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Verhalten bei erfundenem Parkverstoß


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Person X hat eine schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld / Anörung erhalten.
Person X wird vorgeworfen am xx.12.2021 um xx:xx Uhr mit seinem PKW verbotswidrig auf dem Gehweg geparkt zu haben.
Beweismittel: Foto; Zeuge/in / Anzeigende/r Person Y
Das ganze soll 55.- Euro kosten.

Das eigentlich Problem an der Sache ist. Den vorgeworfenen Verkehrsverstoß hat es nie gegeben. Er ist schlichtweg erfunden.
Weder Person X noch der PKW von Person X befanden sich zum fraglichen Zeitpunkt an dem Ort wo der Verkehrsverstoß angeblich begangen worden sein soll.
Auf dem Beweisefoto, sofern es überhaupt existiert, kann nicht der PKW von Person X zu sehen sein bzw. abgebildet sein.
Das ist zu 100% sicher. Das klingt jetzt zwar komisch, ist aber so.

Auf dem Anhörungsbogen gibt es leider gar keine Möglichkeit mitzuteilen oder anzukreuzen, dass dieser Verkehrsverstoß nicht existiert.
Man kann nur mitteilen, dass man selbst den Verkehrsverstoß nicht begangen hat oder eine Person nennen die den Verkehrsverstoß begangen hat.
Meine Befürchtung ist nun, dass bei der Bussgeldstelle nach Schema F vorgegangen wird. Denn natürlich wird man bei einem erfundenen Verkehrsverstoß keine
verantworliche Person ermitteln können, so dass mir als Halter vom PKW vermutlich die Kosten des Verfahrens auferlegt werden.

Aus diesem Grund habe ich auch bereits Anzeige gegen den/die Zeugen/in / Anzeigenden/e Person Y wegen falscher Verdächtigung §164 StGB bei der Polizei erstattet.
Vielleicht führt das ja zu einer Abweichung vom Schema F.

Was habe ich noch für Möglichkeiten?
Kann man gegen die Kosten des Verfahrens die dem Halter dann möglichweise auferlegt werden überhaupt Widerspruch einlegen?
Warten auf den Bußgeldbescheid und dann Widerspruch? Kommt überhaupt ein Bußgeldbescheid bei Parkverstößen wo keine verantworlich Person ermittelt werden kann?

Vielen Dank für alle Antworten und Ratschläge!

 

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vor 13 Minuten schrieb Stingray:

Aus diesem Grund habe ich auch bereits Anzeige gegen den/die Zeugen/in / Anzeigenden/e Person Y wegen falscher Verdächtigung §164 StGB bei der Polizei erstattet.

(…)

Was habe ich noch für Möglichkeiten?

Bevor man mit Kanonen auf Spatzen schießt (Anzeige) und damit „den Dicken macht“, wäre es schlauer gewesen evtl. mal den Telefonhörer in die Hand zu nehmen und die BG-Stelle anzurufen und denen mitzuteilen dass man zu fraglichen Zeit gar nicht am fraglichen Ort war…

Denn es arbeiten vor Ort Menschen die auch mal einen Fehler (Zahlendreher o.ä.) machen können….

Unter Umständen (selten aber möglich) gibt es eine Kennzeichendoublette… die Anforderung des Fotos hätte innerhalb weniger Minuten zur Entlastung geführt…

Von daher…. Deine „Anzeige“ wird im Sand verlaufen…. aber wenigstens fühlst Du Dich jetzt als „Held“…

 

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Tja stell Dir vor, dass war auch mein erster Gedanke. Und ich war am Anfang tatsächlich noch hoch motiviert bei der Sache. Das Problem ist aber. Auf dem Schreiben der Bussgeldstelle wird weder eine Person als Ansprachpartner genannt, noch ist die Bußgeldstelle unter der Telefonnummer im Schreiben telefonisch erreichbar. Da kommt nämlich leider nur eine Ansage, dass man aufgrund von Corona den Telefonservice derzeit nicht anbieten könne.

Und sowas macht mich dann ebend richtig sauer. Zum einen wird dir ein erfundener Parkverstoß vorgeworfen und zum anderen ist niemand für eine schnelle Klärung vom Sachverhalt bei der Bussgeldstelle erreichbar. Ich konnte also nur schriftlich mitteilen, das der Verkehrsverstoß erfunden ist und nicht existiert. Und wenn das nach Schema F bearbeitet wird wo die Mitarbeiter ohnhin total überlastet sind, wenn schon keine telefonische Erreichbarkeit gewährleistet ist, dann weiß ich jetzt schon das die schritliche Mitteilung ignoriert wird. Frei nach dem Motto. Das behaupten sie alle.

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Nochmal…. es werden keine Parkverstöße „erfunden“, es wird an dem Tag zu der Zeit dort ein Fahrzeug ordnungswidrig geparkt haben…. wenn auch nicht Deins (Erklärung s. oben).

Hast Du eigentlich mal von der Errungenschaft von Emails gelesen oder gehört wenn telefonische Kontaktaufnahme nicht möglich ist?

Ansonsten gibt es auch noch die Deutsche Post mit der man den Anhörbogen mit entsprechender Stellungnahme zum Vorfall(bzw. „Nicht“vorfall) zurückschicken kann..

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vor 3 Stunden schrieb Stingray:

Ja stellt Dir vor das hab ich tatsächlich schon gemacht. Siehe mein Beitrag vor Deinem.

 

Dann hast du nicht aufgepasst. Der Verstoß hat stattgefunden, nur nicht von dir und auch nicht mit deinem Auto.

 

vor 3 Stunden schrieb Stingray:

Auf dem Anhörungsbogen gibt es leider gar keine Möglichkeit mitzuteilen

?? Ein Anhörungsbogen, ohne Platz zu antworten?? Keine Möglichkeit für Freitext?
Dann nimmt man ein Blatt Papier und schreibt da seine Antwort drauf.

Ich hab vor Urzeiten sechs Jahre in der BG-Stelle gearbeitet; es gibt mehr als genug Zahlendreher oder falsch abgelesene oder oder.
Meist reicht ein einfacher Abgleich des Kennzeichens mit dem Fahrzeug (angezeigt: roter Golf; zugelassen: blauer BMW)

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Klar hab ich aufgepaßt.

Der Verstoß in dieser Form wurde von Person X bzw. mit dem PKW von Person X nicht begangen, daher kann der vorgeworfene Verstoß, das der PKW vom Person X dort verbotswidrig geparkt hat nicht existieren.

Ja, möglichweise hat ein anderes Fahrzeug dort verbotswidrig geparkt. Dann handelt es sich aber auch um einen anderen Verstoß der nichts mit dem PKW von Person X oder der Person X zu tun hat.

Ich dachte wenn da steht, laut Zeuge war das Auto ein XY Modell Soundso in der Farbe und dem Kennzeichen, hat der Zeuge das vor Ort so notiert. Du meintest, er schaut das erst in den Zulassungsdaten nach.
Wenn dem so sein sollte, hätte die Aussage eines Zeugen mit Zugang zu den Daten geringeren Wert.

Denn ich wäre jetzt tatsächlich davon ausgegangen, dass zu jedem Verstoß vor Ort das Kennzeichen sowie Hersteller, Model und Farbe vom PKW notiert wird. Ist das nicht so bzw. wird das nicht so gemacht?

Das kann man doch wohl von Personen die in der Verkehsüberwachung tätig sind verlangen, dass sie z.B. zwischen einem VW Golf, VW Touran oder einem VW Tiguan unterscheiden können und auch die entsprechende Farbe von Fahrzeug erkennen können. Das ist für mich eine Selbstverständlichkeit und Grundvoraussetzung, wenn man in einem solchem Job arbeiten möchte. Zumindest die gängigen Fahrzeughersteller und Modelle sollte man da kennen.

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vor 6 Stunden schrieb hawethie:


Meist reicht ein einfacher Abgleich des Kennzeichens mit dem Fahrzeug (angezeigt: roter Golf; zugelassen: blauer BMW)

Ist mir selbst auch einmal bei meinen Lieblingsnachbarn passiert.

Rennsteigtunnel mit einem 7er BMW etwas zu schnell unterwegs. Auf dieses Kennzeichen ist aber auch ein John Cooper Works R56 und ein Pössl Camper auf Wechselkennzeichen zugelassen.

Habe nach einiger Zeit ein Verwarngeld von 15,- Euro für Fahrzeug Mini, mit welchen ich noch nie im Ausland war bekommen.

Auf mein Mail daraufhin wurde alles auf den 7er korrigiert worauf ich natürlich anstandslos bezahlt habe.

Fazit: Die waren wohl einfach zu dumm auf dem Foto einen 7er BMW von einem Mini zu unterscheiden.:lol:

Ich kann mir nicht vorstellen das sich meine 15,- Euro den Aufwand den ich gemacht habe noch amortisiert haben.

Aber egal, zahlt eh der (deutsche) Staat.:D

 

Gruss gery41

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vor 13 Stunden schrieb Stingray:

Aus diesem Grund habe ich auch bereits Anzeige gegen den/die Zeugen/in / Anzeigenden/e Person Y wegen falscher Verdächtigung §164 StGB bei der Polizei erstattet.

...ob das nun wirklich so schlau war? Mit Deiner Anschuldigung des "erfundenen" Parkverstoßes unterstellst Du dem Anzeigenschreiber Vorsatz, womit Du Dich selbst in den Bereich von §164 StGB begeben könntest. Der betreffende Anzeigenschreiber könnte das genauso persönlich nehmen, wie Du.

Zitat

Vielleicht führt das ja zu einer Abweichung vom Schema F.

...genau dieses "Schema F", bei dem das Kennzeichen u.U. falsch notiert/übertragen wurde, hätte unter Hinweis auf das angegebene Foto ganz leicht durchbrochen werden können.
Der SB hat ein Kennzeichen, ermittelt den Halter und schickt den AB raus. In 99% der Fälle zahlt der "Kunde" und gut ist's. Also wird der SB nicht jeden einzelnen Fall bis in's letzte Detail prüfen, erst wenn sich das eine Prozent (auf)regt, schaut er genauer hin - und wird ggf. den Fehler erkennen und korrigieren.

Außerdem: Schon mal kurz überlegt, ob Du Dich nicht auch selbst geirrt haben könntest? Ich hab' mich auch schon mal bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung aufgeregt, dass ich da zu dieser Zeit definitiv nicht langgefahren sein kann, da ich ja ganz wo anders unterwegs war - bis mir aufgefallen ist, dass ich die Straßennamen verwechselt hatte - uups.

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Ich habe den Anzeigenden keinen erfundenen Parkverstoß unterstellt. Ich untestelle dem Anzeigenden lediglich das die Behauptung, dass mein PKW zur fraglichen Zeit an dem Ort verkehrswidrig gepackt haben soll sowie das Beweisfoto das mein Fahrzeug zeigen soll, falsch sind. Wenn es also der Anzeigenschreiber persönlich nimmt, wenn man ihn quasi bei seinen gemachten Fehlern ertappt, dann fehlt da wohl die Selbstreflektion und das eingestehen von eigenen Fehlern.

Ich erwart als Betroffener, dass es in der Behörde entsprechende Mechanissmen und Kontrollfunktionen gibt (z.B. vier Augenprinzip), die genau solche möglichen Fehler vor dem Versand von schriftlichen Verwarnungen ausfiltern, so dass es erst gar nicht zu den falschen Bechuldigungen von unschuldigen Verkrhesteilnehmern kommt. Offensichtlich ist das aber nicht der Fall und man nimmt somit Kollateralschäden und die Verfolgung unschuldiger vorsätzlich und billigend in Kauf.

Selbstverständlich wird man erst einmal stutzig und überlegt oder der vorgeworfene Verkehrsverstoß stimmt. Das ist ja genau das was mich verärgert. Denn jeder der sowas bekommt muss selbstverständlich davon ausgehen, dass der ihm vorgeworfene Verkehrsverstoß zutreffend ist. Und es wird ja auch als Fakt in der schriftlichen Verwarnung definiert, dass es gar nicht anders sein kann. Es ist laut dem Schreiben quasi Fakt das mein PKW dort verbotswidrig geparkt hat. Das steht fest und daran kann man nicht rütteln. Die Angabe vom Beweismittel: Foto, und Zeuge / Anzeigender soll das ganze sogar noch untermauern. Es fehlt laut behörde also nur noch die Person die mit meinem Fahrzeug das Verkehrsverstoß begangen hat. Das mit meinem Fahrzeug der Verkehrsverstoß begangen wurd, daran läßt die Behörde keinen Zweifel.

Ich kann zu 100% ausschließen, dass mein PKW an dem Tag zum fraglichen Zeitpunkt an dem Ort gewesen ist. Ein Irrtum meinerseits ist zu 100% ausgeschlossen. Ohnehin wird der betroffene PKW nur ganz selten im Jahr (Sommer) zu besonderen Anlässe gefahren. In den Wintermonaten, so wie auch am fraglichen Tag, bleibt der PKW in der Garage und wird nicht bewegt. Zudem ist der PKW mit einem GPS-Tracker ausgerüstet.

 

 

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vor 25 Minuten schrieb Stingray:

(z.B. vier Augenprinzip)

Für Knöllchen???? sonst gehts gut - oder zahlst du noch nicht genug Steuern?

vor 25 Minuten schrieb Stingray:

ich erwart als Betroffener, dass es in der Behörde entsprechende Mechanissmen und Kontrollfunktionen gibt

Da eine Verwarnung "nur" die Anhörung in einem Bußgeldverfahren darstellt, mit der Möglichkeit das Verfahren möglichst unbürokratisch durch zahlung des Verwarnungsgeldes zu beenden, erwarte ich als Behörde, dass der Angeschriebene auf die Anhörung sich äußert, damit ich einen Anhaltspunkt für weitere Ermittlungen habe.

 

vor 28 Minuten schrieb Stingray:

Offensichtlich ist das aber nicht der Fall und man nimmt somit Kollateralschäden und die Verfolgung unschuldiger vorsätzlich und billigend in Kauf.

eigentlich wollte ich - aber auf so eine unverschämte Behauptung: kein Kommentar.

 

vor 28 Minuten schrieb Stingray:

Und es wird ja auch als Fakt in der schriftlichen Verwarnung definiert, dass es gar nicht anders sein kann.

Nö - der Satz fängt (zumindest hier) in Etwa an mit: Ihnen wird zu Last gelegt, folgende OWi begangen zu haben: ..... (und dann folgt der Vorwurf). Es ist keine Behauptung, dass das feststeht, sondern die Angabe des gemachten Vorwurfes, den man durch ein einfaches Schreiben versuchen kann zu widerlegen.

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Zitat

Da eine Verwarnung "nur" die Anhörung in einem Bußgeldverfahren darstellt, mit der Möglichkeit das Verfahren möglichst unbürokratisch durch zahlung des Verwarnungsgeldes zu beenden, erwarte ich als Behörde, dass der Angeschriebene auf die Anhörung sich äußert, damit ich einen Anhaltspunkt für weitere Ermittlungen habe.

Das ist mir schon klar, dass die Behörde erwartet, dass der zu unrecht beschuldigte Betroffene möglichst unbürokratisch durch Zahlung des Verwarnungsgeldes die Sache beendet. Nicht ohne Grund wird man in dem Schreiben Beweismittel und Zeugen benennen die den begangenen Verkehrsverstoß als Fakt darstellen und untermauern sollen. Ist ja so auch viel einfach ohne entsprechende Mechanissmen und Kontrollfunktionen. Und vielleicht zahlt der zu unrecht beschuldigte Betroffene auch einfach, weil Gegenwehr für ihn zu viel Aufwand bedeuten würde. Gibt es dazu, wieviel zu unrecht beschuldigte Personen ungeprüft und ohne Gegenwehr das Verwarngeld bzw. Bussgeld zahlen, eigentlich Statistken oder Erhebungen?

 

 

 

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Zitat

Somit du - oder zahlst du keine Steuern?

Abgesehen davon: Die Verwaltungskosten sind auch ohne deine Spielchen höher als 15 EUR

Die Spielchen hat doch hier die Behörde gemacht und nicht gery41, weil die Behörde wohl einfach zu dumm war auf dem Foto einen 7er BMW von einem Mini zu unterscheiden und es dafür offensichtlich keine entsprechenden Mechanissmen und Kontrollfunktionen gibt die solche Fehler verhindern. Auch mit den entsprechenden Mechanissmen und Kontrollfunktionen könnte man Verwaltungskosten und Steuergelder sparen.

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vor einer Stunde schrieb Stingray:

Ich habe den Anzeigenden keinen erfundenen Parkverstoß unterstellt.

...ok, das las sich hier...

 

vor 15 Stunden schrieb Stingray:

Das eigentlich Problem an der Sache ist. Den vorgeworfenen Verkehrsverstoß hat es nie gegeben. Er ist schlichtweg erfunden.

...doch irgendwie anders. 

Aber womit hast Du dann...

vor 15 Stunden schrieb Stingray:

Aus diesem Grund habe ich auch bereits Anzeige gegen den/die Zeugen/in / Anzeigenden/e Person Y wegen falscher Verdächtigung §164 StGB bei der Polizei erstattet.

...diese Anzeige begründet?

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Damit das die Behauptung die der Zeuge / Anzeigende laut dem Scheiben der Behörde gemacht hat, dass mein PKW zur fraglichen Zeit an dem Ort verkehrswidrig geparkt haben soll sowie das Beweisfoto das mein PKW zeigen soll wie er dort verbotswidrig abgestellt wurde, falsch sind.

Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass man als Zeuge bzw. Anzeigender die Wahrheit sagen muss. Gilt das etwa nicht für Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung?

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vor 3 Stunden schrieb Stingray:

Damit das die Behauptung die der Zeuge / Anzeigende laut dem Scheiben der Behörde gemacht hat,

...ein maßgeblicher Unterschied ob 164 StGB zum tragen kommen kann, ist die Frage des vorsätzlichen bzw. wissentlichen Falschbeschuldigens. Solltest Du also nicht schon vorher eine persönliche Fehde mit dem Anzeigenschreiber gehabt haben (oder er mit Dir), dann dürfte dieser Vorsatz, genau DICH falsch zu beschuldigen wohl kaum vorliegen, dafür aber evtl. die Frage, ob die Person nicht imstande ist ein Kennzeichen 1:1 abzumalen. Aber wie bereits geschrieben, solche Fehler passieren, sind durchaus menschlich UND vor allem sind sie ohne große Umstände und Aufregung heilbar.
Nachricht an die angegebene Dienststelle - SB schaut sich den Vorgang an und - schwupps - erkennt er den Fehler und wird ihn ganz sicher beheben, es sei denn...

  • Dein Fz. stand zum besagten Zeitpunkt eben doch genau da (von wem auch immer dorthin befördert), oder
  • es gibt ein genau identisches Fz., was auch noch genau dasselbe Kennzeichen hat

Ersteres immerhin möglich, letzteres seeehr unwahrscheinlich (sag niemals nie).

Edith sagt gerade noch: Ein Fz, welches in einer Garage steht, hat man i.d.R. auch nicht permanent "im Blick". Eine temporäre Abwesenheit fällt u.U. erst durch entsprechende Tickets auf. Da sollen sich Söhne/Töchter/Ehegatten/... auch schon mal Papis Spielzeug ohne zu fragen ausgeliehen haben - kommt auch in den besten Familien vor.

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vor einer Stunde schrieb SilverBanditS:

...es gibt ein genau identisches Fz., was auch noch genau dasselbe Kennzeichen hat

Ersteres immerhin möglich, letzteres seeehr unwahrscheinlich (sag niemals nie).…

@SilverBanditS, von so einer Doublette habe ich vor Jahren gelesen. Der Halter des „ nicht gestohlen“ Fahrzeugs beschwerte sich bitter, dass er auf eigene Kosten neue Nummernschilder beschaffen musste. Seine „alte“ Nummer wurde zu Fahndung ausgeschrieben.

 

Auch das das Strassenverkehsamt eine Nummer doppelt vergibt ist schon vorgekommen.

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vor 5 Stunden schrieb hawethie:

Somit du - oder zahlst du keine Steuern?

Abgesehen davon: Die Verwaltungskosten sind auch ohne deine Spielchen höher als 15 EUR

Verstehe ich jetzt nicht wirklich...:blink: Ich zahle meine Steuern (mehr als genug:heul:) hier bei uns in Österreich.

Welche Auswirkung hat das in diesen Fall auf die deutschen Verwaltungskosten? Wenn sich diese erhöhen wird für mich wohl die Steuerlast nicht höher werden denke ich.

Das die Kosten sowieso höher als 15 Euro sind freut mich natürlich umso mehr.:lol:

 

Gruss gery41

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vor 3 Stunden schrieb Stingray:

Gibt es dazu, wieviel zu unrecht beschuldigte Personen ungeprüft und ohne Gegenwehr das Verwarngeld bzw. Bussgeld zahlen, eigentlich Statistken oder Erhebungen?

Merkst Du was?  Wenn eine "zu Unrecht beschuldigte" Person ungeprüft zahlt, weiss ja weder die Person, noch die Behörde von eben diesem Unrecht. Wie soll es da eine Statisk geben?

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vor einer Stunde schrieb KlausK:

Ich kenne die Software der Bußgeldstellen nicht, aber warum wird bei der Halterabfrage nicht auch ein Blick auf das Fahrzeug zum Kennzeichen geworfen?

ich glaube heute muss ein Halter auch nicht mehr im Kreis wohnen, der zum Kennzeichen gehört. Du kannst also in München wohnen, dann nach Hamburg ziehen aber das Münchener Kennzeichen behalten (wenn Du das willst, und kein Geld für ein neues Kennzeichen ausgeben willst)

Das is z.B hier beschrieben

 

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vor 23 Stunden schrieb Stingray:

Aus diesem Grund habe ich auch bereits Anzeige gegen den/die Zeugen/in / Anzeigenden/e Person Y wegen falscher Verdächtigung §164 StGB bei der Polizei erstattet.

Die Kollegen werden dich rausgeschmissen haben.

Was tischt du hier für eine Kacke auf. In einem laufenden Bußgeldverfahren, in dem du zunächst nichts hast, ausser wüsten Behauptungen, wird kein Polizist eine Strafanzeige aufnehmen.  Ohne dass du bei der Bußgeldstelle nachfragst, was denn da passiert sein mag, rührt kein Kollege einen Finger.

 

Du solltest dich mal damit beschäftigen, ob der Täter bei der falschen Verdächtigung aus der Behörde selber kommen kann und was "wider besseres Wissen" bedeutet. 

Sonst würde jeder Polizist zum Straftäter werden, wenn er einen Tatverdächtigen in eine Anzeige schreibt, der es dann gar nicht war.

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vor 4 Stunden schrieb SilverBanditS:

...ein maßgeblicher Unterschied ob 164 StGB zum tragen kommen kann, ist die Frage des vorsätzlichen bzw. wissentlichen Falschbeschuldigens. Solltest Du also nicht schon vorher eine persönliche Fehde mit dem Anzeigenschreiber gehabt haben (oder er mit Dir), dann dürfte dieser Vorsatz, genau DICH falsch zu beschuldigen wohl kaum vorliegen, dafür aber evtl. die Frage, ob die Person nicht imstande ist ein Kennzeichen 1:1 abzumalen. Aber wie bereits geschrieben, solche Fehler passieren, sind durchaus menschlich UND vor allem sind sie ohne große Umstände und Aufregung heilbar.
Nachricht an die angegebene Dienststelle - SB schaut sich den Vorgang an und - schwupps - erkennt er den Fehler und wird ihn ganz sicher beheben, es sei denn...

  • Dein Fz. stand zum besagten Zeitpunkt eben doch genau da (von wem auch immer dorthin befördert), oder
  • es gibt ein genau identisches Fz., was auch noch genau dasselbe Kennzeichen hat

Ersteres immerhin möglich, letzteres seeehr unwahrscheinlich (sag niemals nie).

Edith sagt gerade noch: Ein Fz, welches in einer Garage steht, hat man i.d.R. auch nicht permanent "im Blick". Eine temporäre Abwesenheit fällt u.U. erst durch entsprechende Tickets auf. Da sollen sich Söhne/Töchter/Ehegatten/... auch schon mal Papis Spielzeug ohne zu fragen ausgeliehen haben - kommt auch in den besten Familien vor.

Es kann zu 100% ausgeschlossen werden, dass sich mein Fahrzeug an dem fraglichen Ort befunden hat. Wie bereits geschrieben ist mein Fahrzeug mit einem GPS-Tracker inklusive änderungssicherem elektronischem Fahrtenbuch ausgestattet. Es kann demzufolge jederzeit überprüft werden, wann und wo sich das Fahrzeug gerade befindet oder auch in der Vergangheit befunden hat. Es ist sogar sichtbar welchen Straßen wann und wo befahren wurden. Das zusätzlich aktivierte Geofencing gibt zudem sofort eine Warnmeldung, wenn das Fahrzeug sich aus dem 1km Umkreis der Garage entfernt.  Es hat auch kein anderer anderer Zugang zu der abgeschlossenen und durch eine EMA abgesicherten Einzelgarage.

Aber deine Beispiele zeigen auch sehr deutlich, dass man als Beschuldigter zunächste einmal auf Unverständiss trifft. Weil um Grunde jeder davon ausgeht, dass man entweder den Verkehrsverstoß selbst oder aber der Verkehrsverstoß zumindest mit dem Auto von einer anderen Person begangen wurde. Kann ja gar nicht anders sein. Denn schließlich erzählt ja quasi jeder das er es nicht war. Ist doch eine Standardausrede. Und genauso befürchte ich wird das auch bei der Behörde gehandhabt.

 

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vor 3 Stunden schrieb rth:

@SilverBanditS, von so einer Doublette habe ich vor Jahren gelesen. Der Halter des „ nicht gestohlen“ Fahrzeugs beschwerte sich bitter, dass er auf eigene Kosten neue Nummernschilder beschaffen musste. Seine „alte“ Nummer wurde zu Fahndung ausgeschrieben.

 

Auch das das Strassenverkehsamt eine Nummer doppelt vergibt ist schon vorgekommen.

Dann war der Halter möglichweise schlecht Beraten, denn zumindest für Ordnungswidrigkeiten gegen unschuldige haftet die Behörde bzw. der Landkreis.

Zitat

Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.04.2018
III ZR 211/17 -

BGH: Landkreis haftet für Ordnungs­widrig­keiten­verfahren gegen Unschuldigen aufgrund verwechselter Kennzeichen

Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle muss Kennzeichen auf Fehler des Schilderherstellers prüfen

Kommt es bei der Herstellung eines Kennzeichens zu einem Fehler, so muss dies der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle auffallen. Kommt es aufgrund eines fehlerhaften Kennzeichens zu einem Ordnungs­widrig­keiten­verfahren gegen einen Unschuldigen, so haftet dafür der zuständige Landkreis. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

 

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vor 19 Minuten schrieb Sobbel:

Die Kollegen werden dich rausgeschmissen haben.

Was tischt du hier für eine Kacke auf. In einem laufenden Bußgeldverfahren, in dem du zunächst nichts hast, ausser wüsten Behauptungen, wird kein Polizist eine Strafanzeige aufnehmen.  Ohne dass du bei der Bußgeldstelle nachfragst, was denn da passiert sein mag, rührt kein Kollege einen Finger.

 

Du solltest dich mal damit beschäftigen, ob der Täter bei der falschen Verdächtigung aus der Behörde selber kommen kann und was "wider besseres Wissen" bedeutet. 

Sonst würde jeder Polizist zum Straftäter werden, wenn er einen Tatverdächtigen in eine Anzeige schreibt, der es dann gar nicht war.

Fragt sich halt wer hier die Kacke auftischt. Schon einmal etwas davon gehört, dass man heutzutage auch Strafanzeigen online stellen kann, oder ist das etwa #Neuland? Muß ich noch erwähnen das es zu meiner Anzeige auch ein Aktenzeichen gibt?

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vor 15 Minuten schrieb Stingray:

Dann war der Halter möglichweise schlecht Beraten, denn zumindest für Ordnungswidrigkeiten gegen unschuldige haftet die Behörde bzw. der Landkreis.

 

Und wer haftet für ein gefälschtes Kennzeichen? 

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vor 3 Stunden schrieb rth:

@KlausK, ohne je in einer Bußgeldstelle gearbeitet zu haben behaupte ich, dass ein Großteil aller Verwarngeldangebote ohne einen Blick auf das Foto raus gehen. In Essen z.B. sind es mehrere Hunderttausend p.a.

Nicht auf das Foto, aber beim Blick auf die eben abgerufene Adresse auch mal ein blick ob da angezeigte Fahrzeug zum vor Ort abgelesenen bzw. gerade eingetippten Kennzeichen passt. Wenn beim Kennzeichen ein FIAT angezeigt wird aber laut Zeuge vor Ort ein Mercedes war, könnte das ein Sachbearbeiter merken.

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vor 1 Stunde schrieb zorro69:

ich glaube heute muss ein Halter auch nicht mehr im Kreis wohnen, der zum Kennzeichen gehört. Du kannst also in München wohnen, dann nach Hamburg ziehen aber das Münchener Kennzeichen behalten (wenn Du das willst, und kein Geld für ein neues Kennzeichen ausgeben willst)

Das is z.B hier beschrieben

 

Das ist richtig, war aber von mir nicht gemeint. Wenn der Sachbearbeiter das Kennzeichen eingibt um die Halteradresse zu ermitteln, könnte auch ein kurzer Abgleich des Fahrzeugtyps bzw. der Marke erfolgen.

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vor 25 Minuten schrieb KlausK:

Nicht auf das Foto, aber beim Blick auf die eben abgerufene Adresse auch mal ein blick ob da angezeigte Fahrzeug zum vor Ort abgelesenen bzw. gerade eingetippten Kennzeichen passt. Wenn beim Kennzeichen ein FIAT angezeigt wird aber laut Zeuge vor Ort ein Mercedes war, könnte das ein Sachbearbeiter merken.

Och, ich hab vor Jahren mal ein Ticket bekommen, ich sei mit PKW (Foto) und Kennzeichen B-XX YY zu schnell auf dem Stadtring Berlin gewesen. Habe dann kurz mitgeteilt, das das Kennzeichen zu mir gehört und dann ein Seiten/Heckfoto meiner Harley geschickt :rolleyes:
Die ham sich sogar entschuldigt und ich hab natürlich nix bezahlt :drive:

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@KlausK, wenn ich die Politessen in Essen richtig beobachtet habe geben sie das Kennzeichen in ein Datenerfassungsgerät ein. Warum soll das noch ein SB prüfen? Sollte noch ein Foto geschossen werden, …!

Ich sehe keinen Grund warum sich ein zu Unrecht beschuldigter nicht melden sollte. Das ist — für mich — zumutbar.

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vor 4 Minuten schrieb Prickelpitt:

… Habe dann kurz mitgeteilt, das das Kennzeichen zu mir gehört und dann ein Seiten/Heckfoto meiner Harley geschickt :rolleyes:Ü

Nanu, wie ein normaler Mensch verhalten? Keine Strafanzeige, keine Beschwerde beim OB?

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vor 2 Stunden schrieb Stingray:

Wie bereits geschrieben ist mein Fahrzeug mit einem GPS-Tracker inklusive änderungssicherem elektronischem Fahrtenbuch ausgestattet. Es kann demzufolge jederzeit überprüft werden, wann und wo sich das Fahrzeug gerade befindet oder auch in der Vergangheit befunden hat.

WO liegt jetzt dein Problem, der Behörde das mitzuteilen? Dummerweise stehen der diese Daten nämlich nicht zur Verfügung.

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Wie bereits schon gestern geschrieben, habe ich der Behörde schriftlich mitgeteilt, dass ich selbst bzw. jemand anderes mit meinem PKW den vorgeworfenen Verstoß nicht begangen hat, weil mein PKW zum fraglichen Zeitpunkt nicht an diesem Ort gewesen ist.

Nach dieser Mitteilung erwarte ich von der Behörde, dass ein Abgleich mit dem Beweisfoto erfolgt und der Vorgang entsprechend geprüft und eingestellt wird.

Warum sollte ich der Behörde Zugang zu meinem GPS-Trackingsystem gewähren und entsprechende Daten von meinem PKW liefern? Ist nicht die Behörde in der Pflicht mir nachzuweisen, dass ich selbst den Verstoß begangen habe bzw. mit meinem PKW der Verstoß begangen wurde?

Sollte die Behörde der Meinung sein, sie müsse das ganze warum auch immer weiterverfolgen, dann geht es ebend vor Gericht mit anwaltlicher Vertretung weiter. Da kann ich dann immer noch meinen "Joker" mit dem GPS-Trackingsystem nutzen und auspielen. Ab da wird es für die Behörde dann halt kostenpflichtig.

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vor 51 Minuten schrieb Stingray:

…Nach dieser Mitteilung erwarte ich von der Behörde, dass ein Abgleich mit dem Beweisfoto erfolgt und der Vorgang entsprechend geprüft und eingestellt wird.…

Ja und?! Möglicherweise hat die Behörde dies längst getan.

Eine Einstellungsverfügung kann man dir irgendwann übersenden, ich — vermute — man kann sie übersenden, muss es aber nicht.

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Ich gebe der Behörde ja auch zwei Wochen Zeit für die Info das das Verfahren gegen mich eingestellt ist. Das ist mehr Zeit als die knappe eine Woche, die ich zum Antworten hatte.

Kommt keine Antwort, kommt von mir der T5F. Dafür brauch ich keinen Anwalt.

Und wie bereits geschrieben. Sollte die Behörde der Meinung sein, sie müsse das ganze warum auch immer weiterverfolgen, dann geht es ebend vor Gericht mit anwaltlicher Vertretung weiter. Ab da wird es für die Behörde dann halt kostenpflichtig.

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vor 14 Stunden schrieb gery41:

Verstehe ich jetzt nicht wirklich...:blink: Ich zahle meine Steuern (mehr als genug:heul:) hier bei uns in Österreich.

Welche Auswirkung hat das in diesen Fall auf die deutschen Verwaltungskosten? Wenn sich diese erhöhen wird für mich wohl die Steuerlast nicht höher werden denke ich.

Das die Kosten sowieso höher als 15 Euro sind freut mich natürlich umso mehr.:lol:

 

Gruss gery41

Meine diesbezüglichen Fragen dürften in dem Gewusel wohl untergegangen sein.:huh:

Wäre aber echt interessiert wie sich meine Steuerlast in A bei den deutschen Verwaltungskosten auswirken sollte.

 

Gruss gery41

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vor 13 Stunden schrieb Stingray:

Es kann zu 100% ausgeschlossen werden, dass sich mein Fahrzeug an dem fraglichen Ort befunden hat. Wie bereits geschrieben ist mein Fahrzeug mit einem GPS-Tracker inklusive änderungssicherem elektronischem Fahrtenbuch ausgestattet.

...aber dann verstehe ich - ehrlich gesagt - Deine ganze Aufregung nicht. Du könntest doch tiefenentspannt der Dinge harren, die da kommen - wenn sie denn kommen. Denn ich gehe mal davon aus, dass die Behörde - nach Deinen freundlichen Schreiben - sich den Vorgang noch mal vornimmt und in einer (für eine Behörde) angemessenen Frist korrigieren und Dich darüber sogar informieren wird.

Zitat

Aber deine Beispiele zeigen auch sehr deutlich, dass man als Beschuldigter ...

...ich denke mal, Du  bist erst einmal nur befragt und (noch) nicht beschuldigt worden, oder? 

Zitat

Und genauso befürchte ich wird das auch bei der Behörde gehandhabt.

...aber Du weißt es nicht, unterstellst es jedoch von vornherein als Tatsache.

Die Behörde könnte nun u.U. auch "extra" gründlich den Vorgang prüfen (und Dich aufgeregt zappeln lassen), da Du ja so freundlich warst, ihnen Vorsatz vorzuwerfen. Die entstehenden Kosten sind den meisten Behördenmitarbeiten - leider - schnurzpiepegal, da sie diese nicht aus eigener Tasche sondern aus unserer aller (deutschen @gery41) Steuerzahler Tasche zahlen.

Mein Fazit: Viel Aufregung um (fast) gar nichts, was sich im Nachgang ungewollt und unnötig zu etwas größerem aufblasen könnte. Ein Montagsspaziergang an der frischen Luft wäre heutzutage dagegen schon ein echtes Husarenstück an Rebellion.

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Vielleicht ist unser TE ein Wutbürger, der es dem Staat mal so richtig zeigen will. Aber wie man hier lesen kann, wurden schon einige fälschlicherweise beschuldigt, da es im Massengeschäft zu Zahlendrehern kommen kann. Ja, Du hast richtig gelesen, Verkehrsverstösse wie Blitzer oder Parkverstösse sind ein Massengeschäft, indem nicht jeder Fall (vor der Anhörung) einzeln geprüft wird. Vor allen Dingen wird sich eine Behörde (mit Beamten !! :wacko: ) kaum hinsetzen und irgendwelche Verstösse unbescholtener Bürger erfinden, so wie Du vermutest. Die sind froh wenn sie mit der vorhandenen Arbeit zurande kommen. Nach der Anhörung (und eines Widerspruchs..) schaut man dann allerdings schon genauer hin.: Ist das möglich, was der Beschuldigte schreibt?

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vor 14 Stunden schrieb Stingray:

Ich gebe der Behörde ja auch zwei Wochen Zeit für die Info das das Verfahren gegen mich eingestellt ist. Das ist mehr Zeit als die knappe eine Woche, die ich zum Antworten hatte.

Kommt keine Antwort, kommt von mir der T5F. Dafür brauch ich keinen Anwalt.

Und wie bereits geschrieben. Sollte die Behörde der Meinung sein, sie müsse das ganze warum auch immer weiterverfolgen, dann geht es ebend vor Gericht mit anwaltlicher Vertretung weiter. Ab da wird es für die Behörde dann halt kostenpflichtig.

Au ja....

und bitte vergiss nicht, uns hier über den weiteren Verlauf zu informieren 

 

:popcorn:

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vor 7 Stunden schrieb zorro69:

(mit Beamten !! :wacko: )

(…)

Nach der Anhörung  (und eines Widerspruchs..)

Zu 1) Den Smilie finde ich sehr unangebracht…<_<

Zu 2) Langsam solltest Du wissen, dass ein Einspruch erst auf den BGB möglich ist, nicht auf den AHB…

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