nürburgring gemacht, ok. Klar weiß ich, daß Technik nicht stehen bleibt, nur gegen Versagen ist kein Kraut gewachsen, das Risiko steigt mit der Geschwingigkeit im Quadrat, sollte es zum unwahrscheinlichen aber nie auszuschließenden Supergau trotz bester Technik kommen; das weißt ganz sicher auch Du.

 

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vor 1 Stunde schrieb gorot:

Das und bezieht sich ausschließlich auf Punkt drei. Nach meiner Einschätzung, mag mich ja durchaus irren, reicht jeder der drei Einzelpunkte, um im strafbewährten Bereich zu sein. .... allenfalls Meinungsäußerung

Korrekt. Und Punkt drei betrifft das Rennen, das jemand quasi gegen sich selbst fährt. Deshalb scheiden im vorliegenden Fall die ersten beiden Punkte auch aus.

Ich könnte mir sehr wohl vorstellen, daß meine rechtlichen Kenntnisse die Deinigen etwas übertreffen, zumal ich ja entsprechende Anzeigen schreiben muß bzw. auch schon geschrieben habe. Urteile hat es in den etwas älteren Fällen auch schon gegeben. Die bei den jüngeren stehen noch aus. Aber: ich muß schon beurteilen (können), ob es sich womöglich um ein illegales Rennen handeln könnte, um eine Strafanzeige zu schreiben UND auch entsprechende Folgemaßnahmen zu treffen (Sicherstellung/Beschlagnahme von Führerschein/Fahrzeug).

 

Was fahrbare Geschwindigkeiten betrifft: wo würdest Du denn die (Deine) Grenze des noch erlaubbaren ziehen?

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Auch wenn Du es weist, was bringt es in diesem Thema? Wo ich die Grenze ziehe, bin ich mir nicht sicher, selbst fahre ich nur sehr selten Richtung 200 oder ganz leicht drüber und vorausgesetzt, es ist wirklich übersichtlich. Das ist ja meist nicht der Fall, oft nur Nachts möglich, sofern nicht sowieso TL auf der Strecke. Ansonsten reihe ich mich brav in den Verkehrsfluß ein. Von riskanten Überholmanövern halte ich persönlich gar nichts, von den Auspuffschnüfflern aber auch nichts, die muß ich nicht verstehen. Geht dann eh nur paar Meter und bringt rein gar nichts, wozu dann immer um jeden Preis schnell sein wollen und hektische Fahrmanöver ausführen, wie immer wieder zu beobachten ist? Meist ist mein Fahrprofil deutlich unter 200, eher bei 160 bis 180 oder drunter und jetzt sowieso eher RG, sofern auch das vom Verkehrsaufkommen noch geht. Tempomat entsprechend der Lage eingestellt und dank Automatik sehr entspannt reisen. Das Rühren am Schaltknüppel glaubte ich mal haben zu müssen, ne brauch ich nicht! Im stauenden Verkehr gibts nichts besseres als Automat, nur als Randnotiz. Sitzt mein Biotempomat neben mir, sind schon 130 fast zu viel...  :nick:

Der Gesetzgeber hat ja wohl 250 den Herstellern nicht ohne Grund für Abriegelung vorgegeben und das könnte vielleicht die Grenze sein. Allerdings bin ich mit eher defensivem Fahrstil kein Maßstab für eine denkbare Begrenzung und der letzte, der anderen den Fahrspaß vermiesen möchte. Streng genommen haben wir mit der RG ein bedingtes TL, selbst wenn es einige VT nicht erkennen wollen.

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vor 3 Minuten schrieb gorot:

…Der Gesetzgeber hat ja wohl 250 den Herstellern nicht ohne Grund für Abriegelung vorgegeben 

@gorot habe ich was verpasst? Nach meiner Kenntnis ist das Limit von 250 km/h eine freiwillige Vereinbarung der Autoindustrie. Porsche z.B. hat diese Vereinbarung nie mitgetragen.
Audi, Mercedes AMG und BWW lassen diese Begrenzung, natürlich gegen Aufpreis, jederzeit deaktivieren. Anderen Sport— und Luxuswagenhersteller vertreiben ebenfalls Auto deutlich über +250 km/h in Deutschland.

 

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vor 2 Stunden schrieb gorot:

Auch wenn Du es weist, was bringt es in diesem Thema?

Z.B. um Deine Meinung (denn mehr ist es offensichtlich nicht) mehr mit Fakten und/oder rechtlichem Hintergrund infrage zu stellen und deutlich zu machen, daß die Geschwindigkeit im vorliegenden Fall nicht so schlimm und böse war, wie Du es behauptest. Und daß ganz sicher die zuständige StA nicht bestochen wurde und das geltende Recht auch nicht gebeugt hat.

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Mehr als eine Meinung kann es eh nicht sein, auch bei jedem anderen User hier und bei Dir ebenso nicht. Auch wenn Du das noch so sehr behauptest, es sei alles rechtens, für mich hat es ein Geschmäckle, um es dezent auszudrücken. Beziehungen spielen lassen, ist auch eine vorstellbare Möglichkeit, einer indirekten Form der Einflußnahme, die ich auch schon als denkbar in den Raum stellte.

Für mich gilt der Punkt 1 als nicht genutzter Vorwurf, der für Anklage gereicht hätte, selbst wenn Du es anders auslegst. Klar kann ich damit völlig daneben liegen, aber nach bisherigem Stand der Infos scheint es mir plausibel. Nebenbei, nicht alle polizeilichen Vorwürfe haben immer Bestand, soviel zum Insiderwissen, auf das Du dich berufst, das auch nur ein Ausschnitt des dir beigebrachten Rechtsrahmens ist. So manche Einschätzung Deiner Kollegen im privaten Umfeld haben sich als völlig falsch herausgestellt, selbst wenn sie in den meisten Fällen Recht behalten haben. Das trifft aus meiner Erfahrung auch auf Anwälte zu, obschon sie sich meist als rechtsfest darzustellen suchen. Selten einer, der sagt, da bin ich mir nicht sicher, ob es so durchgeht. Am Ende erfährt es der Mandant mit einem verlorenen Rechtsstreit. Selbst Richter werden sich dem subjektiven Bewerten nicht ganz verschließen können, natürlich nur dem Recht verpflichtet...

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Punkt 1 und 2 gehen nicht, sagte (und erläuterte) ich schon (kurz). Das ist keine Auslegungssache, sondern Fakt. Auch wenn Du das nicht einsehen magst.

Daß nicht allen polizeilichen Vorwürfen gefolgt wird, weiß ich. Hab ich das Gegenteil behauptet? Nö. Insiderwissen habe ich, weil ich selbst Polizist bin. Du nicht.

Letztlich beziehe und berufe ich mich auf aktuelle Rechtsprechung, nicht auf irgendeine Gefühlslage o.ä.

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Sagte ich doch, wir haben zu unterschiedliche Auffassungen in dem Punkt, hat nichts mit Gefühl zu dem § zu tun, wir lesen ihn halt unterschiedlich. Lassen wir es so stehen. Mir eigentlich wurscht, wer am Ende Recht behält. Deine berufliche Erfahrung stelle ich damit keineswegs in Frage. Aktuelle Rechtsprechung zu dem diskuttierten Fall gibt es noch nicht, schon allein weil Verfahren eingestellt wurde und es zum Glück noch keine so verrückten Nachahmer zu geben scheint. Ich möchte dann nicht zufällig in der Nähe solch quasi flugfähiger Spinner sein. Warten wir mal ab, wie sich die Rechtssprechung entwickelt, wobei ich hoffe, es war doch nur ein dummer Einzelfall.

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vor 15 Stunden schrieb gorot:

Wo ich die Grenze ziehe, bin ich mir nicht sicher, selbst fahre ich nur sehr selten Richtung 200 oder ganz leicht drüber und vorausgesetzt, es ist wirklich übersichtlich. Das ist ja meist nicht der Fall,

...damit deckst Du doch selbst die ganze Krux dieser Diskussion auf: Gelegentlich fährst auch Du deutlich schneller als RG. Und ich vermute mal, dass mit den angedeuteten +200 km/h auch so ziemlich die Grenze des Dir zur Verfügung stehenden Fz. erreicht sein dürfte. Man könnte also mutmaßen, Du versuchst - natürlich nur unter optimalen Bedingungen - auch schon mal das Dir persönlich maximal Möglich auszutesten.
Und genau genommen hat der Tiefflieger nichts anderes mit seinem Gefährt gemacht. Und noch genauer genommen unterschritt er die mit diesem Gerät maximal mögliche Geschwindigkeit immerhin noch um ca. 73 km/h.

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Die Krux ist allenfalls die schwammig gehaltene Formulierung des §, mit dem selbsternannte "Rennfahrer" an die Hammelbeine genommen werden sollen. Der Rest ist eher bei der Selbstverantwortung und hoffentlich vorhandener Vernunft der VT zu verorten, sonst wäre ein generelles TL beschloßen worden.

Immer Deine unterstellende Deutungshoheit an Realitäten vorbei. Gelegenlich heißt nicht immer und die mögliche Grenze von 250, die vom Fahrzeug möglich wäre, nutze ich definitiv nicht, sebst wenn es von Strecke her machbar wäre, ist mir persönlich zu gefährlich. Der Bremsweg wird immer länger, falls etwas Unvorgesehenes kommen sollte. Muß jeder mit sich selbst ausmachen. Falls ich in einem der seltenen Fälle über RG bin, weiß ich zumindest für mich, es geschieht auf eigenes Risiko. Aber du weißt natürlich wie ich mich warum verhalte, Glückwunsch!

Bremsweg dürfte in der 417km/h-Geschichte geschätzt 400 bis 500m sein, wie er da  noch rechtzeitig im Notfall anhalten können würde, wird er kaum erklären können, selbst wenn er die Sehfähigkeit eines Adlers haben sollte und freie Sicht hat. Gegen ein denkbar ausscherendes eines der wenigen Fahrzeuge auf dieser Streke wäre er ebenso machtlos gewesen, so viel zum umsichtigen Zeitpunkt. Für mich bleibt es Leichtsinn pur und eine Gefährdung anderer VT, nicht nur in seine Richtung die hier immer wieder betont wurde, Gegenfahrbahn wurde ausgeblendet. Schon bei geringeren Geschwindigkeiten sind Fahrzeuge in der Gegenfahrbahn gelandet. Bei dem Tempo Chaos perfekt zu befürchten.

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