KlausK 182 Posted January 18, 2022 Report Share Posted January 18, 2022 vor 21 Stunden schrieb Prickelpitt: Och, ich hab vor Jahren mal ein Ticket bekommen, ich sei mit PKW (Foto) und Kennzeichen B-XX YY zu schnell auf dem Stadtring Berlin gewesen. Habe dann kurz mitgeteilt, das das Kennzeichen zu mir gehört und dann ein Seiten/Heckfoto meiner Harley geschickt Die ham sich sogar entschuldigt und ich hab natürlich nix bezahlt Das kenne ich aus Berlin auch, mein Beispiel war nicht ohne Hintergedanken gewählt. Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted January 18, 2022 Report Share Posted January 18, 2022 vor 21 Stunden schrieb rth: @KlausK, wenn ich die Politessen in Essen richtig beobachtet habe geben sie das Kennzeichen in ein Datenerfassungsgerät ein. Warum soll das noch ein SB prüfen? Sollte noch ein Foto geschossen werden, …! Ich sehe keinen Grund warum sich ein zu Unrecht beschuldigter nicht melden sollte. Das ist — für mich — zumutbar. Okay, macht wieder jede Behörde anders. Hier wird mit dem Erfassungsgerät ein Foto geschossen, in anderen Städten muss(te) die Fahrzeugmarke mit angegeben werden, vermutlich aus gutem Grund. Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted January 19, 2022 Report Share Posted January 19, 2022 vor 18 Stunden schrieb QTreiberin: Zu 1) Den Smilie finde ich sehr unangebracht… Zu 2) Langsam solltest Du wissen, dass ein Einspruch erst auf den BGB möglich ist, nicht auf den AHB… nein, das lerne ich nie! Ich hab allerdings meine Zweifel gehabt, was richtig ist, aber leider das falsche gewählt. Das nächste Mal stehen die Chancen wieder 50:50 Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted January 19, 2022 Report Share Posted January 19, 2022 Ich werde drauf achten…. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted January 19, 2022 Report Share Posted January 19, 2022 @zorro69, die Unterschiede zwischen Widerspruch, Einspruch und „ nein, das war ich nicht“ ist nur für Juristen o.ä. interessant. Allen anderen ist es egal. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted January 19, 2022 Report Share Posted January 19, 2022 Bin kein(e) Jurist(in) aber ich denke, man sollte, wenn möglich, schon die richtigen Begriffe verwenden… schon aus der Beratung heraus. Quote Link to post Share on other sites
m3_ 438 Posted January 19, 2022 Report Share Posted January 19, 2022 vor 9 Stunden schrieb zorro69: nein, das lerne ich nie! Ich hab allerdings meine Zweifel gehabt, was richtig ist, aber leider das falsche gewählt. Das nächste Mal stehen die Chancen wieder 50:50 @zorro69: Doch, lernst Du noch. Die Eselsbrücken sind das "W und das "E". Den Widerspruch gibt es im Verwaltungsrecht. Man widerspricht einem Verwaltungsakt z. B. Verkehrszeichenaufstellung bzw. einem behördlichen Bescheid wie z. B. Festsetzungsbescheid Rundfunkbeitrag, Fahrtenbuchauflage, usw., also alles was beim Verwaltungsgericht landen würde. Verkehrsordnungswidrigkeiten landen beim Amtsgericht, hier also Einspruch. Das nächste Mal machst Du es 100 % richtig. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted January 20, 2022 Report Share Posted January 20, 2022 vor 10 Stunden schrieb rth: @zorro69, die Unterschiede zwischen Widerspruch, Einspruch und „ nein, das war ich nicht“ ist nur für Juristen o.ä. interessant. Allen anderen ist es egal. Man könnte alternativ den Begriff "Rechtsmittel" verwenden - die Rechtsmittelbelehrung steht ja dann auch im BGB und wird sicher auch hier ausreichen. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted January 20, 2022 Report Share Posted January 20, 2022 vor 6 Stunden schrieb Sobbel: Man könnte alternativ den Begriff "Rechtsmittel" verwenden - die Rechtsmittelbelehrung steht ja dann auch im BGB und wird sicher auch hier ausreichen. @Sobbelgute Alternative, steht ja so im Brief der Behörde. Aber ist es ein nennenswerter Unterschied wenn Otto Normalverbraucher glaubt sich gegen ein Knöllchen wehren zu müssen? Behördendeutsch ist halt eine Fremdsprache. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted January 20, 2022 Report Share Posted January 20, 2022 Ist vom Prinzip auch egal, da eine falsche Bezeichnung nicht dazu führt, dass das Rechtsmittel verworfen wird. (gibt auch nen lateinischen Ausdruck für - ist mir jedoch entfallen) Lustig wird es erst, wenn bei einer Tagung von Fachleuten ein Richter sagt, dass innerhalb von vier Wochen Widerspruch eingelegt werden muss.... und es richtig heißen müsste: innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden... Ist aber rein rechtstheoretischer Natur - und dne Unterschied hab ich als langjähriger Beamter auch noch nicht gefunden. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted January 21, 2022 Report Share Posted January 21, 2022 vor 19 Stunden schrieb rth: Aber ist es ein nennenswerter Unterschied wenn Otto Normalverbraucher glaubt sich gegen ein Knöllchen wehren zu müssen? Hawethie hat es ja schon angedeutet, für dich als Ottonormalo ist es völlig Latte wie du das bezeichnest - es ist immer gültig. Und wir wären ja nicht in Deutschland, wenn es da nicht gesetzliche Bestimmungen gäbe: § 300 StPO i.v.m. § 67 OWiG Quote Link to post Share on other sites
Stingray 4 Posted February 12, 2022 Author Report Share Posted February 12, 2022 Auch wenn die Gemüter hier teilweise hochgekocht sind und der ein oder andere das von mir geschriebene aus welchen gründen auch immer sehr persönlich genommen hat, möchte ich hier noch einmal ganz sachlich was zun Thema schreiben. Wer möchte kann sich ja dazu äußern. Mir ist durchaus klar das hier auch User im Forum unterwegs sind die solche Verkehrsverstöße oder Ordnungswidrigkeiten zu Anzeige bringen müssen und auch sollen. Aber was in meiner Sache abgelaufen ist, finde ich schon recht eigenartig und merkwürdig. Mittlerweile hat sich auch die Polizei aufgrund meiner Anzeige gemeldet und mitgeteilt das sie den Zeugen zu dieser Sache angeschrieben hat. Zwischenzeitlich wurde auch Strafantrag von mir gestellt. Was daraus wird, kann ich natürlich nicht beeinflussen. Die Bußgeldstelle hatte mir nämlich geantwortet und mir (leider nicht digital per E-Mail wie von mir angefordert) per Briefpost das Beweisfoto in schlechter Qualität zukommen lassen. Das Beweisfoto zeigt natürlich nicht mein Fahrzeug. Was mich auch nicht wirklich überrascht hat. Viel interessanter finde, dass das Fahrzeug auf dem Beweisfoto von der Seite OHNE Kennzeichen aufgenommen wurde. Das Fahrzeug ist auch nicht komplett auf dem Beweisfoto aufgenommen worden. Sondern nur vom Vorderrad bis zum Hinterrad (Front und heck fehlen auf der seitlichen Aufnahme). Das Verfahren ist auch noch nicht eingestellt, weil man erst einmal den Zeugen zwecks Klärung angeschrieben hat. Ich stell mir jetzt tatsächlich die Frage. Warum jemand, wenn er einen Verkehrsverstoß dokumentieren möchte ein Fahrzeug von der Seite fotografiert ohne das auch nur Ansatzweise ein Kennzeichen vom Fahrzeug auf der Aufnahme ist? So etwas macht doch gar keinen Sinn. Zudem sind mir noch weitere Ungereimtheiten aufgrund vom Beweisfoto aufgefallen. Auf dem Beweisfoto ist nämlich auch ein Ladengeschäft hinter dem Fahrzeug abgebildet. Dieses Ladengeschäft gibt es laut Recherche mit Google nur einmal in der Stadt. Das Ladengeschäft auf dem Beweisfoto befindet sich jedoch in einer völlig anderen Straße die mehrere Kilometer von der Straße entfernt ist, die vom Zeugen als Tatort vom Verkehrsverstoß angegeben wurde. Anhand der Bilder die man im Internet zu der Örtlichkeit vom Beweisfoto findet, kann man erkennen das dort offensichtlich Parkmöglichkeiten bzw. Stellplätze für Fahrzeuge angelegt wurden. Das verlegte Pflaster vom Gehweg (Naturstein) unterscheidet sich dabei optisch sehr stark vom verlegten Pflaster (Betonstein) der Parkmöglichkeiten bzw. Stellplätze. An der Stelle wo das Betonpflaster verlegt wurde, ist auch der Bordstein sehr flach und abgesenkt, so das man mit dem PKW ungehindert die Parkmöglichkeit bzw. Stellfläche erreichen und nutzen kann. Auf dem Beweisfoto kann man auch erkennen, dass das Fahrzeug genau auf diesem Betonpflaster abgestellt wurde. Das sind mir ehrlich gesagt sehr viele Zufälle und "Versehen" bzw. "Fehler" auf einmal. 2 Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted February 13, 2022 Report Share Posted February 13, 2022 Am 12.2.2022 um 08:55 schrieb Stingray: Ich stell mir jetzt tatsächlich die Frage. Eigentlich stellst du sie ja ins Forum - aber bei dir oder noch besser wär die Frage bei der Bußgeldstelle aufgehoben. Dein 164 Ding geht totzdem nicht durch. Quote Link to post Share on other sites
Stingray 4 Posted February 13, 2022 Author Report Share Posted February 13, 2022 Am 17.1.2022 um 17:50 schrieb Sobbel: Was tischt du hier für eine Kacke auf. In einem laufenden Bußgeldverfahren, in dem du zunächst nichts hast, ausser wüsten Behauptungen, wird kein Polizist eine Strafanzeige aufnehmen. Ohne dass du bei der Bußgeldstelle nachfragst, was denn da passiert sein mag, rührt kein Kollege einen Finger. Du erinnerst Dich vielleicht an diesen Beitrag von Dir wo Du behauptet hast, dass ich hier irgendeine Kacke auftische und kein Polizist eine Strafanzeige aufnimmt bzw. einen Finger rührt? Diese Einschätzung von Dir war auch total falsch, denn meine Strafanezige wurde aufgenommen und offensichtlich rühren die Kollegen aufgrund meiner Anzeige doch einen Finger und gehen der Sache nach. Ob und was aus meinen Strafantrag wird, kann ich natürlich nicht beeinflussen. Aber ich kann den ermittelnden Kollegen zumindest meine Erkenntnisse in der Sache mitteilen, die ich schon sehr seltsam finde. Denn das diese Anzeige versehentlich gemacht wurde, kann ich bei dieser Häufung von Fehler nicht mehr wirklich glauben. Die Bußgeldstelle kann mir die Frage, warum jemand, wenn er einen Verkehrsverstoß dokumentieren möchte ein Fahrzeug von der Seite fotografiert ohne das auch nur Ansatzweise ein Kennzeichen vom Fahrzeug auf der Aufnahme ist, sicher auch nicht beantwortet. Das kann nur der Zeuge der das ganze zur Anzeige gebracht hat, denn die Bußgeldstelle bearbeitet die vom Zeugen gestellte Anzeige auch nur. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted February 13, 2022 Report Share Posted February 13, 2022 @Stingraybesteht die Möglichkeit, a)dass die Bußgeldstelle die Privatanzeige eines Bürgers bearbeitet hat? b) das der Anzeigenerstatter mit dem Foto der Reifen nachweisen will, dass das Fahrzeug zwischenzeitlich nicht bewegt wurde? Dann wird es 2 Fotos der Reifen geben. c) Der Polizeibeamte nimmt die Anzeige auf, ob sie danach „bearbeitet“ wird ist für den Bürger, als auch für dich, nicht ersichtlich. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted February 13, 2022 Report Share Posted February 13, 2022 Warten wir mal ab, was die StA dazu sagt. Ich tippe mal darauf, daß die das Verfahren einstellt. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted February 13, 2022 Report Share Posted February 13, 2022 vor 22 Minuten schrieb rth: c) Der Polizeibeamte nimmt die Anzeige auf, ob sie danach „bearbeitet“ wird ist für den Bürger, als auch für dich, nicht ersichtlich. naja - bearbeitet wird die Anzeige - aber mit welchem Ergebnis.... Über eine Einstellung entscheidet auch nicht die Polizei sondern die Staatsanwaltschaft. vor 55 Minuten schrieb Stingray: denn meine Strafanezige wurde aufgenommen und offensichtlich rühren die Kollegen aufgrund meiner Anzeige doch einen Finger und gehen der Sache nach Dazu sind sie verpflichtet. Wenn ich eine Strafanzeige erstatten will, MUSS die Polizei sie aufnehmen; es wird auch ermittelt werden ('"Herrin" des Verfahrens ist die StA). Aber was dabei rauskommt.... Bitte berichte weiter. Quote Link to post Share on other sites
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