Jump to content

Fahren ohne Führerschein


Recommended Posts

Hallo 

ich möchte mich hier einmal für einen Freund erkundigen. Er muss für einen Monat seinen Führerschein abgeben. Nun mal angenommen, er würde jetzt trotzdem fahren, für seinen Job (er ist Lieferfahrer) was könnte dann, sollte er erwischt werden, auf ihn zu kommen? Kann der Arbeitgeber ihn auch irgendwie verklagen oder so etwas? Ich habe ihm natürlich auch davon abgeraten und ich denke auch nicht, dass er es wirklich in Erwägung zieht.

Link to post
Share on other sites
vor 7 Stunden schrieb Kimon:

Kann der Arbeitgeber ihn auch irgendwie verklagen oder so etwas? 

Wenn der Arbeitgeber davon weiß, kann/muss er deinen "Freund" anzeigen.

Sollte der Arbeitgeber ihn sogar weiterfahren lassen oder ihn dazu auffordern oder ihn nicht am Fahren hindern, begeht der Arbeitgeber selber Straftaten.

Und weil der Lieferwagen das Tatmittel ist, könnte das sogar Einfluss auf die Eigentumsrechte haben. Die können dem Chef entzogen werden und die Karre ist weg.

Und sogar wenn der Arbeitgeber nichts davon weiß, könnte er, je nach den Umständen,  Probleme bekommen

Link to post
Share on other sites

Der Freund soll mit seinem AG reden, vermutlich/wahrscheinlich/vielleicht   hat er die Punkte während seines Jobs eingefangen. Er wollte seine Ware schnell zum Kunden bringen. Er kann die 4 Wochen (diesen Monat, so genau weiss ich die exakte Frist auch nicht)  ja Urlaub nehmen, und wenn es unbezahlt ist, oder auf eine inhouse Stelle ausweichen. Die dümmste Variante ist, einfach weiterzufahren. Damit schafft er sich nur hundert neue, größere und teurere Probleme.

Link to post
Share on other sites

Oh je, welch krude Überlegung? Wenn er trotzdem einfach so weiter fährt, bekommt er nicht nur strafrechtliche Probleme wegen Fahrens ohne FS, sondern auch die fristlose Kündigung, wenns auffliegt. Wegen vorsätzlicher Herbeiführung des Kündigungsgrundes könnte noch Sperrfrist Arbeitslosengeld drohen. Neu an Fahrerlaubnis zu kommen, dürfte auch nicht einfach und schon gar nicht preiswert werden. Vermutlich erst nach MPU oder was auch immer für Auflagen.

Gerader Weg, mit Chef reden, selbst wenn er kündigt, wirtschaftlichste und am wenigsten belastende Variante. Ist nur meine persönliche Meinug dazu, muß jeder für sich wissen, was er riskieren möchte.

Link to post
Share on other sites
vor 2 Stunden schrieb gorot:

Neu an Fahrerlaubnis zu kommen, dürfte auch nicht einfach und schon gar nicht preiswert werden. Vermutlich erst nach MPU oder was auch immer für Auflagen.

Nu lass mal die Kirche im Dorf…. wenn der TE äääh natürlich der „Freund“ des TE nicht schon (fahrerlaubnistechnisch) einiges auf dem Kerbholz hat, bekommt er nach der Sperrfrist auf Antrag ganz normal die FE zurück und zwar ohne MPU…

Klar sollte er es tunlichst unterlassen ohne FE zu fahren, zum einen wird es teuer (kein Bußgeld wie bei einer Owi sondern Geldstrafe in Tagessätzen), es ist und bleibt eine Straftat, gibt nen Haufen Punkte und die FE wird für länger entzogen als jetzt der eine Monat (@zorro69, keine vier Wochen) Fahrverbot.

Link to post
Share on other sites
vor 5 Stunden schrieb Kimon:

Er hat wohl mal unterschrieben, dass er nicht ohne FS mit den Lieferwagen fahren wird.

...und der Arbeitgeber wird doch wohl um sich abzusichern mindestens 2 x im Jahr, wie sich das gem. diverser Urteile, usw. etabliert hat eine Führerscheinkontrolle durchführen.

Ohne Führerschein zu fahren ist ein blöde Idee (nicht mehr Ordnungswidrigkeitenrecht sonder Straftrecht!), richtig saublöd wirds mit einem Firmenwagen und dumm mit dem eigenen auf einen selbst zugelassenem Fahrzeug... es ist damit zu rechnen, dass die :cop01: öfter mal zur Stippvisite auftauchen um zu gucken, ob das Fahrzeug brav an der Heimatadresse steht oder wenn es bewegt wird um nachzugucken, wer damit fährt.

Mir sind da 2 Fälle bekannt... beim einen sind die :cop01: alle paar Tage durch eine über Jahre / Jahrzehnte polizeilich weitgehend unbekannte Seitenstraße gefahren um in die Hofeinfahrt zu gucken, wo das Fahrzeug stand - derjenige ist in dieser Zeit zu Fuß oder per Fahrrad die 200m zur Arbeit gefahren.

Und in einem anderen Fall, da wurde der Geländewagen des Alkoholsünders fast täglich zu einer allgemeinen Verkehrkontrolle angehalten... derjenige hatte seinen Schwiegervater als Fahrer engagiert und saß immer brav auf dem Beifahrersitz.

Wobei mir auch ein Fall bekannt ist, ein tschechischer Staatsbürger, welcher in D arbeitet... dem haben se letztes Jahr in Tschechien wegen Alkohol die Pappe abgenommen. Da er immer im Wechsel mit einem Kollegen nach D zu Arbeit gefahren ist wars erstmal kein Problem... fuhr eben permanent der andere. Als sein Kollege aber wenige Wochen später krankheitbedingt ausgefallen ist fuhr der mehrer Wochen ohne Führerschein zur Arbeit - er fuhr & fährt aber keine Firmenfahrzeuge.

Link to post
Share on other sites

@QTreiberin

So einfach wirds im Ernstfall eher nicht, von wegen "Kirche im Dorf...".

Vorsätzlich während bestehendem Fahrverbot gefahren, gibts Saures, bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe falls es nicht nur bei Geldstrafe bleibt und obendrauf eventuell noch als Nebenstrafe neues Fahrverbot oder auch Entziehung der Fahrerlaubnis sowie 2-3 Punkte. Wenns dann weiter dumm läuft, kann Führerscheinstelle vor Wiedererteilung die Feststellung der charakterlichen Eignung zum Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr anordnen, falls es nicht eh durch Richter gemacht wurde. Schon steht der Betroffene vor den Tücken einer kostenintensiven MPU und weiteren Wartezeiten, bis er wirklich seine FE wiederbekommt. Auf wohlwollende Ausübung des Ermessensspielraumes der Organe sollte derjenige sich besser nicht verlassen.

Link to post
Share on other sites
vor 5 Stunden schrieb Aka:

 

Mir sind da 2 Fälle bekannt... beim einen sind die :cop01: alle paar Tage durch eine über Jahre / Jahrzehnte polizeilich weitgehend unbekannte Seitenstraße gefahren um in die Hofeinfahrt zu gucken, wo das Fahrzeug stand - derjenige ist in dieser Zeit zu Fuß oder per Fahrrad die 200m zur Arbeit gefahren.

 

Dorf:cop01: mit extremer Langweile?

Nur wegen beruflicher Fahrten, die ausschließlich tagsüber stattfinden, hätte ich ja nie eine FE benötigt.

Link to post
Share on other sites
vor 3 Stunden schrieb gorot:

@QTreiberin

So einfach wirds im Ernstfall eher nicht, von wegen "Kirche im Dorf...".

Vorsätzlich während bestehendem Fahrverbot gefahren, gibts Saures, bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe falls es nicht nur bei Geldstrafe bleibt und obendrauf eventuell noch als Nebenstrafe neues Fahrverbot oder auch Entziehung der Fahrerlaubnis sowie 2-3 Punkte. Wenns dann weiter dumm läuft, kann Führerscheinstelle vor Wiedererteilung die Feststellung der charakterlichen Eignung zum Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr anordnen, falls es nicht eh durch Richter gemacht wurde. Schon steht der Betroffene vor den Tücken einer kostenintensiven MPU und weiteren Wartezeiten, bis er wirklich seine FE wiederbekommt. Auf wohlwollende Ausübung des Ermessensspielraumes der Organe sollte derjenige sich besser nicht verlassen.

Lies bitte erstmal die Gesetze und einschlägigen Urteile bevor Du hier weiter so einen „Wind machst“… <_<

Link to post
Share on other sites
vor 3 Stunden schrieb Heintz:

Dorf:cop01: mit extremer Langweile?

Nur wegen beruflicher Fahrten, die ausschließlich tagsüber stattfinden, hätte ich ja nie eine FE benötigt.

...keine Ahnung, hier in einer ländlichen Gegend (Vorort einer Stadt mit ca. 45.000EW), wo jeder jeden kennt fällt es halt massiv auf, wenn in einer abgelegenen Seitenstrasse fast täglich Streifenwägen durchfahren...  und das auch noch zeitlich passgenau in einem Monat, wo ein Anwohner die Pappe abgegeben hat.

Und der andere Fall war ein paar Kilometer / 2 Landkreise weiter in einer Gemeinde mit ein paar tausend Einwohnern.


Die Erkenntnis ist jedenfalls, dass ich ggf. nicht mit dem, wenns draussen rumsteht leicht zu überprüfenden eigenen Auto fahren würde... wenn dann würde ich entweder ein fremdes Fahrzeug oder ein normalerweise in der verschlossenen / nicht einsehbaren Garage abgestelltes Motorrad nehmen und damit auch nicht direkt an der Heimatadresse auftauchen... muss man halt mal ein paar Meter Fussweg in Kauf nehmen.

Link to post
Share on other sites
vor 6 Stunden schrieb Heintz:

Dorf:cop01: mit extremer Langweile?

Polizeilicher Alltag.

vor 6 Stunden schrieb Heintz:

Nur wegen beruflicher Fahrten, die ausschließlich tagsüber stattfinden, hätte ich ja nie eine FE benötigt.

Selbst wenn du die Fleppe nur beruflich nutzt, ändert das nichts an den Pflichten und Verantwortlichkeiten.

Link to post
Share on other sites
Am 14.1.2022 um 23:18 schrieb QTreiberin:

Lies bitte erstmal die Gesetze und einschlägigen Urteile bevor Du hier weiter so einen „Wind machst“… <_<

So so, ich mache Wind? Was glaubst denn, was ich vor meinen Posts gemacht habe? Bin ganz sicher kein Rechtsgelehrter und möcht es auch nicht werden. Eine Meinung zum Thema erlaube ich mir dennoch. Jedenfalls verstehe ich aus dem Gelesenen durchaus, daß eine Fahrt ohne gültigen Führerschein eine Straftat darstellt und mit Konsequenzen zu rechnen ist. Darüber entscheiden dann definitiv die zuständige Behörden. Wie sie ausgehen, hängt u. A. durchaus vom Biß der beteiligten Ämter ab. Garantiert wird der Führerschein nach so einer "eigenwilligen" Fahrt ganz eingezogen und es muß Neuerteilung beantragt werden, wenn man selbst wieder legal fahren möchte. Dazu ist im Netz einiges findbar. Hier nur mal ein Auszug aus einem ADAC-Beitrag als Beispiel:

"Wie und wann bekommt man die Fahrerlaubnis zurück?

Die Fahrerlaubnis muss neu beantragt werden, man bekommt sie nicht automatisch zurück. Wann Sie den Antrag auf Wiedererteilung bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde stellen sollten, hängt unter anderem davon ab, ob man eine MPU absolvieren muss. Erkundigen Sie sich daher in jedem Fall rechtzeitig, am besten schon während des Strafverfahrens, ob das in ihrem Fall erforderlich ist.

Wenn keine MPU angeordnet wird: Damit Sie Ihre Fahrerlaubnis rechtzeitig zum Ablauf der Sperrfrist zurückbekommt, sollten Sie ca. sechs bis acht Wochen vorher den Antrag auf Wiedererteilung stellen.

Welche Kosten fallen beim Entzug der Fahrerlaubnis an?

Auf die Betroffenen kommen erhebliche Kosten zu. Denn mit der Strafe und den Gerichtskosten allein ist es nicht getan. Dazu kommen je nach Einzelfall Kosten für den Anwalt, die MPU, die Vorbereitung darauf bzw. eventuelle Maßnahmen wie Seminare, Therapien, Schulungen."

Keine Ahnung, was diese Geschichte hier nach sich ziehen würde, der möglichen Risiken sollte sich derjenige bewußt sein. Es muß nicht unbedingt auffliegen, wenn doch, sehe ich bei ihm zumindest sehr schlechte Karten. Es gab schon Berichte zu LKW Fahrern, die erst nach 20 Jahren ohne FE ertappt wurden, aber auch welche, die sofort recht schnell ertappt wurden.

Mir selbst wäre so ein Risiko zu unkalkullierbar. Lieber den neuen Job riskieren, als noch größeren Ärger einhandeln, wenn es nicht vernünftig mit Chef geregelt werden kann. Dies und nicht mehr war meine Anregung auf die Frage des TE.

 

Grafiken einblenden

Link to post
Share on other sites

@gorot, der TE schreibt von einem Monat „Führerschein abgeben“.  Ich lese das so ein Monat Fahrverbot. Führerschein abgeben, in Urlaub fliegen. Danach bekommt er seine „alte Pappe“ zurück. 

Du schreibst nach meiner Meinung über einen Führerscheinentzugs. Da kann man nach einer Sperrfrist den Antrag auf einen neuen Führerschein stellen. Da kann auch eine MPU verlangt werden. Nur, das ist hier sicher nicht der Fall.

Link to post
Share on other sites

Er schrieb ein wenig mehr, bitte noch mal sinnerfassend lesen.

Da war die Überlegung, in der Zeit der Sperre sich dennoch ans Steuer zu setzen in der Überlegung. Vieleicht diesen Punkt überlesen? Damit sind wir dann im Thema mit durchaus möglichen Konsequenzen, denen sich der eigentlich zum Pausieren verdonnerte vorsätzlich und strafbewährt aussetzen würde.   

Link to post
Share on other sites
vor einer Stunde schrieb rth:

@gorot, der TE schreibt von einem Monat „Führerschein abgeben“.  Ich lese das so ein Monat Fahrverbot. Führerschein abgeben, in Urlaub fliegen. Danach bekommt er seine „alte Pappe“ zurück. 

Du schreibst nach meiner Meinung über einen Führerscheinentzugs. Da kann man nach einer Sperrfrist den Antrag auf einen neuen Führerschein stellen. Da kann auch eine MPU verlangt werden. Nur, das ist hier sicher nicht der Fall.

Bitte nichts durcheinanderwürfeln…. der TE schrieb, dass er ,äääähhh natürlich der Freund, seinen FS für einen Monat in den Urlaub schicken muss…

Die Kernfrage da war aber was passiert wenn er trotzdem auch in diesem Monat fährt und erwischt wird…

Darauf hat @gorot ein „Horrorszenario“ gepostet was (leider) bei Ersttätern so nur in extremen Fällen zur Anwendung kommt. Das habe ich ihm (leider umsonst) zu bedenken gegeben….

Link to post
Share on other sites

Ich habe auch nur den möglichen Extremfall aufgezeigt, mehr nicht. Reite also nicht auf Panikmache oder "umsonst" rum. Garantierst Du, daß es bei diesem Beispiel mit klarem Vorsatz, selbst bei einem erstmalig auffälligem Straftäter, und ein solcher wäre er, wenn er trotzdem fährt und erwischt würde, nicht zur Anwendung kommen kann? Abgesehen davon, es ist uns allen nicht bekannt, ob es sich wirklich um einen Ersttäter handelt, "Freund" hin oder her?

Nebenbei, mir fällt auf, daß vom TE nichts mehr kommt...

Link to post
Share on other sites
vor 32 Minuten schrieb Kimon:

Er wäre ein Ersttäter. Er hat seinen Führerschein aber auch noch nicht so lange. Er muss ihn jetzt abgeben, weil er schon die 4 Monate aufgeschoben hat.

„Er“ hat eine Stelle als Fahrer angetreten obwohl er wusste das er in Kürze seinen Führerschein für einen Monat abgeben muss! Respekt.

Link to post
Share on other sites

Es hlft nicht, mit der Moralinkeule zu schwingen. Niemand ist frei von Fehlern und es ist nie zu spät, daraus zu lernen. Ich sehe einen sich hilflos windenden jungen Menschen, der auf die harte Tour die Realität lernen muß. Vielleicht bringen die Hinweise hier zur Besinnung und Vermeidung weiterer Fehler.

Fakt ist, Fahrerlaubnis geht in Urlaub, dann dennoch Fahren, wird zur Straftat. Einzige Lösung, auf keinen Fall in solch einer Lage fahren. Entlassung wäre das allerkleinste Übel, das hier drohen könnte.

Egal, ob Firma entläßt oder nach einem offenen und ehrlichen Gespräch Verständnis zeigt. Vielleicht ihm noch eine Chance mit vorübergehender anderweitiger Beschäftigung, bzw. Beurlaubung, gibt.

 

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...