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Bußgeldbescheid - Videomessung durch Hinterherfahren ohne Video?


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Hallo liebes Radarforum,

ich habe mit der Suchmaske leider keine ähnlichen Themen gefunden und eröffne daher mal ein neues.

Nun zur Sache:
Ich wurde vorige Woche von zwei Polizisten in Zivil aus dem Verkehr gezogen, da ich einige km/h zu schnell gefahren bin. Nachdem diese meine Personalien und Fahrerlaubnis aufgenommen hatten, sagten se, sie hätten meine Geschwindigkeitsüberschreitung per Videomessung festgestellt und mir würde ein Bußgeld und wohlmöglich ein Fahrverbot drohen. Dann wurden ich meiner Rechte belehrt und unsere Wege trennten sich, dementsprechend habe ich das Video nie zu Gesicht bekommen.
Da ich bisher noch nicht in so einer Situation steckte, kam mir auch nicht der Gedanke, nach ebendiesem zu fragen.

Anfang der Woche kam der Bußgeldbescheid der besagt, ich soll 124 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften gefahren sein, wo nur 80 km/h erlaubt sind. Verletzte Vorschrift
§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, §25 StVG; 11.3.7 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
Buße 320 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.
Als Zeugen werden die beiden Polizisten angegeben, die mir hinterher gefahren sind.

Wie stehen wohl meine Chancen, wenn ich gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch einlege? Oder habt ihr andere Tipps?
Bisher habe ich noch  nie in einer derartigen Situation gesteckt, hab mich in den letzten Zügen meiner Bachelorarbeit ein wenig zu sehr vom Stress einnehmen lassen. Das war mir allemal eine Lehre...

Liebe Grüße
Mudstone

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  • mudstone changed the title to Bußgeldbescheid - Videomessung durch Hinterherfahren ohne Video?

DU kannst mal unter dem Stichwort "Provida" suchen, so nennen sich die Teams, die in getarnten Fahrzeugen hinter dir herfahren und dich auf Video bannen, wenn Du zu schnell warst. EIn Anwalt hat auf jeden Fall Einsicht, die Kosten bleiben dann allerdings an Dir hängen, wenn er nicht groß was reissen kann.  Das Thema hatten wir hier jedenfalls schon oft, wie Du Dir sicherlich vorstellen kannst.

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Du solltest ungefähr wissen wie schnell du warst. Wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast sind deine Chancen gleich „0“. Du benötigst einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Der beauftragt dann einen Sachverständigen. 
Alleine hast du keine Chance. Mit RA vermutlich auch nicht.

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vor 22 Stunden schrieb mudstone:

 dementsprechend habe ich das Video nie zu Gesicht bekommen.

Üblicherweise wirst du während der Kontrolle gefragt, ob du das Video sehen willst. 

Das wirst du verneint haben. 

 

vor 22 Stunden schrieb mudstone:

... da ich einige km/h zu schnell gefahren bin.

.... Buße 320 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.

finde den Fehler.

 

vor 18 Stunden schrieb rth:

Du benötigst einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. 

Und die wissen oft selber nicht was sie tun (müssen/sollten) 

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vor 2 Minuten schrieb Sobbel:

…Und die wissen oft selber nicht was sie tun (müssen/sollten) 

@Sobbelwas soll der RA auch ausrichten, wenn die Beamten sich an die Vorschriften gehalten haben.
Da „Sie“ vermutlich regelmäßig als Zeuge vor Gericht stehen haben Sie ihr Handwerk gelernt. Deshalb mein Hinweis an den TE: „Du solltest ungefähr wissen wie schnell du warst“. Und „ mit RA vermutlich auch nicht“.

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Danke für die ganzen (mehr oder minder) hilfreichen Antworten.

Ich werde morgen mal bei der vermerkten Dienststelle anrufen und hoffen, dass die Beamten vor Ort so nett sind, mir das Video zu zeigen.

@Sobbel nope, das Anschauen des Videos wurde mir definitiv nicht angeboten. Der Beamte riet mir nur mehrfach dazu, Einspruch einzulegen.

 

 

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Kannst Dich hier umsehen, ob eventuell kostenlose Prüfung möglich ist, falls kein Rechtsschutz vorhanden: XXX

Vielleicht erfährst dann durch Akteneinsicht etwas mehr. Falls der bearbeitende Anwalt keine Chance sehen sollte, bist dennoch paar Schritte weiter, als jetzt weiter wild zu spekullieren.

 

[mod] Da Du Dich nochmals sehr positiv auf diese Firma bezogen hast hab ich den Link entfernt…[/mod]

Edited by QTreiberin
„Werbelink“ entfernt…
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vor 11 Stunden schrieb gorot:

Falls der bearbeitende Anwalt keine Chance sehen sollte,

Falls du die Kanzlei aus deinem Werbelink meinst . . . vergiss es. Diese Kanzlei kenn ich gut aus deren Schriftwechseln.  Da wird auch in den aussichtslosesten Fällen immer eine Chance gesehen.  Das sind alles Copy and Paste Texte die die verschicken und fertig.

Aus ganz viel Erfahrung ein Rat: Wenn ihr euch in die Hände eines Anwaltes begebt, nehmt wenigstens einen vom heimatlichen Wohnort. Da kriegt man einen Termin, kann sich kennen lernen, die Einzelfallsituation bequatschen  und die Vorgehensweise im persönlich Gespräch beraten. Den Onlineanwalt lernt ihr nie kennen, der hat in aller Regel bei eurem Gericht keine Zulassung und/oder ist viel zu weit entfernt. Der schickt höchstens einen Anwalt in unter-unter-Untervollmacht (da gibt es unter Anwälten so eine "Jobbörse").  Später, wenn eine HV anberaumt ist, kann man sie dann sehen, wie irgendwelche Anwälte über die Gerichtsflure huschen und ihre Mandanten suchen. Das sind dann maximal 5 Minuten Prozessvorbereitung.  Ganz grosses Kino. Das trifft aber auf alle Onlinekanzleien zu - nicht nur auf die Obige. 

Wenn ihr unbedingt Geld loswerden wollt, ich schick euch meine Kontonummer - ich tu aber auch nix für euch :B):

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Nun, es ist ganz sicher nicht mein Werbelink und ich hatte mit einer solchen Plattform (ob es diese war, erinnere ich nicht mehr) nur insofern damit zu tun, als ich eine Sache von mir vor paar Jahren prüfen ließ. Dort stellte sich durch den damals eingeschalteten Anwalt heraus, daß Vorwurf nicht angreifbar war und er schlug vor, den Bußgeldbescheid durch Rücknahme Widerspruch und durch Zahlung Bußgeld anzuerkennen und mit den 1 oder 2 Punkten zu leben. Vorgang hat mir keine zusätzlichen Anwalts-Kosten verursacht. So schlecht fand ich das dann doch nicht, es ohne Kostenrisiko rechtlich überprüfen zu lassen, ob ein Verfahren hätte lohnen können. Ohne diese Form einer kostenlosen Überprüfung hätte ich knurrend gezahlt, weil mir Risiko durch selbst gewählten kostenpflichtigen Anwalt ohne Verkehrs-Rechtsschutz zu hoch gewesen wäre.

Noch etwas, so pauschal die Anwälte über einen Kamm scheren, ist eher nicht fair. Habe in schon länger zurückliegenden Rechtsfällen durchaus Anwälte gehabt, die mir ehrlich sagten, laß es, Chancen trotz begründeter Ansprüche zu schlecht, Risiko zu unkalkulierbar. Das wird in jedem Beruf so sein, daß es solche und andere gibt. Auch Fälle erlebt, wo zwar ein Titel erwirkt aber dennoch nichts zu holen war. Auch da hätte ich im Nachhinein betrachtet, Forderung direkt in den Wind schreiben können. Das ist jedoch weder dem Richter, noch dem RA anzulasten.

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Am 2.2.2022 um 14:41 schrieb gorot:

Noch etwas, so pauschal die Anwälte über einen Kamm scheren, ist eher nicht fair.

Ob nun fair oder nicht, ist egal. Ich kann @sobbels Ausführungen aus eigenen Erfahrungen nur bestätigen. Erst kürzlich wieder erlebt, daß der Anwalt im Saal mitteilte, er sei nur die Vertretung bzw. mit einer "Untervollmacht" für eine andere Kanzlei da. Der wußte ansonsten von dem Fall nahezu genau nichts, stellte kaum oder nur "dumme" Fragen. Das Verfahren ging auch dementsprechend aus, und zwar nicht im Sinne des Betroffenen.

Gute Anwälte habe ich nur solche erleben dürfen, die sich auch selbst und einige Zeit vor der Hauptverhandlung mit dem Fall beschäftigt haben.

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Am 2.2.2022 um 14:41 schrieb gorot:

so pauschal die Anwälte über einen Kamm scheren, ist eher nicht fair. 

Wenn du das richtig gelesen hättest, hab ich von diesen online Kanzleien geschrieben. Und das sind zum Glück nicht alle Anwälte.

Im Übrigen sehe ich meine Meinung durch Bluey bestätigt.

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