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Ich vermute, die Meisten haben das Video gesehen. Jetzt wird „ geprüft“ ob sich der Millionär strafbar gemacht hat. Ich denke, leider nein. Bei Unbegrenzter Strecke darf er das. Eine konkrete Gefährdung ist ihm nicht nachzuweisen.

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Die Staatsanwaltschaft Stendal stellt das Verfahren ein,,, Ende der ganzen Aufregung. @Bluey hatte den Sachverhalt offenbar schon ganz richtig eingeordnet.

Diese Leute gibt es natürlich. Aber die wird es auch geben, wenn ein Limit eingeführt wird. Aber abgesehen davon: darum ging oder geht es bei dem vorliegenden Fall doch gar nicht. Das sehe ich

@gorot Als Jurist bist Du eher nicht geeignet. Da hat Boris schon recht. Die Juristen sind immer streng logisch und richten sich stur nach dem Gesetzestext. Bleibt der Gang zum höchsten

...es wird Zeit für ein allgemeines Tempolimit... wie wärs mit 250km/h - selbst als eigentlicher Verfechter keiner Verbote und von Eigenverantwortung muß man eingestehen, dass es scheinbar Leute gibt, die derart kaputt im Kopf sind, dass es nur mit Verboten geht.

Und als Richter in diesem Fall keine Gefährdung zu sehen... da kann man sich echt nur an den Kopf fassen. Wenn dem auch nur die kleinste Kleinigkeit in die Quere kommt... bevor der reagieren kann gibts ein Trümmerfeld von den Ausmaßen des Absturzes eines üblichen Passagier / Transportflugzeuges.

PS: Das wäre ein interessanter Versuch, mal zu sehen wie das aussieht wenn die Kisten mit über 400km/h... sagen wir in einen voll beladenen 40Tonnen Kieslaster eingeschlagen wäre... das wäre wohl ähnlich diesem Versuch einer Phantom mit 800km/h gegen eine Betonwand ausgegangen... nur mit erheblich mehr in der Landschaft verstreuten Querschlägern ähm Trümmern...

 

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@Aka zumindest auf dem Video kann ich keine Gefährdung erkennen. „Bekloppte“ Geschwindigkeit ja, aber kein Drängeln, keine Gefährdung. Wenn das zur Anklage kommt, woran ich nicht glaube, wird es ein Fest für den Rechtsanwalt.

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...das sind ganz einfach Geschwindigkeiten auf die das System Straße ohne Sicherheitsvorkehrungen, Unberechenbarkeiten, wie anderen VK grundsätzlich nicht ausgelegt ist - leider hat man das bisher scheinbar übersehen und keine gesetzliche Schranken eingezogen.

Es käme auch niemand auf die Idee bzw. wäre so hirnverbrannt eine für langsame Güter und Bummelzüge ausgelegte Bahnstrecke mit einem Hochgeschwindigkeitszug und Vmax zu befahren.

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...wenn der einschlägt, dann knallt das mit der gleichen Energie, wie ein 40 Tonnen LKW der mit 89km/h ankommt.

1/2 x 2.000kg x (400.000m/3600s)² = 12.345.679J ungefähr 12,3 MJ (Bugatti)

1/2 x 40.000kg x (89.000m/3600)² = 12.223.765J ungefähr 12,2MJ (LKW)

Nur dass der Fahrer eines LKW der mit 89km/h ankommt im Normalfall auch aufgrund der erhöhten Sitzposition den benötigten Anhalteweg mehrfach überblicken kann.

400km/h... sind 400.000m/3600s = 111,1m/s ... bei ca. 0,8 - 1,2s Reaktionszeit biste da bei  90 bis 130m Reaktionsweg.

Bremsweg: (400 km/h : 10) x (400 km/h : 10) = 1600 Meter... lt. diesem Artikel der SZ geht man aufgrund von Aussagen in Fachzeitschriften die den Chiron getestet haben von einem Bremsweg von ca. 500m aus... d.h. Reaktionsweg + Bremsweg sind knapp über 600m.

Ich glaube nicht, dass der gute Herr auch bei besten Wetterbedingungen aus seiner Sportwagen-typischen Sitzposition auch nur annähernd 600m Sichtweite hat - das hat man vielleicht aus einem hohen Fahrzeug bei günstigem z.B. leicht ansteigendem Streckenverlauf.

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Eher nicht und das dann in CZ zu vollstecken ist eine weitere Herausforderung. Wer ist denn gerichtsfest der Fahrer? Geschwindigkeit ist eingeblendet, ist sie wirklich an diesem BAB-Abschnitt zu dieser Zeit gefahren worden?

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vor 13 Stunden schrieb rth:

.... wird es ein Fest für den Rechtsanwalt.

Aber nur finanziell

 

vor 10 Stunden schrieb KlausK:

 Wer ist denn gerichtsfest der Fahrer? 

Bei 2:40 feiert der sich doch

 

vor 10 Stunden schrieb KlausK:

... Geschwindigkeit ist eingeblendet, ist sie wirklich an diesem BAB-Abschnitt zu dieser Zeit gefahren worden?

Die Einblendung ist unwichtig - kann man ausrechnen - sind genügend bekannte Größen/Strecken zu sehen

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Strecke ist zu sehen, ein Video kann ich auch langsam (0,5) aufnehmen, dann sieht es bei normaler Abspielgeschwindigkeit doppelt so schnell aus. Ich finde es bei dem veröffentlichten Video schwierig Fahrer, Fahrzeug und Geschwindigkeit gerichtsfest in Einklang zu bringen. Im original Video sind in den Metadaten sicherlich interessante Daten zu finden, nur wird die deutschen Behörden dieses wohl nicht zu sehen bekommen. Wir werden sehen (oder auch nicht).

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...bei modernen Kameras kann man sämtliche Details, Aufnahmeparameter, usw. nachvollziehen... also auch wenn daran irgendwie gedreht wurde.

Es ist anhand von individuellen Strukturen, Pixelfehlern, etc. eines Kamerasensors ist sogar anchweisbar, aus welcher speziellen Kamera eine Aufnahme stammt... da hat jede Kamera, wie früher z.B. auch jede Schreibmaschine einen individuellen Fingerabdruck, den sie in jedem aufgenommenen Bild hinterläßt.

Auch die Tonspur... wenn es denn die originale ist und nicht im Nachhinein verfälscht wurde läßt Rückschlüsse zu.

Wobei ich es insgesamt weniger drauf anlegen würde diese geistig armen Tiefflieger zu verknacken... ich würde die Energie lieber in den politischen Weg investieren und das Video als Beispiel nutzen, so etwas mit entsprechenden gesetzlichen Grundlagen zukünftig zu unterbinden... d.h. ein allgemeines Tempolimit mit entsprechenden Folgen z.B. Beschlagnahme des Fahrzeugs.

Und nein, nicht die Leier, wenn dem das Fahrzeug selbst nicht gehört... einmal konsequent handeln, der Eigentümer muß eben prüfen, ob derjenige, dem er ein Fahrzeug überläßt charakterlich geeignet ist und wenn nicht, dann ist die Karre eben weg... ohne wenn und aber.

Das europäische Ausland macht in vielen Details vor, wie das geht... fahrt z.B. mal ohne Pickerl nach Österreich... 120,-€ Ersatzmaut oder die Kiste bleibt an Ort und Stelle stehen.

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...dass Metadaten mit handelsüblicher Software, wie sie der Privatmann hat nicht angezeigt werden heißt nicht, dass die Daten nicht noch irgendwo in den Tiefen der Datei versteckt sind.

Das mit der Zuordnung eines Bildes zu einer Kamera hat nichts mit der Angabe des Kameramodels in den Metadaten zu tun... jeder Sensor-Chip hat ein idividuelles Muster, das er in jedem einzelnen Bild hinterläßt.

So lange du ein Bild nicht z.B. per Photoshop bearbeitest und z.B. ausreichende Bereiche mit entsprechenden Werkzeugen bearbeitest und dabei dieses Muster, diesen Fingerabdruck verwischst ist der da.

So hatten wir z.B. vor Jahren bei Wikipedia einen professionell ausgestatteten Mitarbeiter (Photograph), der prüfen konnte, ob die von einem Benutzer hochgeladenen Bilder alle aus der gleichen Kamera stammten... auch wenn die Metadaten weg waren und insofern die Bilder nicht komplett "zu Tode" / total bearbeitet waren.

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Die auf Wikipedia hochgeladenen Fotos werden im Gegensatz zu einem youtube Video nicht auf das plattformeigene Format geändert. Das Video könnte auch aus zwei verschiedenen Kameras zusammengeschnitten sein, dann habe ich einmal den feiernden Fahrer und anderseits die Dashcam. Wenn bei beiden die Standortbestimmung und Uhrzeit/Datum nicht deaktiviert waren, ist der Zusammenhang hergestellt, falls die Behörden an diese Metadaten kommen. 

Ich möchte den Fahrer nicht in Schutz nehmen, halte diese Geschwindigkeit auch ohne genaue Kenntnisse der Umstände für etwas hoch. Nun muss sich die unabhängige Justiz auf Drängen der Politik damit befassen. Ich bin auf den Ausgang gespannt.

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Aus 315d:

Zitat

sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,

Demnach ist die "höchstmögliche" wohl kein Problem, entscheidend ist wie selbige erreicht wurde

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...ob dieser armseelige Raser irgendwie belangt wird ist eigentlich nebensächlich. Und etwas besonderes ist er auch nicht... so ein Video sagt nicht einmal, ob einer Autofahren kann... sich in ein hochmotorisiertes Auto zu setzen und Gas zu geben, das kann jeder Depp... dieser Kanllkopf ist charakterlich nicht einmal geeignet überhaupt irgendein Kraftfahrzeug zu führen.

Das Problem an der Sache ist, dass man durch so eine öffentlich gemachte "Heldentat" befürchten muß, dass demnächst der nächste geistige Tiefflieger aufsteht um das zu toppen.

Das geht dann so lange bis einer, wie damals diese -ich weiß nicht mehr genau warens Porsche oder Mercedes-Benz-Testfahrer irgendwelche unbeteiligten Verkehrsteilnehmer / "Muttis in ihren Kleinwägen" bei ihren Heldentaten von der Bahn schießen / umbringen.

Ich seh das insgesamt einerseits recht emotionslos, sehe aber auch v.a. hier bei uns im Grenzgebiet zu Tschechien, dass unsere relativ freien Autobahnen von Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen zunehmend genutzt werden "um einmal die Sau raus zu lassen".

PS: ...ich weiß nur eins, würde so einer einen Crash womöglich mit Unbeteiligten Toten überleben und ich käme da hinzu, dann hätte er ein massives Problem.

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Naja, effektiv hätte er es wohl besser zu Hause oder in einem anderen Nachbarland gemacht.

Es gäbe trotz Verbot keine wochenlangen dämlichen Analysen und Rechtsverdrehungen, direkt erwischt worden wäre er durch die angeblich vorher durchgeführte Streckenkontrolle ja sicher auch nicht.

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Am 30.1.2022 um 15:05 schrieb zorro69:

... bemängeln kann, ist dass er das Rechtsfahrgebot nicht eingehalten hat. 

@zorro69: Mist, Du bist mir zuvorgekommen, denn das wollte ich eigentlich schreiben, sobald hier jemand ein 417-Thread aufmacht.

@rth: Der LSB-/MSB-Thread wäre besser gewesen.

:nolimit:

 

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vor 15 Minuten schrieb m3_:

@rth: Du bestätigst erneut, daß dein Informationsquellenportfolio rudimentär auf Mainstreammedien wie die Tagesschau und einer Ruhrpott-Tageszeitung begrenzt ist.

:nolimit:

Da hast du sicher Recht!

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Am 30.1.2022 um 11:19 schrieb Aka:

ich würde die Energie lieber in den politischen Weg investieren und das Video als Beispiel nutzen, so etwas mit entsprechenden gesetzlichen Grundlagen zukünftig zu unterbinden... d.h. ein allgemeines Tempolimit mit entsprechenden Folgen z.B. Beschlagnahme des Fahrzeugs.

Und nein, nicht die Leier, wenn dem das Fahrzeug selbst nicht gehört... einmal konsequent handeln, der Eigentümer muß eben prüfen, ob derjenige, dem er ein Fahrzeug überläßt charakterlich geeignet ist und wenn nicht, dann ist die Karre eben weg... ohne wenn und aber.

Bis vor kurzem dachte ich, du wärst einigermaßen in der Spur....

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vor 19 Stunden schrieb Diplomat:

Bis vor kurzem dachte ich, du wärst einigermaßen in der Spur....

...ich fahre sebst auch nicht langsam, allerdings bemerke ich zunehmend eine massiv steigende Aggressivität - wenn dir so manche selbst bei über 200km/h auf wenige Meter auf die Pelle rücken.

Einzig die steigenden Spritpreise bemerkt man, dass so mancher mit dicker Karre und großer Maschine scheinbar nicht genug Kohle auf der Tasche hat um dauerhaft höhere Geschwindigkeiten mit zu gehen... da stellt man teilweise ein Verhalten fest, wie bei den Elektrokarren, kurzer Beschleunigungsspurt... dann fällt scheinbar die Reichweitenanzeige in den Keller und sie schleichen plötzlich mit leisen 120km/h auf der rechten Spur.

Und eine Geschwindigkeit von über 400km/h, wie in diesem Fall ist aufgrund z.B. eines Anhalteweges, der mit über 600m schon fast mit dem von Zügen im Schienenverkehr vergleichbar ist... dafür ist das ganze System Straße und auch Autobahn, wo auch andere Verkehrsteilnehmer unterwegs sind deren Reaktionen, deren Verhalten nicht vorhersehbar ist absolut nicht ausgelegt.

Weder kann der Fahrer vorhersehen, was in einem Bereich von 600m vor ihm passiert, ob z.B. ein anderer VK auf seine Spur ausschert noch rechnen andere normale VK mit solchen Geschwindigkeiten und Anhaltewegen... bei den meisten Trantüten kannste schon froh sein, wenn sie dich mit 200km/h von hinten kommend rechtzeitig wahrnehmen... und dir nicht mit müden 90-110km/h rausziehen. Außerdem ist die Trassenführung der wenigsten Autobahnen so, dass man überhaupt 600m Sichtweit haben kann.

Was kommt als nächstes 500 km/h oder gleich mit Mach 1 durch die Schallmauer inklusive Überschall-Knall.

Von daher gibts nur eine Lösung und die heißt allgemeines Tempolimit bei mindestens 200 oder 250km/h um solch lebensmüde Idioten & Gefährder juristisch belangen zu können.

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vor 4 Minuten schrieb Aka:

...Von daher gibts nur eine Lösung und die heißt allgemeines Tempolimit bei mindestens 200 oder 250km/h um solch lebensmüde Idioten & Gefährder juristisch belangen zu können.

Gute Idee! Wenn wir erst ein Limit haben, egal wie hoch, kann man es nach jeder Wahl anpassen.

Ist wie beim „Mindestlohn“. Start bei 7,50 Euro, an Herbst 2022 12,00 Euro voraussichtlich. 
Ich bin für ein Limit, aber wer im Prinzip dagegen ist …

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Geschwindigkeitsbegrenzung einführen? Haben wir schon längst, wenn auch durch die Hintertür. Erinnere an Richtgeschwindigkeit. Diese gibt an, mit welchem Tempo man auf der Autobahn rechnen muss. Und das sind nicht 200 km/h, erst recht nicht die 417 km/h dieses Honks, sondern nur 130 km/h! Beim Unfall trifft den Schnellfahrer die Beweislast, daß der Unfall auch bei Richtgeschwindigkeit eingetreten wäre. Viel Spaß vor Gericht!

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vor 2 Stunden schrieb Aka:

...ich fahre sebst auch nicht langsam, allerdings bemerke ich zunehmend eine massiv steigende Aggressivität - wenn dir so manche selbst bei über 200km/h auf wenige Meter auf die Pelle rücken.

Diese Leute gibt es natürlich. Aber die wird es auch geben, wenn ein Limit eingeführt wird. Aber abgesehen davon: darum ging oder geht es bei dem vorliegenden Fall doch gar nicht.

vor 2 Stunden schrieb Aka:

dafür ist das ganze System Straße und auch Autobahn, wo auch andere Verkehrsteilnehmer unterwegs sind deren Reaktionen, deren Verhalten nicht vorhersehbar ist absolut nicht ausgelegt.

Das sehe ich etwas anders. Unsere Autobahnen sind gerade für hohe Geschwindigkeiten gebaut und ausgelegt. Im vorliegenden Fall war die Strecke gerade, dreispurig und nahezu leer. Und die 4 oder 5 Fahrzeuge, die er überholt hat, waren aus meiner Sicht kalkulierbar, da sie alleine fuhren. Ein unvorhersehbares Verhalten, das zu einer brenzligen Situation hätte führen können, sehe ich hier nicht.

vor 2 Stunden schrieb Aka:

Weder kann der Fahrer vorhersehen, was in einem Bereich von 600m vor ihm passiert, ob z.B. ein anderer VK auf seine Spur ausschert noch rechnen andere normale VK mit solchen Geschwindigkeiten und Anhaltewegen... bei den meisten Trantüten kannste schon froh sein, wenn sie dich mit 200km/h von hinten kommend rechtzeitig wahrnehmen... und dir nicht mit müden 90-110km/h rausziehen. Außerdem ist die Trassenführung der wenigsten Autobahnen so, dass man überhaupt 600m Sichtweit haben kann.

Man muß auch nicht die 600m bis ins letzte Eckchen überschauen können. Ich unterstelle einmal, daß der Fokus bei so einer hohen Geschwindigkeit sehr weit nach vorn gerichtet ist und daß dabei auch in 600m Entfernung noch Fahrzeuge zu sehen sind (bei gerader Strecke). Auch ein Ausscheren sollte zu erkennen sein. Da das Ausscheren aber niemals im Stand, sondern bei Geschwindigkeit geschieht, reden wir hier ja nicht über eine Strecke von 600m, die der Schnellfahrer benötigen würde, um nicht aufzufahren. Er müßte auf die Geschwindigkeit des Ausscherer runterbremsen. Und die sollte schon deutlich über Null, ich denke sogar über 100 km/h liegen. Wahrscheinlich eher noch mehr.
Ich gebe Dir aber in dem Punkt Recht, daß sicherlich fast niemand damit rechnet, daß ein "Düsenjäger" von hinten angerauscht kommt. Aber: im vorliegenden Fall war - wie gesagt - die BAB fast leer. Es war - wie man im Video sehen konnte - nicht damit zu rechnen, daß jemand auf die dritte Spur ausschert.
BTW: wenn man auf der A2 Richtung Berlin fährt, gibt es Streckenabschnitte, die ellenlang und schnurgerade sind. Leider sind - oder waren - dort nur :130: zulässig. Bei drei Spuren ist das schon sehr ermüdend. Da würde ich mir schon wünschen, man könnte mitunter deutlich schneller fahren.

vor 2 Stunden schrieb Aka:

Von daher gibts nur eine Lösung und die heißt allgemeines Tempolimit bei mindestens 200 oder 250km/h um solch lebensmüde Idioten & Gefährder juristisch belangen zu können.

Gegen ein Limit bei 250 km/h hätte ich grundsätzlich nichts einzuwenden. Die wenigsten sind in der Lage bzw. besitzen ein Auto, daß noch schneller fahren kann. Und sollte die BAB frei sein und es möchte wer schnell fahren, sollten 250 km/h durchaus schnell genug sein. Aber alle zu Schnarchern zu degradieren, indem man ein Limit bei 120 oder 130 festlegt, nur weil es Leute gibt, die zu blöd oder unfähig sind, den Rückspiegel zu nutzen, einen Schnelleren zu erkennen und passieren zu lassen, mit mehr als 10 oder 20 km/h einen Lkw zu überholen etc., muß man nicht alle anderen einbremsen.

Wir stellen hier regelmäßig fest, daß gerade auf einer Strecke zwischen zwei Ampelanlagen, wo sich der Verkehr zu Hauptzeiten recht stark staut und die Fahrzeuge nur noch mit Schrittgeschwindigkeit bewegt werden können, sehr viele mit dem Handy spielen. Das könnte ich mir bei einem Schnarcherlimit auf der BAB auch vorstellen. Und das würde das Fahren dort ganz sicher nicht sicherer, eher noch gefährlicher machen als höhere Geschwindigkeiten.

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...mein Tipp, geh einmal raus auf eine möglichst gerade Straße, etc., miß dir z.B. anhand der Leitpfosten einmal 600m ab und guck dir -nicht vom Auto aus- am besten "statisch" als Fußgänger einmal an was 600m sind... das ist absolut nicht wenig.

Und dann erst aus dem Cockpit eines niedrigen Sportwagens heraus.

 

Der Begriff "allgemeindes Tempolimit" ist scheinbar schon so zum Synonym für diese rot/grüne Dummheit 120km/h geworden, dass meine obige Ausführung für eine hoch angesetzte oberste Grenze in einem Berich, wo die meisten Hersteller ihre Fahrzeuge sowieso aus technischen (z.B. Reifen) oder versicherungstechnischen (z.B. Typklasse) Gründen elektronisch abregeln schwierig zu begreifen.

 

Nervig sind zunehmend Leute die einem z.B. in der Schlange hinter so einer "LKW überholenden Schnarchnase" massiv & aggressiv auf die Pelle rücken... einen dabei gefühlsmäßig mit ihrem Verhalten auch dazu nötigen selbst zum Drängler nach vorne zu werden, indem sie umso penetranter drängeln desto mehr man selbst den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand einhält.

Löst sich die Situation dann auf und beschleunigt man selbst bei wieder freier Bahn zügig Richtung 200km/h kommen diese vorherigen Drängler meist nicht einmal hinterher... entweder, weil se selbst nicht die entsprechenden PS unter der Haube haben, sie nicht in der Lage sind mal richtig in ihre "Pappschachtel" rein zu treten oder sie wohl vom Portemonnaie also dem Spritverbrauch eingebremst werden.

Teilweise gerade jetzt in den Wintermonaten hab ich auch festgestellt, dass da so mancher wohl auch aufgrund der Witterungsbedingungen nicht hinterher kommt.

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Versteh Deine Forderung nach Tempolimit >200-250km/h nicht. De facto haben wir eine Geschwindigkeitsbegrenzung bei 130km/h, wie ich schon schrieb, durch die Hintertür, selbst wenn es nicht so deutlich benannt wird. Wer, wie ich auch des öffteren, schneller als Richtgeschwindigkeit fährt, sollte wissen, daß er bei Fahrfehlern der Vorausfahrenden entweder Teilschuld oder sogar die ganze Schuld vom Gericht aufgebrummt bekommt. Sollte die Schnarchnase vor uns einfach so in unsere Spur wechseln, während wir uns schnell nähern und es kommt zum Unfall, müssen wir beweisen, daß es zum Unfall auch dann gekommen wäre, wenn wir max. 130 km/h gefahren wären. Nachweis dürfte kaum gelingen, denn der Unfallgegner wird sich darauf berufen können, daß er nicht mit mehr als Richtgeschwindigkeit des nachfolgenden Verkehrs rechnen konnte. Er ist weitestgehend aus dem Schneider, erst recht, wenn jemand mit 200km/h hinter ihm "angeflogen" kommt

Was ist daran so schwer zu verstehen, daß Richtgeschwindigkeit 130 km indirekt auch die Geschwindigkeitsbegrenzung im Ernstfall darstellt. Klar darfst Du auch schneller fahren, aber nur so lange nichts passiert. Passiert wider Erwarten doch was, hast die Lampen an. Vergessen oder verdrängen scheinbar die meisten, die gern schneller unterwegs sein möchten.

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...das mit der Haftung ist doch ein vollkommen stumpfes Schwert. 

Im Fall des Falles, wenn z.B. dieser Bugatti mit knapp 2Tonnen Leergewicht und 400km/h im Heck eines anderen VK eingeschlagen wäre, wäre das doch vollkommen irrelevant... sowohl der Verursacher als auch ein Unbeteiligter -insofern er nicht mit einem entsprechenden Fahrzeug wie z.B. voll ausgeladenem 40 Tonner unterwegs gewesen wäre- wären nämlich höchstwahrscheinlich alle tot.

Da interessiert es doch keinen der Beteiligten mehr wer da irgendwie haftet.

Während die Polizei als Kontrollbehörde daneben steht und zum Zugucken verurteilt ist... bis es knallt, da können se dann die Unfallstelle absperren, damit Rettungskräfte, Feuerwehr, Bestatter das Trümmerfeld auseinander sortieren können... menschliche Überreste / Fetzen in die eine Kiste, Metallschrott in den einen Container und den Rest aus Plastik, Gfk, Glas, usw. in den anderen - ums mal etwas deutlicher / bildlicher zu formulieren.

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...alternativ zu einer allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkung könnte man auch in die StVZO z.B. den § 30 bzw. einen der nachfolgenden §§ aufnehmen, dass nur Fahrzeuge zulassungsfähig sind, die entweder aufgrund ihrer Bauart nicht mehr als 200 oder 250km/h schaffen oder wirksam auf 200 oder 250km/h begrenzt sind.

Und außerdem müßte man einen § 31f in der StVZO ergänzen, welcher diese Vorgabe einer maximalen bauartbedingten Geschwindigkeit von 200 oder 250km/h bzw. einer wirksamen Begrenzung auf 200 oder 250km/h für ausländische Fahrzeuge vorschreibt.

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Du willst es wohl nicht verstehen und argumentierst mit einem, zwar denkbaren, aber eher selten vorkommenden Extremfall. Es fahren auch erheblich mehr völlig normale Autos mit träumenden Lenkern auf unseren relativ gut ausgebauten Straßen und Autobahnen, nicht nur coole 40 Tonner.

Fakt ist, die meisten "unschuldig" in einen Unfall Verwickelten werden sich der Verantwortung wegen deutlicher Überschreitung Richtgeschwindigkeit vor Gericht stellen und in den meisten Fällen leider auch bluten müssen. Damit ist Deine Forderung nach noch mehr restriktiven Maßnahmen eher überflüssig. Wie schon hier weiter oben jemand zu Recht postete, ist es erst mal eingeführt, Tempo generell zu drosseln, dann ist es nur ne Frage der Zeit, bis uns Politverdummer auch die Schleichfahrten aufzwingen, vielleicht sind dann 120, besser noch 100 km/h, mehr als genug. Der Umwelt zu Liebe dürften es dann irgendwann statt 80 ja auch mal bei 60 reichen, bei Überschreitung um 1km/h FE und vielleicht sogar Auto weg. Wer weiß, was den Grünen noch so einfallen könnte, sollten Sie mehr Macht erhalten, dem dummen Michel sei Dank? Fordere also weiter nach Reglementierungen und lebe mit dem darauf nachfolgenden Wahn!  :kopfschuettel:

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@gorot,@Aka, vor vielen Jahren waren sich alle deutschen Automobilhersteller einig, kein Auto fährt schneller als 250 km/h, Ausnahme Porsche. Mittlerweile ist diese Vereinbarung praktisch aufgekündigt. Mercedes AMG und BMW M Klasse können, gegen Aufpreis natürlich, „entdrosselt“ werden. 

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vor 2 Stunden schrieb gorot:

..., aber eher selten vorkommenden Extremfall.

...

Das wird man aber als Betroffener, wenn man von so einem im Kopf wohl nicht mehr ganz richtigen Irren von der Bahn geschossen wird wohl etwas anders sehen.

 

vor 2 Stunden schrieb gorot:

...

Fakt ist, die meisten "unschuldig" in einen Unfall Verwickelten werden sich der Verantwortung wegen deutlicher Überschreitung Richtgeschwindigkeit vor Gericht stellen und in den meisten Fällen leider auch bluten müssen. Damit ist Deine Forderung nach noch mehr restriktiven Maßnahmen eher überflüssig.

...

Nein, das ist nicht überflüssig, weil hinterher einen wahrscheinlich Toten vor Gericht zu zerren geht nicht und bringt auch den mit hoher wahrscheinlichkeit toten Opfern -wenn ein Sportwagen mit 400km/h und der Energie eines 40Tonners einschlägt- nichts mehr.

Die Polizei als Exekutive, sowie die Judikative braucht ein abschreckendes Werkzeug mit dem solche hinverbrannten Idioten auch ohne Unfall strafrechtlich -ja richtig, keine lächerliche Ordnungswidrigkeit mehr sondern strafrechtlich- erheblich belangt werden können.

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Man, oh man! Du glaubst wohl allen Ernstes, daß es nur Unfälle mit Toten gibt? Egal wie oft Du es wiederholst, die meisten werden im Ernstfall sich als lebende, vielleicht mehr oder weniger verletzte "Raser" sich vor Gericht verteidigen dürfen, weil sie die Richtgeschwindigkeit als Freiflugschein betrachtet haben, egal ob es nun 180 oder 200 waren, sie werden es dann sehr schwer haben. Von dem Hirni hier in der Zeitung mal abgesehn, es können selbst 160 oder 180 zu viel sein, wenn vor dir ein Träumer denkt, er sei allein auf der Autobahn und scheert kurz vor deiner Stoßstange auf deine Spur aus. Unterstellen wir mal, dir passiert hoffentlich nichts, nur Blechschaden. Trotzdem hast ne Menge Ärger, obwohl der Träumer den Unfall herbeigeführt hat, bekommst mindestens Teilschuld, wenn sehr schlecht läuft, sogar volle Schuld. Nennt sich Gefährdungshaftung, wenn ich das richtig erinnere.

Ich schrieb schon, daß ich gegegentlich durchaus gerne da schnell unterwegs bin, wo es möglich ist. Mir immer bewußt, daß vor mir auch Trottel unterwegs sein können, um wenigstens meinerseits notfalls die Situation beherrschen zu  können. Damit entsprechend defensiv unterwegs, wohl wissend, daß ich im Zweifel die A-Karte habe, wenns doch knallen würde. Wenn Richtgeschwindigkeit keine Geschwindigkeitsbegrenzung durch die Hintertür ist, was dann?

Wer kopflos durch die Gegend scheucht, wird sich auch durch Geschwindigkeitsbegrenzungen oder technische Abschalteinrichtungen nicht vom hirnlosen Rasen abhalten lassen. Tunerexperten helfen ihm im Zweifel, siehste an den Abschalteinrichtungen von derzeit 250, die längst in den Autos drin sind.

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...schon einmal z.B. einen Crash gesehen, wo ein LKW eingeschlagen ist... mit 400km/h schlägt -wie ich oben schon dargelegt habe- ein 2 Tonnen Sportwagen mit der gleichen Energie ein.

Ich hab davon schon mehrere gesehen... aber nicht auf irgendwelchen Bildern sondern in real inkl. der Leichenwägen die zwischen den Fahrzeugen der Rettungskräfte an den Unfallstellen standen.

 

So renitent ,wie du in deinen Beiträgen gegen eine gesetzliche wirkungsvolle Lösung gegen solche irren Raser, Verkehrsrowdies wetterst... leistet das bei mir eher Überzeugungsarbeit, dass wohl ein erheblich niedrigeres allgemeines Tempolimit, vergleichbar mit den Limits im europäischen Ausland angebracht wäre um diesen Irrsinn auf dt. Autobahnen endlich zu beenden.

 

Und den letzten Absatz, dass sich solche charakterlich ungeeigneten Leute eh nicht davon abhalten lassen kann doch wohl nciht dein ernst sein... legalisieren wir doch letztendlich alles was z.B. so im Strafgesetzbuch drin steht... Täter lassen sich ja sowieso nicht davon abhalten... oder was ist das für eine idiotische Logik. 

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Was verstehst Du nicht an der faktisch schon gegeben Geschwindigkeitsbegrenzung durch die derzeitig vom Gesetzgeber vorgegebene Richtgeschwindigkeit? Alles, was sich schneller bewegt, liegt in der haftungsbewährten Eigenverantwortung des Lenkers.

Hier mal ein Zitat aus einem Artikel von vielen zu dem Thema: 

Richtgeschwindigkeit als Empfehlung

Seit 1978 gilt auf deutschen Autobahnen eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Die Richtgeschwindigkeit dient jedoch lediglich als Empfehlung. Wer auf nicht begrenzten Autobahnabschnitten schneller fährt, begeht keine Ordnungswidrigkeit oder Straftat. Als rechtlich problematisch zeigt sich die Überschreitung der empfohlenen Richtgeschwindigkeit jedoch im Falle eines Unfalles. Selbst wenn ein Autofahrer unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, nimmt die Rechtsprechung im Rahmen eines Schadensausgleichs regelmäßig eine Mitschuld desjenigen Fahrers an, der die Richtgeschwindigkeit überschritten hat.

Mithaftung des Schnellfahrers

Kommt es auf deutschen Autobahnen zu Verkehrsunfällen, wird zwischen den Parteien in vielen Fällen vor Gericht über die Verantwortlichkeiten gestritten. Autofahrer sollten sich bewusstmachen, dass das Überschreiten der Richtgeschwindigkeit zu einer Haftungsfalle führen kann. Ergibt eine objektive Analyse des Unfallhergangs zwar, dass ein Unfallbeteiligter grundsätzlich als Unfallverursacher verantwortlich für den Unfallhergang war, kann es für nicht Schnellfahrer dennoch teuer werden.

Gerichte gehen von „Idealfahrer“ aus

Vor Gericht wird im Rahmen des Schadensausgleichs regelmäßig die Fahrweise der Beteiligten bewertet. Ein Verkehrsteilnehmer gilt dann als Idealfahrer, wenn er sämtliche Verkehrsregeln eingehalten hat. Auch wenn die Richtgeschwindigkeit nicht als gesetzliche Regelung gilt, nehmen Gerichte jedoch oftmals an, dass ein Autofahrer nicht als Idealfahrer gilt, wenn er deutlich schneller als 130 km/h gefahren ist. Keine Rolle spielt dann, dass in Bezug auf den objektiven Unfallhergang kein fahrerisches Fehlverhalten gegeben war.

Unfall als unabwendbares Ereignis

Autofahrer, die unverschuldet in einen Unfall geraten sind und die Richtgeschwindigkeit deutlich überschritten haben, müssen vor Gericht nachweisen, dass der Unfall für sie ein sog. unabwendbares Ereignis war. Erfahrungsgemäß wird dieser Nachweis von einem Schnellfahrer nur selten erbracht werden können. Nötig wäre darzulegen, dass die Unfallfolgen in vergleichbarer Art und Weise auch dann eingetreten wären, wenn ein am Unfall beteiligter Schnellfahrer die Richtgeschwindigkeit nicht deutlich überschritten hätte. Vor allem bei den häufigen Auffahrunfällen, hätte die Einhaltung der Richtgeschwindigkeit und ein damit erheblich kürzerer Bremsweg, einen Unfall vermeiden oder zumindest in der Schwere abmildern können.

Problem: Versicherungsschutz

Nicht nur für den Schadensausgleich, sondern auch für den eigenen Versicherungsschutz können deutliche Überschreitungen der Richtgeschwindigkeit teuer werden. Nicht selten formulieren Versicherungen in den Vertragsbedingungen, dass der Fahrer, der deutlich zu schnell gefahren und in einen Unfall verwickelt wurde, eine hohe Eigenbeteiligung leisten muss. Vielen Autofahrern ist diese Gefahr nicht bewusst.

Fazit

Autofahrer sollten sich stets bewusst sein, dass die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit zwar nicht gesetzlich verboten ist, vor Gericht jedoch als haftungsbegründendes Mitverschulden bewertet werden kann. Gerichte nehmen dabei teilweise Haftungsquoten von bis zu 40 % an. Vor allem im dichten Verkehr sollten sich Autofahrer dieser Problematik stets bewusst sein. Auch im Hinblick auf den eigenen Versicherungsschutz, sollte das Gaspedal daher nicht zu beherzt durchgedrückt werden. Rechtlich sicher fährt letztlich nur der Fahrer, der sich an die Richtgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen hält. Für Unfallverursacher hingegen können sich durch die Rechtsprechung jedoch Chancen im gerichtlichen Verfahren eröffnen, den Unfallgegner in die Mithaftung zu drängen, wenn Unfallbeteiligte die Richtgeschwindigkeit deutlich überschritten haben."

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Verdreh den Sinn meiner Aussage nicht und wahre bitte die Form. Ich beleidige Dich auch nicht als idiotisch, selbst wenn ich in einzelnen Diskussionspunkten es anders sehe als Du!

Panneköppe halten sich selten an Vorgaben, begehen Ordnungswidrigkeiten, machen sich strafbar, interessieren sich nicht die Bohne um Beschränkungen. Nur weil ich das als Fakt feststelle, legalisiere ich das noch lange nicht. In Amerika und anderen Staaten gibts Todesstrafe und trotzdem wird gemordet. Deswegen sage ich nicht, das die Gesetze mißachten dürfen oder sie seien sinnlos, wie Du mir im Verkehrsrecht bei uns gerade unterstellst. Es ist nun mal eine Tatsache, daß es Leute gibt, die sich "Sonderrechte" herausnehmen, egal welche Einschränkungen das Gesetz macht. Deswegen behaupte ich nicht, daß Gesetze überflüssig sind, im Gegenteil. Regeln sind von allen einzuhalten, ja wissen wir alle; einige wohl doch nicht so richtig. Überregulierung, wie Du sie forderst, ist meines Erachtens wenig zielführend und schränkt unsere Freiheiten immer mehr ein. Dagegen habe ich schon etwas. Dennoch haben wir alle auch die Pflicht, Freiheit nicht auf Kosten anderer auszuleben.

Noch einmal, Richtgeschwindigkeit ist indirekt eine Geschwindigkeitsbegrenzung, nur Du hast es, wie viele andere auch, scheinbar noch nicht wirklich begriffen. Sonst gäbe es Deine Forderungen nach Restriktionen nicht, wenn Dir der Bedeutung der vorhandenen Richtgeschwindigkeit klarer wäre.

Wir dürfen sicher schneller als 130 in eigener Verantwortung fahren, bekommen bei crash dennoch die Quittung wegen zu schnellem Fahren, so ist die derzeitige Rechtslage.

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vor 7 Minuten schrieb gorot:

…Wir dürfen sicher schneller als 130 in eigener Verantwortung fahren, bekommen bei crash dennoch die Quittung wegen zu schnellem Fahren, so ist die derzeitige Rechtslage.

Ich hoffe sehr,du hast Recht.  

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Am 5.2.2022 um 09:33 schrieb Aka:

...mein Tipp, geh einmal raus auf eine möglichst gerade Straße, etc., miß dir z.B. anhand der Leitpfosten einmal 600m ab und guck dir -nicht vom Auto aus- am besten "statisch" als Fußgänger einmal an was 600m sind... das ist absolut nicht wenig.

Das muß ich gar nicht tun. Ich messe ab und an mittels Laser über solche Entfernungen und sogar noch etwas weiter. Ich weiß daher recht gut, wie weit 600 (oder auch 800) Meter sind. Daß das nicht ganz wenig ist, weiß ich und hab auch nicht das Gegenteil behauptet. Ich behaupte aber, daß man über diese Entfernung schon was sehen kann. Jedenfalls andere Fahrzeuge.

 

Am 5.2.2022 um 09:33 schrieb Aka:

Nervig sind zunehmend Leute die einem z.B. in der Schlange hinter so einer "LKW überholenden Schnarchnase" massiv & aggressiv auf die Pelle rücken... einen dabei gefühlsmäßig mit ihrem Verhalten auch dazu nötigen selbst zum Drängler nach vorne zu werden, indem sie umso penetranter drängeln desto mehr man selbst den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand einhält.

Da stimme ich Dir doch zu. Aber darum geht es doch im vorliegenden Fall (417 km/h) gar nicht!

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@Aka wenn der Raser verurteilt werden soll muss eine konkrete Gefährdung nachgewiesen werden. Die sehe ich nicht.
Und das Ausloten der Höchstgeschwindigkeit eines Autos ist etwas, was ich bisher bei jedem meiner Autos gemacht habe. 

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...eben deshalb würde / möchte ich garnicht soviel auf diesem Einzelfall herumreiten, sondern ihn als Anlaß nehmen um solche Raser zukünftig einzubremsen.

Entweder durch ein allgemeindes Tempolimit um die 200 oder wegen mir 250km/h in der StVO oder vielleicht sogar noch besser durch eine ensprechende Ergänzung der StVZO wie ich oben schon beschrieben habe, so dass solche offenen Fahrzeuge hier in D garnicht mehr zugelassen werden können bzw. ausländische Fahrzeuge auch nur mit einer technisch maximal möglichen Höchstgeschwindigkeit (entweder bauart bedingt oder entsprechend verbauter Begrenzer) in D betrieben werden dürfen.

Damit hätten die Kontrollbehörden zukünftig eine Möglichkeit, solche Raser zu stoppen, Sicherstellung des Fahrzeugs und entsprechende Strafen... wie es sie heute schon gibt, wenn ein Fahrzeug betrieben wird, dessen Zulassung durch unzulässige Umbauten erloschen ist bzw. bei ausländischen Fahrzeugen, die gegen die StVZO verstoßen.

 

Dann hat sich das mit dem Nachweis einer Gefährdung genauso wie bei jedem anderen Geschwindigkeitsverstoß auch erledigt.

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Egal wie vehement Du diese 200 oder etwas mehr als Abriegelung oder Limit forderst, Unfälle tragischer Art, und in Folge Strafverfahren, verhinderst damit nicht. Siehe mal das hier oder hier , Ursache ein ohne Blinker ausgescheerter Langsamfahrer, der einen mit 200 überholenden Wagen hinten touchierte und damit alles auslöste.

Den schnell fahrenden Lenkern wird verbotenes Rennen vorgeworfen, von diesen Beteiligten aber bestritten. Ärger haben sie dennoch ohne Ende, auch wenn sie offensichtlich keine Fahrfehler gemacht haben dürften. Hängen bleibt dann wohl Überschreiten Richtgeschwindigkeit und mindestens Teilschuld am Unfallgeschehen mit eventuell Mitschuld fahrlässige Tötung. Sofern nicht auch noch Absprache oder Durchführung verbotenes Rennen nachgewiesen wird. Da werden sich die Juristen austoben, vermute ich.

Das Beispiel zeigt deulich, daß auch 200km/h nicht vor schlimmsten Unfällen schützt, wenn einer vorne schnarcht und den nachfolgenden Fahrer ohne dessen Zutun in einen Unfall verwickelt. Es gibt nur einen Weg, so etwas zu sicher vermeiden: Wir gehen alle nur noch zu Fuß. Ansosten bleibt immer eine allgemeine Betriebsgefahr, die mit Nutzung von Technik latent vorhanden bleiben wird, so tragisch es im Einzelfall für die Betroffenen ist. Für angemessenes Verhalten ist jeder einzelne von uns verantwortlich, im Zweifel müssen wir uns verantworten.

Freiheit des Einzelnen, schnell zu fahren hört auf, wenn andere gefährdet werden könnten. Vielleicht mal zur Erinnerung, was wir als erstes für FS lernen durften:

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

 

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vor 2 Stunden schrieb gorot:

Egal wie vehement Du diese 200 oder etwas mehr als Abriegelung oder Limit forderst, Unfälle tragischer Art, und in Folge Strafverfahren, verhinderst damit nicht. Siehe mal das hier oder hier , Ursache ein ohne Blinker ausgescheerter Langsamfahrer, der einen mit 200 überholenden Wagen hinten touchierte und damit alles auslöste.…

Natürlich trägt der Spurwechsler, natürlich ohne zu blinken, die Hauptverantwortung, wenn es so war.
Die Frage bleibt, muss ich beim Spurwechsel auf einer BAB mit Fahrzeugen mit +200 km/h rechnen?

Ich fahre auch — gelegentlich — + 200 km/h, aber wenn ich sehe, rechts läuft einer auf den Vordermann auf gehe ich vom Gas und bin bremsbereit. Sich darauf zu verlassen der „Andere“ wird den Spiegel nutzen, blinken oder bremsen ist mir zu billig bzw. für mich zu gefährlich.

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vor 18 Minuten schrieb rth:

...
Die Frage bleibt, muss ich beim Spurwechsel auf einer BAB mit Fahrzeugen mit +200 km/h rechnen?

...

Das Gemeine, vor Gericht, wird leider mit nein entschieden und damit immer mindestens Teilschuld so um 40%, wenns hart kommt, sogar volle Schuld zugesprochen. Der Dösbaddel bekommt also meist noch 40%, oder auch mehr, seines Schadens von uns ersetzt, wenn wir uns in deinem Beispiel mit >70km/h als die vom eigentlichen Unfallverursacher erwartbare Richtgeschwindigkeit von 130. So sind wir mit 200+ fast immer in den A... gekniffen, egal wie wir aufpassen, noch so defensiv fahren. Hier bei dem geschilderten Unfall hat der Heiligenscheinträger ja weder den Blinker betätigt, noch wird er in den Spiegel geschaut haben und dazu war der Überholer ja fast an ihm vorbei als er ihn hinten erwischte.

Gegen Träumer bist machtlos. Habe schon mindestens zweimal bemerkt, daß jemand in gleicher Höhe parallel zu meinem Wagen ansetzte, Spur zu wechseln, obwohl vor dem davor noch reichlich Platz für mindestens 10 Fahrzeuge war. Hupen und Ausweichen bis fast an linker Grasnabe haben Crash erspart. Wehe ich solche seltsamen Manöver nicht rechtzeitig bemerkt hätte, gar nicht auszudenken, wie es alle gedreht hätte. Und genau wie Du, rechne ich schon vorher mit Fehlverhalten während meines Überholvorganges, bin mindestens bremsbereit, notfals latsche ich voll in die Eisen, damit erzähe ich Dir bestimmt nichts Neues. Frage mich dann immer, ob deren Fahrerlaubnis beim Bingospiel gewonnen wurde, nützt aber nichts, auch nicht darüber ärgern.

Wenn ich seh, der vor mir rechts wird bald eingeklemmt, gebe Lichthupensignal und bremse ab, daß der überholen kann, soviel Rücksicht sollte auch sein. Leider gibst zu viele Egoisten, die nur eingebaute Vorfahrt haben, und nein, es sind nicht nur die Sternfahrer.

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vor 14 Minuten schrieb gorot:

Das Gemeine, vor Gericht, wird leider mit nein entschieden und damit immer mindestens Teilschuld so um 40%, wenns hart kommt, sogar volle Schuld zugesprochen. Der Dösbaddel bekommt also meist noch 40%, oder auch mehr, seines Schadens von uns ersetzt, wenn wir uns in deinem Beispiel mit >70km/h als die vom eigentlichen Unfallverursacher erwartbare Richtgeschwindigkeit von 130. So sind wir mit 200+ fast immer in den A... gekniffen, egal wie wir aufpassen, noch so defensiv …

+ 200 km/h und defensiv, ich denke das widerspricht sich.
Und ja, wer + 200 fährt erhöht bewusst die grundsätzliche Betriebsgefahr des Autos. Damit ist man — zu Recht — im Falle eines Falles mit am Fliegenfänger.

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